0620/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 13.08.2022 (AN/1387/2022) betreffend "Zwangsräumungen verhindern"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle V/50/507 Vorlagen-Nummer 0620/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.08.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 13.08.2022 (AN/1387/2022) betreffend "Zwangsräumungen verhindern" Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 1. Wieviel Mitarbeiter*innen sind in der Fachstelle Wohnen mit den genannten Unter- stützungsleistungen befasst? In der Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren sind insgesamt ca. 40 Mitarbeitende direkt mit den Themen Wohnbeschaffungshilfen und Wohnungserhalt befasst mit unterschiedlichem Anteil am Gesamtaufgabenumfang. Wohnbeschaffungshilfen sind finanzielle Leistungen, die die Anmietung von Wohnraum er- möglichen, wenn die Mieter*innen nicht selbst über die erforderlichen Mittel verfügen. Antrag- steller*innen beziehen daher weit überwiegend Sozialleistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz. Es handelt sich um die Gewährung von Anmiethil- fen durch die Übernahme von Kautionen, Sicherheitsleistungen und Genossenschaftsanteilen bei Neuanmietung in Form eines zinslosen Darlehens. 2. Wie viele Anträge werden pro Monat gestellt und wie viele können bearbeitet wer- den? Die Anzahl der Anträge auf Wohnbeschaffungshilfen schwankt monatlich und auch jährlich, aber durchschnittlich kann von ca. 350 Anträgen monatlich ausgegangen werden. Hinzu kom- men jährlich ca. 200 Kostenanerkenntnisse zur Beauftragung von Immobilienmaklern sowie ca. 650-750 Anträge auf Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen. Alle gestellten An- träge werden möglichst zeitnah bearbeitet. Die mit dem Wohnungserhalt betrauten Mitarbeitenden (sog. Prävention) bearbeiten jährlich z.B.: - ca. 900 Anträge auf Übernahme von Mietrückständen - ca. 1.000 Räumungsklagen - ca. 750 Beratung/Unterstützung bei alternativer Unterbringung - ca. 110 Vermittlungen in neuen Wohnraum - ca. 1.450 Bearbeitung Räumungstermine mit Vollstreckungsgericht und Beteiligten - ca. 190 Beschlagnahmungen in den rechtlich zulässigen Fällen 2 3. Wie sieht die konkrete Hilfestellung zur Wohnungsbeschaffung und Wohnungser- haltung aus? Bei drohendem Wohnungsverlust versucht die Fachstelle Wohnen die Wohnung zu erhalten und ggfls. eine neue Wohnung zu vermitteln aus dem Wohnungsbestand, auf den die Stadt Köln Zugriff hat. Typische Aufgaben sind z.B.: - die Übernahme von Mietschulden - Verhandlungen mit Vermieter*innen - Einkommenssicherung - Einschaltung der Schuldnerhilfe / Erarbeitung von Selbsthilfemöglichkeiten - Zuschaltung weiterer psychosozialer Hilfen - Gewährung von Wohnbeschaffungshilfen (Kaution, Sicherheitsleistungen, Genossen- schaftsanteile); Übernahme von Garantieerklärungen/ Bürgschaften für Neuanmietun- gen - Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen zum Bezug von öffentlich geförderten Wohnungen in Fällen drohenden Wohnungsverlustes - Erteilung von Kostenanerkenntnissen zur Beauftragung eines Immobilienmaklers - Ergreifen ordnungsbehördlicher Maßnahmen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit - Angebote von Wohnungen, die der Fachstelle Wohnen von Wohnungsbaugesellschaf- ten zur Verfügung stehen, z.B. sog. Belegrechtswohnungen. 4. Kann die Fachstelle Wohnen auf kommunale Wohnungen, wie z.B. der GAG zurück- greifen, um Menschen in Not eine Unterkunft zu gewähren und wie viele Wohnun- gen stehen dafür zur Verfügung? Die Fachstelle Wohnen kann auf sog. Belegrechtswohnungen z.B. der GAG Immobilien AG zurückgreifen im Umfang von rund 10.000 Wohnungen. Diese sind jedoch weit überwiegend dauerhaft vermietet, so dass nur freiwerdende Wohnungen für Menschen im Kontext Woh- nungslosigkeit zur Verfügung stehen. Die Menge an freiwerdenden Wohnungen kann von der Stadt Köln nicht beeinflusst werden und schwankt jährlich leicht. Durchschnittlich werden min- destens 250 Wohnungen jährlich zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit neu vermittelt. Da- mit wird mindestens 750 Menschen jährlich alternativer Wohnraum über Belegrechtswohnun- gen zur Verfügung gestellt. 5. Warum ist es für die Stadt Köln scheinbar nicht möglich Zwangsräumungen gänz- lich zu verhindern und was müsste getan werden, um dies zu ermöglichen? Zwangsräumungen werden von Vermieter*innen von Wohnraum veranlasst. Hintergrund sind Verletzungen von mietvertraglichen Pflichten durch die Mieter*innen, die zu Kündigungen des Mietvertrages führen. Wenn die Mieter*innen trotz der rechtskräftigen Kündigung und nach Ablauf der Kündigungsfristen den Wohnraum nicht freimachen, können Vermietende die Räu- mung des Wohnraumes beim zuständigen Gericht beantragen. Das Gericht wägt dann die Rechtspositionen der Mietvertragsparteien ab und erteilt ggfls. dem Vermietenden einen sog. Räumungstitel, mit welchem dieser dann die Vollstreckung der Räumung durch Gerichtsvoll- zieher beantragen kann. Von diesen Räumungsklagen erhält die Fachstelle Wohnen durch das zuständige Gericht Kenntnis und nimmt dann sofort Kontakt zu den betroffenen Mietparteien auf. Die Bemühun- gen zum oben beschriebenen Wohnraumerhalt beginnen, die auch mehrheitlich von Erfolg ge- krönt sind. Teilweise ist das Verhältnis zum Vermietenden derartig zerrüttet, dass bei diesem keine Bereitschaft zur Fortsetzung des Mietverhältnisses mehr erzielt werden kann.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0620/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 07.08.2023
- Erstellt
- 16.02.2023 17:00