Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3072/2017 vom 18.10.2017
Stand: Am 06.11.2017 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/235/1 Vorlagen-Nummer 18.10.2017 3072/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 06.11.2017 Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen In der Sitzung am 18.09.2017 erkundigt sich MdR Möller nach dem Sachstand der Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen und erinnert gleichzeitig an die gen- dergerechte Gestaltung der Richtlinien (Anfrage SPD-Fraktion AN/0070/2017). Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Die Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen vom 26.08.1999 bedürfen in einigen Punkten aus verschiedenen Gründen der Anpassung. Deshalb hat das Zentrale Namensarchiv in den letzten Monaten einen Entwurf der Richtlinien verfasst, der zurzeit auf Einla- dung den Bezirksfraktionen vorgestellt wird. Selbstverständlich werden die neuen Richtlinien den Erfordernissen der Gendergerechtigkeit Rech- nung tragen. Daher schlägt die Verwaltung dazu folgende Formulierung vor: „Für die Benennung nach Personen muss deren Todestag mindestens zwei Jahre zurückliegen. Dabei ist auf ein ausge- wogenes Verhältnis der Geschlechter zu achten.“ Die neuen Richtlinien sollen durch den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Verga- be / Internationales sowie die Bezirksvertretungen vorberaten und durch den Rat beschlossen wer- den. Die Verwaltung plant, die Richtlinien dem Rat in der ersten Sitzung des Jahres 2018 vorzulegen. Gez. Blome
Beratungsverlauf
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06.11.2017
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.1, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen
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