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Prüfung der Einrichtung einer Hundefreilauffläche in Köln-Worringen

Antrag nach § 3 BV6 (CDU) AN/0643/2026 vom 24.04.2026

Stand: Am 07.05.2026 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ungeändert beschlossen.

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  • Antrag nach § 3 (CDU BV6)

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    Fraktion n Bezirksvertretung Chorweiler Gleichlautend Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Herrn Bezirksbürgermeister Daniel Kastenholz Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0643/2026 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.05.2026 Prüfung der Einrichtung einer Hundefreilauffläche in Köln-Worringen Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler zu setzen: Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob und an welcher Stelle in Köln-Worringen eine städtische Hundefreilauffläche eingerichtet werden kann. Bei der Auswahl einer geeigneten Fläche ist dabei darauf zu achten, dass derzeit für die Lebensmittelproduktion oder den Anbau von Feldfrüchten landwirtschaftlich genutzte Flächen nicht umgewidmet oder ihren derzeitigen Pächtern entzogen werden müssten. Geprüft werden sollen unter anderem, aber nicht ausschließlich, Grundstücke in der Nähe des ehemaligen Worringer Hafens sowie Grundstücke in der Nähe des Bereichs Krebelshof. Begründung: Im Stadtbezirk Chorweiler sind derzeit (Stand April 2026) sechs städtische Hundefreilaufflächen ausgewiesen, von denen sich jedoch keine im Stadtteil Worringen befindet. Gleichzeitig hat sich die Anzahl der gemeldeten Hunde in ganz Köln in den vergangenen Jahren, insbesondere seit der Corona-Pandemie, erhöht. Der Stadtteil Worringen ist von zahlreichen Grün- und Waldflächen geprägt, von denen sich ein erheblicher Teil in Landschafts- bzw. Naturschutzgebieten befindet oder zur Produktion regionaler Lebensmittel landwirtschaftlich bewirtschaftet wird. Zum Schutze von Flora und Fauna stellen diese Bereiche keine adäquaten Gebiete für Spiel und Spaß mit dem eigenen Vierbeiner da, werden jedoch in der Bevölkerung mangels Alternativen hierzu häufig verwendet. Um Konflikte von Natur- und Landschaftsschutz zu vermeiden und landwirtschaftliche Flächen zu schützen wäre es neben ordnungsdienstlichen Kontrollen hilfreich, Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern eine Hundefreilauffläche als Alternative zu bieten. - 2 - Zusätzlich können hier Nutzungskonflikte auf bestehenden Wegen, z.B. mit Radfahrerinnen und Radfahrern oder Spaziergängerinnen und Spaziergängern minimiert werden. Mit freundlichen Grüßen Für die CDU-Fraktion Norbert Schott Rainer Stuhlweißenburg Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf

  1. 07.05.2026

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 8.3.4, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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