V/0227/2025
Veloroute 5 Nottuln – Münster: Fahrradstraßen Waldeyerstraße und Schmeddingstraße
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Anlage 8_Folgelastenberechnung
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Folgelastenberechnung Anlage 1 V/0227/2025 Aufgestellt am: 14.04.2025 Amt: 66 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 1201 Investitionsmaßnahme 4243 Jahr der Fertigstellung: 2029 Nutzungsdauer: 40 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 2. Beiträge 3. Eigenanteil Stadt Münster 3.250.000 100,00 Gesamt-Kapitalbedarf 3.250.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 2. Baukosten 3.250.000 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 3.250.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2030 32.500 20,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Zwischensumme 32.500 20,00 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 81.250 50,00 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 48.750 30,00 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 48.750 € p.a. + Tilgung 97.500 € p.a. = Schuldendienst 146.250 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 162.500 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 0 0,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 0 0,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 162.500 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,00 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Umbau der Waldeyerstraße und Schmeddingstraße zu Fahrradstraßen 2.0 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Velorouten Stadtregion Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)
Anlage 9_Dokumentation_Waldeyerstraße_Schmeddingstraße_barrierefrei
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Seite 1 Eine starke Infrastruktur für Sentrup: Ver- und Entsorgungsleitungen in der Waldeyerstraße und Schmeddingstraße sowie Ausbau zu Fahrradstraßen 2.0 Dokumentation der Informationsveranstaltung 26. März 2025, Overberg-Berufskolleg, Münster, 18.00 - 21.00 Uhr Inhalt 1 Begrüßung 2 Vorstellung der Baumaßnahme 2.1 Netz- und Kanalbaumaßnahmen 2.2 Ausbau zu Fahrradstraßen 2.0 3 Ihre Fragen – Unsere Antworten: Diskussionsrunde 4 Ihre weiteren Hinweise an uns 5 Danksagung und Verabschiedung Teilnehmende der Auftaktveranstaltung (Foto: plan-lokal) 1 Begrüßung Thomas Scholle, Moderator vom Dortmunder Pla- nungsbüro plan-lokal, begrüßt um 18:00 Uhr die ca. 180 Teilnehmenden zur Informationsveranstaltung für die Baumaßnahmen Waldeyer- und Schmed- dingstraße. Er begrüßt außerdem Bezirksbürger- meister Stephan Brinktrine, der die Gäste ebenso herzlich willkommen heißt und sich für das große Interesse an der Veranstaltung und der Maßnah- me bedankt. Stephan Brinktrine betont, dass die Münsteraner Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich an den Verfahren und Maßnahmen der Stadtverwal- tung interessiert seien und lobt das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, was sich in der hohen Teil- nehmerzahl spiegele. Er hebt außerdem den unge- wöhnlichen Einsatz der Bevölkerung in Sentrup für den Erhalt des Ortsteilzentrums und der anliegen- den Gewerbetreibenden hervor und betont, dass Maßnahmen wie die anstehenden Baumaßnahmen an der Waldeyer- und Schmeddingstraße stets mit Einschränkungen der Anliegenden einhergehen, bit- tet aber auch um Verständnis, dass die Maßnahmen dennoch notwendig seien, um die Netz-, Kanal- und Fahrradinfrastruktur im Stadtteil zu stärken. Stephan Brinktrine und Thomas Scholle begrüßen das Team von den Stadtnetzen Münster und dem Amt für Mobilität und Tiefbau, welches die gemein- same Baumaßnahme vorstellt. EINE STARKE INFRASTRUKTUR FÜR SENTRUP INFORMATIONSVERANSTALTUNG AM 26. MÄRZ 2025 Seite 2 2 Vorstellung der Baumaßnahme 2.1 Netz- und Kanalbaumaßnahmen Ulrich Marx, Mitarbeiter der Fachstelle Ausschrei- bung vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster, beginnt die Einführung in die Baumaß- nahme mit einem Rückblick über die bisher durch- geführten Kampfmittelsondierungen, die zwischen dem 06.11.2023 und 13.12.2024 stattfanden und in deren Rahmen sieben Verdachtspunkte untersucht und eine 250-kg-Bombe aus dem zweiten Welt- krieg entschärft wurde. In der Vorbereitung auf die Entschärfung in der Nähe des Universitätsklinikums Münster (UKM) musste zudem ein komplexer Eva- kuierungsplan für das UKM erarbeitet werden. Daniel Schumacher, Leiter der Gruppe Planung Netze, und Niklas Ebel, Fachplaner Strom der Stadt- netze Münster GmbH, gingen zunächst auf die im vergangenen Jahr durchgeführten Bauarbeiten für die Trinkwasserversorgung ein. Die Ausführung der Baumaßnahme sei in vielen Belangen nicht optimal gelaufen und die Stadtnetze als Auftraggeber selbst unzufrieden. Die Stadtnetze Münster setzen alles daran, die neuerlichen Arbeiten straff durchzufüh- ren und zu einem pünktlichen Abschluss zu bringen. Im Anschluss an den Rückblick stellen sie die zeitlich im Bauablauf ersten Baumaßnahmen zur Verstärkung und Erweiterung des Stromnetzes für Sentrup vor. Entlang der Schmeddingstraße und der Waldeyerstraße werden im Spülbohrverfahren neue Mittelspannungskabel (10 kV) verlegt, die ein neues Umspannwerk an der Schmeddingstraße in das Mit- telspannungsnetz einbindet. Zugleich werden Leer- rohre für einen späteren Glasfaserausbau verlegt. Dafür werden insgesamt neun Baugruben (fünf an der Waldeyerstraße, vier an der Schmeddingstraße) sukzessive und paarweise (Start- und Zielgrube) ge- öffnet, zwischen denen dann jeweils die Kabel und Rohre im geschlossenen Spülbohrverfahren einge- bracht werden. Daniel Schumacher und Niklas Ebel legen dar, welche Vorteile das geschlossene Bau- verfahren bietet: die notwendigen Zieltiefen sind mit diesem Verfahren gut erreichbar, es kann gut an bestehenden Querleitungen und den Wurzeln der Straßenbäume „vorbei“-gebaut werden, der Raum- bedarf ist kleiner als im offenen Verfahren und auch die Bauzeit ist kürzer als im offenen Verfahren. Das Team von den Stadtnetzen Münster erläutert den geplanten Bauablauf, die geschätzten Bauzei- ten und die Auswirkungen für die Anlieger. Auf den Verkehr wird sich die Maßnahme insofern auswir- ken, als dass die Waldeyer- und Schmeddingstraße jeweils abschnittsweise zwischen Ziel- und Start- grube halbseitig gesperrt werden. In diesem Zeit- raum wird das Passieren mit Fahrrädern und zu Fuß weiterhin möglich sein. Auch der Anliegerverkehr, der Busverkehr, Müllfahrzeuge und Rettungskräfte können die Baustelle passieren. Die Arbeiten der Stadtnetze an den Stromversor- gungsleitungen sind für Sommer 2025 bis Frühjahr 2026 geplant und bewegen sich in Abschnitten vom östlichen Ende der Waldeyerstraße zur Kreuzung Waldeyer-/Schmeddingstraße und von dort aus Richtung Norden entlang der Schmeddingstraße. Zeitlich teilweise parallel werden dann die Arbeiten der Kanalsanierung in der Waldeyerstraße vorge- nommen. Diese Arbeiten sind notwendig, damit die Abwasserkanalisation in dem Bereich sowohl den baulichen als auch hydraulischen Anforderungen gerecht werden kann. Aufgrund seines Alters ist der bisherige Abwasserkanal mit Rissen, schadhaf- ten Anschlüssen und Wurzeleinbrüchen belastet. Zudem kann er den veränderten Niederschlags- und Abwassermengen hydraulisch nicht mehr langfristig gerecht werden und muss entsprechend saniert werden. Im Anschluss erläutert Ulrich Marx die vorgesehe- nen Bauabschnitte der Kanalsanierung. Diese folgen dem Verlauf der Waldeyerstraße von der Haltestelle Chirurgie bis Kreuzung Waldeyer-/Schmedding- straße von Osten nach Westen. Die Abschnitte sind eingeteilt wie folgt: 1. Chirurgie bis Malmedyweg 2. Malmedyweg bis Eupener Weg 3. Eupener Weg bis Tondernstraße 4. Tondernstraße bis Scheffer-Boichorst-Straße 5. Scheffer-Boichorst-Straße bis Sentruper Höhe 6. Sentruper Höhe bis Schmeddingstraße EINE STARKE INFRASTRUKTUR FÜR SENTRUP INFORMATIONSVERANSTALTUNG AM 26. MÄRZ 2025 Seite 3 Die Kanalsanierung wird in offener Bauweise über die gesamte Fahrbahnbreite stattfinden müssen, was vollständige Sperrungen für den PKW- und Bus- verkehr im jeweiligen Bauabschnitt zur Folge hat. Zu Fuß und mit dem Fahrrad werden die Baustellenab- schnitte passierbar bleiben, die Erreichbarkeit der Privatgrundstücke mit privaten PKW wird jedoch eingeschränkt werden. Rettungswege für Feuerwehr und Rettungsdienste sind gesichert. Weitere Details zur Planung der Maßnahmen sind auch in der veröffentlichen Präsentation der Ver- anstaltung auf der Website des Amts für Mobilität und Tiefbau unter www.stadt-muenster.de/waldey- erstraße zu finden. Informationen zu den Strom- netzarbeiten haben die Stadtnetze Münster online aufbereitet: http://www.stadtnetze-muenster.de/ waldeyer-strasse 2.2 Ausbau zu Fahrradstraßen 2.0 Bastian Spliethoff aus dem Fachbereich Verkehrs- planung und Phillip Oeinck, Fahrradbüro Münster, gehen anschließend zum Ausbau der bereits beste- henden Fahrradstraßen Waldeyer- und Schmed- dingstraße zu Fahrradstraßen 2.0 über. Beide Straßen sind Abschnitte der Velorouten Havixbeck-Münster und Nottuln-Münster. Sie sind bereits heute Fahrradstraßen, werden den im Jahr 2019 politisch beschlossenen Qualitätsstandards jedoch nicht gerecht. Die Einfärbung der Straßeno- berfläche, die Schaffung komfortabler und sicherer Breiten durch teilweise Neusortierung des ruhen- den Verkehrs und das Ermöglichen sicherer Begeg- nungsverkehre schließen sich an die Kanal- und Netzbauarbeiten an. Bastian Spliethoff und Phillip Oeinck stellen dar, welche konkreten Maßnahmen in Planung sind und machen deutlich, dass sich für diese Teilprojekte noch Gestaltungsspielräume durch die frühzeitige Beteiligung und Information eröffnen. So sei der Planungsprozess noch nicht abgeschlossen und der Umsetzungsbeschluss noch nicht politisch erfolgt. In diesem Kontext können Anregungen aus der Öffentlichkeit zu verschiedenen Optionen gegeben werden, beispielsweise bezogen auf den Rückbau von Baumscheiben, der Neuordnung der Kreu- zungssituation an der Kreuzung Waldeyer- und Schmeddingstraße oder weiteren Vorschlägen zur Gestaltung der Fußgängerbereiche und Ausstat- tung beispielsweise mit neuen Fahrradbügeln oder Car-Sharing-Parkflächen. Der Bedarf, die Sicherheit und den Komfort für Rad- fahrende im Bereich Schmeddingstraße bereits jetzt zu erhöhen, wird von der Stadtverwaltung gesehen und aufgenommen. Hier sind kurzfristig umsetzbare Ad-Hoc-Maßnahmen möglich, zu denen Bastian Spliethoff und Phillip Oeinck sich Rückmeldung aus dem Plenum für ein Meinungsbild erhoffen, da die lokale Expertise von besonderer Bedeutung ist. Neben Halteverboten am Fahrbahnrand stehen auch eine Anlieger-frei-Regelung oder eine Einbahn- straßenregelung für KFZ-Verkehre als Optionen zur Diskussion. Ziel wäre hier eine kurzfristige Umset- zung im Sommer 2025. Die Kolleginnen und Kollegen standen auch im Anschluss an die Diskussion an vorbereiteten Stellwänden für bilaterale Gespräche, Rückfragen und weitere Anregungen zur Verfügung. Unter den folgenden Kontaktdaten sind die Stadtverwaltung und die Stadtnetze zum Thema der Baumaßnah- men erreichbar: Stadtnetze Münster Für Anliegen im Vorfeld: baustellen@stadtnetze-muenster.de Tel.: 0251 694 13 13 Für Absprachen während der Baustelle: Vor Beginn der Arbeiten erhalten die unmittelbaren Anlieger_innen Infozettel mit Kontaktdaten direkt zur Bauleitung. Stadt Münster – Amt für Mobilität und Tiefbau Für Anliegen im Vorfeld der Kanalarbeiten: baustellen@stadt-muenster.de Tel.: 0251 492 66 66 Fahrradbüro (Fahrradstraße Plus): fahrradbuero@stadt-muenster.de Tel.: 0251 492 72 72 EINE STARKE INFRASTRUKTUR FÜR SENTRUP INFORMATIONSVERANSTALTUNG AM 26. MÄRZ 2025 Seite 4 3 Ihre Fragen - Unsere Antworten: Diskussionsrunde Stadtnetze und Kanalbau F: Das Spülbohrverfahren findet in einer geschlosse- nen Bauweise statt. Warum folgen noch Kanalbau- arbeiten in offener Bauweise? A: Das Spülbohrverfahren für die Mittelspannungs- kabel und Leerrohre ermöglicht ein schnelles Vorangehen der Bauarbeiten. Da in den Nebenan- lagen Bäume wurzeln und Versorgungsleitungen im Straßenraum liegen, finden die Bauarbeiten im Wesentlichen im Bereich der Parkstreifen statt. Die Baustelleneinrichtung reicht jedoch bis in den Stra- ßenraum, so dass eine Fahrspur gesperrt werden muss. Die Kanalsanierung erfolgt in der Mitte der Straße. Ein Spülbohrverfahren ist hier nicht zielführend, da alle Hausanschlüsse bis zur Grundstücksgren- ze ebenfalls neu gebaut werden müssen und die Hauptkanäle und die Hausanschlüsse für ein unter- irdisches Bauverfahren nicht tief genug liegen. F: Wenn die Waldeyerstraße gesperrt wird, Stich- straßen zu Anliegerstraßen umgewidmet werden und für den Parkverkehr geschlossen werden, erhöht sich der Parkbelastung im Gebiet. Es besteht die Befürchtung, dass Müllfahrzeuge, Feuerwehr- fahrzeuge etc. Orte nicht erreichen, weil die Sen- truper Höhe zugeparkt wird. Wird die medizinische Notfallversorgung, die Erreichbarkeit der Feuerwehr und die Erreichbarkeit durch die Versorgungsbetrie- be trotzdem gewährleistet? A: Die Erreichbarkeit von Gebäuden wird grund- sätzlich mit der Feuerwehr abgestimmt und ge- währleistet. Während der Baumaßnahmen werden die Wege zu Parkplätzen und zu Mülltonnen länger sein. Jede einzelne Erschwernis ist heute aber noch nicht absehbar. Wenn die Baumaßnahmen begin- nen, werden die Anliegerinnen und Anlieger noch- mals gesondert informiert. F: Wie wird der Busverkehr während der Baumaß- nahmen geleitet? A: In der ersten Phase der Bauarbeiten, den Strom- netzarbeiten, verkehren die Buslinien wie gewohnt. Während der Kanalarbeiten wird es eine Umleitung für den Busverkehr geben. Der Verlauf der Umlei- tung muss nun noch im Zusammenhang mit den Straßenquerschnitten und mit den Stadtwerken Münster diskutiert werden. F: Ist gewährleistet, dass die Privatgrundstücke wäh- rend der Baumaßnahmen mit dem Auto erreicht werden können? A: Ja. Grundsätzlich bleiben die Grundstücke für Kfz erreichbar. Allerdings wird es baustellenbedingt zu (zeitlichen) Einschränkungen kommen. Daher stimmt die Bauleitung die An- und Abfahrten zu den Grundstücken während der Baumaßnahme vor Ort mit den Anwohnenden ab. F: Welche Maßnahmen können während der Bauar- beiten zur Kommunikation bei Problemen, Fragen oder Hinweisen angeboten werden? A: Eine regelmäßige Sprechstunde mit dem Baulei- ter könnte es ermöglichen, Themen aufzugreifen und gemeinsam zu besprechen. Die Möglichkeit der Einrichtung einer Kontaktstelle wird die Stadt Münster prüfen. Veloroute/Fahrradstraße F: Warum verläuft die Veloroute über die Schmed- dingstraße und Waldeyerstraße statt über die Albert-Schweitzer-Straße? A: Im Jahr 2020 wurde vom Haupt- und Finanz- ausschuss nach vorheriger Anhörung der BV Mitte und der BV West die Trasse der Veloroute Nottuln-Münster politisch beschlossen (vgl. Vorlage V/1200/2019). Grundlage für den Beschluss war ein umfassender Variantenvergleich des beauftragten Planungsbüros Loendersloot Groep aus den Nie- derlanden. Die Veloroute wurde dafür in 3 Untersu- chungsbereiche unterteilt. Für den Untersuchungs- bereich A (Promenade bis Roxeler Straße) wurden 4 Trassen geprüft (a) Einsteinstraße, b) UKM-Gelände, c) Waldeyerstraße, d) Annette-Allee). Die Bewer- tungskriterien waren Reisezeit (Direktheit und Halte), Sicherheit (Verkehrssicherheit und soziale Sicherheit) sowie Realisierbarkeit (Umsetzbarkeit und Kostenaufwand). Das bedeutet gleichzeitig nicht, dass kein Mitspracherecht mehr besteht. Auch wenn der Verlauf der Veloroute feststeht, sind EINE STARKE INFRASTRUKTUR FÜR SENTRUP INFORMATIONSVERANSTALTUNG AM 26. MÄRZ 2025 Seite 5 die konkreten Planungen für die Schmeddingstraße und Waldeyerstraße noch nicht abgeschlossen und somit veränderbar. F: Welcher Bodenbelag wird im Rahmen der Quali- tätsstandards für Fahrradstraßen gewählt? A: Der Qualitätsstandard für Fahrradstraßen in Münster richtet sich nach dem Ratsbeschluss aus 2019 (vgl. Vorlage V/0151/2019) und gilt nicht nur für die Schmeddingstraße/Waldeyerstraße, sondern stadtweit. Als Bauverfahren wird die Stadtverwal- tung im Zuge der politischen Beschlussfassung für die Maßnahme ein Heißasphaltverfahren vorschla- gen. Dieses Verfahren hat sich bewährt und wurde bereits erfolgreich in Münster angewendet (u.a. Bohlweg, Schillerstraße, Dieckstraße, Lütkenbecker Weg, Lindberghweg). F: Die Planungen zum Minikreisverkehr erwecken den Eindruck, dass die Größe des Kreisverkehrs zu Verkehrsproblemen führt. Sind z. B. die Schleppkur- ven von Bussen eingeplant? Und sind Verkehrspro- bleme zu erwarten, weil sich Verkehrsteilnehmende nicht an die Verkehrsregeln halten? A: Natürlich wurde im Vorfeld geprüft, dass Busse den Minikreisverkehr befahren können. Bei einem Minikreisverkehr handelt es sich um einen kleinen Kreisverkehr, der bewusst eine überfahrbare Mit- telinsel besitzt. Busse, aber auch z. B. Sattelschlep- per können den Minikreisverkehr dadurch problem- los befahren. Es stellt für uns keine Alternative dar, den bisherigen Bestand zu bewahren, weil die heuti- ge Situation keine eindeutige Verkehrssituation für Radfahrende darstellt. Ob sich die Verkehrsteilnehmenden an die Ver- kehrsregeln halten, kann in der Planung nur sehr begrenzt beeinflusst werden. In Absprache mit der Polizei und Straßenverkehrsbehörde erwies sich der Kreisverkehr für den Kreuzungsbereich als beste Lösung. F: Es entstehen regelmäßig gefährliche Situatio- nen, weil Radfahrende an der Schmeddingstraße den Bürgersteig benutzen und Autofahrende nicht ausweichen können. Kann diese Situation berück- sichtigt werden? A: Die Situation ist auf den schlechten Zustand der Fahrradstraße Schmeddingstraße und den hohen Rückstau zurückzuführen, der Radfahrende dazu verleitet, die Gehwege zu nutzen. Die Umplanung der Schmeddingstraße zur Fahrradstraße 2.0 wird diese Konfliktsituation lösen. Dies zeigen die vielen guten Beispiele im Stadtgebiet, wo eine Umgestal- tung bereits stattgefunden hat und vergleichbare Konflikte nicht (mehr) auftreten. F: Ist die Verkehrsberuhigung alleine durch die Fahrradstraße als solche ohne weitere verkehrsbe- ruhigende Maßnahmen gegeben? A: Eine Fahrradstraße lässt sich dann am besten als solche nutzen, wenn sie möglichst wenige Ein- schränkungen aufweist. Verkehrsberuhigungen kön- nen über Verkehrsinseln geschaffen werden. Beides muss in der Planung gegeneinander abgewogen werden. Ein Kompromiss wäre, drei Baumscheiben mit erhaltenswertem Baumbestand in der Schmed- dingstraße zu erhalten. Fahrbahnschwellen sollen möglichst vermieden werden, um Komfortverluste zu vermeiden. In der Vergangenheit wurden hierzu u.a. Sinusschwellen (Lindberghweg) und „Berliner Kissen“ (Annette-Allee) getestet. F: Warum bleiben im aktuellen Vorschlag drei Baumscheiben in der Schmeddingstraße erhalten? Sollte man nicht eher alle Baumscheiben entfernen und stattdessen Hügel in die Straße einbauen, die den Autoverkehr verlangsamen, aber von Radfah- renden umfahren werden können? Gegenteilige Anmerkung aus dem Publikum: Der Erhalt der Baumscheiben in der Schmeddingstraße ist wichtig. Es ist wohl unstrittig, dass Konzepte für die Verkehrsberuhigung entwickelt werden müssen. F: Neben längsparkenden Fahrzeugen ist eine Dooring-Zone vorgesehen, um den Abstand zwi- schen Radfahrenden und sich öffnenden Autotü- ren zu vergrößern. Ist der Straßenplatz dann noch ausreichend? A: Der Straßenraum an der Waldeyerstraße ist insgesamt 11m breit. Das entspricht dem heutigen Standard. 5,25 Meter der Fahrbahn und eine Doo- ring-Zone von 0,75 Metern schaffen eine Gesamt- breite von 6 Metern. Wenn sich in Einzelfällen zwei breitere Wagen begegnen, kann die Dooring-Zone EINE STARKE INFRASTRUKTUR FÜR SENTRUP INFORMATIONSVERANSTALTUNG AM 26. MÄRZ 2025 Seite 6 auch befahren werden. Verkehrsauswirkungen im Bauprozess F: Das Parkhaus des Universitätsklinikums an der Waldeyerstraße ist bereits stark ausgelastet. Die umgebenden Straßen werden bereits heute von den Besucher_innen und Mitarbeitenden des Klini- kums zum Parken genutzt. Welche Planungen und Regelungen sind im Zeitraum der Baumaßnahmen für die Parksituation vorgesehen? A: Den Projektpartnern ist bewusst, dass die Bau- maßnahmen den Parkdruck verschärfen werden. Die Planungen sehen vor, die Zufahrbarkeit des Parkhauses vom Universitätsklinikums an der Wal- deyerstraße so lange wie möglich zu gewährleisten, um den Parkdruck nicht noch weiter zu erhöhen. Trotzdem kann es vorkommen, dass das Parkhaus zeitweise nicht erreichbar sein wird. F: Wie kann vermieden werden, dass die Nebenstra- ßen während der Baumaßnahmen von Durchgangs- verkehr belastet werden? A: Während des Netzausbaus als erstem Teil der Baumaßnahme erfolgt keine Vollsperrung von Straßen, sodass diese immer mindestens einspurig befahrbar bleiben. Anders sieht das bei den Kanal- baumaßnahmen aus. Hierbei besteht grundsätzlich das unvermeidliche Risiko, dass sich Verkehre auf die Nebenstraßen verlagern. Die Stadt Münster prüft im Vorfeld, welche Verkehre zu erwarten sind, um entsprechend reagieren zu können. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch zu früh, um die Baustellenanordnung zu prüfen, da die konkrete Bauausführung noch nicht mit dem ausführenden Unternehmen abgesprochen und festgelegt ist. Maßnahmen zur Verkehrssicherheit bis zur Fertigstellung der Fahrradstraße F: Welche Möglichkeiten bestehen für die Schmed- dingstraße/Waldeyerstraße, um den Durchgangs- verkehr abzuhalten? A: In der Verkehrsplanung spricht man von moda- len Filtern, um Durchgangsverkehr zu verhindern. Möglichkeiten wären eine Einbahnstraßenregelung, Anlieger-frei-Beschilderung, eine Änderung der Ab- biegemöglichkeiten und als letztes Mittel der Wahl eine bauliche Sperrung. Die jeweilige Maßnahme muss mit den Einschränkungen abgewogen werden, die von der Maßnahme ausgehen. Eine Möglichkeit wäre es, schrittweise wie z. B. in der Schillerstraße vorzugehen. Wenn ein erster Maßnahmenschritt nicht reicht, können weitere Maßnahmen umge- setzt werden. Die Verwaltung prüft aktuell zudem, die verkehrli- che Situation kurzfristig zu verbessern, indem die ohnehin im Rahmen der Umgestaltung vorgesehe- nen, einseitigen Halteverbote bereits vorab reali- siert werden. F: Wäre eine Einbahnstraßenregelung eine Möglich- keit, um den Durchgangsverkehr aus den Neben- straßen herauszuhalten? A: Die Stadt Münster prüft den Einsatz einer Ein- bahnstraßenregelung. Bei einer solchen Regelung muss bedacht werden, dass für die Anwohnen- den der Straße Umwegfahrten resultieren. Au- ßerdem verleiten Einbahnstraßen zu erhöhten Kfz-Geschwindigkeiten. Anmerkung aus dem Publikum: Es wird angeregt, nur den nördlichen Abschnitt der Schmedding- straße, der zur Albert-Schweitzer-Straße führt, als Einbahnstraße zu regeln. Gegenteilige Anmerkung aus dem Publikum: Wenn der nördliche Abschnitt der Schmeddingstraße zur Einbahnstraße umfunktioniert würde, müssten Anwohner_innen der Seitenstraßen trotzdem einen Umweg fahren. F: Können Überlegungen dazu stattfinden, dass Radfahrende nicht von den Autofahrenden überholt werden dürfen? A: Die Stadtverwaltung wird die Anordnung des Verkehrszeichens 277.1 (Überholverbot von einspu- rigen Fahrzeugen) für die Fahrradstraßen prüfen. Auswirkungen Einzelhandel F: Gibt es Möglichkeiten, den Einzelhandel zu unterstützen? A: Alle Projektbeteiligten sind sich der großen Be- deutung der Gewerbeangebote im Ortskern Sen- trup bewusst und haben Bereitschaft signalisiert, die Belange der Gewerbetreibenden zu berücksichtigen und sie durch geeignete Maßnahmen während der Bauphase zu unterstützen. Die Stadt Münster wird EINE STARKE INFRASTRUKTUR FÜR SENTRUP INFORMATIONSVERANSTALTUNG AM 26. MÄRZ 2025 Seite 7 versuchen, den Einzelhandel z. B. mit Beschilderun- gen, Hinweisen oder Kurzzeitparkplätzen bestmög- lich zu unterstützen. Der temporären Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen über die Zeit der geplanten Stromnetz- und Kanalbauarbeiten stehen sowohl die ausführenden Stellen als auch das Ordnungsamt als Genehmigungsbehörde für die Baustellenein- richtung und verkehrsrechtliche Anordnungen für die geplanten Baumaßnahmen positiv gegenüber. Entsprechende Flächen werden in der Baustellen- planung eingeplant und je nach Bauphase an unter- schiedlichen Stellen ausgewiesen. F: Wie können die Geschäftsleute während der Bau- maßnahmen parken und angeliefert werden? A: Als Maßnahme wird das Kurzzeitparken – auch in der Ortsmitte – als Option geprüft und geklärt, welche Möglichkeiten im Rahmen der Bauausfüh- rung bestehen. Die Wichtigkeit der Geschäfte für das Ortsteilzentrum wurde im Rahmen der Veran- staltung sehr deutlich und liegt auch den Planenden bei der Stadt Münster am Herzen. Verkehrssituation Ortsteilzentrum F: Die Straße wurde für Baumaßnahmen in den letz- ten Jahren immer wieder geöffnet. Ist damit auch in Zukunft zu rechnen? A: Auch in Zukunft wird die Infrastruktur in Sen- trup von den Stadtnetzen und der Stadt Münster gepflegt und an neue Anforderungen angepasst werden. Dabei geht es um Kabel und Rohre, die die Anwohnerinnen und Anwohner in Sentrup tagtäglich nutzen und von denen sie unmittelbar profitieren – von einem Stromnetz, das zusätzliche Wallboxen verkraften kann, von Rohrleitungen, die frisches Trinkwasser ins Haus transportieren und es – nicht mehr ganz so frisch – auch verlässlich wieder abtransportieren, von Glasfaserkabeln, die wirklich schnelles Internet ins Haus bringen. Auch in Zukunft sind Bauarbeiten notwendig, um in Sentrup eine zeitgemäße und bedarfsgerechte Inf- rastruktur bereitzustellen, zum Beispiel für schnelles Glasfaserinternet. Größere Infrastrukturmaßnah- men, wie beispielsweise ein Fernwärmeausbau, sind in den kommenden Jahren in Sentrup jedoch nicht geplant. F: In der Ortsmitte Sentrup könnte die Kreuzungs- situation Waldeyer-/Schmeddingstraße durch eine Kreisverkehrssituation abgelöst werden. In Erwä- gung gezogen wurde für die Fahrradstraße auch eine abknickende Vorfahrt für die Fahrradstraße. Aus welchem Grund stellt die abknickende Vorfahrt die schlechtere Regel dar? A: Die abknickende Vorfahrt stellt für den Fuß- verkehr deutlich die schlechteste Variante dar, da Fußgängerinnen und Fußgänger die abknickende Fahrradstraße nicht kreuzen dürften und die beiden vorhandenen Fußgängerüberwege („Zebrastreifen“) aus verkehrsrechtlichen Gründen entfallen müssten. Gleichzeitig würde der Busverkehr in beiden Fahrt- richtungen benachteiligt werden. F: Warum wird ein Kreisverkehr vor der Rechts-vor- links-Regelung bevorzugt? A: Eine Rechts-vor-links-Regelung würde für den Busverkehr eine Verschlechterung der Verkehrsfüh- rung im Vergleich zum heutigen Zustand bedeuten. Auch im Zusammenhang mit dem hohen Rad- verkehr wären Probleme zu erwarten. Durch eine Rechts-vor-Links-Regelung würde sich außerdem die Vorrangregelung für Radfahrende im Kreuzungs- bereich in den Fahrtrichtungen unterschiedlich darstellen – was bereits im Bestand heute zu mas- siven Probleme durch Vorfahrtmissachtungen und -missdeutungen führt. Verkehrssituation UKM F: Insbesondere am Morgen und zum Feierabend bestehen Verkehrsprobleme am Universitätskli- nikum. Warum wird die Ausfahrt am Universitäts- klinikum zur Schmeddingstraße nicht vollständig gesperrt, um die Verkehrsbelastung zu verringern? A: Das skizzierte Problem ist unstrittig. Die Stadt Münster ist im Austausch mit dem Universitätskli- nikum. Die Fläche befindet sich nicht in städtischer Hand, sodass die Straße in dem Bereich nicht gesperrt werden kann. Es bestünde die Möglichkeit, auf der Schmeddingstraße den Kfz-Durchgangs- verkehr mit modalen Filtern auszuschließen. Von den Konsequenzen eines solchen Modalfilters sind allerdings auch die anliegenden Grundstückseigen- tümer_innen betroffen. EINE STARKE INFRASTRUKTUR FÜR SENTRUP INFORMATIONSVERANSTALTUNG AM 26. MÄRZ 2025 Seite 8 Anmerkung aus dem Publikum: Die Parkgebühren im Parkhaus sind zu hoch. Mitarbeitende des Kran- kenhauses würden deshalb im Umfeld parken. F: Durch die Planungen würden ca. 30 Parkplätze wegfallen. Durch den Parksuchverkehr von Mitar- beitenden des Universitätsklinikums ist die Ver- kehrssituation bereits heute für die Schulkinder gefährlich und würde sich durch die Planungen vermutlich noch verschärfen. Sind Anliegerstraßen eine Möglichkeit, den generellen Verkehr und den Parksuchverkehr zu reduzieren? A: Die Stadt Münster ist für die Einrichtung von Anliegerstraßen offen. Allerdings führt eine Anlie- gerstraße dazu, dass auch Bewohner_innen der Nebenstraßen die Anliegerstraße rechtlich nicht mehr nutzen dürfen. Dennoch wird die Maßnahme – auch als Interimslösung während der Baumaßnah- men – geprüft. 4 Ihre weiteren Hinweise an uns Thema Gestaltung Fahrradstraße/Verkehrs- führung langfristig Hinweise • An der Kreuzung Soetenkamp/Schmeddingstra- ße erscheint die Erhöhung des Asphalts nicht nötig. Eine Markierung würde ausreichen. • Bei der Planung der Bushaltestellen an geeigne- te Absenkungen denken. • Auf der Waldeyerstraße sollte zwischen der Sen- truper Höhe und der Scheffer-Boichorst-Straße aufgrund der hohen Schülerverkehre weiterhin ein Zebrastreifen eingeplant werden. • An der Kreuzung Schmeddingstraße/Soe- tenkamp sollte ein Zebrastreifen eingeplant werden. • Querung der Fahrradstraße am Ring mitdenken. Die Ideen zum Bohlweg könnten ein Vorbild sein. • In der Waldeyerstraße und Schmeddingstraße befahren Lkw die Straße und blockieren den Verkehr nachhaltig. Eine Fahrradfreundlichkeit kann nicht gewährleistet werden, solange die- ses Lkw-Problem nicht gelöst wird. • Die Fahrradstraße wirkt dort, wo sie weiter- geht, nicht aufnahmefähig für den geplanten Radverkehr. • Prüfung des Kurzzeitparkplatzes gegenüber der Kirche. In der Aufstellung des Vorhaben- bezogenen Bebauungsplans Kirchwiese gab es hier Sicherheitsbedenken wegen Kollisionsbe- fürchtungen der ausfahrenden Fahrzeuge vom gegenüberliegenden Theresienkirchenplatz • Handelt es sich bei dem südlichsten Kurzzeit- parkplatz in der Sentruper Ortsmitte um einen Behindertenstellplatz? Ist hier darauf geachtet worden, dass der Abstand zu den Fahrradstän- dern ausreichend groß ist? • Am Soetenkamp sollte die fehlende Neben- anlage im nordöstlichen Quadranten ergänzt werden. • Im Ratsbeschluss steht, dass Fahrradstraßen Anliegerstraßen sein sollen. Wenn zusätzlicher Verkehr aus umliegenden Ortschaften zu Ver- EINE STARKE INFRASTRUKTUR FÜR SENTRUP INFORMATIONSVERANSTALTUNG AM 26. MÄRZ 2025 Seite 9 kehrsproblemen führt, müssen die Baumschei- ben entfallen. • Weil die Örtlichkeit an der Apotheke in der Sentruper Ortsmitte ein „architektonisches Juwel“ ist, sollten hier keine Kurzzeitparkplätze eingeplant werden. Vorschläge • Carsharing im Viertel einrichten • Stärkere Präsenz der Ordnungsbehörden zur Einhaltung der Straßenverkehrsordnung • Schmeddingstraße - statt bei den Engstellen Grün einzuplanen, sollte die Fahrradstraße ver- breitert bzw. verschwenkt werden • E-Ladesäulen an den Kurzzeitparkplätzen in der Ortsmitte ergänzen • Reparaturstation für den Radverkehr ergänzen • Möglichkeit prüfen, die Einbahnstraßenrege- lung zeitlich zu regulieren (z. B. durch Poller, die sich aus- und einfahren lassen). So könnte man in einem gesetzten Zeitraum den Durchgangs- verkehr vermeiden. • Shared Space als Alternative zum Minikreisel (evtl. aufgepflastert)? • Freisperren der Kreuzungsbereiche, um zu gewährleisten, dass Rettungsfahrzeuge und Müllwagen frei fahren können • Rotmarkierung der Fahrradstraße von der Wal- deyerstraße bis zum Ringknoten • Den Einmündungstrichter an der Schlüterstraße ggf. verkleinern • Fahrradstraße bis zum Hermann-Josef-Neuhaus- Weg als Basisvariante führen und erst ab dort als Fahrradstraße Plus • Für das Kerngebiet könnte eine gesonderte Ver- anstaltung durchgeführt werden, die nochmal Ideen für die Aufenthaltsqualität aufgreift. Verkehrsführung und Parksituation wäh- rend der Baumaßnahme Hinweise • Unter allen Umständen die Erreichbarkeit der Gewerbebetriebe für den Lieferverkehr und Kund:innen gewährleisten, z. B. über das Kurzzeitparken oder Hinweisschilder, die darauf aufmerksam machen, über welchen Weg die Einzelhändler erreichbar sind • Während der Baumaßnahmen jeden Hand- lungsspielraum nutzen, um möglichst ge- ringfügige Beeinträchtigungen bei den Ladenbetreiber:innen zu bewirken • Es besteht die Sorge, ob die Dorfmitte Sentrup bestehen bleiben kann, wenn die Durchfahrt während der Baumaßnahme eingeschränkt wird. • Wirkungen des Verkehrs auf die geplanten Maß- nahmen und insbesondere Kinder als Verkehrs- teilnehmer berücksichtigen • Nicht nur der Parkdruck, sondern auch der Fahrdruck an der Schule auf der Sentruper Höhe müssen noch vor der Baumaßnahme angegangen werden, weil sich der Handlungs- bedarf durch die Baumaßnahme noch weiter vergrößert. • Während der Baumaßnahmen nicht die Parksi- tuation in den Nebenstraßen außer Acht lassen Vorschläge • Busverkehr-Umleitung nicht über die Sentruper Straße führen • Für die Baustellenumleitung prüfen, ob ggf. die alte Roxeler Straße reaktiviert werden kann 5 Danksagung und Verabschiedung Thomas Scholle und Stephan Brinktrine schließen die Diskussion gegen 20.00 Uhr und bieten den Gästen an, sich an den Stellwänden noch mit den Verantwortlichen der Stadtnetze sowie des Amts für Mobilität und Tiefbau auszutauschen. Dieses An- gebot wird rege genutzt, sodass die Veranstaltung gegen 21:00 Uhr abschließend beendet wird.
Beschlussvorlage
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V/0227/2025
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Veloroute 5 Nottuln – Münster: Fahrradstraßen Waldeyerstraße und Schmeddingstraße
Planungsbeschluss
Beratungsfolge
05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West Vorberatung
18.06.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die dargelegten Planungen zur Umgestaltung der Waldeyer-
straße zwischen Jungeblodtplatz und Schmeddingstraße sowie der Schmeddingstraße zwi-
schen Waldeyerstraße und Roxeler Straße entsprechend der beschlossenen Qualitätsstan-
dards für Fahrradstraßen (vgl. Be schlussvorlage V/0151/2019) als Teil der Velorouten Not-
tuln-Münster und Havixbeck-Münster gemäß dem Plan vom 24.04.2025 (Anlage 1-7) zur
Ausführungsplanung auszuarbeiten.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig geeignete Ad -Hoc-Maßnahmen in der Schmed-
dingstraße umzusetzen, um Sicherheit und Komfort für den Radverkehr bis zur baulichen
Umgestaltung der Fahrradstraße zu erhöhen.
3. Die Anträge A-W/0012/2021 und A-W/0015/2024 der Bezirksvertretung Münster-West sind
mit der vorliegenden Planung abgehandelt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 3.250.000 €
entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen aus Fördermitteln, über deren Höhe die Verwaltung
derzeit noch mit der Bezirksregierung in Abstimmung steht und die deshalb erst zum Baubeschluss
mitgeteilt werden können.
Amt für Mobilität und Tiefbau
13.05.2025
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Spliethoff
Telefon: 492-7213
Spliethoff@stadt-
muenster.de
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Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Investitionsmaßnah-
me
4243 Velorouten Stadtregion
Auszahlungen 2026 300.000
2027 300.000
2028 1.150.000
später 1.500.000
Summe der Auszahlungen 3.250.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Investi-
tionsmaßnahme und den u. g. Produktgruppen veranschlagt.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen
2030 ff. 32.500 Folgeaufwand
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2030 ff. 81.250 Folgeaufwand
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen
2030 ff. 48.750 Folgeaufwand
Summe der Aufwendungen (Folgelasten) p.a. 162.500
Die Folgelastenberechnung (Anlage 8) wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Bestand und Netzbedeutung
Die beiden Straßenzüge Waldeyerstraße und Schmeddingstraße sind im Bestand bereits als Fahr-
radstraßen ausgewiesen, bieten dem Radverkehr aber nur wenig Qualität.
Die Waldeyerstraße ist geprägt durch wechselseitig -einseitiges Parken am Fahrbahnrand ohne ge-
kennzeichnete Dooring-Zonen (Gefahrenbereich neben längsparkenden Kraftfahrzeugen). Die Stadt-
buslinie 14 verkehrt im 30 -Minuten-Takt in beiden Richtungen. Die Gesamtfahrbahnbreite beträgt
6,50 m bis 7,00 m und reduziert sich in den beparkten Bereichen auf 4,50 bis 5,00 m. Um den Be-
gegnungsfall Bus-Bus sicher abwickeln zu können, sind ausreichende Begegnungsstellen mittels Hal-
teverboten freigehalten.
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An der Schmeddingstraße bestehen baulich angelegte Parkbuchten entlang der Ostseite, entlang der
Westseite ist in weiten Teilen Fahrbahnrandparken zugelassen. In den beidseitig beparkten Abschnit-
ten reduziert sich die Gesamtfahrbahnbreite von 6,00 m so auf 3,50 m bis 4,00 m, Dooring -Zonen
sind nicht gekennzeichnet. In Verbindung mit den sieben vorhandenen Baumscheiben im Fahrbahn-
bereich (sechs auf der West-, eine auf der Ostseite) entstehen so Engstellenbereiche mit teils über 50
m Länge, in denen der Begegnungsfall Pkw-Pkw praktisch nicht möglich ist.
Vor allem in den Spitzenstunden kommen in der Schmeddingstraße hohe Rad - und Kfz -
Verkehrsaufkommen zusammen. Die langen Engstellenbereiche führen in Verbindung mit teilweise
durch geparkte Fahrzeuge eingeschränkten Sichtbeziehungen und fehlende Dooring-Zonen immer
wieder zu Fehleinschätzungen und Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmenden, wod urch auch der
Begegnungsfall Pkw-Rad nach Auskunft vieler Radfahrender regelmäßig von subjektivem Unsicher-
heitsgefühl begleitet wird. Die objektive Unfallsituation der letzten 5 Jahre ist unauffällig, es besteht
keine erkennbare Unfallhäufung mit Radverkehrsbeteiligung.
Gleichwohl besitzen beide Straßenzüge zusammen eine wichtige quartierserschließende und viertel-
verbindende Funktion als eine der bedeutsamsten Radverkehrsverbindung zwischen Roxel, Sentrup
und der Innenstadt. Als zentraler Bestandteil der Ve lorouten 4 und 5 zwischen Münster, Havixbeck
und Nottuln besitzt die Achse darüber hinaus überörtliche Bedeutung.
Diesen vielfältigen Funktionen als zentrales Element im Radverkehrsnetz werden die Straßen in ih-
rem heutigen Querschnitt nicht ausreichend gerecht. Das Radverkehrsaufkommen ist bereits heute
enorm und wird sich durch den Ausbau der Velorouten und den allgemeinen Wandel im Mobilitäts-
verhalten weiter erhöhen. Entsprechend hoch ist der Handlungsbedarf und die planerischen Abwä-
gungen orientieren sich an dieser besonderen Netzbedeutung.
Beteiligungsverfahren
Um die Bürgerschaft über Ziel und Zweck der Maßnahmen zu informieren sowie Anregungen zu den
ersten Entwürfen der Fahrradstraßenplanungen einzuholen, hat am 26. März eine öffentliche Veran-
staltung im Overberg-Berufskolleg stattgefunden. An der von Stadtverwaltung und Stadtnetze Müns-
ter GmbH gemeinsam organisierten Veranstaltung waren ca. 180 Menschen anwesend. Zuvor wur-
den die Anliegerinnen und Anlieger im Quartier mittels Postwurfsendungen und Pressemitteilung über
die geplanten Maßnahmen informiert.
Die Themenschwerpunkte bei der Diskussion um die Fahrradstraßenplanungen waren vielfältig. Es
wurde u.a. darüber gesprochen, wie der Kfz -Verkehr im Quartier beruhigt werden kann, d. h. sowohl
Tempovorgaben eingehalten und Durchgangsverkehre unterbunden werden können. In dem Kontext
ging es auch um ein Für und Wider der Baumscheiben in der Schmeddingstraße. Es ist deutlich ge-
worden, dass die aktuelle Situation für keinen Verkehrsteilnehmenden zufrie denstellend ist. In den
Rückmeldungen der Bürgerschaft zu den Planungen ging es darüber hinaus noch um das Thema
Ortsmitte Sentrup, d. h. einerseits die Sensibilisierung und Bitte um größtmögliche Unterstützung
während der langen Bauphase (in Form von Einr ichtung von Kurzzeitparkplätzen und Hinweisbe-
schilderungen) und andererseits bei der langfristigen Umplanung. Gewünscht wurden u. a. E -
Ladesäulen, Carsharing-Stellplätze und Lieferzonen für die Gewerbetreibenden.
Planung
Zentraler Baustein zur Umsetzung der neuen Qualitätsstandards ist in beiden Straßen die Einrichtung
einer 4 bis 5 m breiten, durchgehend rot eingefärbten Fahrgasse (Fahrradstraße Plus), die nicht
durch Kfz-Parken eingeschränkt wird.
In der Waldeyerstraße bleibt die heutige Verkehrsraumaufteilung weitestgehend bestehen, da die
verfügbare Verkehrsraumbreite heute durchgehend mindestens 4,50 m beträgt. Das Kfz -Parken wird
mittels Markierung geordnet und die Dooring-Zone durch den Abstand zwischen roter Fahrgasse und
markierten Parkständen geke nnzeichnet. Zudem werden die bestehenden Gehwege saniert, um
Wurzelschäden und Engstellen zu beseitigen.
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Querschnitt der Schmeddingstraße vor und nach Umsetzung der Qualitätsstandards (beispielhaft)
Als Teil der Waldeyerstraße wird auch der Bereich der Ortsmitte Sentrup umgestaltet. Grundlage für
die Überplanung der Ortsmitte ist das 2020 beschlossene Gestaltungskonzept (vgl. V/0633/2020),
welches seinerzeit unter aktiver Einbindung der Bewohnerschaft durch das Stadtplanungsamt erar-
beitet wurde. Bei der Ausarbeitung der Straßenplanung wurden einzelne Aspekte in Abstimmung mit
dem Stadtplanungsamt überarbeitet und an die veränderten Rahmenbedingungen und (rad -
)verkehrlichen Standards der Stadt Münster angepasst.
Die vorhandene Busbucht wird zugunsten der Nebenanlagen und zur Vermeidung von Konflikten mit
wiedereinfädelnden Bussen zu einer barrierefreien Haltestelle am Fahrbahnrand umgebaut. Die Auf-
enthaltsqualität im Stadtteilzentrum wird durch eine Neuordnung der Fußgängerbereiche und Vergrö-
ßerung der vorhandenen Baumscheiben sowie neue Sitzbänke gesteigert. An mehreren Stellen wer-
den dezentral Fahrradanlehnbügel installiert. Gegenüber dem ursprünglichen Gestaltungsentwurf
wurden auf vielfachen Hinweis aus der Bürgerinformationsveranstaltung eine Ladezone sowie im
Rahmen der räumlichen Möglichkeiten eine geringe Zahl Kfz-Kurzzeitstellplätze (2 Stk.) entlang der
Waldeyerstraße vorgesehen. Die ursprünglich vorgesehenen Kfz-Stellplätze in der Straße Sentruper
Höhe sollen vorrangig für Sondernutzungen wie Carsharing oder E-Ladesäulen dienen.
Im Knotenpunkt Waldeyerstraße / Schmeddingstraße wurde die bestehende Vorfahrtregelung (Bevor-
rechtigung der Waldeyerstraße zugunsten des ÖPNV) überplant, um zu vermeiden , dass zukünftig
entlang der Veloroute je nach Fahrtrichtung unterschiedliche Vorrangregelungen bestehen. Zudem
zeigt sich heute, dass viele Radfahrende die Vorfahrtregelung an dieser Stelle nur begrenzt anerken-
nen. Im Rahmen der Verkehrsplanung wurden zwei Varianten zur Neuregelung des Knotenpunktes
geprüft – die bereits im Gestaltungskonzept angeregte abknickende Vorfahrt sowie alternativ die An-
lage eines Mini-Kreisverkehrs.
Die Umwandlung in eine Kreuzung mit abknickender Vorfahrt zugunsten der durchgän gigen Bevor-
rechtigung der Velorouten, wie es bereits im Gestaltungskonzept 2020 angedacht war, wurde nach
detaillierter Prüfung aufgrund der deutlichen Nachteile für den Fußverkehr und den ÖPNV verworfen.
Die beiden vorhandenen Fußgängerüberwege müssten ersatzlos entfallen, da diese laut Regelwerk
aus Sicherheitsgründen nicht im Nahbereich von abknickenden Vorfahrten eingesetzt werden dürfen.
Zudem müsste bei dem erwarteten Anstieg des Fußverkehrsaufkommens durch die Umgestaltung
der Ortsmitte laut Regelwerk auch mittels Absperrketten oder ähnlicher Einrichtungen daran gehindert
werden, die Fahrbahnen unmittelbar im Knotenpunkt queren zu können. Weiterhin wäre der Busver-
kehr auf der Waldeyerstraße zukünftig in beide Fahrtrichtungen wartepflichtig gegenüber b eiden
Fahrtrichtungen der Veloroute. Zudem wäre insbesondere in stadtauswärtiger Fahrtrichtung die Sicht
des ÖPNV auf den bevorrechtigten Radverkehr in der Schmeddingstraße schlecht.
Ein Mini-Kreisverkehr stellt demgegenüber die deutlich konfliktärmere un d verständlichere Rege-
lungsform dar, welche der besonderen örtlichen Situation in der Ortsmitte Sentrup für alle Verkehrs-
träger besser gerecht wird. Alle Fahrbeziehungen sind gleichberechtigt und müssen mit entsprechen-
der Umsicht in den Knotenpunkt einfahren. Die beiden Fahrradstraßen enden jeweils vor dem Kreis-
verkehr, sodass im Knotenpunkt selbst alle vier Knotenpunktarme vorfahrttechnisch gleichberechtigt
sind. Durch die Integration von Fußgängerüberwegen an jedem Knotenpunktarm wird der Fußverkehr
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gestärkt und dem, durch die Attraktivierung der Ortsmitte Sentrup absehbar Anstieg des Fußver-
kehrsaufkommens zusätzlich Rechnung getragen.
Die Mittelinsel des Mini-Kreisverkehrs wird überfahrbar ausgeführt, sodass Großfahrzeuge wie Busse
oder LKW diese im Bedar fsfall überschleppen können. Zur Ausführung der Mittelinsel kommen ver-
schiedene Lösungsansätze wie Oberflächen -Materialwechsel, eingelassene Betonfertigteile oder
Markierungslösung infrage. Mögliche Ausführungsformen werden im Zuge der Ausführungsplanung
detailliert geprüft, die Festlegung erfolgt mit dem Baubeschluss.
In der Schmeddingstraße wird das Parken auf der Fahrbahn unterbunden, um dauerhaft die Freihal-
tung der vorgesehenen Mindest-Fahrbahnbreite von 4,00 m sicherzustellen. Aus dem gleichen Grund
werden zudem insgesamt vier der heute vorhandenen sieben Baumscheiben zurückgebaut, um Si-
cherheit, Leichtigkeit und Übersichtlichkeit des Verkehrs zu erhöhen. Nur eine dieser betroffenen
Baumscheiben ist heute mit einem (bereits schadhaftem) Baum bepflanzt ist, alle übrigen sind mit
größerem Strauchwerk bepflanzt. Die zum Erhalt vorgesehenen Baumscheiben werden zugunsten
der Baumgesundheit vergrößert und in zwei Fällen mit Querungsmöglichkeiten für Zufußgehende
kombiniert. Die baulich angelegten Parkbuchten entlang der Ostseite der Schmeddingstraße bleiben
weitestgehend erhalten. Lediglich auf Höhe der zum Erhalt vorgesehenen Baumscheiben werden die
gegenüberliegenden Grünflächen zulasten der Parkbuchten bis zum Fahrbahnrand vergrößert, um
die Radverkehrssicherheit in diesen Engstellen zu erhöhen und die nutzbare Fahrbahnbreite nicht
durch benötigte Dooring-Zones zusätzlich zu schmälern.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurde angeregt, auch die übrigen drei, zum Erhalt vorgesehenen
Baumscheiben ebenfalls zu en tfernen, da durch die Baumscheiben weiterhin Engstellen und damit
Komforteinschränkungen für den Radverkehr bestehen bleiben. Hierzu schlägt die Verwaltung vor,
zunächst die Auswirkungen der Ad -hoc-Maßnahme (s. unten) auf die Engstellenproblematik in der
Schmeddingstraße abzuwarten und erst im Rahmen des Baubeschlusses über den endgültigen Um-
gang mit den übrigen drei Baumscheiben zu entscheiden.
Am Knotenpunkt Schmeddingstraße / Soetenkamp wird die bestehende Vorfahrtregelung (rechts-vor-
links) ebenfalls geändert. Hier ist die Einrichtung einer abknickenden Vorfahrt zugunsten der durch-
gehenden Bevorrechtigung der Veloroute/Fahrradstraße in beiden Fahrtrichtungen möglich, da aus-
reichende Sichtbeziehungen auf die bevorrechtigte Achse bestehen und das Fußverkehrsaufkommen
deutlich geringer ist. Außerdem ist der ÖPNV an diesem Knotenpunkt nicht betroffen. Durch die ab-
knickende Vorfahrt können die heute an dieser Stelle vermehrt auftretenden Konflikte aufgrund der
unterschiedlichen Hauptfahrbeziehungen des Rad - und des Kfz -Verkehrs entschärft werden. Im
nordöstlichen Quadranten des Knotenpunktes wird der fehlenden Gehweg ergänzt, sodass hier eine
Querungsmöglichkeit über den untergeordneten Knotenpunktarm entsteht und insbesondere der
Schülerverkehr zur Grundschule an der Waldeyerstraße zukünftig nicht mehr zweimal ungesichert die
Fahrradstraße queren muss, sondern direkt die östliche Seite der Schmeddingstraße erreichen kann.
Im letzten Abschnitt der Schmeddingstraße zwischen Hausnummer 72 und dem Anschluss Roxele r
Straße bleibt die heutige Sperrung für Kfz -Verkehr (ausgenommen landwirtschaftlicher Verkehr) be-
stehen, weshalb aus Gründen der Ressourcenschonung ab hier der reduzierte Baustandard der Fahr-
radstraße Basis vorgesehen ist.
Auswirkungen auf den Kfz-Parkraum
Um die hier dargelegte Planung zur Umsetzung der Qualitätsstandards für Fahrradstraßen realisieren
zu können, muss der heute zur Verfügung stehende Kfz-Parkraum verringert werden.
Entlang der Waldeyerstraße erlaubt die verfügbare Gesamtquerschnittsbreite die weitgehende Beibe-
haltung des heutigen Parkraumangebotes. Es entfallen nur einzelne Stellplätze zugunsten von aus-
reichenden Begegnungsstellen für den Busverkehr sowie zur Freihaltung von Schleppkurven an Hal-
testellen, Einmündungen und Einfahrten. Im Bereich des Stadtteilzentrums Sentrup stehen zukünftig
insgesamt acht Kfz-Stellplätze zur Verfügung, von denen drei für Kurzzeitparken, zwei für Carsharing,
zwei als Elektro -Ladeplätze und einer als Stellplätze für Menschen mit Behinderungen vorg esehen
sind. Zudem wird im Bereich vor dem heutigen Lebensmittelgeschäft eine Ladezone eingerichtet.
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In der Schmeddingstraße entfallen durch die Unterbindung des Fahrbahnrandparkens rund 25 Stell-
plätze. Vier weitere Stellplätze entfallen durch die Vergrößerung der Grünflächen gegenüber der zum
Erhalt vorgesehenen Baumscheiben.
Für das Quartier Sentrup ist eine Parkraumuntersuchung durchgeführt worden (vgl. V/0624/2024).
Die Stadtverwaltung hat die aktuelle und zukünftige Parksituation im Blick und wird nach Beendigung
der Baumaßnahmen prüfen, ob Maßnahmen, wie bspw. die Einführung einer Bewohnerparkzone,
notwendig sind.
Ad-hoc-Maßnahmen zur vorzeitigen Verbesserung der Verkehrssituation
Die Verwaltung wurde in der Planungsvorbereitung und im Rahmen der Info rmationsveranstaltung
mehrfach auf vielfach auftretende Konfliktsituationen und Beinahe -Unfälle insbesondere in der
Schmeddingstraße hingewiesen. Vor allem in den Spitzenstunden kommen in der Schmeddingstraße
hohe Rad- und Kfz-Verkehrsaufkommen zusammen. Zugleich wird der Verkehrsraum durch die be-
stehenden Baumscheiben und die teils intensive Parkraumbelegung teilweise auf Abschnitten mit
mehr als 50 Metern Länge eingeengt.
Die Verwaltung plant für die Schmeddingstraße deshalb, die im Rahmen der Umgestaltung ohnehin
vorgesehene Unterbindung des Fahrbahnrandparkens außerhalb der Parkbuchten bereits vorzeitig
umzusetzen, um schon vor der baulichen Umgestaltung Sicherheit und Komfort im Radverkehr zu
erhöhen. Hierzu werden die entsprechenden Halteverbote berei ts vorab gesetzt. Dieses Vorgehen
bietet die Möglichkeit, vor der tatsächlichen Umgestaltung bereits zu prüfen, ob sich die Rücknahme
des Fahrbahnrandparkens bereits positiv auf Komfort und Sicherheitsempfinden im Radverkehr aus-
wirken und ob darüber hinaus weitere Maßnahmen im Zuge der Umgestaltung vorgesehen werden
müssen (z.B. Entfall sämtlicher Baumscheiben).
Im Antrag A -W/0012/2021 wurde angeregt, als zusätzliche Adhoc -Maßnahme die Einrichtung von
Überholverboten gegenüber einspurigen Fahrzeugen mittels VZ 277.1 zu prüfen. Die Einrichtung die-
ser Überholverbote kommt für die Schmeddingstraße zunächst nicht in Betracht, da dieses laut Ver-
waltungsvorschrift vorwiegend bei Gefälle- oder Steigungsstrecken vorgesehen werden sollen. Zu-
dem soll zunächst beobachtet werden, inwieweit die die oben genannte, vorzeitige Herausnahme des
ruhenden Verkehrs bereits die Verkehrssituation im Bereich der Engstellen an den Baumscheiben
verbessert. Die Überholverbote können nachgerüstet werden, falls die erste Adhoc-Maßnahme keine
ausreichende Wirksamkeit zeigt.
Möglicher Umgang mit Kfz-Durchgangs- und Schleichverkehren
Im Zuge der Umgestaltung anderer Fahrradstraßen wurde erkannt, dass die Qualitätssteigerungen für
den Radverkehr durch vorhandenen und ggf. sogar zunehmenden Kfz-Durchgangsverkehr wieder
geschmälert werden können und entsprechend häufig Maßnahmen zur Unterbindung des Kfz -
Durchgangsverkehrs notwendig sind.
Im vorliegenden Fall geht die Verwaltung aufgrund der räumlichen Zusammenhänge und Alternativ-
trassen (Albert-Schweitzer-Straße / Coesfelder Kreuz / Ring) nicht davon aus, dass in relevantem
Maße tatsächlich Durchgangsverkehre auftreten, sondern das Verkehrsaufkommen überwiegend
durch Quell -/Zielverkehre des großen angrenzenden Wohngebietes sowie der diversen U KM-
Einrichtungen im Umfeld ausgelöst wird. Um diese Annahme zu stützen und eine verlässliche Grund-
lage für etwaige Eingriffe zu haben , wird die Belastung mit Kfz-Durchgangsverkehren auf der
Waldeyer- und Schmeddingstraße noch vor Beginn der Stadtnetze-Baumaßnahme mittels Verkehrs-
zählung mit Durchfahrtermittlung erhoben.
Um eine etwaige Belastung durch Kfz -Durchgangsverkehre und damit das Konfliktpotenzial Rad-Kfz
auf den beiden genannten Fahrradstraßen dennoch zu verringern, prüft die Verwaltung derzeit ver-
schiedene Maßnahmen zur Erhöhung des Raumwiderstandes für den Kfz-Verkehr. Denkbar sind hier
Anlieger-Freigaben einzelner Teilbereiche oder Abbiegegebote – beides im Zuge der baulichen Um-
gestaltung oder ggf. als weitere Ad-hoc-Maßnahme vorab.
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Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.
Im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung wurde zudem die Ausweisung der Schmeddingstra-
ße als Einbahnstraße (vollständig oder in Teilen) angeregt. Dieser Ansatz wird zunächst nicht weiter-
verfolgt, da eine Mehrkilometerleistung im Kfz-Bereich für die Umwegfahrten über den Ring und das
Coesfelder Kreuz aufgrund der großen Anzahl betroffener Anliegerinnen und Anlieger entlang der
Fahrradstraßen und der angrenzenden Straßenzüge verursacht werden würde. Zudem wäre eine
deutliche Mehrbelastung der Sentruper Straße zu er warten. Überdies kann angenommen werden,
dass in Einbahnstraßen eine erhöhte Kfz -Fahrgeschwindigkeit aufgrund reduzierter Kfz -
Begegnungsverkehre vorherrscht. In Abwägung mit den daraus resultierenden positiven Auswirkun-
gen auf etwaige Kfz -Durchgangsverkehre, die sich lediglich in eine Fahrtrichtung auswirken, ist die
Ausweisung einer Einbahnstraße in dieser speziellen Gemengelage nicht das geeignete verkehrspla-
nerische Instrument. Frühere Ansätze zur Unterbindung des Durchgangsverkehrs mittels Beschilde-
rung wurden in der Vergangenheit bereits zugunsten Anbindung Sentrups an das überörtliche Ver-
kehrsnetz und das Nahversorgungszentrum an der Roxeler Straße zurückgenommen.
Kosten, Bauverfahren & Zeitplanung
Die bisherige Kostenschätzung für die Umgestaltung der beiden Straßenzüge beziffert voraussichtli-
che Baukosten von rund 3.250.000 €. Das Vorhaben ist nicht KAG-beitragspflichtig, die Anlieger tra-
gen keine Kosten. In beiden Straßenzügen soll als Bauverfahren roter Heißasphalt eingesetzt wer-
den, wie er beispie lsweise auf der Veloroute 11 in den Abschnitten Lütkenbecker Weg / Lindbergh-
weg und Schillerstraße verbaut wurde. Die Heißasphalt -Bauweise besitzt die größte Lebensdauer
und die besten Rolleigenschaften.
In beiden Straßenzügen finden in den nächsten fünf Jahren umfangreiche unter- und oberirdische
Baumaßnahmen statt. Die Stadtnetze errichten ein neues Umspannwerk an der Schmeddingstraße
und verlegen dafür im Spülbohrverfahren neue Mittelspannungskabel sowie Leerrohre für den späte-
ren Glasfaserausbau in der Waldeyer- und Schmeddingstraße. Die Stadtnetze-Maßnahme beginnt im
Sommer 2025 und dauert voraussichtlich rund 11 Monate. Die Straßenzüge bleiben im Bereich der
Baugruben für den Rad - und Busverkehr, Einsatzfahrzeuge, die Müllabfuhr und Anliegerverkehre
befahrbar.
Sobald die Stadtnetze-Arbeiten im ersten Teilabschnitt Waldeyerstraße abgeschlossen sind, beginnt
das Amt für Mobilität und Tiefbau hier mit der Sanierung der Kanalinfrastruktur unter Vollsperrung für
den Individual- und Busverkehr einzelner St raßenabschnitte. Radfahrer und Fußgänger können die
Baustelle passieren. Die Privatgrundstücke werden in den Bauabschnitten nur eingeschränkt erreich-
bar sein. In der Schmeddingstraße besteht kein kanaltechnischer Sanierungsbedarf, hier läuft ledig-
lich die Stadtnetze-Maßnahme durch. Die Kanalbaumaßnahme in der Waldeyerstraße beginnt vo-
raussichtlich im Herbst 2025 und dauert voraussichtlich bis Juni 2027. Der Beginn der Baumaßnah-
men zur eigentlichen Umgestaltung der Fahrradstraßen ist für Anfang 2027 vorgeseh en, teilweise
überschneidend zu den dann noch laufenden Kanalbaumaßnahmen.
In Vertretung
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1-7 Lagepläne Waldeyerstraße und Schmeddingstraße
Anlage 8 Folgelastenberechnung
Anlage 9 Dokumentation der Bürgerbeteiligung & -information
Anlage A
2001 Zeichen
Anlage A zur V/0227/2025 Kurzüberblick Die Waldeyerstraße und die Schmeddingstraße zwischen Orleans-Ring und Roxeler Straße bil- den als zusammenhängende Fahrradstraßen einen Abschnitt der Velorouten 4 / 5 nach Havix- beck / Nottuln. Zur Verbesserung der Radverkehrssituation ist geplant, den Abschnitt nach den beschlossenen Qualitätsstandards für Fahrradstraße 2.0 umzugestalten (s. V/0151/2019 und An- lage 1). Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er- lebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. Das Teilziel lautet: „Umgestaltung der Waldeyerstraße und Schmeddingstraße Orleans-Ring und Roxeler Straße zur Verbesserung der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur und der Verkehrssi- cherheit“. Nach heutigem Stand ist die Fertigstellung im Jahr 2029 vorgesehen. Für den Umbau entstehen Kosten in Höhe von ca. 3.250.000 €. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundge- setz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und We- gegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW): Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Vorlage verfolgt das Ziel, den Klimanotstand durch eine umweltbewusste und nachhaltige Verkehrsplanung zu entschärfen.
Anlage 1-7_Lagepläne Stand 24.04.2025
15840 Zeichen
WWW WG H WW H I Hecke Hecke Hecke Info Info Tafel Tafel Tor Hecke Gehölz Hecke Hecke HeckeHecke Hecke elektr. Tor nkstein STø= 0.30 m Kø= 8.00 m Eiche STø= 0.30 mKø= 8.00 m BucheSTø= 0.30 m Kø= 5.00 m Buche STø= 0.30 mKø= 5.00 m BucheSTø= 0.30 m Kø= 5.00 m Buche STø= 0.30 mKø= 5.00 m Buche STø= 0.30 mKø= 7.00 m Buche STø= 0.30 mKø= 5.00 m Buche STø= 0.30 mKø= 5.00 m BucheSTø= 0.25 m Kø= 5.00 m Buche STø= 0.30 mKø= 5.00 m BucheSTø= 0.25 m Kø= 5.00 m BucheSTø= 0.25 m Kø= 6.00 m BucheSTø= 0.20 m Kø= 6.00 m BucheSTø= 0.30 m Kø= 8.00 m Birke STø= 0.90 mKø= 10.00 m PlataneSTø= 1.20 mKø= 18.00 m BirkeSTø= 0.50 mKø= 15.00 m ? STø= 0.15 mKø= 4.00 m LindeSTø= 0.80 mKø= 18.00 m PlataneSTø= 0.70 m Kø= 18.00 m PlataneSTø= 0.80 m Kø= 18.00 m PlataneSTø= 0.70 m Kø= 12.00 m PlataneSTø= 0.80 mKø= 18.00 m LindeSTø= 0.70 m Kø= 10.00 m Platane STø= 0.70 mKø= 18.00 m EicheSTø= 0.60 mKø= 10.00 m EicheSTø= 0.50 m Kø= 8.00 m Eiche STø= 0.50 mKø= 8.00 m?STø= 0.10 m Kø= 2.00 m EicheSTø= 1.60 mKø= 20.00 mEicheSTø= 0.70 m Kø= 6.00 mEicheSTø= 0.80 mKø= 18.00 m EicheSTø= 0.50 m Kø= 6.00 m Eiche STø= 0.70 mKø= 14.00 m 376 61 31 I II I 27 II 21 B 28 10 (4) I 16 (1) I 16 a II 14 (1) I 12 III I WWW WW Gas W Kath. Klinikenkirche Landschaftsgehölz ? STø= 0.50 mKø= 11.00 m ? STø= 0.60 mKø= 14.00 m - STø= 1.00 mKø= 14.00 m - STø= 0.50 mKø= 8.00 m - STø= 0.50 mKø= 13.00 m - STø= 0.60 mKø= 14.00 m - STø= 0.60 mKø= 16.00 m - STø= 0.80 mKø= 16.00 m Busch 434 56 24 (1) 15 II 14 a 75 6 I 39 (1) II 36 II 32 Paulusheim Malmedyweg Beleuchtungsmast nachrichtlich eingetragen Waldeyerstraße Eupener Weg Anschluss an vorh. Verkehrsanlagen BUS B U S R=∞ 0+000.000 R=-170.00R=∞ 0+025.662 R=∞R=-170.00 0+054.629 R=-172.00R=∞ 0+109.211 R=∞R=-172.00 0+154.317 R=-230.00R=∞ 0+159.924 R=∞R=-230.00 0+197.324 R=308.36R=∞ 0+210.606 R=-67.41R=308.36 0+225.569 5x Fahrradbügel Deckensanierung im Bestand bis Kardinal-von-Galen-Ring Waldeyerstraße Eupener Weg Waldeyerstraße Feuerwehraufstellfläche (keine Absenkung notwendig) 45° 2,00 4,78 2,00 18,00 18,00 2,00 90 2,50 1,50 50 1,64 1,50 3,00 90 75 2,15 2,15 75 4,10 Zufahrt Parkhaus Zeichenerklärung Mischverkehrsfläche Gehweg Geh-Radweg Radweg Flurstücksgrenze Fräskante Parkplatz, Fahrbahnteiler, Insel Radfahrstreifen/Schutzstreifen Fahrradstraße Pflaster Entfall Baum / Stellplatz Deckensanierung Planung Fahrbahn gez. iV. Reichelt taktile Leitelemente Stadtteil: Bezirk: Gewässerkennzahl: bearbeitet gezeichnet geprüft Name Maßstab Längen / Höhen Projekt Nr.: Anlage Nr.: 1 : 1 : 1 : Datum NameNr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Plan Nr.: Blatt Nr.: Str. Schlüssel: Datum Datum Name bearbeitet gezeichnet Planung: geprüft : Auftraggeber: bearbeitet geprüft : gezeichnet Datum Name genehmigt : i. A. Münster, den Amt für Mobilität und Tiefbau Veloroute Münster-Nottuln Lageplan 05 250 10226761 22251 RAYAApril 2025 April 2025 HOAN Lageplan V O R P L A N U N G 594x1189 10226761 Plotdatum: 17.04.25 14:53:46 ; honold Entfall Beleuchtung Hochbord Rundbord Tiefbord Gas WW W W Gas H W W W W WW W G W H W W W Gas G WW Landschaftsgehölz Landschaftsgehölz Fahrradstraße ; KFZ frei Straßenname Abs. Halteverbot Vorfahrt achten Straßennamen abs. Halteverbot Durchfahrt verboten, Anlieger frei Sackgasse Absolutes Halteverbot Vorfahrtstraße Vorfahrt achten Landschaftsgehölz Landschaftsgehölz Landschaftsgehölz Landschaftsgehölz Landschaftsgehölz BUSCH Geschwindigkeitsmesser 13 114 261 14 115 16 357 356 89 90 91 92 85 86 123 124 93 87 84 16 I 60 (1) (1) II 46 I 44 (1) I 42 II I2 I Pfarrheim 58 II 56 1I II 59 II 51 (1) (1) II 49 (1) (1) II 47 II 1 43 (1) (2) II 41 II 4 II 2 I 39 (1) I 53 40 549 I (1) TondernstraßeScheffer-Boichorst-Straße Waldeyerstraße BUSB U S R=∞R=-67.41 0+240.474 R=1000.00R=∞ 0+270.464 R=-440.00R=1000.00 0+278.465 R=∞R=-440.00 0+286.677 R=-400.00R=∞ 0+309.174 R=∞R=-400.00 0+318.249 R=425.00R=∞ 0+403.739 R=∞R=425.00 0+426.597 R=785.00R=∞ 0+443.050 R=∞R=785.00 0+470.964 SQ4 SQ4 Waldeyerstraße Scheffer-Boichorst-Straße Schlüterstraße Tondernstraße Haltestelle bereits barrierefrei ausgebaut, bleibt im Bestand erhalten 3x Fahrradbügel 3x Fahrradbügel 18,00 2,50 90 2,00 30 1,50 2,50 4,10 75 2,15 16,20 Zeichenerklärung Mischverkehrsfläche Gehweg Geh-Radweg Radweg Flurstücksgrenze Fräskante Parkplatz, Fahrbahnteiler, Insel Radfahrstreifen/Schutzstreifen Fahrradstraße Pflaster Entfall Baum / Stellplatz Deckensanierung Planung Fahrbahn Plotdatum: 17.04.25 14:56:38 ; honold taktile Leitelemente Stadtteil: Bezirk: Gewässerkennzahl: bearbeitet gezeichnet geprüft Name Maßstab Längen / Höhen Projekt Nr.: Anlage Nr.: 1 : 1 : 1 : Datum NameNr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Plan Nr.: Blatt Nr.: Str. Schlüssel: Datum Datum Name bearbeitet gezeichnet Planung: geprüft : Auftraggeber: bearbeitet geprüft : gezeichnet Datum Name genehmigt : i. A. Münster, den Amt für Mobilität und Tiefbau Veloroute Münster-Nottuln Lageplan 06 250 10226764 22251 RAYAApril 2025 April 2025 HOAN Lageplan V O R P L A N U N G 594x1189 10226764 gez. iV. Reichelt Hochbord Rundbord Tiefbord Entfall Beleuchtung P Kurzparker H G WWW WW WW W W W Gas W W W W W W BK BK W W W G W W W G W G W G W G W W W W W WW G I II Rampe HsNr. 89 Zebrastreifen Landschaftsgehölz Hydrant Vorfahrt achten Straßenname Fahrradstraße Kindergarten EG ARZT 0000 STø= 0.00 m Kø= 0.00 m ? STø= 0.20 m Kø= 8.00 m ? STø= 0.30 m Kø= 8.00 m ? STø= 0.20 m Kø= 7.00 m ? STø= 0.30 m Kø= 8.00 m ? STø= 0.20 m Kø= 6.00 m ? STø= 0.40 m Kø= 12.00 m ? STø= 0.40 m Kø= 8.00 m ? STø= 0.35 m Kø= 9.00 m 0000 STø= 0.00 m Kø= 0.00 m ? STø= 0.30 m Kø= 8.00 m ? STø= 0.40 m Kø= 10.00 m ? STø= 0.50 m Kø= 12.00 m ? STø= 0.45 m Kø= 14.00 m EG EG ? STø= 0.30 m Kø= 8.00 m 0000 STø= 0.00 m Kø= 0.00 m EG 0000 STø= 0.00 m Kø= 0.00 m 0000 STø= 0.00 m Kø= 0.00 m 0000 STø= 0.00 m Kø= 0.00 m ? STø= 0.35 m Kø= 10.00 m 0000 STø= 0.00 m Kø= 0.00 m ? STø= 0.35 m Kø= 10.00 m ? STø= 0.60 m Kø= 14.00 m ? STø= 0.20 m Kø= 4.00 m ? STø= 0.35 m Kø= 10.00 m ? STø= 0.20 m Kø= 2.00 m ? STø= 0.30 m Kø= 6.00 m ? STø= 1.10 m Kø= 6.00 m ? STø= 0.25 m Kø= 6.00 m ? STø= 0.70 m Kø= 14.00 m ? STø= 0.50 m Kø= 16.00 m ? STø= 0.60 m Kø= 16.00 m ? STø= 0.10 m Kø= 2.00 m 0000 STø= 0.00 m Kø= 0.00 m ? STø= 0.40 m Kø= 10.00 m ? STø= 0.40 m Kø= 8.00 m ? STø= 1.40 m Kø= 20.00 m ? STø= 0.40 m Kø= 12.00 m EG Müllbox Gehölz Rost Rost L L L L L Rost Zebrastreifen Gehölz AcoRinne Müllbox Rampe Blumen- kübel Blumen- kübel Stufe Sohle n.m. Zaun Zaun L L L Zaun L L 2 Stufen Rampe Tür Tür 2 Stufen 1 Stufe Müllbox Hecke L L L LL L L L Stufe Tür Tür Tür Tür 3 Stufen Tür L Gehölz L Betonstein weiß 50/15 Betonstein weiß 50/15 P P 2 Stufen Lichtschacht 2 Stufen 0000 STø= 0.00 m Kø= 0.00 m 0000 STø= 0.00 m Kø= 0.00 m Ahorn STø= 0.80 m Kø= 12.00 m Ahorn STø= 0.25 m Kø= 6.00 m ? STø= 0.25 m Kø= 4.00 m 0000 STø= 0.00 m Kø= 0.00 m Buche STø= 0.25 m Kø= 6.00 m Esche STø= 0.60 m Kø= 12.00 m 205 Gas 306 Straßenname Wegweiser 306 Fahrradstrasse 133-10 Fallrohr Fallrohr Fallrohr 26 22 548 74 286 239 278279 280 283 284 273 368 13 14 15 163 164 165 1 II III34 Rampe (2) II 30 I (1) (2) (1) (1) (1) P2 I 74 27 I 90 S (1)F I 29 S (1) 21 I St. Theresien-Kirche 62 Kirche St. Theresien- II 81 II 75 II 67 II 65 63 (1) II 61 (1) II 73 (geplant) 556 87 IS S Rampe FIII30 27 28 6 222 241 242 243 257 245 (1) (1) I 36 (1)F 19 a (1) (2) 35 (1) G W W W W W W W II Rampe HsNr. 89 Rinne AcoRinne AcoRinne Hecke Hecke Hecke Hecke Gehölz Gehölz Gehölz Rasen Rasen Hecke Hecke Rasen Tor Tor BirkeSTø= 0.50 mKø= 10.00 m ?STø= 0.50 mKø= 4.00 m Linde STø= 0.45 mKø= 10.00 m 10 20 164 165 13 15 21 23 275 276 277 281 272 285 41 240 274 335 369 363 -I (1) Rampe II 80 33I 31 I (1) P1 P1 P2 25 I 72 70 II 23 21 29 II 88 S (1) FI (1)F (1)F I I 33 S I 78 II II II 22 20 (1) 71 I II 552 (1) P 35S I Rampe FI (1) F III 28 31 IS 9 39 224 223 (1) (1) I 37 I 38 I 37 S I 39 a 39 S (1) 19 (1) (1) 551 F (3) I (1)F (2) . . (2)F I F Sentruper Höhe Sentruper Höhe BUS R=∞R=785.00 0+470.964 R=515.00R=∞ 0+493.977 R=-1000.00R=515.00 0+502.234 R=∞R=-1000.00 0+510.466 SQ4 SQ4 Sentruper Höhe Sentruper Höhe Schmeddingstraße 3x Fahrradbügel 5x Fahrradbügel Beschlossener Entwurf "Ortsmitte Sentrup" (Abweichung vom Konzept: Bushaltestelle, Grünflächen, Parkfläche, Bänke) Waldeyerstraße Schmeddingstraße R=-85.00R=∞ 0+527.784 R=80.00R=-85.00 0+537.856 R=∞R=80.00 0+547.939 R=250.00R=∞ 0+609.837 R=∞R=250.00 0+632.391 R=∞ R=∞ R=-165.00 R=∞ 0+654.570 R=∞ R=-165.00 0+660.820 0+648.134 R=∞ B U S 15 m Kurzzeitparken Waldeyerstraße 10 m Ladezone 18,00 4,10 30 2,35 90 1,50 1,50 2,55 90 1,50 1,50 85 1,50 1,32 1,85 2,18 2,14 2,16 4,10 75 2,15 18,00 3,50 3,503,50 2,50 2,81 1,94 3,00 3x Fahrradbügel 75 2,50 3,50 Sharing 5,00 Sharing E E Zeichenerklärung Mischverkehrsfläche Gehweg Geh-Radweg Radweg Flurstücksgrenze Fräskante Parkplatz, Fahrbahnteiler, Insel Radfahrstreifen Fahrradstraße Pflaster Entfall Baum / Stellplatz Deckensanierung Planung Fahrbahn Plotdatum: 24.04.25 14:29:31 ; ramm taktile Leitelemente Stadtteil: Bezirk: Gewässerkennzahl: bearbeitet gezeichnet geprüft Name Maßstab Längen / Höhen Projekt Nr.: Anlage Nr.: 1 : 1 : 1 : Datum NameNr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Plan Nr.: Blatt Nr.: Str. Schlüssel: Datum Datum Name bearbeitet gezeichnet Planung: geprüft : Auftraggeber: bearbeitet geprüft : gezeichnet Datum Name genehmigt : i. A. Münster, den Amt für Mobilität und Tiefbau Veloroute Münster-Nottuln Lageplan 07 250 10362197 22251 RAYAApril 2025 April 2025 HOAN Lageplan V O R P L A N U N G 594x1189 10362197 gez. iV. Reichelt Hochbord Rundbord Tiefbord Entfall Beleuchtung 363 BK W W W W W WW W W W W W W Gas W W W Schmeddingstraße Bank Bank Gehölz Hecke ZufahrtP Gehölz P Zaun+Hecke Hecke Hecke Garagen Garagen Zaun+Hecke Garagen Hecke Zufahrt Hecke Hecke Hecke Hecke Hecke Hecke Gehölz Zufahrt 2 5 38 56 94 85 89 93 170 171 172 160 173 161 162 180 164 165 182 166 167 168 150151 152 121 136 122 138 126 140 141 128 142129 143 130 149 234 258 259 120 163 87 92 127 119 159 174 181 169 235 II12 S II67 II 65 P12 P13 P11P10 II75 II 55 II 51 53 II 63 II II 61 II 49 47 II P7 P8 P5 P4 P6 I 2 (1) P3P2 II81 16 S II II14 S (1) I F 69 II79 P16 P15P14 (1) P1 (1) P9 (2) (1) (1) I 44 S (1) FI I 42 Dettenianum Collegium 50 (1) I 40 I 3 S (1) F (1) I 41 S I 43 S (1) F (1) I 46 III 52 III 60 S I 45 I I I I II77 F I (1) FI F 48 S I (2) FI II I F (2)FI F F F (3) I F Theresiengrund SQ5 SQ5 Schmeddingstraße Theresiengrund Schulteweg 5,25 75 5,25 753,15 3,25 45° R=-10000.00R=∞ 0+767.193 R=∞R=-10000.00 0+776.831 Zeichenerklärung Mischverkehrsfläche Gehweg Geh-Radweg Radweg Flurstücksgrenze Fräskante Parkplatz, Fahrbahnteiler, Insel Radfahrstreifen Fahrradstraße Pflaster Entfall Baum / Stellplatz Deckensanierung Planung Fahrbahn Plotdatum: 17.04.25 15:53:23 ; honold taktile Leitelemente gez. iV. Reichelt Stadtteil: Bezirk: Gewässerkennzahl: bearbeitet gezeichnet geprüft Name Maßstab Längen / Höhen Projekt Nr.: Anlage Nr.: 1 : 1 : 1 : Datum NameNr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Plan Nr.: Blatt Nr.: Str. Schlüssel: Datum Datum Name bearbeitet gezeichnet Planung: geprüft : Auftraggeber: bearbeitet geprüft : gezeichnet Datum Name genehmigt : i. A. Münster, den Amt für Mobilität und Tiefbau Veloroute Münster-Nottuln Lageplan 08 250 10226767 22251 RAYAApril 2025 April 2025 HOAN Lageplan V O R P L A N U N G 594x1189 10226767 Hochbord Rundbord Tiefbord Entfall Beleuchtung W W W G W G GW GW W WW W W G W W W W II II I I Kita VI S Schmeddingstraße Hecke Stufen AcoRinne Info-tafel Hecke Hecke Hecke Hecke Hecke Hecke Hecke P Müllboxen Hecke Hecke P P Rasengitter Hecke P Rasengitter Hecke Hecke Hecke Hecke Hecke P Zufahrt Tiefgarage Hecke Hecke P Rasengitter Tor Hecke Hecke Spiegel 82 333 323 332 371 384 65 66 67 68 69 97 98 99 103 206 104 351 352 291 346 348 350 347 349 117 I III 115 113 111 (1)FI (1)FI II 91 93 (1) VII 62 70 (2) I 3 (1) (1) I 1 90 I I 2 (1) 4 6 I S 89 a 89 b P P (2) P I 383382 344 381 -I III 123 j 123 123 b 123 d 123 f 123 h 123 a 123 c 123 e 123 g III 121 III 119 -I (1) -I (1) I Rampe III 100 I (geplant) SQ5a SQ5a Schmeddingstraße Schmeddingstraße Schmeddingstraße Soetenkamp Schmeddingstraße Josef-Pieper-Straße R=500.00 R=∞ 1+044.830 R=580.00 R=500.00 1+084.552 R=∞ R=580.00 1+121.401 R=42.00 R=∞ 1+139.052 R=∞ R=42.001+149.295 R=∞ R=∞ 1+157.096 6,00 6,00 3,25 75 4,75 2,30 Zeichenerklärung Mischverkehrsfläche Gehweg Geh-Radweg Radweg Flurstücksgrenze Fräskante Parkplatz, Fahrbahnteiler, Insel Radfahrstreifen Fahrradstraße Pflaster Entfall Baum / Stellplatz Deckensanierung Planung Fahrbahn Plotdatum: 24.04.25 11:01:09 ; ramm taktile Leitelemente gez. iV. Reichelt Stadtteil: Bezirk: Gewässerkennzahl: bearbeitet gezeichnet geprüft Name Maßstab Längen / Höhen Projekt Nr.: Anlage Nr.: 1 : 1 : 1 : Datum NameNr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Plan Nr.: Blatt Nr.: Str. Schlüssel: Datum Datum Name bearbeitet gezeichnet Planung: geprüft : Auftraggeber: bearbeitet geprüft : gezeichnet Datum Name genehmigt : i. A. Münster, den Amt für Mobilität und Tiefbau Veloroute Münster-Nottuln Lageplan 09 250 10226768 22251 RAYAApril 2025 April 2025 HOAN Lageplan V O R P L A N U N G 594x1189 10226768 Entfall Beleuchtung Hochbord Rundbord Tiefbord W W W W Schmeddingstraße HsNr. 56 HsNr. 54 P P 468 22 373 415 416 407 409 410 412 413 446 380 459 460 462 463 464 443 444 445 458 465 466 483 408 417 406 411 442 414 (1) (1) II 58 I 60 (1) II 64 66 I 65 61 (1) (2) II 62 II 69 II 71 II (3) II 68 II 67 (1) II 72 II 70 (geplant) (geplant) F I (2) F II 2 F I (1) 2 4 F II Übergang Fahrradstraße mit Kfz-Freigabe in Fahrradstraße mit Freigabe für den landwirtschaftlichen Verkehr Schmeddingstraße Josef-Pieper-Straße Hermann-Josef-Neuhaus-Weg R=380.00R=∞ 1+287.840 R=∞R=380.00 1+294.461 R=120.00R=∞ 1+353.393 R=∞R=120.00 1+422.774 R=130.00 R=∞ 1+470.780 R=∞ R=130.00 1+472.942 4,5020 12 3,80 12 20 4,40 Zeichenerklärung Mischverkehrsfläche Gehweg Geh-Radweg Radweg Flurstücksgrenze Fräskante Parkplatz, Fahrbahnteiler, Insel Radfahrstreifen Fahrradstraße Pflaster Entfall Baum / Stellplatz Deckensanierung Planung Fahrbahn Plotdatum: 23.04.25 10:52:17 ; honold taktile Leitelemente Stadtteil: Bezirk: Gewässerkennzahl: bearbeitet gezeichnet geprüft Name Maßstab Längen / Höhen Projekt Nr.: Anlage Nr.: 1 : 1 : 1 : Datum NameNr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Plan Nr.: Blatt Nr.: Str. Schlüssel: Datum Datum Name bearbeitet gezeichnet Planung: geprüft : Auftraggeber: bearbeitet geprüft : gezeichnet Datum Name genehmigt : i. A. Münster, den Amt für Mobilität und Tiefbau Veloroute Münster-Nottuln Lageplan 10 250 10362231 22251 RAYAApril 2025 April 2025 HOAN Lageplan V O R P L A N U N G 594x1189 10362231 Entfall Beleuchtung Hochbord Rundbord Tiefbord gez. iV. Reichelt H T H HsNr. 52 Grünfläche Gehölz Geh- und Radweg Gehölz Geh- und Radweg Geh- und Radweg Wiese Geh- und Radweg Treppe Treppe Treppe Treppe Wiese Zaun Zaun Haltestelle 87 72 74 73 65 69 232 237 295 402 404 I 6 (1) 60 71 Planungsende 20 12 3,80 12 20 4,40 Schmeddingstraße Roxeler Straße R=5.00R=∞ 1+628.816 R=∞ R=5.00 1+634.181 R=∞ 1+639.128 Zeichenerklärung Mischverkehrsfläche Gehweg Geh-Radweg Radweg Flurstücksgrenze Fräskante Parkplatz, Fahrbahnteiler, Insel Radfahrstreifen Fahrradstraße Pflaster Entfall Baum / Stellplatz Deckensanierung Planung Fahrbahn Plotdatum: 17.04.25 16:21:01 ; honold Stadtteil: Bezirk: Gewässerkennzahl: bearbeitet gezeichnet geprüft Name Maßstab Längen / Höhen Projekt Nr.: Anlage Nr.: 1 : 1 : 1 : Datum NameNr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Plan Nr.: Blatt Nr.: Str. Schlüssel: Datum Datum Name bearbeitet gezeichnet Planung: geprüft : Auftraggeber: bearbeitet geprüft : gezeichnet Datum Name genehmigt : i. A. Münster, den Amt für Mobilität und Tiefbau Veloroute Münster-Nottuln Lageplan 11 250 10362245 22251 RAYAApril 2025 April 2025 HOAN Lageplan V O R P L A N U N G 594x1189 10362245 Entfall Beleuchtung Hochbord Rundbord Tiefbord gez. iV. Reichelt
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (27)
- Schmeddingstraße 3x
- Waldeyerstraße 10m
- Tondernstraße 4
- Scheffer-Boichorst-Straße 5
- Albert-Schweitzer-Straße
- Roxeler Straße
- Einsteinstraße
- Annette-Allee
- Schillerstraße
- Dieckstraße
- Schlüterstraße
- Malmedyweg 2
- Eupener Weg 3
- Bohlweg
- Lindberghweg
- Soetenkamp
- Jungeblodtplatz
- Hermann-Josef-Neuhaus-Weg
- Sentruper Straße
- Kardinal-von-Galen-Ring
- Zufahrt Tiefgarage
- Josef-Pieper-Straße
- Sentruper Höhe 6
- Lütkenbecker Weg
- Theresiengrund
- Promenade
- Schulteweg 5
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Details
- Aktenzeichen
- V/0227/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.04.2025
- Erstellt
- 14.04.2025 10:42