1273/2021
Nachfrage zu TOP 11.1 der 01. Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 14.01.2021 - Beantwortung der Anfrage Wohnungslosigkeit zielgruppenorientiert und bedarfsgerecht entgegenwirken
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4831 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 09.04.2021 1273/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 Nachfrage zu TOP 11.1 der 01. Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 14.01.2021 - Beantwortung der Anfrage Wohnungslosigkeit zielgruppenorientiert und bedarfsgerecht entgegenwirken (3672/2020) Die SPD-Fraktion hat zu TOP 11.1 der 01. Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 14.01.2021 folgende Frage schriftlich eingereicht: 1) Zu Housing first: Wie kann ein Projekt, das am 28.05.2020 beschlossen wurde, zu dem Zeit- punkt aber sicher noch nicht begonnen hat, bei einer Laufzeit von 3 Jahren bereits 2022 en- den? 2) Wie viele Menschen sind aktuell in Hotels und Jugendbeherbergen untergebracht, und welche nachhaltige Strategie verfolgt die Stadt, um zukünftig weniger Menschen in Hotels oder Ju- gendherbergen unterzubringen? 3) Wie viele Ersuchen auf Unterbringung von obdach- und wohnungslosen Menschen wurden bei der Bedarfsplanung berücksichtigt, und was passiert mit den nicht gedeckten Bedarfen (Ersu- chen)? Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: zu 1.) Der Ausschuss Soziales und Senioren hat in seiner Sitzung am 28.05.2020 die Ausschreibung eines städtischen Förderprogramms zur Initiierung des Housing First-Ansatzes als Ergänzung der vorhandenen Angebote der Wohnungslosenhilfe ab dem Jahr 2020 beschlossen - zu- nächst bis einschließlich 2022 - und die Verwaltung mit der Ausschreibung des Förderpro- gramms beauftragt. zu 2.) Mit Stand 25.03.2021 sind vom Amt für Soziales, Arbeit und Senioren in Beherbergungsbe- trieben 1.111 wohnungslose Menschen untergebracht. Ziel der Verwaltung ist die adäquate Wohnversorgung dieser Menschen. Dies setzt zum Einen eine ausreichende Menge preiswer- ter Wohnungen voraus, zum Anderen für viele der untergebrachten Menschen eine qualifizier- te und geschützte Wohnversorgung mit bedarfsgerechten sozialen Beratungs- und Betreu- ungsangeboten voraus. Projekte wie Housing First und das Landesprojekt „Viadukt“ wirken hier unterstützend. zu 3.) Das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren versucht zunächst, die betroffenen Personen durch Mietrückstandsübernahme in ihrer bisherigen Wohnung zu halten, um Wohnungslosigkeit zu verhindern. Wenn dies nicht gelingt, werden von Obdachlosigkeit bedrohte Personen in Be- herbergungsbetrieben, Belegrechtswohnungen der GAG Immobilien AG oder in von sozialen Trägern geführten Wohnheimen für Obdachlose öffentlich-rechtlich untergebracht. Wenn die- se Alternativen gescheitert sind oder zu scheitern drohen, erfolgt ein Unterbringungsersuchen 2 des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren an das Amt für Wohnungswesen. Diese Unter- bringungsersuchen betreffen mehrheitlich Familien mit Kindern mit Bedarf an Mehrzimmer- wohnungen. Die Erledigung dieser laufenden Unterbringungsersuchen ist in der Gesamtzahl der Wohnein- heiten, in denen vom Amt für Wohnungswesen Obdachlose/Wohnungslose untergebracht werden (siehe Vorlage 3318/2020, Ziffer 5, 2. Spalte der Tabelle, derzeit 743 Wohneinheiten), mit enthalten. Die Stadt Köln ist nach § 14 Ordnungsbehördengesetz NRW zur Unterbringung von Personen verpflichtet, die von Obdachlosigkeit bedroht sind. Sofern keine städtischen Un- terbringungsressourcen bestehen, muss als letztes Mittel durch befristete ordnungsrechtliche Beschlagnahme der Mietwohnung die Obdachlosigkeit verhindert werden. Es gibt somit letzt- lich keine Bedarfe, für die nicht eine zumindest vorübergehende Lösung gefunden wird. Ziel des Bedarfsplanung des Amtes für Wohnungswesen ist, prognostizierte Bedarfssteige- rungen an öffentlich-rechtlichen Unterbringungen (siehe 3318/2020, Ziffer 2 und Ziffer 5 b) Punkt 3), die sich aus der Wohnungsnotfallberichterstattung des Landes NRW ergeben, recht- zeitig durch Neubau von Sozialwohnungen und durch die Neuanmietung von Wohneinheiten zu begegnen. In die Statistik der Wohnungsnotfallberichterstattung NRW fließen sowohl Zah- len des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren als auch des Amtes für Wohnungswesen zur Zahl der untergebrachten Obdachlosen/Wohnungslosen in der Stadt Köln ein. Diese bildet damit eine verlässliche Planungsgrundlage (http://www.sozialberichte.nrw.de/sozialberichterstattung_nrw/kurzanalysen/Kurzanalyse-1- 2020.pdf). Vorrangiges Ziel ist jedoch stets die Vermeidung und zeitliche Begrenzung einer öffentlich- rechtlichen Unterbringung und einer damit verbundenen Stigmatisierung, indem Menschen entweder in bestehenden Mietverhältnissen gehalten oder ihnen über einen Wohnberechti- gungsschein der Zugang zum Markt der öffentlich-geförderten Wohnungen mit privaten Miet- verhältnissen eröffnet wird. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 1273/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 09.04.2021
- Erstellt
- 07.04.2021 08:20