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1964/2018

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen u. -verpflichtungen für das Hj. 2018 gem. § 83 Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzung 2018

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 04.07.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.07.2018, TOP 7

Anlage 3 Beantwortung einer Frage aus dem FA

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 üpl_Auszahlung_investiv

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Anlage 1 üpl_Aufwand_konsumtiv

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Anlage 3 Beantwortung einer Frage aus dem FA

759 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Beantwortung einer Frage aus der Sitzung des Finanzausschusses am 
2.7.2018: 
 
 
RM von Bülow fragt nach den Hintergründen für die in Anlage 1 unter Ziffer4 aufge-
führte Maßnahme für die Veranstaltungsreihe „Sommer Köln“.  
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Dezernat VII/Kulturamt hat gegenüber Dezernat OB/Stabstelle Events eine Förde-
rung des diesjährigen „Sommer Köln“ in Höhe von 25.000 € zugesagt. Der Sommer 
Köln ist Dachmarke für ausgesuchte Kulturveranstaltungen, die von Juni bis Septem-
ber in Köln stattfinden werden. Der Betrag wird zweckgebunden für die Realisierung 
der nichtkommerziellen, eintrittsfreien Programme der Veranstaltungsreihe in das 
Budget der Stabstelle Events umgeschichtet. Veranstalter ist die Stabstelle Events.

Beschlussvorlage Rat

3836 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/202/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 1964/2018 
Freigabedatum 
25.06.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten 
Mehraufwendungen, -auszahlungen u. -verpflichtungen für das Hj. 2018 gem. § 83 Abs. 1 u. § 
85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzung 2018 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die in den Anlagen dargestellten durch die Kämmerin/die Fachbeigeordneten in der 
Zeit vom 09.05.2018 bis 11.06.2018 für das Haushaltsjahr 2017 und 2018 genehmigten Mehraufwen-
dungen und Mehrauszahlungen zur Kenntnis. 
 
Finanzausschuss 02.07.2018 
Rat 05.07.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2018 (für das Haushalts-
jahr 2017 gilt die Haushaltssatzung 2016/2017) entscheidet die Kämmerin über die Leistung von 
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 50.000 Euro je 
Aufwands- und Auszahlungsposition.  
 
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- wirtschaftlich durchlaufend sind,  
- der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,  
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr 
ist, bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun-
den- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen,  
- im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirt-
schaft bereitgestellt werden müssen  
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro-
gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt 
sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zustän-
digen Teilpläne umgeschichtet werden müssen,  
- wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem 
anderen Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans 
bereitgestellt werden müssen,  
- die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung 
durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der 
durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf 
für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, 
soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen her-
angezogen werden. 
 
Außerdem entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 12 der 
Haushaltssatzung der Stadt Köln über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungs-
ermächtigungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah-
lungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen 
Teilplans erfolgt und darüber hinaus keine Belastung der Folgejahre entsteht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so-
wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 u. 85 GO i. V. 
m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frak-
tionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. 
 
Anlagen

Anlage 2 üpl_Auszahlung_investiv

1055 Zeichen

Anlage 2 
Über den Ansatz im Haushaltsjahr 2018 hinausgehende (überplanmäßige) Auszahlung für 
Investitionen 
 
 
Haushaltsjahr 2018 
 
1. 22.000,00 EUR in Teilplan 0409 in Zeile 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichen 
Anlagevermögen); Finanzstelle 0000-0409-0-0002  
 
Grund: Mehrbedarf zum Erwerb von Büchern mit historischer Bedeutung.  
 
Deckung: 
Wenigerauszahlungen i. H. v. 22.000,00 EUR in Teilplan 0401 in Zeile 9 (Auszahlung für den 
Erwerb von beweglichen Anlagevermögen) 
 
Zuständiges Fachdezernat: VII für 4523 
 
 
2. 8.000,00 EUR in Teilplan 1401 in Zeile 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichen Anlage-
vermögen); Finanzstelle 5704-1401-0-0005  
 
Grund: Bei der Unteren Naturschutzbehörde ist im Naturschutzgebiet „Am Ginsterpfad“ als Si-
cherungsmaßnahme die Erweiterung des Zauns erforderlich, um das Betreten durch Unbefugte 
zu verhindern.  
 
Deckung: 
Wenigerauszahlungen i. H. v. 8.000,00 EUR in Teilplan 1401 in Zeile 9 (Auszahlung für den 
Erwerb von beweglichen Anlagevermögen) 
 
Zuständiges Fachdezernat: V für 57

Anlage 1 üpl_Aufwand_konsumtiv

2453 Zeichen

Anlage 1 
 
Über den Ansatz im Haushaltsjahr 2017 bzw. 2018 hinausgehende (überplanmäßige) Auf-
wendungen 
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe 
auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Um-
schichtungen gedeckt wurden. 
 
 
Haushaltsjahr 2017 
 
 
1. 227.721,20 EUR in Teilplan 0412 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) 
 
Grund: Die Verfahrensdauer der mit dem Einsturz des Historischen Archivs zusammenhängenden 
Gerichtsverfahren verlängert sich. Dadurch steigen die Prozess- und Beratungskosten. Daher 
musste  die aufgrund des Einsturzes gebildete Rückstellung im Jahresabschluss 2017 erhöht wer-
den.   
 
Deckung: 
Mehrertrag i. H. v. 227.721,20 EUR in Teilplan 0412 in Zeile 07 (sonstige ordentliche Erträge)  
 
Zuständiges Fachdezernat: Dez VII für 44 
 
 
2. 907.121,00 EUR in Teilplan 0107 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) 
 
Grund: Quartalsmäßige Berechnungen der KVB für das Besichtigungsbauwerk ergaben einen 
Mehraufwand, der durch die Verlängerung des Prozesses begründet wird. Hierfür musste im Rah-
men des Jahresabschlusses 2017 eine Rückstellung gebildet werden.  
 
Deckung: 
Wenigeraufwand i. H. v. 907.121,00 EUR in Teilplan 1601 in Zeile 20 (Zinsen und sonstige Fi-
nanzaufwendungen)  
 
Zuständiges Fachdezernat: Dez I für 30 
 
 
Haushaltsjahr 2018 
 
3. 316.200,00 EUR in Teilplan 0504 in Zeile 15 (Transferaufwendungen) 
 
Grund: Gem. Ratsbeschluss 0544/2017/1 wurden im Rahmen der Umsetzung von Mindeststan-
dards zur Flüchtlingsunterbringung Mittel u. a. für die Stärkungen der standortübergreifenden Be-
treuung und Steuerung der Ehrenamtler durch Finanzierung von 4,5 Stellen im Teilplan 1004 in 
Höhe von 334.800 EUR zur Verfügung gestellt. Die Aufgabe wird nun vom Bereich Diversity ent-
nommen. Entsprechend werden die Mittel umgeschichtet.  
 
Deckung: 
Wenigeraufwand i. H. v. 316.200,00 EUR in Teilplan 1004 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen) 
 
Zuständiges Fachdezernat: Dez V für 5001

Anlage 1 
 
 
4. 25.000,00 EUR in Teilplan 0111 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) 
 
Grund: Es handelt sich um eine interne Bezuschussung für die Veranstaltungsreihe „Sommer 
Köln“.  
 
Deckung: 
Wenigeraufwand i. H. v. 25.000,00 EUR in Teilplan 0416 in Zeile 15 (Transferaufwendungen) 
 
Zuständiges Fachdezernat: Dez OB für 13/1

Beratungsverlauf (2)

02.07.2018 Finanzausschuss
TOP 12.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.07.2018 Rat
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1964/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
04.07.2018
Erstellt
11.06.2018 09:38