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V/0308/2019

Optimierungen in der Ausländerbehörde

Vorlagen 26.03.2019

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20190404 - Berichtsvorlage Rat - 1

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Berichtsvorlage

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Anlage A

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20190404 - Berichtsvorlage Rat - 1

4667 Zeichen

Grad der Erledigung:
geplant
in Bearbeitung Apr 19
abgeschlossen
in Verzug
Optimierung der Geschäftsprozesse Status 2.HJ 
2016
1. HJ 
2017
2. HJ 
2017
1.HJ 
2018
2.HJ 
2018
1.HJ 
2019
2.HJ 
2019
1.HJ 
2020
2.HJ 
2020
1.HJ 
2021
2.HJ 
2021
1. Beratungskapazitäten und Geschäftsprozesse
Kurzfristige Entscheidung zur Einführung der E-Akte und deren Einführung abgeschlossen
Befristeter Einsatz von Ergänzungskräften, um die Sachbearbeitung von einfachen Arbeiten zu entlasten und mehr Zeit für die Beratung zu gewinnen. abgeschlossen
Zusätzliche Öffnung des Amtes an vier Samstagen im Oktober/November 2016 und November 2018/Januar 2019. abgeschlossen
Beschwerdemanagement abgeschlossen
Verlagerung von Foto, Fingerabdrücken und Unterschrift an den Self-Service-Terminal in Bearbeitung
Delegation von Befugnissen auf die SB in Bearbeitung
Verfahren zur Sicherstellung der Einheitlichkeit von Entscheidungen (u.a. IKS) in Bearbeitung
Optimierung der fachlichen IT-Unterstützung durch neue Fachsoftware geplant
2. Stellenbeschreibung und Bewertung
Überarbeitung der Stellenbeschreibungen in Bearbeitung
Berücksichtigung der Arbeitszeit für Beratung in Stellenbeschreibungen abgeschlossen
Überprüfung und Anpassung der Stellenbewertung in Bearbeitung
Dienstanweisung Zeichnungsrechte / Einführen einer systematischen, transparenten Fachaufsicht in Bearbeitung
3. Verbesserte Aufgabenzuordnung
Verbesserung der Aufgabenzuordnung durch Fachstellenstruktur abgeschlossen
Bündelung der Statistikaufgaben / Verbesserung der Datenqualität in Bearbeitung
4. Einarbeitung und Fortbildung
Entwicklung eines Konzepts zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter/Innen abgeschlossen
Entwicklung eines Fortbildungskonzepts abgeschlossen
Weiterentwicklung der Sprachkompetenzen der Beschäftigten abgeschlossen
5. Leitbildprozess der ABH
Entwicklung eines handlungsleitenden Leitbilds der ABH (Grundsätze und Prinzipien) geplant
Schaffung eines qualitativ hochwertigen Beratungsstandards
1. Wissensmanagement
Arbeitshilfen und Dienstanweisungen in Bearbeitung
Intranet 2.0 / virtueller Raum in Bearbeitung
Aufbau einer Informations- und Wissensplattform in Bearbeitung
2. Beratung und Ermöglichung
Entwicklung und Umsetzung einer Kommunikationsstrategie abgeschlossen
Internetportal (erster Schritt: ansprechender gestalten) abgeschlossen
Videodolmetschen einführen / Sprachkenntnisse der MA vertiefen abgeschlossen
Beratungsansatz stärken: z.B. bei ablehnenden Bescheiden des BAMF durch Erläuterung der Ablehnungsgründe sowie aktive Rückkehrberatung abgeschlossen
Beratung für integrationsinteressierte Geduldete (u.a. Verstetigung Projekt Einwanderung gestalten) in Bearbeitung
Erstellung einer (mehrsprachigen) „Checkliste zur Antragstellung“ in Bearbeitung
ausländerrechtliches Integrationsmanagement anerkannte Flüchtlinge und Subsi`s geplant
Unterstützung bei drohendem AE-Verlust z.B. bei Nichterfüllen der Voraussetzungen geplant
3. Kundensteuerung und Kundenorientierung 
Realisierung einer Online-Terminvergabe für bestimmte Anliegen und Ausweitung auf weitere Anliegen nach erfolgreichem Praxistest abgeschlossen
Terminsprechstunde für möglichst viele Anliegen, Online-Terminvergabe mit Koppelung an moderne Aufrufanlage abgeschlossen
Einführung einer Software zu systematischen Kundensteuerung und Kundeninformation abgeschlossen
Bessere Information / Wegweisung im Gebäude abgeschlossen
Erkundung der Kund/innenperspektive abgeschlossen
Optimierung des Internetauftritts und Informationsmanagements der Ausländerbehörde geplant
4. Erreichbarkeit
Telefondienst während der Öffnungszeiten abgeschlossen
Optimierung der telefonischen Erreichbarkeit in Bearbeitung
5. Räumliche Situation
Leitung des Kundenzuganges über den Haupteingang des Stadthauses 2 abgeschlossen
Bereitstellen von zusätzlichen Räumen für die Publikumsbedienung und Entzerrung der Wartesituationen abgeschlossen
Verbesserung sowohl für die Wartebereiche wie auch für die individuell angemessene und datenschutzgerechte Beratung in den Diensträumen abgeschlossen
Angenehme Gestaltung der Wartebereiche abgeschlossen
Optimierung des Zugangs zur Infothek durch deren Verlagerung in den Eingangsbereich geplant
Kooperation und Vernetzung mit verwaltungsinternen und externen Akteuren
1. Kooperationen und Netzwerke
Regelmäßige Austauschtreffen mit den jeweils Beteiligten (50,59, WWU, GGUA, FH Münster, Migrationsberatungsstellen) abgeschlossen
Engagement in Netzwerken abgeschlossen
Optimierung der Zusammenarbeit mit Arbeitgebern, Ausbildungsstellen etc. (Fachkräfteeinwanderungsgesetz) geplant
Zeitschiene
Projekt: 
Optimierung der Ausländerbehörde - Stärkung der Serviceorientierung und interkulturellen Ausrichtung

Berichtsvorlage

15924 Zeichen

V/0308/2019 
V/0308/2019 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Optimierungen in der Ausländerbehörde 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   08.05.2019 Integrationsrat Bericht 
   14.05.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung 
Bericht 
   21.05.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Bericht 
 
 
Bericht: 
 
In den vergangenen fünf Jahren ist die Zahl der Ausländer in Münster bis Ende 2018 um rd. 7.600 
Personen auf rd. 34.000 Personen gestiegen. Im Januar 2019 ist ein weiterer Zuwachs um 100 Per-
sonen, davon 93 Drittstaatsangehörige, zu verzeichnen. Angesichts vieler Faktoren wie z.B. Fachkräf-
temangel wird sich diese Tendenz in den kommenden Jahren verstetigen und voraussichtlich selbst 
dann verstärken, wenn es zu keinen neuen Fluchtursachen wie Kriegen oder Bürgerkriegen kommen 
sollte. 
 
Ein wesentlicher Teil dieser Steigerungen ergibt sich aus dem Zuzug von Drittstaatsangehörigen1; ihr 
Anteil beträgt rd. 63 % aller Ausländer. Hier ist die Zahl von rd. 15.400 Personen (2014) um 6.000 
Personen auf rd. 21.400 Personen (2018) gestiegen. Lediglich die Hälfte dieses Zuwachses bezieht 
sich auf Personen, die einen humanitären Aufenthaltstitel besitzen (rd. 3.100 Personen). Der andere 
Teil des Zuwachses ergibt sich aus den Aufenthaltszwecken Studium, Erwerbstätigkeit, Familienzu-
sammenführung und Personen mit unbefristetem Aufenthaltsrecht. Die Aufenthaltszwecke von Dritt-
staatsangehörigen aus 161 Staaten stellen sich in den vergangenen Jahren wie folgt dar: 
 
                                                
1 Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen.  
Rechts- und Ausländeramt 
 
25.04.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Niemeyer 
Telefon: 492 30 00 
Niemeyer@stadt-
muenster.de

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V/0308/2019 
 
 
Diese Entwicklung bietet Anlass, das im Jahr 2016 gestartete Projekt „Optimierung der Ausländerbe-
hörde – Stärkung der Serviceorientierung und interkulturellen Ausrichtung“ auf den aktuellen und ge-
planten Umsetzungsstand zu beleuchten.  
 
Das Projekt beinhaltete eine umfassende Neuorientierung der Organisation sowie der Personal- und 
Qualitätsentwicklung vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung von Zuwanderung sowie dem 
Wandel im Aufgabenverständnis und stellt einen wichtigen Beitrag für die kommunalen Integrations-
prozesse dar. 
Ziel war es und ist es weiterhin die Ausländerbehörde zu einer ersten Anlauf- und Kontaktstelle für 
Migrantinnen und Migranten mit einer interkulturellen Ausrichtung weiterzuentwickeln, die bereits 
durch ihr äußeres Erscheinungsbild, transparente und optimierte Geschäftsabläufe sowie eine aus-
drückliche Serviceorientierung eine angemessene  Wertschätzung gegenüber den zuwandernden 
und geflüchteten Menschen zum Ausdruck bringt. 
 
Aus der Ratsvorlage V/0486/2016/1.Erg. ("Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL und 
der CDU-Fraktion im Rat vom 6.4.2016 "Rechts- und Ausländeramt stärken" (A-R/0020/2016)") erge-
ben sich insgesamt zwölf Zielsetzungen des Projekts. Daraus wurden die im beigefügten Projektplan 
dargestellten Maßnahmen gebildet. Insgesamt 25 der 45 Maßnahmen sind bereits abgeschlossen, 13 
aktuell noch in Bearbeitung und 7 in Planung.  
 
Im Rahmen der Optimierung der Ausländerbehörde sollen insbesondere folgende Ziele erreicht wer-
den: 
 
1. Optimierung der Geschäftsprozesse  
2. Schaffung eines qualitativ hochwertigen Beratungsstandards  
3. Kooperation und Vernetzung mit verwaltungsinternen und externen Akteuren 
 
Von wesentlicher Bedeutung für die Erreichung dieser Ziele sind dabei: 
 
 
1. Optimierung der Geschäftsprozesse 
 
 Beratungskapazitäten und Geschäftsprozesse 
Ein Meilenstein der Entwicklung war die Einführung der elektronischen Ausländerakte. Sie erleichtert 
den gesamten Bearbeitungsprozess und lässt bisherige Wartezeiten während der Aktensuche entfal-
len. Die gewonnene Zeit wird für eine ausführlichere Beratung der Antragstellenden genutzt.

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V/0308/2019 
 
Außerdem wurden bereits im Jahr 2016 Entscheidungsbefugnisse, welche die häufigsten Anliegen 
der Kundschaft betrafen, auf die Sachbearbeiter des mittleren Dienstes verlagert, damit Beratungsge-
spräche möglichst nicht durch Rückfragen bei Vorgesetzten unterbrochen werden. Um die angestreb-
te Kongruenz von Aufgaben und Befugnissen zu erreichen, sollen noch weitere Befugnisse in die 
Sachbearbeitung verlagert werden. Weil insoweit das Vier-Augen-Prinzip verlassen wird, ist die Ein-
führung eines systematischen internen Kontrollsystems notwendig. Hierfür wird eine Stelle zum Stel-
lenplan 2020 angemeldet. 
 
 
 Stellenbeschreibung und Bewertung 
Im Jahr 2018 wurden für die Sachbearbeiter, die regelmäßig im Kundenverkehr stehen, Stellenbe-
schreibungen verfasst, die den aktuellen Anforderungen der Arbeitsplätze entsprechen und somit 
auch Anteile für die Beratung enthalten. Anhand der dargestellten Aufgaben und Befugnisse wurden 
die Stellen bewertet und mit Stellenplan 2019 entsprechend angehoben (Entgeltgruppe 9a TVöD bzw. 
A 9 BBesG und Entgeltgruppe 9 c TVöD bzw. A 10 BbesG). Das Verfahren wird in den Jahren 2019 
und 2020 für die weiteren Arbeitsplätze fortgesetzt. 
 
 
 Verbesserte Aufgabenzuordnung 
Seit April 2018 ist die Abteilung „Ausländerbehörde“ in drei Fachstellen gegliedert. Neben zwei Fach-
stellen „Allgemeines Ausländerrecht“ ist eine Fachstelle „Humanitäre Aufenthalte, Rückkehrmanage-
ment“ eingerichtet. Durch die neue Abgrenzung ist eine weitere Vertiefung des rechtlichen Fachwis-
sens in den einzelnen Abschnitten des Aufenthaltsrechts möglich, insbesondere kann die Gruppe der 
Geduldeten mit Integrationsfortschritten besser in humanitäre Aufenthaltsrechte gesteuert werden. 
 
 
 Einarbeitung und Fortbildung 
Die Einarbeitung neuer Sachbearbeiter wird im sog. Patenmodell vorgenommen, d.h. sie werden an-
fangs von erfahrenen Kollegen begleitet. In der Regel nach ca. sechs Monaten können sie dann die 
ersten Termine eigenständig wahrnehmen. Der Umfang der wahrzunehmenden Termine wird suk-
zessive gesteigert. Nach ca. zwölf Monaten besteht volle Einsatzfähigkeit. Ergänzt wird das Einarbei-
tungsprogramm durch Inputveranstaltungen zu bestimmten Themen. Daneben steht die Teilnahme 
an externen Veranstaltungen zum Ausländerrecht. 
 
 
2. Schaffung eines qualitativ hochwertigen Beratungsstandards 
 
 Wissensmanagement 
Seit Herbst 2018 wird ein systematisches Wissensmanagement in Form eines MediaWiki aufgebaut, 
so dass die wesentlichen rechtlichen Grundlagen sukzessive zusammengestellt werden, leicht zu 
finden sind und vor allem dazu beitragen sollen, dass einheitliche Entscheidungen getroffen werden. 
Parallel wird dies durch die Entwicklung von Bearbeitungsbögen ergänzt. Interne Inputveranstaltun-
gen zu bestimmten Themen ergänzen das Wissensmanagement. 
 
 
 Beratung zur Ermöglichung 
Die Ausländerbehörde verhilft Angehörigen von Drittstaaten wenn möglich zu einem gesicherten Auf-
enthaltsstatus, indem sie ihnen aus eigener Initiative Wege dahin aufzeigt. Dazu gehören die gezielte 
Suche nach Möglichkeiten der Verbesserung des Aufenthaltsstatus in der Beratung und bei Entschei-
dungen sowie die Nutzung von entsprechenden Beurteilungs- und Handlungsspielräumen. Dieses 
Prinzip ist fester Bestandteil in der aktuellen Arbeit.  
 
Aus den Erfahrungen im Projektzeitraum ergeben sich Zielgruppen mit besonderen Unterstützungs-
bedarfen. Den Ansatz, integrationsinteressierte bzw. langjährig Geduldete besser zu beraten, hat die 
Ausländerbehörde gemeinsam mit dem Sozialamt bereits aufgegriffen. Die Erkenntnisse daraus sol-

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V/0308/2019 
len verstetigt und mit einer entsprechenden Sachbearbeiterstelle abgesichert werden.  
 
Jedoch können sich auch für Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen im Laufe der Zeit kritische Entwick-
lungen bis hin zum drohenden Verlust dieses Status ergeben, wenn z.B. nicht mehr alle Vorausset-
zungen erfüllt werden, die an dessen Gewährung geknüpft sind. Die Ausländerbehörde prüft hier We-
ge, diesen Personenkreis so zu unterstützen, dass die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden kann. 
Derzeit wird ermittelt, wie und wodurch die Betroffenen möglichst frühzeitig dabei unterstützt werden 
können, die für den Erhalt des ausländerrechtlichen Status erforderlichen Voraussetzungen rechtzei-
tig zu schaffen bzw. zu erhalten.  
 
Die erforderlichen Integrationsleistungen wie. z.B. der Deutschtest oder der Test „Leben in Deutsch-
land“ bei anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten prüft die Ausländerbehörde le-
diglich bei der Verlängerung der jeweiligen Aufenthaltserlaubnis. Rückmeldungen der beteiligten Insti-
tute und erste eigene Erfahrungen zeigen, dass eine intensivere Begleitung erforderlich ist, um den 
weiteren Bestand der Aufenthaltserlaubnis zu sichern. Bedarfe, Möglichkeiten und Wege werden der-
zeit noch untersucht. 
 
 
 Kundensteuerung und Kundenorientierung 
Bereits seit Oktober 2016 können für bestimmte Anliegen online Termine auf der Homepage gebucht 
werden. Seit Mitte 2017 werden die Terminangebote auch für andere Anliegen stetig ausgebaut und 
beziehen sich aktuell auf fast alle Anliegen. Neben der Onlinebuchung können Termine auch telefo-
nisch über die Hotline oder persönlich in der Information im Stadthaus 2 vereinbart werden. Für dring-
liche Anliegen werden kurzfristige Terminangebote und eine Notfallsprechstunde vorgehalten. Die 
Öffnungszeit am Donnerstagnachmittag ist vorrangig für die Betreuung von Berufstätigen und Selb-
ständigen vorgesehen. 
 
Ein modernes IT-gestütztes Kundenmanagementsystem, das eine bessere Steuerung der Kundschaft 
ermöglicht und übersichtliche Informationen bereitstellt, wird im ersten Quartal 2019 in Betrieb ge-
nommen. 
 
 
 Erreichbarkeit 
Seit der Einrichtung einer Hotline (492 3636) zu Beginn des Jahres 2017 ist die Ausländerbehörde 
telefonisch besser erreichbar. Während der Öffnungszeit leiten alle Sachbearbeiter ihre Anrufe auf die 
Hotline um. Dort werden nach Möglichkeit die Fragen direkt beantwortet oder ein Rückruf der Sach-
bearbeitung zugesichert oder über die zeitliche Erreichbarkeit bestimmter Sachbearbeiter informiert. 
Darüber hinaus können Termine über die Hotline gebucht werden. Mit der aktuellen Verfahrensum-
stellung auf eine Terminsprechstunde sind die Anforderungen an die Hotline gestiegen, so dass tech-
nischer und personeller Aufstockungsbedarf besteht. Eine Anmeldung zum Stellenplan 2020 ist vor-
gesehen. 
 
 
 Räumliche Situation 
Seit Oktober 2016 kann die Kundschaft der Ausländerbehörde sowohl den Eingang an der Südstraße 
wie auch den Haupteingang nutzen, was die Publikumsströme entzerrt. Mit der vollständigen Umstel-
lung auf die Terminsprechstunde erübrigen sich besondere Maßnahmen.  
 
Für die Beratung stehen gegenüber 2016 zusätzliche Zimmer zur Verfügung; Ende 2017 hat die Aus-
länderbehörde zusätzlich einen großen Arbeitsbereich im zweiten Obergeschoss eröffnet. Die War-
tebereiche wurden ebenfalls erweitert und sind mit freundlichen Möbeln sowie Spielecken anspre-
chend eingerichtet. Angesichts weiterhin zusätzlicher Stellenbedarfe sind weitere Raumbedarfe ab-
sehbar. 
 
Die Erreichbarkeit der Infothek im Erdgeschoss und deren Funktion als wesentliche Drehscheibe in 
der Kundensteuerung soll durch eine Verlagerung in den Eingangsbereich zum Foyer hin verbessert

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V/0308/2019 
werden. Die erforderlichen baulichen Veränderungen befinden sich im Planungsstadium. 
 
 
3. Kooperation und Vernetzung mit verwaltungsinternen und externen Akteuren 
 
 Kooperationen und Netzwerke 
Die Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern wurde intensiviert. Regelmäßige Bespre-
chungen mit Sozialamt und Jobcenter ermöglichen eine bessere Koordination bezogen auf die ge-
meinsamen Kundenkreise. Mit den externen Partnern wie dem GGUA e.V. und anderen Migrations-
beratungsstellen finden fachliche Austauschtreffen statt. Mit WWU, FH Münster und UKM sind Ver-
fahrensabsprachen getroffen, die regelmäßig erneuert werden.  
 
Aus den Kontakten der Ausländerbehörde mit externen Partnern ist bekannt, dass es – insbesondere 
mit Blick auf die stetig steigende Nachfrage nach geeigneten Arbeitskräften - keine systematische 
Unterstützung gibt, um aufenthaltsrechtliche Fragen zu ausländischen Fachkräften oder Auszubilden-
den für Arbeitgeber zu lösen und Fachkräfte über entsprechende Visumsverfahren möglichst einfach 
nach Deutschland zu holen. Auch das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll die Arbeitsmig-
ration deutlich fördern, steigert aber auch die Komplexität des Themas. Zum Stellenplan 2020 ist eine 
zusätzliche Stelle beantragt, die offensiv in die Betriebe, die Hochschulen etc. geht und gezielt über 
aufenthaltsrechtliche Verfahren einschl. Visumsverfahren informiert, die praktische Zusammenarbeit 
sichert und ggf. ergänzenden Kontakt zu den jeweiligen Deutschen Botschaften aufnimmt bzw. ver-
mittelt. Ziel ist dabei die möglichst unbürokratische Abwicklung aller aufenthaltsrechtlichen Fragen. 
 
 
 
Entwicklung der Stellenausstattung in Vollzeitäquivalenten (VZÄ): 
Die Ausländerbehörde wurde in den vergangenen Jahren mehrfach personell aufgestockt. Die Ent-
wicklung stellt sich wie folgt dar: 
 
31.12.2015: 31,55 VZÄ 
31.12.2016: 42,13 VZÄ 
31.12.2017: 46,71 VZÄ  
31.12.2018: 41,97 VZÄ 
 
Aktuell sind 6,8 VZÄ überplanmäßig eingerichtet und bereits zum Teil personell besetzt.  
 
Zur Absicherung der künftigen Entwicklung soll gemeinsam mit dem Personal- und Organisationsamt 
ein Fallzahlenschlüssel für die Sachbearbeitung im Ausländerrecht entwickelt werden. Dabei sind 
dann auch saisonale Schwankungen (z.B. Semesterstart) sowie die unterschiedlichen Anforderungen 
zwischen Einzelpersonen und großen Familien zu berücksichtigen. Regelmäßig sind mehrfache Vor-
sprachen für die Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlich, um alle Voraus-
setzungen zu erfüllen und bei Bedarf zu belegen. 
 
 
Bilanz: 
Mehr als die Hälfte der ursprünglich im Rahmen des Projektes geplanten Maßnahmen konnten bis-
lang erfolgreich umgesetzt werden. Insgesamt kann zum jetzigen Projektstand festgestellt werden, 
dass sich die Ausländerbehörde als Dienstleistungseinrichtung auf einem guten Weg befindet, wenn-
gleich der Optimierungsprozess noch nicht abgeschlossen ist. 
 
Die bereits umgesetzten, sowie die noch in der Umsetzung befindlichen oder noch geplanten Maß-
nahmen sind in dem beigefügten Projektplan dargestellt. Schwerpunkte in der aktuellen Umsetzung 
bilden insbesondere: 
 
 Ausbau und Entwicklung eines Wissensmanagements 
 Delegation von Entscheidungsbefugnissen und Aufbau eines internen Kontrollsystems (IKS)

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V/0308/2019 
 Beratung für integrationsinteressierte Geduldete 
 Optimierung der telefonischen Erreichbarkeit 
 
Darüber hinaus werden die in der Zukunft noch geplanten Maßnahmen zur Optimierung der Auslän-
derbehörde weiter beitragen. Von besonderer Bedeutung hierbei sind: 
 
 Integrationsmanagement für Personen mit Aufenthaltstitel 
 Optimierung der Zusammenarbeit mit Arbeitgebern, Ausbildungsstellen, etc. 
 Optimierung der fachlichen IT-Unterstützung durch neue Fachsoftware 
 
Am Ende des Optimierungsprozesses soll ein Leitbild entwickelt werden, das Grundsätze und Prin-
zipien dokumentiert und somit handlungsleitend und klarstellend für die Ausländerbehörde, ihre Mit-
arbeiter und Kundschaft sowie andere Beteiligte wirkt. 
 
Betrachtet man die ausländerrechtlichen Entwicklungen und Herausforderungen der vergangenen 
Jahre sowie die geplanten gesetzlichen Vorhaben - Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Gesetz über 
Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung – ist zu erwarten, dass sich die Arbeit der Ausländerbe-
hörde auch in den nächsten Jahren noch weiter verändern wird. 
 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
 
Anlagen: 
 
Projektplan

Anlage A

2635 Zeichen

Anlage A zur V/0308/2019 
Kurzüberblick 
Die Vorlage gibt einen Überblick zum Stand der Entwicklung der Ausländerbehörde von einer 
klassischen Ordnungsbehörde hin zu einer kundenorientierten Einrichtung der wachsenden und 
künftig noch internationaler werdenden Stadt Münster 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
. 
 
Der Bericht verdeutlicht, dass die Optimierung der Ausländerbehörde auch zur Erreichung  fol-
gender Ziele der Stadtentwicklung beiträgt: 
 
 Wir werden auch dadurch einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- 
und Entwicklungsstandorte in Europa, dass wir die besten Studenten, Wissenschaftler, 
Fach- und Führungskräfte aus Europa und Übersee nach Münster locken, indem wir die 
rechtlichen Anforderungen an die Einreise und den Aufenthalt so einfach wie möglich zu 
erfüllen helfen   
 Wir wollen Münster als  Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche 
und private Dienstleistungen in Westfalen auch dadurch positionieren und an ihrer Moder-
nisierung auch dadurch mitwirken, dass wir durch eine freundliche und effektive auslän-
derrechtliche Betreuung der hier lebenden Angehörigen fremder Staaten überzeugen  
 Nicht zuletzt dadurch machen wir auch das Prinzip „Toleranz durch Dialog“ dadurch erleb-
bar, dass wir uns anderen Vorstellungen vom Umgang der Behörden mit ihren Kunden 
gegenüber offen und lernfähig zeigen, ohne unsre Verpflichtung zur Wahrung des allge-
meinen Wohls und zur Achtung und Umsetzung der rechtsstaatlich zustande gekomme-
nen Gesetze  aus dem Blick zu verlieren.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: PG 0206 AUSLÄNDERANGELEGENHEITEN 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Aus dem Bericht erwachsen keine unmittelbaren finanziellen Folgen 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Der Bericht beschreibt bereits ergriffene sowie geplante Maßnahmen, die andernorts etatisiert sind 
bzw. werden  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen

(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
Der Bericht betrifft unmittelbar und wesentlich das Querschnittsthema Migration – hier die aufent-
haltsrechtlichen Rahmenbedingungen der Eingewanderten und deren Gestaltung möglichst zum 
Nutzen der Betroffenen..

Beratungsverlauf (3)

08.05.2019 Integrationsrat
TOP 5.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.05.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.05.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Südstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0308/2019
Typ
Vorlagen
Datum
26.03.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37