Mandari Insight

1225/2023

288. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 24.04.2023

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Anlage 1, 288. Satzung

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Beschlussvorlage Rat

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Anlagen 2 bis 12, ergänzender Erläuterungen

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Anlage 1, 288. Satzung

4137 Zeichen

Anlage 1 
Zweihundertachtundachtzigste Satzung über die Festlegungen 
gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 
über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG 
NRW für straßenbauliche Maßnahmen 
vom 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am                    aufgrund der §§ 2 und 8 Ab-
satz 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG 
NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. 1969, S. 712/SGV. NRW. 610) in Verbindung mit 
§§ 7 und 77 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 
1994 (GV. NRW. 1994, S. 666/SGV. NRW. 2023) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung 
geltenden Fassung - und § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Beiträgen 
nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 (ABI. 
Stadt Köln 2005, S. 116, 2010, S. 450, 2014, S. 119, 2020, S. 492) diese Satzung beschlos-
sen: 
§ 1 
Für die in den nachstehend aufgeführten Straßen vorgesehenen bzw. durchgeführten stra-
ßenbaulichen Maßnahmen werden gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhe-
bung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen 
vom 28.02.2005 (Straßenbaubeitragssatzung) die Art der Straße und der Umfang der Maß-
nahme wie folgt festgelegt: 
1. Kasemattenstraße (Stadtbezirk 1) 
von Justinianstraße bis Neuhöfferstraße; 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten.  
2. Raderberggürtel (Südseite) (Stadtbezirk 2) 
von Brühler Straße bis Mertener Straße 
Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3; 
Erneuerung des Gehweges durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schottertrag-
schicht. 
Erneuerung und Verbesserung des Radweges durch Einbau einer Asphaltdeckschicht 
auf Asphalttragschicht und Schottertragschicht. 
3. Wildenburgstraße  (Stadtbezirk 3) 
von Zülpicher Straße bis Schmitburgstraße; 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; 
Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals sowie 
Ein- und Umbau von Straßenabläufen.

2 
 
 
4. Rambouxstraße - Wohnweg  (Stadtbezirk 5) 
von Rüdellstraße neben Hausnummer 18 bis Rambouxstraße 29 ausschließlich; 
selbstständiger Gehweg gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 6; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen einer neuen Straßenleuchte. 
5. Schwarzburger Straße (Stadtbezirk 8) 
von Germaniastraße bis Koburger Straße; 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; 
Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals sowie 
Ein- und Umbau von Straßenabläufen. 
6. Andreaestraße (Stadtbezirk 9) 
von Schleiermacherstraße bis Bachstraße; 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten.  
7. Formesstraße (Stadtbezirk 9) 
von Deutz-Mülheimer Straße bis Bachstraße/Lohmühlenstraße; 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
8. Kirchturmstraße (Stadtbezirk 9) 
von Deutz-Mülheimer Straße bis Formesstraße; 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
9. Papageienstraße (Stadtbezirk 9) 
von Windmühlenstraße bis Danzierstraße; 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten.  
10. Schleiermacherstraße (Stadtbezirk 9) 
von Danzierstraße bis Bergischer Ring; 
Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus-
tausch der Leuchtaufsätze. 
11. Windmühlenstraße (Stadtbezirk 9) 
von Windmühlenstraße - Stichstraße (zu Haus-Nr. 113 – 123) bis Wallstraße; 
Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten.

3 
 
 
§ 2 
§ 1 Ziffern 1 und 5- 11 treten rückwirkend zum 01.04.2023 in Kraft 
§ 1 Ziffer 4 tritt rückwirkend zum 01.04.2020 in Kraft. 
§ 1 Ziffern 2 und 3 treten am Tage nach der Bekanntmachung dieser Satzung in Kraft.

Beschlussvorlage Rat

2880 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/62/621/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1225/2023 
Freigabedatum 
24.04.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
288. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. 
Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für 
straßenbauliche Maßnahmen  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt den Erlass der 288. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Sat-
zung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 
1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der als Anlage 1 beigefügten Fas-
sung. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen 
1, 2, 3 und 5 keine Änderungswünsche äußern. 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 11.05.2023 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.05.2023 
Verkehrsausschuss 23.05.2023 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.05.2023 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.06.2023 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 05.06.2023 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 05.06.2023 
Verkehrsausschuss  
Rat 15.06.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Nach § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen 
nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitrags-
satzung) sind für die Erhebung eines Beitrags durch Satzung unter anderem folgende Festle-
gungen zu treffen: 
 die Bildung von Abschnitten, 
 die Zuordnung der einzelnen Straßen zu einer der in § 3 der Straßenbaubeitragssat-
zung aufgeführten Straßenarten sowie 
 der Umfang der einzelnen Maßnahmen. 
 
Die in § 1 des beigefügten Entwurfs der 288. Satzung (Anlage 1) aufgeführten Maßnahmen 
sind beitragsfähig gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW in Verbindung mit der Straßenbau-
beitragssatzung der Stadt Köln. Die weiteren Einzelheiten der in § 1 des Satzungsentwurfs 
vorgesehenen Maßnahmen sind in den beigefügten ergänzenden Erläuterungen (Anlagen 2 
bis 12) dargestellt. 
Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 03.05.2022 werden die von den Bei-
tragspflichtigen zu zahlenden Straßenausbaubeiträge für nach dem 01.01.2018 beschlossene 
Straßenbaumaßnahmen zu 100 Prozent vom Land NRW übernommen.  
Solange die Straßenausbaubeiträge nicht vollständig abgeschafft werden, ist der Erlass von 
KAG-Maßnahmensatzungen auch weiterhin erforderlich, da damit die straßenbaulichen Maß-
nahmen in Köln festgelegt werden. Dies ist Voraussetzung um die Landesförderung beantra-
gen zu können.  
Anlagen 
Anlage 1 Entwurf der 288. KAG-Maßnahmensatzung 
Anlagen 2 bis 12 Einzeldarstellungen zu den straßenbaulichen Maßnahmen gemäß § 1 
des Satzungsentwurfes

Anlagen 2 bis 12, ergänzender Erläuterungen

25561 Zeichen

Anlage 2 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Kasemattenstraße 
von : Justinianstraße 
bis : Neuhöfferstraße 
Stadtteil : Deutz 
Stadtbezirk : 1 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten bzw. Überspannungen 
mit Langfeldleuchten und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abge-
laufen. Darüber hinaus ist die vorhandene Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht 
mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz-
leuchten vom Typ Sera LED ersetzt.  
Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 21.02.2023 bis 
21.03.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 18.000,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 13.000,00 EUR 
Die Kasemattenstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei-
tragssatzung einzustufen. Der Verkehr innerhalb des Viertels wird über die angrenzenden 
Straßen Mindener Straße, Opladener Straße und Justinianstraße verteilt. Die 
Kasemattenstraße hingegen erfüllt keine besondere Verteilfunktion, sondern dient 
überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. 
  
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Kasemattenstraße ist 
im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 
beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit 
soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des 
Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb 
auf 0 Euro festgesetzt werden. 
Mit der Maßnahme soll im zweiten Quartal 2023 begonnen werden. Daher tritt die Satzung 
bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.04.2023 in Kraft.

Anlage 3 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Raderberggürtel (Südseite) 
von : Brühler Straße 
bis : Mertener Straße 
Stadtteil : Marienburg 
Stadtbezirk : 2 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtungen: 
Sowohl der Gehweg als auch der Radweg auf der Südseite des Raderberggürtels sind über-
wiegend bereits 43 Jahre alt (Herstellungsjahr 1980) und sanierungsbedürftig. Der mit Plat-
ten hergestellte Gehweg weist zahlreiche Risse, Brüche und Absenkungen auf. Der Radweg 
ist überwiegend asphaltiert und ist ebenso mit zahlreichen Rissen, Aufbrüchen und durch 
Baumwurzeln verursachte Unebenheiten beschädigt. 
Der Baumaßnahme liegt ein Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 14.12.2020 
(Vorlagen-Nr. 3071/2020) zugrunde. 
Die Verpflichtung zur frühzeitigen Beteiligung der Anlieger*innen bei straßenbaulichen 
Maßnahmen besteht erst seit Beschluss des ersten Straßen- und Wegekonzeptes vom 
04.02.2021 durch den Rat der Stadt Köln. Der Baubeschluss wurde jedoch bereits am 
14.12.2020 getroffen. Da voraussichtlich keine Straßenbaubeiträge von den Anlieger*innen 
zu zahlen sein werden, wurde von einer Anliegerbeteiligung abgesehen. 
  
vorgesehene Maßnahmen: 
Erneuerung des Gehweges durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schottertragschicht. 
Erneuerung und Verbesserung des Radweges durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf 
Asphalttragschicht und Schottertragschicht. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt) 236.000,00 EUR 
davon entfallen auf den Gehweg rd. 141.600,00 EUR 
Anliegeranteil am Gehweg (65 %), rd. 92.000,00 EUR 
auf den Radweg entfallen rd. 94.400,00 EUR 
Anliegeranteil am Radweg (30 %), rd. 28.300,00 EUR  
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Hauptverkehrsstraße: 120.300,00 EUR 
Der Raderberggürtel (Südseite) ist als Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3 der 
Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Es handelt sich um eine klassifizierte Straße (K12), 
die sowohl dem innerörtlichen als auch dem überörtlichen Durchgangsverkehr dient.  
  
Der Beschluss zur Durchführung der Maßnahme wurde am 14.12.2020 und damit nach dem 
Stichtag 01.01.2018 getroffen. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie 
Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung 
vom 03.05.2022 werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine 
hundertprozentige Förderung des Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen 
zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden.

Anlage 4 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Wildenburgstraße  
von : Zülpicher Straße 
bis : Schmitburgstraße 
Stadtteil : Sülz 
Stadtbezirk : 3 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Der vorhandene Mischwasserkanal ist 89 Jahre alt und weist erhebliche Schäden in Form 
von Korrosion auf. Aufgrund des Schadensausmaßes und des Alters des Kanals (Baujahr 
1934) muss dieser nach Ablauf der wirtschaftlichen Liegedauer erneuert werden. 
Im Zuge der Sanierung des Kanals sollen ebenfalls die bestehenden Sinkkästen einschließ-
lich der Leitungen erneuert werden.  
Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 03.11.2022 bis 
25.11.2022 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. 
  
Vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals sowie Ein- 
und Umbau von Straßenabläufen. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 
Herstellung des Mischwasserkanals: 952.000,00 EUR 
Davon beitragsfähig unter Berücksichtigung des Kostenanteils der  
Straßenentwässerung von 46 % an den Kanalbaukosten: 438.000,00 EUR 
Zuzüglich Kosten für die Straßenabläufe: 34.000,00 EUR 
Kostenanteil der Straßenentwässerung: 472.000,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 330.000,00 EUR 
Die Wildenburgstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei-
tragssatzung einzustufen. Sie dient überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grund-
stücke und hat nur eine geringe Verbindungsfunktion. Von der Schmitburgstraße bis zur 
Fustenbergstraße ist sie nur im Einrichtungsverkehr befahrbar und unterliegt zudem einer 
Geschwindigkeitbeschränkung auf 30 km/h. Zwischen Fustenbergstraße und Zülpicher 
Straße ist die Wildenburgstraße eine Sackgasse; eine Durchfahrt zur Zülpicher Straße ist 
nicht möglich. Der Verkehr innerhalb des Viertels wird über die angrenzenden Straßen Zülpi-
cher Straße und Hermeskeiler Straße verteilt.  
  
Die Erneuerung der Straßenentwässerung in der Erschließungsanlage Wildenburgstraße ist 
im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 
beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit 
soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des An-
liegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb 
auf 0 Euro festgesetzt werden.

Anlage 5 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Rambouxstraße - Wohnweg  
von : Rüdellstraße neben Hausnummer 18 
bis : Rambouxstraße 29 ausschließlich  
Stadtteil : Longerich 
Stadtbezirk : 5 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage bestand aus einen 4 m Normmast mit Aufsatzleuchte und war über 
50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer war abgelaufen. Darüber hinaus war die vor-
handene Anlage sanierungsbedürftig und entsprach nicht mehr den zurzeit gültigen Richtli-
nien. 
Der vorhandene Mast wurde demontiert und durch einen 4 m Normmast mit Aufsatzleuchte 
vom Typ Iridium Mini LED ersetzt.  
Die verbindliche Anliegerbeteiligung ist in § 8a KAG geregelt, der zum 01.01.2020 in Kraft 
getreten ist. Die Entscheidung der RheinEnergie AG zur Durchführung der Maßnahme in der 
Rambouxstraße wurde jedoch schon am 02.12.2016 getroffen. Da zum damaligen Zeitpunkt 
jedoch noch unklar war, ob auch die Leuchten in den 3 Wohnwegen erneuert werden 
müssen oder ob dort nur Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden, wurde zunächst 
nur die KAG-Maßnahmensatzung für den Hauptzug der Rambouxstraße inklusive der 
befahrbaren Stich- und Ringstraßen erstellt. Ein entsprechender Hinweis auf einen 
möglichen Erlass von weiteren Maßnahmensatzungen für die Wohnwege ist in den 
ergänzenden Erläuterungen erfolgt (0937/2017, Anlage 6). Nach Abschluss der Maßnahme 
konnte nun festgestellt werden, dass auch in dem o.g. Wohnweg eine beitragspflichtige 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung erfolgt ist. 
  
Maßnahme:  
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen einer neuen Straßenleuchte. 
  
Kosten des Ausbaus: 3.737,62 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
selbstständiger Gehweg (70 %): 2.616,34 EUR 
Die Rambouxstraße - Wohnweg zwischen Rüdellstraße 18 und Rambouxstraße ist als 
selbstständiger Gehweg gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 6 der Straßenbaubeitragssatzung einzu-
stufen, da der Weg als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf den Fußverkehr gewid-
met ist.  
  
Nach den Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministe-
rium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden nur solche 
Maßnahmen gefördert, die nach dem 01.01.2018 beschlossen wurden. Die Entscheidung zur 
Durchführung der Maßnahme wurde bereits am 02.12.2016 von der RheinEnergie AG getrof-
fen. Die Voraussetzungen der Förderrichtlinie werden daher nicht erfüllt, eine Förderung ist 
nicht möglich. 
Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
2.616,34 EUR : 852 m² = rd. 3,10 EUR

Die Maßnahme ist im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 31.08.2020 durchgeführt worden. Daher 
tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.04.2020 in Kraft.

Anlage 6 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Schwarzburger Straße 
von : Germaniastraße 
bis : Koburger Straße 
Stadtteil : Höhenberg 
Stadtbezirk : 8 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Der vorhandene Mischwasserkanal in der Schwarzburger Straße in der Dimensionierung DN 
250/250 stammt aus dem Jahr 1929 und ist sanierungsbedürftig. Er weist erhebliche Korrosi-
onsschäden sowie fehlende Teile in der Sohle auf, weshalb eine Sanierung mittels Schlauch-
linerverfahren nicht zielführend wäre.  
Er soll durch einen Steinzeugrohrkanal DN 300 ersetzt werden. Im Zuge der Sanierung des 
Kanals sollen ebenfalls die bestehenden Sinkkästen einschließlich der Leitungen erneuert 
werden.  
Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 08.02.2023 bis 
08.03.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. 
  
vorgesehe Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals sowie Ein- 
und Umbau von Straßenabläufen. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 
Herstellung des Mischwasserkanals: 326.000,00 EUR 
Davon beitragsfähig unter Berücksichtigung des Kostenanteils der  
Straßenentwässerung von 46 % an den Kanalbaukosten: 150.000,00 EUR 
Zuzüglich Kosten für die Straßenabläufe: 80.000,00 EUR 
Kostenanteil der Straßenentwässerung: 230.000,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 161.000,00 EUR 
Die Schwarzburger Straße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßen-
baubeitragssatzung einzustufen. Sie dient überwiegend der Erschließung der angrenzenden 
Grundstücke und hat nur eine geringe Verbindungsfunktion. Der durchgehende inner- und 
überörtliche Verkehr wird hauptsächlich von der senkrecht zur Schwarzburger Straße verlau-
fenden Germaniastraße und der Fuldaer Straße aufgenommen. 
  
Die Erneuerung der Straßenentwässerung in der Erschließungsanlage Schwarzburger 
Straße ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 
22.11.2022 beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbau-
beiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 
werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige För-
derung des Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge 
soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden. 
Mit der Maßnahme soll im zweiten Quartal 2023 begonnen werden. Daher tritt die Satzung 
bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.04.2023 in Kraft.

Anlage 7 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Andreaestraße 
von : Schleiermacherstraße 
bis : Bachstraße 
Stadtteil : Mülheim 
Stadtbezirk : 9 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage besteht aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten sowie Koffer-
leuchten und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber 
hinaus ist die vorhandene Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit 
gültigen Richtlinien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz-
leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt.  
Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 13.03.2023 bis 
31.03.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden.  
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 15.500,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 10.900,00 EUR 
Die Andreaestraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei-
tragssatzung einzustufen. Sie ist als Tempo 30-Zone ausgewiesen und dient überwiegend 
der Erschließung der an sie angrenzenden Grundstücke. 
  
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Andreaestraße ist im 
Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 be-
schlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit 
soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des An-
liegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb 
auf 0 Euro festgesetzt werden. 
Mit der Maßnahme soll im zweiten Quartal 2023 begonnen werden. Daher tritt die Satzung 
bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.04.2023 in Kraft.

Anlage 8 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Formesstraße 
von : Deutz-Mülheimer Straße 
bis : Bachstraße/Lohmühlenstraße 
Stadtteil : Mülheim 
Stadtbezirk : 9 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage besteht aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten und ist über 50 
Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die vorhan-
dene Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz-
leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt.  
Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 13.03.2023 bis 
31.03.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 26.200,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 18.300,00 EUR 
Die Formesstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei-
tragssatzung einzustufen. Sie ist als Tempo 30-Zone ausgewiesen und dient überwiegend 
der Erschließung der an sie angrenzenden Grundstücke. 
  
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Formesstraße ist im 
Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 
beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit 
soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des 
Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb 
auf 0 Euro festgesetzt werden. 
Mit der Maßnahme soll im zweiten Quartal 2023 begonnen werden. Daher tritt die Satzung 
bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.04.2023 in Kraft.

Anlage 9 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Kirchturmstraße 
von : Deutz-Mülheimer Straße 
bis : Formesstraße 
Stadtteil : Mülheim 
Stadtbezirk : 9 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage besteht aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten und ist über 50 
Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die vorhan-
dene Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz-
leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt.  
Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 13.02.2023 bis 
17.03.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 4.800,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 3.400,00 EUR 
Die Kirchturmstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei-
tragssatzung einzustufen. Sie ist als Tempo 30-Zone ausgewiesen und dient überwiegend 
der Erschließung der an sie angrenzenden Grundstücke. 
  
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Kirchturmstraße ist im 
Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 be-
schlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit 
soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des An-
liegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb 
auf 0 Euro festgesetzt werden. 
Mit der Maßnahme soll im zweiten Quartal 2023 begonnen werden. Daher tritt die Satzung 
bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.04.2023 in Kraft.

Anlage 10 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Papageienstraße 
von : Windmühlenstraße 
bis : Danzierstraße 
Stadtteil : Mülheim 
Stadtbezirk : 9 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage besteht aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten und ist über 50 
Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die vorhan-
dene Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz-
leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Zudem wird eine zusätzliche Leuchte aufgestellt.  
Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 13.02.2023 bis 
17.03.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. 
  
vorgesehene Maßnahmen: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 15.500,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 10.900,00 EUR 
Die Papageienstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei-
tragssatzung einzustufen. Sie ist als Tempo 30-Zone ausgewiesen und dient überwiegend 
der Erschließung der an sie angrenzenden Grundstücke. 
  
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Papageienstraße ist im 
Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 be-
schlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit 
soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des An-
liegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb 
auf 0 Euro festgesetzt werden. 
Mit der Maßnahme soll im zweiten Quartal 2023 begonnen werden. Daher tritt die Satzung 
bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.04.2023 in Kraft.

Anlage 11 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Schleiermacherstraße 
von : Danzierstraße 
bis : Bergischer Ring 
Stadtteil : Mülheim 
Stadtbezirk : 9 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten 
und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus 
ist die vorhandene Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen 
Richtlinien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz-
leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Zwei bereits vorhandene Normmaste bleiben erhal-
ten. Hier werden nur die Leuchtaufsätze erneuert. 
Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 15.02.2023 bis 
15.03.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus-
tausch der Leuchtaufsätze. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 15.500,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Haupterschließungsstraße (50 %): 7.750,00EUR 
Die Schleiermacherstraße ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Abs. 2 Ziffer 2 der 
Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Neben der Erschließung der angrenzenden Grund-
stücke und den von ihr abzweigenden Stichstraßen dient sie auch dem weiterführenden Ver-
kehr Richtung Bergischer Ring. Ihre Verkehrsfunktion geht somit über die einer reinen Anlie-
gerstraße hinaus. Des Weiteren führt über die Schleiermacherstraße von Danzigerstraße bis 
Bergischer Ring die Buslinie 155.  
  
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Schleiermacherstraße 
ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 
beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit 
soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des 
Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb 
auf 0 Euro festgesetzt werden.  
Mit der Maßnahme soll im zweiten Quartal 2023 begonnen werden. Daher tritt die Satzung 
bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.04.2023 in Kraft.

Anlage 12 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Windmühlenstraße 
von : Windmühlenstraße - Stichstraße (zu Haus-Nr. 113 – 123) 
bis : Wallstraße 
Stadtteil : Mülheim 
Stadtbezirk : 9 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage besteht aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten und ist über 50 
Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die vorhan-
dene Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz-
leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt.  
Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 13.03.2023 bis 
31.03.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 25.000,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Haupterschließungsstraße (50 %): 12.500,00 EUR 
Die Windmühlenstraße ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der 
Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Sie verläuft mitten durch das von Danzierstraße, 
Deutz-Mülheimer-Straße, Mülheimer Brücke und Bergischem Ring umgebene Siedlungsge-
biet. Ihre Verkehrsfunktion geht damit auch angesichts der Vielzahl an Einmündungen und 
abgehenden Straßen über die einer Anliegerstraße hinaus. 
  
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Windmühlenstraße ist 
im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 
beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit 
soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des An-
liegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb 
auf 0 Euro festgesetzt werden. 
Mit der Maßnahme soll im zweiten Quartal 2023 begonnen werden. Daher tritt die Satzung 
bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.04.2023 in Kraft.

Beratungsverlauf (8)

11.05.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung
22.05.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.05.2023 Verkehrsausschuss
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
25.05.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.10 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
01.06.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.06.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.06.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
15.06.2023 Rat
TOP 16.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1225/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
24.04.2023
Erstellt
12.04.2023 16:04