BV9/104/2025
Zunehmende Ordnungswidrigkeiten und fragwürdige Geschäfte im Umfeld der Kölner Landstraße 360? - Anfrage von Herrn Salinger; AfD
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TOP 5.2 BV9/104/2025 Sitzung der BV 9 am 26.09.2025 Anfrage von Herrn Salinger, AfD Zunehmende Ordnungswidrigkeiten und fragwürdige Geschäfte im Umfeld der Kölner Landstraße 360 Frage 1: Welche Kontrollen seitens des Ordnungsamtes fanden 2024 und in 2025 im Umfeld der Kölner Landstraße 360 konkret statt? Frage 2: Welche Kontrollen seitens des Gewerbeamtes fanden 2024 und in 2025 im Umfeld der Kölner Landstraße 360 konkret statt? Antwort zur Frage 1 und 2: Die Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Die in der Sachverhaltsangabe erwähnten Berichte haben sich nicht in entsprechenden Anregungen aus der Bürgerschaft an das Ordnungsamt niedergeschlagen. Die genannte Anschrift und ihre nähere Umgebung sind aus Sicht des Ordnungsamtes insgesamt unauffällig. Das gilt sowohl für außendienstliche Feststellungen der Verkehrsüberwachung und des Ordnungs- und Servicedienstes als auch für Erkenntnisse der Gewerbeabteilung. Daher wird der Bereich – wie alle anderen Stellen im Stadtgebiet - im Außendienst sowohl der Verkehrsüberwachung als auch des Ordnungs- und Servicedienstes im Rahmen der täglichen Streifendienste überwacht. Frage 3: Welche Geschäfte können im Umfeld der Kölner Landstraße 360 auch im Rahmen der Berücksichtigung baurechtlicher Genehmigungen (insbesondere im Rahmen von Nutzungsgenehmigungen beziehungsweise Nutzungsänderungen) betrieben werden? Antwort zur Frage 3: Das Grundstück Kölner Landstraße 360 befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5772/027 und setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein Mischgebiet (MI) fest. Nach der einschlägigen BauNVO von 1962 sind die folgenden Nutzungen zulässig: Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, Gartenbaubetriebe und Tankstellen. Ausnahmsweise können Ställe für Kleintierhaltung als Zubehör zu Kleinsiedlungen und landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen zugelassen werden.
Anfrage
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BV9/104/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 05.05.2025 AfD in der Bezirksvertretung 9 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes 9 Herrn Dr. Graf Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 16.05.2025 Betrifft: Zunehmende Ordnungswidrigkeiten und fragwürdige Geschäfte im Umfeld der Kölner Landstraße 360? - Anfrage von Herrn Salinger; AfD Anfrage: 1. Welche Kontrollen seitens des Ordnungsamtes fanden 2024 und in 2025 im Umfeld der Kölner Landstraße 360 konkret statt? 2. Welche Kontrollen seitens des Gewerbeamtes fanden 2024 und in 2025 im Umfeld der Kölner Landstraße 360 konkret statt? 3. Welche Geschäfte können im Umfeld der Kölner Landstraße 360 auch im Rahmen der Berücksichtigung baurechtlicher Genehmigungen (insbesondere im Rahmen von Nutzungsgenehmigungen bzw. Nutzungsänderungen) betrieben werden? Begründung: Im Umfeld der Ladenzeile rund um den früheren „Treffpunkt 62“ an der Kölner Landstraße 360 wird anwohnerseits von zunehmenden Ordnungswidrigkeiten und dubiosen Geschäftspraktiken berichtet. Die Ordnungswidrigkeiten sollen häufig an den Wochenenden insbesondere durch Fahrzeuge mit Kennzeichen „UN“ verursacht werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: schriftlich beantwortet
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV9/104/2025
- Typ
- Anfrage
- Datum
- 05.05.2025
- Erstellt
- 05.05.2025 12:29