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0146/2018

Leitprojekt "Köln aufräumen", Dezernat Stadtentwicklung, Planen und Bauen

Mitteilung Ausschuss 15.01.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 01.02.2018, TOP 17.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

9408 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/VI 
 
Vorlagen-Nummer  15.01.2018 
 0146/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 18.01.2018 
Verkehrsausschuss 23.01.2018 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 29.01.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2018 
 
Leitprojekt "Köln aufräumen", Dezernat Stadtentwicklung, Planen und Bauen 
Mitteilung zu Leitprojekten allgemein 
 
Im Zusammenhang mit einer immer stärkeren zielbezogenen Ressourcenplanung soll durch soge-
nannte „Leitprojekte“ die strategische Ausrichtung der Verwaltung im Rahmen der Haushaltsplanung 
gestärkt und noch besser erkennbar werden. 
 
Durch die Anmeldung von sogenannten „Leitprojekten“ im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2018 
haben die Dezernate die Möglichkeit erhalten, explizit über das Tagesgeschäft hinausgehende Inno-
vations-, Veränderungs- und Ausbauprojekte im Haushalt 2018 zu verankern, die in besonderer Wei-
se eine Antwort auf die strategischen Herausforderungen unserer Stadt geben und ihre Zukunftsfä-
higkeit im Sinne von Nachhaltigkeit/Resilienz stärken. 
 
Wegen der gleichzeitig notwendigen Sparsamkeit wurde das Budget für Leitprojekte pro Dezer-
nat/Jahr auf 2 Mio. EURO begrenzt. 
 
Zu beachten ist, dass die jetzt zusätzlich in die Finanzierung aufgenommen Leitprojekte die bereits im 
Haushalt verankerten Projekte und Schwerpunkte der Verwaltung nur ergänzen und insofern nur ei-
nen Teilbereich der strategischen Ausrichtung abbilden können. Eine konsistente Verknüpfung und 
Darstellung von Gesamtstrategie, dezernats- und amtsbezogenen Strategien sowie strategischen 
Leitprojekten soll durch das übergreifende Projekt zur Stadtstrategie „Perspektiven 2030“ erreicht 
werden.

2 
 
Leitprojekt „Köln aufräumen“ 
 
Der Rat der Stadt Köln hat am 19.Dezember 2017 die Umsetzung des Gestaltungshand-buchs be-
schlossen und schafft damit die Grundlage für die Gestaltung, Sauberkeit und Instandhaltung für den 
öffentlichen Raum in den nächsten Jahrzehnten. 
 
So wird jede stadträumliche Neuplanung und jedes neu zu genehmigende Stadtraumelement unter 
Berücksichtigung der Grundsatzregeln des Gestaltungshandbuchs Teil einer gesamtstädtischen Ge-
staltungshandschrift.  
Bestandselemente und Stadträume, die bereits „in die Jahre“ gekommen sind, werden sich aber nicht 
immer kurzfristig erneuern lassen können. In diesen öffentlichen Räumen sollen zudem Modellprojek-
te zur Aufwertung und Qualifizierung unter Beteiligung privater Akteure durchgeführt werden (z. B. 
Zwischennutzung Ebertplatz, Beteiligungsprojekt Yitzhak-Rabin-Platz, IGs und ISGs).  
 
Mit dem Leitprojekt „Köln aufräumen“ sollen Verbesserungen im Bestand durch einfache Maßnahmen 
beispielhaft in ausgewählten Testräumen erzielt werden: 
 
So soll beispielsweise in einem Straßenabschnitt innerhalb eines international und/ oder stadtweit 
bedeutenden Stadtraums Mobiliar gesamtheitlich in dem Stadtfarbton anthrazit nachbeschichtet wer-
den, altes Mobiliar aussortiert, die Anzahl auf das notwendige reduziert, eine Zonierungszone be-
stimmt werden und dabei alle beteiligten Akteure für die neuen Grundsätze geschult und sensibilisiert 
werden.  
Darüber hinaus soll das urbane Grün (Baumscheiben und Grünflächen an bzw. auf Straßen und Plät-
zen) nach den gestalterischen Grundsätzen des Handbuchs verbessert werden. 
 
Mit dem Projekt „Köln aufräumen“ sollen also Testräume in Bereichen unterschiedlicher Stadtraum-
bedeutungen dazu verwendet werden, die Inhalte des Gestaltungshandbuchs  
a) zu evaluieren 
b) zu erweitern 
c) die beteiligten Akteure für diese Inhalte zu sensibilisieren und zu schulen 
d) Genehmigungs- und Abstimmungsprozesse zu fördern und einzuüben. 
 
So werden sich auch die vier Instandhaltungsgrundsätze, die zunächst nur als perspektivisch durch-
führbar aufgeführt worden sind, in Beispielräumen umsetzen und evaluieren lassen. 
 
Eine Ausweitung des Leitprojektes „Köln aufräumen“ hinsichtlich der Dauer und des Umfangs ist 
denkbar.  
Die positiven Ergebnisse aus den Testräumen können und sollten auf weitere Bestandsräume über-
tragen werden, um die Inhalte der neuen Gesamtstrategie für den öffentlichen Raum auch auf weitere 
Stadträume zu übertragen und damit die Aufenthaltsqualität im Bestand zu verbessern.

3 
 
 
Hintergrund zum Gestaltungshandbuch 
Der öffentliche Raum ist die Visitenkarte einer Stadt. Kölns Stadträume sollen von einem ruhigen und 
geordneten Untergrund geprägt sein, um der bunten und lebendigen Vielfalt der Nutzungen als Bühne 
dienen zu können. 
Die vielen unterschiedlich gestalteten Plätze und Orte im Kölner Stadtgebiet sollen durch eine 
gleichmäßige Grundgestaltung in den allgemeinen öffentlichen Räumen wieder miteinander verbun-
den werden. In öffentlichen Räumen, deren Aufenthaltsqualität vor allem für Fußgänger von hoher 
Bedeutung ist, ist Attributen wie Gestaltung, Sicherheit, Pflege, Instandhaltung, Komfort, Barrierefrei-
heit, ortsangemessene Nutzungen und ein großzügiges Erscheinungsbild ein besonders hoher Stel-
lenwert einzuräumen. Die Gesamtwirkung der öffentlichen Räume ist reduziert, zeitlos, nachhaltig, 
nutzerfreundlich und funktional zu gestalten. 
Das Ziel des Gestaltungshandbuches ist es, einen schnellen und umfassenden Überblick zu den An-
forderungen an die Gestaltung, Sauberkeit und Instandhaltung im öffentlichen Raum zu gewähren. Es 
geht darum, den Stadtraum zu ordnen, zu beruhigen und etablierte Qualität zu bewahren. Durch die 
aufgestellten Regeln sollen Arbeitsprozesse erleichtert und gleichzeitig die gestalterische Qualität des 
öffentlichen Raums erhöht werden. 
Gestaltungsgrundsätze und beispielhafte Standards werden für einen ruhigen und geordneten Unter-
grund sorgen, um der bunten und lebendigen Vielfalt der Nutzungen als Bühne dienen zu können. 
 
Die Stadt Köln hat mit dem Gestaltungshandbuch Innenstadt bereits einen ersten Schritt in Richtung 
„ordnende Stadtgestaltung“ unternommen. Diese Standards weiterzuführen und durch die Gestal-
tungsgrundsätze eine Gestaltungshandschrift zu definieren sowie einen Bedeutungsplan zur Priorisie-
rung der öffentlichen Räume zu entwickeln wurde unter anderem auch als ein zentrales Ziel des 
Stadtbildforums formuliert, welches das Gerüst einer umfassenden Strategie zur Verbesserung der 
Stadtgestaltung bildet. 
 
Die Gestaltungsgrundsätze - Checkliste für eine gesamtstädtische Gestaltungshandschrift. 
Die vielen unterschiedlich gestalteten Plätze und Orte im Kölner Stadtgebiet sollen durch eine 
gleichmäßige Grundgestaltung in den allgemeinen öffentlichen Räumen wieder miteinander verbun-
den werden. In öffentlichen Räumen, deren Aufenthaltsqualität vor allem für Fußgänger von hoher 
Bedeutung ist, ist Attributen wie Gestaltung, Sicherheit, Pflege, Instandhaltung, Komfort, ortsange-
messene Nutzungen, Barrierefreiheit und ein großzügiges Erscheinungsbild ein besonders hoher 
Stellenwert einzuräumen. Die Gesamtwirkung der öffentlichen Räume ist reduziert, zeitlos, nachhal-
tig, nutzerfreundlich und funktional zu gestalten. 
Zur Findung und Orientierung zur Festlegung der Gestaltung von (neuen) Stadtraumelementen die-
nen neun Planungsgrundsätze, zur Pflege des Stadtraums vier Instandhaltungsgrundsätze. Nur ein 
Stadtraumelement, das die neun Planungsvorgaben erfüllt, wird sich dauerhaft im Stadtraum etablie-
ren können.  
Jedes neue Element und jede stadträumliche Neuplanung wird unter Berücksichtigung der Grund-
satzregeln Teil einer gesamtstädtischen Gestaltungshandschrift. 
Die Instandhaltung wird sich mittelfristig durch die Umsetzung der Regeln im Sinne einer nachhaltigen 
Gestaltung deutlich verbessern.

4 
 
 
Bedeutungsplan - Hierarchisierung der öffentlichen Räume 
Der Bedeutungsplan hierarchisiert die öffentlichen Räume. Dadurch wird eine Grundlage geschaffen, 
auf die sich die Anwendung von gestalterischen Standards für die Planung und Instandhaltung durch 
sowohl stadtverwaltungsinterne und –externe Akteure im öffentlichen Raum bezieht.  
Die städtischen Räume lassen sich unterschiedlichen Bedeutungen zuordnen. So gibt es Stadträume, 
die besonders stark von Fußgängern frequentiert werden und dadurch das Bedürfnis nach einer be-
sonders guten Aufenthaltsqualität höher ist als in anderen Räumen. 
Vor diesem Hintergrund wurden die öffentlichen Räume untersucht und nach fünf Bedeutungsstufen 
hierarchisiert: 
I_ internationale Bedeutung 
 Vor allem von Touristen und Kölnern aus allen Stadtteilen genutzte Stadträume 
 Stadträume mit dem Anspruch an eine sehr hohe Aufenthaltsqualität für den Fußgänger 
S_ stadtweite Bedeutung 
 Vor allem von Anwohnern aus dem Stadtteil bzw der näheren Umgebung genutzte Stadträu-
me 
 Stadträume mit Anspruch an eine hohe Aufenthaltsqualität für den Fußgänger  
N_nachbarschaftliche Bedeutung 
 Vor allem von Anwohnern und Anliegern genutzte Stadträume 
 Stadträume mit Anspruch eine gute Gestaltungsqualität für alle Stadtraumnutzer 
V_Verbindungräume 
 Vor allem von Pendlern genutzte Stadträume 
 Stadträume mit dem Anspruch an eine hohe Gestaltungsqualität für den Durchgangsverkehr 
G_Grünräume 
 Vor allem von Fußgängern genutzte Stadträume 
 Stadträume mit dem Anspruch an eine hohe Gestaltungsqualität für den Fußgänger 
Der aktuelle Bedeutungsplan ist in KölnGIS hinterlegt. 
 
 
Ausschnitt Bedeutungsplan, Quelle: Stadtraummanagement 
 
 
Gez. Blome i.V. für Dez. VI

Beratungsverlauf (4)

18.01.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.01.2018 Verkehrsausschuss
TOP 7.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.01.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.02.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0146/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
15.01.2018
Erstellt
11.01.2018 14:09