Mandari Insight

1273/2021

Nachfrage zu TOP 11.1 der 01. Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 14.01.2021 - Beantwortung der Anfrage Wohnungslosigkeit zielgruppenorientiert und bedarfsgerecht entgegenwirken

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 09.04.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 15.04.2021, TOP 11.13

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4831 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer  09.04.2021 
 1273/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 
 
Nachfrage zu TOP 11.1 der 01. Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 
14.01.2021 - Beantwortung der Anfrage Wohnungslosigkeit zielgruppenorientiert und 
bedarfsgerecht entgegenwirken (3672/2020) 
Die SPD-Fraktion hat zu TOP 11.1 der 01. Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 
14.01.2021 folgende Frage schriftlich eingereicht:  
 
1) Zu Housing first: Wie kann ein Projekt, das am 28.05.2020 beschlossen wurde, zu dem Zeit-
punkt aber sicher noch nicht begonnen hat, bei einer Laufzeit von 3 Jahren bereits 2022 en-
den? 
 
2) Wie viele Menschen sind aktuell in Hotels und Jugendbeherbergen untergebracht, und welche 
nachhaltige Strategie verfolgt die Stadt, um zukünftig weniger Menschen in Hotels oder Ju-
gendherbergen unterzubringen? 
 
3) Wie viele Ersuchen auf Unterbringung von obdach- und wohnungslosen Menschen wurden bei 
der Bedarfsplanung berücksichtigt, und was passiert mit den nicht gedeckten Bedarfen (Ersu-
chen)? 
 
 
Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: 
 
zu 1.) Der Ausschuss Soziales und Senioren hat in seiner Sitzung am 28.05.2020 die Ausschreibung 
eines städtischen Förderprogramms zur Initiierung des Housing First-Ansatzes als Ergänzung 
der vorhandenen Angebote der Wohnungslosenhilfe ab dem Jahr 2020 beschlossen - zu-
nächst bis einschließlich 2022 - und die Verwaltung mit der Ausschreibung des Förderpro-
gramms beauftragt. 
 
zu 2.) Mit Stand 25.03.2021 sind vom Amt für Soziales, Arbeit und Senioren in Beherbergungsbe-
trieben 1.111 wohnungslose Menschen untergebracht. Ziel der Verwaltung ist die adäquate 
Wohnversorgung dieser Menschen. Dies setzt zum Einen eine ausreichende Menge preiswer-
ter Wohnungen voraus, zum Anderen für viele der untergebrachten Menschen eine qualifizier-
te und geschützte Wohnversorgung mit bedarfsgerechten sozialen Beratungs- und Betreu-
ungsangeboten voraus. Projekte wie Housing First und das Landesprojekt „Viadukt“ wirken 
hier unterstützend. 
 
zu 3.) Das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren versucht zunächst, die betroffenen Personen durch 
Mietrückstandsübernahme in ihrer bisherigen Wohnung zu halten, um Wohnungslosigkeit zu 
verhindern. Wenn dies nicht gelingt, werden von Obdachlosigkeit bedrohte Personen in Be-
herbergungsbetrieben, Belegrechtswohnungen der GAG Immobilien AG oder in von sozialen 
Trägern geführten Wohnheimen für Obdachlose öffentlich-rechtlich untergebracht. Wenn die-
se Alternativen gescheitert sind oder zu scheitern drohen, erfolgt ein Unterbringungsersuchen

2 
 
des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren an das Amt für Wohnungswesen. Diese Unter-
bringungsersuchen betreffen mehrheitlich Familien mit Kindern mit Bedarf an Mehrzimmer-
wohnungen. 
 
Die Erledigung dieser laufenden Unterbringungsersuchen ist in der Gesamtzahl der Wohnein-
heiten, in denen vom Amt für Wohnungswesen Obdachlose/Wohnungslose untergebracht 
werden (siehe Vorlage 3318/2020, Ziffer 5, 2. Spalte der Tabelle, derzeit 743 Wohneinheiten), 
mit enthalten. Die Stadt Köln ist nach § 14 Ordnungsbehördengesetz NRW zur Unterbringung 
von Personen verpflichtet, die von Obdachlosigkeit bedroht sind. Sofern keine städtischen Un-
terbringungsressourcen bestehen, muss als letztes Mittel durch befristete ordnungsrechtliche 
Beschlagnahme der Mietwohnung die Obdachlosigkeit verhindert werden. Es gibt somit letzt-
lich keine Bedarfe, für die nicht eine zumindest vorübergehende Lösung gefunden wird. 
 
Ziel des Bedarfsplanung des Amtes für Wohnungswesen ist, prognostizierte Bedarfssteige-
rungen an öffentlich-rechtlichen Unterbringungen (siehe 3318/2020, Ziffer 2 und Ziffer 5 b) 
Punkt 3), die sich aus der Wohnungsnotfallberichterstattung des Landes NRW ergeben, recht-
zeitig durch Neubau von Sozialwohnungen und durch die Neuanmietung von Wohneinheiten 
zu begegnen. In die Statistik der Wohnungsnotfallberichterstattung NRW fließen sowohl Zah-
len des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren als auch des Amtes für Wohnungswesen zur 
Zahl der untergebrachten Obdachlosen/Wohnungslosen in der Stadt Köln ein. Diese bildet 
damit eine verlässliche Planungsgrundlage 
(http://www.sozialberichte.nrw.de/sozialberichterstattung_nrw/kurzanalysen/Kurzanalyse-1-
2020.pdf). 
 
Vorrangiges Ziel ist jedoch stets die Vermeidung und zeitliche Begrenzung einer öffentlich-
rechtlichen Unterbringung und einer damit verbundenen Stigmatisierung, indem Menschen 
entweder in bestehenden Mietverhältnissen gehalten oder ihnen über einen Wohnberechti-
gungsschein der Zugang zum Markt der öffentlich-geförderten Wohnungen mit privaten Miet-
verhältnissen eröffnet wird. 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

15.04.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.13 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Markt

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1273/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
09.04.2021
Erstellt
07.04.2021 08:20