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3163/2022

AWO-Villa, Walther-Rathenau-Straße: zukünftige Nutzung - zu AN/1147/2022

Mitteilung BV 16.11.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 05.12.2022, TOP 10.2.8

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

4034 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 3163/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 05.12.2022 
 
AWO-Villa, Walther-Rathenau-Straße: zukünftige Nutzung - zu AN/1147/2022 
In ihrer Sitzung am 13. Juni 2022 fasste die Bezirksvertretung Rodenkirchen folgenden Beschluss: 
 
„Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, die Villa in der Walther-Rathenau-Straße 9 
unter der Trägerschaft der AWO für bürgerschaftlich nutzbare Zwecke zu erhalten und die Nutzung zu 
erweitern. Hierzu ist zu prüfen, 
1. welcher Bedarf besteht, die bisherige Nutzung in der o.g. Einrichtung überwiegend für  
Senior*innenarbeit auszubauen, 
2. welcher Bedarf darüber hinaus besteht, die „AWO-Villa“ für weitere Bevölkerungsgruppen zu nut-
zen und als Bürgerhaus, Bürgerzentrum oder als sogenannte Begegnungsstätte nach dem gültigen 
Rahmenkonzept der Kölner Bürgerhäuser und Bürgerzentren zu nutzen, 
3. welche Kosten in den Bereichen Renovierung, Herstellung der Barrierefreiheit im EG, bei einem 
Einbau einer vergrößerten Sanitäranlage, Modernisierung der Küche sowie Umrüstung auf eine zeit-
gemäße Elektrik entstehen würden.“ 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Das Gebäude wird seit 1994 von der Stadt Köln an die AWO vermietet. Laut Mietvertrag wird das 
Objekt als Seniorenbegegnungsstätte (Altenclub) genutzt. 
 
Der Altenclub ist nach Auskunft der AWO derzeit an rund 3 Tagen (Frühstücke, Gymnastikkreise, 
Altennachmittage, Ausflüge, Wandergruppe et cetera) in der Villa aktiv. Zusätzlich kommen  
jahreszeitliche Feste dazu. Die Senior*innen kommen überwiegend aus Rodenkirchen, aber auch aus 
umliegenden Stadtteilen, teilweise sogar auch noch aus dem rechtsrheinischen, weil es alte Verbin-
dungen gibt. 
Einen Bedarf für den Ausbau der bisherigen Nutzung überwiegend für Senior*innenarbeit kann die 
Verwaltung aktuell nicht erkennen. Vielmehr wird von der AWO als Mieterin des Gebäudes nun ange-
regt, die Nutzung der Räumlichkeiten weiteren Bevölkerungsgruppen zugänglich zu machen.  
 
Eine eventuelle – bedarfsabhängige – Ausweitung auf generationsübergreifende Angebote schließt 
keine automatisierte Trägerschaft durch die AWO ein. Die Verwaltung prüft die Bedarfssituation im 
Stadtteil Rodenkirchen im Vergleich zu den vorhandenen Angeboten und wird die interne  
Abstimmung zur Bedarfssituation hinsichtlich der Ausweitung von Angeboten für Senior*innen auf 
generationsübergreifende Angebote sowie hinsichtlich der Notwendigkeit einer baulichen Ertüchti-
gung des Objektes weiter forcieren.  
 
Der nicht barrierefreie Zustand war schon bei Vertragsbeginn erkennbar. 
Gemäß Mietvertrag ist die Herrichtung des Mietobjektes für den genannten Zweck Sache des Mieters 
und geht zu seinen Lasten, dies betrifft auch die Barrierefreiheit.

2 
 
 
Derzeit befindet sich das Gebäude in einem verkehrssicheren Zustand, es gibt keinen Sanierungs-
stau. 
 
In den letzten Jahren wurden folgende bauliche Maßnahmen durchgeführt: 
- Erneuerung der Dacheindeckung, einschließlich Regenrinne und Fallrohre 
- Dämmung der Dachfläche  
- Erneuerung der Fenster und Türen, außer Haustüre  
- Überprüfung und Sanierung der Abwasserleitungen unterhalb der Bodenplatte 
- Sanierung des Gäste-WC 
- Erneuerung der Schlagläden an der Straßenfront 
- Fassade gestrichen 
 
Die letzte Überprüfung der elektrischen Anlage fand im November 2021 statt. Hierbei konnten keine 
sicherheitsrelevanten Mängel festgestellt werden. 
 
Die Gebäudewirtschaft führt Bauaufgaben im Service für verschiedene Nutzerdienststellen durch. 
Damit die Gebäudewirtschaft bei einem möglichen Bedarf für einen Umbau des Gebäudes tätig  
werden kann, müsste das Gebäude durch die entsprechende Nutzerdienststelle angemietet werden. 
Diese würde dann Bedarfe und Ziele klären und hieraus eine Bauaufgabe formulieren. 
Diese Bauaufgabe müsste dann als Servicewunsch an die Gebäudewirtschaft geleitet werden. Die 
Gebäudewirtschaft würde dann den Auftragsumfang ermitteln und die Personalkapazitäten prüfen.

Beratungsverlauf (1)

05.12.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Walther-Rathenau-Straße 9
  • Straße 9

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Details

Aktenzeichen
3163/2022
Typ
Mitteilung BV
Datum
16.11.2022
Erstellt
26.09.2022 12:29