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AN/0852/2022

Sicherer Radverkehr auf der Bergisch Gladbacher Straße

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 14.04.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 02.05.2022, TOP 8.1.6

Sicherer Radverkehr auf der Bergisch Gladbacher Straße

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Sicherer Radverkehr auf der Bergisch Gladbacher Straße

5519 Zeichen

13.04.2022 
 
Gemeinsamer Antrag: Sicherer Radverkehr auf der Bergisch 
Gladbacher Straße 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und der Einzelmandatsträger von 
DIE PARTEI in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim bitten Sie, den nachfolgenden Antrag auf 
die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen. 
Antrag: 
Die Sicherheit der Radwege entlang der Bergisch Gladbacher Straße wird mit folgenden 
Maßnahmen erhöht: 
1. Dem Kfz-Verkehr wird mit geeigneten Mitteln verdeutlich t, dass Radwege frei zu 
halten sind . Wo ohne den Wegfall von Parkplätzen möglich, ist das Befahren der 
Radwege mit Kfz mit geeigneten Mitteln zu verhindern (insb. Frankfurter Hüte/Poller). 
2. Der sich auf der Nordseite der Bergisch Gladbacher Straße zwischen d en 
Hausnummern 471 und 509 befindliche Radweg wird auf mindestens 1,50 Meter 
verbreitert und in diesem Zuge saniert. Soweit erforderlich, fallen die sich auf der 
Fahrbahn befindlichen Parkplätze weg. 
Begründung: 
Der Zustand der Radwege entlang der Bergisch Gladbacher Straße entspricht über weite Teile 
keinesfalls den Anforderungen an eine moderne, bedarfsgerechte Radverkehrsinfrastruktur. 
Bedauerlicherweise hat sich die Bezirksvertretung Mülheim mit Beschluss vom 6. September 
2021 (TOP 8.1.6.) dagegen ausgesprochen, hieran grundsätzlich etwas zu verändern.  
Weiterhin klagen Rad Fahrende über den mangelhaften Zustand. Es besteht deshalb weiterhin 
Änderungsbedarf, zumal die Stadtteile entlan g der Bergisch Gladbacher Straße jeweils zu 
substantiellen Teilen aus autofreien Haushalten bestehen (Mülheim 52 %, Buchheim 40 %, 
Holweide 28 %, Dellbrück 16 %). Auch für diese muss eine sichere Mobilität möglich sein. 
Gleichlautend an: 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Norbert Fuchs 
- Stadtbezirk Mülheim- 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
-Rathaus- 
 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Fraktion 
DIE LINKE - Fraktion 
DIE PARTEI - Einzelmandatsträger 
in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim 
Wiener Platz 2 a 
51065 Köln

Zu 1: 
Eine besondere Gefahrenquelle sind rechtswidrig 
parkende/haltende Kfz, die die streckenweise 
ohnehin äußerst schmalen Radwege weiter 
verengen und zum Ausweichen auf die stark 
befahrene Fahrbahn zwingen. Das Parkverhalten 
dürfte zum Teil auch daran liegen, dass die 
Radwege streckenweise kaum als solche 
erkennbar sind (s. z.B. Abb. 1).  
Auch ein Ausweichen auf den Gehweg ist häufig 
zu beobachten (s. Abb. 2). Auch dies ist auf der 
belebten Bergisch Gladbacher Straße gefährlich. 
Als Hauptverkehrsachse hat die Bergisch 
Gladbacher Straße für alle Verkehrsmittel eine 
hohe Bedeutung. Um dem gerecht zu werden, 
sind bauliche Veränderungen zwingend 
notwendig. Wo der Radweg von Kfz überfahren 
werden muss, kann durch farbliche 
Markierungen oder Piktogramme die 
Aufmerksamkeit erhöht werden. An anderen 
Stellen sind Frankfurter Hüte, Poller oder andere Barrieren zu installieren. Hiermit hat die 
Stadt Köln an anderer Stelle bereits gute Erfahrungen gemacht (Frankfurter Hüte  z.B. 
Auenweg, Melatengürtel, Ebertplatz; Poller z.B. Frankfurter Straße). 
Zu 2: 
Der sich hier befindliche Radfahrstreifen ist mit 
einer Breite von ca. 1 Meter  ohnehin zu schmal. 
Hinzu kommt, dass er ohne jeden 
Sicherheitsabstand an den sich auf der Straße 
befindlichen Parkplätzen vorbeigeführt wird. 
Aufgrund der Enge des durch einen Bordstein 
begrenzten Radfahrstreifens ist es Radfahrenden 
unmöglich, selbst einen Sicherheit sabstand 
einzuhalten. Sie müssen deshalb ständig 
befürchten, sich durch öffnende Kfz -Türen 
schwer zu verletzen. Da Radfahrstreifen grundsätzlich 
benutzungspflichtig sind, bietet sich für Radfahrende an dieser Stelle 
keine Alternative zur Benutzung des gefährlichen Radfahrstreifens. 
Hinzu kommen vielfach Kfz, die den Radfahrstreifen z.T. überparken, 
sowie verschiedene Fahrbahnschäden und Gulli -/Kanaldeckel auf 
dem ohnehin schmalen Streifen. Dieser Zustand ist unzumutbar.  
Quelle: Google Street View

Dies verdeutlicht die Verwaltungsvorschrift zu § 2 Abs. 4 Satz 2 der Straßenverkehrsordnung, 
wonach Radfahrstreifen im Regelfall eine Breite von 1,85 Metern, mindestens jedoch von 1,50 
Metern zuzüglich eines Sicherheitsraums zum (ruhenden) motorisierten In dividualverkehr 
aufweisen müssen. 
Im Konflikt zwischen ruhendem und fließendem Verkehr ist grundsätzlich dem fließenden 
Verkehr der Vorrang zu geben, zumal verschiedene breitere Fahrräder (z.B. Lastenräder oder 
Räder mit Anhänger) den Streifen faktisch nicht befahren können. Es handelt sich ohnehin nur 
um wenige Parkplätze. Gewerbetreibende sind hiervon kaum betroffen, da sich vor den 
Geschäften in ausreichendem Maße Parkplätze befinden. Außerdem wird darauf hingewiesen, 
dass sich im unmittelbaren Umfeld me hrere Schulen, eine Kindertagesstätte, ein Spielplatz 
sowie das Seniorennetzwerk Holweide befinden , die auf sichere Radwege besonders 
angewiesen sind. 
Bei der Neugestaltung ist die seit vielen Jahren sich in einem schlechten Zustand befindliche 
Fahrbahndecke zu sanieren. 
Sollte ein politischer Konsens zum Schutz der Radfahrenden an dieser Stelle nicht möglich sein, 
sollte der Radverkehr stadteinwärts bereits ab dem Holweider Marktplatz auf der Fahrbahn 
geführt werd en. Dies wäre zwar kein rundum zufriedenste llender Zustand, würde aber 
immerhin die zurzeit bestehende akute Gefahr beseitigen. 
 
gez. Winfried Seldschopf                 gez. Nijat Bakis                 gez. Andreas Altefrohne

Beratungsverlauf (1)

02.05.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 8.1.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Gladbacher Straße
  • Bergisch Gladbacher Straße 13
  • Frankfurter Straße
  • Wiener Platz 2a
  • Auenweg
  • Ebertplatz
  • Holweider Marktplatz
  • Melatengürtel
  • Straße 13

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/0852/2022
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
14.04.2022
Erstellt
14.04.2022 11:56