Mandari Insight

V/0227/2025

Veloroute 5 Nottuln – Münster: Fahrradstraßen Waldeyerstraße und Schmeddingstraße

Vorlagen 24.04.2025

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Anlage 8_Folgelastenberechnung

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Ansehen

Anlage 9_Dokumentation_Waldeyerstraße_Schmeddingstraße_barrierefrei

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1-7_Lagepläne Stand 24.04.2025

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Ansehen

Anlage 8_Folgelastenberechnung

2331 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 1
V/0227/2025 Aufgestellt am: 14.04.2025
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 1201
Investitionsmaßnahme 4243
Jahr der Fertigstellung: 2029
Nutzungsdauer: 40 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen
2. Beiträge
3. Eigenanteil Stadt Münster 3.250.000 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 3.250.000 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 3.250.000 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 3.250.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2030 32.500 20,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 32.500 20,00
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 81.250 50,00
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 48.750 30,00
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 48.750 € p.a.
+ Tilgung 97.500 € p.a.
= Schuldendienst 146.250 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 162.500 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge)  0 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 0 0,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 162.500
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,00
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Umbau der Waldeyerstraße und Schmeddingstraße zu Fahrradstraßen 2.0
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Velorouten Stadtregion
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

Anlage 9_Dokumentation_Waldeyerstraße_Schmeddingstraße_barrierefrei

31883 Zeichen

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Eine starke Infrastruktur für Sentrup: Ver- und Entsorgungsleitungen in der 
Waldeyerstraße und Schmeddingstraße sowie Ausbau zu Fahrradstraßen 2.0
Dokumentation der Informationsveranstaltung 
26. März 2025, Overberg-Berufskolleg, Münster, 18.00 - 21.00 Uhr 
Inhalt
1 Begrüßung  
2 Vorstellung der Baumaßnahme 
 2.1 Netz- und Kanalbaumaßnahmen 
 2.2 Ausbau zu Fahrradstraßen 2.0 
3 Ihre Fragen – Unsere Antworten: Diskussionsrunde  
4 Ihre weiteren Hinweise an uns   
5 Danksagung und Verabschiedung 
Teilnehmende der Auftaktveranstaltung  (Foto: plan-lokal)
1 Begrüßung
Thomas Scholle, Moderator vom Dortmunder Pla-
nungsbüro plan-lokal, begrüßt um 18:00 Uhr die ca. 
180 Teilnehmenden zur Informationsveranstaltung 
für die Baumaßnahmen Waldeyer- und Schmed-
dingstraße. Er begrüßt außerdem Bezirksbürger-
meister Stephan Brinktrine, der die Gäste ebenso 
herzlich willkommen heißt und sich für das große 
Interesse an der Veranstaltung und der Maßnah-
me bedankt. Stephan Brinktrine betont, dass die 
Münsteraner Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich 
an den Verfahren und Maßnahmen der Stadtverwal-
tung interessiert seien und lobt das Engagement der 
Bürgerinnen und Bürger, was sich in der hohen Teil-
nehmerzahl spiegele. Er hebt außerdem den unge-
wöhnlichen Einsatz der Bevölkerung in Sentrup für 
den Erhalt des Ortsteilzentrums und der anliegen-
den Gewerbetreibenden hervor und betont, dass 
Maßnahmen wie die anstehenden Baumaßnahmen 
an der Waldeyer- und Schmeddingstraße stets mit 
Einschränkungen der Anliegenden einhergehen, bit-
tet aber auch um Verständnis, dass die Maßnahmen 
dennoch notwendig seien, um die Netz-, Kanal- und 
Fahrradinfrastruktur im Stadtteil zu stärken. 
Stephan Brinktrine und Thomas Scholle begrüßen 
das Team von den Stadtnetzen Münster und dem 
Amt für Mobilität und Tiefbau, welches die gemein-
same Baumaßnahme vorstellt.

EINE STARKE INFRASTRUKTUR FÜR SENTRUP
INFORMATIONSVERANSTALTUNG AM 26. MÄRZ 2025
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2 Vorstellung der Baumaßnahme
2.1 Netz- und Kanalbaumaßnahmen
Ulrich Marx, Mitarbeiter der Fachstelle Ausschrei-
bung vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt 
Münster, beginnt die Einführung in die Baumaß-
nahme mit einem Rückblick über die bisher durch-
geführten Kampfmittelsondierungen, die zwischen 
dem 06.11.2023 und 13.12.2024 stattfanden und in 
deren Rahmen sieben Verdachtspunkte untersucht 
und eine 250-kg-Bombe aus dem zweiten Welt-
krieg entschärft wurde. In der Vorbereitung auf die 
Entschärfung in der Nähe des Universitätsklinikums 
Münster (UKM) musste zudem ein komplexer Eva-
kuierungsplan für das UKM erarbeitet werden. 
Daniel Schumacher, Leiter der Gruppe Planung 
Netze, und Niklas Ebel, Fachplaner Strom der Stadt-
netze Münster GmbH, gingen zunächst auf die im 
vergangenen Jahr durchgeführten Bauarbeiten für 
die Trinkwasserversorgung ein. Die Ausführung der 
Baumaßnahme sei in vielen Belangen nicht optimal 
gelaufen und die Stadtnetze als Auftraggeber selbst 
unzufrieden. Die Stadtnetze Münster setzen alles 
daran, die neuerlichen Arbeiten straff durchzufüh-
ren und zu einem pünktlichen Abschluss zu bringen. 
Im Anschluss an den Rückblick stellen sie die 
zeitlich im Bauablauf ersten Baumaßnahmen zur 
Verstärkung und Erweiterung des Stromnetzes für 
Sentrup vor. Entlang der Schmeddingstraße und der 
Waldeyerstraße werden im Spülbohrverfahren neue 
Mittelspannungskabel (10 kV) verlegt, die ein neues 
Umspannwerk an der Schmeddingstraße in das Mit-
telspannungsnetz einbindet. Zugleich werden Leer-
rohre für einen späteren Glasfaserausbau verlegt. 
Dafür werden insgesamt neun Baugruben (fünf an 
der Waldeyerstraße, vier an der Schmeddingstraße) 
sukzessive und paarweise (Start- und Zielgrube) ge-
öffnet, zwischen denen dann jeweils die Kabel und 
Rohre im geschlossenen Spülbohrverfahren einge-
bracht werden. Daniel Schumacher und Niklas Ebel 
legen dar, welche Vorteile das geschlossene Bau-
verfahren bietet: die notwendigen Zieltiefen sind 
mit diesem Verfahren gut erreichbar, es kann gut an 
bestehenden Querleitungen und den Wurzeln der 
Straßenbäume „vorbei“-gebaut werden, der Raum-
bedarf ist kleiner als im offenen Verfahren und auch 
die Bauzeit ist kürzer als im offenen Verfahren. 
Das Team von den Stadtnetzen Münster erläutert 
den geplanten Bauablauf, die geschätzten Bauzei-
ten und die Auswirkungen für die Anlieger. Auf den 
Verkehr wird sich die Maßnahme insofern auswir-
ken, als dass die Waldeyer- und Schmeddingstraße 
jeweils abschnittsweise zwischen Ziel- und Start-
grube halbseitig gesperrt werden. In diesem Zeit-
raum wird das Passieren mit Fahrrädern und zu Fuß 
weiterhin möglich sein. Auch der Anliegerverkehr, 
der Busverkehr, Müllfahrzeuge und Rettungskräfte 
können die Baustelle passieren. 
Die Arbeiten der Stadtnetze an den Stromversor-
gungsleitungen sind für Sommer 2025 bis Frühjahr 
2026 geplant und bewegen sich in Abschnitten vom 
östlichen Ende der Waldeyerstraße zur Kreuzung 
Waldeyer-/Schmeddingstraße und von dort aus 
Richtung Norden entlang der Schmeddingstraße. 
Zeitlich teilweise parallel werden dann die Arbeiten 
der Kanalsanierung in der Waldeyerstraße vorge-
nommen. Diese Arbeiten sind notwendig, damit die 
Abwasserkanalisation in dem Bereich sowohl den 
baulichen als auch hydraulischen Anforderungen 
gerecht werden kann. Aufgrund seines Alters ist 
der bisherige Abwasserkanal mit Rissen, schadhaf-
ten Anschlüssen und Wurzeleinbrüchen belastet. 
Zudem kann er den veränderten Niederschlags- und 
Abwassermengen hydraulisch nicht mehr langfristig 
gerecht werden und muss entsprechend saniert 
werden.
Im Anschluss erläutert Ulrich Marx die vorgesehe-
nen Bauabschnitte der Kanalsanierung. Diese folgen 
dem Verlauf der Waldeyerstraße von der Haltestelle 
Chirurgie bis Kreuzung Waldeyer-/Schmedding-
straße von Osten nach Westen. Die Abschnitte sind 
eingeteilt wie folgt: 
1. Chirurgie bis Malmedyweg  
2. Malmedyweg bis Eupener Weg 
3. Eupener Weg bis Tondernstraße  
4. Tondernstraße bis Scheffer-Boichorst-Straße  
5. Scheffer-Boichorst-Straße bis Sentruper Höhe  
6. Sentruper Höhe bis Schmeddingstraße

EINE STARKE INFRASTRUKTUR FÜR SENTRUP
INFORMATIONSVERANSTALTUNG AM 26. MÄRZ 2025
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Die Kanalsanierung wird in offener Bauweise über 
die gesamte Fahrbahnbreite stattfinden müssen, 
was vollständige Sperrungen für den PKW- und Bus-
verkehr im jeweiligen Bauabschnitt zur Folge hat. Zu 
Fuß und mit dem Fahrrad werden die Baustellenab-
schnitte passierbar bleiben, die Erreichbarkeit der 
Privatgrundstücke mit privaten PKW wird jedoch 
eingeschränkt werden. Rettungswege für Feuerwehr 
und Rettungsdienste sind gesichert. 
Weitere Details zur Planung der Maßnahmen sind 
auch in der veröffentlichen Präsentation der Ver-
anstaltung auf der Website des Amts für Mobilität 
und Tiefbau unter www.stadt-muenster.de/waldey-
erstraße zu finden. Informationen zu den Strom-
netzarbeiten haben die Stadtnetze Münster online 
aufbereitet: http://www.stadtnetze-muenster.de/
waldeyer-strasse
2.2 Ausbau zu Fahrradstraßen 2.0
Bastian Spliethoff aus dem Fachbereich Verkehrs-
planung und Phillip Oeinck, Fahrradbüro Münster, 
gehen anschließend zum Ausbau der bereits beste-
henden Fahrradstraßen Waldeyer- und Schmed-
dingstraße zu Fahrradstraßen 2.0 über. 
Beide Straßen sind Abschnitte der Velorouten 
Havixbeck-Münster und Nottuln-Münster. Sie sind 
bereits heute Fahrradstraßen, werden den im Jahr 
2019 politisch beschlossenen Qualitätsstandards 
jedoch nicht gerecht. Die Einfärbung der Straßeno-
berfläche, die Schaffung komfortabler und sicherer 
Breiten durch teilweise Neusortierung des ruhen-
den Verkehrs und das Ermöglichen sicherer Begeg-
nungsverkehre schließen sich an die Kanal- und 
Netzbauarbeiten an. Bastian Spliethoff und Phillip 
Oeinck stellen dar, welche konkreten Maßnahmen 
in Planung sind und machen deutlich, dass sich für 
diese Teilprojekte noch Gestaltungsspielräume 
durch die frühzeitige Beteiligung und Information 
eröffnen. So sei der Planungsprozess noch nicht 
abgeschlossen und der Umsetzungsbeschluss noch 
nicht politisch erfolgt. 
In diesem Kontext können Anregungen aus der 
Öffentlichkeit zu verschiedenen Optionen gegeben 
werden, beispielsweise bezogen auf den Rückbau 
von Baumscheiben, der Neuordnung der Kreu-
zungssituation an der Kreuzung Waldeyer- und 
Schmeddingstraße oder weiteren Vorschlägen zur 
Gestaltung der Fußgängerbereiche und Ausstat-
tung beispielsweise mit neuen Fahrradbügeln oder 
Car-Sharing-Parkflächen. 
Der Bedarf, die Sicherheit und den Komfort für Rad-
fahrende im Bereich Schmeddingstraße bereits jetzt 
zu erhöhen, wird von der Stadtverwaltung gesehen 
und aufgenommen. Hier sind kurzfristig umsetzbare 
Ad-Hoc-Maßnahmen möglich, zu denen Bastian 
Spliethoff und Phillip Oeinck sich Rückmeldung 
aus dem Plenum für ein Meinungsbild erhoffen, 
da die lokale Expertise von besonderer Bedeutung 
ist. Neben Halteverboten am Fahrbahnrand stehen 
auch eine Anlieger-frei-Regelung oder eine Einbahn-
straßenregelung für KFZ-Verkehre als Optionen zur 
Diskussion. Ziel wäre hier eine kurzfristige Umset-
zung im Sommer 2025. 
Die Kolleginnen und Kollegen standen auch im 
Anschluss an die Diskussion an vorbereiteten 
Stellwänden für bilaterale Gespräche, Rückfragen 
und weitere Anregungen zur Verfügung. Unter den 
folgenden Kontaktdaten sind die Stadtverwaltung 
und die Stadtnetze zum Thema der Baumaßnah-
men erreichbar: 
Stadtnetze Münster
Für Anliegen im Vorfeld:  
baustellen@stadtnetze-muenster.de 
Tel.: 0251 694 13 13
Für Absprachen während der Baustelle:  
Vor Beginn der Arbeiten erhalten die unmittelbaren 
Anlieger_innen Infozettel mit Kontaktdaten direkt 
zur Bauleitung.
Stadt Münster – Amt für Mobilität und 
Tiefbau
Für Anliegen im Vorfeld der Kanalarbeiten:  
baustellen@stadt-muenster.de  
Tel.: 0251 492 66 66
Fahrradbüro (Fahrradstraße Plus):  
fahrradbuero@stadt-muenster.de  
Tel.: 0251 492 72 72

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3 Ihre Fragen - Unsere Antworten: 
Diskussionsrunde
Stadtnetze und Kanalbau 
F: Das Spülbohrverfahren findet in einer geschlosse-
nen Bauweise statt. Warum folgen noch Kanalbau-
arbeiten in offener Bauweise?
A: Das Spülbohrverfahren für die Mittelspannungs-
kabel und Leerrohre ermöglicht ein schnelles 
Vorangehen der Bauarbeiten. Da in den Nebenan-
lagen Bäume wurzeln und Versorgungsleitungen 
im Straßenraum liegen, finden die Bauarbeiten im 
Wesentlichen im Bereich der Parkstreifen statt. Die 
Baustelleneinrichtung reicht jedoch bis in den Stra-
ßenraum, so dass eine Fahrspur gesperrt werden 
muss. 
Die Kanalsanierung erfolgt in der Mitte der Straße. 
Ein Spülbohrverfahren ist hier nicht zielführend, 
da alle Hausanschlüsse bis zur Grundstücksgren-
ze ebenfalls neu gebaut werden müssen und die 
Hauptkanäle und die Hausanschlüsse für ein unter-
irdisches Bauverfahren nicht tief genug liegen.
F: Wenn die Waldeyerstraße gesperrt wird, Stich-
straßen zu Anliegerstraßen umgewidmet werden 
und für den Parkverkehr geschlossen werden, 
erhöht sich der Parkbelastung im Gebiet. Es besteht 
die Befürchtung, dass Müllfahrzeuge, Feuerwehr-
fahrzeuge etc. Orte nicht erreichen, weil die Sen-
truper Höhe zugeparkt wird. Wird die medizinische 
Notfallversorgung, die Erreichbarkeit der Feuerwehr 
und die Erreichbarkeit durch die Versorgungsbetrie-
be trotzdem gewährleistet?
A: Die Erreichbarkeit von Gebäuden wird grund-
sätzlich mit der Feuerwehr abgestimmt und ge-
währleistet. Während der Baumaßnahmen werden 
die Wege zu Parkplätzen und zu Mülltonnen länger 
sein. Jede einzelne Erschwernis ist heute aber noch 
nicht absehbar. Wenn die Baumaßnahmen begin-
nen, werden die Anliegerinnen und Anlieger noch-
mals gesondert informiert. 
F: Wie wird der Busverkehr während der Baumaß-
nahmen geleitet?
A: In der ersten Phase der Bauarbeiten, den Strom-
netzarbeiten, verkehren die Buslinien wie gewohnt. 
Während der Kanalarbeiten wird es eine Umleitung 
für den Busverkehr geben. Der Verlauf der Umlei-
tung muss nun noch im Zusammenhang mit den 
Straßenquerschnitten und mit den Stadtwerken 
Münster diskutiert werden. 
F: Ist gewährleistet, dass die Privatgrundstücke wäh-
rend der Baumaßnahmen mit dem Auto erreicht 
werden können?  
A: Ja. Grundsätzlich bleiben die Grundstücke für Kfz 
erreichbar. Allerdings wird es baustellenbedingt 
zu (zeitlichen) Einschränkungen kommen. Daher 
stimmt die Bauleitung die An- und Abfahrten zu den 
Grundstücken während der Baumaßnahme vor Ort 
mit den Anwohnenden ab.
F: Welche Maßnahmen können während der Bauar-
beiten zur Kommunikation bei Problemen, Fragen 
oder Hinweisen angeboten werden?
A: Eine regelmäßige Sprechstunde mit dem Baulei-
ter könnte es ermöglichen, Themen aufzugreifen 
und gemeinsam zu besprechen. Die Möglichkeit 
der Einrichtung einer Kontaktstelle wird die Stadt 
Münster prüfen. 
Veloroute/Fahrradstraße
F: Warum verläuft die Veloroute über die Schmed-
dingstraße und Waldeyerstraße statt über die 
Albert-Schweitzer-Straße?
A: Im Jahr 2020 wurde vom Haupt- und Finanz-
ausschuss nach vorheriger Anhörung der BV 
Mitte und der BV West die Trasse der Veloroute 
Nottuln-Münster politisch beschlossen (vgl. Vorlage 
V/1200/2019). Grundlage für den Beschluss war ein 
umfassender Variantenvergleich des beauftragten 
Planungsbüros Loendersloot Groep aus den Nie-
derlanden. Die Veloroute wurde dafür in 3 Untersu-
chungsbereiche unterteilt. Für den Untersuchungs-
bereich A (Promenade bis Roxeler Straße) wurden 4 
Trassen geprüft (a) Einsteinstraße, b) UKM-Gelände, 
c) Waldeyerstraße, d) Annette-Allee). Die Bewer-
tungskriterien waren Reisezeit (Direktheit und 
Halte), Sicherheit (Verkehrssicherheit und soziale 
Sicherheit) sowie Realisierbarkeit (Umsetzbarkeit 
und Kostenaufwand). Das bedeutet gleichzeitig 
nicht, dass kein Mitspracherecht mehr besteht. 
Auch wenn der Verlauf der Veloroute feststeht, sind

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die konkreten Planungen für die Schmeddingstraße 
und Waldeyerstraße noch nicht abgeschlossen und 
somit veränderbar. 
F: Welcher Bodenbelag wird im Rahmen der Quali-
tätsstandards für Fahrradstraßen gewählt? 
A: Der Qualitätsstandard für Fahrradstraßen in 
Münster richtet sich nach dem Ratsbeschluss aus 
2019 (vgl. Vorlage V/0151/2019) und gilt nicht nur 
für die Schmeddingstraße/Waldeyerstraße, sondern 
stadtweit. Als Bauverfahren wird die Stadtverwal-
tung im Zuge der politischen Beschlussfassung für 
die Maßnahme ein Heißasphaltverfahren vorschla-
gen. Dieses Verfahren hat sich bewährt und wurde 
bereits erfolgreich in Münster angewendet (u.a. 
Bohlweg, Schillerstraße, Dieckstraße, Lütkenbecker 
Weg, Lindberghweg).
F: Die Planungen zum Minikreisverkehr erwecken 
den Eindruck, dass die Größe des Kreisverkehrs zu 
Verkehrsproblemen führt. Sind z. B. die Schleppkur-
ven von Bussen eingeplant? Und sind Verkehrspro-
bleme zu erwarten, weil sich Verkehrsteilnehmende 
nicht an die Verkehrsregeln halten?
A: Natürlich wurde im Vorfeld geprüft, dass Busse 
den Minikreisverkehr befahren können. Bei einem 
Minikreisverkehr handelt es sich um einen kleinen 
Kreisverkehr, der bewusst eine überfahrbare Mit-
telinsel besitzt. Busse, aber auch z. B. Sattelschlep-
per können den Minikreisverkehr dadurch problem-
los befahren. Es stellt für uns keine Alternative dar, 
den bisherigen Bestand zu bewahren, weil die heuti-
ge Situation keine eindeutige Verkehrssituation für 
Radfahrende darstellt. 
Ob sich die Verkehrsteilnehmenden an die Ver-
kehrsregeln halten, kann in der Planung nur sehr 
begrenzt beeinflusst werden. In Absprache mit der 
Polizei und Straßenverkehrsbehörde erwies sich 
der Kreisverkehr für den Kreuzungsbereich als beste 
Lösung.
F: Es entstehen regelmäßig gefährliche Situatio-
nen, weil Radfahrende an der Schmeddingstraße 
den Bürgersteig benutzen und Autofahrende nicht 
ausweichen können. Kann diese Situation berück-
sichtigt werden?
A: Die Situation ist auf den schlechten Zustand der 
Fahrradstraße Schmeddingstraße und den hohen 
Rückstau zurückzuführen, der Radfahrende dazu 
verleitet, die Gehwege zu nutzen. Die Umplanung 
der Schmeddingstraße zur Fahrradstraße 2.0 wird 
diese Konfliktsituation lösen. Dies zeigen die vielen 
guten Beispiele im Stadtgebiet, wo eine Umgestal-
tung bereits stattgefunden hat und vergleichbare 
Konflikte nicht (mehr) auftreten.
F: Ist die Verkehrsberuhigung alleine durch die 
Fahrradstraße als solche ohne weitere verkehrsbe-
ruhigende Maßnahmen gegeben?
A: Eine Fahrradstraße lässt sich dann am besten als 
solche nutzen, wenn sie möglichst wenige Ein-
schränkungen aufweist. Verkehrsberuhigungen kön-
nen über Verkehrsinseln geschaffen werden. Beides 
muss in der Planung gegeneinander abgewogen 
werden. Ein Kompromiss wäre, drei Baumscheiben 
mit erhaltenswertem Baumbestand in der Schmed-
dingstraße zu erhalten. Fahrbahnschwellen sollen 
möglichst vermieden werden, um Komfortverluste 
zu vermeiden. In der Vergangenheit wurden hierzu 
u.a. Sinusschwellen (Lindberghweg) und „Berliner 
Kissen“ (Annette-Allee) getestet. 
F: Warum bleiben im aktuellen Vorschlag drei 
Baumscheiben in der Schmeddingstraße erhalten? 
Sollte man nicht eher alle Baumscheiben entfernen 
und stattdessen Hügel in die Straße einbauen, die 
den Autoverkehr verlangsamen, aber von Radfah-
renden umfahren werden können?
Gegenteilige Anmerkung aus dem Publikum: Der 
Erhalt der Baumscheiben in der Schmeddingstraße 
ist wichtig. Es ist wohl unstrittig, dass Konzepte für 
die Verkehrsberuhigung entwickelt werden müssen. 
F: Neben längsparkenden Fahrzeugen ist eine 
Dooring-Zone vorgesehen, um den Abstand zwi-
schen Radfahrenden und sich öffnenden Autotü-
ren zu vergrößern. Ist der Straßenplatz dann noch 
ausreichend? 
A: Der Straßenraum an der Waldeyerstraße ist 
insgesamt 11m breit. Das entspricht dem heutigen 
Standard. 5,25 Meter der Fahrbahn und eine Doo-
ring-Zone von 0,75 Metern schaffen eine Gesamt-
breite von 6 Metern. Wenn sich in Einzelfällen zwei 
breitere Wagen begegnen, kann die Dooring-Zone

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INFORMATIONSVERANSTALTUNG AM 26. MÄRZ 2025
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auch befahren werden. 
Verkehrsauswirkungen im Bauprozess
F: Das Parkhaus des Universitätsklinikums an der 
Waldeyerstraße ist bereits stark ausgelastet. Die 
umgebenden Straßen werden bereits heute von 
den Besucher_innen und Mitarbeitenden des Klini-
kums zum Parken genutzt. Welche Planungen und 
Regelungen sind im Zeitraum der Baumaßnahmen 
für die Parksituation vorgesehen?
A: Den Projektpartnern ist bewusst, dass die Bau-
maßnahmen den Parkdruck verschärfen werden. 
Die Planungen sehen vor, die Zufahrbarkeit des 
Parkhauses vom Universitätsklinikums an der Wal-
deyerstraße so lange wie möglich zu gewährleisten, 
um den Parkdruck nicht noch weiter zu erhöhen. 
Trotzdem kann es vorkommen, dass das Parkhaus 
zeitweise nicht erreichbar sein wird. 
F: Wie kann vermieden werden, dass die Nebenstra-
ßen während der Baumaßnahmen von Durchgangs-
verkehr belastet werden?
A: Während des Netzausbaus als erstem Teil der 
Baumaßnahme erfolgt keine Vollsperrung von 
Straßen, sodass diese immer mindestens einspurig 
befahrbar bleiben. Anders sieht das bei den Kanal-
baumaßnahmen aus. Hierbei besteht grundsätzlich 
das unvermeidliche Risiko, dass sich Verkehre auf 
die Nebenstraßen verlagern. Die Stadt Münster 
prüft im Vorfeld, welche Verkehre zu erwarten sind, 
um entsprechend reagieren zu können. Es ist zum 
jetzigen Zeitpunkt allerdings noch zu früh, um die 
Baustellenanordnung zu prüfen, da die konkrete 
Bauausführung noch nicht mit dem ausführenden 
Unternehmen abgesprochen und festgelegt ist. 
Maßnahmen zur Verkehrssicherheit bis zur 
Fertigstellung der Fahrradstraße 
F: Welche Möglichkeiten bestehen für die Schmed-
dingstraße/Waldeyerstraße, um den Durchgangs-
verkehr abzuhalten? 
A: In der Verkehrsplanung spricht man von moda-
len Filtern, um Durchgangsverkehr zu verhindern. 
Möglichkeiten wären eine Einbahnstraßenregelung, 
Anlieger-frei-Beschilderung, eine Änderung der Ab-
biegemöglichkeiten und als letztes Mittel der Wahl 
eine bauliche Sperrung. Die jeweilige Maßnahme 
muss mit den Einschränkungen abgewogen werden, 
die von der Maßnahme ausgehen. Eine Möglichkeit 
wäre es, schrittweise wie z. B. in der Schillerstraße 
vorzugehen. Wenn ein erster Maßnahmenschritt 
nicht reicht, können weitere Maßnahmen umge-
setzt werden. 
Die Verwaltung prüft aktuell zudem, die verkehrli-
che Situation kurzfristig zu verbessern, indem die 
ohnehin im Rahmen der Umgestaltung vorgesehe-
nen, einseitigen Halteverbote bereits vorab reali-
siert werden. 
F: Wäre eine Einbahnstraßenregelung eine Möglich-
keit, um den Durchgangsverkehr aus den Neben-
straßen herauszuhalten?
A: Die Stadt Münster prüft den Einsatz einer Ein-
bahnstraßenregelung. Bei einer solchen Regelung 
muss bedacht werden, dass für die Anwohnen-
den der Straße Umwegfahrten resultieren. Au-
ßerdem verleiten Einbahnstraßen zu erhöhten 
Kfz-Geschwindigkeiten.  
Anmerkung aus dem Publikum: Es wird angeregt, 
nur den nördlichen Abschnitt der Schmedding-
straße, der zur Albert-Schweitzer-Straße führt, als 
Einbahnstraße zu regeln. 
Gegenteilige Anmerkung aus dem Publikum: Wenn 
der nördliche Abschnitt der Schmeddingstraße 
zur Einbahnstraße umfunktioniert würde, müssten 
Anwohner_innen der Seitenstraßen trotzdem einen 
Umweg fahren. 
F: Können Überlegungen dazu stattfinden, dass 
Radfahrende nicht von den Autofahrenden überholt 
werden dürfen?
A: Die Stadtverwaltung wird die Anordnung des 
Verkehrszeichens 277.1 (Überholverbot von einspu-
rigen Fahrzeugen) für die Fahrradstraßen prüfen.
Auswirkungen Einzelhandel
F: Gibt es Möglichkeiten, den Einzelhandel zu 
unterstützen?
A: Alle Projektbeteiligten sind sich der großen Be-
deutung der Gewerbeangebote im Ortskern Sen-
trup bewusst und haben Bereitschaft signalisiert, die 
Belange der Gewerbetreibenden zu berücksichtigen 
und sie durch geeignete Maßnahmen während der 
Bauphase zu unterstützen.  Die Stadt Münster wird

EINE STARKE INFRASTRUKTUR FÜR SENTRUP
INFORMATIONSVERANSTALTUNG AM 26. MÄRZ 2025
Seite 7
versuchen, den Einzelhandel z. B. mit Beschilderun-
gen, Hinweisen oder Kurzzeitparkplätzen bestmög-
lich zu unterstützen. Der temporären Einrichtung 
von Kurzzeitparkplätzen über die Zeit der geplanten 
Stromnetz- und Kanalbauarbeiten stehen sowohl 
die ausführenden Stellen als auch das Ordnungsamt 
als Genehmigungsbehörde für die Baustellenein-
richtung und verkehrsrechtliche Anordnungen für 
die geplanten Baumaßnahmen positiv gegenüber. 
Entsprechende Flächen werden in der Baustellen-
planung eingeplant und je nach Bauphase an unter-
schiedlichen Stellen ausgewiesen. 
F: Wie können die Geschäftsleute während der Bau-
maßnahmen parken und angeliefert werden?
A: Als Maßnahme wird das Kurzzeitparken – auch 
in der Ortsmitte – als Option geprüft und geklärt, 
welche Möglichkeiten im Rahmen der Bauausfüh-
rung bestehen. Die Wichtigkeit der Geschäfte für 
das Ortsteilzentrum wurde im Rahmen der Veran-
staltung sehr deutlich und liegt auch den Planenden 
bei der Stadt Münster am Herzen.  
Verkehrssituation Ortsteilzentrum 
F: Die Straße wurde für Baumaßnahmen in den letz-
ten Jahren immer wieder geöffnet. Ist damit auch in 
Zukunft zu rechnen?
A: Auch in Zukunft wird die Infrastruktur in Sen-
trup von den Stadtnetzen und der Stadt Münster 
gepflegt und an neue Anforderungen angepasst 
werden. Dabei geht es um Kabel und Rohre, die 
die Anwohnerinnen und Anwohner in Sentrup 
tagtäglich nutzen und von denen sie unmittelbar 
profitieren – von einem Stromnetz, das zusätzliche 
Wallboxen verkraften kann, von Rohrleitungen, die 
frisches Trinkwasser ins Haus transportieren und es  
– nicht mehr ganz so frisch – auch verlässlich wieder 
abtransportieren, von Glasfaserkabeln, die wirklich 
schnelles Internet ins Haus bringen. 
Auch in Zukunft sind Bauarbeiten notwendig, um in 
Sentrup eine zeitgemäße und bedarfsgerechte Inf-
rastruktur bereitzustellen, zum Beispiel für schnelles 
Glasfaserinternet. Größere Infrastrukturmaßnah-
men, wie beispielsweise ein Fernwärmeausbau, sind 
in den kommenden Jahren in Sentrup jedoch nicht 
geplant.
F: In der Ortsmitte Sentrup könnte die Kreuzungs-
situation Waldeyer-/Schmeddingstraße durch eine 
Kreisverkehrssituation abgelöst werden. In Erwä-
gung gezogen wurde für die Fahrradstraße auch 
eine abknickende Vorfahrt für die Fahrradstraße. 
Aus welchem Grund stellt die abknickende Vorfahrt 
die schlechtere Regel dar?
A: Die abknickende Vorfahrt stellt für den Fuß-
verkehr deutlich die schlechteste Variante dar, da 
Fußgängerinnen und Fußgänger die abknickende 
Fahrradstraße nicht kreuzen dürften und die beiden 
vorhandenen Fußgängerüberwege („Zebrastreifen“) 
aus verkehrsrechtlichen Gründen entfallen müssten. 
Gleichzeitig würde der Busverkehr in beiden Fahrt-
richtungen benachteiligt werden.
F: Warum wird ein Kreisverkehr vor der Rechts-vor-
links-Regelung bevorzugt?
A: Eine Rechts-vor-links-Regelung würde für den 
Busverkehr eine Verschlechterung der Verkehrsfüh-
rung im Vergleich zum heutigen Zustand bedeuten. 
Auch im Zusammenhang mit dem hohen Rad-
verkehr wären Probleme zu erwarten. Durch eine 
Rechts-vor-Links-Regelung würde sich außerdem 
die Vorrangregelung für Radfahrende im Kreuzungs-
bereich in den Fahrtrichtungen unterschiedlich 
darstellen – was bereits im Bestand heute zu mas-
siven Probleme durch Vorfahrtmissachtungen und 
-missdeutungen führt.   
Verkehrssituation UKM
F: Insbesondere am Morgen und zum Feierabend 
bestehen Verkehrsprobleme am Universitätskli-
nikum. Warum wird die Ausfahrt am Universitäts-
klinikum zur Schmeddingstraße nicht vollständig 
gesperrt, um die Verkehrsbelastung zu verringern?
A: Das skizzierte Problem ist unstrittig. Die Stadt 
Münster ist im Austausch mit dem Universitätskli-
nikum. Die Fläche befindet sich nicht in städtischer 
Hand, sodass die Straße in dem Bereich nicht 
gesperrt werden kann. Es bestünde die Möglichkeit, 
auf der Schmeddingstraße den Kfz-Durchgangs-
verkehr mit modalen Filtern auszuschließen. Von 
den Konsequenzen eines solchen Modalfilters sind 
allerdings auch die anliegenden Grundstückseigen-
tümer_innen betroffen.

EINE STARKE INFRASTRUKTUR FÜR SENTRUP
INFORMATIONSVERANSTALTUNG AM 26. MÄRZ 2025
Seite 8
Anmerkung aus dem Publikum: Die Parkgebühren 
im Parkhaus sind zu hoch. Mitarbeitende des Kran-
kenhauses würden deshalb im Umfeld parken. 
F: Durch die Planungen würden ca. 30 Parkplätze 
wegfallen. Durch den Parksuchverkehr von Mitar-
beitenden des Universitätsklinikums ist die Ver-
kehrssituation bereits heute für die Schulkinder 
gefährlich und würde sich durch die Planungen 
vermutlich noch verschärfen. Sind Anliegerstraßen 
eine Möglichkeit, den generellen Verkehr und den 
Parksuchverkehr zu reduzieren?
A: Die Stadt Münster ist für die Einrichtung von 
Anliegerstraßen offen. Allerdings führt eine Anlie-
gerstraße dazu, dass auch Bewohner_innen der 
Nebenstraßen die Anliegerstraße rechtlich nicht 
mehr nutzen dürfen. Dennoch wird die Maßnahme 
– auch als Interimslösung während der Baumaßnah-
men – geprüft. 
4 Ihre weiteren Hinweise an uns
Thema Gestaltung Fahrradstraße/Verkehrs-
führung langfristig
Hinweise
•	 An der Kreuzung Soetenkamp/Schmeddingstra-
ße erscheint die Erhöhung des Asphalts nicht 
nötig. Eine Markierung würde ausreichen.
•	 Bei der Planung der Bushaltestellen an geeigne-
te Absenkungen denken. 
•	 Auf der Waldeyerstraße sollte zwischen der Sen-
truper Höhe und der Scheffer-Boichorst-Straße 
aufgrund der hohen Schülerverkehre weiterhin 
ein Zebrastreifen eingeplant werden.
•	 An der Kreuzung Schmeddingstraße/Soe-
tenkamp sollte ein Zebrastreifen eingeplant 
werden.
•	 Querung der Fahrradstraße am Ring mitdenken. 
Die Ideen zum Bohlweg könnten ein Vorbild 
sein.
•	 In der Waldeyerstraße und Schmeddingstraße 
befahren Lkw die Straße und blockieren den 
Verkehr nachhaltig. Eine Fahrradfreundlichkeit 
kann nicht gewährleistet werden, solange die-
ses Lkw-Problem nicht gelöst wird.
•	 Die Fahrradstraße wirkt dort, wo sie weiter-
geht, nicht aufnahmefähig für den geplanten 
Radverkehr.
•	 Prüfung des Kurzzeitparkplatzes gegenüber 
der Kirche. In der Aufstellung des Vorhaben-
bezogenen Bebauungsplans Kirchwiese gab es 
hier Sicherheitsbedenken wegen Kollisionsbe-
fürchtungen der ausfahrenden Fahrzeuge vom 
gegenüberliegenden Theresienkirchenplatz
•	 Handelt es sich bei dem südlichsten Kurzzeit-
parkplatz in der Sentruper Ortsmitte um einen 
Behindertenstellplatz? Ist hier darauf geachtet 
worden, dass der Abstand zu den Fahrradstän-
dern ausreichend groß ist? 
•	 Am Soetenkamp sollte die fehlende Neben-
anlage im nordöstlichen Quadranten ergänzt 
werden.
•	 Im Ratsbeschluss steht, dass Fahrradstraßen 
Anliegerstraßen sein sollen. Wenn zusätzlicher 
Verkehr aus umliegenden Ortschaften zu Ver-

EINE STARKE INFRASTRUKTUR FÜR SENTRUP
INFORMATIONSVERANSTALTUNG AM 26. MÄRZ 2025
Seite 9
kehrsproblemen führt, müssen die Baumschei-
ben entfallen.
•	 Weil die Örtlichkeit an der Apotheke in der 
Sentruper Ortsmitte ein „architektonisches 
Juwel“ ist, sollten hier keine Kurzzeitparkplätze 
eingeplant werden.
Vorschläge
•	 Carsharing im Viertel einrichten
•	 Stärkere Präsenz der Ordnungsbehörden zur 
Einhaltung der Straßenverkehrsordnung
•	 Schmeddingstraße - statt bei den Engstellen 
Grün einzuplanen, sollte die Fahrradstraße ver-
breitert bzw. verschwenkt werden 
•	 E-Ladesäulen an den Kurzzeitparkplätzen in der 
Ortsmitte ergänzen
•	 Reparaturstation für den Radverkehr ergänzen 
•	 Möglichkeit prüfen, die Einbahnstraßenrege-
lung zeitlich zu regulieren (z. B. durch Poller, die 
sich aus- und einfahren lassen). So könnte man 
in einem gesetzten Zeitraum den Durchgangs-
verkehr vermeiden.
•	 Shared Space als Alternative zum Minikreisel 
(evtl. aufgepflastert)?
•	 Freisperren der Kreuzungsbereiche, um zu 
gewährleisten, dass Rettungsfahrzeuge und 
Müllwagen frei fahren können
•	 Rotmarkierung der Fahrradstraße von der Wal-
deyerstraße bis zum Ringknoten
•	 Den Einmündungstrichter an der Schlüterstraße 
ggf. verkleinern
•	 Fahrradstraße bis zum Hermann-Josef-Neuhaus-
Weg als Basisvariante führen und erst ab dort als 
Fahrradstraße Plus
•	 Für das Kerngebiet könnte eine gesonderte Ver-
anstaltung durchgeführt werden, die nochmal 
Ideen für die Aufenthaltsqualität aufgreift.
Verkehrsführung und Parksituation wäh-
rend der Baumaßnahme 
Hinweise
•	 Unter allen Umständen die Erreichbarkeit 
der Gewerbebetriebe für den Lieferverkehr 
und Kund:innen gewährleisten, z. B. über das 
Kurzzeitparken oder Hinweisschilder, die darauf 
aufmerksam machen, über welchen Weg die 
Einzelhändler erreichbar sind
•	 Während der Baumaßnahmen jeden Hand-
lungsspielraum nutzen, um möglichst ge-
ringfügige Beeinträchtigungen bei den 
Ladenbetreiber:innen zu bewirken
•	 Es besteht die Sorge, ob die Dorfmitte Sentrup 
bestehen bleiben kann, wenn die Durchfahrt 
während der Baumaßnahme eingeschränkt 
wird. 
•	 Wirkungen des Verkehrs auf die geplanten Maß-
nahmen und insbesondere Kinder als Verkehrs-
teilnehmer berücksichtigen
•	 Nicht nur der Parkdruck, sondern auch der 
Fahrdruck an der Schule auf der Sentruper 
Höhe müssen noch vor der Baumaßnahme 
angegangen werden, weil sich der Handlungs-
bedarf durch die Baumaßnahme noch weiter 
vergrößert.
•	 Während der Baumaßnahmen nicht die Parksi-
tuation in den Nebenstraßen außer Acht lassen
Vorschläge
•	 Busverkehr-Umleitung nicht über die Sentruper 
Straße führen
•	 Für die Baustellenumleitung prüfen, ob ggf. die 
alte Roxeler Straße reaktiviert werden kann
5 Danksagung und Verabschiedung
Thomas Scholle und Stephan Brinktrine schließen 
die Diskussion gegen 20.00 Uhr und bieten den 
Gästen an, sich an den Stellwänden noch mit den 
Verantwortlichen der Stadtnetze sowie des Amts 
für Mobilität und Tiefbau auszutauschen. Dieses An-
gebot wird rege genutzt, sodass die Veranstaltung 
gegen 21:00 Uhr abschließend beendet wird.

Beschlussvorlage

23871 Zeichen

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V/0227/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Veloroute 5 Nottuln – Münster: Fahrradstraßen Waldeyerstraße und Schmeddingstraße 
Planungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West Vorberatung 
   18.06.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die dargelegten Planungen zur Umgestaltung der Waldeyer-
straße zwischen Jungeblodtplatz und Schmeddingstraße sowie der Schmeddingstraße zwi-
schen Waldeyerstraße und Roxeler Straße entsprechend der beschlossenen Qualitätsstan-
dards für Fahrradstraßen (vgl. Be schlussvorlage V/0151/2019) als Teil der Velorouten Not-
tuln-Münster und Havixbeck-Münster gemäß dem Plan vom 24.04.2025 (Anlage 1-7) zur 
Ausführungsplanung auszuarbeiten.  
2. Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig geeignete Ad -Hoc-Maßnahmen in der Schmed-
dingstraße umzusetzen, um Sicherheit und Komfort für den Radverkehr bis zur baulichen 
Umgestaltung der Fahrradstraße zu erhöhen.  
3. Die Anträge A-W/0012/2021 und A-W/0015/2024 der Bezirksvertretung Münster-West sind 
mit der vorliegenden Planung abgehandelt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 3.250.000 € 
entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen aus Fördermitteln, über  deren Höhe die Verwaltung 
derzeit noch mit der Bezirksregierung in  Abstimmung steht und die deshalb erst zum Baubeschluss 
mitgeteilt werden können. 
 
 
 
 
 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
13.05.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Spliethoff 
Telefon: 492-7213 
Spliethoff@stadt-
muenster.de

- 2 - 
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Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
4243 Velorouten Stadtregion   
 
 
Auszahlungen   2026 300.000  
   2027 300.000  
   2028 1.150.000  
   später 1.500.000  
Summe der Auszahlungen   3.250.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Investi-
tionsmaßnahme und den u. g. Produktgruppen veranschlagt. 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2030 ff. 32.500 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2030 ff. 81.250 Folgeaufwand 
      
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft     
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen 
2030 ff. 48.750 Folgeaufwand 
Summe der Aufwendungen (Folgelasten) p.a.  162.500  
 
Die Folgelastenberechnung (Anlage 8) wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
Begründung: 
Bestand und Netzbedeutung 
Die beiden Straßenzüge Waldeyerstraße und Schmeddingstraße sind im Bestand bereits als Fahr-
radstraßen ausgewiesen, bieten dem Radverkehr aber nur wenig Qualität.  
Die Waldeyerstraße ist geprägt durch wechselseitig -einseitiges Parken am Fahrbahnrand ohne ge-
kennzeichnete Dooring-Zonen (Gefahrenbereich neben längsparkenden Kraftfahrzeugen). Die Stadt-
buslinie 14 verkehrt im 30 -Minuten-Takt in beiden Richtungen. Die Gesamtfahrbahnbreite beträgt 
6,50 m bis 7,00 m und reduziert sich in den beparkten Bereichen auf 4,50 bis 5,00 m. Um den Be-
gegnungsfall Bus-Bus sicher abwickeln zu können, sind ausreichende Begegnungsstellen mittels Hal-
teverboten freigehalten.

- 3 - 
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An der Schmeddingstraße bestehen baulich angelegte Parkbuchten entlang der Ostseite, entlang der 
Westseite ist in weiten Teilen Fahrbahnrandparken zugelassen. In den beidseitig beparkten Abschnit-
ten reduziert sich die Gesamtfahrbahnbreite von 6,00 m so auf 3,50 m bis 4,00 m, Dooring -Zonen 
sind nicht gekennzeichnet. In Verbindung mit den sieben vorhandenen Baumscheiben im Fahrbahn-
bereich (sechs auf der West-, eine auf der Ostseite) entstehen so Engstellenbereiche mit teils über 50 
m Länge, in denen der Begegnungsfall Pkw-Pkw praktisch nicht möglich ist.  
Vor allem in den Spitzenstunden kommen in der Schmeddingstraße hohe Rad - und Kfz -
Verkehrsaufkommen zusammen. Die langen Engstellenbereiche führen in Verbindung mit teilweise 
durch geparkte Fahrzeuge eingeschränkten Sichtbeziehungen  und fehlende Dooring-Zonen immer 
wieder zu Fehleinschätzungen und Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmenden, wod urch auch der 
Begegnungsfall Pkw-Rad nach Auskunft vieler Radfahrender regelmäßig von subjektivem Unsicher-
heitsgefühl begleitet wird. Die objektive Unfallsituation der letzten 5 Jahre ist unauffällig, es besteht 
keine erkennbare Unfallhäufung mit Radverkehrsbeteiligung. 
Gleichwohl besitzen beide Straßenzüge zusammen eine wichtige quartierserschließende und viertel-
verbindende Funktion als eine der bedeutsamsten Radverkehrsverbindung zwischen Roxel, Sentrup 
und der Innenstadt. Als zentraler Bestandteil der Ve lorouten 4 und 5 zwischen Münster, Havixbeck 
und Nottuln besitzt die Achse darüber hinaus überörtliche Bedeutung. 
Diesen vielfältigen Funktionen als zentrales Element im Radverkehrsnetz werden die Straßen in ih-
rem heutigen Querschnitt nicht ausreichend gerecht. Das Radverkehrsaufkommen ist bereits heute 
enorm und wird sich durch den Ausbau der Velorouten und den allgemeinen Wandel im Mobilitäts-
verhalten weiter erhöhen. Entsprechend hoch ist der Handlungsbedarf und die planerischen Abwä-
gungen orientieren sich an dieser besonderen Netzbedeutung. 
 
Beteiligungsverfahren 
Um die Bürgerschaft über Ziel und Zweck der Maßnahmen zu informieren sowie Anregungen zu den 
ersten Entwürfen der Fahrradstraßenplanungen einzuholen, hat am 26. März eine öffentliche Veran-
staltung im Overberg-Berufskolleg stattgefunden. An der von Stadtverwaltung und Stadtnetze Müns-
ter GmbH gemeinsam organisierten Veranstaltung waren ca. 180 Menschen anwesend. Zuvor wur-
den die Anliegerinnen und Anlieger im Quartier mittels Postwurfsendungen und Pressemitteilung über 
die geplanten Maßnahmen informiert.  
Die Themenschwerpunkte bei der Diskussion um die Fahrradstraßenplanungen waren vielfältig. Es 
wurde u.a. darüber gesprochen, wie der Kfz -Verkehr im Quartier beruhigt werden kann, d. h. sowohl 
Tempovorgaben eingehalten und Durchgangsverkehre unterbunden werden können. In dem Kontext 
ging es auch um ein Für und Wider der Baumscheiben in der Schmeddingstraße. Es ist deutlich ge-
worden, dass die aktuelle Situation für keinen Verkehrsteilnehmenden zufrie denstellend ist. In den 
Rückmeldungen der Bürgerschaft zu den Planungen ging es darüber hinaus noch um das Thema 
Ortsmitte Sentrup, d. h. einerseits die Sensibilisierung und Bitte um größtmögliche Unterstützung 
während der langen Bauphase (in Form von Einr ichtung von Kurzzeitparkplätzen und Hinweisbe-
schilderungen) und andererseits bei der langfristigen Umplanung. Gewünscht wurden u. a. E -
Ladesäulen, Carsharing-Stellplätze und Lieferzonen für die Gewerbetreibenden. 
 
Planung 
Zentraler Baustein zur Umsetzung der neuen Qualitätsstandards ist in beiden Straßen die Einrichtung 
einer 4 bis 5 m breiten, durchgehend rot eingefärbten Fahrgasse  (Fahrradstraße Plus), die nicht 
durch Kfz-Parken eingeschränkt wird. 
In der Waldeyerstraße bleibt die heutige Verkehrsraumaufteilung weitestgehend bestehen, da die 
verfügbare Verkehrsraumbreite heute durchgehend mindestens 4,50 m beträgt. Das Kfz -Parken wird 
mittels Markierung geordnet und die Dooring-Zone durch den Abstand zwischen roter Fahrgasse und 
markierten Parkständen geke nnzeichnet. Zudem werden die bestehenden Gehwege saniert, um 
Wurzelschäden und Engstellen zu beseitigen.

- 4 - 
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Querschnitt der Schmeddingstraße vor und nach Umsetzung der Qualitätsstandards (beispielhaft)  
 
Als Teil der Waldeyerstraße wird auch der Bereich der Ortsmitte Sentrup umgestaltet. Grundlage für 
die Überplanung der Ortsmitte ist das 2020 beschlossene Gestaltungskonzept (vgl. V/0633/2020), 
welches seinerzeit unter aktiver Einbindung der Bewohnerschaft  durch das Stadtplanungsamt erar-
beitet wurde. Bei der Ausarbeitung der Straßenplanung wurden einzelne Aspekte in Abstimmung mit 
dem Stadtplanungsamt überarbeitet und an die veränderten Rahmenbedingungen und (rad -
)verkehrlichen Standards der Stadt Münster angepasst.  
Die vorhandene Busbucht wird zugunsten der Nebenanlagen und zur Vermeidung von Konflikten mit 
wiedereinfädelnden Bussen zu einer barrierefreien Haltestelle am Fahrbahnrand umgebaut. Die Auf-
enthaltsqualität im Stadtteilzentrum wird durch eine Neuordnung der Fußgängerbereiche und Vergrö-
ßerung der vorhandenen Baumscheiben sowie neue Sitzbänke gesteigert. An mehreren Stellen wer-
den dezentral Fahrradanlehnbügel installiert. Gegenüber dem ursprünglichen Gestaltungsentwurf 
wurden auf vielfachen Hinweis aus der Bürgerinformationsveranstaltung eine Ladezone sowie  im 
Rahmen der räumlichen Möglichkeiten eine geringe Zahl Kfz-Kurzzeitstellplätze (2 Stk.) entlang der 
Waldeyerstraße vorgesehen. Die ursprünglich vorgesehenen Kfz-Stellplätze in der Straße Sentruper 
Höhe sollen vorrangig für Sondernutzungen wie Carsharing oder E-Ladesäulen dienen.  
Im Knotenpunkt Waldeyerstraße / Schmeddingstraße wurde die bestehende Vorfahrtregelung (Bevor-
rechtigung der Waldeyerstraße zugunsten des ÖPNV) überplant, um zu vermeiden , dass zukünftig 
entlang der Veloroute je nach Fahrtrichtung unterschiedliche Vorrangregelungen bestehen. Zudem 
zeigt sich heute, dass viele Radfahrende die Vorfahrtregelung an dieser Stelle nur begrenzt anerken-
nen. Im Rahmen der Verkehrsplanung wurden zwei Varianten zur Neuregelung des Knotenpunktes 
geprüft – die bereits im Gestaltungskonzept angeregte abknickende Vorfahrt sowie alternativ die An-
lage eines Mini-Kreisverkehrs.  
Die Umwandlung in eine Kreuzung mit abknickender Vorfahrt zugunsten der durchgän gigen Bevor-
rechtigung der Velorouten, wie es bereits im Gestaltungskonzept 2020 angedacht war,  wurde nach 
detaillierter Prüfung aufgrund der deutlichen Nachteile für den Fußverkehr und den ÖPNV verworfen. 
Die beiden vorhandenen Fußgängerüberwege müssten ersatzlos entfallen, da diese laut Regelwerk 
aus Sicherheitsgründen nicht im Nahbereich von abknickenden Vorfahrten eingesetzt werden dürfen. 
Zudem müsste bei dem erwarteten Anstieg des Fußverkehrsaufkommens durch die Umgestaltung 
der Ortsmitte laut Regelwerk auch mittels Absperrketten oder ähnlicher Einrichtungen daran gehindert 
werden, die Fahrbahnen unmittelbar im Knotenpunkt queren zu können. Weiterhin wäre der Busver-
kehr auf der Waldeyerstraße zukünftig in beide Fahrtrichtungen wartepflichtig gegenüber b eiden 
Fahrtrichtungen der Veloroute. Zudem wäre insbesondere in stadtauswärtiger Fahrtrichtung die Sicht 
des ÖPNV auf den bevorrechtigten Radverkehr in der Schmeddingstraße schlecht.  
Ein Mini-Kreisverkehr stellt demgegenüber die deutlich konfliktärmere un d verständlichere Rege-
lungsform dar, welche der besonderen örtlichen Situation in der Ortsmitte Sentrup für alle Verkehrs-
träger besser gerecht wird. Alle Fahrbeziehungen sind gleichberechtigt und müssen mit entsprechen-
der Umsicht in den Knotenpunkt einfahren. Die beiden Fahrradstraßen enden jeweils vor dem Kreis-
verkehr, sodass im Knotenpunkt selbst alle vier Knotenpunktarme vorfahrttechnisch gleichberechtigt 
sind. Durch die Integration von Fußgängerüberwegen an jedem Knotenpunktarm wird der Fußverkehr

- 5 - 
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gestärkt und dem, durch die Attraktivierung der Ortsmitte Sentrup absehbar Anstieg des Fußver-
kehrsaufkommens zusätzlich Rechnung getragen. 
Die Mittelinsel des Mini-Kreisverkehrs wird überfahrbar ausgeführt, sodass Großfahrzeuge wie Busse 
oder LKW diese im Bedar fsfall überschleppen können. Zur Ausführung der Mittelinsel kommen ver-
schiedene Lösungsansätze wie Oberflächen -Materialwechsel, eingelassene Betonfertigteile oder 
Markierungslösung infrage. Mögliche Ausführungsformen werden im Zuge der Ausführungsplanung 
detailliert geprüft, die Festlegung erfolgt mit dem Baubeschluss. 
In der Schmeddingstraße wird das Parken auf der Fahrbahn unterbunden, um dauerhaft die Freihal-
tung der vorgesehenen Mindest-Fahrbahnbreite von 4,00 m sicherzustellen. Aus dem gleichen Grund 
werden zudem insgesamt vier der heute vorhandenen sieben Baumscheiben zurückgebaut, um Si-
cherheit, Leichtigkeit und Übersichtlichkeit des Verkehrs zu erhöhen. Nur eine dieser betroffenen 
Baumscheiben ist heute mit einem (bereits schadhaftem) Baum bepflanzt ist, alle übrigen sind mit 
größerem Strauchwerk bepflanzt. Die zum Erhalt vorgesehenen Baumscheiben werden zugunsten 
der Baumgesundheit vergrößert und in zwei Fällen mit Querungsmöglichkeiten für Zufußgehende 
kombiniert. Die baulich angelegten Parkbuchten entlang der Ostseite der Schmeddingstraße bleiben 
weitestgehend erhalten. Lediglich auf Höhe der zum Erhalt vorgesehenen Baumscheiben werden die 
gegenüberliegenden Grünflächen zulasten der Parkbuchten bis zum Fahrbahnrand vergrößert, um 
die Radverkehrssicherheit in diesen Engstellen zu erhöhen und die nutzbare Fahrbahnbreite nicht 
durch benötigte Dooring-Zones zusätzlich zu schmälern.  
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurde angeregt, auch die übrigen drei, zum Erhalt vorgesehenen 
Baumscheiben ebenfalls zu en tfernen, da durch die Baumscheiben weiterhin Engstellen und damit 
Komforteinschränkungen für den Radverkehr bestehen bleiben. Hierzu schlägt die Verwaltung vor, 
zunächst die Auswirkungen der Ad -hoc-Maßnahme (s. unten) auf die Engstellenproblematik in der 
Schmeddingstraße abzuwarten und erst im Rahmen des Baubeschlusses über den endgültigen Um-
gang mit den übrigen drei Baumscheiben zu entscheiden.  
Am Knotenpunkt Schmeddingstraße / Soetenkamp wird die bestehende Vorfahrtregelung (rechts-vor-
links) ebenfalls geändert. Hier ist die Einrichtung einer abknickenden Vorfahrt zugunsten der durch-
gehenden Bevorrechtigung der Veloroute/Fahrradstraße in beiden Fahrtrichtungen möglich, da aus-
reichende Sichtbeziehungen auf die bevorrechtigte Achse bestehen und das Fußverkehrsaufkommen 
deutlich geringer ist. Außerdem ist der ÖPNV an diesem Knotenpunkt nicht betroffen. Durch die ab-
knickende Vorfahrt können die heute an dieser Stelle vermehrt auftretenden Konflikte aufgrund der 
unterschiedlichen Hauptfahrbeziehungen des Rad - und des Kfz -Verkehrs entschärft werden. Im 
nordöstlichen Quadranten des Knotenpunktes wird der fehlenden Gehweg ergänzt, sodass hier eine 
Querungsmöglichkeit über den untergeordneten Knotenpunktarm entsteht und insbesondere der 
Schülerverkehr zur Grundschule an der Waldeyerstraße zukünftig nicht mehr zweimal ungesichert die 
Fahrradstraße queren muss, sondern direkt die östliche Seite der Schmeddingstraße erreichen kann. 
Im letzten Abschnitt der Schmeddingstraße zwischen Hausnummer 72 und dem Anschluss Roxele r 
Straße bleibt die heutige Sperrung für Kfz -Verkehr (ausgenommen landwirtschaftlicher Verkehr) be-
stehen, weshalb aus Gründen der Ressourcenschonung ab hier der reduzierte Baustandard der Fahr-
radstraße Basis vorgesehen ist. 
 
Auswirkungen auf den Kfz-Parkraum 
Um die hier dargelegte Planung zur Umsetzung der Qualitätsstandards für Fahrradstraßen realisieren 
zu können, muss der heute zur Verfügung stehende Kfz-Parkraum verringert werden.  
Entlang der Waldeyerstraße erlaubt die verfügbare Gesamtquerschnittsbreite die weitgehende Beibe-
haltung des heutigen Parkraumangebotes. Es entfallen nur einzelne Stellplätze zugunsten von aus-
reichenden Begegnungsstellen für den Busverkehr sowie zur Freihaltung von Schleppkurven an Hal-
testellen, Einmündungen und Einfahrten. Im Bereich des Stadtteilzentrums Sentrup stehen zukünftig 
insgesamt acht Kfz-Stellplätze zur Verfügung, von denen drei für Kurzzeitparken, zwei für Carsharing, 
zwei als Elektro -Ladeplätze und einer als Stellplätze für Menschen mit Behinderungen vorg esehen 
sind. Zudem wird im Bereich vor dem heutigen Lebensmittelgeschäft eine Ladezone eingerichtet.

- 6 - 
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In der Schmeddingstraße entfallen durch die Unterbindung des Fahrbahnrandparkens rund 25 Stell-
plätze. Vier weitere Stellplätze entfallen durch die Vergrößerung der Grünflächen gegenüber der zum 
Erhalt vorgesehenen Baumscheiben. 
Für das Quartier Sentrup ist eine Parkraumuntersuchung durchgeführt worden (vgl. V/0624/2024). 
Die Stadtverwaltung hat die aktuelle und zukünftige Parksituation im Blick und wird nach Beendigung 
der Baumaßnahmen prüfen, ob Maßnahmen, wie bspw. die Einführung einer Bewohnerparkzone, 
notwendig sind. 
 
Ad-hoc-Maßnahmen zur vorzeitigen Verbesserung der Verkehrssituation 
Die Verwaltung wurde in der Planungsvorbereitung und im Rahmen der Info rmationsveranstaltung 
mehrfach auf vielfach auftretende Konfliktsituationen und Beinahe -Unfälle insbesondere in der 
Schmeddingstraße hingewiesen. Vor allem in den Spitzenstunden kommen in der Schmeddingstraße 
hohe Rad- und Kfz-Verkehrsaufkommen zusammen. Zugleich wird der Verkehrsraum durch die be-
stehenden Baumscheiben und die teils intensive Parkraumbelegung teilweise auf Abschnitten mit 
mehr als 50 Metern Länge eingeengt.  
Die Verwaltung plant für die Schmeddingstraße deshalb, die im Rahmen der Umgestaltung ohnehin 
vorgesehene Unterbindung des Fahrbahnrandparkens außerhalb der Parkbuchten bereits vorzeitig 
umzusetzen, um schon vor der baulichen Umgestaltung Sicherheit und Komfort im Radverkehr zu 
erhöhen. Hierzu werden die entsprechenden Halteverbote berei ts vorab gesetzt. Dieses Vorgehen 
bietet die Möglichkeit, vor der tatsächlichen Umgestaltung bereits zu prüfen, ob sich die Rücknahme 
des Fahrbahnrandparkens bereits positiv auf Komfort und Sicherheitsempfinden im Radverkehr aus-
wirken und ob darüber hinaus  weitere Maßnahmen im Zuge der Umgestaltung vorgesehen werden 
müssen (z.B. Entfall sämtlicher Baumscheiben). 
Im Antrag A -W/0012/2021 wurde angeregt, als zusätzliche Adhoc -Maßnahme die Einrichtung von 
Überholverboten gegenüber einspurigen Fahrzeugen mittels VZ 277.1 zu prüfen. Die Einrichtung die-
ser Überholverbote kommt für die Schmeddingstraße zunächst nicht in Betracht, da dieses laut Ver-
waltungsvorschrift vorwiegend bei Gefälle- oder Steigungsstrecken vorgesehen werden sollen. Zu-
dem soll zunächst beobachtet werden, inwieweit die die oben genannte, vorzeitige Herausnahme des 
ruhenden Verkehrs bereits die Verkehrssituation im Bereich der Engstellen an den Baumscheiben 
verbessert. Die Überholverbote können nachgerüstet werden, falls die erste Adhoc-Maßnahme keine 
ausreichende Wirksamkeit zeigt. 
 
Möglicher Umgang mit Kfz-Durchgangs- und Schleichverkehren 
Im Zuge der Umgestaltung anderer Fahrradstraßen wurde erkannt, dass die Qualitätssteigerungen für 
den Radverkehr durch vorhandenen und ggf. sogar zunehmenden  Kfz-Durchgangsverkehr wieder 
geschmälert werden  können und entsprechend häufig Maßnahmen zur Unterbindung des Kfz -
Durchgangsverkehrs notwendig sind. 
Im vorliegenden Fall geht die Verwaltung aufgrund der räumlichen Zusammenhänge und Alternativ-
trassen (Albert-Schweitzer-Straße / Coesfelder Kreuz / Ring) nicht davon aus, dass in relevantem 
Maße tatsächlich Durchgangsverkehre auftreten, sondern das Verkehrsaufkommen überwiegend 
durch Quell -/Zielverkehre des großen angrenzenden Wohngebietes sowie der diversen U KM-
Einrichtungen im Umfeld ausgelöst wird. Um diese Annahme zu stützen und eine verlässliche Grund-
lage für etwaige Eingriffe zu haben , wird die Belastung mit Kfz-Durchgangsverkehren auf der 
Waldeyer- und Schmeddingstraße noch vor Beginn der Stadtnetze-Baumaßnahme mittels Verkehrs-
zählung mit Durchfahrtermittlung erhoben.  
Um eine etwaige Belastung durch Kfz -Durchgangsverkehre und damit das Konfliktpotenzial Rad-Kfz 
auf den beiden genannten Fahrradstraßen dennoch zu verringern, prüft die Verwaltung derzeit ver-
schiedene Maßnahmen zur Erhöhung des Raumwiderstandes für den Kfz-Verkehr. Denkbar sind hier 
Anlieger-Freigaben einzelner Teilbereiche oder Abbiegegebote – beides im Zuge der baulichen Um-
gestaltung oder ggf. als weitere Ad-hoc-Maßnahme vorab.

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Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. 
Im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung wurde zudem die Ausweisung der Schmeddingstra-
ße als Einbahnstraße (vollständig oder in Teilen) angeregt. Dieser Ansatz wird zunächst nicht weiter-
verfolgt, da eine Mehrkilometerleistung im Kfz-Bereich für die Umwegfahrten über den Ring und das 
Coesfelder Kreuz aufgrund der großen Anzahl betroffener Anliegerinnen und Anlieger entlang der 
Fahrradstraßen und der angrenzenden  Straßenzüge verursacht werden würde. Zudem wäre eine 
deutliche Mehrbelastung der Sentruper Straße zu er warten. Überdies kann angenommen werden, 
dass in Einbahnstraßen eine erhöhte Kfz -Fahrgeschwindigkeit aufgrund reduzierter Kfz -
Begegnungsverkehre vorherrscht. In Abwägung mit den daraus resultierenden positiven Auswirkun-
gen auf etwaige Kfz -Durchgangsverkehre, die sich lediglich in eine Fahrtrichtung auswirken, ist die 
Ausweisung einer Einbahnstraße in dieser speziellen Gemengelage nicht das geeignete verkehrspla-
nerische Instrument. Frühere Ansätze zur Unterbindung des Durchgangsverkehrs mittels Beschilde-
rung wurden in der Vergangenheit bereits zugunsten Anbindung Sentrups an das überörtliche Ver-
kehrsnetz und das Nahversorgungszentrum an der Roxeler Straße zurückgenommen. 
 
Kosten, Bauverfahren & Zeitplanung 
Die bisherige Kostenschätzung für die Umgestaltung der beiden Straßenzüge beziffert voraussichtli-
che Baukosten von rund 3.250.000 €. Das Vorhaben ist nicht KAG-beitragspflichtig, die Anlieger tra-
gen keine Kosten. In beiden Straßenzügen soll als Bauverfahren roter Heißasphalt eingesetzt wer-
den, wie er beispie lsweise auf der Veloroute 11 in den Abschnitten Lütkenbecker Weg / Lindbergh-
weg und Schillerstraße verbaut wurde. Die Heißasphalt -Bauweise besitzt die größte Lebensdauer 
und die besten Rolleigenschaften.  
In beiden Straßenzügen finden in den nächsten fünf Jahren umfangreiche unter- und oberirdische 
Baumaßnahmen statt. Die Stadtnetze errichten ein neues Umspannwerk an der Schmeddingstraße 
und verlegen dafür im Spülbohrverfahren neue Mittelspannungskabel sowie Leerrohre für den späte-
ren Glasfaserausbau in der Waldeyer- und Schmeddingstraße. Die Stadtnetze-Maßnahme beginnt im 
Sommer 2025 und dauert voraussichtlich rund 11 Monate. Die Straßenzüge bleiben im Bereich der 
Baugruben für den Rad - und Busverkehr, Einsatzfahrzeuge, die Müllabfuhr und Anliegerverkehre 
befahrbar. 
Sobald die Stadtnetze-Arbeiten im ersten Teilabschnitt Waldeyerstraße abgeschlossen sind, beginnt 
das Amt für Mobilität und Tiefbau hier mit der Sanierung der Kanalinfrastruktur unter Vollsperrung für 
den Individual- und Busverkehr einzelner St raßenabschnitte. Radfahrer und Fußgänger können die 
Baustelle passieren. Die Privatgrundstücke werden in den Bauabschnitten nur eingeschränkt erreich-
bar sein. In der Schmeddingstraße besteht kein kanaltechnischer Sanierungsbedarf, hier läuft ledig-
lich die Stadtnetze-Maßnahme durch. Die Kanalbaumaßnahme in der Waldeyerstraße beginnt vo-
raussichtlich im Herbst 2025 und dauert voraussichtlich bis Juni 2027. Der Beginn der Baumaßnah-
men zur eigentlichen Umgestaltung der Fahrradstraßen  ist für Anfang 2027 vorgeseh en, teilweise 
überschneidend zu den dann noch laufenden Kanalbaumaßnahmen.  
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1-7 Lagepläne Waldeyerstraße und Schmeddingstraße  
Anlage 8 Folgelastenberechnung 
Anlage 9 Dokumentation der Bürgerbeteiligung & -information

Anlage A

2001 Zeichen

Anlage A zur V/0227/2025 
Kurzüberblick 
Die Waldeyerstraße und die Schmeddingstraße zwischen Orleans-Ring und Roxeler Straße bil-
den als zusammenhängende Fahrradstraßen einen Abschnitt der Velorouten 4 / 5 nach Havix-
beck / Nottuln. Zur Verbesserung der Radverkehrssituation ist geplant, den Abschnitt nach den 
beschlossenen Qualitätsstandards für Fahrradstraße 2.0 umzugestalten (s. V/0151/2019 und An-
lage 1).  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er-
lebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, Familienfreundlichkeit und 
sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet: „Umgestaltung der Waldeyerstraße und Schmeddingstraße Orleans-Ring und 
Roxeler Straße zur Verbesserung der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur und der Verkehrssi-
cherheit“. 
Nach heutigem Stand ist die Fertigstellung im Jahr 2029 vorgesehen. Für den Umbau entstehen 
Kosten in Höhe von ca. 3.250.000 €. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundge-
setz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und We-
gegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW): 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Vorlage verfolgt das Ziel, den Klimanotstand durch eine umweltbewusste und nachhaltige 
Verkehrsplanung zu entschärfen.

Anlage 1-7_Lagepläne Stand 24.04.2025

15840 Zeichen

WWW
WG
H
WW
H
I
Hecke
Hecke
Hecke
Info
Info
Tafel
Tafel
Tor
Hecke
Gehölz
Hecke
Hecke
HeckeHecke
Hecke
elektr. Tor
nkstein
STø= 0.30 m
Kø= 8.00 m
Eiche
STø= 0.30 mKø= 8.00 m
BucheSTø= 0.30 m
Kø= 5.00 m
Buche
STø= 0.30 mKø= 5.00 m
BucheSTø= 0.30 m
Kø= 5.00 m
Buche
STø= 0.30 mKø= 5.00 m
Buche
STø= 0.30 mKø= 7.00 m
Buche
STø= 0.30 mKø= 5.00 m
Buche
STø= 0.30 mKø= 5.00 m
BucheSTø= 0.25 m
Kø= 5.00 m
Buche
STø= 0.30 mKø= 5.00 m
BucheSTø= 0.25 m
Kø= 5.00 m
BucheSTø= 0.25 m
Kø= 6.00 m
BucheSTø= 0.20 m
Kø= 6.00 m
BucheSTø= 0.30 m
Kø= 8.00 m
Birke
STø= 0.90 mKø= 10.00 m
PlataneSTø= 1.20 mKø= 18.00 m
BirkeSTø= 0.50 mKø= 15.00 m
?
STø= 0.15 mKø= 4.00 m
LindeSTø= 0.80 mKø= 18.00 m
PlataneSTø= 0.70 m
Kø= 18.00 m PlataneSTø= 0.80 m
Kø= 18.00 m
PlataneSTø= 0.70 m
Kø= 12.00 m
PlataneSTø= 0.80 mKø= 18.00 m
LindeSTø= 0.70 m
Kø= 10.00 m
Platane
STø= 0.70 mKø= 18.00 m
EicheSTø= 0.60 mKø= 10.00 m
EicheSTø= 0.50 m
Kø= 8.00 m
Eiche
STø= 0.50 mKø= 8.00 m?STø= 0.10 m
Kø= 2.00 m
EicheSTø= 1.60 mKø= 20.00 mEicheSTø= 0.70 m
Kø= 6.00 mEicheSTø= 0.80 mKø= 18.00 m
EicheSTø= 0.50 m
Kø= 6.00 m
Eiche
STø= 0.70 mKø= 14.00 m
376
61
31
I
II
I
27
II
21
B
28
10
(4)
I
16
(1)
I
16 a
II
14
(1)
I
12
III
I
WWW
WW
Gas
W
Kath. Klinikenkirche
Landschaftsgehölz
?
STø= 0.50 mKø= 11.00 m
?
STø= 0.60 mKø= 14.00 m
-
STø= 1.00 mKø= 14.00 m
-
STø= 0.50 mKø= 8.00 m
-
STø= 0.50 mKø= 13.00 m
-
STø= 0.60 mKø= 14.00 m
-
STø= 0.60 mKø= 16.00 m
-
STø= 0.80 mKø= 16.00 m
Busch
434
56
24
(1)
15
II
14 a
75
6
I
39
(1)
II
36
II
32
Paulusheim
Malmedyweg
Beleuchtungsmast
nachrichtlich eingetragen
Waldeyerstraße
Eupener Weg Anschluss an vorh. Verkehrsanlagen
BUS
B U S
R=∞
0+000.000
R=-170.00R=∞
0+025.662
R=∞R=-170.00
0+054.629
R=-172.00R=∞
0+109.211
R=∞R=-172.00
0+154.317
R=-230.00R=∞
0+159.924
R=∞R=-230.00
0+197.324
R=308.36R=∞
0+210.606
R=-67.41R=308.36
0+225.569
5x Fahrradbügel
Deckensanierung im Bestand
bis Kardinal-von-Galen-Ring
Waldeyerstraße
Eupener Weg
Waldeyerstraße
Feuerwehraufstellfläche
(keine Absenkung notwendig)
45°
2,00
4,78
2,00
18,00
18,00
2,00
90
2,50
1,50
50
1,64
1,50
3,00
90
75
2,15
2,15
75
4,10
Zufahrt Parkhaus
Zeichenerklärung
Mischverkehrsfläche
Gehweg
Geh-Radweg
Radweg
Flurstücksgrenze
Fräskante
Parkplatz, Fahrbahnteiler, Insel
Radfahrstreifen/Schutzstreifen
Fahrradstraße
Pflaster
Entfall Baum / Stellplatz
Deckensanierung
Planung
Fahrbahn
gez. iV. Reichelt
taktile Leitelemente
Stadtteil:  
Bezirk:     
Gewässerkennzahl: 
bearbeitet
gezeichnet
geprüft
Name
Maßstab
Längen  / Höhen
Projekt Nr.:
Anlage Nr.:
1 :
1 : 1 :
Datum NameNr.
1
2
3
4
5
Art der Änderung
Plan Nr.:
Blatt Nr.:
Str. Schlüssel:
Datum
Datum Name
bearbeitet
gezeichnet
Planung:
geprüft :
Auftraggeber:
bearbeitet
geprüft :
gezeichnet
Datum Name
genehmigt :
i. A.
Münster, den
Amt für Mobilität und Tiefbau
Veloroute Münster-Nottuln
Lageplan
05
250
10226761
22251
RAYAApril 2025
April 2025 HOAN
Lageplan
V O R P L A N U N G
594x1189 10226761
Plotdatum:  17.04.25 14:53:46 ; honold
Entfall Beleuchtung
Hochbord
Rundbord
Tiefbord

Gas
WW
W
W
Gas
H
W
W
W
W
WW
W
G
W
H
W
W W
Gas
G
WW
Landschaftsgehölz Landschaftsgehölz
Fahrradstraße ; KFZ frei
Straßenname
Abs. Halteverbot
Vorfahrt achten
Straßennamen
abs. Halteverbot
Durchfahrt verboten, Anlieger frei
Sackgasse
Absolutes Halteverbot
Vorfahrtstraße
Vorfahrt achten
Landschaftsgehölz Landschaftsgehölz
Landschaftsgehölz Landschaftsgehölz
Landschaftsgehölz
BUSCH
Geschwindigkeitsmesser
13
114
261
14
115
16
357
356
89
90
91
92
85 86
123
124
93
87
84
16
I
60
(1)
(1)
II
46
I
44
(1)
I
42
II
I2
I
Pfarrheim 58
II
56
1I
II
59
II
51
(1)
(1)
II
49
(1)
(1)
II
47
II
1
43
(1)
(2)
II
41
II
4 II 2
I
39
(1)
I
53
40
549
I (1)
TondernstraßeScheffer-Boichorst-Straße
Waldeyerstraße
BUSB U S
R=∞R=-67.41
0+240.474
R=1000.00R=∞
0+270.464
R=-440.00R=1000.00
0+278.465
R=∞R=-440.00
0+286.677
R=-400.00R=∞
0+309.174
R=∞R=-400.00
0+318.249
R=425.00R=∞
0+403.739
R=∞R=425.00
0+426.597
R=785.00R=∞
0+443.050
R=∞R=785.00
0+470.964
SQ4
SQ4
Waldeyerstraße
Scheffer-Boichorst-Straße
Schlüterstraße
Tondernstraße
Haltestelle bereits
barrierefrei ausgebaut,
bleibt im Bestand erhalten
3x Fahrradbügel
3x Fahrradbügel
18,00
2,50 90 2,00
30
1,50
2,50
4,10
75
2,15
16,20
Zeichenerklärung
Mischverkehrsfläche
Gehweg
Geh-Radweg
Radweg
Flurstücksgrenze
Fräskante
Parkplatz, Fahrbahnteiler, Insel
Radfahrstreifen/Schutzstreifen
Fahrradstraße
Pflaster
Entfall Baum / Stellplatz
Deckensanierung
Planung
Fahrbahn
Plotdatum:  17.04.25 14:56:38 ; honold
taktile Leitelemente
Stadtteil:  
Bezirk:     
Gewässerkennzahl: 
bearbeitet
gezeichnet
geprüft
Name
Maßstab
Längen  / Höhen
Projekt Nr.:
Anlage Nr.:
1 :
1 : 1 :
Datum NameNr.
1
2
3
4
5
Art der Änderung
Plan Nr.:
Blatt Nr.:
Str. Schlüssel:
Datum
Datum Name
bearbeitet
gezeichnet
Planung:
geprüft :
Auftraggeber:
bearbeitet
geprüft :
gezeichnet
Datum Name
genehmigt :
i. A.
Münster, den
Amt für Mobilität und Tiefbau
Veloroute Münster-Nottuln
Lageplan
06
250
10226764
22251
RAYAApril 2025
April 2025 HOAN
Lageplan
V O R P L A N U N G
594x1189 10226764
gez. iV. Reichelt
Hochbord
Rundbord
Tiefbord
Entfall Beleuchtung

P
Kurzparker
H
G
WWW
WW
WW
W
W
W
Gas
W
W
W
W W W
BK
BK
W
W
W
G
W
W
W
G
W
G
W
G
W
G
W
W
W
W W
WW
G
I
II
Rampe
HsNr. 89
Zebrastreifen
Landschaftsgehölz
Hydrant
Vorfahrt achten
Straßenname Fahrradstraße
Kindergarten
EG
ARZT
0000
STø= 0.00 m
Kø= 0.00 m
?
STø= 0.20 m
Kø= 8.00 m
?
STø= 0.30 m
Kø= 8.00 m
?
STø= 0.20 m
Kø= 7.00 m
?
STø= 0.30 m
Kø= 8.00 m
?
STø= 0.20 m
Kø= 6.00 m
?
STø= 0.40 m
Kø= 12.00 m
?
STø= 0.40 m
Kø= 8.00 m
?
STø= 0.35 m
Kø= 9.00 m
0000
STø= 0.00 m
Kø= 0.00 m
?
STø= 0.30 m
Kø= 8.00 m
?
STø= 0.40 m
Kø= 10.00 m
?
STø= 0.50 m
Kø= 12.00 m
?
STø= 0.45 m
Kø= 14.00 m
EG
EG
?
STø= 0.30 m
Kø= 8.00 m
0000
STø= 0.00 m
Kø= 0.00 m
EG
0000
STø= 0.00 m
Kø= 0.00 m
0000
STø= 0.00 m
Kø= 0.00 m
0000
STø= 0.00 m
Kø= 0.00 m
?
STø= 0.35 m
Kø= 10.00 m 0000
STø= 0.00 m
Kø= 0.00 m
?
STø= 0.35 m
Kø= 10.00 m
?
STø= 0.60 m
Kø= 14.00 m
?
STø= 0.20 m
Kø= 4.00 m
?
STø= 0.35 m
Kø= 10.00 m
?
STø= 0.20 m
Kø= 2.00 m
?
STø= 0.30 m
Kø= 6.00 m
?
STø= 1.10 m
Kø= 6.00 m
?
STø= 0.25 m
Kø= 6.00 m
?
STø= 0.70 m
Kø= 14.00 m
?
STø= 0.50 m
Kø= 16.00 m
?
STø= 0.60 m
Kø= 16.00 m
?
STø= 0.10 m
Kø= 2.00 m
0000
STø= 0.00 m
Kø= 0.00 m
?
STø= 0.40 m
Kø= 10.00 m
?
STø= 0.40 m
Kø= 8.00 m
?
STø= 1.40 m
Kø= 20.00 m
?
STø= 0.40 m
Kø= 12.00 m
EG
Müllbox
Gehölz
Rost
Rost
L
L
L
L
L
Rost
Zebrastreifen
Gehölz
AcoRinne
Müllbox
Rampe
Blumen-
kübel
Blumen-
kübel
Stufe
Sohle
n.m.
Zaun
Zaun
L L
L
Zaun
L L
2 Stufen
Rampe
Tür
Tür
2 Stufen
1 Stufe
Müllbox
Hecke
L
L
L LL
L
L L
Stufe
Tür
Tür
Tür
Tür
3 Stufen
Tür
L
Gehölz
L
Betonstein weiß 50/15
Betonstein weiß 50/15
P
P
2 Stufen
Lichtschacht
2 Stufen
0000
STø= 0.00 m
Kø= 0.00 m
0000
STø= 0.00 m
Kø= 0.00 m
Ahorn
STø= 0.80 m
Kø= 12.00 m
Ahorn
STø= 0.25 m
Kø= 6.00 m
?
STø= 0.25 m
Kø= 4.00 m
0000
STø= 0.00 m
Kø= 0.00 m
Buche
STø= 0.25 m
Kø= 6.00 m
Esche
STø= 0.60 m
Kø= 12.00 m
205
Gas
306
Straßenname
Wegweiser
306
Fahrradstrasse
133-10
Fallrohr
Fallrohr
Fallrohr
26
22
548
74
286
239
278279
280
283
284
273
368
13 14
15
163
164
165
1
II
III34
Rampe
(2)
II
30
I
(1)
(2)
(1)
(1)
(1) P2
I
74
27
I
90
S
(1)F
I 29
S
(1)
21
I
St. Theresien-Kirche
62
Kirche
St. Theresien-
II
81
II
75
II
67
II
65
63
(1)
II
61
(1)
II
73
(geplant)
556
87
IS
S
Rampe
FIII30
27
28
6
222
241
242
243
257
245
(1)
(1)
I
36
(1)F
19 a
(1)
(2)
35
(1)
G W
W
W
W
W
W
W
II
Rampe
HsNr. 89
Rinne
AcoRinne
AcoRinne
Hecke
Hecke
Hecke
Hecke
Gehölz
Gehölz
Gehölz
Rasen
Rasen
Hecke
Hecke
Rasen
Tor
Tor
BirkeSTø= 0.50 mKø= 10.00 m
?STø= 0.50 mKø= 4.00 m
Linde
STø= 0.45 mKø= 10.00 m
10
20
164
165
13
15
21
23
275 276
277
281
272
285
41
240
274
335
369
363
-I
(1)
Rampe
II
80
33I
31
I (1)
P1
P1
P2
25
I
72 70
II
23
21
29
II
88
S
(1)
FI
(1)F
(1)F I
I
33
S
I
78
II
II
II
22
20
(1)
71
I
II
552
(1)
P
35S I
Rampe
FI
(1)
F
III
28
31
IS
9
39
224
223
(1)
(1)
I 37
I
38
I 37
S
I
39 a
39
S
(1)
19
(1)
(1)
551
F
(3)
I (1)F
(2)
. .
(2)F I
F
Sentruper Höhe
Sentruper Höhe
BUS
R=∞R=785.00
0+470.964
R=515.00R=∞
0+493.977
R=-1000.00R=515.00
0+502.234
R=∞R=-1000.00
0+510.466
SQ4
SQ4
Sentruper Höhe
Sentruper Höhe
Schmeddingstraße
3x Fahrradbügel
5x Fahrradbügel
Beschlossener Entwurf "Ortsmitte Sentrup"
(Abweichung vom Konzept: Bushaltestelle,
Grünflächen, Parkfläche, Bänke)
Waldeyerstraße
Schmeddingstraße
R=-85.00R=∞
0+527.784
R=80.00R=-85.00
0+537.856
R=∞R=80.00
0+547.939
R=250.00R=∞
0+609.837
R=∞R=250.00
0+632.391
R=∞
R=∞
R=-165.00
R=∞
0+654.570
R=∞
R=-165.00
0+660.820
0+648.134
R=∞
B U S
15 m Kurzzeitparken
Waldeyerstraße
10 m Ladezone
18,00
4,10
30
2,35 90 1,50
1,50
2,55
90
1,50
1,50
85
1,50
1,32 1,85
2,18 2,14 2,16
4,10
75
2,15
18,00
3,50 3,503,50
2,50
2,81
1,94
3,00
3x Fahrradbügel
75
2,50
3,50
Sharing
5,00
Sharing
E
E
Zeichenerklärung
Mischverkehrsfläche
Gehweg
Geh-Radweg
Radweg
Flurstücksgrenze
Fräskante
Parkplatz, Fahrbahnteiler, Insel
Radfahrstreifen
Fahrradstraße
Pflaster
Entfall Baum / Stellplatz
Deckensanierung
Planung
Fahrbahn
Plotdatum:  24.04.25 14:29:31 ; ramm
taktile Leitelemente
Stadtteil:  
Bezirk:     
Gewässerkennzahl: 
bearbeitet
gezeichnet
geprüft
Name
Maßstab
Längen  / Höhen
Projekt Nr.:
Anlage Nr.:
1 :
1 : 1 :
Datum NameNr.
1
2
3
4
5
Art der Änderung
Plan Nr.:
Blatt Nr.:
Str. Schlüssel:
Datum
Datum Name
bearbeitet
gezeichnet
Planung:
geprüft :
Auftraggeber:
bearbeitet
geprüft :
gezeichnet
Datum Name
genehmigt :
i. A.
Münster, den
Amt für Mobilität und Tiefbau
Veloroute Münster-Nottuln
Lageplan
07
250
10362197
22251
RAYAApril 2025
April 2025 HOAN
Lageplan
V O R P L A N U N G
594x1189 10362197
gez. iV. Reichelt
Hochbord
Rundbord
Tiefbord
Entfall Beleuchtung

363
BK
W W W
W W
WW
W W
W
W W W
Gas
W W
W
Schmeddingstraße
Bank
Bank
Gehölz
Hecke
ZufahrtP
Gehölz
P
Zaun+Hecke
Hecke
Hecke
Garagen
Garagen
Zaun+Hecke
Garagen
Hecke
Zufahrt
Hecke
Hecke
Hecke
Hecke Hecke Hecke Gehölz
Zufahrt
2
5
38
56
94
85
89
93
170
171 172
160
173
161 162
180
164
165
182
166 167 168
150151
152
121
136
122
138
126
140
141
128
142129
143
130
149
234
258
259
120
163
87
92
127
119
159
174
181
169
235
II12 S
II67
II
65
P12 P13
P11P10
II75
II
55
II
51
53
II
63
II
II
61
II
49
47 II
P7 P8
P5
P4 P6
I
2
(1)
P3P2
II81
16 S II
II14 S
(1) I
F
69
II79
P16 P15P14
(1)
P1
(1)
P9
(2)
(1)
(1)
I
44
S
(1)
FI
I
42
Dettenianum
Collegium
50
(1)
I
40
I
3 S
(1)
F
(1)
I
41
S
I
43
S
(1)
F
(1)
I
46
III
52
III
60
S
I
45
I
I
I
I
II77
F I
(1)
FI
F
48
S
I (2)
FI
II
I F
(2)FI
F
F
F (3)
I
F
Theresiengrund
SQ5
SQ5
Schmeddingstraße
Theresiengrund
Schulteweg
5,25
75
5,25
753,15
3,25
45°
R=-10000.00R=∞
0+767.193
R=∞R=-10000.00
0+776.831
Zeichenerklärung
Mischverkehrsfläche
Gehweg
Geh-Radweg
Radweg
Flurstücksgrenze
Fräskante
Parkplatz, Fahrbahnteiler, Insel
Radfahrstreifen
Fahrradstraße
Pflaster
Entfall Baum / Stellplatz
Deckensanierung
Planung
Fahrbahn
Plotdatum:  17.04.25 15:53:23 ; honold
taktile Leitelemente
gez. iV. Reichelt
Stadtteil:  
Bezirk:     
Gewässerkennzahl: 
bearbeitet
gezeichnet
geprüft
Name
Maßstab
Längen  / Höhen
Projekt Nr.:
Anlage Nr.:
1 :
1 : 1 :
Datum NameNr.
1
2
3
4
5
Art der Änderung
Plan Nr.:
Blatt Nr.:
Str. Schlüssel:
Datum
Datum Name
bearbeitet
gezeichnet
Planung:
geprüft :
Auftraggeber:
bearbeitet
geprüft :
gezeichnet
Datum Name
genehmigt :
i. A.
Münster, den
Amt für Mobilität und Tiefbau
Veloroute Münster-Nottuln
Lageplan
08
250
10226767
22251
RAYAApril 2025
April 2025 HOAN
Lageplan
V O R P L A N U N G
594x1189 10226767
Hochbord
Rundbord
Tiefbord
Entfall Beleuchtung

W
W
W
G
W
G
GW
GW
W
WW
W
W
G
W
W
W
W
II
II
I
I
Kita
VI
S
Schmeddingstraße
Hecke
Stufen
AcoRinne
Info-tafel
Hecke
Hecke
Hecke
Hecke
Hecke
Hecke
Hecke
P
Müllboxen
Hecke
Hecke
P
P
Rasengitter
Hecke
P
Rasengitter
Hecke
Hecke
Hecke
Hecke
Hecke
P
Zufahrt Tiefgarage
Hecke
Hecke
P
Rasengitter
Tor
Hecke
Hecke
Spiegel
82
333
323
332
371
384
65
66
67
68
69
97
98
99
103
206
104
351
352 291
346
348
350
347
349
117
I
III
115
113
111
(1)FI
(1)FI
II
91
93
(1)
VII
62
70
(2)
I 3
(1)
(1)
I
1
90
I
I
2
(1)
4
6
I S
89 a
89 b
P
P
(2)
P
I
383382
344
381
-I
III
123 j
123
123 b
123 d
123 f
123 h
123 a
123 c
123 e
123 g
III
121
III
119
-I
(1)
-I
(1)
I
Rampe
III
100
I
(geplant)
SQ5a
SQ5a
Schmeddingstraße
Schmeddingstraße
Schmeddingstraße
Soetenkamp
Schmeddingstraße
Josef-Pieper-Straße
R=500.00
R=∞ 1+044.830
R=580.00
R=500.00 1+084.552
R=∞
R=580.00 1+121.401
R=42.00
R=∞ 1+139.052
R=∞
R=42.001+149.295
R=∞
R=∞
1+157.096
6,00
6,00
3,25
75
4,75
2,30
Zeichenerklärung
Mischverkehrsfläche
Gehweg
Geh-Radweg
Radweg
Flurstücksgrenze
Fräskante
Parkplatz, Fahrbahnteiler, Insel
Radfahrstreifen
Fahrradstraße
Pflaster
Entfall Baum / Stellplatz
Deckensanierung
Planung
Fahrbahn
Plotdatum:  24.04.25 11:01:09 ; ramm
taktile Leitelemente
gez. iV. Reichelt
Stadtteil:  
Bezirk:     
Gewässerkennzahl: 
bearbeitet
gezeichnet
geprüft
Name
Maßstab
Längen  / Höhen
Projekt Nr.:
Anlage Nr.:
1 :
1 : 1 :
Datum NameNr.
1
2
3
4
5
Art der Änderung
Plan Nr.:
Blatt Nr.:
Str. Schlüssel:
Datum
Datum Name
bearbeitet
gezeichnet
Planung:
geprüft :
Auftraggeber:
bearbeitet
geprüft :
gezeichnet
Datum Name
genehmigt :
i. A.
Münster, den
Amt für Mobilität und Tiefbau
Veloroute Münster-Nottuln
Lageplan
09
250
10226768
22251
RAYAApril 2025
April 2025 HOAN
Lageplan
V O R P L A N U N G
594x1189 10226768
Entfall Beleuchtung
Hochbord
Rundbord
Tiefbord

W
W
W
W
Schmeddingstraße
HsNr. 56
HsNr. 54
P
P
468
22
373
415
416
407
409
410
412
413
446
380
459
460
462
463
464
443
444
445
458
465
466
483
408
417
406
411
442
414
(1)
(1)
II
58
I
60
(1)
II
64
66
I
65
61
(1)
(2)
II
62
II
69
II
71
II
(3)
II
68
II
67
(1)
II
72
II
70
(geplant)
(geplant)
F
I
(2)
F
II
2
F
I
(1)
2
4
F
II
Übergang Fahrradstraße mit Kfz-Freigabe
in Fahrradstraße mit Freigabe für den
landwirtschaftlichen Verkehr
Schmeddingstraße
Josef-Pieper-Straße
Hermann-Josef-Neuhaus-Weg
R=380.00R=∞
1+287.840
R=∞R=380.00
1+294.461
R=120.00R=∞
1+353.393
R=∞R=120.00
1+422.774
R=130.00
R=∞
1+470.780
R=∞
R=130.00
1+472.942
4,5020
12
3,80
12
20
4,40
Zeichenerklärung
Mischverkehrsfläche
Gehweg
Geh-Radweg
Radweg
Flurstücksgrenze
Fräskante
Parkplatz, Fahrbahnteiler, Insel
Radfahrstreifen
Fahrradstraße
Pflaster
Entfall Baum / Stellplatz
Deckensanierung
Planung
Fahrbahn
Plotdatum:  23.04.25 10:52:17 ; honold
taktile Leitelemente
Stadtteil:  
Bezirk:     
Gewässerkennzahl: 
bearbeitet
gezeichnet
geprüft
Name
Maßstab
Längen  / Höhen
Projekt Nr.:
Anlage Nr.:
1 :
1 : 1 :
Datum NameNr.
1
2
3
4
5
Art der Änderung
Plan Nr.:
Blatt Nr.:
Str. Schlüssel:
Datum
Datum Name
bearbeitet
gezeichnet
Planung:
geprüft :
Auftraggeber:
bearbeitet
geprüft :
gezeichnet
Datum Name
genehmigt :
i. A.
Münster, den
Amt für Mobilität und Tiefbau
Veloroute Münster-Nottuln
Lageplan
10
250
10362231
22251
RAYAApril 2025
April 2025 HOAN
Lageplan
V O R P L A N U N G
594x1189 10362231
Entfall Beleuchtung
Hochbord
Rundbord
Tiefbord
gez. iV. Reichelt

H
T
H
HsNr. 52
Grünfläche
Gehölz
Geh- und Radweg
Gehölz
Geh- und Radweg
Geh- und Radweg
Wiese
Geh- und Radweg
Treppe
Treppe Treppe
Treppe
Wiese
Zaun
Zaun
Haltestelle
87
72
74
73
65
69
232
237
295
402
404
I
6
(1)
60
71
Planungsende
20
12
3,80
12
20
4,40
Schmeddingstraße
Roxeler Straße
R=5.00R=∞
1+628.816
R=∞
R=5.00
1+634.181
R=∞
1+639.128
Zeichenerklärung
Mischverkehrsfläche
Gehweg
Geh-Radweg
Radweg
Flurstücksgrenze
Fräskante
Parkplatz, Fahrbahnteiler, Insel
Radfahrstreifen
Fahrradstraße
Pflaster
Entfall Baum / Stellplatz
Deckensanierung
Planung
Fahrbahn
Plotdatum:  17.04.25 16:21:01 ; honold
Stadtteil:  
Bezirk:     
Gewässerkennzahl: 
bearbeitet
gezeichnet
geprüft
Name
Maßstab
Längen  / Höhen
Projekt Nr.:
Anlage Nr.:
1 :
1 : 1 :
Datum NameNr.
1
2
3
4
5
Art der Änderung
Plan Nr.:
Blatt Nr.:
Str. Schlüssel:
Datum
Datum Name
bearbeitet
gezeichnet
Planung:
geprüft :
Auftraggeber:
bearbeitet
geprüft :
gezeichnet
Datum Name
genehmigt :
i. A.
Münster, den
Amt für Mobilität und Tiefbau
Veloroute Münster-Nottuln
Lageplan
11
250
10362245
22251
RAYAApril 2025
April 2025 HOAN
Lageplan
V O R P L A N U N G
594x1189 10362245
Entfall Beleuchtung
Hochbord
Rundbord
Tiefbord
gez. iV. Reichelt

Beratungsverlauf (2)

05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 5.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (27)

  • Schmeddingstraße 3x
  • Waldeyerstraße 10m
  • Tondernstraße 4
  • Scheffer-Boichorst-Straße 5
  • Albert-Schweitzer-Straße
  • Roxeler Straße
  • Einsteinstraße
  • Annette-Allee
  • Schillerstraße
  • Dieckstraße
  • Schlüterstraße
  • Malmedyweg 2
  • Eupener Weg 3
  • Bohlweg
  • Lindberghweg
  • Soetenkamp
  • Jungeblodtplatz
  • Hermann-Josef-Neuhaus-Weg
  • Sentruper Straße
  • Kardinal-von-Galen-Ring
  • Zufahrt Tiefgarage
  • Josef-Pieper-Straße
  • Sentruper Höhe 6
  • Lütkenbecker Weg
  • Theresiengrund
  • Promenade
  • Schulteweg 5

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0227/2025
Typ
Vorlagen
Datum
24.04.2025
Erstellt
14.04.2025 10:42