V/0564/2022
Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2022
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Beschlussvorlage
1644 Zeichen
V/0564/2022 V/0564/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2022 Beratungsfolge 27.09.2022 Betriebsausschuss der citeq Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Zur Prüfung des Jahresabschlusses der citeq zum 31.12.202 2 wird das Unternehmen Dr. von der Hardt & Partner mbB, Nevinghoff 30, 48147 Münster, bestellt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kosten der Prüfung mit einem Gesamtbetrag von 25.500,00 € (zzgl. entstehender Auslagen und zzgl. MwSt.) als Rückstellung im Jahresabschluss zum 31.12.2022 berücksichtigt sind. Mit der Prüfung sollte ab dem 01.03.2023 begonnen werden. Begründung: Gemäß § 15 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 21 Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) hat die citeq bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres den Jahresab- schluss, den Lagebericht und die Erfolgsübersicht aufzustellen. Unmittelbar nach Aufstellung hat eine Prüfung unter umfassender Beachtung des § 106 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu erfolgen. Gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW benennt der Betriebsausschuss die Prüferin oder den Prüfer für den Jahresabschluss. Die citeq schlägt in Abstimmung mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen vor, für das Geschäfts- jahr 2022 das Unternehmen Dr. von der Hardt & Partner mbB mit der Prüfung zu beauftragen. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat citeq 09.09.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Waterkamp Telefon: 492-1806 Waterkamp@citeq.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Nevinghoff 30
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Details
- Aktenzeichen
- V/0564/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.09.2022
- Erstellt
- 07.09.2022 11:32