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2009/0279

Begleit- und Maßgabebeschluss Stadtverordnetenversammlung 18.12.2008 zu Abwassermengen Fremdwasseruntersuchung Stadtteil Wixhausen: 30.000 Euro

Magistratsvorlage 08.07.2009

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2009/0279

18962 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
16.07.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0279 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Begleit- und Maßgabebeschluss Stadtverordnetenversammlung 18.12.2008  zu 
Abwassermengen 
Fremdwasseruntersuchung Stadtteil Wixhausen: 30.000 Euro 
 
Vorlage vom: 08.07.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Bericht des Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes wird zur Kenntnis genommen. 
2. Die vorgeschlagenen Untersuchungen zur Fremdwassersituation in den nördlichen Stadtteilen 
sind weiterzuführen. 
3. Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt wird beauftragt, die Fremdwasseruntersuchungen im 
Stadtteil Wixhausen zur Reduzierung des Fremdwassereintritts zu veranlassen. 
4. Zur Finanzierung der Fremdwasseruntersuchungen sind im Haushalt 2010 bei der Kostenstelle 
066-140-1000, Sachkonto 6779520 – Wasser-, Luft- und Bodenuntersuchungen 30.000 Euro 
einzustellen. Deckung wird erzielt durch Einsparungen bei der gleichen Kostenstelle, Sachkonto 
7363100 – Abwasserabgabe. 
 
 
Anlagen: Schmutzfrachtberechnung für das Zentralklärwerk - Kapitel 5 Fremdwasser 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

2 
... 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 08.07.2009  
 
 
Begründung: 
 
 
Am 18. Dezember 2008 fasste die Stadtverordnetenversammlung zur Magistratsvorlage 2008/0484 
– Änderung der Abwasserbeitrags- und –gebührensatzung u.a. folgenden Begleit- und 
Maßgabebeschluss: 
 
„Der Magistrat wird aufgefordert, zu untersuchen und darzulegen, wieso seit einigen Jahren 
die gereinigte Abwassermenge zum Teil deutlich ansteigt bei gleichzeitig sinkendem Frisch-
wasserverbrauch sowie nur unwesentlichen Veränderungen bei der Summe der versiegelten 
Flächen. Es soll unter anderem geklärt werden, 
- ob eventuell  Schmutzwasser eingeleitet wird ohne Zahlung von Gebühren 
- ob eventuell die Angaben zur Größe der versiegelten Flächen und/oder dem Abflussbei-
wert nicht vollständig und korrekt sind 
- ob an bestimmten Stellen der öffentlichen Abwasseranlage bedingt durch deren schlech-
ten Zustand überdurchschnittlich viel sog. Fremdwasser zufließt 
- ob über Drainagen bzw. Fehlanschlüsse Wasser in die Kanalisation geleitet wird.“ 
 
Zu diesen auf die Abwassermenge bezogenen Fragen wird im Folgenden berichtet. 
 
Zu den weiteren Prüfanträgen wird mit einer gesonderten Magistratsvorlage berichtet: 
„Der Magistrat wird außerdem aufgefordert, zusammen mit dem städtischen Vertragspartner, 
der HSE Abwasserreinigung GmbH zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen zur nachhalti-
gen Reduzierung der Kosten der Abwasserbeseitigung – eventuell auch durch Nach- bzw. 
Neuverhandlung der bestehenden Verträge zwischen allen Beteiligten.“ 
„Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob die Kosten für die Betriebsführung der Kläranlage 
auch unabhängig von einem Rückkauf durch die Stadt durch andere organisatorische Maß-
nahmen reduziert werden können.“ 
 
1. Vorliegende Untersuchungen zum Abwasser- und Fremdwasseranfall 
Gereinigte Abwassermenge
 
Die im Begleit- und Maßgabebeschluss angesprochene „gereinigte Abwassermenge“ stellt die 
insgesamt über das Jahr den beiden Kläranlagen zugeflossene Abwassermenge dar. Sie setzt sich 
zusammen aus 
1. häuslichem, gewerblichem und industriellem Schmutzwasser sowie Bach- und 
gemessene Grundwassereinleitungen (z.B. im Zusammenhang mit Grundwasser-
haltungen bei Baustellen), 
2. Fremdwasser, das durch undichte private und öffentliche Kanäle, unerkannten 
Drainageleitungen oder auch bei Regen durch Schachtabdeckungen von 
Schmutzwasserkanälen letztlich den Kläranlagen zufließt, 
3. Niederschlagswasser, das nicht an Entlastungsbauwerken abgeschlagen sondern 
zusammen mit dem Schmutzwasser den Kläranlagen zufließt. 
Lediglich das unter 1. genannte Schmutzwasser sowie Bach- und gemessene Grundwasser-
einleitungen sind schmutzwassergebührenrelevant.  
Für Fremdwasser nach Punkt 2, das durch Undichtigkeit oder unerkannte Drainageleitungen den 
Kläranlagen zufließt, kann keine Gebühr erhoben werden, da den einzelnen Grund-
stückseigentümern keine konkrete Wassermengen zugeordnet werden können. 
Für Niederschlagswasser gemäß Punkt 3 wird Niederschlagswassergebühr erhoben.

4 
... 
 
Messungen von Fremdwasserabflüssen  
Fremdwasser fällt in Darmstadt in nennenswertem Umfang lediglich in der nördlichen Stadthälfte an. 
Aus diesem Grund wurden räumlich differenzierte Messkampagnen durchgeführt bzw. sind in 
Planung für: 
- 2003 Nordostsammler 1 und 2 (Lichtwiese, Oststadt, Johannesviertel, Komponistenviertel, 
Martinsviertel), Ergebnisse wiedergegeben in Mag.-Vorlage Nr. 2004/0550 
- 2006 Nordsammler (Kranichstein, Bürgerparkviertel, Gewerbegebiet Otto-Röhm-Str., 
Ergebnisse wiedergegeben in Mag.-Vorlage Nr. 2009/0007 
- April 2009 Arheilgen, Finanzierungsbeschluss in Mag.-Vorlage Nr. 2009/0007, Ergebnisse 
werden noch in gesonderter Magistratsvorlage berichtet 
- 2010 Wixhausen 
Erkannte Fremdwasserschwerpunkte der öffentlichen Kanalisation wurden baulich saniert: Heinrich-
Fuhr-Straße, Im Emser.  
Die vielfältigen Fremdwasserquellen auf den Privatgrundstücken (Grundwasserdränagen, undichte 
Grundstücksentwässerungsanlagen) konnten i.d.R. nicht behoben werden, da bis auf eine 
Ausnahme keine grundstücksscharfe Zuordnung möglich war.  
Generell ist der Fremdwasseranfall auf Privatgrundstücken um ein Vielfaches höher als bei der 
öffentlichen Kanalisation. Die Kanäle der Grundstücksentwässerungsanlagen weisen mindestens 
die doppelte Länge der öffentlichen Kanalisation auf. Entscheidend für Fremdwassereintritt ist der 
bauliche Zustand der Kanäle. Während die öffentliche Kanalisation aber bereits seit Jahren 
systematisch auf bauliche Schäden untersucht wird und zur Behebung jährlich im Mittel ca. 3,5 Mio. 
Euro eingesetzt werden, wird der Zustand von Grundstücksentwässerungsanlagen nur bei 
Funktionsbeeinträchtigungen (Verstopfung etc.) untersucht und saniert. Aus vergleichenden 
Untersuchungen anderer Städte ist bekannt, dass der bauliche Zustand von 
Grundstücksentwässerungsanlagen daher viel schlechter ist. Hinzu kommt, dass insbesondere in 
den nördlichen Stadtteilen Wixhausen und Arheilgen sowohl die Untersuchungsintensität als auch 
die Sanierungspriorität der öffentlichen Kanalisation erhöht ist, da dort Wasserschutzgebiete 
ausgewiesen sind und hohe Grundwasserstände bekannt sind.  
Neben der Undichtigkeit von Kanälen sind grundwasserabsenkende Dränageleitungen für den 
Fremdwasseranfall entscheidend. Solche ungenehmigten Anschlüsse von Dränageleitungen liegen 
ausschließlich bei Grundstücksentwässerungen vor. 
 
Gutachten zu den Bachwassereinleitungen in das Kanalnetz
 
Aufbauend auf einem ersten Gutachten (BGS Wasser, Darmstadt, 2001) wurden unter Verwendung 
der seit Dezember 2001 lückenlos vorliegenden täglichen Abflussmessungen die statistisch 
mittleren Jahreszuflüsse von Darmbach und Meiereibach in das Kanalnetz ermittelt (BGS Wasser, 
November 2006): 
Darmbach 29 l/s = 920.000 m³/a 
Meiereibach 8 l/s = 250.000 m³/a
 
Summe 37 l/s = 1.170.000 m³/a 
 
Aktualisierung der Schmutzfrachtberechnung für das Zentralklärwerk
 
Aufbauend auf dem Gutachten Fremdwasser im Darmstädter Kanalnetz (BGS Wasser, Darmstadt, 
November 2006) wurde differenziert nach den Einzugsgebieten der Hauptsammler der 
Trockenwetterabfluss und damit auch die Fremdwassersituation unter Berücksichtigung der 
Bachwasserzuflüsse detailliert analysiert (Eingangsdaten u.a.: Einzugsgebietsbezogene 
Trinkwasserverbräuche, Eigenwasserversorgungen, Tagesabflussmessungen in den Haupt-
sammlern über 5 Jahre, Niederschlagsverlauf, abgesetzte Wassermengen von Großverbrauchern 
wie z.B. Getränkeindustrie, Verluste durch Bewässerung/Verdunstung bei Kleinverbrauchern, 
Brauchwasseranlagen TUD-Lichtwiese).

5 
... 
Für das Einzugsgebiet des Zentralklärwerks werden die mittlere Fremdwasserspende mit 0,021 l/(s 
x ha) bzw. der mittlere Fremdwasserabfluss mit 46 l/s als niedrig eingestuft. Ein Auszug des 
Kapitels „5 Fremdwasser“ ist als Anlage 1 beigefügt.  
 
Aktualisierung der Schmutzfrachtberechnung für das Klärwerk Süd
 
In dieser Untersuchung kommt BGS Wasser, Darmstadt im Oktober 2007 zu dem Ergebnis, dass 
Fremdwasser nicht vorhanden ist. Das Einzugsgebiet umfasst neben Eberstadt auch die 
Heimstättensiedlung. 
 
 
2. Bewertung des Fremdwasseranfalls 
Gemäß der o.g. Schmutzfrachtberechnungen ist anzusetzen: 
 
Einzugsgebiet Gesamt-
fläche  
 
A (ha) 
Abfluss-
wirksame 
Fläche  
A
u (ha) 
Fremdwasser-
abfluss  
 
Q
f (l / (s x ha)) 
Fremdwasserspende 
bez. auf Gesamtfläche  
 
q
f, A (l / (s x ha)) 
Fremdwasserspende 
bez. auf abfluss-
wirksame Fläche  
q
f, A-u (l / (s x ha)) 
Zentralklärwerk 2.171,26  953,22 46 0,021 0,048 
Klärwerk Süd 537,26  194,76 0 0,000 0,000 
Summe 2.708,52  1.147,98 46 0,017 0,040 
 
Als Dimensionierungswert für Neuplanungen, d.h. auf Dichtigkeit untersuchte neue Kanäle, wird im 
aktuellen Technischen Regelwerk (DWA A 118) angegeben: 
0,05 bis 0,15 l/(s x ha) bezogen auf die Gesamtfläche. Hierbei handelt es sich allerdings um die bei 
den jährlichen Schwankungen maximal auftretende Fremdwasserspende während der Darmstädter 
Wert von 0,017 l/(s x ha) den Jahresmittelwert darstellt. 
Die Darmstädter Fremdwasserspende ist insgesamt als niedrig einzustufen (vgl. auch Gutachten 
von Prof. Cornel, Mag.-Vorlage 2008/0125). 
 
 
3. Ursachen der Veränderungen bei den Abwasser- und Frischwassermengen 
Im folgenden werden die Ursachen von zunehmenden Mengen an „gereinigtem Abwasser“ und 
tendenziell eher abnehmenden Frischwassermengen erläutert. 
 
Niederschlagsmenge
 
Die Jahresniederschlagsmenge stieg zwischen 2004 und 2007 ständig an, wobei 2004 und 2005 
Trockenjahre waren (ca. 100 mm/a unter dem Mittelwert), 2006 und 2007 zwar ca. 50 mm/a über 
dem Mittelwert lagen, aber damit noch nicht als Nassjahre anzusprechen sind. Der 
Jahresniederschlag 2008 fiel erneut unter den langjährigen Mittelwert zurück. (Quellen: 
Statistischen Jahrbücher 2007, 2008 1. Halbjahr, 2008 2. Halbjahr). 
 
Jahr Langjähriger 
Mittelwert
 
2004 2005 2006 2007 2008 
Jahresnieder-
schlag (mm) 
751,6
 656,9 648,0 791,9 800,6 677,6 
 
Der Jahresniederschlag wirkt sich unmittelbar auf den Regenwetteranteil am Kläranlagenzufluss 
und mittelbar auf die Bachwasserabflüsse und Grundwasserstände und damit die 
Fremdwasserzuflüsse aus.

6 
... 
Regenwetteranteil am Kläranlagenzufluss  
Bei Regenwetter wird eine definierte Maximalwassermenge in die Kläranlagen zur Reinigung 
übernommen. Außerdem werden im Kanalnetz und in Regenbecken zwische ngespeicherte 
Wassermengen nach dem Regenende ebenfalls der Kläranlage zugeführt. Dieser Regenwetteranteil 
am Kläranlagenzufluss ist direkt aber leicht unterproportional von der Niederschlagshöhe abhängig. 
Der Regenwetteranteil steigt unterproportional mit der Niederschlagshöhe, da Teile des 
zusätzlichen Niederschlags auf bereits gefüllte Kanalnetze und Regenbecken treffen können und 
somit direkt entlastet werden und den Kläranlagen nicht mehr zufließen. Bei vielen anderen 
Regenereignissen führt zusätzlicher Niederschlag allerdings zu einer Erhöhung der 
Kläranlagenzuflüsse. Der größte Teil des Jahresniederschlags entsteht durch kurze und/oder 
intensitätsschwache Regen und fließt daher nahezu vollständig den Kläranlagen zu. 
Zwischen 2004 und 2007 erhöhte sich der Jahresniederschlag um ca. 22 %. 
 
Bachwassereinleitungen
 
Seit dem ausgesprochenen Trockenjahr 2004 erhöhten sich verursacht durch die größeren 
Regenmengen und damit auch ansteigenden Grundwasserständen die gemessenen Bachwas-
sereinleitungen nahezu ständig um insgesamt ca. 700.000 Kubikmeter pro Jahr. Weitere Anstiege 
sind wahrscheinlich, da der gutachtlich ermittelte mittlere Jahresabfluss von 1.170.000 Kubikmeter 
noch nicht erreicht ist: Trotz der eher mittleren Niederschlagshöhen der letzten drei Jahre sind die 
für die Bachwasserabflüsse mitverantwortlichen Grundwasserstände aufgrund der zurückliegenden 
Trockenjahre noch nicht normalisiert. 
Diese 700.000 Kubikmeter pro Jahr werden bei Frischwasserbetrachtungen nicht berücksichtigt, 
kommen aber fast vollständig als zu reinigender Abwasserzufluss auf dem Zentralklärwerk an, für 
den die Stadt in den beiden letzten Jahren jeweils ca. 2,5 Mio. Euro Schmutzwassergebühr zahlte. 
 
Jahr 2004
 2005 2006 2007 2008 
Gemessene Bach-
wassermenge (m³) 
389.004 666.326 641.196 1.131.378 1.053.033 
 
Grundwasserstände 
Grundwasserstände werden durch einen Jahreszyklus geprägt. In den meisten Jahren wird 
Grundwasser im Winterhalbjahr zwischen Oktober und März Grundwasser neugebildet, während es 
im Sommerhalbjahr mit Beginn der Vegetationsperiode zu keiner Grundwasserneubildung mehr 
kommt. Grundwasser fließt über alle Monate des Jahres unterirdisch ab oder wird von den 
Wasserversorgungsunternehmen gefördert. Dementsprechend treten die höchsten 
Grundwasserstände regelmäßig etwa im März/April und die niedrigsten etwa im September/Oktober 
auf.  
Die Trockenjahre 2003 bis 2005 führten zu einem Absinken des Grundwasserstands, der sich in 
den Folgejahren langsam wieder erholt. 
Mit dem Wiederanstieg des Grundwassers kommt es zu größeren Fremdwassereinleitungen über 
Dränagen oder undichte private und öffentliche Kanäle. Die „gereinigte Abwassermenge“ steigt 
entsprechend an. 
 
Frischwasserbezug im Verhältnis zur Abwassermenge
 
In den Trockenjahren 2003 bis 2005 lag sicherlich der Wasserverbrauch zur Bewässerung deutlich 
höher als in den Folgejahren. Dieser Wasserverbrauch wird zwar bei den Frischwassermengen 
berücksichtigt, kommt allerdings nicht zum Abfluss im Kanalsystem. Dies muss bei der 
Gegenüberstellung der zeitlichen Entwicklung von Frischwasserbezug und Abwasseranfall 
berücksichtigt werden, und führt zu einer Annäherung der beiden Entwicklungen. 
 
4. Einzelfragestellungen

7 
... 
Schmutzwassereinleitungen ohne Bezahlung von Gebühren  
Für alle bekannten Schmutzwassereinleitungen werden Gebühren erhoben. 
 
Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben zur Größe der versiegelten Flächen und/oder dem 
Abflussbeiwert 
Im Rahmen von Plausibilitätsbetrachtungen und einzel nen Stichproben wurden die Angaben der 
Grundstückseigentümer geprüft und falls erforderlich Korrekturen veranlasst. Es liegen keine 
Hinweise auf Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Angaben vor. 
 
Lokalisierung von überdurchschnittlich großen Fremdwasserzuflüssen
 
Dieser Fragestellung wurde und wird mit den Fremdwassermessungen nachgegangen. Für die 
öffentliche Kanalisation sind überdurchschnittlich große lokale Fremdwassereinleitungen 
auszuschließen, da diese auch bei den Zustandsuntersuchungen auffallen und in der Vergan-
genheit bereits beseitigt wurden. Auch erkannte überdurchschnittlich große private Fremd-
wassereinleitungen wurden beseitigt. Allerdings können solche privaten Einleitungen nicht 
ausgeschlossen werden, da diese häufig mit den bisher durchgeführten Untersuchungen nicht 
erkannt werden können. 
Bekannt ist, dass der größte Fremdwasseranfall in Wixhausen und hoher Fremdwasseranfall in 
Arheilgen vorliegen. Aus Eberstadt und der südwestliche Kernstadt kommt dagegen kein 
Fremdwasser. 
 
Dränagenanschlüsse und Fehlanschlüsse an die Kanalisation
 
Insbesondere in den Stadtteilen Wixhausen und Arheilgen ist von Dränag eanschlüssen an die 
Kanalisation auszugehen. Soweit diese bekannt werden, müssen sie entweder unterbunden oder in 
den Fällen von Bestandsschutz oder Unverhältnismäßigkeit der St illlegung Mengenermittlungen 
durchgeführt und Schmutzwassergebühren entrichtet werden. 
Fehlanschlüsse treten lediglich in der Trennkanalisation auf (Schmutzwasseranschluss am 
Regenwasserkanal bzw. Regenwasseranschluss am Schmutzwasserkanal). Fehlanschlüsse sind 
zurückzubauen. Sie sind allerdings ohne Auswirkungen auf die zu zahlenden Schmutz- bzw. 
Niederschlagswassergebühren. 
 
5. Fremdwasservermeidung durch Dichtheitsprüfungen der Zuleitungskanäle 
Mit der mit Rechtswirkung zum 01.01.2010 geplanten Novellierung der Hessischen Abwas-
serkontrollverordnung (EKVO) und der geplanten späteren Novellierung des Hessischen Was-
sergesetztes müssen alle Grundstückseigentümer innerhalb von wenigen Jahren die Dichtheit ihrer 
Zuleitungskanäle nachweisen. Diese Nachweise können durch Kamerabefahrungen der privaten 
Kanäle erbracht werden. Der Landesgesetzgeber beabsichtigt die Kommunen zu ermächtigen, die 
Untersuchungen zu Lasten des Gebührenhaushalts durchzuführen. Die Kosten der baulichen 
Sanierung verbleiben in jedem Fall beim Grundstückseigentümer. Den Kommunen als 
Abwasserentsorgungspflichtigen wird die Veranlassung der Untersuchungen und die 
Vollzugskontrolle sowie eine Berichtspflicht an die Wasserbehörden auferlegt (für Darmstadt: Obere 
Wasserbehörde beim Regierungspräsidium). 
 
Die Übernahme der Aufgabe der technischen Verwaltung werden derzeit vom Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt vorbereitet. Hierzu wird im Laufe des Herbstes 2009 in einer gesonderten 
Magistratsvorlage berichtet und die für die Übernahme dieser Zusatzaufgaben erforderlichen 
Beschlüsse vorgeschlagen werden. 
 
Im Zuge dieser Dichtheitsuntersuchungen können alle Fremdwassereintritte durch undichte 
Privatkanäle erkannt und anschließend behoben werden. Außerdem wird der größte Teil von

8 
... 
angeschlossenen privaten Dränagen erkannt und entweder beseitigt oder das eingeleitete 
Grundwasser gebührenpflichtig werden. 
 
6. Fremdwasseruntersuchung Stadtteil Wixhausen 
In Fortschreibung der in den Jahren 2003 (Nordostsammler 1 und 2), 2005 Nordsammler und 2009 
(Arheilgen) durchgeführten Messkampagnen soll nun im Frühjahr 2010 mit der Untersuchung des 
Stadtteils Wixhausen begonnen werden. Wegen dem Grundwasserhöchststand und damit 
Fremdwassermaximum sind solche Messungen vorzugsweise im Frühjahr durchzuführen. 
 
Die Gesamtkosten für die weiteren Untersuchungen in Wixhausen belaufen sich voraussichtlich auf 
ca. 30.000 Euro. 
 
Zur Finanzierung der Fremdwasseruntersuchungen sind eingesparte Mittel in Höhe von 30.000,00 
Euro innerhalb der Kostenstelle 066-140-1000, Sachkonto 7363100 – Abwasserabgabe – auf das 
Sachkonto 6779520 – Wasser-, Luft- und Bodenuntersuchungen zu verschieben.  
Neue Haushaltsansätze 2010: 
Sachkonto 7363100 – Abwasserabgabe: 320.000 Euro;  
Sachkonto 6779520 – Wasser-, Luft-, und Bodenuntersuchungen: 30.500 Euro. 
 
 
Darmstadt, 08.07.2009 
VI-66/2 L – Ry 
Nst.: 2716 
 
 
Der Dezernent II Der Dezernent VI 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz Dipl.-Ing. (FH) Dieter Wenzel 
Bürgermeister Stadtrat

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1696 Zeichen

Aktualisierung der Schmutzfrachtberechnung für das Zentralklärwerk
Heft 2: Trockenwetterabfluss Seite 20

5 FREMDWASSER

Für den mittleren Fremdwasserabfluss verbleiben:
Qr = Qı24- Qs = (274 — 228) \/s = 46 l/s (ohne Bachwasser)

Da für die vier Zulaufsammler Trockenwetter- und Schmutzwasserabfluss separat ausgewer-
tet wurden, konnte auch der Fremdwasserabfluss detailliert ermittelt werden:

Kenngröße Nordwestsammler ER PO und Mittel- Summe
i£, sammler
Qı2a [Vs] 64 116 94 274
Q; [Vs] 29 108 | 91 228
Q; [Us] 35 8 3 46
Acx [ha] 415 752 RL 2141
9: [Vsha] 0,084 “L 0,011 0,003 0,021

Erwartungsgemäß ist die Fremdwasserspende q; am Süd- und Mittelsammler sehr gering
und am Nordwestsammler (hoher Grundwasserstand) mit 0,084 I/sha am größten.

Auch am Nordsammler ist das Fremdwasseraufkommen gering; dabei gilt es zu beachten,
dass das Bachwassers in dieser Bilanz nicht enthaltern ist.

Die mittlere Fremdwasserspende (ohne Basisabfluss) ist mit 0,021 l/sha niedrig.

Anmerkungen:

In /U6/ und /U7/ wurden Kanalisations-Messkampagnen durchgeführt, bei denen auch die
Abflüsse in den Nachtstunden bestimmt wurden. Eine Bewertung der dortigen Messergeb-
nisse erfolgte in zeitgleichen Untersuchung zum Fremdwasser im Darmstädter Kanalnetz
/U2/. Demnach bleibt festzuhalten, dass im Nachtminimum erhebliche Mengen an Schmutz-
wasser enthalten sind.

Es wurde weiterhin angenommen, dass im Gebiet des Nordwestsammlers die Fremdwasser-
spende in Wixhausen wegen des dort deutlich geringeren GW-Flurabstandes rund doppelt
so hoch wie in Arheilgen ist. Die Zahlenwerte lauten:

Bereich Aecx [ha ı [Vsha Q,[Vs!
Wixhausen 109 0,130 14
Arheilgen 306 0,068 21
Summe 415 0,084 35

2384-h2 ıür BGS Wasser

Beratungsverlauf (4)

TOP 17
TOP 23
TOP 10
TOP 358 beschließend

Orte (2)

  • Heinrich-Fuhr-Straße
  • Im Emser

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Details

Vorlagen-Nr.
2009/0279
Typ
Magistratsvorlage
Datum
08.07.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00