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V/0181/2025

Verlust der Mitgliedschaft in der Bezirksvertretung Münster-Ost von Frau Monika Pander

Vorlagen 02.04.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 10.04.2025, TOP 1.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

905 Zeichen

Anlage A zur V/0181/2025 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage wird der Verlust der Mitgliedschaft von Frau Monika Pander in der Bezirksvertre-
tung Münster-Ost festgestellt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen des 
Kommunalwahlgesetzes für die Wahl der Mitglieder der Bezirksvertretung.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, internationale 
Beziehungen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Beschlussvorlage

2631 Zeichen

V/0181/2025 
V/0181/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Verlust der Mitgliedschaft in der Bezirksvertretung Münster-Ost von Frau Monika Pander 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   10.04.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Es wird festgestellt, dass Frau Monika Pander, Partei „Bündnis 90/Die Grünen/GAL“, durch ihren 
Wegzug aus dem Stadtbezirk Münster-Ost den Sitz in der Bezirksvertretung Münster-Ost verloren 
hat. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten oder Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Das Mitglied der Bezirksvertretung Münster-Ost Frau Monika Pander , Partei „Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL“, ist aus dem Stadtbezirk Münster-Ost verzogen. 
 
Nach § 46a i. V. m. § 37  Abs. 1 Nr. 2 des Kommunalwahlgesetztes (KWahlG) verliert ein Mitglied 
der Bezirksvertretung seinen Sitz durch nachträglichen Verlust der Wählbarkeit. Nach § 46a Abs. 4 
i. V. m. § 12 Abs. 1 KWahlG  ist eine Wählbarkeitsvoraussetzung das Innehaben einer 
Hauptwohnung im Stadtbezirk. Diese Voraussetzung ist durch den Wegzug von Frau Pander 
entfallen. Frau Pander war auch nicht in einem Wahlbezirk des Stadtbezirks als Bewerberin für die 
Wahl des Rates aufgestellt. Daher ist der Verlust des Sitzes durch nachträglichen Verlust der 
Wählbarkeit festzustellen.  
 
Nach § 46a i. V. m. § 44 Abs.1 Hs.1 Kommunalwahlgesetz entscheidet die Vertretung darüber, ob 
ein/e Vertreter*in seinen/ ihren Sitz verloren hat, weil die Voraussetzungen seiner/ihrer Wählbarkeit 
nach der Wahl weggefallen sind. Damit liegt die Zuständigkeit zur Feststellung des Verlusts des 
Sitzes bei der Bezirksvertretung Münster-Ost. 
  
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
09.04.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Schnell 
Telefon: 492-1620 oder 492 -
1660 
SchnellC@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0181/2025 
Gemäß § 46a Abs. 1 i. V. m. § 40 Abs. 3 S. 1 Kommunalwahlgesetz scheide n Vertreter aus, 
sobald der Beschluss der Vertretung unanfechtbar geworden oder im verwaltungsgerichtlichen 
Verfahren rechtskräftig bestätigt ist.  Die Rechtswirksamkeit ihrer bisherigen Tätigkeit wird durch 
das Ausscheiden nicht berührt, § 46a Abs. 1 i. V. m. § 40 Abs. 3 S. 2 Kommunalwahlgesetz. Der 
Beschluss der Bezirksvertretung Münster -Ost ist dem /der vom Verlust des Sitzes Betroffenen 
zuzustellen sowie öffentlich bekannt zu machen,  
§ 65 S. 1, 2 KWahlO. 
 
Nach der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses und dem Eintritt der Unanfechtbarkeit ist 
durch die Verwaltung das Nachrückverfahren einzuleiten.  
 
 
gez. 
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (1)

10.04.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0181/2025
Typ
Vorlagen
Datum
02.04.2025
Erstellt
02.04.2025 12:02