V/1090/2008
34. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung
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V-1090-2008-Anlage-1-Begründung
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/1090/2008 Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 10 Begründung zum Entwurf der 34. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West im Stadtteil Nienberge im Bereich nördlich Feldstiege, westlich verlängerter Hannaschweg 1. Planungsanlass und Planungsziele................ ................................................................................. 1 2. Änderungsbereich ................................ ........................................................................................... 3 3. Änderungsinhalte................................ ............................................................................................. 3 3.1 Sondergebiet, Zweckbestimmung Rechenzentrum .... .................................................................... 3 3.2 Grünfläche – Zweckbestimmung „Maßnahmen zum Sch utz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ – ..................................................................................................... 6 4. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2a BauGB ................................................. 6 4.1 Rahmen der Umweltprüfung ....................... .................................................................................... 6 4.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Fläche nnutzungsplanänderung...................................... 6 4.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes............................................................ 6 4.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose................................................. 6 4.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Va riante).............................................................. 8 4.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten............. ................................................................................. 8 4.7 Überwachung (Monitoring) ....................... ....................................................................................... 8 4.8 Zusammenfassung................................ .......................................................................................... 8 5. Gesamtabwägung .................................. ......................................................................................... 9 5.1 Abwägende Bewertung der Standortalternativen zu m geplanten Sondergebiet (Umweltbericht).. 9 5.2 Eingriffe in Natur und Hauhalt: Ausgleich...... .................................................................................. 9 5.3 Altlasten...................................... ..................................................................................................... 9 5.4 Ziele der Raumordnung und Landesplanung........ .......................................................................... 9 5.5 Liegenschaftliche Verfügbarkeit ................ .................................................................................... 10 1. Planungsanlass und Planungsziele Die Fa. GAD eG ist ein IT-Dienstleister und Rechenz entrum für ca. 450 Volks- und Raiffeisen- banken im deutschsprachigen Raum und einer der größ ten Arbeitgeber in Münster. Strategi- sches Ziel der Fa. GAD ist die langfristige Sicheru ng des Standortes Münster. Die Fa. GAD geht davon aus, dass die angeforderte Rechnerleistu ng künftig erheblich wachsen wird und beabsichtigt deshalb den Bau eines Backup-Rechenzen trums zusätzlich zum bestehenden Re- chenzentrum. Neben der Bereitstellung weiterer Rech nerkapazitäten besteht die Zielsetzung vor allem darin, im Schadensfall (z. B. Ausfall ein es Rechenzentrums) weiterhin voll funktions- fähig zu sein. Für die Standortplanung des geplante n Backup-Rechenzentrums sollen deshalb die aktuell höchsten Standards hinsichtlich Leistun gsfähigkeit und Datensicherung berücksich- tigt werden, wie sie u. a. vom Bundesamt für Sicher heit in der Informationstechnik und der Bun- desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vertreten werden. Unter Berücksichtigung dieser Sicherheits-Standards kann das geplante Backup-Rechen- zentrum daher nicht in Nähe des bestehenden Rechenz entrums an der Weseler Straße errich- tet werden, sondern dessen Standort muss in einen A bstand zwischen 5-10 km zum bestehen- den Rechenzentrum einhalten. Das Gefahrenpotenzial durch benachbarte Nutzungen muss darüber hinaus äußerst gering sein. Für das geplante Backup-Rechenzentrum selbst ist – inklusive einer Erweiterungsoption um einen zweiten Bauabschnitt sowie aller Sicherungsanlagen und Eingrünungsmaßnahmen – eine Grundstücksfläche von ca. 3,4 ha erforderlich. Auf der Grundlage dieser Rahmenbedingungen wurden i m Vorfeld der Entscheidung zugunsten des Standortes an der Feldstiege mehrere Standort-A lternativen – insbesondere auch in beste- henden Gewerbegebieten – geprüft, die sich aber aus unterschiedlichen Gründen als nicht ge- eignet erwiesen. 34. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes Nienberge - Nördlich Feldstiege, westlich verlängerter Hannaschweg Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 10 Das für die Fa. GAD notwendige Backup-Rechenzentrum muss auf Basis nationaler Richtlinien sowie international geltender Zertifizierungsvoraus setzungen im Sicherheitsbereich vorhaben- bezogen und makro- wie mikrostandortbezogen besonderen Anforderungen genügen. In Deutschland setzt sich zunehmend für Betreiber v on Rechenzentren im Bankensektor eine Zertifizierung nach TÜV TSI (Trusted Site Infrastructure), Level 4, durch. Deren Eckpunkte sind: • separates Gebäude nur für den Rechenzentrums-Betri eb; • ausgeprägte Zutrittssicherung über Vorfeldschutz; • Vereinzelungsanlagen; • gefährdungsfreie Nachbarschaft; • minimale Interventionszeiten im Alarmfall. Als für die Zertifizierung im Standortwettbewerb wi chtige und einzuhaltende Sicherheitskriterien gelten für den Rechenzentrums-Standort u. a.: • keine Gefahr von Hochwasser oder Erdbeben; keine E influgschneise von Flugzeugen; keine Gegend mit einem gehäuften Auftreten von Orkanen und Stürmen; • keine Erschütterungen; keine Stromschwankungen; ke ine elektromagnetischen Wellen und Felder; • keine kritischen Einrichtungen in der Umgebung, di e Ziel von terroristischen Angriffen sein können; keine Gefahrguttransporte; keine Autobahnen in unmittelbarer Nähe; keine Eisen- bahnlinien sowie Wasserstraßen mit Gütertransporten in unmittelbarer Nähe; • keine Gefahrgutlagerungen in der Umgebung; • emissionsfreie Umgebung: kein Staub, Qualm, keine Dämpfe, Chemikalien; keine Brandge- fahren; keine Industrie in der Umgebung; keine Tanklager, Tankstellen, Raffinerien etc.; • keine Großveranstaltungen; geringer Publikumsverke hr; keine sozialen Brennpunkte; • Lage außerhalb des Trümmerbereichs hoher Bauwerke; • übersichtliche Umgebung und ausreichender Abstand zu Nachbargebäuden; unauffällige Lage. Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft darge- stellt, überlagert mit der Kennzeichnung als eine F läche, die für die Landwirtschaft eine beson- dere Bedeutung hat. Derzeit wird die Fläche überwiegend landwirtschaftl ich und in geringen Teilen sportlich genutzt. Im Zuge der beschlossenen Umstrukturierung des ehem aligen Freibades wird der Sportplatz auf das ehemalige Freibadgelände an der Feldstiege verlagert. Die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplan s (FNP) werden im Änderungsbereich durch die neue Darstellung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Rechenzentrum“ sowie von Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ geände rt. Dadurch liegen nach erfolgter Ände- rung die rechtlichen Voraussetzungen vor, dass die mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 523: Nienberge – Zwischen Altenberger Straße un d Feldstiege verbundenen Ziele, Planin- halte und Nutzungen als aus dem FNP entwickelt anzusehen sind. Die Verfahren zur 34. Änderung des fortgeschriebene n FNP sowie zur Aufstellung des Bebau- ungsplanes Nr. 523 werden im so genannten Parallelv erfahren gem. § 8 (3) Satz 1 BauGB durchgeführt. Die Grundzüge der Planung auf Ebene der verbindlich en Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 523) bestehen in der Festsetzung 34. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes Nienberge - Nördlich Feldstiege, westlich verlängerter Hannaschweg Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 10 • zweier Baugebiete als Sondergebiete, einerseits fü r das Backup-Rechenzentrum und ande- rerseits für eine gewerbliche Nutzung, die mit den hohen Sicherheitsanforderungen des ge- planten Rechenzentrums vereinbar ist, • einer privaten Erschließung, anknüpfend an den Wen deplatz der Feldstiege, sowie • privater Grünflächen zur Eingrünung der Baugebiete und zur Aufnahme des zu verlegenden namenlosen Gewässers sowie eines vorhabenbedingten Regenrückhaltebeckens. Innerhalb des Plangebietes verläuft ein namenloses Gewässer, das im FNP jedoch nicht darge- stellt ist. Das Gewässer quert – überwiegend verroh rt – von Nordwesten nach Süden das Plan- gebiet und mündet in einen Graben, der im weiteren Verlauf zunächst westwärts entlang der Nordseite der Feldstiege führt. Über weitere Gräben wird das Wasser der südöstlich verlaufen- den Vorflut Hunnebecke zugeführt, die im weiteren V erlauf schließlich in die Aa mündet. Im Rahmen der Planung ist vorgesehen, dieses Gewässer mit einer neuen Trasse als offenes Ge- wässer entlang der Westseite des Plangebietes innerhalb der neu dargestellten Grünfläche zum Graben längs der Feldstiege zu führen. Erschließung Das geplante Backup-Rechenzentrum soll eine eigene Zufahrt als Privatstraße innerhalb des Sondergebiets mit Anbindung an die Feldstiege (Wend eplatz) im benachbarten Gewerbegebiet erhalten. Dies ist erforderlich, da die Feldstiege im Bereich westlich des Gewerbegebietes bzw. des Hannaschweges lediglich den Ausbaustatus eines Wirtschaftsweges hat, der für die regel- mäßige Nutzung durch z. B. LKWs erst ausgebaut werden müsste. Ver- und Entsorgung Die Grundstücksentwässerung muss im Trennverfahren erfolgen. Dabei ist das Schmutzwasser dem vorhandenen Kanal in der Straße Feldstiege zuzu führen. Da das Regenwasser auf dem Grundstück aufgrund der bestehenden Bodenverhältnis se nicht zu versickern ist, muss es über das Grabensystem des namenlosen Gewässers der Vorfl ut Hunnebecke zugeführt werden. Vor Einleitung in das namenlose Gewässer ist eine leist ungsfähige Abflussdrosselung erforderlich, da der vorhandene Vorfluter kaum noch aufnahmefähig ist. Außerdem muss das Regenwasser vor der Einleitung behandelt werden. Im Plangebiet muss deshalb im äußerst westlichen Be- reich vorhabenbedingt ein Regenrückhaltebecken errichtet werden. Eine Kennzeichnung dieses privaten Regenrückhaltebeckens im FNP erfolgt nicht. 2. Änderungsbereich Der Änderungsbereich für die Errichtung des Rechenz entrums der Fa. GAD liegt im Stadtbezirk Münster-West im Stadtteil Nienberge. Die Fläche umf asst ca. 9,6 ha und wird eingerahmt durch die Altenberger Straße (L 510) im Norden, die Straß e Feldstiege im Süden sowie das beste- hende Gewerbegebiet nördlich der Feldstiege im Oste n. Im Westen schließt sich freier Land- schaftsraum an. 3. Änderungsinhalte 3.1 Sondergebiet, Zweckbestimmung Rechenzentrum Die Fläche wird als Sondergebiet gem. § 11 BauNVO m it der Zweckbestimmung Rechenzent- rum dargestellt. Es ist primär eine dominierende Nu tzung – Hochsicherheits-Rechenzentrum – beabsichtigt, die sich aufgrund ihrer Spezifität un d ihrer Standortanforderungen wesentlich vom allgemeinen Zulässigkeitskanon der Baugebiete nach den §§ 2-10 BauNVO unterscheidet (vgl. Kapitel 1.). Auf der westlichen Hälfte des Sondergebiets „Rechen zentrum“ (im Bebauungsplanentwurf Nr. 523 Baugebiet SO-1) ist die Errichtung des Backup-R echenzentrum geplant; mit einer überbau- 34. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes Nienberge - Nördlich Feldstiege, westlich verlängerter Hannaschweg Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 10 baren Fläche von ca. 110 x 160 m. Im Bebauungsplan Nr. 523 wird hier bereits die optionale Erweiterung des Rechenzentrums um einen weiteren Bauabschnitt berücksichtigt. Die östliche Hälfte des Sondergebiets „Rechenzentru m“ (im Bebauungsplanentwurf Nr. 523 Baugebiet SO-2) dient der Aufnahme von Nutzungen, d ie mit den hohen Sicherheitsanforde- rungen des Rechenzentrums vereinbar sind. Diese Flä che ist zudem eine Entwicklungsreserve für weitere Flächenbedarfe der Fa. GAD im Stadtgebiet Münster. Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes we rden Flächen für die Landwirtschaft umgewidmet. Dabei werden auch Flächen überplant, di e im wirksamen FNP als Fläche ge- kennzeichnet sind, die für die Landwirtschaft eine besondere Bedeutung haben. Die Kenn- zeichnung von Flächen mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft wurde im Rahmen der Fortschreibung des FNP 2004 neu in den FNP aufgenom men und erfolgte mit folgender Ziel- setzung: Die Landwirtschaft ist an einer funktionsgerechten und langfristig sicheren Gliederung der Raumstruktur existenziell interessiert. Sie benötigt einen Freiraum, der 1. die ordnungsgemäße, dem Stand der Wissenschaft u nd Technik entsprechende langfristige Bewirtschaftung bei Erhaltung der nachhaltigen Ertragsfähigkeit der Flächen ermöglicht und 2. die ungestörte Nutzung der Hofstellen nach betri ebsorganisatorischen und arbeits- wirtschaftlichen Gesichtspunkten zulässt. Sind diese beiden Punkte gesichert, kann die Landwi rtschaft bei ausreichenden Einkommens- verhältnissen die von der Gesellschaft geforderten ökologischen und sozialen Leistungen im Freiraum erbringen. Im Stadtgebiet Münster sind noch drei größere zusam menhängende Agrarräume vorhanden, die der Landwirtschaft vorbehalten bleiben sollen. Dazu gehört ein Agrarraum im Westen und Südwesten des Stadtgebiets, in den Gemarkungen Roxe l, Albachten und Amelsbüren, südlich der Altenberger Straße (L 510), westlich der BAB A 1 bis zum Autobahnkreuz Süd sowie west- lich der Bahnstrecke Münster-Dortmund und südlich d es Dortmund-Ems-Kanals. Das Plange- biet der vorliegenden 34. Änderung des FNP liegt innerhalb des vorgenannten Agrarraumes. Diese gesondert gekennzeichneten Produktionsräume sind zum Teil identisch mit den Gebieten der Flurbereinigungen, die u. a. im Zuge der Freile gung der Trasse für die Hansalinie BAB A 1 durchgeführt wurden, um entstehende Durchschneidung sschäden zu heilen. In den vorgenann- ten Agrarräumen wirtschaften rd. 54 % der gesamten Betriebe im Stadtgebiet Münster. Diese Produktionsräume sollten möglichst von künftigen, F läche beanspruchenden Planungen frei- gehalten werden, wie z. B. der Ausweisung von Wohnb auflächen sowie von Gewerbe- und In- dustriegebieten oder der Planung von neuen Verkehrs bändern. Deshalb werden diese großflä- chigen landwirtschaftlichen Produktionsräume, in de nen der weiteren landwirtschaftlichen Nut- zung Priorität eingeräumt werden soll, im fortgesch riebenen FNP der Stadt Münster als „Flä- chen mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaf t“ gekennzeichnet. Die Kennzeichnung und Abgrenzung dieser großflächigen landwirtschaftl ichen Produktionsräume dient dabei der allgemeinen raumbezogenen Funktionszuweisung; sie i st keinesfalls parzellen- bzw. topogra- phieorientiert. Im vorliegenden Fall wird die Überplanung von Fläch en mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft dennoch vorgenommen, weil • die Darstellung eines Sondergebiets Rechenzentrum der Standortsicherung eines wichtigen IT- Dienstleisters und eines der größten Arbeitgeber an seinem Hauptsitz Münster dient, • der Standort für das geplante Backup-Rechenzentrum auf Basis nationaler Richtlinien sowie international geltender Zertifizierungsvoraussetzun gen im Sicherheitsbereich makro- wie mikrostandortbezogen besonderen Anforderungen genügen muss, • die Suche nach geeigneten Standorten im gesamten S tadtgebiet auf der Grundlage der o. g. besonderen Anforderungen sowie von Kriterien zur St adt- und Regionalplanung sowie 34. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes Nienberge - Nördlich Feldstiege, westlich verlängerter Hannaschweg Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 10 Raumordnung zu dem vorliegenden Standortvorschlag a ls dem einzig geeigneten Standort geführt hat, • es sich um bisher genutzte landwirtschaftliche Pac htflächen handelt, die nicht im Eigentum eines Landwirts stehen, sondern Eigentum der Stadt Münster sind. Diskussion von Standortalternativen Die sich aus dem o. g. Anforderungskatalog ergebend e, stadtweite Standortsuche für das Hochsicherheits-Rechenzentrum der Fa. GAD als Backu p-Einrichtung für die bestehenden Zentral- und Backup-Rechner am Standort Weseler Straße / Mecklenbecker Straße (vgl. Kapitel Planungsanlass) zeigte im Detail und vor allem in d er standortscharfen, gutachterlichen Inter- pretation auch von industriellen und gewerblichen N utzungs- und Produktionsprozessen im di- rekten Umfeld des Standortes, dass keines der beste henden, geplanten oder planerisch zu er- weiternden Gewerbegebiete in Münster diesen spezifi schen Standort- und Sicherheitsanforde- rungen genügte. Auch das Gelände der ehemaligen Standortschießanlag e am Rügenufer im Stadtteil Coerde erwies sich wegen der spezifischen Sicherheitsanfor derungen als nicht geeignet. Wegen zu- sätzlicher Restriktionen aus Gründen des Landschaft sschutzes verfügt dieser Standort – über die Fläche eines doppelten Rechenzentrums hinaus – auch nicht über weitere Entwicklungsflä- chen. Anlässlich bestehender Ziele der Regionalplanung un d Raumordnung fordert die Bezirksregie- rung Münster in Ermangelung eines integrierten Stan dortes im Siedlungsbestand des Stadtge- bietes einen Standort, der sich unmittelbar an den Siedlungsbestand anlehnt. Vor diesem Hin- tergrund wurden seitens der Bezirksregierung versch iedene, zwischenzeitlich diskutierte Stand- orte im Außenbereich strikt abgelehnt, der vorliege nde Standort jedoch ausdrücklich befürwor- tet. Der vorgeschlagene Standort wäre jedoch aus städtebaulichen Erwägungen für eine allgemeine Siedlungsentwicklung (sowohl für eine Wohnbau- als auch eine gewerbliche Nutzung) nicht in Erwägung gezogen worden. Denn nördlich der Altenber ger Straße grenzt der Standort unmit- telbar an den Geltungsbereich des Landschaftsplans Nr. 2 „Nördliches Aatal und Vorbergs Hü- gel“ sowie in geringer Entfernung auch an das Natur schutzgebiet „Vorbergs Hügel“ sowie das Landschaftsschutzgebiet „Altenberger Rücken“. Der Bereich südlich der Altenberger Straße ist im Regionalplan u. a. als Bereich zum Schutz der La ndschaft dargestellt und soll im Rahmen der Aufstellung des Landschaftsplans Nr. 3 „Roxeler Riedel“ zukünftig als Landschaftsschutz- gebiet (LSG) ausgewiesen werden. Eine weitere Verlä ngerung des bereits einseitig südlich ent- lang der Altenberger Straße bestehenden Siedlungsba ndes (Gewerbegebiet Nienberge- Feld- stiege, Bebauungsplan Nr. 306) nach Westen ist in d ieser landschaftlich wertvollen Umgebung städtebaulich nicht zu vertreten für Nutzungen, für die andernorts im Stadtgebiet verschiedene geeignete Flächenalternativen bestehen. Vor diesem Hintergrund sind die vorliegende Ände- rung des FNP sowie die Aufstellung des Bebauungspla ns Nr. 523 zur planungsrechtlichen Ab- sicherung eines Sondergebiets städtebaulich als Aus nahme nur deshalb zu vertreten, weil es sich bei dem Gebiet – gemessen an den spezifischen Standortanforderungen für das Hochsi- cherheits-Backup-Rechenzentrum – um den einzigen ge eigneten Standort im Stadtgebiet Münster handelt. Die Errichtung des Backup-Rechenze ntrums ist für die Fa. GAD zur langfristi- gen Sicherung des Standortes Münster zwingend erfor derlich, zugleich werden am Standort weitere Entwicklungsflächen planungsrechtlich gesichert. Die für die Integration des Sondergebiets in den La ndschaftsraum erforderliche umfangreiche Eingrünung deckt sich dabei mit den sicherheitsspez ifischen Anforderungen und Interessen der Fa. GAD hinsichtlich einer „unauffälligen Lage“ des Rechenzentrums. 34. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes Nienberge - Nördlich Feldstiege, westlich verlängerter Hannaschweg Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 10 3.2 Grünfläche – Zweckbestimmung „Maßnahmen zum Sc hutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ – Zur Einbindung des Sondergebiets „Rechenzentrum“ in den Landschaftsraum ist eine Eingrü- nung der Baugebiete zur Altenberger Straße, zur Fel dstiege sowie nach Westen vorgesehen. Diese Flächen werden im FNP als Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ dargestellt. Innerhalb der Grünfläche auf der Westseite verläuft das zukünftig frei gelegte, namenlose Ge- wässer als offenes Gewässer südwärts zur Feldstiege. Mit der Darstellung einer zusätzlichen Baufläche (h ier: Sondergebiet) werden Freiflächen über- plant, die im wirksamen Flächennutzungsplan als Flä chen für die Landwirtschaft dargestellt sind. Die damit verbundene Inanspruchnahme von Frei flächen kann im Sinne der gesetzlichen Eingriffsregelung auf den im Änderungsbereich neu d argestellten Grünflächen mit der Zweck- bestimmung „Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ kompensiert werden. 4. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2a BauGB 4.1 Rahmen der Umweltprüfung Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer U mweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches (BauGB) erstellt worden. Umfang und Detaillierungsgrad für die Ermittlung der Umweltbelange entsprechen de r Ebene des Flächennutzungsplans. Die Ergebnisse beruhen auf der ausführlichen Ermittlung der Umweltauswirkung im parallelen Be- bauungsplan-Verfahren. 4.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Fläche nnutzungsplanänderung Die Änderung umfasst die Darstellung eines Sonderge biets „Rechenzentrum“ als Backup- Rechenzentrum für die in Münster ansässige Fa. GAD eG auf einer insgesamt ca. 7 ha großen Fläche. Die Änderung umfasst zudem Grünflächen, die eine Funktion als Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, N atur und Landschaft aufweisen. Die Flä- chen werden derzeitig überwiegend landwirtschaftlic h genutzt. Im östlichen Teil befindet sich der Sportplatz des SC Nienberge. Die Planung umfass t Flächen, die bislang im FNP als Flä- chen für die Landwirtschaft (Flächen mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft) ausge- wiesen werden. An das Gebiet grenzt im Osten das be stehende Gewerbegebiet Feldstiege an. Unmittelbar nördlich verläuft die Landesstraße L 51 0 als Hauptverkehrsstraße. Ansonsten ist die Planung allseits von landwirtschaftlichen Flächen eingefasst. 4.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes Der Änderungsbereich ist im GEP als Agrarbereich, B ereich für den Schutz der Landschaft und teilweise als Windeignungsbereich dargestellt. Maßg ebliche fachgesetzliche Anforderungen ergeben sich insbesondere aus dem Baugesetzbuch in Verbindung mit dem Bundesnatur- schutzgesetz im Hinblick auf Eingriffe in Natur und Landschaft. Der Landschaftsplan 3 („Roxeler Riedel“) ist gegenwärtig im Aufstellungsverfahren und hat keine Auswirkungen auf das Bauleit- planverfahren. 4.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten erhebli chen Umweltauswirkungen sind im Um- weltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Sofern die Umweltprüfung im Hinblick auf die zu betrachtenden Schutzgüter keine oder nur eine gerin ge Erheblichkeit der Planung ergeben hat, wird auf eine vertiefte Beschreibung bzw. Wirkungsp rognose verzichtet werden (vgl. Tabelle 1). Belange mit erheblicher Bedeutung werden im Folgenden detaillierter erläutert. 34. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes Nienberge - Nördlich Feldstiege, westlich verlängerter Hannaschweg Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 10 Tabelle 1: Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen gemäß Umweltprüfung Umweltbelang Beschreibung der heutigen Um- weltsituation Prognose der Umweltauswirkun- gen Bewer- tung * Mensch - landwirtschaftliche Nutzung - angrenzendes Gewerbegebiet und einzelne Wohnnutzung - Geplantes Rechenzentrum zieht lediglich geringen Verkehr nach sich. Die Empfindlichkeit des Re- chenzentrums schließt stark stö- rende Nutzungen innerhalb des Sondergebiets aus. Erhebliche Beeinträchtigungen angrenzender Nutzungen sind nicht zu erwarten Tiere / Pflanzen / biologische Viel- falt - keine besonders schutzwürdigen Teile von Natur und Landschaft betroffen oder benachbart - kein Hinweis auf Vorkommen schutzwürdiger bzw. planungsre- levanter Arten - Verlust der Biotopfunktion (überwiegend Acker) - Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder europäische Vogelschutzgebiete werden nicht berührt Boden - keine schutzwürdigen oder be- sonders empfindliche Böden (ty- pischer Pseudogley) - verfüllte Gräben - kein Hinweis auf Altlasten-/ Ver- dachtsflächen - Inanspruchnahme von Freiraum - Neuversiegelung - Überplanung eines verrohrten Gewässerlaufs - geplante Offenlegung des Gewäs- serlaufs auf ca. 320 m Länge in- nerhalb der Grünfläche wirkt posi- tiv auf den Wasserhaushalt _ Wasser - wenig ergiebige Grundwasser- vorkommen - Verminderung der Grundwasser- neubildung Klima / Luft - Freilandklima - geringe Luftbelastung - keine nennenswerten Auswirkun- gen _ Landschaft - Ortsrandsituation - mäßig bis gering gegliederter Landschaftsraum - Eingriff in das Landschaftsbild, insbesondere durch exponierte Lage (Vorbelastung durch be- nachbartes Gewerbe) Sach- und Kul- turgüter - landwirtschaftliche Nutzflächen mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft lt. FNP - keine bekannten Denkmale im Plangebiet; benachbart liegt eine bedeutsame archäologische Fundstelle - Inanspruchnahme wertvoller landwirtschaftlicher Nutzflächen Wechselwirkun- gen - keine maßgeblichen Wechsel- wirkungen - nicht erkennbar _ * Bewertung : sehr erheblich / erheblich / wenig erheblich / - nicht erheblich (ggf. positiv) Eingriffe in Natur und Landschaft Mit der Planung des Sondergebiets sind Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden (§ 18 BNatSchG). Die Planung greift überwiegend in den bi slang landwirtschaftlich genutzten Außen- bereich ein. Durch die exponierte Lage im Landschaf tsraum sind Beeinträchtigungen des Land- schaftsbildes zu erwarten. Darüber hinaus werden di e Funktionen des Naturhaushaltes beein- trächtigt, z.B. als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, zur Anreicherung des Grundwassers oder die Regulationsfunktionen des Bodens. 34. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes Nienberge - Nördlich Feldstiege, westlich verlängerter Hannaschweg Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 10 Durch die weitgehende Beschränkung der Darstellunge n auf Flächen mit geringer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz sowie die Anknüpfun g an das bereits vorhandene Gewerbege- biet Feldstiege wird dem Vermeidungsgebot Rechnung getragen. Mit der zur freien Landschaft orientierten Anordnung von Grünflächen können die A uswirkungen auf das Landschaftsbild gemindert werden. Darüber hinaus umfasst der fortge schriebene FNP 2010 ausreichend Flä- chenpotenziale zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft. Konkrete Ausgleichsmaß- nahmen für die zu erwartenden Eingriffe in Natur un d Landschaft werden auf der Ebene des Bebauungsplans festgelegt. Schutzgut Boden Die Planung nimmt bislang unbebauten Freiraum in An spruch. Durch die bauliche Nutzung ist von einer erheblichen Beeinträchtigung bzw. von ein em Verlust von bislang weitgehend unbe- lastetem Boden auszugehen. Darüber hinaus ist der B oden gemäß den Darstellungen des Flä- chennutzungsplanes auch als landwirtschaftliche Nut zfläche (Sachgut) von besonderer Bedeu- tung. Während der Eingriff in den Boden als Bestand teil des Naturhaushaltes im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung berücksich tigt wird, entfällt die Produktionsfunktion für die Landwirtschaft unwiederbringlich. Eine entsprec hende Umwidmung von baulichen Flächen zu Freiflächen an anderem Ort ist nicht vorgesehen. 4.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Va riante) Der Landschaftsraum verbleibt unter den Rahmenbedin gungen des geltenden Flächennut- zungsplans voraussichtlich überwiegend in landwirts chaftlicher Nutzung. Die Potenziale von Natur und Landschaft könnten überwiegend erhalten bleiben. 4.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Im Vorfeld der Planänderung wurden eine Vielzahl vo n Standorten im Stadtgebiet Münsters auf ihre Eignung zur Realisierung eines Backup-Rechenze ntrums der GAD untersucht. Dabei wur- den sowohl Standorte innerhalb vorhandener oder geplanter Gewerbegebiete als auch Standor- te mit der Möglichkeit einer Nachnutzung aufgegeben er Nutzungen in Betracht gezogen (vgl. Kap. 3.1). Standorte im Außenbereich wurden von der Bezirksregierung nur akzeptiert, sofern sie sich unmittelbar an den Siedlungsbestand anlehnten. Aufgrund der besonderen Anforderungen an die Sicher heitsstandards für das Sondergebiet verblieb im Rahmen der Standortuntersuchungen ledig lich der dieser Planänderung zugrunde liegende Standort. Andere geeignete Standorte, die im Rahmen dieser Umweltprüfung in Be- tracht gezogen werden müssten, drängten sich nicht auf. 4.7 Überwachung (Monitoring) Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes sind keine speziellen Monitoring-Maßnahmen vor- gesehen bzw. erforderlich. Im Rahmen ihrer Mitwirku ngspflicht unterrichten die zuständigen Behörden die Stadt Münster, sofern sie im Zusammenh ang mit der Durchführung des Bauleit- planes Erkenntnisse über erheblich nachteilige Umwe ltauswirkungen erlangt haben (§ 4 Abs. 3 BauGB). 4.8 Zusammenfassung Die 34. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzu ngsplans verfolgt das Ziel, einen Stand- ort für die Ansiedlung eines Rechenzentrums für die in Münster ansässige Fa. GAD eG auszu- weisen. Die Änderung umfasst daher die Darstellung eines entsprechenden Sondergebietes sowie ergänzender Grünflächen. Die Planung umfasst Flächen, die bislang im FNP als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt werden. An das Gebiet grenzt im Osten das bestehend e Gewerbegebiet Feldstiege an. Unmit- telbar nördlich verläuft die Landesstraße L 510 als Hauptverkehrsstraße. Ansonsten ist die Pla- nung allseits von landwirtschaftlichen Flächen umgeben. 34. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes Nienberge - Nördlich Feldstiege, westlich verlängerter Hannaschweg Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 10 Zu berücksichtigende Umweltfolgen ergeben sich im H inblick auf Eingriffe in Natur und Land- schaft. Durch die exponierte Lage im Landschaftsrau m sind vor allem nachteilige Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu erwarten. Die Planung ni mmt zudem bislang weitgehend unbelaste- ten Freiraum in Anspruch, der zudem für die landwir tschaftliche Nutzung von besonderer Be- deutung ist. Mit den vorgesehenen Minderungs- und A usgleichsmaßnahmen, die auf der Ebene des Bebauungsplans zu konkretisieren sind, können e rheblich nachteilige Umweltauswirkungen durch die 34. FNP-Änderung weitgehend vermieden werden. 5. Gesamtabwägung 5.1 Abwägende Bewertung der Standortalternativen zu m geplanten Sondergebiet (Umweltbericht) Bezüglich räumlicher Alternativen besteht für die g eplanten Nutzungen aufgrund der besonde- ren Zielplanung keine Alternativfläche (vgl. Kap. 3.1 u. 4.6). 5.2 Eingriffe in Natur und Hauhalt: Ausgleich Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen, die auf der Ebene des Bebauungsplanes zu konkretisieren sind, l assen sich erheblich nachteilige Umwelt- auswirkungen durch die Flächennutzungsplanänderung wirksam eingrenzen bzw. kompensie- ren. 5.3 Altlasten Im Flächennutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB "für bauliche Nutzungen vorge- sehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgef ährdenden Stoffen belastet sind", ge- kennzeichnet werden. Innerhalb des Änderungsbereich s sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Altlastenverdachtsflächen vorhanden, die einer Kennzeichnungspflicht unterliegen. 5.4 Ziele der Raumordnung und Landesplanung Der gültige Regionalplan (früher Gebietsentwicklung splan (GEP)) für den Regierungsbezirk Münster – Teilabschnitt Münsterland – stellt den Än derungsbereich als Agrarbereich dar, über- lagert mit den Darstellungen als „Bereiche für den Schutz der Landschaft“ sowie teilweise als „Windeignungsbereich“. Die Bezirksregierung erklärte, dass wegen der Fläch engröße von ca. 9,6 ha – unabhängig von der konkreten Darstellung im FNP – auf eine Änderun g des Regionalplanes bzw. die Durchfüh- rung eines Zielabweichungsverfahrens verzichtet werden kann. Anlässlich bestehender Ziele der Regionalplanung un d Raumordnung forderte die Bezirksregie- rung Münster in Ermangelung eines integrierten Stan dortes im Siedlungsbestand einen Stand- ort, der sich unmittelbar an den Siedlungsbestand a nlehnt. Vor diesem Hintergrund wurden sei- tens der Bezirksregierung verschiedene, zwischenzei tlich diskutierte Standorte im Außenbe- reich strikt abgelehnt, der vorliegende Standort je doch ausdrücklich befürwortet (s. auch Kapitel 3.1). Auch ist diese Fläche nicht auf den Flächenbedarf d er Stadt Münster anzurechnen, da es sich hier um eine wirtschaftlich notwendige Erweiterung / Entwicklung eines vorhandenen Betriebs handelt. Damit steht diese Fläche nicht der allgeme inen Gewerbeentwicklung bzw. Vermark- tung zur Verfügung, sondern ist bereits an einen Betrieb gebunden. Eine Nutzung durch Windenergieanlagen (WEA) im Plan bereich ist durch die Fortschreibung des FNP 2004 ausgeschlossen. Denn im Zuge des Verfa hrens zur Fortschreibung des FNP der Stadt Münster wurde der im Regionalplan im Nordwest en von Nienberge dargestellte „Windeig- nungsbereich MS 01“ nicht in den FNP als „Konzentrationszone für Windenergieanlagen“ über- nommen. Gemäß den Ergebnissen des Gutachtens „Winde nergienutzung in Münster – Unter- suchung zur Ausweisung von Vorrangflächen für Windk raftanlagen in Münster” von 1997 – ste- 34. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes Nienberge - Nördlich Feldstiege, westlich verlängerter Hannaschweg Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 10 hen innerhalb des Windeignungsbereichs MS 01 geeign ete Standorte für Windenergieanlagen (WEA) kaum zur Verfügung, da hier die erforderliche n Schutzabstände zum nördlich angren- zenden Naturschutzgebiet „Vorbergs Hügel“ einerseits sowie zu in der Nähe befindlichen Ge- höften bzw. bewohnten Einzelgebäuden andererseits e inzuhalten sind, die den Windeignungs- bereich nahezu vollständig abdecken. Weil der fortgeschriebene FNP der Stadt Münster zum einen nur Konzentrationszonen mit einer Mindestgröße von ca. 60 ha und einer Mindestkapazit ät von 5 WEA darstellt – letzteres Kriteri- um wird im Windeignungsbereichs MS 01 des Regionalp lans nicht erfüllt –, zum anderen mit deren Darstellung gemäß des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauG B die Ausschlusswirkung der Errichtung weiterer Einzelanlagen im sonstigen Außenbereich er reicht werden soll, ist die Errichtung von WEA im Plangebiet nicht möglich. In der weiteren Um gebung bereits errichtete bzw. genehmig- te Windenergieanlagen genießen Bestandsschutz. Somit entspricht die vorliegende FNP-Änderung den Z ielen der Raumordnung und Landespla- nung. 5.5 Liegenschaftliche Verfügbarkeit Das Plangebiet steht vollständig im Eigentum der St adt Münster. Die Fa. GAD wird die Flächen von der Stadt erwerben. Damit sind die Voraussetzun gen für eine zügige Realisierung der Pla- nung gegeben. Durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes werden dessen Grundzüge nicht verändert. Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zu dem durch den Rat der Stadt Münster am __________ b eschlossenen Entwurf der 34. Änderung des fortgeschriebenen Fläc hennutzungspla- nes. Münster, __________ Dr. Tillmann Oberbürgermeister
Beschlussvorlage
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V/1090/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 34. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West im Stadtteil Nienberge im Bereich nördlich Feldstiege, westlich verlängerter Hannaschweg Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 15.01.2009 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 05.02.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 11.02.2009 Hauptausschuss Vorberatung 11.02.2009 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan der Stadt Münster wird gemäß § 2 (1) und (4) i. V. m. § 8 (3) Baugesetzbuch dahingehend geändert, dass im Bereich nördlich Feldstiege, westlich verlän- gerter Hannaschweg ein bisher als Fläche für die Landwirtschaft dargestellter Bereich neu als Sondergebiet-Rechenzentrum und als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ dargestellt wird. II. Kosten/Folgekosten Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Die GAD eG beabsichtigt, in Ergänzung zum Rechenzentrum an ihrem Geschäftssitz in Mecklen- beck, ein weiteres Rechenzentrum in Nienberge zu bauen. Als sogenanntes Backup- Rechenzentrum soll damit ein funktions- und leist ungsgleicher Betrieb wie im Rechenzentrum im Geschäftssitz in Mecklenbeck ermöglicht werden. Im Falle des Ausfalls eines der beiden Rechen- zentren könnte weiterhin ein voll funktionsfähiger Betrieb des Rechenzentrums der GAD gewähr- leistet werden. Deshalb wird ein eigenständiger Standort in ca. 5-10 km Entfernung zum beste- henden Rechenzentrum angestrebt. Unter Berücksichtigung der neuesten Sicherheitsanforderun- gen für Rechenzentren und deren Umfeld, fiel die Standortentscheidung im Vergleich mehrerer Alternativen zugunsten von Nienberge aus. Der St andort liegt zwischen der Feldstiege und der Altenberger Straße und grenzt an das vorhandene Gewerbegebiet an. Die Fläche wurde bis vor kurzem landwirtschaftlich genutzt. Sie ist dem planungsrechtlichen Außenbereich zuzurechnen. Vorlagen-Nr.: V/1090/2008 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit / Herr Husmann Ruf: 492 61 11 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 22.12.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1090/2008 Daher sind zur Realisierung des geplanten Rechenzentrums die planungsrechtlichen Vorausset- zungen zu schaffen. Die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes werden im Änderungsbereich dergestalt geändert, dass nach erfolgter Änderung die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, dass die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 523: Nienberge – Zwischen Altenberger Straße und Feldstiege verbundenen Ziele, Planinhalte und Nutzungen als aus dem FNP entwickelt anzusehen sind. Die Verfahren zur 34. Änderung des fortgeschriebenen FNP sowie zur Aufstellung des Bebau- ungsplanes Nr. 523 werden im so genannten Parallelverfahren gem. § 8 (3) Satz 1 BauGB durch- geführt. Nähere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen sowie den Vorlagen zur Auf- stellung und Kenntnisnahme des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 523 (V/1066/2008, V/1080/2008) entnommen werden. Die Offenlegung des Planentwurfes soll im März 2009 erfolgen. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Begründung 2. Plan
V-1090-2008-Anlage-2-Plan
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/1090/2008
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Weseler Straße
- Altenberger Straße
- Mecklenbecker Straße
- Hannaschweg 1
- Rügenufer
- Vorbergs Hügel
- Feldstiege
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1090/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.12.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37