V/0171/2025
Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten
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Anlage A
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Anlage A zur V/0171/2025 Kurzüberblick Gewährung eines städtischen Zuschusses an Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes für die An- schaffung von Sportstättenpflegeräten. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes- sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit ver- setzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadt- sportbund Münster e. V. in die Lage, ihre Gemeinschaftsleistung zu realisieren. Mit der Förderung trägt die Stadt Münster dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhal- ten bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportinfrastruktur, Sportförderung, Sportveranstaltun- gen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Die Förderung und deren Höhe beruhen auf der Sportförderrichtlinie. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der finanziellen Unterstützung der Sportvereine trägt die Stadt Münster dazu bei, das Vereinsangebot auf funktionsfähigen und zukunftsgerichteten Sportstätten für alle im Verein Interessierten unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und Orientierung zu sichern.
Beschlussvorlage
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V/0171/2025 V/0171/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten Beratungsfolge 29.04.2025 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Bewilligung der folgenden Anträge auf Gewährung eines Zuschusses für die Erst - oder Ersatzbeschaffung von Sportstättenpflegegeräten in Höhe von insgesamt 20.000 EUR gemäß Punkt II. D der Sportförderrichtlinie wird zugestimmt: 2. Der Antrag des Vereins Rovers Bogenschützen Hiltrup e. V. wird abgelehnt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die o.g Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportinfrastruktur, Sportförde- rung, Sportveranstaltungen 2025 Zeile 15 Transferaufwendungen 20.000 Sportamt 10.04.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Warbinger Telefon: 492-5205 Warbinger@stadt- muenster.de - 2 - V/0171/2025 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Begründung: Das Sportamt der Stadt Münster fördert auf Antrag der Mitgliedsvereine (Vereine) des Stadtsportbun- des Münster e. V. die Erst- und Ersatzbeschaffung von Sportstättenpflegegeräten gemäß Punkt II. D. der städtischen Sportförderrichtlinie. Der Zuschuss kann generell bis zu 50 % der Anschaffungskos- ten betragen, ist aber insgesamt begrenzt durch die im Haushalt hierfür zur Verfügung gestellten Mit- tel in Höhe von 20.000 EUR. Übersteigen die beantragten Zuschüsse diese Mittel, werden alle Zu- schüsse prozentual angep asst. Die Entscheidung über die Bewilligung der Zuschüsse obliegt dem Sportausschuss. Zu Punkt 1 der Sachentscheidung Die aufgeführten Anträge erfüllen nach Prüfung durch das Sportamt die formellen Voraussetzungen gemäß der städtischen Sportförderrichtlinie. Der Antrag des Modellflugklubs Münster e. V. bezieht sich auf einen Mähroboter, der wegen der Ge- fährdung von Kleintieren grundsätzlich nach der Förderrichtlinie nicht zu bezuschussen ist. Der Verein will aber ein Gerät beschaffen, das technisch geei gnet ist, Kleintiere sicher zu erkennen und außer- dem das Gelände in einem Zeitraum komplett mähen kann, in dem sich die Mitglieder des Vereins vor Ort befinden. Ein unbeaufsichtigter oder gar nächtlicher Betrieb kann somit ausgeschlossen werden. Dies wird als Auflage in einen Bewilligungsbescheid aufgenommen. Da die beantragten Zuschüsse bei 50%iger Förderung der Kosten die Haushaltsmittel von 20.000 EUR übersteigen würden, sinkt die Förderquote für alle Anträge auf 29,27 % ab. Zu Punkt 2 der Sachentscheidung Zu den Grundvoraussetzungen einer Förderung nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster ge- hört die Erfüllung einer Minderjährigenquote von mindestens 20 %. Der Verein Rovers Bogenschüt- zen Hiltrup e. V. erfüllt aktuell mit einer Quote von 10,75 % diese Voraussetzung nicht. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag des Vereins auf Förderung der Anschaffung eines Traktors mit Mähwerk abzulehnen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0171/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.03.2025
- Erstellt
- 26.03.2025 13:16