2418/2018
Beihilfe zur Beschaffung Pflegegeräten für Kunstrasenplätzen
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 2418/2018 Freigabedatum 05.09.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gewährung einer städtischen Beihilfe zur Beschaffung von Pflegegeräten zur Unterhaltung von Kunstrasenplätzen Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss ermächtigt die Verwaltung, im Jahr 2018 an Kölner Sportvereine mit einem angemieteten Kunstrasensportplatz eine Zuwendung zur Beschaffung von besonderen Sportplatz- pflegeräten zur Pflege von Kunstrasenplatzflächen in Höhe von bis zu 27.000 € je Einzelfall einmalig zu gewähren. Die Gesamtkosten dieser Unterstützungsmaßnahme belaufen sich auf bis zu 378.000 €. Die entsprechenden Mittel stehen im Teilergebnisplan 0801, Sportförderung, Teilplanzeile 15, Trans- feraufwendungen bereit. Alternative: Die Gewährung der Zuwendung wird abgelehnt. Sportausschuss 18.09.2018 Finanzausschuss 24.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 378.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Derzeit werden sowohl durch die Stadt als auch durch die Vereine als Mieter eine Vielzahl von Ten- nenplätzen in Kunstrasenplätze umgewandelt bzw. sind bereits umgewandelt. Diese Plätze bedürfen einer dauerhaften Pflege und Unterhaltung, um die Investitionen dauerhaft zu sichern und den Nut- zungszeitraum eines Kunstrasenplatzes von bis zu 15 Jahren möglichst vollständig ausnutzen zu können. Entsprechend den vertraglichen Regelungen übernehmen die Vereine als Mieter und die Stadt als Vermieter die vereinbarten Aufgaben in der Pflege. Dabei kommen seitens der Sportverwaltung überwiegend die Großgeräte für die Jahres- und Tiefenpflege zum Einsatz, während die Vereine die laufende Pflege im Tagesgeschäft übernehmen. Jedoch wird nunmehr vereinzelt festgestellt, dass nicht alle Vereine geeignete bzw. leistungsfähige Geräte zur Pflege verwenden. Daher hat die Sport- verwaltung einen Katalog der für die Pflege erforderlichen Geräte zusammengestellt. Im Einzelnen werden folgende Geräte als Mindestausstattung für eine dauerhafte Pflege für erforderlich gehalten: Schlepper/ Caddy Rasenbereifung vorne und hinten, 2 Sitze - Elektrofahrzeug, 1 Sitz – Schlepper, mit Kabine, Motorleistung: ca. 18 PS, Anhängerbock für Anhängerkupplung, Kugelkopfkupplung bzw. Dreipunktaufhängung, Kunstrasenbesen (Anbaugerät) Dreiecksbesen mit 2,40 Meter Arbeitsbreite 3 Fahrbares Laubblasgerät Luftleistung: ca. 5.400 m³/h, Antrieb: 4-Takt Benzinmotor, Motorleistung mind. 9,5 kW, Reversier-Starter, Kunststoff-Turbinengehäuse, nahtlos gegossen, verstellbare Blasrichtung, (das Gerät darf nur über 2 große Luftbereifte Räder aber kein Stützrad verfügen und es muss ausbalanciert sein.) Nach einer Markterhebung ist von einer Summe von jeweils rd. 27.000,- € für diese drei Geräte aus- zugehen. Da für die betroffenen Vereine die Beschaffung der Geräte wirtschaftlich schwierig ist und die Sicherstellung der Pflege im besonderen Interesse der Stadt als Eigentümer liegt, beabsichtigt die Verwaltung, die Vereine im Wege einer einmaligen Zuwendung in die Lage zu versetzen, evtl. fehlen- de Geräte zu beschaffen. Dabei sollen nur Lösungen für fehlende oder ungeeignete Geräte bezu- schusst werden. Es ist nicht vorgesehen, eine Pauschalförderung unabhängig vom Bedarf vorzuneh- men. Der Rat hat in seiner Sitzung vom 07.11.2017 im Rahmen des politischen VN zum Haushaltsplan 2018 für 2017 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung mit Deckung durch die Sonderauskehrung des Landschaftsverbandes Rheinland beschlossen. Mit diesen Mitteln sollten verschiedene Maßnah- men finanziert werden. Zu den vom Rat beschlossenen Maßnahmen gehört u. a. die Unterstützung von Kleinreparaturen durch Vereine in Höhe von 2 Mio. €. Da diese Maßnahmen in 2017 nicht mehr durchgeführt werden konnten, sind diese Mittel im Rahmen der Ermächtigungsübertragung ins Haushaltsjahr 2018 über- tragen worden. Aus diesen Mitteln hat der Hauptausschuss die Verwaltung in der Sitzung am 23.07.2018 mit der In- tensivreinigung und Nachgranulierung der Kunstrasenbeläge im gesamten Kölner Stadtgebiet beauf- tragt und dazu Mittel in Höhe von 922.000 € freigegeben. Die geplante Zuwendung zur Beschaffung von Pflegegeräten soll nun ebenfalls aus den im Teiler- gebnisplan 0801, Sportförderung, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen veranschlagten Mitteln aus der Sonderauskehrung des LVR finanziert werden.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2418/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 05.09.2018
- Erstellt
- 23.07.2018 17:11