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V/0255/2013/1

Standortsuche für den Neubau der JVA Münster

Vorlagen 10.05.2013

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 12.09.2013, TOP 4.3.1

Anlage 2 zur Vorlage V-0255-2013-1

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Anlage 1 zur Vorlage V-0255-2013-1

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Anlage 2 zur Vorlage V-0255-2013-1

304 Zeichen

1
Mü nster
Anlage 2 zu r Vorlage V/0255/2013/1
Standortsu che fü r den Neu bau der J VA Mü nster
Dok um entation Standortsuche „Neubau J VA Münster“
Übersicht m öglicher Standorte m it grundsätzlicher Eignung
2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH
8/9
7
10/11
14/15
23/24
26
 5 k m
20 k m
15 k m
10 k m
25 k m

Ergänzungsvorlage Beschluss

7399 Zeichen

V/0255/2013/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Standortsuche für den Neubau der JVA Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.05.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
23.05.2013 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
28.05.2013 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
28.05.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
06.06.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
12.06.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
12.06.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt die a ls Anlage der Ursprungsvorlage V/0255/2013 beigefügte Dokumentation 
„Standortsuche für den Neubau der JVA Münster“ zur Kenntnis. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Land  NRW - vertreten durch den Bau- und Liege n-
schaftsbetrieb (BLB) NRW , Niederlassung Münster - für den Neubau der Justizvollzugsanstalt 
(JVA) und Jugendarrestanstalt (JAA) Münster  auf der Grundlage des § 37 BauGB ( Bauliche 
Maßnahmen des Bundes und de r Länder) ein Zustimmungsverfahren gemäß § 80 BauO NRW 
(Öffentliche Bauherren) durchführen wird. 
 
3. Der Rat geht davon aus, dass sämtliche Projekt bezogenen Infrastrukturkosten vom Land 
Nordrhein-Westfalen getragen werden und der Stadt Münster somit keinerlei Infrastru k-
turkosten für Erschließung, Eingrünung etc. des Projektstandortes entstehen werden.  
 
4. Unter der Maßgabe des Beschlusses zu Ziffer 3. erklärt d er Rat das Einvernehmen der 
Gemeinde nach § 36 (1) Satz 2 BauGB i. V. m. § 37 Abs. 1 BauGB zum Neubau der JVA 
und JAA Münster am Standort „Nördlich Kötterstraße / Standortübungsplatz Handorf 
Ost“ (siehe Anlage 1 dieser Vorlage). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die vorstehenden Beschlussvor-
schläge keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0255/2013/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Franke 
Ruf: 
492 61 10 
E-Mail: 
FrankeGerd@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.05.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0255/2013/1 
 
 
 
Begründung: 
 
 
zu Beschlusspunkt 3.: 
 
Im Auftrag des  Landes Nordrhein-Westfalen wird der Bau - und Liegenschaftsbetrieb (BLB) 
NRW - Niederlassung Münster - die in Münster geplanten Neubauten der JVA und JAA ba u-
en. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass sämtliche Projekt bezogenen Infra-
strukturkosten vom Land NRW getragen werden und der Stadt Münster keinerlei Infrastru k-
turkosten für Erschließung, Eingrünung etc. des Projektstandortes entstehen werden. 
 
 
zu Beschlusspunkt 4.: 
 
Die Fläche „Nördlich Kötterstraße / Standortübungsplatz Handorf Ost“ (sie he Anlage 1 di e-
ser Vorlage), für die der Rat das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 (1) Satz 2 BauGB i. 
V. m. § 37 Abs. 1 BauGB zum Neubau der JVA und JAA Münster erklären soll, ist einer von 
den in der Anlage der Ursprungsvorlage V/0255/2013 auf Seite 56  aufgeführten Standorte 
(siehe auch Anlage 2 dieser Vorlage), die aus Sicht des Justizministeriums Nordrhein-
Westfalen, des BLB NRW Münster und der Stadt Münster gemäß durchgeführter Standor t-
prüfung für den Neubau der JVA und JAA Münster (siehe Anlage der Ursprungsvorlage 
V/0255/2013) als grundsätzlich geeigneter Standort qualifiziert wurden.    
 
Das Justizministerium NRW hat am 8. Mai 2013 auf einer Presseinformationsvera nstaltung 
und in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwi cklung, 
Verkehr und Wirtschaft die Entscheidung bekannt gegeben, den geplanten Neubau einer 
Justizvollzugsanstalt (JVA) und Jugendarrestanstalt (JAA) auf einer in Münster -Handorf 
unmittelbar nördlich der Kötterstraße angrenzenden Fläche zu errichten (siehe Anlage 1 
dieser Vorlage sowie der als Anlage zur Ursprungsvorlage V/0255/2013 beigefügten Dok u-
mentation, Seite 17, Standort 9 ).  
Die Fläche befindet sich im Eigentum des Bundes und wird teilweise noch militärisch g e-
nutzt. Die notwendige Flächengröße von ca. 12 - 15 ha ist an diesem Standort gegeben. Die 
straßenmäßige Erschließung soll über die B 51 und die Lauheider Straße erfolgen. Die zum 
Waldfriedhof Lauheide bestehende ÖPNV -Verbindung soll zum neuen JVA - und JAA -
Standort ausgebaut werden. 
 
Bauherr für die neue JVA und JAA ist der Bau - und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW, Ni e-
derlassung Münster. Die erforderlichen Planungen und Genehmigungsverfahren gem. § 37 
BauGB (Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder) und § 80 BauO NRW ( Öffentli-
che Bauherren) sollen nun zügig anlaufen. 
 
Gem. § 37 Abs. 1 BauGB entscheidet über die Zulässigkeit von Vorhaben an einem geeigne-
ten Standort die höhere Verwaltungsbehörde - hier die Bezirksregierung Münster -, wenn es 
die besondere öffentliche Zweckbestimmung baulicher An lagen des Bundes oder eines 
Landes erfo rderlich macht, von den Vorschriften des BauGB abzuweichen. Bei dem vom 
BLB NRW Münster im Au ftrag des Landes NRW für das Landesjustizministerium geplanten 
Neubau der JVA und JAA Münster handelt es sich wegen ihrer sp ezifischen Aufgabenstel-
lung (Justizvollzug) um ein solches Vorhaben mit besonderer öffentlicher Zweckbesti m-
mung. 
Nach § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB ist bei der Entscheidung gem. § 37 Abs. 1 BauGB über die 
Zulässigkeit von baulichen Vorhaben eines Landes das Ein vernehmen der Gemeinde - hier 
der Stadt Münster - erforderlich.

- 3 - 
V/0255/2013/1 
Die Erteilung des gemeindlichen Einverne hmens für den geplanten Neubau der JVA und 
JAA Münster auf der vom Justizministerium NRW in Münster -Handorf ausgewählten, 
unmittelbar nördlich der Kötterstraße angrenzenden Fläche (siehe Anlage 1 dieser Vorl age) 
soll durch den Rat der Stadt Münster gemäß des  Beschlusses zu Ziffer 4. dieser Ergä n-
zungsvorlage V/0255/2013/1 erfolgen.  
Im Fall der Nichterteilung des gemeindlichen Einvernehmens kann die höhe re Verwaltungs-
behörde das Einvernehmen ersetzen. 
Die Anwendung des Verfahrens gem. § 37 BauGB bedeutet, dass ein Bauleitplanverfahren 
nach den §§ 1 ff. BauGB nicht erforderlich ist. 
 
Gem. § 80 Abs. 1 Satz 2 BauO NRW ist bei staatlichen Bauvorhaben öffentli cher Bauherren 
anstelle einer Baugenehmigung die Zustimmung der Bezirksregierung als obere Bauau f-
sichtsbehörde erforderlich (Zustimmungsverfahren).  
Die Gemeinde - im vorliegenden Fall die Stadt Münster - ist gem. § 80 Abs. 1 Satz 4 BauO 
NRW zum Bauvorhaben zu hören. 
 
Das Justizministerium NRW und der BLB NRW Münster rechnen mit einem Planungszei t-
raum von ca. 2,5 Jahren. Die daran anschließende Bauzeit soll etwa 3 Jahre betragen. Eine 
Fertigstellung des Neubaus der JVA und JAA Münster wird demnach voraussic htlich 2018 / 
2019 erwartet. 
 
In der o. a. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und 
Wirtschaft und in der Pressekonferenz zum JVA -Neubau am 08.05.2013 haben das Justi z-
ministerium und der BLB NRW Münster erklärt, zeitnah eine Bürgerinformationsveranstal-
tung zum JVA-Standort durchzuführen und die Bürgerschaft umfassend zu unterrichten.  
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
 
Anlage 1: Standortsuche für den Neubau der JVA Münster 
Standort 9: nördlich Kötterstraße; Standortübungsplatz Handorf Ost 
 
 
Anlage 2:  Standortsuche für den Neubau der JVA Münster  
Dokumentation Standortsuche „Neubau JVA Münster“ 
Übersicht möglicher Standorte mit grundsätzlicher Eignung

Anlage 1 zur Vorlage V-0255-2013-1

811 Zeichen

1
Mü nster
Anlage 1 zu r Vorlage V/0255/2013/1
Standortsu che fü r den Neu bau der J VA Mü nster
Standort 9:
nördlich K ötterstraße; Standortübungsplatz Handorf Ost
Lage:
östlich Handorf, teilw eise im südöstlichen
Randbereich Standortübungsplatz
Flächengröße:
15- 18 ha
Eigentüm er:
Bund und BIMA
Nutzung:
Wald, Truppenübungsplatz,
FNP : öffentlicher Interessenbereich des Bundes
Nachbarbebauung:
Landw irtschaftliche Betriebe, Übungsbereich IDF,
teilw eise Biotop nach LANUV u. Stadtbiotop
Verk ehrsanbindung/ÖP NV:
m uss ausgebaut w erden; v on Haltestelle
Waldfriedhof Lauheide ca. 2,2 k m (Linie 2)
Entfernung Landgericht:
ca. 12 k m
2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH
Altlasten:
Entm unitionieru ng notw endig
Em pfehlung:
Standort m it grundsätzlicher Eignung;
w eitere P rüfung im Genehm igungsv erfahren

Beratungsverlauf (7)

23.05.2013 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.1.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.05.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.05.2013 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.1.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.09.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
Vorberatung
Vorberatung
Entscheidung

Orte (2)

  • Kötterstraße
  • Lauheider Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0255/2013/1
Typ
Vorlagen
Datum
10.05.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37