AN/0852/2022
Sicherer Radverkehr auf der Bergisch Gladbacher Straße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Sicherer Radverkehr auf der Bergisch Gladbacher Straße
5519 Zeichen
13.04.2022 Gemeinsamer Antrag: Sicherer Radverkehr auf der Bergisch Gladbacher Straße Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und der Einzelmandatsträger von DIE PARTEI in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim bitten Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen. Antrag: Die Sicherheit der Radwege entlang der Bergisch Gladbacher Straße wird mit folgenden Maßnahmen erhöht: 1. Dem Kfz-Verkehr wird mit geeigneten Mitteln verdeutlich t, dass Radwege frei zu halten sind . Wo ohne den Wegfall von Parkplätzen möglich, ist das Befahren der Radwege mit Kfz mit geeigneten Mitteln zu verhindern (insb. Frankfurter Hüte/Poller). 2. Der sich auf der Nordseite der Bergisch Gladbacher Straße zwischen d en Hausnummern 471 und 509 befindliche Radweg wird auf mindestens 1,50 Meter verbreitert und in diesem Zuge saniert. Soweit erforderlich, fallen die sich auf der Fahrbahn befindlichen Parkplätze weg. Begründung: Der Zustand der Radwege entlang der Bergisch Gladbacher Straße entspricht über weite Teile keinesfalls den Anforderungen an eine moderne, bedarfsgerechte Radverkehrsinfrastruktur. Bedauerlicherweise hat sich die Bezirksvertretung Mülheim mit Beschluss vom 6. September 2021 (TOP 8.1.6.) dagegen ausgesprochen, hieran grundsätzlich etwas zu verändern. Weiterhin klagen Rad Fahrende über den mangelhaften Zustand. Es besteht deshalb weiterhin Änderungsbedarf, zumal die Stadtteile entlan g der Bergisch Gladbacher Straße jeweils zu substantiellen Teilen aus autofreien Haushalten bestehen (Mülheim 52 %, Buchheim 40 %, Holweide 28 %, Dellbrück 16 %). Auch für diese muss eine sichere Mobilität möglich sein. Gleichlautend an: Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs - Stadtbezirk Mülheim- Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker -Rathaus- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Fraktion DIE LINKE - Fraktion DIE PARTEI - Einzelmandatsträger in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim Wiener Platz 2 a 51065 Köln Zu 1: Eine besondere Gefahrenquelle sind rechtswidrig parkende/haltende Kfz, die die streckenweise ohnehin äußerst schmalen Radwege weiter verengen und zum Ausweichen auf die stark befahrene Fahrbahn zwingen. Das Parkverhalten dürfte zum Teil auch daran liegen, dass die Radwege streckenweise kaum als solche erkennbar sind (s. z.B. Abb. 1). Auch ein Ausweichen auf den Gehweg ist häufig zu beobachten (s. Abb. 2). Auch dies ist auf der belebten Bergisch Gladbacher Straße gefährlich. Als Hauptverkehrsachse hat die Bergisch Gladbacher Straße für alle Verkehrsmittel eine hohe Bedeutung. Um dem gerecht zu werden, sind bauliche Veränderungen zwingend notwendig. Wo der Radweg von Kfz überfahren werden muss, kann durch farbliche Markierungen oder Piktogramme die Aufmerksamkeit erhöht werden. An anderen Stellen sind Frankfurter Hüte, Poller oder andere Barrieren zu installieren. Hiermit hat die Stadt Köln an anderer Stelle bereits gute Erfahrungen gemacht (Frankfurter Hüte z.B. Auenweg, Melatengürtel, Ebertplatz; Poller z.B. Frankfurter Straße). Zu 2: Der sich hier befindliche Radfahrstreifen ist mit einer Breite von ca. 1 Meter ohnehin zu schmal. Hinzu kommt, dass er ohne jeden Sicherheitsabstand an den sich auf der Straße befindlichen Parkplätzen vorbeigeführt wird. Aufgrund der Enge des durch einen Bordstein begrenzten Radfahrstreifens ist es Radfahrenden unmöglich, selbst einen Sicherheit sabstand einzuhalten. Sie müssen deshalb ständig befürchten, sich durch öffnende Kfz -Türen schwer zu verletzen. Da Radfahrstreifen grundsätzlich benutzungspflichtig sind, bietet sich für Radfahrende an dieser Stelle keine Alternative zur Benutzung des gefährlichen Radfahrstreifens. Hinzu kommen vielfach Kfz, die den Radfahrstreifen z.T. überparken, sowie verschiedene Fahrbahnschäden und Gulli -/Kanaldeckel auf dem ohnehin schmalen Streifen. Dieser Zustand ist unzumutbar. Quelle: Google Street View Dies verdeutlicht die Verwaltungsvorschrift zu § 2 Abs. 4 Satz 2 der Straßenverkehrsordnung, wonach Radfahrstreifen im Regelfall eine Breite von 1,85 Metern, mindestens jedoch von 1,50 Metern zuzüglich eines Sicherheitsraums zum (ruhenden) motorisierten In dividualverkehr aufweisen müssen. Im Konflikt zwischen ruhendem und fließendem Verkehr ist grundsätzlich dem fließenden Verkehr der Vorrang zu geben, zumal verschiedene breitere Fahrräder (z.B. Lastenräder oder Räder mit Anhänger) den Streifen faktisch nicht befahren können. Es handelt sich ohnehin nur um wenige Parkplätze. Gewerbetreibende sind hiervon kaum betroffen, da sich vor den Geschäften in ausreichendem Maße Parkplätze befinden. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass sich im unmittelbaren Umfeld me hrere Schulen, eine Kindertagesstätte, ein Spielplatz sowie das Seniorennetzwerk Holweide befinden , die auf sichere Radwege besonders angewiesen sind. Bei der Neugestaltung ist die seit vielen Jahren sich in einem schlechten Zustand befindliche Fahrbahndecke zu sanieren. Sollte ein politischer Konsens zum Schutz der Radfahrenden an dieser Stelle nicht möglich sein, sollte der Radverkehr stadteinwärts bereits ab dem Holweider Marktplatz auf der Fahrbahn geführt werd en. Dies wäre zwar kein rundum zufriedenste llender Zustand, würde aber immerhin die zurzeit bestehende akute Gefahr beseitigen. gez. Winfried Seldschopf gez. Nijat Bakis gez. Andreas Altefrohne
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Gladbacher Straße
- Bergisch Gladbacher Straße 13
- Frankfurter Straße
- Wiener Platz 2a
- Auenweg
- Ebertplatz
- Holweider Marktplatz
- Melatengürtel
- Straße 13
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/0852/2022
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 14.04.2022
- Erstellt
- 14.04.2022 11:56