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AN/1191/2023

Existenz und Betriebssicherheit des Kölner Großmarktes sichern

Gem. Antrag nach § 3 (SPD) 02.06.2023

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 31.12.2026, TOP 7

Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

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Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

4903 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Die Linke im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Thor Zimmermann 
 
 
An Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker  
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.06.2023 
 
AN/1191/2023 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 15.06.2023 
 
Existenz und Betriebssicherheit des Kölner Großmarktes sichern 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
die Antragstellenden bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Rates am 15.06.2023 auf-
zunehmen:  
 
 
Beschluss: 
 
1. In Abänderung seiner Beschlüsse aus dem Jahr 2018 (3124/2018) und 2021 (AN/0929/2021) 
wird der Betrieb des Großmarkts am Standort Raderberg bis zum 31.12.2028 verlängert (im 
Sinne der Satzung für die Wochenmärkte und den Großmarkt Raderberg der Stadt Köln - Köl-
ner Marktsatzung -vom 19. Dezember 1994 in der Fassung der 2. Satzung zur Änderung der 
Kölner Marktsatzung vom 21. Dezember 2016).  
Die Verlängerung endet mit einem gesonderten Beschluss des Rates der Stadt Köln zur 
Schließung des Betriebes am jetzigen Standort und dem nahtlosen Übergang in ein neues 
Frischezentrum. 
2. Den ansässigen Unternehmen am Standort Raderberg wird über individuelle Laufzeitverlän-
gerungen ihrer Pachtverträge (mindestens bis 31.12.2028) ihr dortiger Verbleib gesichert, 
vorzugsweise bis zum Übergang in ein neues Frischezentrum. 
3. In Erfüllung der Beschlüsse des Rates aus dem Jahre 2018 (3124/2018) und 2021 
(AN/0929/2021) richtet die Verwaltung einen Runden Tisch mit den Markthändler*innen un-
ter Beteiligung aller städtischer Fachämter und stadtnaher Fachbereiche (z.B. AWB, Rhein-
energie, KGAB usw.) ein. Er dient dem Vorbringen und zur Lösung der aktuellen Probleme auf 
dem Kölner Großmarktgelände, z.B. in Bezug auf den Verkehr, die Sauberkeit, die Toilettensi-
tuation, die Energieversorgung usw. .  
Die Verwaltung benennt den Markthändler*innen auf dem Großmarkt einen/e zentralen An-
sprechpartner*in für die Abarbeitung der vorgetragenen Problemlagen. 
 
Begründung:  
Seit mittlerweile fast 30 Jahren versuchen Kölner Kommunalpolitik und Kölner Stadtverwaltung er-
folglos einen neuen Standort für den Raderberger Großmarkt zu finden und mittlerweile auch neue

- 2 - 
 
Strukturen zu entwickeln. Aber auch der aktuellste Lösungsansatz, zwecks Realisierung eines Frische-
zentrums, ein Markterkundungsverfahren als Ansprache potentieller Investor*innen durchzuführen, 
muss nun nach eigener Darstellung der Verwaltung als gescheitert gelten, jedenfalls in Form einer 
exklusiv privaten Betreibervariante. 
  
Damit rückt nicht nur eine zukunftsweisende Entwicklung wieder in weite Ferne, sondern auch das 
Schicksal des Raderberger Großmarkts und der dort engagiert arbeitenden Markthändler*innen und 
ihrer Familien wird noch unsicherer. Denn kein Mensch kann heute verlässlich sagen, was nach Ab-
lauf der bisher auf den 31.12.2025 befristeten Pachtverträge sein wird. 
Das Betriebsschicksal des für die Stadt Köln und den zukünftigen Umsatz regionaler, ggfs. ökologisch 
angebauter Agrarprodukte so wichtigen Großmarktes würde nach derzeitigem Sachstand in 2 1/2 
Jahren ein jähes Ende finden. 
 
Diese Situation zwingt zum Einen, die rechtliche Grundlage für den Weiterbetrieb des Großmarktes 
bis mindestens zum 31.12.2028 durch den Rat zu beschließen. Denn es ist nicht abzusehen, dass vor-
her tatsächlich ein neues Frischezentrum –unabhängig von seiner Betriebsform- tatsächlich in Be-
trieb geht. 
 
Zum anderen muss den derzeit noch existierenden Markthändlerstrukturen eine Planungssicherheit 
gegeben werden, das geschieht in erster Linie in Form von Vertragsverlängerungen, die selbstver-
ständlich bis zu einem geordneten Übergang in neue Frischemarktstrukturen gewährt werden müs-
sen. Ohne Planungssicherheit für die aktuellen Markthändler*innen riskiert die Stadt Köln den kom-
pletten Verlust dieser Versorgungsstrukturen, die später mühsam wieder neu aufgebaut werden 
müssen. 
 
Letztlich bestätigen Besuche auf dem Großmarktgelände und Gespräche mit den dortigen Unterneh-
mer*innen immer wieder die großen Missstände auf dem Betriebsgelände des Großmarktes selbst. 
Die Verwaltung muss mit ihren unterschiedlichen Fachzuständigkeiten verlässlich für die dortigen 
Händler*innen ansprechbar sein und nachhaltige Lösungen umsetzen.  
Dazu ist sie durch die genannten Beschlüsse des Rates in 2018 und 2021 ausdrücklich beauftragt und 
mit den notwendigen HH-Mittel ausgestattet worden. Mit den in Ziffer 3.) beschriebenen Instrumen-
ten kann die Verwaltung Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit für die Betriebssicherheit des Großmark-
tes herstellen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Christian Joisten   Gez. Michael Weisenstein   Gez. Ulrich Breite 
SPD-Fraktionsvorsitzender  Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE FDP-Fraktionsgeschäftsführer 
 
Gez. Thor Zimmermann 
Einzelmandatsträger

Beratungsverlauf (2)

15.06.2023 Rat
TOP 3.1.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung
31.12.2026 Liegenschaftsausschuss
TOP 7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: für das Digitale Berichtswesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1191/2023
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
Datum
02.06.2023
Erstellt
02.06.2023 13:06