AN/1191/2023
Existenz und Betriebssicherheit des Kölner Großmarktes sichern
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Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Die Linke im Rat der Stadt Köln FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln Thor Zimmermann An Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.06.2023 AN/1191/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 15.06.2023 Existenz und Betriebssicherheit des Kölner Großmarktes sichern Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragstellenden bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Rates am 15.06.2023 auf- zunehmen: Beschluss: 1. In Abänderung seiner Beschlüsse aus dem Jahr 2018 (3124/2018) und 2021 (AN/0929/2021) wird der Betrieb des Großmarkts am Standort Raderberg bis zum 31.12.2028 verlängert (im Sinne der Satzung für die Wochenmärkte und den Großmarkt Raderberg der Stadt Köln - Köl- ner Marktsatzung -vom 19. Dezember 1994 in der Fassung der 2. Satzung zur Änderung der Kölner Marktsatzung vom 21. Dezember 2016). Die Verlängerung endet mit einem gesonderten Beschluss des Rates der Stadt Köln zur Schließung des Betriebes am jetzigen Standort und dem nahtlosen Übergang in ein neues Frischezentrum. 2. Den ansässigen Unternehmen am Standort Raderberg wird über individuelle Laufzeitverlän- gerungen ihrer Pachtverträge (mindestens bis 31.12.2028) ihr dortiger Verbleib gesichert, vorzugsweise bis zum Übergang in ein neues Frischezentrum. 3. In Erfüllung der Beschlüsse des Rates aus dem Jahre 2018 (3124/2018) und 2021 (AN/0929/2021) richtet die Verwaltung einen Runden Tisch mit den Markthändler*innen un- ter Beteiligung aller städtischer Fachämter und stadtnaher Fachbereiche (z.B. AWB, Rhein- energie, KGAB usw.) ein. Er dient dem Vorbringen und zur Lösung der aktuellen Probleme auf dem Kölner Großmarktgelände, z.B. in Bezug auf den Verkehr, die Sauberkeit, die Toilettensi- tuation, die Energieversorgung usw. . Die Verwaltung benennt den Markthändler*innen auf dem Großmarkt einen/e zentralen An- sprechpartner*in für die Abarbeitung der vorgetragenen Problemlagen. Begründung: Seit mittlerweile fast 30 Jahren versuchen Kölner Kommunalpolitik und Kölner Stadtverwaltung er- folglos einen neuen Standort für den Raderberger Großmarkt zu finden und mittlerweile auch neue - 2 - Strukturen zu entwickeln. Aber auch der aktuellste Lösungsansatz, zwecks Realisierung eines Frische- zentrums, ein Markterkundungsverfahren als Ansprache potentieller Investor*innen durchzuführen, muss nun nach eigener Darstellung der Verwaltung als gescheitert gelten, jedenfalls in Form einer exklusiv privaten Betreibervariante. Damit rückt nicht nur eine zukunftsweisende Entwicklung wieder in weite Ferne, sondern auch das Schicksal des Raderberger Großmarkts und der dort engagiert arbeitenden Markthändler*innen und ihrer Familien wird noch unsicherer. Denn kein Mensch kann heute verlässlich sagen, was nach Ab- lauf der bisher auf den 31.12.2025 befristeten Pachtverträge sein wird. Das Betriebsschicksal des für die Stadt Köln und den zukünftigen Umsatz regionaler, ggfs. ökologisch angebauter Agrarprodukte so wichtigen Großmarktes würde nach derzeitigem Sachstand in 2 1/2 Jahren ein jähes Ende finden. Diese Situation zwingt zum Einen, die rechtliche Grundlage für den Weiterbetrieb des Großmarktes bis mindestens zum 31.12.2028 durch den Rat zu beschließen. Denn es ist nicht abzusehen, dass vor- her tatsächlich ein neues Frischezentrum –unabhängig von seiner Betriebsform- tatsächlich in Be- trieb geht. Zum anderen muss den derzeit noch existierenden Markthändlerstrukturen eine Planungssicherheit gegeben werden, das geschieht in erster Linie in Form von Vertragsverlängerungen, die selbstver- ständlich bis zu einem geordneten Übergang in neue Frischemarktstrukturen gewährt werden müs- sen. Ohne Planungssicherheit für die aktuellen Markthändler*innen riskiert die Stadt Köln den kom- pletten Verlust dieser Versorgungsstrukturen, die später mühsam wieder neu aufgebaut werden müssen. Letztlich bestätigen Besuche auf dem Großmarktgelände und Gespräche mit den dortigen Unterneh- mer*innen immer wieder die großen Missstände auf dem Betriebsgelände des Großmarktes selbst. Die Verwaltung muss mit ihren unterschiedlichen Fachzuständigkeiten verlässlich für die dortigen Händler*innen ansprechbar sein und nachhaltige Lösungen umsetzen. Dazu ist sie durch die genannten Beschlüsse des Rates in 2018 und 2021 ausdrücklich beauftragt und mit den notwendigen HH-Mittel ausgestattet worden. Mit den in Ziffer 3.) beschriebenen Instrumen- ten kann die Verwaltung Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit für die Betriebssicherheit des Großmark- tes herstellen. Mit freundlichen Grüßen Gez. Christian Joisten Gez. Michael Weisenstein Gez. Ulrich Breite SPD-Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE FDP-Fraktionsgeschäftsführer Gez. Thor Zimmermann Einzelmandatsträger
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: für das Digitale Berichtswesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1191/2023
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
- Datum
- 02.06.2023
- Erstellt
- 02.06.2023 13:06