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V/0171/2025

Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten

Vorlagen 27.03.2025

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 29.04.2025, TOP 8

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1726 Zeichen

Anlage A zur V/0171/2025 
Kurzüberblick 
Gewährung eines städtischen Zuschusses an Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes für die An-
schaffung von Sportstättenpflegeräten. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes-
sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit ver-
setzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadt-
sportbund Münster e. V. in die Lage, ihre Gemeinschaftsleistung zu realisieren. 
 
Mit der Förderung trägt die Stadt Münster dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhal-
ten bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine des 
Stadtsportbund Münster e. V. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportinfrastruktur, Sportförderung, Sportveranstaltun-
gen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
Die Förderung und deren Höhe beruhen auf der Sportförderrichtlinie. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der finanziellen Unterstützung der Sportvereine trägt die Stadt Münster dazu bei, das 
Vereinsangebot auf funktionsfähigen und zukunftsgerichteten Sportstätten für alle im Verein 
Interessierten unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und Orientierung zu sichern.

Beschlussvorlage

3245 Zeichen

V/0171/2025 
V/0171/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   29.04.2025 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Bewilligung der folgenden Anträge auf Gewährung eines Zuschusses für die Erst - oder 
Ersatzbeschaffung von Sportstättenpflegegeräten in Höhe von insgesamt 20.000 EUR gemäß 
Punkt II. D der Sportförderrichtlinie wird zugestimmt: 
 
 
 
2. Der Antrag des Vereins Rovers Bogenschützen Hiltrup e. V. wird abgelehnt. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die o.g Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0801 Sportinfrastruktur, Sportförde-
rung, Sportveranstaltungen 
2025   
Zeile 15 Transferaufwendungen  20.000  
Sportamt 
 
10.04.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Warbinger 
Telefon: 492-5205 
Warbinger@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0171/2025 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt.  
 
 
 
Begründung: 
 
Das Sportamt der Stadt Münster fördert auf Antrag der Mitgliedsvereine (Vereine) des Stadtsportbun-
des Münster e. V. die Erst- und Ersatzbeschaffung von Sportstättenpflegegeräten gemäß Punkt II. D. 
der städtischen Sportförderrichtlinie. Der Zuschuss kann generell bis zu 50 % der Anschaffungskos-
ten betragen, ist aber insgesamt begrenzt durch die im Haushalt hierfür zur Verfügung gestellten Mit-
tel in Höhe von 20.000 EUR. Übersteigen die beantragten Zuschüsse diese Mittel, werden alle Zu-
schüsse prozentual angep asst. Die Entscheidung über die Bewilligung der Zuschüsse obliegt dem 
Sportausschuss.  
 
Zu Punkt 1 der Sachentscheidung 
 
Die aufgeführten Anträge erfüllen nach Prüfung durch das Sportamt die formellen Voraussetzungen 
gemäß der städtischen Sportförderrichtlinie. 
 
Der Antrag des Modellflugklubs Münster e. V. bezieht sich auf einen Mähroboter, der wegen der Ge-
fährdung von Kleintieren grundsätzlich nach der Förderrichtlinie nicht zu bezuschussen ist. Der Verein 
will aber ein Gerät beschaffen, das technisch geei gnet ist, Kleintiere sicher zu erkennen und außer-
dem das Gelände in einem Zeitraum komplett mähen kann, in dem sich die Mitglieder des Vereins vor 
Ort befinden. Ein unbeaufsichtigter oder gar nächtlicher Betrieb kann somit ausgeschlossen werden. 
Dies wird als Auflage in einen Bewilligungsbescheid aufgenommen. 
 
Da die beantragten Zuschüsse bei 50%iger Förderung der Kosten die Haushaltsmittel von 20.000 
EUR übersteigen würden, sinkt die Förderquote für alle Anträge auf 29,27 % ab. 
 
 
Zu Punkt 2 der Sachentscheidung  
 
Zu den Grundvoraussetzungen einer Förderung nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster ge-
hört die Erfüllung einer Minderjährigenquote von mindestens 20 %. Der Verein Rovers Bogenschüt-
zen Hiltrup e. V. erfüllt aktuell mit einer Quote von 10,75 % diese Voraussetzung nicht. 
 
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag des Vereins auf Förderung der Anschaffung eines 
Traktors mit Mähwerk abzulehnen. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

29.04.2025 Sportausschuss
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0171/2025
Typ
Vorlagen
Datum
27.03.2025
Erstellt
26.03.2025 13:16