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2384/2022

Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan), Arbeitstitel: "Oranienstraße" in Köln-Höhenberg

Beschlussvorlage Ausschuss 02.08.2022

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 01.09.2022, TOP 10.2

Anlage 1 Geltungsbereich

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Anlage 3 Städtebauliche Machbarkeitsstudie

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Ansehen

Anlage 2 Begründung

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 4 Kombiniertes Qualifizierungs- und Beteiligungsverfahren

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Ansehen

Anlage 5 Auszug aus dem Beschlussprotokoll TOP 8.2.4.docx

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Ansehen

Anlage 1 Geltungsbereich

372 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
0 5025 100 150 Meter N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Oranienstraße
in Köln - Höhenberg
Maßstab  1 : 2 500

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

4983 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61 
61/3 Tuch Az 
 
Vorlagen-Nummer 
2384/2022
Stand: 11.08.2025 
Sachstandsbericht  
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan), 
Arbeitstitel: "Oranienstraße" in Köln-Höhenberg 
Beschluss (geändert beschlossen): 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleu-
nigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezoge-
ner Bebauungsplan) für das Gebiet östlich der Oranienstraße, nördlich der Schul-
straße, westlich der Regensburger Straße und südlich der Bebauung Olpener Straße 
60–114 —Arbeitstitel: "Oranienstraße" in Köln-Höhenberg— einzuleiten mit dem Ziel, 
Wohnbebauung und diese ergänzende Nutzungen, eine Kindertagesstätte, öffentliche 
Spielflächen und (private) Grünflächen festzusetzen. 
 
Die Bauvorhabentragenen mögen in ihre Planungen eine Fassaden- und Dachbegrü-
nung mit aufnehmen. Die Bauvorhabentragenen mögen in ihre Planungen eine einge-
rückte Bauweise prüfen, so dass eine Baumreihe vor dem Haus entstehen kann. Bei 
den Baum- und Grünpflanzungen ist das Konzept der "Eßbaren Stadt" zu berücksichti-
gen. Es ist genügend Parkfläche für Lastenräder und Fahrräder zu schaffen. Die zent-
rale Mitte ist möglichst nicht zu versiegeln und die wassergebundene Wegedecke für 
Wegeverbindungen zu benutzen. 
 
2. regt an, dass zur Entwicklung eines gemischten und ausgewogenen Quartiers ein Ge-
bäudeteil von etwa 15-20 Wohneinheiten für eine WEG bzw. Genossenschaft vorzu-
halten ist. Es ist zu prüfen, inwiefern diese in die Planungen miteinbezogen werden 
kann. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand:  
Der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Einleitung des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans wurde am 16.11.2022 im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntgemacht. Die 
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte 
in der Zeit vom 24.11.2022 bis einschließlich 09.12.2022.

2 
 
Im Rahmen des kombinierten Qualifizierungs- und Beteiligungsverfahrens wurde die Öffent-
lichkeit in zwei Werkstätten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen 
Auswirkungen beteiligt und konnte sich im Verfahren einbringen (siehe Vorlagen-Nr. 
1586/2022). Teil des Verfahrens war die Zwischenpräsentation am 26.11.2022 vor Ort mit the-
matischen Rundgängen durch das Plangebiet und die Abschlussveranstaltung am 10.02.2023 
in der Katharina-Henoth-Gesamtschule. Bei der Abschlussveranstaltung stellten die Planungs-
büros ihre überarbeiteten Entwürfe vor. Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit wurden in 
den Werkstätten gesammelt, protokolliert und bei der Entscheidungsfindung des Beurteilungs-
gremiums berücksichtigt. Zeitgleich zu den Veranstaltungen bestand auch die Möglichkeit 
eine digitale Stellungnahme zum Verfahren auf der Internetseite der Stadt Köln abzugeben. 
Mit dem Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 
71454/02 (siehe Vorlagen-Nr. 1043/2024) wurden die inhaltlichen und gestalterischen Vorga-
ben festgehalten und das städtebauliche Konzept als Grundlage fixiert: 
- Das Konzept „Schwammstadt“ wird im Rahmen der Grünordnungsplanung berücksich-
tigt und im Konzept umgesetzt. 
- Das Konzept der „Essbaren Stadt“ wird im städtebaulichen und freiraumplanerischen 
Konzept berücksichtigt. 
- Die Prüfung der eingerückten Bauweise für die Setzung einer zusätzlichen Baumreihe 
in der Regensburger Straße hat stattgefunden. Aufgrund insbesondere des unterirdi-
schen Leitungsnetzes ist die Anpflanzung an dieser Stelle nicht realisierbar.  
- Die zentrale Mitte bildet sich aus der öffentlichen Spiel- und Grünfläche und ist daher 
weitestgehend unversiegelt und wasserdurchlässig geplant.  
- Ein innovatives Mobilitätskonzept wird umgesetzt, bei dem gemeinschaftlich genutzten 
Verkehrsmitteln wie Lastenfahrräder und Bike-Sharing (möglichst auf Basis von elektri-
fizierten Antrieben) sowie Car-Sharing-Stellplätze eingeplant werden. 
- Für Teile des Mietwohnungsbaus wird aktuell die Gründung einer Genossenschaft 
durch die Vorhabenträgerin geprüft. 
- Anwendung der Klimaschutzleitlinien: Einsatz von Dach- und Fassadenbegrünung, 
sinnvollerweise mit Photovoltaik oder Solarthermie-Dachanlagen ergänzt. 
 
Nächste Schritte: 
Derzeit wird der Städtebauliche Entwurf seitens der Vorhabenträgerin geprüft sowie alle not-
wendigen Gutachten für die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Be-
lange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB vorbereitet. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 
Da der Beschluss umgesetzt ist, erfolgt kein nächster Sachstandsbericht. Das in Rede ste-
hende Bebauungsplanverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen, daher werden zu gege-
bener Zeit weitere Vorlagen zu diesem Verfahren eingebracht (Mitteilung über die Veröffentli-
chung des Bebauungsplanentwurfs sowie Satzungsbeschluss).

Anlage 3 Städtebauliche Machbarkeitsstudie

1544 Zeichen

	
	

 
	

 


  
	
 

		
  
 

	

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Anlage 2 Begründung

43359 Zeichen

- 1 - 
 
 
Anlage 2 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 
Arbeitstitel: Oranienstraße in Köln-Höhenberg 
Erläuterungen zur Planaufstellung – Stand 27.07.2022 
  
 
1 Anlass und Ziel der Planung 
 
Die BPD Immobilienentwicklung GmbH (Vorhabenträgerin) hat das ehemaligen „Kronenbrotareal“ 
südlich der Olpener Straße zwischen Oranien-, Schul- und Regensburger Straße in Köln-Höhen-
berg, Stadtbezirk Kalk, erworben. Das Plangebiet ist aktuell durch große, um eine Hoffläche grup-
pierte Bauvolumen mit ehemals gewerblicher Aktivität gekennzeichnet und weist einen introvertier-
ten Charakter auf. Ziel der Vorhabenträgerin ist es, das circa 1,8 ha große Gelände, als gemischt 
genutztes, urbanes Quartier zu entwickeln. Neben Geschosswohnungen im freifinanzierten und 
öffentlich geförderten Segment sollen eine Kindertageseinrichtung, ein öffentlicher Spielplatz, kul-
turelle, soziale und gewerbliche Einrichtungen und öffentlich zugängliche Grünflächen realisiert 
werden. Die bestehenden Gebäude sollen zurückgebaut, der Boden saniert und das Gelände neu 
erschlossen werden. Das Gebiet soll, wenn möglich, um die östlich davon liegende öffentliche 
Grünfläche – an der Nürnberger Straße liegend bis zur Augsburger Straße – erweitert werden, die 
im Zuge der Umsetzung des Vorhabens erstmalig hergestellt werden soll. Die Platzfläche hat eine 
Größe von 0,13 ha. 
 
 
2 Verfahren 
 
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Vorhabens zu schaffen, ist 
die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Der Bebauungsplan soll als vorhabenbezoge-
ner Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) unter Anwendung des beschleunigten 
Verfahrens (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB) aufgestellt werden.  
 
Die Voraussetzungen zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens der Innenentwicklung ge-
mäß § 13 a BauGB werden als gegeben angesehen: 
 
 Der Bebauungsplan wird für die Nachverdichtung und als Maßnahme der Innenentwicklung 
für bisher gewerblich genutzte Flächen aufgestellt und soll die Flächen einer wohnbauli-
chen Entwicklung zuführen.  
 Durch den Bebauungsplan wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die der 
Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die 
Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen.  
 Die Größe der Grundfläche liegt unter 20.000 m², so dass keine Vorprüfung des Einzelfalls 
gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB erfolgen muss.  
 Durch die Planung werden keine europäischen Schutzgebiete nach der FFH-oder Vogel-
schutzrichtlinie betroffen. Und es sind keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der 
Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 BImSchG zu beachten 
 
Da der Bebauungsplan die oben genannten Kriterien erfüllt, können die Verfahrenserleichterungen 
des § 13a Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 BauGB in Anspruch genommen werden. Es kann abgese-
hen werden von: 
 der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, 
 dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, 
 der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB und 
 dem Monitoring nach § 4c BauGB.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan  
Arbeitstitel Oranienstraße in Köln-Höhenberg 
Erläuterungen zur Planaufstellung – Stand 27.07..2022  
 
 
- 2 - 
 
Die auf Grund der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu erwartenden Eingriffe 
gelten gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 4 in Verbindung mit § 1a Absatz 3 Satz 6 BauGB als be-
reits erfolgt beziehungsweise zulässig. Gleichwohl werden die relevanten Umweltbelange im weite-
ren Verfahren umfassend untersucht und in die Abwägung eingestellt. 
 
Das Vorhaben unterliegt den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells (KoopBLM, Fassung 
2017, Umsetzungsanweisung Ratsbeschluss 05.05.2022). 
 
Die Vorhabenträgerin hat eine städtebauliche Machbarkeitsstudie (Anlage 3) durch das Büro 
KCAP Zürich entwickeln lassen, die zunächst als Grundlage für die ersten Planungsschritte dient. 
Die frühzeitige Beteiligung der städtischen Dienststellen und der Träger öffentlicher Belange ge-
mäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 25.03.2022 bis zum 02.05.2022 
(09.05.2022) auf Grundlage der Machbarkeitsstudie durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 
insgesamt 41 Stellungnahmen eingegangen. 
Die Ergebnisse der Beteiligung fließen in die Aufgabenstellung des durchzuführenden Qualifizie-
rungsverfahrens (Mehrfachbeauftragung) ein und sind Grundlage für den Einleitungsbeschluss. 
 
 
3 Erläuterungen zum Plangebiet 
 
3.1 Lage und Abgrenzung des Plangebiets 
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Höhenberg im rechtsrheinischen Stadtbezirk Kalk. Das Grund-
stück umfasst mehrere gewerblich genutzte Gebäude in der Gemarkung Vingst: 054971, Flur: 029 
mit den Flurstücken: 867, 1185, 1186, 1187, 1188, 1192, 1282, 1283, 1470, 1982, 3296/28, 1189, 
1824, 1825 und 1826 teilweise, 1827. 
 
Im Norden bildet die südliche Grundstücksgrenze der Wohnbebauung entlang der Olpener Straße 
die Grenze des Plangebiets. Im Osten bildet die Regensburger Straße den Abschluss des Plange-
biets. Im Süden grenzt das Plangebiet an die Schulstraße. Im Westen wird das Plangebiet von der 
Oranienstraße, beziehungsweise von den östlichen Grundstücksgrenzen der an der Oranienstraße 
gelegenen Grundstücke begrenzt. Das Plangebiet hat eine Größe von circa 17.580 qm.  
 
Die Fläche östlich des oben beschriebenen Plangebiets mit den Flurstücksnummern 1824, 1825 
und 1826 teilweise, 1827, soll in das Plangebiet mit einbezogen werden. Diese befindet sich zwi-
schen der Regensburger Straße und der Augsburger Straße entlang der Nürnberger Straße. Die 
Fläche soll Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden, mit dem Ziel das vorhandene 
Angebot an öffentlichen Grünflächen an dieser Stelle durch den Vorhabenträger aufzuwerten. 
 
Die genaue Abgrenzung des Plangebiets ist dem Geltungsbereich (Anlage 1) zu entnehmen. 
 
 
3.2 Vorhandene Struktur 
Das Plangebiet ist mit ein- bis dreigeschossigen Produktions- und Lagerhallen sowie mehreren Si-
los und Verwaltungsgebäuden bebaut, die derzeit weitestgehend entkernt und vollständig stillge-
legt sind. Die bestehenden Gebäude sind um mehrere Betriebshöfe angeordnet, die beinahe kom-
plett versiegelt sind. Ein großer Betriebshof befindet sich im Zentrum des Areals. Ein zweiter unter-
geordneter liegt im Süden entlang der Schulstraße. Im nordwestlichen Teilbereich ordnet sich ein 
kleinerer, von der ehemaligen Kronenbrot-Produktion unabhängiger Betriebshof, an. 
 
Die Gebäude sowie der Betriebshof werden über zwei Zufahrten, eine im Kreuzungsbereich Orani-
enstraße/Schulstraße und eine mit anschließender Parkfläche an die Schulstraße, erschlossen. 
Der im nordwestlichen Teilbereich gelegene Betriebshof wird über eine zusätzliche Zufahrt von der 
Oranienstraße aus erschlossen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan  
Arbeitstitel Oranienstraße in Köln-Höhenberg 
Erläuterungen zur Planaufstellung – Stand 27.07..2022  
 
 
- 3 - 
 
Das Plangebiet ist im jetzigen Zustand nahezu vollständig befestigt. Gehölzbestände befinden sich 
im östlichen Randbereich entlang der Regensburger Straße, an der Ecke Regensburger-/Schul-
straße und im Hof des nordwestlichen Teilbereichs (Flurstück 1982).  
 
Die Umgebung des Plangebiets ist im Bereich der Olpener Straße durch eine drei- bis vierge-
schossige Blockrandbebauung mit Geschosswohnungen geprägt, die im Erdgeschoss in der Regel 
eine gewerbliche Nutzung aufnimmt. In Richtung Süden, Westen und Osten entlang der Oranien-, 
Schul- und Regensburger Straße befinden sich vier- bis fünfgeschossige Blockrandbebauungen 
mit zum Teil ausgebauten Dächern. An die im Norden angrenzenden Grundstücke schließen teil-
weise gewerbliche genutzte Bereiche an, mit ein- bis zweigeschossigen Anbauten. 
 
Alle wesentlichen Nahversorgungseinrichtungen sind in fußläufiger Entfernung im Stadtteilzentrum 
Höhenberg erreichbar. 
 
 
3.3 Erschließung 
 
3.3.1 Äußere Erschließung 
Das Plangebiet ist über die Oranienstraße, die Schulstraße und die Regensburger Straße er-
schlossen. Über die Oranienstraße, die Schulstraße und die Regensburger Straße besteht eine 
Anbindung an die Olpener Straße, die als Teilabschnitt der B55 insbesondere auf der rechten 
Rheinseite eine wichtige Ost-West-Achse im Kölner Straßennetz darstellt. 
 
Über die Olpener Straße bestehen gute Anbindungen an das örtliche und überörtliche Verkehrs-
netz sowie die Autobahnen A3, A4 und A59. 
 
3.3.2 ÖPNV 
Über die Haltestelle Fuldaer Straße der Stadtbahnlinie 1 ist das Plangebiet an das Stadtbahnnetz 
der Stadt Köln angebunden. Die Haltestelle Fuldaer Straße befindet sich fußläufig in circa 400 m 
Entfernung. Die Bushaltestelle Würzburger Str. befindet sich direkt am Plangebiet und wird von 
den Linien 153 zwischen Deutz und Mülheim, 179 zwischen Deutz und Neubrück und 193 zwi-
schen Kalk und Vingst im regelmäßigen Takt angefahren. 
 
Darüber hinaus befindet sich die S- und Regionalbahnhaltestelle Trimbornstraße in circa 2 km Ent-
fernung.  
 
3.3.3 Fuß-und Radverkehr 
Auf der Olpener Straße gibt es eigenständige Radwege beziehungsweise im weiteren Verlauf 
Schutzstreifen auf der Fahrbahn. Die Oranien-, Schul- und Regensburger Straße weisen einen un-
tergeordneten und verkehrsberuhigten Charakter auf. Dementsprechend bestehen hier keine ge-
sonderten Bereiche für Radfahrer. Bauliche Querungshilfen für Fußgänger und Radfahrer beste-
hen im Bereich der Olpener Straße in Form von signalisierten Furten.  
 
3.3.4 Ver- und Entsorgung 
Technische Infrastrukturen sind in der Oranienstraße sowie in der Schul- und Regensburger 
Straße vorhanden. Die Ver- und Entsorgung des Plangebiets wird an das bestehende Netz ange-
schlossen. 
 
Es wird davon ausgegangen, dass für die Stromversorgung des Vorhabens mindestens eine zu-
sätzliche Trafo-Station benötigt wird. Diese soll vorzugsweise in den geplanten Gebäuden liegen. 
Der genaue. Standort wird unter Berücksichtigung der technischen Anforderungen auf Grundlage 
der Ergebnisse des Qualifizierungsverfahrens festgelegt.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan  
Arbeitstitel Oranienstraße in Köln-Höhenberg 
Erläuterungen zur Planaufstellung – Stand 27.07..2022  
 
 
- 4 - 
 
3.4 Soziale Infrastruktur 
 
Kindertageseinrichtungen 
Innerhalb des Stadtteils Köln-Höhenberg besteht ein Bedarf an weiteren Kinderbetreu-
ungsplätzen. Die Vorhabenträgerin plant die Integration einer mindestens viergruppigen 
Kindertageseinrichtung vor. Durch die geplante Errichtung sollen Kapazitäten geschaffen 
werden, die voraussichtlich über den ursächlichen Mehrbedarf hinausgehen. 
 
Der Ausbau der Anzahl der Kinderbetreuungsplätze innerhalb des Stadtteils entspricht 
dem gesamtstädtischen Ziel, die Betreuungsquote deutlich zu erhöhen und ist als eines 
der Ziele im Integrierten Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Höhenberg/Vingst“ 
festgehalten. 
 
Schulen 
Nach aktueller Einschätzung der Schulentwicklungsplanung stehen in den Grundschulen im Ein-
zugsbereich auch für die Zuzüge in das Plangebiet Oranienstraße ausreichend Grundschulplätze 
zur Verfügung. 
 
Flächen für Jugendarbeit 
Im Stadtteil Höhenberg besteht dringender Bedarf zur Schaffung einer neuen Jugendeinrichtung. 
Der Jugendtreff im Stadtteil reicht nicht aus, um die wachsenden Jugendhilfebedarfe im Stadtteil 
abzudecken. Möglichkeiten zur Schaffung eines Angebotes werden im weiteren Planverfahren ge-
prüft. 
 
 
4 Planungsvorgaben 
 
4.1 Regionalplan 
Im Regionalplan, Teilabschnitt Region Köln der Bezirksregierung Köln, ist das Plangebiet als Allge-
meiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. 
 
 
4.2 Flächennutzungsplan 
Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln ist das Plangebiet überwiegend als Gewerbegebiet 
(GE) dargestellt. Ein kleiner Teilbereich im Norden des ehemaligen Kronenbrotgeländes, die Platz-
fläche an der Nürnberger Straße und die umliegenden Flächen außerhalb des Plangebiets, sind 
als Wohnbauflächen (W) dargestellt.  
 
Durch die geplante überwiegende Wohnnutzung weicht der Bebauungsplan von den Darstellungen 
des Flächennutzungsplans ab. Gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan, der 
von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, aufgestellt werden, bevor der Flächennut-
zungsplan geändert ist, sofern die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets 
nicht beeinträchtigt wird. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.  
 
Die Aufgabe des Gewerbegebietes an dieser Stelle erfolgt insbesondere unter dem Gesichtspunkt 
der Vermeidung und Verringerung von Nutzungskonflikten, die aus dem Nebeneinander von Woh-
nen und Gewerbe entstehen können. Zudem ist die Fläche des Gewerbegebietes mit 2,2 ha in der 
gesamtstädtischen Betrachtung von relativ geringer Bedeutung. Die Darstellung von Gewerbe- und 
Industrieflächen im Flächennutzungsplan von derzeit über 2000 ha und einem rechnerischen Zu-
wachs von 3,4 ha im Zeitraum von 2011 bis 2021 verdeutlicht, dass der mit dieser Änderung des 
Flächennutzungsplan verbundene Verlust an Flächenausweisungen für Gewerbegebiete im Rah-
men der üblichen Flächenzirkulation durch Umstrukturierungen des Stadtgebietes liegt und keine 
erheblichen Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Flächennutzungsplandarstellungen hin-
sichtlich des Flächenangebotes für Gewerbe und Industrie hat.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan  
Arbeitstitel Oranienstraße in Köln-Höhenberg 
Erläuterungen zur Planaufstellung – Stand 27.07..2022  
 
 
- 5 - 
 
Weder im innerstädtischen Bereich noch darüber hinaus bestehen Standortalternativen mit ver-
gleichbaren Flächenumfang und in ähnlicher Qualität, die gleichzeitig den quantitativen Bedarf an 
Wohnflächen dieser Größenordnung decken können. Aus diesem Grund ist der Planung des 
Wohngebietes an dieser Stelle eine hohe Priorität bei der Flächenentwicklung einzuräumen. 
 
Da die geplanten Nutzungen die im Umfeld bestehenden Nutzungsstrukturen fortführen und Ge-
werbegebiete in einer gesamtstädtischen Betrachtung nicht erheblich reduziert werden, ist die ge-
ordnete städtebauliche Entwicklung durch die Planung nicht beeinträchtigt. Gemäß § 13a Absatz 2 
Nr. 2 BauGB wird die Darstellung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung von der-
zeit „GE“ in zukünftig „W“ angepasst. 
 
Da der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist, bedarf es im Sinne des 
§ 34 Abs. 6 Landesplanungsgesetz (LPlG) der Beteiligung der Regionalplanungsbehörde. Zu-
nächst ist eine Beteiligung gemäß § 34 Abs.1 LPlG, welche Ziele der Raumordnung für den Plan-
bereich bestehen, durchzuführen.  
 
 
4.3 Landschaftsplan 
Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplans der 
Stadt Köln. 
 
 
4.4 Bebauungsplan 
Für das Plangebiet besteht kein Bebauungsplan. 
 
Im Bereich des städtebaulichen Planungskonzeptes liegen ein Fluchtlinienplan und zwei Bebau-
ungspläne vor.  
 
Diese sind der Fluchtlinienplan 2102a (kurzes Teilstück vor dem Flurstück 1982), der Bebauungs-
plan 71450.02 vom 11.12.1967 (betreffend die Flurstücke 1187 und 1188 teilweise), sowie der Be-
bauungsplan 71450.06. 
 
Der Erweiterungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans an der Nürnberger Straße 
(FlSt. 1824, 1825, 1826 teilweise, 1827) liegt im Geltungsbereich des seit 13.09.1993 rechtskräfti-
gen Bebauungsplans Nr. 71450.06 „Nürnberger Straße“ in Köln-Höhenberg. Dieser setzt für den 
genannten Bereich öffentliche Grünfläche – Parkanlage –, öffentliche Verkehrsfläche – Parkplatz –
und Fläche für Versorgungsanlagen – Pumpwerk – fest. Zwölf Stellplätze sind auf der als Parkplatz 
gewidmeten Fläche entlang der südlichen Nürnberger Straße festgesetzt. 
 
Der Bebauungsplan 71450.02 setzt für die betreffenden Flurstücke 1187 und 1188 teilweise Stras-
senverkehrsfläche fest. 
 
 
4.5 Denkmalschutz 
Es liegen keine Hinweise zu Denkmälern vor.  
 
 
4.6 Kooperatives Baulandmodell (KoopBLM) 
Zur Stärkung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus wurde vom Rat der Stadt Köln am 
17.12.2013 das Kooperative Baulandmodell beschlossen und mit Bekanntmachung im Amtsblatt 
am 24. Februar 2014 in Köln eingeführt. 
 
Ziel des Modells ist es, sowohl den öffentlich geförderten Wohnungsbau und das preiswerte Woh-
nungsmarktsegment zu stärken als auch die Vorhabenträger eines Bebauungsplanverfahrens an 
den planbedingten Folgekosten (zum Beispiel Kindertageseinrichtungen, öffentliche Spielplätze

Vorhabenbezogener Bebauungsplan  
Arbeitstitel Oranienstraße in Köln-Höhenberg 
Erläuterungen zur Planaufstellung – Stand 27.07..2022  
 
 
- 6 - 
 
etc.) zu beteiligen. Es ist Teil des Stadtentwicklungskonzepts Wohnen. Mit Ratsbeschluss vom 
04.04.2017 wurde das Modell weiterentwickelt und fortgeschrieben. Die aktuelle Fassung ist mit 
Bekanntmachung vom 10.05.2017 in Kraft getreten (Umsetzungsanweisung Ratsbeschluss 
05.05.2022). 
 
Das Modell ist bei allen Vorhaben anzuwenden, für die eine verbindliche Bauleitplanung Voraus-
setzung für die Schaffung von Planungsrecht ist und die (unter anderem) die Schaffung von Bau-
recht für Wohnzwecke zum Ziel haben. Die Anwendung erfolgt unter den nachfolgend benannten 
Aspekten, die in der weiteren Planung vertieft werden. 
 
4.6.1 Öffentlich geförderter Wohnungsbau 
Bei Vorhaben, bei denen eine Geschossfläche von mindestens 1.800 qm oder mindestens 20 
Wohneinheiten entstehen, sind mindestens 30 % der geplanten Geschossfläche für Wohnzwecke 
im öffentlich geförderten Wohnungsbau zu errichten.  
 
Die Vorhabenträgerin plant diesen Anteil auf Grundlage der in der weiteren Planung zu ermitteln-
den Geschossfläche für Wohnen im Bereich des geförderten Wohnungsbaus zu realisieren. 
 
4.6.2 Soziale Infrastruktur 
Der ursächliche Mehrbedarf im Bereich Kindertageseinrichtung soll nachgewiesen werden, wenn 
im Stadtteil keine ausreichenden Kapazitäten im Bestand verfügbar sind. Unterhalb des maßgebli-
chen Schwellenwerts ist der Mehrbedarf alternativ abzulösen. 
 
Durch die geplante Errichtung einer bedarfsbezogenen Kindertageseinrichtung sollen Kapazitäten 
geschaffen werden, die über den ursächlichen Mehrbedarf hinausgehen. 
 
4.6.3 Öffentliche Spielplätze 
Der durch das Vorhaben ausgelöste Bedarf an öffentlichen Spielplatzflächen soll innerhalb des 
Plangebiets nach den Vorgaben der Stadt Köln hergestellt werden und unentgeltlich, kosten- und 
lastenfrei an die Stadt Köln übertragen werden. Je Einwohnerin beziehungsweise Einwohner ist 
eine öffentliche Spielplatzfläche von 2 qm vorzusehen. Dabei wird von einer Erstbelegungsquote 
von 2,3 Einwohnern pro Wohneinheit ausgegangen. Die Anzahl der Wohneinheiten wird nach ei-
ner Durchschnittsgröße von 90 qm Geschossfläche pro Wohneinheit auf Grundlage der gesamten 
Geschossfläche für Wohnen im Plangebiet ermittelt. Die Mindestgröße eines öffentlichen Spielplat-
zes, der zweckmäßig zu gestalten und zu betreiben ist, beträgt 500 qm.  
 
Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, einen öffentlichen Spielplatz auf dem Grundstück zu realisie-
ren.  
 
Die tatsächliche Größe des zu realisierenden öffentlichen Spielplatzes wird auf der Grundlage der 
Ergebnisse des Qualifizierungsverfahrens zu ermittelnden Geschossfläche für Wohnen berechnet. 
 
Die Zusammenfassung der städtebaulichen Kenndaten unter Punkt 8 stellt die sich aus der ge-
planten Geschossfläche Wohnen und der Machbarkeitsstudie ergebenden Werte gegenüber. 
 
4.6.4 Öffentliche Grünflächen 
Gemäß Kooperativem Baulandmodell ist der durch das Vorhaben ausgelöste Bedarf an öffentli-
chen Grünflächen zu ermitteln und möglichst innerhalb des Plangebiets nachzuweisen. Es wird da-
von ausgegangen, dass je Einwohnerin beziehungsweise Einwohner im Plangebiet ein Bedarf von 
10 qm öffentliche Grünfläche begründet wird. Die Mindestgröße einer öffentlichen Grünfläche, die 
zweckmäßig zu gestalten und zu betreiben ist, beträgt 10.000 qm. Bei einem ursächlichen Bedarf 
von mehr als 2.500 qm sind öffentlich zugängliche Grünflächen herzustellen.

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Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, öffentlich zugänglichen Grünflächen auf dem Grundstück be-
ziehungsweise auf dem Erweiterungsgebiet zu realisieren, deren Größe auf Grundlage der Ergeb-
nisse des Qualifizierungsverfahrens zu ermittelnden Einwohnerinnen beziehungsweise Einwohner 
berechnet wird. 
 
Die Zusammenfassung der städtebaulichen Kenndaten unter Punkt 8 stellt die sich aus der ge-
planten Geschossfläche Wohnen und der Machbarkeitsstudie ergebenden Werte gegenüber. 
 
4.6.5 Qualifizierungsverfahren 
Bei Vorhaben, bei denen Baurecht für mehr als 75 Wohneinheiten oder unabhängig von der An-
zahl der Wohneinheiten eine Geschossfläche für Wohnzwecke von 6.750 qm geschaffen werden, 
ist ein Qualifizierungsverfahren als Grundlage der Planung durchzuführen. 
 
Auf Grundlage der Ergebnisse der frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Absatz 1 BauGB wird ein 
Qualifizierungsverfahren in Form einer städtebaulichen Mehrfachbeauftragung durchgeführt. Es ist 
vorgesehen das Qualifizierungsverfahren mit einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form 
eines Kooperativen Verfahrens zu kombinieren (Qualifizierungs- und Beteiligungsverfahren vgl. 
Anlage 4). Die Ergebnisse des Verfahrens bilden die Grundlage für die weitere städtebauliche Pla-
nung. 
 
4.6.6 Anwendungszustimmung 
Die Anwendungszustimmung der Vorhabenträgerin liegt vor. 
 
 
5 Städtebauliche Machbarkeitsstudie 
 
Das Nutzungs- und Erschließungskonzept dient als Grundlage und nennt die Voraussetzungen 
des städtebaulichen Entwurfs. In der städtebaulichen Studie (Anlage 3) wird eine optionale Pla-
nung dargestellt, die im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens zu konkretisieren ist. 
 
 
5.1 Nutzungs- und Erschließungskonzept 
Das Plangebiet soll vorrangig für Wohnen genutzt werden. Geplant ist die Realisierung von Ge-
schosswohnungen im freifinanzierten und geförderten Segment. Zudem ist die Errichtung einer 
Kindertageseinrichtung vorgesehen. Teile der Erdgeschosszonen sollen durch die Ansiedlung von 
Gewerbeeinheiten, Ateliers, Dienstleistungen und soziale/kulturelle Einrichtungen belebt werden. 
 
Die Freiflächen sollen begrünt und mit Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten gestaltet werden. Ne-
ben den erforderlichen privaten Kleinkindspielflächen soll ein öffentlicher Spielplatz entsprechend 
des ursächlichen Bedarfs nach KoopBLM realisiert werden. 
 
Die Erschließung der Gebäude soll über die neu angelegten, autofreien Wohnwege beziehungs-
weise über die Regensburger Straße, Schulstraße und Oranienstraße erfolgen. 
 
Durch das Quartier ist eine autofreie Durchwegung geplant, die die innere Erschließung aufneh-
men soll, um eine hohe Aufenthaltsqualität zu ermöglichen. Die geplanten Wege sollen öffentlich 
zugänglich und von Fußgängern und Fahrradfahrern sowie von Entsorgungs- und Rettungsfahr-
zeugen genutzt werden können. Die erforderlichen Pkw- und Fahrrad-Stellplätze sollen in einer 
Tiefgarage untergebracht werden. 
 
 
5.2 Städtebauliches Konzept 
Basierend auf dem Nutzungs- und Erschließungskonzept wurde eine städtebauliche Studie entwi-
ckelt, die sich in der Konfiguration, Nutzungsanordnung und Lage der Freiflächen an die Umge-
bung anlehnt.

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Die Grundkonzeption sieht eine Teilung des ursprünglich geschlossenen Blocks in vier untergeord-
nete Cluster/Wohnhöfe vor, die Öffnungen, zusätzliche Bezüge und eine interaktive Anbindung an 
den Bestand erzeugt. Die städtebauliche Neuordnung des Plangebiets erfolgt durch das Anlegen 
von neuen Fußgänger- und Radverbindungen in Ost-West-Richtung beziehungsweise in Nord-
Süd-Richtung und von gemeinschaftlichen, öffentlich zugänglichen Grün- und Platzflächen. 
Dadurch entstehen durchgehende Fuß- und Radwegeverbindungen zum einen von der Regens-
burger Straße über den zentralen Quartiersplatz zur Oranienstraße und zum anderen von der 
Quartiersmitte zur Schulstraße. Optional ist eine Wegeverbindung von dem offenen zentralen Be-
reich an die Olpener Straße zwischen dem nordwestlichen und dem nordöstlichen Cluster ange-
dacht. Das dafür erforderliche Grundstück ist allerdings nicht im Besitz des Vorhabenträgers. Das 
verfolgte Ziel ist, die Schaffung einer weitestgehend autofreien Erschließung. 
 
Im Süden des Plangebiets werden zwei der vier Cluster durch eine drei- bis viergeschossige 
Blockrandbebauung entlang der umliegenden Straßen beziehungsweise der neu geschaffenen öf-
fentlichen Spielfläche und eine vier- bis sechsgeschossige Bebauung im Zentrum des Plangebiets 
ausgebildet. Im Norden werden die zwei restlichen Cluster von einer vier- bis sechsgeschossige 
Blockrandbebauung, die die Bestandsgebäude und die Blockrandbebauung entlang der Olpener 
Straße, der Regensburger Straße und der Oranienstraße vervollständigt, neu geordnet. Im Osten 
des Plangebiets, angrenzend an den offenen zentralen Bereich, ist ein freistehendes Punkthaus 
als Solitär geplant, der das Zentrum des neuen Quartiers bildet und zentrale Einrichtungen im Erd-
geschoss aufnimmt. Der Quartiersplatz wird um den Solitär herum angeordnet.  
 
Die zweigeschossige Kindertageseinrichtung ist im nordwestlichen Cluster vorgesehen. Teilweise 
werden in den Erdgeschosszonen ergänzende Nutzungen zum Wohnen aufgenommen: Gewerbe 
ist im Erdgeschoss des nordöstlichen Clusters vorgesehen, „Working Units“ sind in den südlichen 
Baukörpern der zwei südlichen Cluster geplant und Kultur-und Sozialeinrichtungen werden im 
Punkthaus zwischen dem offenen Bereich in der Mitte des Plangebiets und der Regensburger 
Straße untergebracht.  
 
In der Mitte des Plangebiets sind öffentlich zugängliche Grünflächen und auf der südlichen Freiflä-
che - öffentliche Spielflächen vorgesehen. Ein öffentlich zugänglicher Quartiersplatz ist im Osten 
des Plangebiets angedacht, der sich um das Punkthaus schlängelt und einen Scharniercharakter 
zwischen der öffentlichen Grünfläche an den Regensburger und Nürnberger Straßen und dem of-
fenen zentralen Bereich im Pangebiet aufweist. Der Fluss der grünen Räume zwischen „Nürnber-
ger Straße“ und dem offenem Bereich in der Mitte des Quartiers ermöglicht eine Weiterführung der 
Grünachse, die neue Wegeverbindungen in Ost-Westrichtung aufnehmen soll. Im Innen der vier 
Cluster sind auf privatem Grundstück halböffentliche Grünflächen, private Kleinkindspielflächen 
und private Freiräume der Erdgeschosswohnungen geplant.  
 
Im weiteren Verfahren wird auf Grundlage der Ergebnisse des Qualifizierungsverfahrens eine Frei-
raumplanung erstellt, in welcher Begrünungsumfang und -qualitäten entwickelt werden. 
 
Die Stellplätze in der Tiefgarage können über zwei Rampen an der Oranienstraße erreicht werden, 
eine an der nordwestlichen Grundstücksgrenze und eine im südwestlichen Cluster. Der Hol- und 
Bringverkehr der Kindertageseinrichtung soll oberirdisch abgewickelt werden. 
 
Der offene Bereich im Zentrum des Plangebiets zwischen den zwei nördlichen und den zwei südli-
chen Clustern wird weitestgehend ohne Unterbauung wie zum Beispiel einer Tiefgarage geplant.  
 
Die erforderlichen Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken werden im weiteren Verfahren 
geprüft. 
 
Das Maß der baulichen Nutzung wird im Qualifizierungsverfahren entwickelt.

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Die dargestellte Studie diente als Grundlage für die Beteiligung gemäß § 4 Absatz 1 BauGB. Die 
weitere Konkretisierung des Vorhabens wird im Qualifizierungs- und Beteiligungsverfahren (Mehr-
fachbeauftragung) erfolgen. Die Ergebnisse bilden die städtebauliche Grundlage für die Ausarbei-
tung des Bebauungsplanentwurfs. 
 
 
6 Auswirkungen der Planung / Umweltbelange 
 
Die Belange der Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 BauGB werden ermittelt und sach-
gerecht untereinander und gegeneinander abgewogen. Zur Untersuchung der Auswirkungen der 
Planung auf die Umwelt werden Fachgutachten erstellt. Nach bisherigem Planungsstand sind fol-
gende Umweltbelange und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen im weiteren Planverfahren insbe-
sondere zu betrachten: 
- Artenschutz 
- Natur- und Landschaft (Eingriffsbewertung) 
- Boden/Altlasten 
- Immissionsschutz (Lärm, Erschütterungen, Luftschadstoffe) 
- Entwässerungs-/Versickerungskonzept und Überflutungsvorsorge 
- Klima  
- Energie 
- Verkehr 
 
Nach den Stellungnahmen der betreffenden Fachdienststellen im Rahmen der frühzeitigen Beteili-
gung der städtischen Dienststellen gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) müssen insbe-
sondere folgende Gutachten vertieft beziehungsweise weitergeführt werden: 
- Die schalltechnische Untersuchung einschließlich eines Konzeptes für aktive und passive 
Schallschutzmaßnahmen; 
- Ein Entwässerungskonzept samt Überflutungsprüfung sowie Versickerungskonzept 
(Schwammstadtkonzept); 
- Eine weiterführende Bodenuntersuchung. 
 
6.1 Artenschutz 
Das Erfordernis einer Artenschutzprüfung wird im weiteren Verfahren zunächst durch Begehungen 
des Plangebiets geprüft (Artenschutzprüfung Stufe 1, ASP I). Abhängig vom Ergebnis werden bei 
Bedarf vertiefte Untersuchungen durchgeführt (Artenschutzprüfung Stufe 2, ASP II) 
 
In der weiteren Planung werden potenzielle artenschutzrechtliche Konflikte aufgrund von Lage, An-
ordnung oder Ausgestaltung der Gebäude bei den Wirkfaktoren Glas und Licht berücksichtigt. 
 
 
6.2 Baumbewertung 
Der vorhandene Baumbestand wird untersucht und bewertet. Mit der Untersuchung wird der erfor-
derliche Ausgleich für die in Anspruch genommenen Bäume ermittelt, die nach der Baumschutz-
satzung geschützt sind. 
 
 
6.3 Natur und Landschaft 
Die Auswirkungen der Planung auf Natur und Landschaft werden im weiteren Verfahren ermittelt. 
Aufgrund der derzeitigen Nutzung und des Versiegelungsgrades des Plangebiets sind nach § 13a

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BauGB Eingriffe in den Naturhaushalt bereits durch die Vornutzung vollzogen und daher keine 
Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 1a Absatz 3 BauGB erforderlich. 
 
 
6.4 Boden 
Das Plangebiet ist derzeit überwiegend befestigt. Aufgrund der gewerblichen Vornutzung des 
Grundstücks können Bodenverunreinigungen nicht ausgeschlossen werden. Ein Bodengutachten 
wurde vom Büro KÜHN Geoconsulting GmbH® erstellt, der in der Gesamtbetrachtung feststellt, 
dass eine massive und/oder akute Gefahr für Schutzgüter und für die geplante Nutzung nicht er-
kennbar ist.  
 
Hinsichtlich der Umsetzung des Bauvorhabens empfiehlt das Gutachten, die vorliegenden Ergeb-
nisse der abfallbezogenen Untersuchung als Orientierung für die Bauplanung zu übernehmen. Im 
Rahmen der Bauausführung sind weitere Beprobungen und abfallbezogene Analysen durchzufüh-
ren. 
 
Die Belange des §12 Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundes-Bodenschutz- 
und Altlastenverordnung (BBodSchV) werden im weiteren Verfahren berücksichtigt und geprüft 
 
 
6.5 Immissionsschutz 
 
6.5.1 Lärmimmissionen  
Aufgrund seiner innerstädtischen Lage ist das Grundstück mit hohen Lärmimmissionen vorbelas-
tet, die von den umliegenden Straßen, der benachbarten Bahntrasse, dem Flugverkehr und der 
Anlieferung des Lebensmitteldiscounters und der Tankstelle ausgehen. Zur Beurteilung der auf 
das Plangebiet und die Umgebung einwirkenden Straßenverkehrslärm-, Schienenverkehrslärm-, 
Flugverkehrslärm- und Gewerbelärmimmissionen wird eine schalltechnische Untersuchung durch 
das Büro ADU cologne GmbH Institut für Immissionsschutz durchgeführt. 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt liegt eine Voreinschätzung zur schalltechnischen Untersuchung vor. Grund-
lage dieser Voreinschätzung sind die Eingangsdaten zum Straßenverkehr (Bestandsfall) vom der 
Bernard Gruppe vom 14.Oktober 2021. 
 
Straßenverkehrslärm 
Die Ergebnisse der schalltechnischen Voreinschätzung zeigen, dass die höchstbelastete Fassade 
der Plangebäude zur Oranienstraße liegen und dort maximale Beurteilungspegel aus dem Stra-
ßenverkehr von tags 67 dB(A) und nachts 59 dB(A) zu erwarten sind. Die Orientierungswerte der 
DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete werden tags um 12 dB und nachts um 14 dB überschrit-
ten. Im Sinne der Lärmvorsorge sind Aufenthaltsräume bevorzugt zum Innenhof auszurichten. 
Diese müssen zur Straße jedoch nicht kategorisch ausgeschlossen werden. 
 
Schienenverkehrslärm 
Die Lärmsituation im Untersuchungsgebiet bezüglich des Verkehrslärms auf öffentlichen Schienen-
wegen wird bestimmt durch die zwei Streckenabschnitte der Deutsche Bahn AG (2030), DB Stre-
cken: 2669, 2667, 2324 und DB Rangierbereich. Die Ergebnisse zeigen, dass für die Plangebäude 
maximale Beurteilungspegel aus dem Schienenverkehr von 57 dB(A) tags und 59 dB(A) nachts zu 
erwarten sind. Die Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete werden tags um 
2 dB und nachts um 14 dB überschritten.  
 
An den Fassaden, an denen die oben genannten Orientierungswerte überschritten werden, sind 
passiven Schallschutzmaßnahmen notwendig, die auf der Grundlage der maßgeblichen Außen-
lärmpegeln ermittelt werden müssen. Beim Schienenverkehrslärm handelt es sich um Fernlärm, 
der maßgeblich die oberen Geschosse beaufschlagt.

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Flugverkehrslärm 
Die durch den Fluglärm auf das Untersuchungsgebiet einwirkenden Lärmimmissionen wurden 
nicht im Detail untersucht. Gemäß den übermittelten Unterlagen (in Anlehnung an das Fluglärmge-
setz gemäß 1. FlugLSV erstellten Schallimmissionsplan des Umwelt- und Verbraucherschutzam-
tes, Stand 2014) vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln werden für die weitere 
Berechnung, im Hinblick auf die zu ermittelnden maßgeblichen Außenlärmpegel im Plangebiet, fol-
gende Werte zugrunde gelegt: Energieäquivalenter Dauerschallpegel zum Flugverkehr, tags: ≤ 50 
dB(A) und nachts: ≤ 50 dB(A).  
 
Aufgrund des von oben und damit unabgeschirmt einwirkenden Flugverkehrs ist vor allen Fassa-
den der Plangebäude ein Pegel von > 45 dB(A) zu erwarten. Dies schließt die Lüftung von Räu-
men mit Schlaffunktion durch Kippstellung der Fenster bereits aus. 
 
Gewerbelärm 
Für die umgebenden Gewerbebetriebe (Jet-Tankstelle, Norma Verbrauchermarkt) wird gemäß den 
vorliegenden Informationen angesetzt, dass diese ausschließlich im Tagzeitraum von 06:00 – 
22:00 Uhr betrieben werden. Es ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht ausgeschlossen, dass 
Kundenfahrzeuge das Betriebsgelände beziehungsweise den Parkplatz erst nach 22:00 Uhr also 
zur Nachtzeit verlassen.  
 
Berechnungen haben ergeben, dass bereits die Vorgaben der TA Lärm durch Türenschlagen der 
Kundenfahrzeuge auf dem Parkplatz des Verbrauchermarkts zu Überschreitung der Vorgaben der 
TA Lärm an der Nordfassade und circa 50 % der Ostfassaden des südlich angrenzenden Plange-
bäudes, sowie zur Überschreitung an der östlichen Fassade des östlich angrenzenden Plangebäu-
des führen. Da die Überschreitungen auch in den oberen Geschossen vorliegen, müsste eine ak-
tive Schallschutzmaßnahme an der Grundstücksgrenze nahezu Gebäudehoch sein. Alternativ 
käme an den betroffenen Fassaden infrage, mithilfe der Grundrissgestaltung keine Aufenthalts-
raumfenster/-türen an diesen Fassaden anzuordnen. Bei den übrigen Fassaden der Plangebäude 
wird davon ausgegangen, dass diese Gewerbebetriebe aufgrund der im Bestand jetzt schon beste-
henden Immissionsorte immissionsverträglich im Sinne der TA Lärm sind.  
 
Zusammenfassung 
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass aufgrund der Schienen-, Straßen- und Fluglärmimmissio-
nen an allen Fassaden die Gesamtbeurteilungspegel im Nachtzeitraum bei über 45 dB(A) liegen. 
Daher müssen bei Räumen mit Schlaffunktion (Schlaf- und Kinderzimmer) die Fenster aus Grün-
den des Schutzes vor Außenlärm im Nachtzeitraum geschlossen bleiben. Es ist somit im Nacht-
zeitraum keine Lüftung über Fenster in Kippstellung möglich. Die notwendige Lüftung ist dann dort 
über ein geeignetes Lüftungskonzept bei geschlossenen Schlafraumfenstern sicherzustellen.  
 
Außerdem sofern Freisitze geplant werden sollen, ist, sofern auf der lärmabgewandten Seite der-
selben Wohnung kein weiterer Freisitz angeordnet ist und aus dem öffentlichen Verkehr einen Be-
urteilungspegel von 62 dB(A) tags überschritten wird, mit der Notwendigkeit von Lärmschutzmaß-
nahmen zu rechnen. Inwiefern diese Maßnahmen (erhöhte akustisch dichte Brüstungen, Teilver-
glasung, Vollverglasung) dimensioniert werden müssen, ist nach Vorliegen der Verkehrszahlen für 
den Planfall zu klären.  
 
Zur präventiven Vermeidung von Immissionskonflikten sind Tiefgaragenzufahrten bestenfalls dort 
anzusiedeln, wo Abstände zwischen Immissionsorten der Nachbarbebauung (Fenster von Woh-
nungen) maximiert sind. Weiterhin sollten bei den Plangebäuden zumindest keine Räume mit 
Schlaffunktion unmittelbar oberhalb der TG-Einfahrt angeordnet werden. Für die im Norden ge-
plante Tiefgaragenzufahrt ist eine Überdeckelung oder Teilüberdeckelung gegebenenfalls notwen-
dig. 
 
Eventuelle Kinderaußenspielflächen sind vor Lärm zu schützen. Im vorliegenden Falle wird emp-
fohlen darauf zu achten, dass im Bereich der oben genannten JET-Tankstelle im Bestand eine

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Lärmschutzwand mit einer Höhe von mindestens 2 m frühzeitig in den Planungen berücksichtigt 
wird.  
 
Im weiteren Verfahren wird eine vollständig ausgearbeitete schalltechnische Untersuchung zu den 
Einwirkungen auf das Plangebiet, den Auswirkungen auf die Wohnnachbarschaft und den erforder-
lichen Schallschutzmaßnahmen erstellt. 
 
 
6.6 Klima 
Obwohl die Planung aufgrund der gewerblichen Vornutzung des Plangebiets zu keiner Erhöhung 
der Flächenversiegelung im Plangebiet und somit zu keiner lokalen Verminderung des Versicke-
rungspotenzials und keiner geringeren Verdunstung führt, wird im weiteren Verfahren vom Büro 
Ramboll, Hamburg ein örtlich angepasstes, sozial verträgliches Schwammstadt-Konzept erarbeitet, 
das als Strategie für die Hitze- und Starkregenvorsorge und eine nachhaltige Wasser- und Regen-
wassernutzung dienen soll.  
 
Dieses Konzept wird sich weitestgehend an den von den Stadtentwässerungsbetrieben Köln im 
Jahr 2020 erstellten Strategiekonzept „Wasserwirtschaftliche Klimafolgenanpassung“ und „Leitfa-
den für eine wassersensible Stadt- und Freiraumgestaltung“ orientieren. 
 
Im Rahmen der Erarbeitung des „Schwammstadt-Konzepts“ werden die Aspekte der Verbesserung 
des klimatischen Zustandes, des Konzepts „Stadtblau“ und der Nutzung des Kühlungspotenzials 
von Böden durch Verdunstung berücksichtigt.  
 
 
6.7 Energie 
Die Stadt Köln hat am 9. Juli 2019 den "Klimanotstand" erklärt und möchte bis 2050 klimaneutral 
werden. Für die Nachhaltigkeit und den Klimaschutz sollen Maßnahmen unter anderem in den 
Handlungsfeldern Energie, Gebäude und Stadtentwicklung erarbeitet werden, die eine Reduktion 
von Kohlendioxid- und Treibhausgasemissionen in der Stadt erwirken. Ziel ist es außerdem die 
Ausweitung regenerativer Energien zu fördern. 
 
Die Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln (kurz: 
Klimaschutzleitlinien) sind am 17. März 2022 vom Rat der Stadt Köln beschlossen worden. Das 
Verfahren fällt damit unter die Anforderungen der Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln. Die Leitli-
nien und Merkblätter können auf den städtischen Internetseiten unter https://www.stadt-
koeln.de/artikel/69175/index.html eingesehen und heruntergeladen werden. 
 
Im Rahmen des weiteren Verfahrens wird vom Büro ee-concept GmbH ein Energiekonzept erstellt. 
 
 
6.8 Verkehr 
Aufgrund der gewerblichen Vornutzung des Plangebiets kommt der Gutachter Bernard Gruppe in 
seinen verkehrlichen Voruntersuchungen zu dem Schluss, dass die Umsetzung des Planvorha-
bens keinem Mehrverkehr erzeugt als das Verkehrsaufkommen der ehemaligen Produktionsstätte. 
 
Die Auswirkungen der Planung auf die Verkehrsbelastungen der Straßen und Knotenpunkte im 
Umfeld sowie die Parkplatzsituation werden im weiteren Verfahren gutachterlich untersucht und 
ggf. Maßnahmen zur verträglichen Abwicklung der Verkehre aufgezeigt. Zur Förderung alternativer 
Mobilitätsformen wird zudem ein Mobilitätskonzept erstellt. 
 
 
6.9  Licht 
Eine genaue Betrachtung der Tiefgarageneinfahrten hinsichtlich einer möglichen Blendungswir-
kung für die Nachbarbebauung wird im weiteren Verfahren berücksichtigt.

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7 Planverwirklichung 
Das Planungsrecht soll in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB 
geschaffen werden. 
 
Zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag als Durchführungs-
vertrag geschlossen, welcher die Realisierung des Vorhabens sichert. 
 
Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, werden die Planungs- und Er-
schließungskosten von dem Vorhabenträger übernommen. Der Stadt Köln entstehen keine Kos-
ten.

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8 Städtebauliche Kenndaten 
 
 Machbarkeits-
studie  
Köln Koop. BLM 
Grün: 10 m²/EW 
Spiel: 2 m²/EW 
GF Wohnen (Vollge-
schosse)  
Größe des gesamten Plangebiets in ha 
(samt Erweiterungsbereich) 
ca.        1,93 ha   
   
BGF R oberirdisch gesamt in m² ca.  28.500 m²  
− GF (Vollgeschosse) gesamt  ca.  23.000 m²  
− BGF R oberirdisch Wohnen  ca.  26.200 m²  
GF Wohnen (Vollgeschosse) gesamt  ca.  20.700 m²  
GF Gewerbe (Vollgeschosse) gesamt  ca.    2.300 m²  
GF oberirdisch Kita  ca.       800 m²  
GF oberirdisch Büro, Gewerbe, Kultur, Soziales  ca.    1.050 m²  
GF Ateliers Wohnen im EG ca.       250 m 2  
GF Einzelhandel  ca.       200 m 2  
BGF R unterirdisch gesamt in m² ca.    9.050 m²  
   
Anzahl der geplanten WE ca.     230 WE  230 WE 
(90m2/WE) 
davon öffentlich gefördert ca.       69 WE  69 WE (30% 
BGF) 
Freiflächen gesamt öffentlich zugänglich / halböf-
fentlich / privat 
ca.    9.885 m2   
Freiflächen öffentlich (zugänglich) in m² ca.    6.060 m² 6.348 m2 
Frei- und Grünflächen öffentlich (zugänglich) ca.    5.000 m²  
5.290 m² 
öffentliche Grünflächen auf dem Grundstück  ca.       650 m² 
öffentliche Grünflächen Erweiterungsgrundstück  ca.    1.300 m² 
öffentlich zugängliche Grünflächen  ca.    2.650 m² 
öffentlich zugängliche Platzflächen ca.       400 m² 
öffentliche Spielfläche ca.    1.060 m 2  1.058 m2  
Freiflächen halböffentlich / privat ca.    3.825 m²  
Grün- und Freiflächen halböffentlich, privat ca.    1.860 m² - 
halböffentliche Freiflächen für Bewohner  ca.      910 m² - 
private Gärten der Bewohner  ca.       950 m²  - 
private (Kleinkind -)Spielfläche ca.    1.215 m 2  - 
Kitaaußenfläche  ca.       750 m 2 - 
Verkehrsfläche in m² ca.    2.315 m² - 
davon öffentlich ca.       150 m² - 
davon privat ca.    2.165 m² - 
Begrünte Dächer (Teil des geplanten Schwamm-
stadt-Konzepts) 
ca.    3.930 m2 -

Beschlussvorlage Ausschuss

11946 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61 
61/3 Tuch Az 
Vorlagen-Nummer 
 2384/2022 
Freigabedatum 
 02.08.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan), 
Arbeitstitel: "Oranienstraße" in Köln-Höhenberg 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Ver-
fahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für 
das Gebiet östlich der Oranienstraße, nördlich der Schulstraße, westlich der Regensburger Straße 
und südlich der Bebauung Olpener Straße 60–114  —Arbeitstitel: "Oranienstraße" in Köln-
Höhenberg — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung und diese ergänzende Nutzungen, eine 
Kindertagesstätte, öffentliche Spielflächen und (private) Grünflächen  festzusetzen; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmt. 
 
 
Alternative: keine 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.08.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 01.09.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die BPD Immobilienentwicklung GmbH, Köln (Vorhabenträgerin) hat das ehemaligen "Kronenbrota-
real" südlich der Olpener Straße zwischen Oranien-, Schul- und Regensburger Straße in Köln-
Höhenberg, Stadtbezirk Kalk mit einer Größe von circa 1,8 Hektar (vgl. Anlage 1) erworben.  
 
Das Areal ist aktuell durch große, um eine Hoffläche gruppierte Bauvolumen mit ehemals gewerbli-
cher Nutzung (Brotfabrik) gekennzeichnet und weitgehend vom umgebenden Quartier baulich abge-
schirmt. Die Freiflächen sind als Verkehrs- und Parkplatzflächen gestaltet und nahezu komplett ver-
siegelt. Die bisherige Nutzung als Großbäckerei wurde vollständig aufgegeben. 
 
Ziel der Vorhabenträgerin ist es, das Gelände zu einem städtischen Wohnquartier zu entwickeln. Ne-
ben Geschosswohnungen im freifinanzierten und öffentlich geförderten Segment sollen eine Kinder-
tageseinrichtung und öffentliche Spielflächen realisiert werden. Hierzu sollen die bestehenden Ge-
bäude zurückgebaut und das Gelände neu erschlossen werden. Die Stellplätze sollen in einer Tiefga-
rage untergebracht werden. 
 
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Vorhabens zu schaffen, ist die 
Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Der Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Be-
bauungsplan gemäß § 12 BauGB unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens (Bebauungsplan 
der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB) aufgestellt werden. Die Voraussetzungen hierfür liegen 
vor (vgl. Anlage 2), Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird der Vorhaben- und 
Erschließungsplan. Die relevanten Umweltbelange werden im weiteren Verfahren umfassend unter-
sucht und in die Abwägung eingestellt. 
 
Um die im weiteren Verfahren zu berücksichtigenden Planungsvorgaben abzustimmen, wurde eine 
städtebauliche Machbarkeitsstudie erarbeitet, auf deren Basis die frühzeitige Beteiligung der Behör-
den und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeit-
raum 25.03. bis zum 02.05.2022 durchgeführt wurde. 
 
Für die städtebauliche Konkretisierung des Vorhabens beabsichtigt der Vorhabenträger eine ab Sep-
tember 2022 ein zweistufiges kombiniertes Qualifizierungs- und Beteiligungsverfahren  mit fünf Pla-
nungsbüros unter Beteiligung des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Kalk in 
enger Abstimmung mit der Stadt Köln durchzuführen (vgl. hierzu auch Mitteilung 1586/2022). In einer 
öffentlichen Auftaktveranstaltung am 11.06.2022 bestand die Möglichkeit das Areal zu erkunden, in 
den Austausch mit der Vorhabenträgerin und den beteiligten Planungsteams zu kommen. Die Ergeb-
nisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der 
Auftaktveranstaltung fließen in die Aufgabenstellung zum Qualifizierungs- und Beteiligungsverfahren 
ein.  
 
Der Vorhabenträger hat am 21.03.2022 einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens 
gemäß § 12 BauGB gestellt. 
 
Das Plangebiet ist über die Oranienstraße, die Schulstraße und die Regensburger Straße erschlos-

3 
sen. Über die Haltestelle Fuldaer Straße der Stadtbahnlinien 1, Bus 153 ist das Plangebiet an den 
öffentlichen Personennahverkehr der Stadt Köln angebunden.  
 
Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln ist das Plangebiet als gewerbliche Baufläche darge-
stellt. Durch die geplante überwiegende Wohnnutzung weicht der Bebauungsplan von den Darstel-
lungen des Flächennutzungsplans ab. Da die geplanten Nutzungen die im bestehenden Umfeld vor-
handenen Nutzungsstrukturen in direkter Nachbarschaft des Stadtteilzentrums Höhenberg fortführen, 
ist die geordnete städtebauliche Entwicklung durch die Planung nicht beeinträchtigt. Gemäß § 13a 
Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst. 
 
Das Plangebiet soll vorrangig für Wohnen genutzt werden. Geplant ist die Realisierung von circa 300 
Geschosswohnungen im freifinanzierten und geförderten Segment. 
 
Die Schaffung neuen Wohnraums entspricht dem stadtentwicklungspolitischen Ziel, für die wachsen-
de Bevölkerung ein ausreichendes Wohnungsangebot in zentralen Lagen bereitzustellen. Die Reali-
sierung neuer Wohnungsbauvorhaben leitet sich aus dem vom Rat der Stadt Köln am 11.02.2014 
beschlossenen Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) ab, und stimmt mit den Leitlinien 
der städtischen Wohnungspolitik überein.  
 
Besonders im Stadtteil Höhenberg verlangen die demographische Entwicklung und der daraus resul-
tierende Wohnraummangel die zeitnahe Bereitstellung weiterer Wohnungsbestände. Das geplante 
Vorhaben kann hierzu in zentraler Lage mit zeitgemäßem barrierefreiem Wohnraum einen wichtigen 
Beitrag leisten. 
 
Die langfristige Entwicklungsfähigkeit des Standorts in Richtung Gewerbe wird aufgrund der Lage in 
einem weitestgehend durch Wohnbebauung geprägten Umfeld als nicht zukunftsfähig eingestuft. Für 
die Erdgeschosszonen sollen im Rahmen des Qualifizierungs- und Beteiligungsverfahrens auch Nut-
zungsalternativen zu Wohnen vorgeschlagen werden. 
 
Neben den erforderlichen privaten Kleinkindspielflächen soll ein öffentlicher Spielplatz mit mindestens 
500 m² realisiert werden. 
 
Für das Vorhaben findet das Kooperative Baulandmodell in seiner Fassung der Bekanntmachung 
vom 10.05.2017 Anwendung. Die Anwendungszustimmung des Vorhabenträgers zum Kooperativen 
Baulandmodell liegt vor. Zu den Klimaleitlinien ist die Anwendungszustimmung aktuell noch in der 
verwaltungsinternen Endredaktion. Dem Vorhabenträger sind die Anforderungen bekannt, ein Ab-
schluss ist bis zur Beratung und Beschlussfassung vorgesehen. 
 
Die Vorhabenträgerin plant aktuell eine Bruttogrundfläche von circa 26.200 m² umzusetzen. 30 % der 
geplanten Geschossfläche Wohnen sind als öffentlich geförderter Wohnungsbau zu realisieren. Ent-
sprechend der am 05.05.2022 vom Rat beschlossenen Novellierung der Umsetzungsanweisung zum 
Kooperativen Baulandmodell ergäben sich bei der angestrebten Grundfläche ein Bedarf an öffentli-
chen Spielplätzen von 1.339 m² und öffentlich zugänglichen Grünflächen von 6.696 m². Die tatsächli-
che Größe der zu realisierenden ursächlichen Bedarfe wird auf Grundlage der sich aus den Ergebnis-
sen des Qualifizierungsverfahrens ergebenden Geschossfläche für Wohnen ermittelt. Inwieweit ein 
Jugendangebot in die Planung integriert werden kann, wird im Zuge der weiteren Ausarbeitung der 
Auslobung zum Qualifizierungsverfahren geprüft. 
 
Durch die geplante Errichtung einer mindestens viergruppigen Kindertageseinrichtung sollen Kapazi-
täten geschaffen werden, die über den ursächlichen Mehrbedarf hinausgehen. 
 
Dadurch wird das Angebot an sozialer Infrastruktur in Höhenberg deutlich verbessert und dazu beige-
tragen, den Kindern und Jugendlichen des Stadtteils bedarfsgerechte Frei-, Spielflächen Betreuungs-
angebote zur Verfügung zu stellen. Die genaue Größe und Lage der Spiel- und Grünflächen werden 
im Rahmen des Qualifizierungs- und Beteiligungsverfahrens ermittelt. 
 
 
Nach aktueller Einschätzung der Schulentwicklungsplanung stehen für die sich aus dem Vorhaben

4 
ergebenden Bedarfe ausreichend Grundschulplätze in der Planungsregion Vingst/Höhenberg zur Ver-
fügung.  
 
Gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB kann auf eine formale 
Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB verzichtet 
werden. Gleichwohl werden die relevanten Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nummer 
7 BauGB im weiteren Verfahren ermittelt und sachgerecht gegeneinander abgewogen. 
 
Nach bisherigem Planungsstand sind folgende Umweltbelange und das Wirkungsgefüge zwischen 
ihnen im weiteren Planverfahren insbesondere zu betrachten: 
- Artenschutz 
- Natur- und Landschaft (Eingriffsbewertung) 
- Boden/Altlasten 
- Immissionsschutz (Lärm, Erschütterungen, Luftschadstoffe) 
- Verkehr 
- Klima 
- Energiekonzept 
- Entwässerungs-/Versickerungskonzept und Überflutungsvorsorge 
Das weitere Gutachtenerfordernis wird im Verfahren geprüft. 
 
Für das Vorhaben kommen die am 17. März 2022 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen "Leitlinien 
zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln" zur Anwendung. 
 
Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes (Neubau) können nach dem derzeitigen Kenntnisstand 
negative Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlendioxid 
(CO2) nicht ausgeschlossen werden. Die Klimaleitlinien der Stadt Köln werden angewendet. Im weite-
ren Verlauf des Bebauungsplan-Verfahrens werden Maßnahmen zur Minderung der Emission des 
Klimaschadgases entsprechend der Klimaleitlinien geprüft. Einhaltung des Standards KfW-
Effizienzhaus 40 EE oder besser. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet zudem eine Bewertung der 
Umweltbelange statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten erstellt. 
 
Das Plangebiet hat eine gewerbliche Vornutzung. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes können 
nach dem derzeitigen Kenntnisstand auch positive Effekte für den Klimaschutz erzielt werden. Hoch 
verdichtete Gewerbeflächen werden in Wohnbauflächen umgewandelt, die aufgrund der heute gel-
tenden Regelwerke zur Energieeinsparung, die Anforderungen der Klimaleitlinien und durch einen 
deutlichen höheren Anteil an Vegetationsflächen geringe Emissionen erwarten lassen.  
 
Die aktuellen Anforderungen an den Klimaschutz sind auch Gegenstand des Qualifizierungsverfah-
rens, so dass unterschiedliche städtebauliche Ansätze zur Bewältigung Grundlage für das weitere 
Bebauungsplanverfahren werden können. 
 
Durch die Lage im verdichteten Innenbereich können Wärmeinseleffekte, eine tagsüber hohe Aufhei-
zung, sowie ein verminderter Luftaustausch auftreten. Die Planung führt zu einer Verringerung der 
derzeitigen Flächenversiegelung im Plangebiet und wirkt sich somit positiv auf das lokale Versicke-
rungspotenzial und die Verdunstung aus. Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche weiteren Maß-
nahmen ergriffen werden können, um dem Klimawandel entgegenzuwirken oder um der Anpassung 
an den Klimawandel zu dienen. 
 
Die gesamte städtebauliche Planung wird fachlich im Rahmen einer sogenannten klimagerechten, 
multifunktionalen "Schwammstadt Konzeption" vom Büro Ramboll, Hamburg (vgl. z.B. auch StEB

5 
Köln: Leitfaden für eine wassersensible Stadt- und Freiraumgestaltung) begleitet und entsprechende 
Maßnahmen entwickelt. 
 
 
Anlagen 
1 Geltungsbereich des Bebauungsplans 
2 Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept 
3 Städtebauliche Machbarkeitsstudie 
4 Kombiniertes Qualifizierungs- und Beteiligungsverfahren

Anlage 4 Kombiniertes Qualifizierungs- und Beteiligungsverfahren

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Anlage 5 Auszug aus dem Beschlussprotokoll TOP 8.2.4.docx

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Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Frau Brecher 
Telefon:  (0221) 221 98313  
Fax       :  (0221) 221 98347 
E-Mail:  corinna.brecher@stadt-koeln.de 
Datum: 29.08.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 13. Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk vom 25.08.2022 
öffentlich 
8.2.4 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha-
benbezogener Bebauungsplan),  
Arbeitstitel: "Oranienstraße" in Köln-Höhenberg 
2384/2022 
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt zunächst über den Änderungsantrag 
der Fraktion Die LINKE abstimmen: 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk  
 
1. beschließt, nach dem Baugesetzbuch (BauGB) unter Verzicht auf eventuell mögli-
che beschleunigte Verfahren ein Bebauungsplanverfahren für das Gebiet östlich der 
Oranienstraße, nördlich der Schulstraße, westlich der Regensburger Straße und süd-
lich der Bebauung Olpener Straße 60–114 —Arbeitstitel: "Oranienstraße" in KölnHö-
henberg — einzuleiten mit dem Ziel, öffentliche Grünflächen, Wald und Spielflächen 
festzusetzen;  
 
2. bittet den Stadtentwicklungsausschuss sich dieser Entscheidung anzuschließen 
 
Abstimmung: 
 
Gegen die Stimmen der Fraktion Die LINKE und dem Einzelvertreter Baron 
von Kruedener (DiePartei) bei Enthaltung der BezirksvertreterInnen Grube,  
Gallerach ,Erkmen und Bozkurt (Bündnis 90/Die Grünen) abgelehnt. 
 
Einzelvertreter Winkler (AFD) war bei der Abstimmung nicht anwesend.

Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über den kurzfristig eingereichten Än-
derungsantrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen alle Punkte einzeln abstimmen: 
 
Beschluss zu 1: 
 
1. Die Bauvorhabentragenen mögen in ihre Planungen eine Fassaden- und Dachbe-
grünung mit aufnehmen. 
 
Abstimmergebnis: 
 
Gegen die CDU-Fraktion zugestimmt. 
 
Einzelvertreter Winkler (AFD) und Bezirksvertreter Fischer (Fraktion DIE LINKE.) waren  
bei der Abstimmung nicht anwesend. 
 
Beschluss zu 2: 
 
2. Die Bauvorhabentragenen mögen in ihre Planungen eine eingerückte Bauweise 
prüfen, so dass eine Baumreihe vor dem Haus entstehen kann. 
 
Abstimmergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.  
 
Einzelvertreter Winkler (AFD) und Bezirksvertreter Fischer (Fraktion DIE LINKE.) waren  
bei der Abstimmung nicht anwesend. 
 
Beschluss zu 3: 
 
3. Die Bauvorhabentragenden mögen die Grün- und Spielflächen öffentlich zugäng-
lich machen, um den aktuell ausgewiesenen Anteil an Grün im Veedel zu erhöhen. 
 
Abstimmergebnis: 
 
Bei Zustimmung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und dem Einzelvertreter Baron 
von Kruedener (DiePartei) abgelehnt. 
 
Bezirksvertreter Fischer (Fraktion DIE LINKE.) war bei der Abstimmung nicht anwe-
send. 
 
Beschluss zu 4: 
 
4. Alle Grünflächen sollen öffentliche Grünflächen sein.( keine Privatgärten) 
 
Abstimmergebnis: 
 
Bei Zustimmung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und dem Einzelvertreter  
Baron von Kruedener (DiePartei), bei Enthaltung der Fraktion Die LINKE. abgelehnt.

Beschluss zu 5: 
 
5. Bei den Baum- und Grünpflanzungen ist das Konzept der "Eßbaren Stadt" zu be-
rücksichtigen. 
 
Abstimmergebnis: 
 
Bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE. und dem Einzelvertreter Winkler (AFD) zu-
gestimmt. 
 
Beschluss zu 6: 
 
6. Es ist genügend Parkfläche für Lastenräder und Fahrräder zu schaffen. 
 
Abstimmergebnis: 
 
Bei Enthaltung der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE. und dem Einzelvertreter 
Winkler (AFD) zugestimmt. 
 
Beschluss zu 7: 
 
7. Die zentrale Mitte ist möglichst nicht zu versiegeln und die wassergebundene We-
gedecke für Wegeverbindungen zu benutzen. 
 
Abstimmergebnis: 
 
Gegen die CDU-Fraktion bei Enthaltung Fraktion DIE LINKE. und dem Einzelvertre-
ter Winkler (AFD) zugestimmt. 
 
Beschluss zu 8: 
 
8. Die im städtischen Besitz befindliche Parkfläche an der Nürnbergerstrasse ist nicht 
als Grünausgleichsmaßnahme zu benutzen, zumal die Stadt die Besitzerin der Flä-
che ist. Zumal zum jetzigen Zeitpunkt ungeklärt ist, ob dort Umplanungen stattfinden 
dürfen.  
 
Abstimmergebnis: 
 
Gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.  
und Einzelvertreter Baron von Kruedener (DiePartei) abgelehnt.

Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über die so geänderte Vorlage abstim-
men: 
 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgen-
den Beschluss zu fassen: 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt: 
 
1. 
beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des 
beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich der Oranienstraße,  
nördlich der Schulstraße, westlich der Regensburger Straße und südlich der 
Bebauung Olpener Straße 60–114  —Arbeitstitel: "Oranienstraße" in Köln-Höhenberg 
— einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung und diese ergänzende Nutzungen, eine 
Kindertagesstätte, öffentliche Spielflächen und (private) Grünflächen  festzusetzen. 
 
2. 
 
2.1. Die Bauvorhabentragenen mögen in ihre Planungen eine Fassaden- und Dach-
begrünung mit aufnehmen. 
 
2.2 Die Bauvorhabentragenen mögen in ihre Planungen eine eingerückte Bauweise 
prüfen, so dass eine Baumreihe vor dem Haus entstehen kann. 
 
3. Die Bauvorhabentragenden mögen die Grün- und Spielflächen öffentlich zugäng-
lich machen, um den aktuell ausgewiesenen Anteil an Grün im Veedel zu erhöhen. 
 
4. Alle Grünflächen sollen öffentliche Grünflächen sein.( keine Privatgärten) 
 
2.3. Bei den Baum- und Grünpflanzungen ist das Konzept der "Eßbaren Stadt" zu be-
rücksichtigen. 
 
2.4. Es ist genügend Parkfläche für Lastenräder und Fahrräder zu schaffen. 
 
2.5. Die zentrale Mitte ist möglichst nicht zu versiegeln und die wassergebundene 
Wegedecke für Wegeverbindungen zu benutzen. 
 
8. Die im städtischen Besitz befindliche Parkfläche an der Nürnbergerstrasse ist nicht 
als Grünausgleichsmaßnahme zu benutzen, zumal die Stadt die Besitzerin der Flä-
che ist. Zumal zum jetzigen Zeitpunkt ungeklärt ist, ob dort Umplanungen stattfinden 
dürfen.  
Höhenberg ist ein äußerst stark verdichteter Stadtteil mit einem geringen Grünanteil. 
Darum ist es bei neuen Bauprojekten absolut nötig nach neuesten ökologischen 
Standards zu bauen und alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Berei-
che mit Begrünungsmaß- nahmen zu kühlen, da besonders hochverdichtete und 
Stadtteile mit geringem Grünanteil besonders stark durch den Klimawandel betroffen 
sind. 
 
3.

verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschrän-
kung zustimmt. 
Abstimmungsergebnis: 
 
Gegen die Fraktion Die LINKE. bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 
CDU-Fraktion, Einzelvertreter Baron von Kruedener (DiePartei) und dem Einzelver-
treter Winkler (AFD) zugestimmt.

Beratungsverlauf (2)

25.08.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.09.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Oranienstraße
  • Regensburger Straße
  • Schulstraße
  • Olpener Straße 60
  • Nürnberger Straße
  • Augsburger Straße
  • Würzburger Straße
  • Fuldaer Straße
  • Trimbornstraße
  • Straße 6

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2384/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
02.08.2022
Erstellt
29.07.2022 11:25