4131/2022
Verkehrsbeschränkende Maßnahmen bzw. Lärmgutachten im Stadtbezirk Nippes
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Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
3184 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/64/644 Vorlagen-Nummer 4131/2022 Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.02.2023 Verkehrsbeschränkende Maßnahmen bzw. Lärmgutachten im Stadtbezirk Nippes hier: Einwohneranfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 01.09.2022, Vorlagennummer 2871/2022 Die Verwaltung wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: Frage 1: „Für welche Orte im Stadtbezirk Nippes liegen der Verwaltung Erkenntnisse vor, dass die Werte der 16. BImSchV oder der Lärmschutz-Richtlinien-StV überschritten sind. (Bitte die konkreten Werte nennen und nach Tag/Nacht aufschlüsseln)“ Antwort der Verwaltung: Zurzeit werden die zwischenzeitlich vorliegenden schalltechnischen Untersuchungen zur Verminderung der Lärmimmissionen gemäß den Lärmschutz-Richtlinien-StV für einen Gebäudestandort in der Mauen- heimer Straße, in der Nähe zur Kempener Straße, Abfahrt Mauenheimer Gürtel und einen Gebäude- standort in der Jesuitengasse im Abschnitt zwischen Am Tetzerkamp und Mönchsgasse geprüft. An der Mauenheimer Straße wurden am Tage 66 dB(A) und in der Nacht 56 dB(A) ermittelt und an der Jesui- tengasse am Tage 66 dB(A) und in der Nacht 57 dB(A). Frage 2: „Warum bearbeitet die Verwaltung (insbesondere die Straßenverkehrsbehörde) die Anträge nicht, son- dern lässt sich regelmäßig per Untätigkeitsklage zur Bescheidung der Anträge zwingen.“ Antwort der Verwaltung: Die Straßenverkehrsbehörde leitet eigehende Anträge gemäß Nr. 2.5 der Lärmschutz-Richtlinien-StV an den Straßenbaulastträger weiter, der für die Lärmberechnungen zuständig ist. Aufgrund der Pandemie konnten über einen längeren Zeitraum aufgrund der veränderten Verkehrssitua- tionen keine Verkehrserhebungen durchgeführt werden und darauf aufbauend Lärmberechnungen er- stellt werden. Dies führte dazu, dass es zu der zeitlichen Verzögerung in der Erstellung der Lärmberech- nungen kam, die jetzt sukzessive abgebaut wird. Frage 3: 2 „An welchen Orten in Nippes ist die Verwaltung ohne Antrag tätig geworden, so wie beispielsweise an der Bergisch-Gladbacher-Str. in Mülheim geschehen?“ Antwort der Verwaltung: Die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ist im Stadtezirk Nippes im Be- reich der Neusser Straße zwischen Kempener Straße und Bezirksrathaus aus verschiedenen Sicher- heits- und Verkehrsaspekten angeordnet worden, jedoch nicht aus Lärmschutzgründen. Frage 4: „Wie können die Bürger Einsicht in die bestehenden Lärmgutachten erhalten? (Die online veröffentlich- ten Lärmkarten verwenden ein anderes Berechnungsverfahren und sind somit kein Ersatz für eine Ein- sicht in die Lärmgutachten!)“ Antwort der Verwaltung: Die Bürger können im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG-NRW) Ein- sicht in die vorliegenden Lärmberechnungen nehmen. Frage 5: „Für welche Orte vermutet die Verwaltung eine Überschreitung und wird diese durch ein Lärmgutachten überprüfen lassen?“ Antwort der Verwaltung: Zurzeit werden Lärmberechnungen mit Vorrang im Bereich konkreter Anträge oder Hinweise in Auftrag gegeben.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4131/2022
- Typ
- Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
- Datum
- 01.12.2022
- Erstellt
- 01.12.2022 11:13