AN/0763/2022
Gehwegbreite Aachener Straße nach Abschluss Radverkehrsmaßnahme
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Dringlichkeitsantrag (Grüne BV1)
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www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0763/2022 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.04.2022 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Der an der Aachener Straße zwischen der Brabanter Straße und dem Eisenbahnring durch Umwidmung des bestehenden baulichen Radwegs gewonnen Platz soll im Bereich der be- stehenden Außengastronomie vollumfänglich dem Fußverkehr zu gute kommen. Neue Son- dernutzungserlabnisse für Außengastronomie können ausgestellt werden, sofern die verblei- bende Gehwegbreite mindestens 4 Meter beträgt. Begründung Die neue Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn ermöglicht es, dem Fußverkehr im Bereich der Aachener Straße, insbesondere zwischen der Brabanter und der Brüsseler Stra- ße, aber auch im weiteren Abschnitt bis zum Eisenbahnring Begründung der Dringlichkeit Der Beschluss ist eine Reaktion auf die neue räumliche Situation nach Durchführung der Bauarbeiten. Zudem soll durch einen zeitnahen Beschluss sichergestellt werden, das in der Zwischenzeit nicht durch neue Bewilligungen Gestaltungsspielräume reduziert werden. Julie Cazier Claus Vinçon Fraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzender Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel. 0221 / 221 -91309 Julie Cazier Fraktionsvorsitzende Julie.Cazier@stadt-koeln.de Claus Vincon stellv. Fraktionsvorsitzender Claus.Vincon@stadt -koeln.de
Sachstandsbericht BV 2022
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/66
___________________________
Vorlagen-Nummer
AN/0763/2022
Stand: 25.04.2022
Sachstandsbericht
Gehwegbreite Aachener Straße nach Abschluss Radverkehrsmaßnahme
Beschluss:
Der an der Aachener Straße zwischen der Brabanter Straße und dem Eisenbahnring durch Umwid-
mung des bestehenden baulichen Radwegs gewonnen Platz soll im Bereich der bestehenden Au-
ßengastronomie vollumfänglich dem Fußverkehr zu Gute kommen. Neue Sondernutzungserlaubnisse
für Außengastronomie können ausgestellt werden, sofern die verbleibende Gehwegbreite mindestens
4 Meter beträgt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Verwaltung hat den Beschluss des Gremiums zur Kenntnis genommen.
Eine Prüfung der Erlaubnislage ergab, dass im genannten Bereich 13 Außengastronomien von den
räumlichen Veränderungen betroffen sind.
Nächste Schritte:
Die Verwaltung wird in allen Fällen die bereits erteilten Sondernutzungserlaubnisse widerrufen und
die Anordnung der Außengastronomien an die Fahrbahnseite unter Berücksichtigung des Sicher-
heitsabstandes veranlassen. Damit soll eine ungeteilte Gehwegfläche für den Fußverkehr hergestellt
werden.
Ein bereits gestellter Antrag auf Erweiterung der Außengastronomie um die Fläche des ehemaligen
Radweges wird aufgrund der Beschlusslage abgelehnt.
Zukünftige Anträge auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis werden unter Beachtung eines ver-
bleibenden Gehweges für den Fußverkehr von mindestens 4 Metern geprüft.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0763/2022
- Typ
- Dringlichkeitsantrag BV1 (Grüne)
- Datum
- 04.04.2022
- Erstellt
- 04.04.2022 17:44