V/0927/2021
Heroldstraße - neue Anforderungslichtsignalanlage in Höhe der Querungshilfe am Bahnhaltepunkt
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Anlage A
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Anlage A zur V/0927/2021 Kurzüberblick Die neue Bahnunterführung und die verlegte Heroldstraße werden voraussichtlich Mitte März 2022 in Betrieb gehen. Mit der Bahnunterführung entsteht eine direkte Verbindung zwischen der nördlichen Weseler Straße, dem Haltepunkt und dem Wohngebiet Waldviertel im südlichen Bereich. Zum Queren der Heroldstraße steht den Fußgängern und Radfahrern eine Querungshilfe mit einer Mittelinsel zur Verfügung. Aus Verkehrssicherheitsgründen und eingeschränkten Sichtbeziehungen durch die Lärmschutzwand wird die Installation einer Anforderungslichtsignalanlage mit Blindensignalgebern empfohlen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Verkehrssicherheitsprogramm“ verfolgt. Das T eilziellautet „Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer an der Querung“. Zielerreichung: Die Maßnahme soll in 2022 umgesetzt werden. Für die Maßnahme entstehen Kosten in Höhe von ca. 23.000 €, die nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) einer Kostentragung unterliegen. Die Folgekosten für Wartung und Stromverbrauch werden mit ca. 1.000 € pro Jahr kalkuliert. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage aufgeführten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beschlussvorlage
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V/0927/2021 V/0927/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Heroldstraße - neue Anforderungslichtsignalanlage in Höhe der Querungshilfe am Bahnhaltepunkt Beratungsfolge 20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 02.02.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Planung und dem Bau einer Anforderungslichtsignalanlage in Höhe der südlichen Querungshilfe am Bahnhaltepunkt wird auf Grundlage des Lageplans vom Dezember 2021 zugestimmt (Anlage 1). II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Anforderungslichtsignalanlage Baukosten in Höhe von ca. 23.000 € entstehen, die im Projekt Bahnunterführung Heroldstraße einer Kostentragung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) unterliegen. Von der Stadt Münster sind die Folgekosten für Wartung und Stromverbrauch mit ca. 1.000 € pro Jahr und die jährlichen Abschreibungen von rd. 1.400 € zu tragen. Den Abschreibungen stehen Erträge aus der Auflösung der Sonderposten für die Kostenübernahme in gleicher Höhe jährlich gegenüber. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Investitionsmaßnahm e 0008 Verkehrsanlagen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2022 23.000 Einzahlungen 2022 23.000 Kostentragung EKrG Saldo 0 Amt für Mobilität und Tiefbau 10.01.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Pott T elefon:492-6585 Pott@stadt-muenster.de - 2 - V/0927/2021 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Begründung: Anlass Voraussichtlich Mitte März 2022 soll die neu gebaute Heroldstraße im Bereich der Bahnunterführung für den Verkehr freigeben werden. Der Ausbau der Bahnunterführung berücksichtigt auf der nord-/westlichen Seite der Heroldstraße einen einseitigen Fuß- und Radweg, der die Anbindung zur Weseler Straße und dem Haltepunkt sichert. Südlich der Heroldstraße wurde eine Anbindung des geplanten Baugebietes „Kittelfeld“ mit einem Fahrbahnteiler als Querungshilfe ausgebaut. Im Bereich des Fahrbahnteilers mündet im südlichen Bestand eine Fuß- und Radwegeverbindung zum rückwärtigen Waldwegviertel, die im Bestand stark von Radfahrern und Fußgängern sowie Schülern aus diesem Wohngebiet genutzt wird. Mit der Verkehrsfreigabe der Bahnunterführung ist davon auszugehen, dass Fußgänger und Radfahrer sowie Schüler aus dem Waldwegviertel über vorgenannte Verbindung vermehrt die Querung der Heroldstraße in Höhe des Fahrbahnteilers nutzen, um den Bahnhaltepunkt bzw. die nördliche Weseler Straße zu erreichen. Mit dem Antrag lfd. Nr. A-W/0009/2021 der CDU Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West vom 26.01.2021 wurde als Prüfauftrag an die Verwaltung herangetragen: - T op8 zu prüfen, ob für Fußgänger und Radfahrer im Bereich des Fahrbahnteilers der Bedarf für eine „Anforderungsampel“ zur Verbesserung der Verkehrssicherheit besteht. Als Option für eine spätere Lichtsignalanlage wurden an dem Fahrbahnteiler schon Leerrohre und Schächte mit dem Straßenausbau realisiert. Abgestimmt auf den Baufortschritt erfolgte am 16.12.2021 ein Ortstermin der Straßenverkehrsbehörde, dem Amt für Mobilität und Tiefbau und der Polizei. Dabei wurde festgestellt, dass die Lärmschutzwand südlich der Heroldstraße durch notwendige Anpassungen gegenüber der ursprünglichen Planung bis zum Sichtdreieck für den Fahrbahnteiler heranragt. Aus baulichen Gründen wurde es notwendig, die Lärmschutzwand näher an die Fahrbahn heranzusetzen. Fußgänger und Radfahrer haben bei den beengten Verhältnissen eine deutlich eingeschränkte Sicht auf den Kfz-Verkehr aus Richtung Westen. In der Gegenrichtung erreicht der Kfz-Verkehr kurz hinter dem Kurvenverlauf der Unterführung die Querung mit der Mittelinsel. Die Straßenverkehrsbehörde, die Polizei und der Straßenbaulastträger empfehlen deshalb, dass diese Querungsstelle wegen der eingeschränkten Sicht zur Verkehrsfreigabe der verlegten Heroldstraße durch eine Lichtsignalanlage gesichert wird. Planung Im Bereich der vorhandenen Mittelinsel an der Querung der Heroldstraße wird eine Anforderungslichtsignalanlage für Fußgänger- und Radfahrer mit Blindensignalgebern installiert. Diese Lichtsignalanlage kann zu einem späteren Zeitpunkt an das neue Baugebiet „Kittelfeld“ angepasst werden, sofern sich der Bedarf ergeben sollte. Der Antrag lfd. Nr. A-W/0009/2021 der CDU Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West vom 26.01.2021 zu T op 8 ist mit dieser Vorlage abgeschlossen. Zu den anderen Punkten wird die Verwaltung gesondert berichten. Von der Verwaltung ist vorgesehen, die Anforderungslichtsignalanlage zur Verkehrsfreigabe der - 2 - V/0927/2021 Bahnunterführung Heroldstraße in Betrieb zu nehmen. Kosten Die Kosten in Höhe von ca. 23.000 € für den Bau der Anforderungslichtsignalanlage werden aus dem Projekt Heroldstraße finanziert. Für dieses Projekt ist eine Vereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) abgeschlossen worden. Aufgrund des Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich werden, auch bei dem Projekt Heroldstraße die Kosten, die nach dem 13.03.2020 anfallen, zu 100 % vom Bund (1/2), der Eisenbahn des Bundes (1/3) und vom Land (1/6) getragen. Von der Stadt Münster sind die Folgekosten für Wartung und Stromverbrauch mit ca. 1.000 € pro Jahr zu finanzieren. Den jährlichen Abschreibungen von ca. 1.400 € stehen Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für die o. g. Kostentragung durch den Bund, die Eisenbahn des Bundes und das Land in gleicher Höhe gegenüber. i.V. Gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan Anlage 2: A-W/0009/2021 Verkehrliches Maßnahmenprogramm „Verlegung Heroldstraße/Bahnhaltepunkt“
Anlage 1 zur Vorlage V-0927-2021
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Anlage 1 zur Vorlage V/0927/2021
Anlage 2 zur Vorlage V-0927-2021
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CDU-Fraktion in der BV-West
CDU-Kreisverband Münster e.V .
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster
Telefon (02 51) 4 18 42-0
Telefax (02 51) 4 18 42-44
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de
Münster, 26.01.2021
An den
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West
Herrn Jörg Nathaus
Pantaleonplatz 7
48161 M ü n s t e r A-W/0009/2021
Verkehrliches Maßnahmenprogramm „Verlegung Heroldstraße/ Bahnhaltepunkt
Mecklenbeck“
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. a) V orschläge zu unterbreiten, wie das Waldwegeviertel in Mecklenbeck mit Inbetriebnahme der
verlegten Heroldstraße über die Bus-Linie 10 angebunden werden kann
-bis zum Bau des neuen Wohngebiets östlich der aktuellen Bebauung (im folgenden Wohngebiet
„Kittelfeld“ genannt)
-nach der Fertigstellung des neuen Wohngebiets
b) darzulegen, was dies für Auswirkungen auf die Bushaltestellen am Bahnhaltepunkt
Mecklenbeck und im Waldwegviertel hat.
2. a) V orschläge zu unterbreiten, wie der Schülerspezialverkehr zur Grundschule Loevelingloh, der
zurzeit auch das Wohnquartier Untiedheide und das Wohnquartier Meckmannweg erschließt,
geführt werden kann.
b) darzulegen, wie möglichst bedarfsgerecht im Hinblick auf die Wohnorte der nutzenden
Schülerinnen und Schüler Haltepunkte festgelegt werden können.
3. die bisher als Reservefläche für eine Erweiterung der Fahrradabstellanlage am Bahnhaltepunkt
Mecklenbeck vorgehaltene Fläche gleich so mit Fahrradbügeln auszubauen, dass eine sofortige
Nutzung möglich ist.
4. a) zu prüfen, ob weitere P & R Parkplätze für Privat-PKW, Carsharing-Modelle und Taxis am
Bahnhof Mecklenbeck geschaffen werden können
- durch Nutzung von Flächen längs der Bahngleise am Ende der Sackgasse Weseler Straße Nr.
599-603 als Parkplatz und Schaffung eines zweiten Zugangs zum Bahnsteig von Osten.
- durch Nutzung der Fläche im Bereich Weseler Straße/ östlich der verlegten Heroldstraße als
Parkplatz.
b) zu prüfen, wie eine Signalisierung der Parkplätze (frei/besetzt) erfolgen kann, um einen
Parkplatzsuchverkehr zu vermeiden.
Anlage 2 zur Vorlage V/0927/2021
5. a) den Kreuzungsbereich verlegte Heroldstraße / Einfahrt in das neue Wohngebiet
„Kittelfeld“ (Knotenpunkt 2) in den Tempo-30 Bereich aufzunehmen.
b) an der Kreuzung der verlegten Heroldstraße / Einfahrt in das neue Wohngebiet „Kittelfeld“ eine
Anforderungsampel vorzusehen.
6. eine direkte Fuß- und Radwegverbindung (ohne Umwege) vom neuen Kreuzungspunkt verlegte
Heroldstraße / Einfahrt in das neue Wohngebiet „Kittelfeld“ zu schaffen, die die bestehenden
Wohnstraßen (so liegenschaftlich möglich) anbindet und wetterfest ausgebaut ist (siehe Bild in der
Begründung).
7. im neuen Wohngebiet „Kittelfeld“ (mindestens) eine Anbindung an die Galgenheide für
Fußgänger und Radverkehr zu schaffen (in dem ggf. hierzu die aktuelle Verbindung über die
Behelfsbrücke erhalten wird).
8. zu prüfen, ob für die Fußgänger und Radfahrer im Knotenpunkt 3 der Bedarf für eine
Anforderungsampel zur Verbesserung der Verkehrssicherheit besteht.
9. zu prüfen, ob auch im Bereich der bereits vorhandenen Querung auf Höhe Heroldstraße Nr. 46b
Tempo-30 eingeführt werden kann.
10. die Straßenschäden südlich der noch zu erneuernden Getterbachbrücke der Heroldstraße
(Knotenpunkt 3) zu beseitigen.
11. Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen Schleichverkehre, die in Zukunft von der verlegten
Heroldstraße kommen oder in diese wollen, aus den Wohnstraßen von Mecklenbeck-Mitte
(Meyerbeerstraße / Am Hof Schultmann / Christoph-Berhhard-Graben / Brockmannstraße)
ferngehalten werden.
Begründung:
Mit der Verlegung der Heroldstraße samt Bahnunterführung, der Fertigstellung des Bahnhaltepunkts,
sowie mit dem bevorstehenden Bau des geplanten Wohngebiets „Kittelfeld“ ändern sich viele
Wegebeziehungen für Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer und Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs im
Stadtteil Mecklenbeck.
Das obige Maßnahmenprogramm bündelt Änderungswünsche, Prüfaufträge und Hinweise zur
bestehenden Planung mit dem Ziel,
die jahrzehntelange Teilung Mecklenbecks an den Bahnschranken durch attraktive
Wegeverbindungen für Fußgänger und Radfahrer zu überwinden.
die Verkehrssicherheit im Waldwegviertel zu erhöhen
den neuen Bahnhaltepunkt Mecklenbeck als Mobilitätsknotenpunkt aller Verkehrsträger und
möglichen Standort neuer Mobilitätsangebote zu stärken
eine der wachsenden Bevölkerungszahl im Waldwegviertel angemessene ÖPNV-Versorgung zu
gewährleisten
zu Punkt 1: Die Linienführung der Linie 10 muss in Zukunft über die verlegte Heroldstraße erfolgen
(der nördliche Teil der aktuellen Heroldstraße wird zur Sackgasse). Um Bus und Bahn zu verknüpfen,
ist in der Nähe des Bahnhofs (Knotenpunkt 1) eine neue Bushaltestelle zu schaffen, da unabhängig vom
Ergebnis des 2jährigen Verkehrsversuchs für die Linie 10 eine der bestehenden Bus haltestellen
„hinter“ der Abbiegung ins Waldwegviertel liegt. Durch das neue Wohngebiet „Kittelfeld“ wächst die
Bevölkerungszahl im Waldwegviertel. Das neue Wohngebiet „Kittelfeld“ muss zusätzlich an den ÖPNV
angebunden werden können und der ÖPNV im Waldwe gviertel insgesamt gestärkt werden
(insbesondere Sonn- und Feiertags).
zu Punkt 2: Die Verlegung der Heroldstraße betrifft auch den Schülerspezialverkehr aus Mecklenbeck,
der für die Grundschule Loevelingloh von existentieller Bedeutung ist, da Mecklenbecker Schüler einen
erheblichen Teil der Schülerschaft stellen. Zur Stärkung der Schule, aber auch zur Erhöhung der
Schulvielfalt wurde der Einzugsbereich vor Jahren ganz bewusst auf die Untiedheide und den
Meckmannweg ausgedehnt. Für den Schülerspezia lverkehr ist die Linienführung anzupassen. Wir
würden begrüßen, wenn die Haltestellen, in Abhängigkeit von den jeweiligen Wohnorten der nutzenden
Schüler flexibel gehandhabt werden könnten.
zu Punkt 3: Der Bahnhaltepunkt Mecklenbeck wird – so unsere Beobachtung in der vor Corona-Zeit –
auch zahlreich mit dem Fahrrad anfahren. Ausreichend Fahrradabstellplätze, die ein sicheres Abstellen
ermöglichen, sollten dies fördern. Daher der Wunsch, die Reservefläche bereits zu aktivieren.
zu Punkt 4: Der Bahnhaltep unkt verfügt nur über neun eigene Parkplätze, davon zwei
Behindertenparkplätze. Wir bitten wir zu prüfen, wie an der schmalen wenig einsehbaren Zufahrt
unnötige Wendemanöver wg. belegter Parkplätze verhindert werden können.
Anders als noch zur Zeit der Planung kann man leider nicht mehr davon ausgehen, dass die Parkplätze
des benachbarten Stadtbezirkszentrums von Bahnreisenden genutzt werden dürfen. Dies liegt im
alleinigen Ermessen des Eigentümers (siehe ähnliche Diskussion am Dingbängerweg/ „Lidl“-Parkplatz.)
Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Eigentümer seinen Parkplatz wieder bewirtschaftet, wie
der vorherige Eigentümer, ist hier V orsorge zu treffen, um den gewünschten Umstieg vom PKW auf die
Bahn auch in Zukunft gewährleisten zu können. Wir b itten die Verwaltung, die zwei im Antrag
erwähnten Alternativen zu prüfen und gerne auch andere Alternativen vorzuschlagen, damit PKW nicht
in die gegenüberliegende Meyerbeerstraße zu Parken ausweichen, in der jetzt schon Parkplätze knapp
sind. Der Bahnhaltepunkt Mecklenbeck würde sich auch als Standort für Carsharing-Modelle und einen
Taxistand eignen. Auch hierfür bedarf es Parkflächen.
zu Punkt 5.: Dieser Punkt ist für die CDU aus Gründen der Verkehrssicherheit von zentraler Bedeu-
tung. Die CDU ist hier mit der geplanten verkehrlichen Lösung für die Anbindung des neuen Wohn-
gebiets „Kittelfeld“ (Knotenpunkt 2) an die Heroldstraße nicht zufrieden. Die CDU fordert zusätzlich
zur geplanten Querungshilfe einen ampelgesicherten Übergang (Anforderungsampel) und eine Verlän-
gerung des Tempo-30-Bereichs.
Ein großer Teil des künftigen Fußgänger- und Radverkehrs aus dem gesamten Waldwegeviertel wird
die Heroldstraße an dieser Stelle queren, um Richtung Mecklenbeck-Zentrum bzw. Münster-Zentrum
zu fahren. Für Fußgänger und Radfahrer ist hier bisher lediglich eine Aufstellfläche an der Straße und
eine Querungshilfe vorgesehen. Die CDU sieht diesen Übergang daher - insbesondere für Schüler auf
dem Weg zu und von den Schulen (Schulweg) und für ältere Mitbürger – als Gefahrenstelle, die
zusätzlich gesichert werden muss, zumal der Tempo-30-Bereich nach aktueller Planung genau vor dem
Kreuzungsbereich endet.
zu Punkt 6.:
An der Heroldstraße südlich der Bahngleise konnte in der Vergangenheit aus Platzgründen kein
Fahrradweg erstellt werden. Daher haben wir bereits in das Planverfahren für die Bahnunterführung die
Anregung gegeben, für das Waldwegviertel eine von überall gut erreichbare Fuß - und
Radwegeverbindung östlich der aktuellen Bebauung und damit abseits des PKW-Verkehrs zu schaffen.
Der Anregung wurde gefolgt. (V orlage V/0609/2008/1. Erg./ Punkt 1.2.1) Die bloße Anbindung an die
behelfsmäßig angelegte, aber nicht wetterfeste Fuß - und Radwegeverbindung bedeutet einen Umweg
für alle Fußgänger und Radfahrer. Ange sichts der künftigen Bedeutung der Verbindung für die
Erschließung des gesamten Waldwegviertels wünschen wir eine direkte, wetterfeste und gut erreichbare
Verbindung.
zu Punkt 7.: Mit einer Fuß - und Radwegeanbindung an die Galgenheide östlich der Bahn unterführung
lässt sich das Waldwegviertel kreuzungsfrei mit dem Kappenberger Damm verbinden. Diese
Möglichkeit sollte auf Dauer unbedingt erhalten bleiben (ggf. unter Weiternutzung der derzeitigen
Behelfsbrücke)
Zur Punkt 8: Die Wohnbereiche auf der westlichen Seite der Heroldstraße (z.B. Am Getterbach)
wurden in den letzten Jahren erheblich nachverdichtet. Die dortigen Bewohner wünschen nicht zuletzt
für ihre Kinder sichere Querungsmöglichkeiten über die Heroldstraße. Die vorgesehene Querungshilfe
liegt künftig im Kurvenbereich. Daher bitten wir, die Möglichkeit der Aufstellung einer weiteren
Anforderungsampel in diesem Bereich zu prüfen.
Zu Punkt 9: Die Heroldstraße wird zunehmend von LKW-Verkehr befahren (Richtung
Autobahnauffahrt Münster Amelsbüren oder Industriegebiet Amelsbüren) Durch Einführung von
Tempo 30 im Querungsbereich könnte auch in diesem Abschnitt der Heroldstraße erheblich mehr
Verkehrssicherheit geschaffen werden, damit die Anwohner östlich der Heroldstraße die neue Fuß- und
Radwegeverbindung aus Punkt 5. über den Ripenhorst besser erreichen können.
Zu Punkt 10: Der Zustand der aktuellen Heroldstraße ist äußerst schlecht, immer wieder bilden sich
Schlaglöcher. Die Straße sollte spätestens mit Abschluss der Bauarbeiten am Knotenpunkt 3 wieder
hergestellt werden.
Zu Punkt 11: Mit Fertigstellung der verlegten Heroldstraße besteht die Gefahr, dass der PKW -Verkehr
am Knotenpunkt 1 aus der Heroldstraße „geradeaus“ in die Meyerbeerstraße und in die Wohnquartiere
von Mecklenbeck- Mitte einfährt (statt auf die Weseler Straße abzubiegen), so wie dies heute bereits am
Meckmannweg zu beobachten ist. Dafür sind die Wohnstraßen nicht ausgelegt. Hier müssen von Anfang
an Hürden geschaffen, die die Einfahrt solcher ortsfremden Verkehre in die W ohngebiete weniger
attraktiv macht.
gezeichnet:
Peter Hamann
Christian Hinzmann
Thomas Lilge
Karin Park-Luikenga
Nicholas Reuting
Nils Schappler
Peter Wolfgarten
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (13)
- Heroldstraße
- Weseler Straße
- Mauritzstraße 4
- Meyerbeerstraße
- Brockmannstraße
- Meckmannweg
- Dingbängerweg
- Kappenberger Damm
- Ripenhorst
- Am Hof Schultmann
- Am Getterbach
- Loevelingloh
- Galgenheide
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0927/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.12.2021
- Erstellt
- 20.12.2021 16:25