1964/2018
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen u. -verpflichtungen für das Hj. 2018 gem. § 83 Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzung 2018
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Anlage 3 Beantwortung einer Frage aus dem FA
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Anlage 3 Beantwortung einer Frage aus der Sitzung des Finanzausschusses am 2.7.2018: RM von Bülow fragt nach den Hintergründen für die in Anlage 1 unter Ziffer4 aufge- führte Maßnahme für die Veranstaltungsreihe „Sommer Köln“. Antwort der Verwaltung: Dezernat VII/Kulturamt hat gegenüber Dezernat OB/Stabstelle Events eine Förde- rung des diesjährigen „Sommer Köln“ in Höhe von 25.000 € zugesagt. Der Sommer Köln ist Dachmarke für ausgesuchte Kulturveranstaltungen, die von Juni bis Septem- ber in Köln stattfinden werden. Der Betrag wird zweckgebunden für die Realisierung der nichtkommerziellen, eintrittsfreien Programme der Veranstaltungsreihe in das Budget der Stabstelle Events umgeschichtet. Veranstalter ist die Stabstelle Events.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/202/0 Vorlagen-Nummer 1964/2018 Freigabedatum 25.06.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen u. -verpflichtungen für das Hj. 2018 gem. § 83 Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzung 2018 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt die in den Anlagen dargestellten durch die Kämmerin/die Fachbeigeordneten in der Zeit vom 09.05.2018 bis 11.06.2018 für das Haushaltsjahr 2017 und 2018 genehmigten Mehraufwen- dungen und Mehrauszahlungen zur Kenntnis. Finanzausschuss 02.07.2018 Rat 05.07.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2018 (für das Haushalts- jahr 2017 gilt die Haushaltssatzung 2016/2017) entscheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 50.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - wirtschaftlich durchlaufend sind, - der Rückzahlung von Zuweisungen dienen, - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr ist, bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun- den- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirt- schaft bereitgestellt werden müssen - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro- gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zustän- digen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt werden müssen, - die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen her- angezogen werden. Außerdem entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungs- ermächtigungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah- lungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Teilplans erfolgt und darüber hinaus keine Belastung der Folgejahre entsteht. Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so- wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 u. 85 GO i. V. m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frak- tionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen
Anlage 2 üpl_Auszahlung_investiv
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Anlage 2 Über den Ansatz im Haushaltsjahr 2018 hinausgehende (überplanmäßige) Auszahlung für Investitionen Haushaltsjahr 2018 1. 22.000,00 EUR in Teilplan 0409 in Zeile 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen); Finanzstelle 0000-0409-0-0002 Grund: Mehrbedarf zum Erwerb von Büchern mit historischer Bedeutung. Deckung: Wenigerauszahlungen i. H. v. 22.000,00 EUR in Teilplan 0401 in Zeile 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen) Zuständiges Fachdezernat: VII für 4523 2. 8.000,00 EUR in Teilplan 1401 in Zeile 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichen Anlage- vermögen); Finanzstelle 5704-1401-0-0005 Grund: Bei der Unteren Naturschutzbehörde ist im Naturschutzgebiet „Am Ginsterpfad“ als Si- cherungsmaßnahme die Erweiterung des Zauns erforderlich, um das Betreten durch Unbefugte zu verhindern. Deckung: Wenigerauszahlungen i. H. v. 8.000,00 EUR in Teilplan 1401 in Zeile 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen) Zuständiges Fachdezernat: V für 57
Anlage 1 üpl_Aufwand_konsumtiv
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Anlage 1 Über den Ansatz im Haushaltsjahr 2017 bzw. 2018 hinausgehende (überplanmäßige) Auf- wendungen Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Um- schichtungen gedeckt wurden. Haushaltsjahr 2017 1. 227.721,20 EUR in Teilplan 0412 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Grund: Die Verfahrensdauer der mit dem Einsturz des Historischen Archivs zusammenhängenden Gerichtsverfahren verlängert sich. Dadurch steigen die Prozess- und Beratungskosten. Daher musste die aufgrund des Einsturzes gebildete Rückstellung im Jahresabschluss 2017 erhöht wer- den. Deckung: Mehrertrag i. H. v. 227.721,20 EUR in Teilplan 0412 in Zeile 07 (sonstige ordentliche Erträge) Zuständiges Fachdezernat: Dez VII für 44 2. 907.121,00 EUR in Teilplan 0107 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Grund: Quartalsmäßige Berechnungen der KVB für das Besichtigungsbauwerk ergaben einen Mehraufwand, der durch die Verlängerung des Prozesses begründet wird. Hierfür musste im Rah- men des Jahresabschlusses 2017 eine Rückstellung gebildet werden. Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 907.121,00 EUR in Teilplan 1601 in Zeile 20 (Zinsen und sonstige Fi- nanzaufwendungen) Zuständiges Fachdezernat: Dez I für 30 Haushaltsjahr 2018 3. 316.200,00 EUR in Teilplan 0504 in Zeile 15 (Transferaufwendungen) Grund: Gem. Ratsbeschluss 0544/2017/1 wurden im Rahmen der Umsetzung von Mindeststan- dards zur Flüchtlingsunterbringung Mittel u. a. für die Stärkungen der standortübergreifenden Be- treuung und Steuerung der Ehrenamtler durch Finanzierung von 4,5 Stellen im Teilplan 1004 in Höhe von 334.800 EUR zur Verfügung gestellt. Die Aufgabe wird nun vom Bereich Diversity ent- nommen. Entsprechend werden die Mittel umgeschichtet. Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 316.200,00 EUR in Teilplan 1004 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Zuständiges Fachdezernat: Dez V für 5001 Anlage 1 4. 25.000,00 EUR in Teilplan 0111 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Grund: Es handelt sich um eine interne Bezuschussung für die Veranstaltungsreihe „Sommer Köln“. Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 25.000,00 EUR in Teilplan 0416 in Zeile 15 (Transferaufwendungen) Zuständiges Fachdezernat: Dez OB für 13/1
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1964/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 04.07.2018
- Erstellt
- 11.06.2018 09:38