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2418/2018

Beihilfe zur Beschaffung Pflegegeräten für Kunstrasenplätzen

Beschlussvorlage Ausschuss 05.09.2018

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 24.09.2018, TOP 12.30

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

5154 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 
 2418/2018 
Freigabedatum 
05.09.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Gewährung einer städtischen Beihilfe zur Beschaffung von Pflegegeräten zur Unterhaltung 
von Kunstrasenplätzen 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss ermächtigt die Verwaltung, im Jahr 2018 an Kölner Sportvereine mit einem 
angemieteten Kunstrasensportplatz eine Zuwendung zur Beschaffung von besonderen Sportplatz-
pflegeräten zur Pflege von Kunstrasenplatzflächen in Höhe von bis zu 27.000 € je Einzelfall einmalig 
zu gewähren. Die Gesamtkosten dieser Unterstützungsmaßnahme belaufen sich auf bis zu 378.000 
€.  
 
Die entsprechenden Mittel stehen im Teilergebnisplan 0801, Sportförderung, Teilplanzeile 15, Trans-
feraufwendungen bereit.  
 
Alternative:  
 
Die Gewährung der Zuwendung wird abgelehnt. 
 
Sportausschuss 18.09.2018 
Finanzausschuss 24.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  378.000   € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Derzeit werden sowohl durch die Stadt als auch durch die Vereine als Mieter eine Vielzahl von Ten-
nenplätzen in Kunstrasenplätze umgewandelt bzw. sind bereits umgewandelt. Diese Plätze bedürfen 
einer dauerhaften Pflege und Unterhaltung, um die Investitionen dauerhaft zu sichern und den Nut-
zungszeitraum eines Kunstrasenplatzes von bis zu 15 Jahren möglichst vollständig ausnutzen zu 
können. 
Entsprechend den vertraglichen Regelungen übernehmen die Vereine als Mieter und die Stadt als 
Vermieter die vereinbarten Aufgaben in der Pflege. Dabei kommen seitens der Sportverwaltung 
überwiegend die Großgeräte für die Jahres- und Tiefenpflege zum Einsatz, während die Vereine die 
laufende Pflege im Tagesgeschäft übernehmen. Jedoch wird nunmehr vereinzelt festgestellt, dass 
nicht alle Vereine geeignete bzw. leistungsfähige Geräte zur Pflege verwenden. Daher hat die Sport-
verwaltung einen Katalog der für die Pflege erforderlichen Geräte zusammengestellt. Im Einzelnen 
werden folgende Geräte als Mindestausstattung für eine dauerhafte Pflege für erforderlich gehalten: 
 
Schlepper/ Caddy  
 Rasenbereifung vorne und hinten, 
2 Sitze - Elektrofahrzeug, 
1 Sitz – Schlepper, 
mit Kabine,  
Motorleistung: ca. 18 PS, 
Anhängerbock für Anhängerkupplung, 
Kugelkopfkupplung bzw. Dreipunktaufhängung, 
 
 
Kunstrasenbesen (Anbaugerät) 
Dreiecksbesen mit 2,40 Meter Arbeitsbreite

3 
Fahrbares Laubblasgerät 
Luftleistung: ca. 5.400 m³/h, 
Antrieb: 4-Takt Benzinmotor, 
Motorleistung mind. 9,5 kW, 
Reversier-Starter, 
Kunststoff-Turbinengehäuse, 
nahtlos gegossen, 
verstellbare Blasrichtung,  
(das Gerät darf nur über 2 große Luftbereifte Räder aber kein Stützrad verfügen und es muss 
ausbalanciert sein.) 
 
 
Nach einer Markterhebung ist von einer Summe von jeweils rd. 27.000,- € für diese drei Geräte aus-
zugehen. Da für die betroffenen Vereine die Beschaffung der Geräte wirtschaftlich schwierig ist und 
die Sicherstellung der Pflege im besonderen Interesse der Stadt als Eigentümer liegt, beabsichtigt die 
Verwaltung, die Vereine im Wege einer einmaligen Zuwendung in die Lage zu versetzen, evtl. fehlen-
de Geräte zu beschaffen. Dabei sollen nur Lösungen für fehlende oder ungeeignete Geräte bezu-
schusst werden. Es ist nicht vorgesehen, eine Pauschalförderung unabhängig vom Bedarf vorzuneh-
men.  
 
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 07.11.2017 im Rahmen des politischen VN zum Haushaltsplan 
2018 für 2017 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung mit Deckung durch die Sonderauskehrung 
des Landschaftsverbandes Rheinland beschlossen. Mit diesen Mitteln sollten verschiedene Maßnah-
men finanziert werden.  
 
Zu den vom Rat beschlossenen Maßnahmen gehört u. a. die Unterstützung von Kleinreparaturen 
durch Vereine in Höhe von 2 Mio. €. Da diese Maßnahmen in 2017 nicht mehr durchgeführt werden 
konnten, sind diese Mittel im Rahmen der Ermächtigungsübertragung ins Haushaltsjahr 2018 über-
tragen worden.  
 
Aus diesen Mitteln hat der Hauptausschuss die Verwaltung in der Sitzung am 23.07.2018 mit der In-
tensivreinigung und Nachgranulierung der Kunstrasenbeläge im gesamten Kölner Stadtgebiet beauf-
tragt und dazu Mittel in Höhe von 922.000 € freigegeben. 
 
Die geplante Zuwendung zur Beschaffung von Pflegegeräten soll nun ebenfalls aus den im Teiler-
gebnisplan 0801, Sportförderung, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen veranschlagten Mitteln aus 
der Sonderauskehrung des LVR finanziert werden.

Beratungsverlauf (2)

18.09.2018 Sportausschuss
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
24.09.2018 Finanzausschuss
TOP 12.30 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2418/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
05.09.2018
Erstellt
23.07.2018 17:11