Mandari Insight

V/0013/2005

Bebauungsplan Nr. 463: Wolbeck - Gewerbegebiet östlich Münsterstraße / Grenkuhlenweg

Vorlage 11.01.2005

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 17.02.2005, TOP 7.4

Anlage 4 - Plan

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Begründung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Bürgeranhörung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 - textl Festsetzungen

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 - Plan

1588 Zeichen

12,00 m Planstraße
GE II 0,8 1,6
unz. Abstandskl. I-V
0° - 25°
GE II 0,8 1,6
unz. Abstandskl. I-VI
0° - 25°
GE II 0,8 1,6
unz. Abstandskl. I-V
0° - 25°
GE II 0,8 1,6
unz. Abstandskl. I-V
0° - 25°
GE II 0,8 1,6
unz. Abstandskl. I-VII
0° - 25°
GE II 0,8 1,6
unz. Abstandskl. I-VII
0° - 25°
GE II 0,8 1,6
unz. Abstandskl. I-VII
0° - 25°
Privatweg
Privatweg
Kindertagesstätte
Rosengarten
vorh. Weg
gepl. spätere Anbindung
Wolbecker - Windmühle
2,50 m Geh- und Radweg
2,50 m Parkstreifen mit Bäumen
6,50 m Fahrbahn
0,50 m Schrammbord
12,00
GE II 0,8 1,6
unz. Abstandskl. I-VI
0° - 25°
12,00
12,00
12,00
GE II 0,8 1,6
unz. Abstandskl. I-VII
0° - 25°
GE II 0,8 1,6
unz. Abstandskl. I-VII
0° - 25°
110 KV-Leitung
2.50 Gem. Geh.-u. Radweg
2.50 Gem. Geh.-u.Radweg
0.50 Bankett
2.50 Gem. Geh.-u Radweg
2.50 Gem. Geh.-u. Radweg
3.25 Fahrstreifen
3.25 Fahrstreifen
3.25 Fahrstreifen
2.50 Gem. Geh.-u Radweg
Anschluss an vorh. Ausbau
Bestand
0.50 Bankett
BH 3,0 m Fuß-u. Radweg
Schutzabstand
Schutzabstand
19,0
19,0
6.00 Grünstreifen
0.50 Bankett
Anpflanzungen nicht 
zulässig 
R10.0
Bahnstromleitung
Grenkuhlenweg
Anschluss an vorh. Ausbau
Anschluss an vorh. Ausbau
Bestand
Bestand
0.50 Bankett
gepl. Bus-haltestelle
0.50 Bankettca. 6.00 Grünstreifen
1,50 
1,50 
8,00 
8,00 
1,50 
8,00 
5,0 m 
5,0 m 8,00
8,00 
geplanter Entwässerungsgraben
geplanter Entwäserungsgraben
5,0 m 
5,50AE
GFL 
3,0 m Fuß-u. Radweg
5,0 m
5,0 m
Anpflanzungen nicht 
zulässig 
R10.0
D=34.00m
2.50mGem. Geh-u. Radweg2.00m
4.80m
1.90m
0.50 Bankettca. 9.00 Grünstreifen
ca. 5.75 Grünstreifen u. Mulde
Anlage 4 zur Vorlage 13/2005

Berichtsvorlage

2788 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 463: Wolbeck - Gewerbegebiet östlich Münsterstraße / Grenkuhlenweg 
Kenntnisnahme des Entwurfes 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.02.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
17.02.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Verwaltung beabsichtigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 463 öffentlich auszu-
legen. 
 
Mit dem Bebauungsplan Nr. 463 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur weiteren 
geordneten städtebaulichen Entwicklung geschaffen werden, indem im Stadtteil Wolbeck der 
Bereich östlich der Münsterstraße der gewerblichen Bebauung zugeführt wird. 
 
Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde im Februar 2004 durchge-
führt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 18.05.2004 statt. Die Äußerungen 
während dieser Beteiligungen wurden soweit möglich in der Planung berücksichtigt. 
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. 
 
Die Stadt Münster ist Trägerin des sich aus dem Bebauungsplan ergebenden Erschließungsauf-
wandes. Die zur Realisierung des Bebauungsplanes erforderlichen Mittel werden zur Zeit auf ca. 
4,7 Mio. € geschätzt. 
 
Diese Kosten werden der Stadt Münster im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durch Anlie-
gerleistungen zum überwiegenden Teil ersetzt werden. 
 
Die erforderlichen Mittel sind im Finanzplan und Investitionsprogramm (Entwurf) 2004 – 2008 mit 
ca. 4,5 Mio. € veranschlagt. Dabei sind für die Haushaltsjahre bis 2008 Ausgaben von ca. 1,8 
Mio. € und in späteren Haushaltsjahren ca. 2,7 Mio. € geplant. Die noch nicht veranschlagten 
Mittel sollen vorbehaltlich verfügbarer Mittel im künftigen Finanzplan und Investitionsprogramm 
vorgesehen werden. 
 
Durch die Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 463 werden 
keine Vorentscheidungen über die Bereitstellung von Mitteln getroffen. Hierüber ist vielmehr zu 
Vorlagen-Nr.: 
V/0013/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Hülk 
Ruf: 
492 61 30 / 61 90 
E-Mail: 
huelkg@stadt-muenster.de 
Datum: 
14.01.2005 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
einem späteren Zeitpunkt bei den jährlichen Beratungen über das Investitionsprogramm unter 
Berücksichtigung der dann gegebenen Haushalts- und Finanzlage zu entscheiden. 
 
Die Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes soll nach den Beschlüssen des Rates zur 6. Än-
derung des Flächennutzungsplanes (Vorlage 10/2005) und zur Aufstellung des Bebauungsplanes 
Nr. 463 (Vorlage Nr. 12/2005) im Frühjahr 2005 erfolgen. 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Niederschrift über die Bürgeranhörung 
2. Begründung 
3. Textliche Festsetzungen 
4. Plan (verkleinert)

Anlage 2 - Begründung

64230 Zeichen

Anlage 2
zur Vorlage Nr. 13 / 2005
B e g r ü n d u n g
zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 463: Wolbeck -
Gewerbegebiet östlich Münsterstraße / Grenkuhlenweg
1. Planungsanlass/Planungsgrundlagen
Seit 1997 erfolgt die bedarfs- sowie nachfragegerechte Steuerung der Gewerbeflächenbereitstellung
über das gesamtstädtische „Handlungsprogramm Gewerbeflächen“ (HPG). Aufgrund der Fortschrei-
bung des HPG ergab sich für die Kategorie „kleinbetriebliches stadtteilorientiertes Gewerbe im Stadt-
bezirk Münster / Südost“ ein Defizit an aktuell verfügbaren Gewerbeflächen. Um dieses Defizit abzu-
bauen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet Wolbeck - östlich Münster-
straße / Grenkuhlenweg erforderlich.
Im Zuge der Umweltprüfung sind verschiedene Standortuntersuchungen im Stadtbereich vorgenom-
men worden, welche aber keine Alternative zum geplanten Standort unter den Kriterien der Verkehrs-
anbindung, Anlagerung an bestehende Gewerbegebiete, naturräumliche Gegebenheiten und liegen-
schaftliche Realisierbarkeit darstellen. Weitere Ausführungen hierzu finden sich in der Begründung zur
6. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes.
2. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich auf den Bereich zwischen der Münster-
straße und dem Grenkuhlenweg nördlich der Hoflage Rosengarten im Stadtteil Wolbeck.
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes liegen die folgenden Grundstücke:
Gemarkung Wolbeck Kspl.
Flur 2, Teile der Flurstücke 268, 275, 284, 322
Flur 19, Flurstücke 28 – 32, 39, 40, 44, 45, 47, 48, Teile der Flurstücke 18, 24, 27, 33, 37, 46, 49 – 51
Gemarkung Wolbeck Stadt
Flur 1, Teile der Flurstücke 2971, 3180
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind im Plan durch einen
grauen Farbstreifen bezeichnet.
3. Planungsrechtliche Situation
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Die Inhalte des Bebauungsplanes stimmen nicht mit der Darstellung im Flächennutzungsplanes über-
ein. Der Flächennutzungsplan wird aus diesem Grund im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) Baugesetz-
buch (BauGB) geändert. Der Bebauungsplanes ist somit als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt
anzusehen. (§ 8 (2) BauGB)
3.2 Bestehendes Planungsrecht/Sonstige Satzungen
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans Werse. Für die Bereiche, die einer
Bebauung zugeführt werden sollen, wird eine Entlassung aus dem Landschaftsplan und damit einer
Aufhebung der bestehenden Festsetzungen parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes vorge-
nommen. (Anpassungsklausel gemäß Landschaftsgesetz) Die Fläche für Ausgleichsmaßnahmen
verbleibt dagegen im Geltungsbereich des Landschaftsplanes. Die künftige Grenze des Landschafts-
planes  Werse ist im Bebauungsplan nachrichtlich dargestellt.
4. Räumliche und strukturelle Situation
Im westlichen Plangebiet befindet sich ein vorhandener Gewerbebetrieb mit Betriebsleiterwohnung
(Münsterstraße 90). Weitere bauliche Nutzungen innerhalb des Plangebietes sind nicht vorhanden.

2
Ansonsten wird das Plangebiet z. Z. landwirtschaftlich genutzt. Im Süden angrenzend befindet sich
eine ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle mit Wohngebäude und einer integrierten Kindertages-
stätte. Die vorhandene Wohnsiedlung am Grenkuhlenweg liegt ca. 200 m, die Wohnbebauung inner-
halb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 213 Teilbereich II: Wolbeck – Lerschmehr / Silberbrink
etwa 350 m entfernt.
5. Planungsziele
Städtebauliches Ziel ist es, hier vorrangig für Handwerks- und Gewerbebetriebe aus dem Ortskern
Wolbeck und den angrenzenden Gebieten Auslagerungsflächen bzw. Erweiterungsflächen vorzuhal-
ten um ggf. zur Betriebsverlagerung eine städtebaulich erwünschte Entflechtung herbeizuführen, oh-
ne, dass die Bindungen der Betriebe an den Ortsteil aufgegeben werden müssen und die Erhaltung
von Arbeitsplätzen für den Ortsteil Wolbeck gesichert bleibt. Gleichzeitig soll das Gebiet zur Bedarfs-
deckung in der Kategorie „Standorte für gesamtstädtisch bedeutsames Gewerbe“ beitragen.
Weiterhin sollen Einzelhandelsbetriebe ausgeschlossen werden, da sie hier den oben angeführten
städtebaulichen Zielen und Aufgaben des Gewerbegebietes sowie der Einzelhandelskonzeption der
Stadt Münster widersprechen. Um bestimmten Sonderbetriebsformen Rechnung zu tragen, soll es
handwerklichen Betrieben am Produktionsstandort ausnahmsweise ermöglicht werden, auf unterge-
ordneten Teilflächen die hergestellten Waren an Endverbraucher zu verkaufen. Einzelhandel mit
Kraftfahrzeugen und dessen Zubehör werden ausnahmsweise zugelassen, um potentielle Verlage-
rungsflächen für die vorhandenen Betriebe im Ortseingangsbereich der Münsterstraße (Bebauungs-
plan Nr. 280) anbieten zu können.
6. Inhalte des Bebauungsplanes
6.1 Grundzüge der Planung
Ein wesentlicher Grundzug der Planung besteht darin, durch die Ausweisung von überbaubaren
Grundstücksflächen sowie die Festsetzung von Art und Maß der Nutzung Planungsrecht zu schaffen,
welches die Voraussetzung für Betriebsverlagerungen, Erweiterungen und Neuansiedlungen ermög-
licht.
Durch Festsetzung unzulässiger Abstandsklassen soll sichergestellt werden, dass hier nur Betriebe
angesiedelt werden, die das vorhandene Wohnen im Umfeld bzw. die städtebaulichen Funktionen des
Stadtteiles Wolbeck nicht negativ beeinflussen.
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung
6.2.1  Art und Maß der baulichen Nutzung
Die Bauflächen im Bebauungsplan werden entsprechend den Planungszielen als Gewerbegebiet fest-
gesetzt. Für die Gewerbeflächen wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und eine Geschossflä-
chenzahl (GFZ) von 1,6 festgesetzt.
Durch die textliche Festsetzung werden Einzelhandelsbetriebe ausgeschlossen. Damit soll sicherge-
stellt werden, dass die ausgewiesenen Bauflächen vorrangig produzierenden Handwerks- und Ge-
werbebetrieben vorbehalten bleiben. Die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben wäre angesichts der
bestehenden stadträumlichen Lage strukturell unverträglich. Einzelhandelspotentiale sollen auf die
Zentren gemäß Einzelhandelskonzept gelenkt werden.
Um bestimmten Betriebsformen Rechnung zu tragen, soll es Betrieben am Produktionsstandort aus-
nahmsweise ermöglicht werden, auf untergeordneten Teilflächen (maximal 250 m²) die selbst herge-
stellten Waren an Endverbraucher zu verkaufen. Mit dieser Regelung wird betrieblichen Bedürfnissen
Rechnung getragen, ohne die bestehenden städtebaulichen Zielvorstellungen zu beeinträchtigen.
6.2.2  Überbaubare Flächen, Geschossigkeit
Die großzügigen überbaubaren Grundstücksflächen sind im Bebauungsplan durch Baugrenzen ein-
gefasst. Die Geschosszahl wird auf zwei Vollgeschosse begrenzt. Das entspricht den Bedürfnissen
der hier anzusiedelnden Betriebe. Ausnahmsweise erlauben die textlichen Festsetzungen auch das
dritte Vollgeschoss, wenn die festgesetzte GFZ eingehalten wird. Hiermit kann flexibel auf verdichtete
Bauweisen reagiert werden.
6.2.3  Bauweise und Bauformen

3
Für die im Bebauungsplan dargestellten Gewerbeflächen wird die offene Bauweise festgesetzt. Wei-
tergehende Regelungen zur Baukörpergestaltung sind nicht getroffen worden, um hier einen breiten
Gestaltungsspielraum zu ermöglichen.
6.2.4  Firstrichtung, Dachform
Für die Gewerbebetriebe wird die zulässige Dachneigung der Gebäude auf 0° bis 25° beschränkt, um
einen möglichst harmonischen Übergang zum anschließenden Landschaftsraum sicherzustellen.
Weitergehende Regelungen sind nicht getroffen worden, um hier den Gestaltungsspielraum nicht zu
sehr einzuengen.
6.2.5  Material, Farbgebung
Auch hier wurden keine Festsetzungen getroffen, um eine breite Vielfalt an Materialien zu ermögli-
chen.
6.2.6  Stellplätze, Nebenanlagen
Die baurechtlich erforderlichen Stellplätze und Nebenanlagen sind mit Ausnahme des 110 kv –
Schutzstreifens nur innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. Hierdurch soll in Kombination mit
der Begrünungsvorschrift das Erscheinungsbild zu den öffentlichen Verkehrsflächen verbessert wer-
den.
6.2.7  Freiflächen, Begrünung
Durch die textliche Festsetzungen wird sichergestellt, dass bei den privaten Stellplatzflächen je sechs
Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen ist.
Mit der Festsetzung, dass Gewerbegrundstücke entlang der Straßenbegrenzungslinie in mindestens
1,50 m Tiefe mit standortgerechten Flurgehölzen zu bepflanzen sind, soll erreicht werden, das Er-
scheinungsbild zum öffentlichen Straßenraum aufzuwerten.
6.2.8  Werbeanlagen
Durch textl. Festsetzung sind Werbeanlagen hinsichtlich Anbringungsort und Größe beschränkt. Der
Regelungsbedarf für die Ausgestaltung von Werbeanlagen ergibt sich aus der Lage des Gewerbege-
bietes in Nachbarschaft zum freien Landschaftsraum und aus der gebotenen Rücksichtnahme auf die
südöstlich benachbarte Wohnbebauung. Darüber hinaus soll verhindert werden, dass durch optische
Reize die Verkehrssicherheit auf der Münsterstraße gefährdet wird.
6.3 Verkehrsflächen/Erschließung
Das Gewerbegebiet wird durch eine Ringstraße mit zwei Anbindungen an die Münsterstraße er-
schlossen. Die nördliche Anbindung an die Münsterstraße soll als Kreisverkehrsplatz ausgebildet wer-
den. Von dieser Planstraße aus können die zukünftigen Gewerbeflächen sinnvoll erschlossen werden.
Eine ergänzende Fuß- und Radwegeverbindung im Südosten des Plangebietes stellt sicher, dass
zwischen Münsterstraße und Grenkuhlenweg eine durchgehende Verbindung geschaffen wird. Falls
zu einem späteren Zeitpunkt eine Erweiterung des Gewerbegebietes nach Norden, Richtung Evers-
winkler Straße erfolgen soll, besteht die Möglichkeit, durch eine geplante Anbindung an die innere
Erschließungsschlaufe des Plangebietes diese Flächen zusätzlich zu erschließen. Für die Erschlie-
ßungsstraßen wurde ein Querschnitt von 12 m gewählt, der sich wie folgt aufteilt:  2,5 m kombinierter
Geh- und Radweg, 2,5 m Parkstreifen mit Bäumen, 6,5 m Fahrbahn, 0,5 m Schrammbord.
Die erforderliche Umgestaltung der Münsterstraße ist in den Einmündungsbereichen durch geson-
derte Abbiegespuren vorgesehen. Auf der Ostseite der Münsterstraße ist außerdem die Anlage eines
durchgehenden, kombinierten Fuß- und Radweges geplant.
Eine Anbindung des geplanten Gewerbegebietes an den ÖPNV ist durch die bereits vorhandene Bus-
haltestelle „Windmühle“ an der Münsterstraße gewährleistet. Weiterhin ist eine zusätzliche Bushalte-
stelle innerhalb des Gewerbegebietes vorgesehen, die die weitere ÖPNV-Erschließung des Gebietes
gewährleisten soll.
6.4 Ver- und Entsorgung/Technische Infrastruktur
Die Ver- und Entsorgung mit Wasser, Abwasser, Elektrizität und Gas ist von den in der Münsterstraße
liegenden Hauptleitungen gewährleistet. Eine 110 KV Bahnstromleitung, die das Gewerbegebiet
quert, wurde mit den erforderlichen Schutzabständen berücksichtigt.

4
Der nördlich an das Plangebiet angrenzende Graben soll der Regenwasserentwässerung der unmit-
telbar angrenzenden Gewerbegrundstücke dienen und wird durch entsprechende Entwässerungsgrä-
ben zur Regenrückhaltung im Westen und Osten (innerhalb der öffentlichen Grünfläche bzw. inner-
halb der Ausgleichsfläche) ergänzt. Darüber hinaus ist zu einer geordneten Regenwasserentsorgung
eine zusätzliche Regenrückhalteanlage erforderlich. Als Standort für das erforderliche Regenrückhal-
tebecken ist ein städtisches Grundstück außerhalb des Plangebietes westlich der Münsterstraße und
nördlich des vorhandenen Gewerbegebietes „Wolbecker Windmühle“ vorgesehen.
6.5 Gemeinbedarf/Soziale Infrastruktur
Das Gewerbegebiet erfordert keine Gemeinbedarfseinrichtungen. In unmittelbarer Nähe südlich des
Plangebietes befindet sich die Kindertagesstätte „Rosengarten“.
6.6 Grünflächen/Begrünung
6.6.1  Öffentliche Grünflächen
Ein öffentlicher Grünstreifen einschl. Entwässerungsgraben entlang der Münsterstraße soll neben der
entwässerungstechnischen Funktion eine ansprechende Grüngestaltung gewährleisten, da die
Münsterstraße das Eingangstor zu Wolbeck bildet. Südlich des geplanten Fuß- und Radweges im
Südosten des Plangebietes ist eine Teilfläche als Verkehrsgrünfläche festgesetzt.
6.6.2  Private Grünflächen
Im Plangebiet sind keine privaten Grünflächen festgesetzt.
6.6.3  Wald/Flächen für die Landwirtschaft
Innerhalb des Plangebietes sind weder Waldflächen noch Flächen für die Landwirtschaft festgesetzt.
6.6.4  Anpflanz- und Erhaltungsgebote
Die vorhandenen Bäume parallel zur Münsterstraße wurden im Bebauungsplan als zu erhalten fest-
gesetzt. Eine Eiche im Bereich des Hauses Münsterstraße 90 wurde ebenfalls als erhaltenswert fest-
gesetzt. Das im Bebauungsplan festgesetzte private Pflanzgebot für standortgerechte, heimische
Flurgehölze entlang der nördlichen und südlichen Plangebietsgrenze soll eine ansprechende Einbin-
dung des Gewerbegebietes in den Landschaftsraum bewirken. Außerdem werden innerhalb des öf-
fentlichen Parkstreifens der Erschließungsschlaufe zu pflanzende Bäume festgesetzt, um eine ange-
messene Durchgrünung des öffentlichen Straßenraumes zu erreichen.
6.6.5  Ausgleichsflächen
Die mit der Realisierung des Bebauungsplanes verbundene Umgestaltung des Landschaftsraumes,
der Verlust von vorhandenen Biotopstrukturen und die Überbauung bzw. Versiegelung von bisher
offenporigen und versickerungsfähigen Bodenflächen stellen gemäß Bundesnaturschutzgesetz und
Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen nachhaltige und nicht unerhebliche Eingriffe in Natur und
Landschaft dar, die soweit als möglich zu minimieren bzw. auszugleichen sind.
Die im Plan vorgesehenen Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen (z. B. Pflanzge-
bote, Ausgleichsflächen) dienen dem Ausgleich der mit dem Bebauungsplan verbundenen Eingriffe.
Innerhalb des Bebauungsplanbereiches liegt im östlichen Randbereich eine ca. 4,0 ha große Aus-
gleichsfläche auf der ein Teil der Eingriffe in Natur und Landschaft kompensiert werden kann. Durch
gezielte Maßnahmen soll hier eine Aufwertung dieser Fläche erreicht werden. (Anlage von Wallhe-
cken, Anlage eines Kleingewässers mit Dauerstau , Entwicklung von Gehölzbrachen) Weitere Aus-
gleichsflächen sind außerhalb des Plangebietes an zwei Standorten nachgewiesen in einer Größen-
ordnung von rd. 1,7 ha. (vgl. Übersichtsplan in der Anlage zu dieser Begründung)
6.7 Immissionsschutz
Im Bebauungsplan sind die Belange des Immissionsschutzes angemessen zu berücksichtigen. Von
Bedeutung sind hier insbesondere die südlich des Plangebietes in ca. 200 m Entfernung anschließen-
den Wohngebiete. Um einen ausreichenden Immissionsschutz sicherzustellen, sind die gewerblichen
Bauflächen nach unzulässigen Abstandsklassen gemäß Abstandserlass Nordrhein-Westfalen geglie-
dert. Im Kernbereich und im nördlichen Randbereich des Plangebietes, (Abstandsklassen I-V unzu-
lässig), wurden durch textl. Festsetzung Nutzungen i.S. von § 8 (3) Nr. 1 BauNVO (Betriebsleiterwoh-
nungen) ausgeschlossen, um „interne“ Immissionskonflikte zu vermeiden und den hier anzusiedeln-
den Betrieben weitgehend uneingeschränkte Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen.

5
Aufgrund der Nähe zur Kindertagesstätte „Rosengarten“ wird auf den unmittelbar angrenzenden Ge-
werbeflächen die Abstandsklasse VII ausgeschlossen. Durch die textl. Festsetzung gem. § 9 BauGB
Nr. 2 sind Ausnahmen möglich wenn der Immissionsschutz sichergestellt ist.
Dieses ermöglicht den Betrieben weitergehende Nutzungsmöglichkeiten, wenn erhöhte Aufwendun-
gen zum Immissionsschutz getroffen werden.
6.8 Altlasten/Altstandorte
Kennzeichnungspflichtige Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen sind im Plangebiet nicht bekannt.
Es befinden sich einige verfüllte Bombentrichter innerhalb des Geltungsbereiches. Im Bebauungsplan
ist hierzu ein entsprechender Hinweis aufgenommen worden.
6.9 Denkmalschutz
Nach aktuellem Kenntnisstand werden bau- und bodendenkmalpflegerische Belange nicht berührt.
7. Flächenbilanz
Gewerbeflächen (einschl. Pflanzgebotsflächen) 16,5 ha 68,4 %
Straßenverkehrsflächen 3,3 ha 13,6 %
öffentliche Grünflächen 0,4 ha 1,4 %
Flächen für Ausgleichsmaßnahmen 4,0 ha 16,6 %
Plangebietsgröße 24,2 ha 100,0 %
8. Auswirkungen auf die Umwelt/Umweltbericht
8.1 Hinweise zur Durchführung der Umweltprüfung
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4
und § 2a des Baugesetzbuches (i. d. Fassung vom 27.08.1997, zuletzt geändert am 30.06.2004) er-
stellt worden.
Die Umweltprüfung wurde auf Basis vorhandener Daten, der vorliegenden Stellungnahmen aus der
frühzeitigen Behördenbeteiligung und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie auf Grund von Gelän-
deerhebungen durchgeführt. Diese Datenlage ist hinreichend, um die notwendige Umweltfolgenab-
schätzung der Planung vornehmen zu können. Für die notwendige Änderung des Flächennutzungs-
planes wurde eine gesonderte Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht als Bestandteil der
Begründung erstellt.
8.2 Kurzdarstellung der Planung
Das Plangebiet liegt im Südosten des Stadtgebietes Münsters, nördlich des Stadtteils Wolbeck, östlich
der Münsterstraße und des vorhandenen Gewerbegebietes „Wolbecker Windmühle“. Die Flächen
werden derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt.
Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von ca. 16,5
ha Gewerbeflächen. Damit wird das Angebot an Gewerbeflächen, die bereits westlich der Münster-
straße vorhanden sind, auf zusätzliche Grundstücke erweitert.
Das Bebauungsplangebiet hat eine Größe von insgesamt ca. 24,2 ha. Mit dem Gewerbegebiet ver-
bunden ist der Bau neuer Erschließungsstraßen mit dazugehörigen Nebenanlagen wie Fuß- und
Radwegen sowie ein Ausbau der Münsterstraße. Auf der Münsterstraße werden neue Linksabbiege-
spuren in das geplante Gewerbegebiet und in das vorhandene Gewerbegebiet Wolbecker Windmühle
sowie ein Kreisverkehrsplatz angelegt.
Mit den Maßnahmen ist die Versiegelung und Inanspruchnahme bisher weitgehend unversiegelter
Flächen verbunden. Die Größe der Fläche innerhalb des Plangebietes, die für Gewerbeflächen
(einschl. Pflanzgebotsflächen) und öffentliche Verkehrsflächen in Anspruch genommen wird, beträgt
rund 19,8 ha. Die damit verbundene Netto-Neuversiegelung der Gewerbe- und Verkehrsflächen wurde
mit rund 15 ha ermittelt.
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Nachfolgend werden die in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten und für den
Bebauungsplan bedeutsamen Umweltschutzziele dargestellt. Hierfür wurden die Fachgesetze und -

6
pläne berücksichtigt, die gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB insbesondere zu berücksichtigen sind. Die
Art, wie die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden, ergibt sich aus der nachfolgen-
den Beschreibung und Bewertung der in der Umweltprüfung ermittelten Umweltauswirkungen, die in
der bauleitplanerischen Abwägung berücksichtigt werden.
Bundesnaturschutzgesetz: Gemäß den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 1
BNatSchG) sind Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen
des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedel-
ten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich wiederherzustellen,
dass
1. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
2. die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
3. die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie
4. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft
auf Dauer gesichert sind.
Im vorliegenden Umweltbericht erfolgt eine Darstellung des derzeitigen Zustands von Natur
und Landschaft im Plangebiet und der Umgebung sowie eine Prognose der Auswirkungen
der Planung auf die Schutzgüter. Der Eingriff in Natur und Landschaft wird bilanziert und der
Kompensationsflächenbedarf ermittelt.
Landschaftsplan: Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Werse. Der Land-
schaftsplan stellt als Entwicklungsziele für die Landschaft in einem Bereich, der auch das Plangebiet
umfasst, die „Anreicherung einer im Ganzen erhaltenswürdigen Landschaft mit gliedernden und bele-
benden Elementen“ dar.
Für die Bereiche, die einer Bebauung zugeführt werden ist eine Entlassung aus dem Landschaftsplan
und damit eine Aufhebung der bestehenden Festsetzungen notwendig. Die Fläche für Ausgleichs-
maßnahmen verbleibt dagegen im Geltungsbereich des Landschaftsplans.
Wasserhaushaltsgesetz: Gemäß § 1a Satz 1 WHG sind die Gewässer (Oberflächengewässer,
Grundwasser) als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu si-
chern.
Die Oberflächengewässer und das Grundwasser werden im vorliegenden Umweltbericht bei den
Schutzgütern Menschen (Trinkwasserbrunnen), Wasser und auf Grund der Biotopfunktion im Kapitel
Pflanzen und Tiere behandelt.
Bundesimmissionsschutzgesetz: Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den
Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelt-
einwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen (§ 1).
Im vorliegenden Umweltbericht werden die entsprechenden Verordnungen des Bundesimmissions-
schutzgesetzes zum Lärmschutz und zur Luftreinhaltung bei den Schutzgütern Menschen und Kli-
ma/Luft berücksichtigt.
Schutzausweisungen: Im Plangebiet bestehen keine Schutzausweisungen des Natur- und Umwelt-
schutzes. Das nächstgelegene Schutzgebiet ist das Naturschutzgebiet Darbeckskamp in rund 600 m
Luftlinie südöstlich vom Plangebiet. Von der Planung sind keine Gebiete von gemeinschaftlicher Be-
deutung (FFH-Gebiete) oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgeset-
zes betroffen.
8.4 Umweltsituation, Wirkungsprognose und Maßnahmen
In den folgenden Kapiteln erfolgt eine schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung des Ist-
Zustands der Umwelt sowie der potenziellen Auswirkungen des geplanten Gewerbegebietes. Geeig-
nete Vermeidungs-, Verringerungs- sowie Ausgleichsmaßnahmen (für Eingriffe in Natur und Land-
schaft) werden in den jeweiligen Kapiteln genannt. Die erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen
werden in einem gesonderten Kapitel zusammengefasst. Anschließend werden die Nullvariante sowie
die in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten thematisiert. Der Untersuchungs-
raum wurde jeweils so weit gefasst, wie Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter zu erwarten
sind.

7
8.4.1  Menschen
Derzeitige Umweltsituation
Heutige Nutzung des Plangebietes und der Umgebung
Das Plangebiet wird derzeit als landwirtschaftliche Nutzfläche, überwiegend als Acker (untergeordnet
auch gartenbaulich) und teilweise als Grünland genutzt. Im Plangebiet liegen östlich der Münsterstra-
ße ein Gewerbebetrieb mit Betriebswohnung (Münsterstraße 90) sowie angrenzend an das geplante
Gewerbegebiet einige Wohnhäuser, landwirtschaftliche Gebäude sowie gartenbauliche Einrichtungen.
Südlich des Plangebietes liegt die ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle mit dem Wohngebäude
„Rosengarten“, welches zur Zeit als Kindertagesstätte benutzt wird.  Die nächstgelegene Wohnsied-
lung am Grenkuhlenweg liegt etwa 200 m, die Wohnbebauung innerhalb des rechtskräftigen Bebau-
ungsplanes Nr. 213 Teilbereich II: Wolbeck – Lerschmehr / Silberbrink etwa 350 m entfernt.
Die vereinzelten Wohngebäude im Umfeld des geplanten Gewerbegebietes haben eine eigene Trink-
wasserversorgung über Brunnen. Die Brunnen sind in der Regel so tiefreichend (25 m und tiefer),
dass sie das Wasser aus dem Kluftgrundwasserleiter (2. Grundwasserstockwerk) schöpfen.
Erholung
Der Grenkuhlenweg östlich des Plangebietes ist in der Grünordnung als Verbindung zwi-
schen Freizeit- und Erholungseinrichtungen ausgewiesen und wird von Radfahrern als Ver-
bindung nach Norden, in den Landschaftsraum östlich der Werse, genutzt. Das Plangebiet
selbst nimmt mangels Fuß- und Radwegeverbindungen nur eine untergeordnete Erholungs-
funktion wahr, da eine durchgängige Wegeverbindung zwischen der Münsterstraße und dem
Grenkuhlenweg nicht gegeben ist. Das Plangebiet dient insofern bei der Erholungsnutzung
des Grenkuhlenweges als Kulisse der landwirtschaftlichen Kulturlandschaft. Im Hintergrund
ist ein Teil der Bebauung des Gewerbegebietes westlich der Münsterstraße sichtbar.
Vorbelastungen durch Immissionen
Auf das Plangebiet wirken im Ist-Zustand Lärmimmissionen der Münsterstraße und des Grenkuhlen-
weges ein. Südlich außerhalb des Plangebietes, in der Ortslage Wolbecks, liegen starke Vorbelastun-
gen durch Verkehrslärm vor.
Elektromagnetische Felder: Durch das Plangebiet verläuft eine 110 kV-Elektrofreileitung der Bahn. Im
Bereich des Plangebietes befindet sich keine Bebauung innerhalb des beidseitigen Schutzstreifens
von jeweils 19,0 m entlang der Hochspannungsleitung.
Auswirkungen der Planung:
Nutzungsänderung
Die bisherige landwirtschaftliche (einschließlich tlw. gartenbauliche) Nutzung der Flächen kann nicht
aufrechterhalten bleiben.
Hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Eigenwasserversorgung sind in der Umgebung des Plan-
gebietes alle bekannten Trinkwasserbrunnen im 100 m und 200 m Radius betrachtet worden. Die
Brunnen in diesen Radien liegen tiefer als 25 m; lediglich ein Brunnen im Norden in ca. 250 m Entfer-
nung ist nicht so tiefreichend. Unter der Voraussetzung, das im Gewerbegebiet keine Grundwasser-
entnahmen stattfinden, sondern lediglich aufgrund der höheren Versiegelung eine geringere Versicke-
rungsrate und somit eine geringere Grundwasserneubildungsrate zu erwarten ist, sind negative Aus-
wirkungen auf die Trinkwasserbrunnen nicht wahrscheinlich.
Erholung
In dem geplanten Gewerbegebiet wird eine durchgängige Befahrbarkeit für Fußgänger und Radfahrer
und damit eine Verbindung zwischen Münsterstraße und Grenkuhlenweg geschaffen. Der größte Teil
des Plangebietes entfällt jedoch als Bestandteil der Freiraumkulisse westlich des Grenkuhlenweges.
Eine Verringerung der optischen Auswirkungen wir durch die Lage und Gestaltung der Ausgleichsflä-
che zwischen Grenkuhlenweg und Gewerbegebiet erreicht. Durch die naturnahe Gestaltung sowie
Bepflanzung mit Gehölzen, die eine teilweise visuelle abschirmende Wirkung erzielen, werden die
Auswirkungen gemindert.

8
Lärmimmissionen im Gewerbegebiet und den angrenzenden Bereichen
Gliederung des Gewerbegebietes nach Abstandserlass NRW
Innerhalb des Plangebietes und angrenzend können Lärmimmissionen der Gewerbebetriebe
auftreten. Zur Vermeidung von Lärmeinwirkungen auf Wohnnutzungen sind in den südlichen und
westlichen Randbereichen des Gewerbegebietes die Abstandsklassen I-VII ausgeschlossen. Im
Osten sind die Abstandsklassen I bis VI, im zentralen und nördlichen Bereich die Abstandsklassen I
bis V ausgeschlossen. Diese Untergliederung des Gewerbegebietes bewirkt, dass Betriebe mit
höherem Abstandserfordernis auf Grund der Lärmemissionen nur in Innenlage und im Norden sowie
mit Einschränkung im Osten des Gewerbegebietes zulässig sind.
Die erforderlichen Abstände gemäß Abstandserlass NRW zur nächstgelegenen Wohnbebauung wer-
den damit eingehalten.
Ausbau der Münsterstraße im Bereich des Gewerbegebietes (Beurteilung des Vorhabens nach 16.
BImSchV und DIN 18005, Teil 1). Mit der Planung des Gewerbegebietes ist ein erheblicher baulicher
Eingriff an der Münsterstraße durch den Neubau von Abbiegespuren in das Plangebiet bzw. in die
Straße „Wolbecker Windmühle“ verbunden. In diesem Zusammenhang wurde geprüft, ob die Ver-
kehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) anzuwenden ist. Der erhebliche bauliche Eingriff führt
jedoch nicht zu einer wesentlichen Änderung der Straße, da keine Erhöhung des Beurteilungspegels
um 3 dB(A) als Voraussetzung für die Anwendbarkeit zu erwarten ist.
Darüber hinaus wurde geprüft, ob die Orientierungswerte der DIN 18005, Teil 1, die für Gewerbege-
biete auf 65/55 dB(A) Tag/Nacht festgelegt sind, an der Baulinie des geplanten Gewerbegebietes bzw.
im vorhandenen Gewerbegebiet westlich der Münsterstraße überschritten werden. Dies ist unter der
Voraussetzung einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht der Fall.
- Gewerbebedingter Verkehr in Wolbeck (Ortsdurchfahrt)
Zur Entwicklung des Verkehrsaufkommens im Zusammenhang mit dem geplanten Gewerbegebiet
und der geplanten Ortsumgehung, die einen Entlastungseffekt für die Ortsdurchfahrt bewirken wird,
liegt folgende verkehrsplanerische Einschätzung vor: Das geplante Gewerbegebiet weist rd. 60 ein-
zelne Grundstücke aus. Es handelt sich somit um ein Gewerbegebiet, dass sich nach und nach füllen
wird. Der aktuelle Prognosehorizont liegt bei 2015, da nicht von einer wesentlich früheren kompletten
Auslastung dieses Gewerbegebietes ausgegangen werden kann.
Der Ausnutzungsgrad des Gewerbegebietes hinsichtlich der Fragestellung, wie viele Grundstücke und
mit welcher Nutzung in dem geplanten Gewerbegebiet bebaut werden, bevor die Umgehungsstrasse
Wolbeck realisiert ist, ist kaum abschätzbar. Auf Basis dieser ungesicherten Datenlage würde eine
Prognose des Verkehrsaufkommens für diese Zwischenzustände und die Auswirkungen auf Straßen-
abschnitte, die nicht im direkten Anschluss an das Plangebiet grenzen, nicht zu belastbaren Aussagen
führen.
Für die verkehrliche Beurteilung des Gewerbegebietes ist somit das Prognosejahr 2015 maßgebend
und damit auch die Fertigstellung der Umgehungsstrasse Wolbeck. Die Umgehungsstrasse wird die
Ortsdurchfahrt deutlich entlasten. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen diskutiert, die noch-
mals zu einer weiteren Reduzierung der Verkehrsbelastungen in der Ortsdurchfahrt führen.
Es kann somit ausgeschlossen werden, dass im Vergleich zur heutigen Situation das geplante Ge-
werbegebiet östlich der Münsterstrasse langfristig zusätzliche Belastungen in der Ortsdurchfahrt Wol-
beck verursacht.
Elektromagnetische Felder:
Zu der vorhandenen 110 kV-Elektrofreileitung werden beidseitig jeweils 19,0 m Abstand durch die
Baugrenze zum Schutz gegen elektrische und magnetische Felder eingehalten. Der erforderliche Ab-
stand gem. Abstandserlass NRW wird damit eingehalten.
Weitere Aspekte die für den Menschen relevant sind, wie z.B. Landschaft und Kulturgüter werden in
den einzelnen Kapiteln thematisiert.
8.4.2  Pflanzen und Tiere (biologische Vielfalt)
Derzeitige Umweltsituation
Biotope und Pflanzen
Im Bereich des Plangebietes sowie auf den angrenzenden Flächen erfolgte eine Nutzungskartierung
nach Biotoptypen im Jahr 2002 sowie eine Nachkartierung im Jahr 2004.

9
Das Plangebiet wird nahezu vollständig von landwirtschaftlicher Nutzung, überwiegend Ackerbau ge-
prägt. Dauergrünland kommt nur untergeordnet vor. Parallel zu den landwirtschaftlichen Parzellen
verlaufen nährstoffreiche Saumstreifen mit stickstoffzeigenden Hochstauden und Gräsern.
Waldflächen existieren im Plangebiet nicht. Gehölze kommen in Form von jungen, einreihigen Feldhe-
cken, Obstgehölzen und Strauchgruppen auf Saumstreifen vor. Darüber hinaus stehen im zentralen
Bereich um den dortigen Teich insgesamt 6 Hybridpappeln und im Westen des Plangebietes stockt
eine Baumgruppe aus 3 Stieleichen. Die am weitesten westlich, unmittelbar am Grundstück Münster-
straße 90 stehende Eiche hat einen Stammdurchmesser von ca. 80 cm und macht einen gesunden
und vitalen Gesamteindruck. Die anderen beiden Eichen dagegen zeigen folgende Schäden: der
westlich stehende Baum hat einen Kronenschaden, der vermutlich durch Blitzschlag verursacht wurde
sowie mehrere trockene Äste. Die östliche Eiche ist durch Kernfäule, die an zwei Stellen am Stamm-
fuß zu erkennen ist, geschädigt.
Entlang der Münsterstraße stockt eine Baumreihe aus jungen Linden, entlang des Grenkuhlenweges
steht eine ältere Lindenallee. An der Zufahrt zum Hof Rosengarten stehen an dem dortigen Wege-
kreuz junge, wüchsige Linden sowie weiter östlich eine Kopfweidenreihe.
Gewässer sind lediglich in Form des grabenartigen Wasserlaufs nördlich und nordwestlich außerhalb
des Plangebietes sowie eines Teiches vorhanden. Dieser befindet sich im zentralen Bereich des
Plangebietes und ist vermutlich aus einem Bombentrichter entstanden. Darauf deuten die Form und
die steilen Ufer hin. Der Teich hat eine relativ kleine Wasserfläche von ca. 50 m2, die von den umge-
benden Hybridpappeln (s.o.) nahezu vollständig beschattet wird. Starker Laubeintrag hat zu einer
Verschlammung geführt, im Sommer ist das Gewässer stark veralgt.
Auf Grund des Fehlens ökologischer Strukturen ist im Landschaftsplan Werse (LP 1) die „Anreiche-
rung einer im Ganzen erhaltenswürdigen Landschaft mit gliedernden und belebenden Elementen“ als
Entwicklungsziel dargestellt. Bepflanzungsmaßnahmen sind außerhalb des Plangebietes vorgesehen
und zum größten Teil bereits realisiert.
Die landschaftsökologische Bewertung aller Biotoptypen im Plangebiet zeigt folgendes Ergebnis:
Biotoptypen mit sehr hoher und hoher landschaftsökologischer Wertigkeit sind nicht vorhanden. Zu
den Biotoptypen mit mittlerer Qualität zählen die wenigen im Gebiet vorkommenden Feldhecken, die
Stieleichenbaumgruppe, die Kopfweidenbaumreihe entlang der Hofzufahrt zum Rosengarten, Obst-
baumreihen, Saumstreifen, das Kleingewässer mit Ufergehölzen, die Baumschulbrache und die
Hausgärten (im Schwellenbereich zu den geringwertigen Biotoptypen). Die landschaftsökologisch
minderwertigen Biotoptypen von relativ geringer Qualität dominieren. Hierunter sind Ackerflächen, die
Feldwege sowie die straßenbegleitenden Extensivrasenflächen entlang der Münsterstraße zu fassen.
Sehr geringe Qualität weisen in diesem Zusammenhang alle vollständig versiegelten Bereiche, wie
Gebäude, Straßen- und Wegeflächen und die teilversiegelten Schotterflächen auf.
Im Bestand ist nur eine relativ geringe Bodenversiegelung von 2,7 % der Fläche vorhanden. Bei der
landschaftsökologischen Bestandsbewertung des rd. 24 ha großen Raums auf der Basis der o.g. Nut-
zungskartierung erreicht das Gebiet 783.653 Werteinheiten. Dieses Ergebnis entspricht einer durch-
schnittlichen Wertstufe von 3,24 und den mäßigen landschaftsökologischen Qualitäten des Gebietes.
Tab. 1: Biotop-/Nutzungstypen
Biotop-/Nutzungstypen Flächengröße gerundet (ha)
Feldhecken 0,2
Baumreihen, Baumgruppen 0,1
Obstbaumreihen 0,05
Saumstreifen 0,3
Wirtschaftsgrünland 2,6
Ackerflächen 19,0
Teich/Kleingewässer < 0,01
Extensivrasenflächen an Straßen 0,4
Brachflächen (Baumschulbrache) 0,6
Feldwege 0,1
Schotterflächen 0,1
Hausgärten 0,01
Straßen und Wege, vollversiegelt 0,6
Versiegelung durch Bebauung 0,03

10
Tiere
Das Kleingewässer wurde im Rahmen der Umweltprüfung für den vorliegenden Umweltbericht auf
Amphibienvorkommen hin untersucht. Im Frühjahr und Sommer 2004 wurden mehrmalige Begehun-
gen zur Erfassung von Amphibien nach Sichtbeobachtung, Verhören und Keschern durchgeführt. Im
Sommer 2002 war das Gewässer im Rahmen der Biotoptypenerfassung bereits mit kartiert worden.
Zusätzlich wurden vorhandene Daten zu Amphibiengewässern in der Nachbarschaft ausgewertet.
Als Amphibienart konnte lediglich der Teichmolch in geringer Individuendichte (Sichtbeobachtung von
1 Exemplar im Frühjahr) festgestellt werden. Weitere Nachweise gelangen nicht. Der Teich ist nicht
als Fundstelle für Amphibien im Kataster der LÖBF aufgeführt.  Die Ursachen liegen vermutlich in den
hohen stofflichen Einträgen in das Gewässer (u.a. durch Drainagen) und den resultierenden stark
eutrophen (nährstoffreichen) Verhältnissen, den an drei Seiten sehr steilen Böschungen sowie der
starken Beschattung durch die unmittelbar entlang der  Uferlinie stockenden Gehölze. Darüber hinaus
fehlt offensichtlich ein geeigneter Verbund zu potenziellen Winterquartieren und Sommerlebensräu-
men.
Darüber hinaus wurden keine weiteren speziellen Untersuchungen zum faunistischen Inventar durch-
geführt, weil die landschaftsräumliche Struktur mit den überwiegenden, intensiv genutzten Ackerflä-
chen kein Vorkommen seltener Arten erwarten lässt. Während der Begehungen im Rahmen der Bio-
toptypenkartierung konnten bzgl. der Avifauna (Vogelarten) und der Ausstattung mit Niederwild aus-
schließlich „Allerweltsarten“ der offenen Feldflur (u.a. Rabenkrähe, Ringeltaube, Fasan) nachgewie-
sen werden.
Die biologische Vielfalt ist entsprechend o.g. Ergebnisse als gering einzustufen.
Auswirkungen der Planung:
Aus der in Gewerbegebieten üblichen planerischen Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) von
0,8 resultiert eine relativ hohe Versiegelungsquote von 80 % der Bauflächen (Plangebiet ohne Aus-
gleichsfläche). Hinzu kommt die Versiegelung durch die Verkehrsflächen. Nach Berücksichtigung der
Versiegelung im Bestand (2,7 %) ergibt sich eine Neuversiegelung im gesamten Bebauungsplange-
biet von 62,2 % (rd. 15 ha). Hierdurch gehen landschaftsökologisch wirksame, offenporige Vegetati-
onsflächen für den Naturhaushalt nachhaltig verloren.
Auf Grund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung handelt es sich jedoch überwiegend um Flä-
chen von geringer Wertigkeit hinsichtlich der Biotopfunktion. Auch die nicht zu erhaltenden Bäume
und Gehölze haben eine mittlere bis geringe Wertigkeit. Es handelt sich hierbei um die Pappeln am
Teich, die beiden Eichen mit erkennbaren Schäden (Kronenschaden und Kernfäule), die insgesamt 6
Kopfweiden an der Zufahrt zum Hof Rosengarten und der Strauchaufwuchs entlang einiger Parzellen-
grenzen. Die vorhandene Stieleiche, welche keine Schäden zeigt, ist im Bebauungsplan als zu erhal-
ten festgesetzt worden. Die geplante Erschließungsstraße wird östlich der Eiche außerhalb der Kro-
nenschirmfläche geführt. Auch die 6 Linden am Wegekreuz bleiben erhalten, da die geplante Anbin-
dung an die Münsterstraße nördlich davon verläuft.
Die Linden entlang der Münsterstraße und des parallel verlaufenden Grabens bleiben ebenfalls er-
halten. Der Graben wird aufgefüllt, so dass eine Muldensituation entsteht. Östlich davon verläuft der
geplante Geh- und Radweg, parallel dazu ein weiterer Graben zur Rückhaltung des Niederschlags-
wassers der angrenzenden Gewerbebetriebe. Die östliche Begrenzung bildet eine Gehölzpflanzung,
die durch einen Zaun zu den anliegenden Gewerbegrundstücken abgegrenzt wird.
Im hinteren Bereich der Baugrundstücke sind entlang der Nordgrenze des Bebauungsplans, zur freien
Landschaft hin, sowie im Süden des Plangebietes jeweils 5 m breite, private Pflanzgebotsfestsetzun-
gen (standortheimische Gehölze) getroffen worden. Diese Eingrünung ist geeignet, das Baugebiet in
die Landschaft einzubinden und die landschaftsästhetischen Beeinträchtigungen zu minimieren.
Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft / Eingriffsbilanz
Unter Berücksichtigung der im Plangebiet bereits ausgewiesenen Kompensationsfläche für Eingriffe in
Natur und Landschaft sowie der sonstigen planrechtlichen Festsetzungen im Bebauungsplan erreicht
der Entwurf im Rahmen der landschaftsökologischen Bewertung eine Qualität von 552.358 Wertein-
heiten. Dieses Ergebnis entspricht einer durchschnittlichen Wertstufe von 2,28.
Innerhalb des Bebauungsplangebiets liegt im östlichen Randbereich eine rd. 4 ha große Ausgleichs-
fläche, auf der ein Teil der Eingriffe in Natur und Landschaft kompensiert werden kann. Auch kann

11
hier der im Rahmen der Aufhebung des Kleingewässers innerhalb der zukünftigen Gewerbefläche
erforderliche Ersatz nachgewiesen werden.
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
• Anlage von Wallhecken
• Anlage eines Feldgehölzes
• Pflanzung von Einzelgehölzen / Anlage von Baumgruppen
• Entwicklung einer Gehölzbrache
• Entwicklung von Extensivgrünland
• Anlage eines Kleingewässers mit Dauerstau
• Anlage eines naturnahen Entwässerungsgrabens mit Ufergehölzen
Aus dem Vergleich der Werteinheitssummen zwischen Bestand (783.653) und Planung (552.358)
ergibt sich ein rechnerisches Kompensationsdefizit von 231.295 Werteinheiten. Die im Plangebiet des
Bebauungsplans liegende Ausgleichsfläche wurde hierbei bereits berücksichtigt.
Da der zusätzliche Ausgleichsflächenbedarf auf Grund der Planungsvorgaben, der hieraus resultie-
renden Nutzungsintensitäten sowie der entwicklungsplanerischen Zielsetzungen der Stadt Münster
nicht innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans abgegolten werden kann, wird ein Teil der
zusätzlich benötigten Flächen außerhalb des Satzungsbereichs an zwei Standorten nachgewiesen:
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über deren Lage, den geplanten Maßnahmen auf die-
sen Flächen, deren Größe, das jeweils zu erzielende Aufwertungspotential sowie über den noch
verbleibenden Restbedarf.
Das noch verbleibende Ausgleichsdefizit von 194.356 Werteinheiten entspricht bei einer angenomme-
nen Aufwertung weiterer fiktiver Kompensationsflächen um eine durchschnittliche Aufwertung von 2,5
Wertstufen einem weiteren Kompensationsbedarf von rd. 7,77 ha (Ausgleichsquote 100 %).
Tab. 2: Ausgleichsflächen und –maßnahmen
Lfd.
Nr.
Lage der Ausgleichs-
fläche
Landschaftspflegerische
Maßnahmen
Größe
in m²
Wert-
stufen-
erhöhung
Aufwertungspo-
tenzial
(Werteinheiten)
1 Östl. Grenkuhlenweg
im B-Plan 415 Wol-
beck-Nord
Anlage eines Feldgehölzes
mit Saumstreifen
9.801 1,53 15.011
2 Östl. NSG „Dab-
beckskamp“
• Anlage von Wallhecken
• Entwicklung einer Ge-
hölzbrache
• Entwicklung einer Hoch-
staudenflur
• Pflanzung von Einzel-
bäumen/Anlage von
Baumgruppen
• Aufweitung des vorhan-
denen Grabens
6.660 3,29 21.928
Summe Aufwertung der Kompensationsflächen in Werteinheiten: 36.939
Ausgleichsdefizit innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 231.295
Ausgleichsdefizit in Werteinheiten unter Berücksichtigung der o.a. zusätzlichen
Kompensationsflächen:
194.356
8.4.3 Boden / Altlasten
Derzeitige Umweltsituation
Bei den Böden im Plangebiet handelt es sich überwiegend um sandige Lehmböden und im westlichen
Bereich auch um Sandböden. Auf Grund der Standorteigenschaften haben sich daraus überwiegend
Braunerde-Pseudogleye und im Westen auch Gley-Pseudogleye bzw. Gley-Podsole entwickelt. Die
Ausprägung der natürlichen Bodenfunktionen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (Speicher- und Re-
gelungsfunktion, Pufferfunktion sowie Filterfunktion) sind für den räumlich überwiegenden Bereich der

12
sandigen Lehmböden als mittel und im westlichen Bereich des Planungsraumes als gering bis sehr
gering einzuschätzen. Ausschließlich die Filterfunktionen der Sandböden im westlichen Bereich sind
hoch bis sehr hoch zu bewerten. Ihr Anteil an der Gesamtfläche ist kleiner 15 %.
Schutzwürdige Böden, als Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten, als natürlicher Le-
bensraum oder Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit, als Produktionsgrundlage für die Land-
wirtschaft sowie regionale Besonderheiten, d.h. Böden als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte,
befinden sich nicht im Plangebiet.
Vorbelastung der Böden:
Das Plangebiet ist bisher weitgehend unversiegelt. Eine flächenhafte stoffliche Belastung der Böden
im Plangebiet besteht nicht. Die Vorsorgewerte für Böden gemäß Bundesbodenschutz- und Altlasten-
verordnung (BBodSchV) für Zink und Quecksilber werden im Plangebiet überschritten, liegen aber
deutlich unter den Prüfwerten für die zukünftige gewerbliche Nutzung.
Es ist nicht auszuschließen, dass sich im Plangebiet Kampfmittel und verfüllte Bombentrichter befin-
den. Die genaue Anzahl und Lage sowie die Art der Verfüllungen sind nicht bekannt. Es ist grundsätz-
lich sowohl möglich, dass die Bombentrichter mit Erdmaterial oder auch mit Abfällen o.ä. wieder ver-
füllt wurden.
Auswirkungen der Planung:
Gemäß § 1 a BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden, Boden-
versiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen. Zur Verringerung der zusätzlichen Inan-
spruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen sind die Möglichkeiten der Wiedernutzbarmachung
von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen. (Boden-
schutzklausel). Landwirtschaftlich genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt
werden (Umwidmungssperrklausel). Die generelle Notwendigkeit des Nachweises weiterer Gewerbe-
flächen im Stadtgebiet von Münster, einschließlich der Fläche in Wolbeck östlich der Münsterstrasse
und damit die Inanspruchnahme und Versiegelung von Boden und landwirtschaftlicher Nutzfläche,
wird in der Begründung zur 6. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes im Bereich
Gewerbegebiet östlich Münsterstrasse, dargelegt. Diesbezüglich wird auf diese Ausführungen verwie-
sen.
In den neu versiegelten Bereichen des Plangebietes gehen die natürlichen Funktionen des Bodens
vollständig verloren. Diese Funktionen waren z.T. bereits durch die intensive Ackernutzung einge-
schränkt bzw. verändert. Der Funktionsverlust des Bodens wird bei der Eingriffs-
/Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt.
Bei der Errichtung der baulichen Anlagen ist gemäß § 202 BauGB darauf zu achten, dass der Mutter-
boden in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung und Vergeudung zu schützen ist.
Bezüglich der Lage und Verfüllung von Bombentrichtern liegen keine Daten vor. Dies würde sich nur
mit Hilfe von Rammkernsondierungen und anschließender Beprobung des Materials klären lassen. Da
die Bombentrichter im Vorfeld der Bauarbeiten nicht exakt lokalisiert werden können und gezielte Boh-
rungen damit nicht möglich sind, wird im Zuge der Erdarbeiten für das Baugebiet auf Verunreinigun-
gen des Erdreichs geachtet. Sofern derartige Verunreinigungen festgestellt werden, werden die not-
wendigen Maßnahmen veranlasst.
8.4.4  Wasser
Derzeitige Umweltsituation
Oberflächengewässer
Nördlich außerhalb des Plangebietes verläuft der namenlose Wasserlauf Nr. 3293.000.3. Er befindet
sich in einem naturfernen, grabenartigen Zustand.
Im zentralen Bereich des Bebauungsplans befindet sich ein Teich (vermutlich Bombentrich-
ter, Wasserfläche rund 50 m2) mit sechs Hybridpappeln. Das Gewässer ist vollständig be-
schattet und zumindest während der Vegetationsperiode durch organische Stoffeinträge (u.a.
durch Drainageeinleitungen) stark verkalgt, am Boden hat sich eine dicke Schicht aus
schwarzem Faulschlamm und Laub abgesetzt. Der Teich liegt relativ isoliert zwischen den
umgebenden Ackerflächen. Auf Grund dieser schlechten Ausgangsvoraussetzungen fehlen
weitgehend die Amphibien.

13
Grundwasser
Der Grundwasserleiter wird von Geschiebesand und Vorschüttsanden gebildet, die von Geschiebe-
mergel / -lehm unterlagert werden. Bereichsweise reicht der Geschiebelehm bis zur Geländeoberflä-
che. Die Grundwasserfließrichtung ist jeweils in Richtung der Wasserläufe in nord- bzw. südwestliche
Richtung zu erwarten. Die Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers ist im Bereich des
Plangebietes und der Umgebung auf Grund des Stoffrückhaltevermögens des hydrogeologischen
Untergrundes gering.
Auswirkungen der Planung:
Oberflächengewässer
Entlang des vorhandenen Wasserlaufes im Norden ist ein Schutzstreifen von insgesamt 10 m geplant,
wobei auf 5 m entlang des Gewerbegebietes ein Pflanzgebot vorgesehen ist. Diese Pufferzone zwi-
schen angrenzender Nutzung und Fließgewässer bewirkt eine ökologische Verbesserung gegenüber
dem Ist-Zustand.
Der vorhandene Teich liegt im zentralen Bereich des geplanten Gewerbegebietes. Auf Grund dieser
isolierten Lage sowie des schlechten ökologischen Zustandes des Kleingewässers im derzeitigen
Zustand ist aus ökologischer Sicht eine Verlegung in die geplante Ausgleichsfläche sinnvoller. Das
neu geplante Kleingewässer wird unter ökologischen Gesichtspunkten optimal gestaltet und in Ver-
bindung mit weiteren Biotopen, wie der geplanten, zeitweilig wasserführenden Mulde sowie einem
Feldgehölz angelegt. Das geplante Kleingewässer wird damit auch als Lebensraum für verschiedene
Amphibienarten geeignet sein.
Zur Beseitigung des Teiches ist ein wasserrechtliches Verfahren gemäß § 31 Wasserhaushaltsgesetz
durchzuführen. Die Genehmigungsfähigkeit ist seitens der Unteren Wasserbehörde in Aussicht ge-
stellt worden.
Grundwasser
Durch die flächendeckende Versiegelung des Bodens kann die bisherige Grundwasserneubildungs-
funktion der Flächen nicht erhalten bleiben. Eine Minderungsmaßnahme ist die Einleitung der Dach-
flächenwässer der Gewerbebetriebe entlang der Münsterstraße und der Ausgleichsfläche in Entwäs-
serungsmulden mit Rückhaltefunktion, die dort angelegt werden. Eine Versickerung des Nieder-
schlagswassers ist auf Grund der bindigen Bodenverhältnisse nur stark eingeschränkt möglich. Die
Rückhaltemaßnahmen sind unter Eingriffsminimierungsaspekten grundsätzlich positiv zu werten.
Im wesentlichen ist durch die geplante Bebauung der quartäre Grundwasserleiter betroffen. Während
der Bauzeit werden lokale, kurzzeitige Grundwasserabsenkungen auftreten. Über das unmittelbare
Umfeld (Baugruben) hinaus sind  keine Auswirkungen zu erwarten. Sofern Gebäude in das Grund-
wasser einbinden (Keller, Tiefgaragen) sind diese wasserdicht herzustellen, so dass über die Bauzeit
hinaus keine Grundwasserabsenkungen notwendig sind.
8.4.5 Klima / Luft
Derzeitige Umweltsituation /Auswirkungen der Planung
Klima:
Die Flächen des geplanten Gewerbegebietes liegen im weitgehend unbebauten Freiraum. Gemäß
Stadtklimaanalyse Münster handelt es sich um ein Lokalklima der Freilandbereiche. Auf den unversie-
gelten, unbebauten Flächen des Plangebietes findet im Sommer bei austauscharmen Hochdruckwet-
terlagen eine natürliche Abkühlung (Kaltluftentstehung) statt.
Das Bebauungsplangebiet liegt nicht in einem Belüftungskorridor bzw. sonstigen relevanten Klimage-
biet gemäß Stadtklimaanalyse bzw. Umweltplan Münster.
Die bisherige Funktion der landwirtschaftlichen Flächen als Kaltluftproduzenten kann nach Realisie-
rung des Gewerbegebietes nicht mehr aufrechterhalten werden. Durch die Erwärmung der versiegel-
ten und bebauten Bereiche und Abgabe der Wärme nachts wird es zu höheren Temperaturen gegen-
über den angrenzenden Freiflächen kommen. Da in der Umgebung jedoch Freiflächen vorhanden
sind, die eine entsprechende Klimafunktion übernehmen, sind über das Gewerbegebiet hinaus keine
Auswirkungen anzunehmen.
Luft:
Hinsichtlich der Luftschadstoffsituation liegen im Plangebiet und den angrenzenden Bereichen keine
relevanten Vorbelastungen vor. Im Rahmen des gesamtstädtischen Grobscreening-Verfahrens zur

14
Erfassung der durch verkehrsbedingte Luftschadstoffe hoch belasteten Straßen in Münster wurde
auch der Abschnitt der Münsterstrasse südlich des Plangebietes zwischen der Hausnummer 87 und
der Einmündung der Strasse „Am Borggarten“ untersucht. Die Berechnungen umfassen die Schad-
stoffe Stickstoffdioxid, Benzol und Ruß. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass keine Überschreitungen der
derzeitigen Konzentrationswerte der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22.
BImSchV) auftreten.
Die Emissionen von Luftschadstoffen aus den gewerblichen Betrieben sind auf Grund der ausge-
schlossenen Abstandsklassen grundsätzlich eingeschränkt. Die tatsächlichen Emissionen werden im
Einzelfall bei der Errichtung von Anlagen nach dem Immissionsschutzrecht beurteilt und ggf. so be-
schränkt werden, dass es zu keinen schädlichen Umwelteinwirkungen kommt.
Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie (gemäß
§ 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB):
Für die Fläche des Gewerbegebietes wird eine Erdgasversorgung angeboten. Eine aktive Solarener-
gienutzung ist möglich.
Hinweis: Die Einhaltung von Wärmedämmstandards bei Büro- und Verwaltungsgebäuden 30 % unter-
halb des Transmissionswärmeverlustes gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird bei städti-
schen Grundstücken privatrechtlich geregelt.
8.4.6 Landschaft
Derzeitige Umweltsituation
Das Bebauungsplangebiet ist geprägt durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung. Hinsichtlich des
Landschaftsbildes entspricht daher der Raum nur eingeschränkt dem Leitbild der traditionellen
Münsterländischen Parklandschaft. Es fehlt die typische Kammerung der Landschaft durch Feldgehöl-
ze sowie Wall- und Feldhecken als gliedernde und belebende Elemente. Wenngleich der Raum gut
mit Saumstreifen innerhalb der Feldflur ausgestattet ist, so können diese die Gliederungsfunktion in-
nerhalb der landwirtschaftlichen Kulturlandschaft nur unzureichend übernehmen.
Darüber hinaus ist das Plangebiet durch visuelle Vorbelastungen beeinträchtigt. Zum einen durchzieht
eine Bahnstrom-Hochspannungsleitung von Südwesten nach Nordosten den Raum, zum anderen
fehlt eine optisch geschlossene Einbindung der westlich der Münsterstraße vorhandenen Bebauung in
den Landschaftsraum. Die entlang der Münsterstraße stockenden jungen Linden sind nicht geeignet,
diese Funktion zu übernehmen.
Auswirkungen der Planung:
Die mit der Bebauung des überwiegend landwirtschaftlich genutzten und geprägten Plangebietes ein-
hergehenden Veränderungen des Landschaftsbildes in Folge unterbrochener Sichtbeziehungen und
dem Verlust des Freiraumcharakters führen zu erheblichen und nachhaltigen Veränderungen des
Landschaftsraumes. Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass der Raum bereits im Ist-Zustand
nur eingeschränkt dem Bild der Münsterländer Parklandschaft entspricht.
Durch den Erhalt eines Teils der vorhandenen Strukturen sowie eine Eingrünung des Gewerbegebie-
tes nach Norden zum angrenzenden Freiraum werden Eingriffe vermieden bzw. gemindert. Auch die
Gestaltung der Ausgleichsfläche dient der Einbindung des Gewerbegebietes in die Landschaft.
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Derzeitige Situation / Auswirkungen der Planung
Es befinden sich keine Baudenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW im Plangebiet. Ein
Vorkommen von Bodendenkmalen ist nicht bekannt. Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler entdeckt
werden; ist dies der Stadt Münster oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Westf. Museum
für Archäologie/Amt für Bodendenkmalpflege, Münster, anzuzeigen und die Fundstelle ist unverändert
zu erhalten.
An der Zufahrt zur Hofstelle Rosengarten befindet sich ein steinernes Wegekreuz, das mit Linden
bogenförmig umstanden ist. Es handelt sich nicht um ein eingetragenes Denkmal, dennoch ist es als
Kulturgut erhaltenswürdig. Das Wegekreuz sowie die Bäume bleiben erhalten.
8.4.8  Wechselwirkungen
Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die einzel-
nen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben. Als Wechselwirkung ist hier z.B. die Veränderung der
Grundwasserneubildungsrate auf Grund der Bodenversiegelung zu nennen.

15
Mit darüber hinaus gehenden entscheidungsrelevanten Wechselwirkungen zwischen den Schutzgü-
tern ist nicht zu rechnen.
8.4.9  Zusammenfassung erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen
Die im Rahmen der gesetzlichen Eingriffsregelung durchzuführende Ermittlung der Beeinträchtigung
von Natur und Landschaft und die zum Ausgleich erforderlichen Kompensationsmaßnahmen setzen
eine Quantifizierung der Eingriffe voraus. Wenngleich ökologische Zusammenhänge prinzipiell nicht in
Wertdaten gefasst werden können, der Verlust von Arten nicht in Wertpunkten aufrechenbar ist, be-
darf es dennoch einer in Wert Setzung aller Eingriffe und Kompensationsnachweise nach gleichen
und nachvollziehbaren Bewertungsgrößen.
Auch unter Berücksichtigung von Maßnahmen der Eingriffsvermeidung und –verringerung sowie des
Ausgleichs bleiben bei Planungen wie der vorliegenden de facto durch den realen Verlust von Lebens-
und Teillebensräumen, von offenporigen und versickerungsfähigen Bodenflächen in Folge von Flä-
chenversiegelungen irreversible Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und einschneidende Verän-
derungen des derzeitigen Landschaftsbildes bestehen, da z. B. eine Vermehrung des Schutzgutes
Boden nicht möglich ist. Darüber hinaus ist zu beachten, dass im vorliegenden Fall ein Kompensati-
onsflächendefizit für die Eingriffe in Natur und Landschaft in Höhe von 7,77 ha verbleibt.
8.5 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)
Es ist davon auszugehen, dass ohne die Planung die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen weiter
betrieben würde und damit der derzeitige Umweltzustand wie für die einzelnen Schutzgüter beschrie-
ben weitgehend erhalten bliebe. Eine Verbesserung des ökologischen Zustands der Gewässer ist auf
Grund anhaltenden Nährstoffeintrags nicht zu erwarten.
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Generelle räumliche Alternativen zum geplanten Gewerbestandort in Wolbeck sind im Rahmen der
Umweltprüfung für die Änderung des Flächennutzungsplanes geprüft und entschieden worden (s.
Begründung zur 6. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans).
Auf dieser Basis sind im Rahmen des Bebauungsplans in Betracht kommende Varianten zur Innen-
ausgestaltung des Plankonzeptes, auch im Hinblick auf mögliche Vermeidungs- und Verringerungs-
maßnahmen, darzustellen:
• Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplans wurde die Trassierung der Erschließungsstra-
ßen gegenüber dem Vorentwurf dahingehend optimiert, dass vorhandene Gehölze sowie ein Kul-
turgut (1 Eiche an der westlichen Erschließungsstraße, 6 Linden zusammen mit einem Wege-
kreuz) erhalten werden können.
• Der Erhalt des Teiches im Gewerbegebiet wurde geprüft, diese Alternative wurde jedoch aus fol-
genden Gründen zugunsten eines unter ökologischen Gesichtspunkten optimal gestalteten Er-
satzgewässers auf der Ausgleichsfläche nicht weiter verfolgt:
Der vorhandene Teich würde zukünftig isoliert innerhalb von versiegelten und bebauten Flächen
liegen, eine Anbindung an geeignete Biotope wäre nicht gegeben. Das Gewässer und seine Ufer
müssten umfangreichen Sanierungsmaßnahmen unterzogen werden (Entschlammnung, Abfla-
chen der Ufer, Auflichtung, etc.). Diese Maßnahmen würden einen starken Eingriff in das Gewäs-
ser nach sich ziehen, ohne eine anschließende ökologische Optimierung erzielen zu können, da
das Gewässer zukünftig noch isolierter als bereits im Ist-Zustand liegen würde. Als Alternative
dazu wird das geplante Ersatzgewässer auf der Ausgleichsfläche innerhalb einer Gehölzbrache
sowie im Verbund mit der naturnah gestalteten, zeitweilig wasserführenden Mulde und dem be-
nachbarten Feldgehölz liegen. Diese Biotope werden als Teillebensräume für Amphibien dienen.
8.7 Überwachung (Monitoring)
Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der
Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkun-
gen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Zu
diesem Zweck sind die im folgenden genannten Maßnahmen sowie die Informationen der Behörden
nach § 4 Absatz 3 BauGB zu nutzen.
Erhebliche Umweltauswirkungen der Planung entstehen durch den Eingriff in Natur und Landschaft.
Die Anlage, Gestaltung, Pflege und Entwicklung der Ausgleichsflächen und damit auch die Überwa-
chung wird vom Amt für Grünflächen und Umweltschutz / Untere Landschaftsbehörde der Stadt
Münster durchgeführt.

16
Das Bundesimmissionsschutzgesetz enthält Verpflichtungen zur Lärmüberwachung, die künftig durch
die nationale Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie noch erweitert werden. Der Stadtteil Wolbeck
ist Gegenstand der Lärmminderungsplanung in Münster.
Generell werden für Wolbeck Maßnahmen zusätzlich zur Realisierung der Ortsumgehung diskutiert,
die zu einer weiteren Reduzierung der Verkehrs- und damit der Immissionsbelastungen in der Orts-
durchfahrt führen werden.
Bezüglich unvorhergesehener nachteiliger Umweltauswirkungen auf Grund der Durchführung des
Bebauungsplans ist gemäß § 4 Abs. 3 BauGB vorgesehen, dass die Behörden die Gemeinde über
ihre diesbezüglichen Erkenntnisse informieren.
8.8 Zusammenfassung
Mit dem Bebauungsplan Nr. 463: Wolbeck – Gewerbegebiet östlich Münsterstraße / Grenkuhlenweg
werden die Voraussetzungen für ein rund 20 ha großes Gewerbegebiet nördlich von Wolbeck ge-
schaffen.
Das Bebauungsplangebiet wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Es bestehen keine Schutz-
ausweisungen des Natur- und Umweltschutzes (Landschafts- oder Wasserschutzgebiet o.ä.).
Zur Vermeidung von Lärmeinwirkungen auf Wohnnutzungen ist das Gewerbegebiet gemäß Ab-
standserlass NRW untergliedert worden. Bezüglich der Verkehrs- und damit Immissionsbelastung
Wolbecks wird eine generelle Entlastungswirkung durch die geplante Umgehungsstrasse zu Grunde
gelegt.
Die Lage und Verfüllung von Bombentrichtern im Bebauungsplangebiet ist im Rahmen der Erdarbei-
ten zu ermitteln.
Die erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen entstehen durch die Neuversiegelung und -bebauung
und den damit verbundenen Verlust von Lebensräumen sowie Bodenflächen und der Veränderung
der Landschaft.
Von der Planung ist u.a. ein Stillgewässer betroffen, welches im zentralen Bereich des geplanten Ge-
werbegebietes liegt. Bei Erhalt des Gewässers würde es zukünftig relativ isoliert innerhalb der versie-
gelten und bebauten Bereiche liegen. Im Zusammenhang mit der schlechten Wasserqualität und der
geringen Lebensraumfunktion des Gewässers ist die Neuanlage eines Kleingewässers unter ökologi-
schen Gesichtspunkten auf der Ausgleichsfläche im Bebauungsplangebiet sinnvoller. Zusätzlich ste-
hen zwei weitere Ausgleichsflächen östlich des Grenkuhlenweges für die Kompensation des Eingriffs
in Natur und Landschaft zur Verfügung.
Unter Berücksichtigung der geplanten Maßnahmen einschließlich Vermeidungs- und Verringerungs-
maßnahmen sowie Flächengrößen verbleibt jedoch ein Ausgleichsflächendefizit von 7,77 ha.
9. Gesamtabwägung
Zu Fragen der Standortwahl wird insbesondere auch in der Begründung zur Flächennutzungsplanän-
derung ausführlich Stellung genommen.
Aufgrund der bestehenden Lagegunst (Verkehrserschließung, Anlagerung an ein bestehendes Ge-
werbegebiet, etc.) sind die bestehenden Planungsziele an diesem Standort stadtentwicklungsplane-
risch sinnvoll und ökologisch weitgehend verträglich umzusetzen. Angesichts der begrenzten ökologi-
schen Wertigkeit der Flächen sind die verbleibenden, nachteiligen Umweltauswirkungen hinsichtlich
des in Folge der Neuansiedlung eintretenden Verlustes von Bodenflächen und Lebensräumen und der
damit verbundenen Veränderung von Landschaft hinnehmbar. Gleiches gilt für die nur teilweise Kom-
pensation des ermittelten Ausgleichsflächenbedarfes. Eine weitergehende Kompensation wäre ange-
sichts der begrenzten Verfügbarkeit geeigneter Kompensationsflächen nur mit unverhältnismäßig
hohem (finanziellem) Aufwand umsetzbar.
Dies wiederum würde das Planungsziel, geeignete Gewerbegrundstücke zeitnah zur konkurrenzfähi-
gen Preisen zur Verfügung zu stellen, konterkarieren.
Des Weiteren ist in die Abwägung einzustellen, dass die vorgesehenen Maßnahmen innerhalb des
Plangebietes sowie auf den „externen“ Ausgleichsflächen zu einer hochwertigen grünplanerischen
Gesamtgestaltung führen werden, die das Gebiet insbesondere nach Osten hin optimal in den freien
Landschaftsraum einbindet.
Durch das geplante Entwässerungskonzept (Trennverfahren) in Kombination mit einem System offe-
ner Gräben wird die Beeinträchtigung von Funktionen des Wasserhaushaltes minimiert und gleichzei-
tig die Grüngestaltung entlang der Münsterstraße verbessert. Für das überplante Stillgewässer wird in

17
der östlich anschließenden Ausgleichsfläche entsprechender Ersatz geschaffen. Das kulturlandschaft-
lich prägende Wegekreuz an der südlichen Einmündung der Erschließungsstraße in die Münsterstra-
ße bleibt als Bestandteil der öffentlichen Grünfläche erhalten.
Auswirkungen gewerblicher Emissionen auf zu schützende benachbarte Nutzungen werden durch die
Festsetzung von unzulässigen Abstandsklassen minimiert.
10. Realisierung der Planung/Durchführungsmaßnahmen
Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes sind, soweit noch erforderlich, als Maßnahmen zur Ordnung
des Grund und Bodens freihändige vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und den
beteiligten Grundstückseigentümern vorgesehen, und, falls diese Verhandlungen nicht zum Ziele füh-
ren sollten, hilfsweise die Enteignung.
Die Verwirklichung des Bebauungsplanes berührt zwar die persönlichen Lebensumstände der im
Plangebiet lebenden und arbeitenden Menschen, nachteilige Auswirkungen in wirtschaftlicher oder
sozialer Hinsicht sind jedoch nicht zu erwarten. Ein Sozialplan ist daher nicht erforderlich.
Der Ausbau soll auf der Grundlage des Bebauungsplanes erfolgen. Ein Ausbau in Teilabschnitten
bleibt vorbehalten.
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als
Anlage zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 463: Wolbeck –
Gewerbegebiet östlich Münsterstraße / Grenkuhlenweg.
Münster,
Der Oberbürgermeister
I.V.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlage zur Begründung des Bebauungsplanes Nr. 463

18

Anlage 1 - Bürgeranhörung

7256 Zeichen

Anlage 1
zur Vorlage Nr. 13 / 2005
Stadtplanungsamt Mai 2004
Niederschrift über eine Bürgeranhörung nach § 3 (1) BauGB
zum Bebauungsplanentwurf Nr. 463 – Wolbeck -
„Gewerbegebiet östlich Münsterstraße /
Grenkuhlenweg“
Anlass: Bebauungsplanentwurf Nr. 463 - Wolbeck – „Gewer-
begebiet östlich Münsterstraße / Grenkuhlenweg“
Stadtbezirk: Münster-Wolbeck
Zeit: 18.05.2004, 19.00 Uhr
Ort: Aula des Schulzentrums Wolbeck, Von-Holte-Straße
56,  48167 Münster
Teilnehmer: Ca. 35 Bürgerinnen und Bürger
Leitung der Bürgeranhörung: Bezirksvorsteher Markus Lewe
Vertreter der Verwaltung: Ulrich Winter, Achmed Najjar, Bernd Kettler
(Schriftführer)
Der Bezirksvorsteher Herr Lewe begrüßt zu Beginn die anwesenden Bürgerinnen und Bürger und stellt
die Vertreter der Verwaltung vor.
Er erläutert kurz den Anlass dieser Bürgeranhörung und informiert die Anwesenden über den geplanten
Ablauf der Veranstaltung. Anschließend stellt Herr Winter anhand einer PowerPoint-Präsentation den
Bebauungsplanentwurf Nr. 463 – Wolbeck – Gewerbegebiet östlich Münsterstraße / Grenkuhlenweg
vor.
Das im Bebauungsplan ausgewiesene Gewerbegebiet im Norden von Wolbeck, östlich der Münster-
straße in einer Gesamtgröße von ca. 20 ha dient dazu, ein zusätzliches Angebot an kleinteiligen und
ortsteilbezogenen Gewerbegrundstücken zu schaffen. Neben dem Bebauungsplanverfahren ist ein
Flächennutzungsplanänderungsverfahren erforderlich, das im Parallelverfahren zum Bebauungsplan
durchgeführt werden soll.
Anhand von Bildern, die den jetzigen Zustand des künftigen Gewerbegebietes darstellen, werden die
planerischen Rahmenbedingungen erläutert. Außerdem werden die Planungsziele definiert:
- Schaffung zusätzlicher, ortsteilnaher Gewerbeflächen für die mittelständische Wirtschaft,
- Nutzung des vorhandenen Grabensystems für die Regenwasserentwässerung, landschaftsge-
rechte Eingrünung der Bauflächen,
- Gliederung nach unzulässigen Abstandsklassen,
- Wegeverknüpfung (Fuß- und Radweg) zwischen Münsterstraße und Grenkuhlenweg.
Das Gewerbegebiet wird durch eine Ringstraße mit 2 Anbindungen an die Münsterstraße erschlossen.
Aufgrund der durch die geplante Bebauung verbundenen Umgestaltung des Landschaftsraumes
(Versiegelung der Landschaft) ist es erforderlich, Ausgleichsmaßnahmen innerhalb bzw. außerhalb des
Plangebietes zu schaffen. Darüber hinaus ist zur Realisierung des Gewerbegebietes ein Regenrück-
haltebecken erforderlich, welches auf einem städtischen Grundstück außerhalb des Plangebietes
westlich der Münsterstraße und nördlich des vorhandenen Gewerbegebietes „Wolbecker Windmühle“
entstehen soll.
Für die Planung ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich, deren Ergebnisse in einem
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan niedergelegt werden. Abschließend
werden die planerischen Verfahrensschritte bis zur Rechtskraft des Bebauungsplanes erklärt und auf
die Offenlegung, zu der nochmals Anregungen abgegeben werden können, hingewiesen.
Herr Lewe bittet anschließend die anwesenden Bürgerinnen und Bürger, sich zur vorliegenden Planung
zu äußern.
Mehrere Bürger äußeren sich wie folgt:
• Sie bezweifeln den Bedarf des Gewerbegebietes an dieser Stelle und dessen Größe bzw. lehnen
es ganz ab und fragen nach, wie dieser Bedarf ermittelt wurde.

- 2 -
Herr Winter verweist auf das aktuelle Handlungsprogramm Gewerbeflächen, welches der Rat am
08.10.2003 verabschiedet hat. Das Handlungsprogramm Gewerbeflächen bildet ein gesamtstädtisches
Instrument zur Unterstützung der strategischen Ausrichtung der Gewerbeflächenpolitik der Stadt
Münster und ist zur bedarfsgerechten Steuerung der Gewerbeflächenbereitstellung erforderlich.
Demnach braucht die Stadt Münster eine „Manövriermasse“ an Gewerbeflächen im städtischen
Eigentum, welche für die Vermarktungs- und Ansiedlungszwecke verfügbar bzw. baureif ist und die
deutlich über der jährlichen Verbrauchsrate liegen sollte. Dabei ist die  Manövriermasse für das
Segment „stadtteilorientiertes Gewerbe“ am geringsten. Vor diesem Hintergrund ist die Entwicklung
eines Gewerbegebietes in Wolbeck sinnvoll.
Bei Verwirklichung der Planung wird voraussichtlich für die nächsten 10 bis 15 Jahre der Gewerbeflä-
chenbedarf im Stadtteil abgedeckt und die Arbeitsplätze in der örtlichen Wirtschaft gesichert.
• Ein Bürger sieht durch die Größe des ausgewiesenen Gewerbegebietes seinen Gartenbaubetrieb
(Grenkuhlenweg 55) gefährdet, da er Pachtflächen innerhalb des Gewerbegebietes besitzt und die-
se in Zukunft nicht mehr nutzen kann.
Gleichzeitig weist er auf eine Gefährdung durch den ausgewiesenen Fuß- und Radweg hin, der
gleichzeitig Zufahrt für seinen Gartenbaubetrieb ist .
Durch die langfristige Perspektive bis zur Realisierung des Bebauungsplanes ist eine mehrjährige
Zwischennutzung des Pachtgeländes für Gartenbauzwecke weiterhin möglich. Das Gewerbegebiet
kann abschnittsweise (von West nach Ost) entwickelt werden.
Bei Realisierung des Gewerbegebietes in diesem Teilbereich sollte eine mögliche Ersatzflächenbereit-
stellung geprüft werden. Im Bezug auf die gemeinsame Nutzung der Betriebszufahrt (Lkw-Verkehr) mit
dem geplanten öffentlichen Geh- und Radweg wird geprüft, ob eine andere Wegeführung sinnvoller ist,
so dass Gefährdungen ausgeschlossen werden können.
• Ein Bürger fragt, warum das Gewerbegebiet an dieser Stelle geplant wurde und ob die hierdurch
bestehenden Verkehrsprobleme für Wolbeck berücksichtigt worden sind.
Die Verwaltung weist auf das bereits vorhandene Gewerbegebiet westlich der Münsterstraße (Wolbe-
cker Windmühle) hin, so dass eine Verknüpfung des vorhandenen mit dem neuen Gewerbegebiet
entsteht.
Außerdem waren die Kriterien verkehrliche Erschließung (Anbindung an die Münsterstraße), Immissio-
nen (nächste Wohnbebauung ca. 200 m entfernt am Grenkuhlenweg), kein allzu hoher ökologischer
Wert der jetzigen Grundstücke maßgeblich.
Eine verkehrliche Anbindung des geplanten Gewerbegebietes erfolgt ausschließlich über die Münster-
straße. Bis zur Realisierung der geplanten Ortsumgehung Wolbeck (L 558 N) muss sich der zusätzliche
Verkehr über die vorhandenen Erschließungsstraßen verteilen.
• Ein Bürger regt an, das Gewerbegebiet nur bis zur vorhandenen 110 KV-Bahn- stromleitung
auszuweisen und den vorhandenen Grünzug südlich des benachbarten Gartenbauzentrums nach
Norden durch das Gewerbegebiet fortzuführen. Somit könnten die Restflächen bis zum Grenkuh-
lenweg weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden.
• Ein Bürger regt an, aufgrund des hohen Grundwasserstandes westlich der Münsterstraße die
Gräben in diesem Bereich weiter auszubauen, da durch eine weitere Versiegelung von Flächen
vermehrte Probleme auftreten könnten.
Herr Winter teilt mit, dass die konkrete Ausgestaltung des Entwässerungskonzeptes in enger Abstim-
mung mit den zuständigen Behörden entwickelt wird.
• Ein Bürger fragt, ob das Gewerbegebiet negative Auswirkungen auf die vorhandenen Trinkwasser-
brunnen am Grenkuhlenweg hat (Grundwasserabsenkungen durch Versiegelungen).
Herr Winter sagt für das weitere Verfahren eine Prüfung durch die Fachämter zu.
Anschließend bedankt sich Herr Lewe bei den anwesenden Bürgern für die konstruktiven Beiträge und
beendet die Bürgeranhörung um ca. 21.00 Uhr.
Gez...................... Gez.
Lewe  Kettler
Bezirksvorsteher  Schriftführer

Anlage 3 - textl Festsetzungen

3215 Zeichen

Anlage 3
zur Vorlage Nr. 13 / 2005
Textliche Festsetzungen
zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 463 - Wolbeck -
Gewerbegebiet östlich Münsterstraße / Grenkuhlenweg
I. Textliche Festsetzungen gem. § 9 BauGB
1. Im Einzelfall kann die festgesetzte Geschosszahl um ein Geschoss überschritten werden,
wenn die Geschossflächenzahl eingehalten wird.
2. Gem. § 31 Abs. 1 BauGB sind ausnahmsweise Betriebe der jeweils nächstniedrigen Ab-
standsklasse zugelassen, wenn der Immissionsschutz sichergestellt ist.
3. In den GE-Gebieten (unz. Abstandskl. I - V) sind Nutzungen i. S. d. § 8 (3) Nr. 1 BauNVO
(Betriebsleiterwohnungen) unzulässig.
4. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.
Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandelsflächen von maximal 250 qm Verkaufsfläche als
untergeordneter Betriebsteil eines Gewerbebetriebes, wenn die vertriebenen Waren in einem
räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der auf dem Baugrundstück ausgeübten Produktion
und/oder Dienstleistung stehen, sowie Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen und Zubehör (§ 1
Abs. 9 BauNVO).
5. Auf privaten Stellplatzflächen sind je 6 Stellplätze, ein großkroniger Laubbaum mit einem
Stammumfang von mindestens 14 cm zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind zu
ersetzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a + b BauGB).
6. Die mit einem Pflanzgebot belegten Flächen sind mit standortgerechten heimischen Flurge-
hölzen (z. B. Hainbuche, Haselnuss, Holunder, Heckenrose, Schneeball) vollflächig zu begrü-
nen und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind zu ersetzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a + b BauGB).
7. Die Gewerbegrundstücke sind entlang der Straßenbegrenzungslinie in mindestens 1,50 m
Tiefe mit standortgerechten Flurgehölzen zu bepflanzen
(§ 9 Abs.1 Nr. 25 a BauGB).
Für Zu- und Abfahrten sind Unterbrechungen von maximal 7,50 m Breite zulässig.
8. Nebenanlagen und Stellplätze sind mit Ausnahme des Schutzbereichs der 110 kv -Freileitung
nur innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.
II. Textliche Festsetzungen gem. § 86 BauO NRW
1. Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Ausgenommen hiervon sind ein-
zelne, einheitlich gestaltete Hinweisschilder, die gruppenweise zusammengefasst sind. Frei-
stehende Werbeanlagen sind unzulässig. Werbeanlagen an Gebäuden sind nur unterhalb der
Traufe und bis zu einer Größe von jeweils max. 10 qm zulässig.
III. Hinweise
1. Im Plangebiet  befinden sich einige verfüllte Bombentrichter. Die Art der Verfüllung und
die genaue Lage ist nicht bekannt. Sollte bei Erdarbeiten verunreinigtes Erdreich festge-
stellt werden, ist das Amt für Grünflächen und Umweltschutz zu benachrichtigen, um
weitere Maßnahmen abzustimmen.
2. Innerhalb des Schutzstreifens der 110 kv Bahnstromleitung sind bauliche Anlagen ( Stell-
plätze und sonstige Nebenanlagen ) nur nach vorheriger Zustimmung der DB Energie
GmbH  in Marl  zu errichten.
Bei Neuanpflanzungen dürfen nur niedrig  wachsende Büsche mit einer Endwuchshöhe
von bis zu 3,00m verwandt werden.
Die Auflagen der Bepflanzungen gelten auch für die festgesetzten Pflanzgebote innerhalb
des Schutzstreifens, sowie für die im Plan dargestellte Ausgleichsfläche.
Im Bereich der Leitungsmasten dürfen in einem Radius von 10,0 m keine Anpflanzungen
erfolgen.

Beratungsverlauf (2)

08.02.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.02.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Bebauungsplan Nr. 463 (amtlicher Umring) amtlich
  • Münsterstraße 90
  • Umgehungsstraße
  • Lindenallee
  • Grenkuhlenweg 55
  • Am Borggarten
  • Von-Holte-Straße 56
  • Wolbecker Windmühle 2
  • Rosengarten
  • Silberbrink
  • Ringstraße
  • Lerschmehr
  • Werse

Bebauungsplan Nr. 463

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Wolbeck - Gewerbegebiet östlich der Münsterstraße / Grenkuhlenweg

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0013/2005
Typ
Vorlage
Datum
11.01.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37