V/0308/2019
Optimierungen in der Ausländerbehörde
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
20190404 - Berichtsvorlage Rat - 1
4667 Zeichen
Grad der Erledigung: geplant in Bearbeitung Apr 19 abgeschlossen in Verzug Optimierung der Geschäftsprozesse Status 2.HJ 2016 1. HJ 2017 2. HJ 2017 1.HJ 2018 2.HJ 2018 1.HJ 2019 2.HJ 2019 1.HJ 2020 2.HJ 2020 1.HJ 2021 2.HJ 2021 1. Beratungskapazitäten und Geschäftsprozesse Kurzfristige Entscheidung zur Einführung der E-Akte und deren Einführung abgeschlossen Befristeter Einsatz von Ergänzungskräften, um die Sachbearbeitung von einfachen Arbeiten zu entlasten und mehr Zeit für die Beratung zu gewinnen. abgeschlossen Zusätzliche Öffnung des Amtes an vier Samstagen im Oktober/November 2016 und November 2018/Januar 2019. abgeschlossen Beschwerdemanagement abgeschlossen Verlagerung von Foto, Fingerabdrücken und Unterschrift an den Self-Service-Terminal in Bearbeitung Delegation von Befugnissen auf die SB in Bearbeitung Verfahren zur Sicherstellung der Einheitlichkeit von Entscheidungen (u.a. IKS) in Bearbeitung Optimierung der fachlichen IT-Unterstützung durch neue Fachsoftware geplant 2. Stellenbeschreibung und Bewertung Überarbeitung der Stellenbeschreibungen in Bearbeitung Berücksichtigung der Arbeitszeit für Beratung in Stellenbeschreibungen abgeschlossen Überprüfung und Anpassung der Stellenbewertung in Bearbeitung Dienstanweisung Zeichnungsrechte / Einführen einer systematischen, transparenten Fachaufsicht in Bearbeitung 3. Verbesserte Aufgabenzuordnung Verbesserung der Aufgabenzuordnung durch Fachstellenstruktur abgeschlossen Bündelung der Statistikaufgaben / Verbesserung der Datenqualität in Bearbeitung 4. Einarbeitung und Fortbildung Entwicklung eines Konzepts zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter/Innen abgeschlossen Entwicklung eines Fortbildungskonzepts abgeschlossen Weiterentwicklung der Sprachkompetenzen der Beschäftigten abgeschlossen 5. Leitbildprozess der ABH Entwicklung eines handlungsleitenden Leitbilds der ABH (Grundsätze und Prinzipien) geplant Schaffung eines qualitativ hochwertigen Beratungsstandards 1. Wissensmanagement Arbeitshilfen und Dienstanweisungen in Bearbeitung Intranet 2.0 / virtueller Raum in Bearbeitung Aufbau einer Informations- und Wissensplattform in Bearbeitung 2. Beratung und Ermöglichung Entwicklung und Umsetzung einer Kommunikationsstrategie abgeschlossen Internetportal (erster Schritt: ansprechender gestalten) abgeschlossen Videodolmetschen einführen / Sprachkenntnisse der MA vertiefen abgeschlossen Beratungsansatz stärken: z.B. bei ablehnenden Bescheiden des BAMF durch Erläuterung der Ablehnungsgründe sowie aktive Rückkehrberatung abgeschlossen Beratung für integrationsinteressierte Geduldete (u.a. Verstetigung Projekt Einwanderung gestalten) in Bearbeitung Erstellung einer (mehrsprachigen) „Checkliste zur Antragstellung“ in Bearbeitung ausländerrechtliches Integrationsmanagement anerkannte Flüchtlinge und Subsi`s geplant Unterstützung bei drohendem AE-Verlust z.B. bei Nichterfüllen der Voraussetzungen geplant 3. Kundensteuerung und Kundenorientierung Realisierung einer Online-Terminvergabe für bestimmte Anliegen und Ausweitung auf weitere Anliegen nach erfolgreichem Praxistest abgeschlossen Terminsprechstunde für möglichst viele Anliegen, Online-Terminvergabe mit Koppelung an moderne Aufrufanlage abgeschlossen Einführung einer Software zu systematischen Kundensteuerung und Kundeninformation abgeschlossen Bessere Information / Wegweisung im Gebäude abgeschlossen Erkundung der Kund/innenperspektive abgeschlossen Optimierung des Internetauftritts und Informationsmanagements der Ausländerbehörde geplant 4. Erreichbarkeit Telefondienst während der Öffnungszeiten abgeschlossen Optimierung der telefonischen Erreichbarkeit in Bearbeitung 5. Räumliche Situation Leitung des Kundenzuganges über den Haupteingang des Stadthauses 2 abgeschlossen Bereitstellen von zusätzlichen Räumen für die Publikumsbedienung und Entzerrung der Wartesituationen abgeschlossen Verbesserung sowohl für die Wartebereiche wie auch für die individuell angemessene und datenschutzgerechte Beratung in den Diensträumen abgeschlossen Angenehme Gestaltung der Wartebereiche abgeschlossen Optimierung des Zugangs zur Infothek durch deren Verlagerung in den Eingangsbereich geplant Kooperation und Vernetzung mit verwaltungsinternen und externen Akteuren 1. Kooperationen und Netzwerke Regelmäßige Austauschtreffen mit den jeweils Beteiligten (50,59, WWU, GGUA, FH Münster, Migrationsberatungsstellen) abgeschlossen Engagement in Netzwerken abgeschlossen Optimierung der Zusammenarbeit mit Arbeitgebern, Ausbildungsstellen etc. (Fachkräfteeinwanderungsgesetz) geplant Zeitschiene Projekt: Optimierung der Ausländerbehörde - Stärkung der Serviceorientierung und interkulturellen Ausrichtung
Berichtsvorlage
15924 Zeichen
V/0308/2019
V/0308/2019
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Optimierungen in der Ausländerbehörde
Beratungsfolge
08.05.2019 Integrationsrat Bericht
14.05.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung
Bericht
21.05.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government
Bericht
Bericht:
In den vergangenen fünf Jahren ist die Zahl der Ausländer in Münster bis Ende 2018 um rd. 7.600
Personen auf rd. 34.000 Personen gestiegen. Im Januar 2019 ist ein weiterer Zuwachs um 100 Per-
sonen, davon 93 Drittstaatsangehörige, zu verzeichnen. Angesichts vieler Faktoren wie z.B. Fachkräf-
temangel wird sich diese Tendenz in den kommenden Jahren verstetigen und voraussichtlich selbst
dann verstärken, wenn es zu keinen neuen Fluchtursachen wie Kriegen oder Bürgerkriegen kommen
sollte.
Ein wesentlicher Teil dieser Steigerungen ergibt sich aus dem Zuzug von Drittstaatsangehörigen1; ihr
Anteil beträgt rd. 63 % aller Ausländer. Hier ist die Zahl von rd. 15.400 Personen (2014) um 6.000
Personen auf rd. 21.400 Personen (2018) gestiegen. Lediglich die Hälfte dieses Zuwachses bezieht
sich auf Personen, die einen humanitären Aufenthaltstitel besitzen (rd. 3.100 Personen). Der andere
Teil des Zuwachses ergibt sich aus den Aufenthaltszwecken Studium, Erwerbstätigkeit, Familienzu-
sammenführung und Personen mit unbefristetem Aufenthaltsrecht. Die Aufenthaltszwecke von Dritt-
staatsangehörigen aus 161 Staaten stellen sich in den vergangenen Jahren wie folgt dar:
1 Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen.
Rechts- und Ausländeramt
25.04.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Niemeyer
Telefon: 492 30 00
Niemeyer@stadt-
muenster.de
- 2 -
V/0308/2019
Diese Entwicklung bietet Anlass, das im Jahr 2016 gestartete Projekt „Optimierung der Ausländerbe-
hörde – Stärkung der Serviceorientierung und interkulturellen Ausrichtung“ auf den aktuellen und ge-
planten Umsetzungsstand zu beleuchten.
Das Projekt beinhaltete eine umfassende Neuorientierung der Organisation sowie der Personal- und
Qualitätsentwicklung vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung von Zuwanderung sowie dem
Wandel im Aufgabenverständnis und stellt einen wichtigen Beitrag für die kommunalen Integrations-
prozesse dar.
Ziel war es und ist es weiterhin die Ausländerbehörde zu einer ersten Anlauf- und Kontaktstelle für
Migrantinnen und Migranten mit einer interkulturellen Ausrichtung weiterzuentwickeln, die bereits
durch ihr äußeres Erscheinungsbild, transparente und optimierte Geschäftsabläufe sowie eine aus-
drückliche Serviceorientierung eine angemessene Wertschätzung gegenüber den zuwandernden
und geflüchteten Menschen zum Ausdruck bringt.
Aus der Ratsvorlage V/0486/2016/1.Erg. ("Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL und
der CDU-Fraktion im Rat vom 6.4.2016 "Rechts- und Ausländeramt stärken" (A-R/0020/2016)") erge-
ben sich insgesamt zwölf Zielsetzungen des Projekts. Daraus wurden die im beigefügten Projektplan
dargestellten Maßnahmen gebildet. Insgesamt 25 der 45 Maßnahmen sind bereits abgeschlossen, 13
aktuell noch in Bearbeitung und 7 in Planung.
Im Rahmen der Optimierung der Ausländerbehörde sollen insbesondere folgende Ziele erreicht wer-
den:
1. Optimierung der Geschäftsprozesse
2. Schaffung eines qualitativ hochwertigen Beratungsstandards
3. Kooperation und Vernetzung mit verwaltungsinternen und externen Akteuren
Von wesentlicher Bedeutung für die Erreichung dieser Ziele sind dabei:
1. Optimierung der Geschäftsprozesse
Beratungskapazitäten und Geschäftsprozesse
Ein Meilenstein der Entwicklung war die Einführung der elektronischen Ausländerakte. Sie erleichtert
den gesamten Bearbeitungsprozess und lässt bisherige Wartezeiten während der Aktensuche entfal-
len. Die gewonnene Zeit wird für eine ausführlichere Beratung der Antragstellenden genutzt.
- 3 -
V/0308/2019
Außerdem wurden bereits im Jahr 2016 Entscheidungsbefugnisse, welche die häufigsten Anliegen
der Kundschaft betrafen, auf die Sachbearbeiter des mittleren Dienstes verlagert, damit Beratungsge-
spräche möglichst nicht durch Rückfragen bei Vorgesetzten unterbrochen werden. Um die angestreb-
te Kongruenz von Aufgaben und Befugnissen zu erreichen, sollen noch weitere Befugnisse in die
Sachbearbeitung verlagert werden. Weil insoweit das Vier-Augen-Prinzip verlassen wird, ist die Ein-
führung eines systematischen internen Kontrollsystems notwendig. Hierfür wird eine Stelle zum Stel-
lenplan 2020 angemeldet.
Stellenbeschreibung und Bewertung
Im Jahr 2018 wurden für die Sachbearbeiter, die regelmäßig im Kundenverkehr stehen, Stellenbe-
schreibungen verfasst, die den aktuellen Anforderungen der Arbeitsplätze entsprechen und somit
auch Anteile für die Beratung enthalten. Anhand der dargestellten Aufgaben und Befugnisse wurden
die Stellen bewertet und mit Stellenplan 2019 entsprechend angehoben (Entgeltgruppe 9a TVöD bzw.
A 9 BBesG und Entgeltgruppe 9 c TVöD bzw. A 10 BbesG). Das Verfahren wird in den Jahren 2019
und 2020 für die weiteren Arbeitsplätze fortgesetzt.
Verbesserte Aufgabenzuordnung
Seit April 2018 ist die Abteilung „Ausländerbehörde“ in drei Fachstellen gegliedert. Neben zwei Fach-
stellen „Allgemeines Ausländerrecht“ ist eine Fachstelle „Humanitäre Aufenthalte, Rückkehrmanage-
ment“ eingerichtet. Durch die neue Abgrenzung ist eine weitere Vertiefung des rechtlichen Fachwis-
sens in den einzelnen Abschnitten des Aufenthaltsrechts möglich, insbesondere kann die Gruppe der
Geduldeten mit Integrationsfortschritten besser in humanitäre Aufenthaltsrechte gesteuert werden.
Einarbeitung und Fortbildung
Die Einarbeitung neuer Sachbearbeiter wird im sog. Patenmodell vorgenommen, d.h. sie werden an-
fangs von erfahrenen Kollegen begleitet. In der Regel nach ca. sechs Monaten können sie dann die
ersten Termine eigenständig wahrnehmen. Der Umfang der wahrzunehmenden Termine wird suk-
zessive gesteigert. Nach ca. zwölf Monaten besteht volle Einsatzfähigkeit. Ergänzt wird das Einarbei-
tungsprogramm durch Inputveranstaltungen zu bestimmten Themen. Daneben steht die Teilnahme
an externen Veranstaltungen zum Ausländerrecht.
2. Schaffung eines qualitativ hochwertigen Beratungsstandards
Wissensmanagement
Seit Herbst 2018 wird ein systematisches Wissensmanagement in Form eines MediaWiki aufgebaut,
so dass die wesentlichen rechtlichen Grundlagen sukzessive zusammengestellt werden, leicht zu
finden sind und vor allem dazu beitragen sollen, dass einheitliche Entscheidungen getroffen werden.
Parallel wird dies durch die Entwicklung von Bearbeitungsbögen ergänzt. Interne Inputveranstaltun-
gen zu bestimmten Themen ergänzen das Wissensmanagement.
Beratung zur Ermöglichung
Die Ausländerbehörde verhilft Angehörigen von Drittstaaten wenn möglich zu einem gesicherten Auf-
enthaltsstatus, indem sie ihnen aus eigener Initiative Wege dahin aufzeigt. Dazu gehören die gezielte
Suche nach Möglichkeiten der Verbesserung des Aufenthaltsstatus in der Beratung und bei Entschei-
dungen sowie die Nutzung von entsprechenden Beurteilungs- und Handlungsspielräumen. Dieses
Prinzip ist fester Bestandteil in der aktuellen Arbeit.
Aus den Erfahrungen im Projektzeitraum ergeben sich Zielgruppen mit besonderen Unterstützungs-
bedarfen. Den Ansatz, integrationsinteressierte bzw. langjährig Geduldete besser zu beraten, hat die
Ausländerbehörde gemeinsam mit dem Sozialamt bereits aufgegriffen. Die Erkenntnisse daraus sol-
- 4 -
V/0308/2019
len verstetigt und mit einer entsprechenden Sachbearbeiterstelle abgesichert werden.
Jedoch können sich auch für Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen im Laufe der Zeit kritische Entwick-
lungen bis hin zum drohenden Verlust dieses Status ergeben, wenn z.B. nicht mehr alle Vorausset-
zungen erfüllt werden, die an dessen Gewährung geknüpft sind. Die Ausländerbehörde prüft hier We-
ge, diesen Personenkreis so zu unterstützen, dass die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden kann.
Derzeit wird ermittelt, wie und wodurch die Betroffenen möglichst frühzeitig dabei unterstützt werden
können, die für den Erhalt des ausländerrechtlichen Status erforderlichen Voraussetzungen rechtzei-
tig zu schaffen bzw. zu erhalten.
Die erforderlichen Integrationsleistungen wie. z.B. der Deutschtest oder der Test „Leben in Deutsch-
land“ bei anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten prüft die Ausländerbehörde le-
diglich bei der Verlängerung der jeweiligen Aufenthaltserlaubnis. Rückmeldungen der beteiligten Insti-
tute und erste eigene Erfahrungen zeigen, dass eine intensivere Begleitung erforderlich ist, um den
weiteren Bestand der Aufenthaltserlaubnis zu sichern. Bedarfe, Möglichkeiten und Wege werden der-
zeit noch untersucht.
Kundensteuerung und Kundenorientierung
Bereits seit Oktober 2016 können für bestimmte Anliegen online Termine auf der Homepage gebucht
werden. Seit Mitte 2017 werden die Terminangebote auch für andere Anliegen stetig ausgebaut und
beziehen sich aktuell auf fast alle Anliegen. Neben der Onlinebuchung können Termine auch telefo-
nisch über die Hotline oder persönlich in der Information im Stadthaus 2 vereinbart werden. Für dring-
liche Anliegen werden kurzfristige Terminangebote und eine Notfallsprechstunde vorgehalten. Die
Öffnungszeit am Donnerstagnachmittag ist vorrangig für die Betreuung von Berufstätigen und Selb-
ständigen vorgesehen.
Ein modernes IT-gestütztes Kundenmanagementsystem, das eine bessere Steuerung der Kundschaft
ermöglicht und übersichtliche Informationen bereitstellt, wird im ersten Quartal 2019 in Betrieb ge-
nommen.
Erreichbarkeit
Seit der Einrichtung einer Hotline (492 3636) zu Beginn des Jahres 2017 ist die Ausländerbehörde
telefonisch besser erreichbar. Während der Öffnungszeit leiten alle Sachbearbeiter ihre Anrufe auf die
Hotline um. Dort werden nach Möglichkeit die Fragen direkt beantwortet oder ein Rückruf der Sach-
bearbeitung zugesichert oder über die zeitliche Erreichbarkeit bestimmter Sachbearbeiter informiert.
Darüber hinaus können Termine über die Hotline gebucht werden. Mit der aktuellen Verfahrensum-
stellung auf eine Terminsprechstunde sind die Anforderungen an die Hotline gestiegen, so dass tech-
nischer und personeller Aufstockungsbedarf besteht. Eine Anmeldung zum Stellenplan 2020 ist vor-
gesehen.
Räumliche Situation
Seit Oktober 2016 kann die Kundschaft der Ausländerbehörde sowohl den Eingang an der Südstraße
wie auch den Haupteingang nutzen, was die Publikumsströme entzerrt. Mit der vollständigen Umstel-
lung auf die Terminsprechstunde erübrigen sich besondere Maßnahmen.
Für die Beratung stehen gegenüber 2016 zusätzliche Zimmer zur Verfügung; Ende 2017 hat die Aus-
länderbehörde zusätzlich einen großen Arbeitsbereich im zweiten Obergeschoss eröffnet. Die War-
tebereiche wurden ebenfalls erweitert und sind mit freundlichen Möbeln sowie Spielecken anspre-
chend eingerichtet. Angesichts weiterhin zusätzlicher Stellenbedarfe sind weitere Raumbedarfe ab-
sehbar.
Die Erreichbarkeit der Infothek im Erdgeschoss und deren Funktion als wesentliche Drehscheibe in
der Kundensteuerung soll durch eine Verlagerung in den Eingangsbereich zum Foyer hin verbessert
- 5 -
V/0308/2019
werden. Die erforderlichen baulichen Veränderungen befinden sich im Planungsstadium.
3. Kooperation und Vernetzung mit verwaltungsinternen und externen Akteuren
Kooperationen und Netzwerke
Die Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern wurde intensiviert. Regelmäßige Bespre-
chungen mit Sozialamt und Jobcenter ermöglichen eine bessere Koordination bezogen auf die ge-
meinsamen Kundenkreise. Mit den externen Partnern wie dem GGUA e.V. und anderen Migrations-
beratungsstellen finden fachliche Austauschtreffen statt. Mit WWU, FH Münster und UKM sind Ver-
fahrensabsprachen getroffen, die regelmäßig erneuert werden.
Aus den Kontakten der Ausländerbehörde mit externen Partnern ist bekannt, dass es – insbesondere
mit Blick auf die stetig steigende Nachfrage nach geeigneten Arbeitskräften - keine systematische
Unterstützung gibt, um aufenthaltsrechtliche Fragen zu ausländischen Fachkräften oder Auszubilden-
den für Arbeitgeber zu lösen und Fachkräfte über entsprechende Visumsverfahren möglichst einfach
nach Deutschland zu holen. Auch das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll die Arbeitsmig-
ration deutlich fördern, steigert aber auch die Komplexität des Themas. Zum Stellenplan 2020 ist eine
zusätzliche Stelle beantragt, die offensiv in die Betriebe, die Hochschulen etc. geht und gezielt über
aufenthaltsrechtliche Verfahren einschl. Visumsverfahren informiert, die praktische Zusammenarbeit
sichert und ggf. ergänzenden Kontakt zu den jeweiligen Deutschen Botschaften aufnimmt bzw. ver-
mittelt. Ziel ist dabei die möglichst unbürokratische Abwicklung aller aufenthaltsrechtlichen Fragen.
Entwicklung der Stellenausstattung in Vollzeitäquivalenten (VZÄ):
Die Ausländerbehörde wurde in den vergangenen Jahren mehrfach personell aufgestockt. Die Ent-
wicklung stellt sich wie folgt dar:
31.12.2015: 31,55 VZÄ
31.12.2016: 42,13 VZÄ
31.12.2017: 46,71 VZÄ
31.12.2018: 41,97 VZÄ
Aktuell sind 6,8 VZÄ überplanmäßig eingerichtet und bereits zum Teil personell besetzt.
Zur Absicherung der künftigen Entwicklung soll gemeinsam mit dem Personal- und Organisationsamt
ein Fallzahlenschlüssel für die Sachbearbeitung im Ausländerrecht entwickelt werden. Dabei sind
dann auch saisonale Schwankungen (z.B. Semesterstart) sowie die unterschiedlichen Anforderungen
zwischen Einzelpersonen und großen Familien zu berücksichtigen. Regelmäßig sind mehrfache Vor-
sprachen für die Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlich, um alle Voraus-
setzungen zu erfüllen und bei Bedarf zu belegen.
Bilanz:
Mehr als die Hälfte der ursprünglich im Rahmen des Projektes geplanten Maßnahmen konnten bis-
lang erfolgreich umgesetzt werden. Insgesamt kann zum jetzigen Projektstand festgestellt werden,
dass sich die Ausländerbehörde als Dienstleistungseinrichtung auf einem guten Weg befindet, wenn-
gleich der Optimierungsprozess noch nicht abgeschlossen ist.
Die bereits umgesetzten, sowie die noch in der Umsetzung befindlichen oder noch geplanten Maß-
nahmen sind in dem beigefügten Projektplan dargestellt. Schwerpunkte in der aktuellen Umsetzung
bilden insbesondere:
Ausbau und Entwicklung eines Wissensmanagements
Delegation von Entscheidungsbefugnissen und Aufbau eines internen Kontrollsystems (IKS)
- 6 -
V/0308/2019
Beratung für integrationsinteressierte Geduldete
Optimierung der telefonischen Erreichbarkeit
Darüber hinaus werden die in der Zukunft noch geplanten Maßnahmen zur Optimierung der Auslän-
derbehörde weiter beitragen. Von besonderer Bedeutung hierbei sind:
Integrationsmanagement für Personen mit Aufenthaltstitel
Optimierung der Zusammenarbeit mit Arbeitgebern, Ausbildungsstellen, etc.
Optimierung der fachlichen IT-Unterstützung durch neue Fachsoftware
Am Ende des Optimierungsprozesses soll ein Leitbild entwickelt werden, das Grundsätze und Prin-
zipien dokumentiert und somit handlungsleitend und klarstellend für die Ausländerbehörde, ihre Mit-
arbeiter und Kundschaft sowie andere Beteiligte wirkt.
Betrachtet man die ausländerrechtlichen Entwicklungen und Herausforderungen der vergangenen
Jahre sowie die geplanten gesetzlichen Vorhaben - Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Gesetz über
Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung – ist zu erwarten, dass sich die Arbeit der Ausländerbe-
hörde auch in den nächsten Jahren noch weiter verändern wird.
In Vertretung
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Projektplan
Anlage A
2635 Zeichen
Anlage A zur V/0308/2019 Kurzüberblick Die Vorlage gibt einen Überblick zum Stand der Entwicklung der Ausländerbehörde von einer klassischen Ordnungsbehörde hin zu einer kundenorientierten Einrichtung der wachsenden und künftig noch internationaler werdenden Stadt Münster Ziele/Teilziele/Zielerreichung . Der Bericht verdeutlicht, dass die Optimierung der Ausländerbehörde auch zur Erreichung fol- gender Ziele der Stadtentwicklung beiträgt: Wir werden auch dadurch einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa, dass wir die besten Studenten, Wissenschaftler, Fach- und Führungskräfte aus Europa und Übersee nach Münster locken, indem wir die rechtlichen Anforderungen an die Einreise und den Aufenthalt so einfach wie möglich zu erfüllen helfen Wir wollen Münster als Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen auch dadurch positionieren und an ihrer Moder- nisierung auch dadurch mitwirken, dass wir durch eine freundliche und effektive auslän- derrechtliche Betreuung der hier lebenden Angehörigen fremder Staaten überzeugen Nicht zuletzt dadurch machen wir auch das Prinzip „Toleranz durch Dialog“ dadurch erleb- bar, dass wir uns anderen Vorstellungen vom Umgang der Behörden mit ihren Kunden gegenüber offen und lernfähig zeigen, ohne unsre Verpflichtung zur Wahrung des allge- meinen Wohls und zur Achtung und Umsetzung der rechtsstaatlich zustande gekomme- nen Gesetze aus dem Blick zu verlieren. Finanzierung Produktgruppe: PG 0206 AUSLÄNDERANGELEGENHEITEN Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Aus dem Bericht erwachsen keine unmittelbaren finanziellen Folgen Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Der Bericht beschreibt bereits ergriffene sowie geplante Maßnahmen, die andernorts etatisiert sind bzw. werden Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der Bericht betrifft unmittelbar und wesentlich das Querschnittsthema Migration – hier die aufent- haltsrechtlichen Rahmenbedingungen der Eingewanderten und deren Gestaltung möglichst zum Nutzen der Betroffenen..
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Südstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0308/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.03.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37