V/0255/2013/1
Standortsuche für den Neubau der JVA Münster
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Anlage 2 zur Vorlage V-0255-2013-1
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1 Mü nster Anlage 2 zu r Vorlage V/0255/2013/1 Standortsu che fü r den Neu bau der J VA Mü nster Dok um entation Standortsuche „Neubau J VA Münster“ Übersicht m öglicher Standorte m it grundsätzlicher Eignung 2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH 8/9 7 10/11 14/15 23/24 26 5 k m 20 k m 15 k m 10 k m 25 k m
Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0255/2013/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Standortsuche für den Neubau der JVA Münster Beratungsfolge 23.05.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 23.05.2013 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 28.05.2013 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 28.05.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 06.06.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 12.06.2013 Hauptausschuss Vorberatung 12.06.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt die a ls Anlage der Ursprungsvorlage V/0255/2013 beigefügte Dokumentation „Standortsuche für den Neubau der JVA Münster“ zur Kenntnis. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Land NRW - vertreten durch den Bau- und Liege n- schaftsbetrieb (BLB) NRW , Niederlassung Münster - für den Neubau der Justizvollzugsanstalt (JVA) und Jugendarrestanstalt (JAA) Münster auf der Grundlage des § 37 BauGB ( Bauliche Maßnahmen des Bundes und de r Länder) ein Zustimmungsverfahren gemäß § 80 BauO NRW (Öffentliche Bauherren) durchführen wird. 3. Der Rat geht davon aus, dass sämtliche Projekt bezogenen Infrastrukturkosten vom Land Nordrhein-Westfalen getragen werden und der Stadt Münster somit keinerlei Infrastru k- turkosten für Erschließung, Eingrünung etc. des Projektstandortes entstehen werden. 4. Unter der Maßgabe des Beschlusses zu Ziffer 3. erklärt d er Rat das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 (1) Satz 2 BauGB i. V. m. § 37 Abs. 1 BauGB zum Neubau der JVA und JAA Münster am Standort „Nördlich Kötterstraße / Standortübungsplatz Handorf Ost“ (siehe Anlage 1 dieser Vorlage). II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die vorstehenden Beschlussvor- schläge keine Kosten und Folgekosten entstehen. Vorlagen-Nr.: V/0255/2013/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Franke Ruf: 492 61 10 E-Mail: FrankeGerd@stadt-muenster.de Datum: 10.05.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0255/2013/1 Begründung: zu Beschlusspunkt 3.: Im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen wird der Bau - und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW - Niederlassung Münster - die in Münster geplanten Neubauten der JVA und JAA ba u- en. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass sämtliche Projekt bezogenen Infra- strukturkosten vom Land NRW getragen werden und der Stadt Münster keinerlei Infrastru k- turkosten für Erschließung, Eingrünung etc. des Projektstandortes entstehen werden. zu Beschlusspunkt 4.: Die Fläche „Nördlich Kötterstraße / Standortübungsplatz Handorf Ost“ (sie he Anlage 1 di e- ser Vorlage), für die der Rat das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 (1) Satz 2 BauGB i. V. m. § 37 Abs. 1 BauGB zum Neubau der JVA und JAA Münster erklären soll, ist einer von den in der Anlage der Ursprungsvorlage V/0255/2013 auf Seite 56 aufgeführten Standorte (siehe auch Anlage 2 dieser Vorlage), die aus Sicht des Justizministeriums Nordrhein- Westfalen, des BLB NRW Münster und der Stadt Münster gemäß durchgeführter Standor t- prüfung für den Neubau der JVA und JAA Münster (siehe Anlage der Ursprungsvorlage V/0255/2013) als grundsätzlich geeigneter Standort qualifiziert wurden. Das Justizministerium NRW hat am 8. Mai 2013 auf einer Presseinformationsvera nstaltung und in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwi cklung, Verkehr und Wirtschaft die Entscheidung bekannt gegeben, den geplanten Neubau einer Justizvollzugsanstalt (JVA) und Jugendarrestanstalt (JAA) auf einer in Münster -Handorf unmittelbar nördlich der Kötterstraße angrenzenden Fläche zu errichten (siehe Anlage 1 dieser Vorlage sowie der als Anlage zur Ursprungsvorlage V/0255/2013 beigefügten Dok u- mentation, Seite 17, Standort 9 ). Die Fläche befindet sich im Eigentum des Bundes und wird teilweise noch militärisch g e- nutzt. Die notwendige Flächengröße von ca. 12 - 15 ha ist an diesem Standort gegeben. Die straßenmäßige Erschließung soll über die B 51 und die Lauheider Straße erfolgen. Die zum Waldfriedhof Lauheide bestehende ÖPNV -Verbindung soll zum neuen JVA - und JAA - Standort ausgebaut werden. Bauherr für die neue JVA und JAA ist der Bau - und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW, Ni e- derlassung Münster. Die erforderlichen Planungen und Genehmigungsverfahren gem. § 37 BauGB (Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder) und § 80 BauO NRW ( Öffentli- che Bauherren) sollen nun zügig anlaufen. Gem. § 37 Abs. 1 BauGB entscheidet über die Zulässigkeit von Vorhaben an einem geeigne- ten Standort die höhere Verwaltungsbehörde - hier die Bezirksregierung Münster -, wenn es die besondere öffentliche Zweckbestimmung baulicher An lagen des Bundes oder eines Landes erfo rderlich macht, von den Vorschriften des BauGB abzuweichen. Bei dem vom BLB NRW Münster im Au ftrag des Landes NRW für das Landesjustizministerium geplanten Neubau der JVA und JAA Münster handelt es sich wegen ihrer sp ezifischen Aufgabenstel- lung (Justizvollzug) um ein solches Vorhaben mit besonderer öffentlicher Zweckbesti m- mung. Nach § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB ist bei der Entscheidung gem. § 37 Abs. 1 BauGB über die Zulässigkeit von baulichen Vorhaben eines Landes das Ein vernehmen der Gemeinde - hier der Stadt Münster - erforderlich. - 3 - V/0255/2013/1 Die Erteilung des gemeindlichen Einverne hmens für den geplanten Neubau der JVA und JAA Münster auf der vom Justizministerium NRW in Münster -Handorf ausgewählten, unmittelbar nördlich der Kötterstraße angrenzenden Fläche (siehe Anlage 1 dieser Vorl age) soll durch den Rat der Stadt Münster gemäß des Beschlusses zu Ziffer 4. dieser Ergä n- zungsvorlage V/0255/2013/1 erfolgen. Im Fall der Nichterteilung des gemeindlichen Einvernehmens kann die höhe re Verwaltungs- behörde das Einvernehmen ersetzen. Die Anwendung des Verfahrens gem. § 37 BauGB bedeutet, dass ein Bauleitplanverfahren nach den §§ 1 ff. BauGB nicht erforderlich ist. Gem. § 80 Abs. 1 Satz 2 BauO NRW ist bei staatlichen Bauvorhaben öffentli cher Bauherren anstelle einer Baugenehmigung die Zustimmung der Bezirksregierung als obere Bauau f- sichtsbehörde erforderlich (Zustimmungsverfahren). Die Gemeinde - im vorliegenden Fall die Stadt Münster - ist gem. § 80 Abs. 1 Satz 4 BauO NRW zum Bauvorhaben zu hören. Das Justizministerium NRW und der BLB NRW Münster rechnen mit einem Planungszei t- raum von ca. 2,5 Jahren. Die daran anschließende Bauzeit soll etwa 3 Jahre betragen. Eine Fertigstellung des Neubaus der JVA und JAA Münster wird demnach voraussic htlich 2018 / 2019 erwartet. In der o. a. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft und in der Pressekonferenz zum JVA -Neubau am 08.05.2013 haben das Justi z- ministerium und der BLB NRW Münster erklärt, zeitnah eine Bürgerinformationsveranstal- tung zum JVA-Standort durchzuführen und die Bürgerschaft umfassend zu unterrichten. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Standortsuche für den Neubau der JVA Münster Standort 9: nördlich Kötterstraße; Standortübungsplatz Handorf Ost Anlage 2: Standortsuche für den Neubau der JVA Münster Dokumentation Standortsuche „Neubau JVA Münster“ Übersicht möglicher Standorte mit grundsätzlicher Eignung
Anlage 1 zur Vorlage V-0255-2013-1
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1 Mü nster Anlage 1 zu r Vorlage V/0255/2013/1 Standortsu che fü r den Neu bau der J VA Mü nster Standort 9: nördlich K ötterstraße; Standortübungsplatz Handorf Ost Lage: östlich Handorf, teilw eise im südöstlichen Randbereich Standortübungsplatz Flächengröße: 15- 18 ha Eigentüm er: Bund und BIMA Nutzung: Wald, Truppenübungsplatz, FNP : öffentlicher Interessenbereich des Bundes Nachbarbebauung: Landw irtschaftliche Betriebe, Übungsbereich IDF, teilw eise Biotop nach LANUV u. Stadtbiotop Verk ehrsanbindung/ÖP NV: m uss ausgebaut w erden; v on Haltestelle Waldfriedhof Lauheide ca. 2,2 k m (Linie 2) Entfernung Landgericht: ca. 12 k m 2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Altlasten: Entm unitionieru ng notw endig Em pfehlung: Standort m it grundsätzlicher Eignung; w eitere P rüfung im Genehm igungsv erfahren
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (2)
- Kötterstraße
- Lauheider Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0255/2013/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.05.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37