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0013/2022

Richtlinie für die Überlassung von unbebauten Grundstücken zum Bau von Sportstätten Dritter

Mitteilung Ausschuss 10.01.2022

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 27.01.2022, TOP 6.5

Mitteilung Ausschuss

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Richtlinie für die Überlassung von unbebauten Grundstücken zum Bau von Sportstätten Dritter

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Mitteilung Ausschuss

2136 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
 
Vorlagen-Nummer 
 0013/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Liegenschaftsausschuss 17.01.2022 
Sportausschuss 27.01.2022 
 
Richtlinie für die Überlassung von unbebauten Grundstücken zum Bau von Sportstätten 
Dritter 
In der Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 22.11.2021 wurden mehrere Vorlagen behandelt, 
die die Überlassung städtischer Flächen an Vereine des Breitensports zum Gegenstand hatten. Dabei 
wurde jeweils auf die „Richtlinie für die Überlassung von unbebauten Grundstücken zum Bau von 
Sportstätten Dritter“ aus dem Jahr 1978 Bezug genommen, die sich grundsätzlich mit der Vermietung 
bzw. Bestellung von Erbbaurechten zugunsten von Breitensportvereinen befasst.  
 
Verschiedene Ausschussmitglieder baten daher um die Weitergabe der Richtlinie. Diese ist dieser 
Mitteilungsvorlage als Anlage beigefügt.  
 
Ergänzend teilt die Verwaltung mit, dass sich die Richtlinie in der Praxis sehr bewährt hat. Denn sie 
ermöglicht es den i.d.R. kapitalschwachen aber flächenintensiven Vereinen, städtische Flächen güns-
tig zu nutzen und dort mit Hilfe städtischer sowie sonstiger Fördermittel Sportanlagen zu errichten. 
Diese Vermietung bzw. Erbbaurechtsbestellung ermöglicht es den Vereinen, für sich bzw. ihre Mit-
glieder eine sportliche Heimat zu schaffen, die für die weitere Entwicklung und das Zusammengehö-
rigkeitsgefühl von wesentlicher Bedeutung ist. 
 
Die Regelung ist für die Stadt vorteilhaft, da  
 der Breitensport und damit Gesundheit und gesellschaftlicher Zusammenhalt gefördert wird, 
 sich die Vereine als Mieter/Erbbaurechtsnehmer der Grundstücke in erheblichem Umfang ein-
bringen und somit finanzielle als auch personelle Ressourcen der Stadt Köln geschont werden 
sowie 
 Unterhaltungs-, Reparatur- und Sanierungsaufwendungen geringer ausfallen, da Vereine die 
sich bei der Errichtung, Sanierung oder Modernisierung von Sportanlage engagieren, mit „ih-
ren“ Sportanlagen erheblich sorgfältiger umgehen.  
 
 
 
Anlage:  
Richtlinie für die Überlassung von unbebauten Grundstücken zum Bau von Sportstätten Dritter

Beratungsverlauf (2)

17.01.2022 Liegenschaftsausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.01.2022 Sportausschuss
TOP 6.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0013/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
10.01.2022
Erstellt
03.01.2022 16:37