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1758/2017

Beschluss über die Beschaffung von Investitionsgütern für die Beschäftigungsträger des Stadtverschönerungsprogramms

Beschlussvorlage Ausschuss 12.06.2017

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 22.06.2017, TOP 12.1

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1744 Zeichen

14 23.06.2016
141/1 j - Frau Adams
24303

Eingang 28, Juni 2016
| &b god |

80 - Amt für Wirtschaftsförderung
Her Koster

—

80

Stadtverschönerungsprogramm

Bedarfsprüfungen über die Beschaffung eines Radladers in Höhe eines Beschaf-
fungsnettobedarfs von 40.336,13 € (brutto 48.000,- €)

RPA-Nr. 141/13/04/16

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 15.06.2016 haben Sie im Rahmen des Stadtverschönerungsprogramms
um die Zustimmung über das Bedarfsprüfungsergebnis Ihrer oben genannten Beschaffung
gebeten.

Die Neuanschaffung ist laut Ihren Ausführungen erforderlich, da das Fahrzeug sehr repara-
turanfällig und beschränkt einsatzfähig ist. Außerdem soll den förderungsbedürftigen Perso-
nen durch den Umgang mit neuen Fahrzeugen ein modernes technisches know-how und

eine zeitgemäße Fahrzeughandhabung vermittelt werden, wodurch eine zusätzliche Quailifi-
zierung und eine bessere Vermittlungschance in den normalen Arbeitsmarkt erreicht würde.

Ich stimme dem Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung in Höhe von 48.000,- € brutto zu. Ich möchte
aber darauf hinweisen, dass die in der E-Mail vom 23.06.2016 aufgeführte Argumentation
zur „vorläufigen Haushaltsführung“ nicht ausreicht, um mich von der sofortigen Notwendig-
keit und der Unabweisbarkeit dieser Beschaffung zu überzeugen. Ich verweise deshalb auf
das Schreiben von 20 vom 11.12.2015, welches bei einer jetzt durchzuführenden Maßnahme
nicht nur eine rechtliche Verpflichtung sondern auch eine inhaltliche Alternativlosigkeit vo-
raussetzt und bitte die Beschaffung mit 20 abzustimmen.

Das Fahrzeug verbleibt im Eigentum der Stadt Köln und wird der Kölner Gesellschaft für Ar-
beits- und Berufsförderung mbH per Leihvertrag zur Verfügung gestellt.

Mit freundlichen Grüßen

n

Beschlussvorlage Ausschuss

4677 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/804 
 
Vorlagen-Nummer 
 1758/2017 
Freigabedatum 
12.06.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Beschaffung von Investitionsgütern für die Beschäftigungsträger des 
Stadtverschönerungsprogramms 
Beschlussorgan 
Wirtschaftsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Wirtschaftsausschuss beschließt die Beschaffung von Investitionsgütern für die Beschäftigungs-
träger des Stadtverschönerungsprogramms in Höhe von 121.000 Euro 
 
Wirtschaftsausschuss 22.06.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   121.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   15.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Gemäß Ziffer 4.3.1.4 der Arbeitsanweisung zur Durchführung des Stadtverschönerungsprogramms 
(analog Ziffer 4.3.4 der neuen mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmten Fassung der „Ra h-
menbedingungen und Förderrichtlinie zur Durchführung des Stadtverschönerungsprogramms) we r-
den für die Stadtverschönerungsträger auf deren Antrag aus der Finanzposition 8000.578.3100.3 des 
investiven Haushalts Investitionsgüter wie Fahrzeuge, Maschinen oder  Geräte bewilligt und beschafft. 
Hierdurch soll auf den Übungsbaustellen des Stadtverschönerungsprogramms sichergestellt werden, 
dass die Teilnehmenden mit Maschinen, Geräten und Fahrzeugen auf einem technisch neuen Stand 
qualifiziert und beschäftigt werde n, das für die Vermittlung in eine Ausbildung oder Beschäftigung 
ausreichend geeignet ist. 
 
Für folgende beantragten Investitionsgüter hat das Amt für Wirtschaftsförderung eine Bedarfsprüfung 
gemäß der Bedarfsprüfungsrichtlinie der Stadt Köln vorgenommen: 
 
Für den Ehrenfelder Verein für Arbeit und Berufsförderung gGmbH: 
 
Zubehörteil zum vorhandenen Bagger / Stemmhammer   Kosten ca.   7.000  € 
Zubehörteil zum vorhandenen Bagger / Greifschaufel   Kosten ca.   7.000  € 
Ersatzbeschaffung Ketten für vorhandenen Bagger    Kosten ca.   3.000  € 
Fahrbares Rollgerüst für Malerarbeiten     Kosten ca.   8.000  € 
 
Gesamtinvestition:         ca. 25.000  € 
 
Für den Internationalen Bund, IB West gGmbH: 
 
Kleinmaschinen (Motorsägen, Rasenmäher, Freischneider)  Kosten ca. 10.000  € 
Fräse          Kosten ca. 11.000  € 
Standgerüst für Malerarbeiten (Erweiterung)    Kosten ca.   5.000  €

3 
Rollgerüst für Malerarbeiten (Erweiterung)    Kosten ca.   4.000  € 
 
Gesamtinvestition:        ca. 30.000  € 
 
Für die Zug um Zug Beschäftigung und Qualifizierung GmbH: 
 
3 Dienstfahrräder       Kosten ca.   3.000  € 
 
Gesamtinvestition:        ca.   3.000  € 
 
Für die Jugendhilfe Köln e.V.: 
 
1 Kleinfahrzeug Ford Focus Trend 1,0 L    Kosten ca. 15.000  € 
 
Gesamtinvestition:        ca. 15.000  € 
 
Für die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH: 
 
Ersatzbeschaffung für einen Radlader    Kosten ca. 48.000 € 
 
Aufgrund der Höhe dieser einzelnen Investition wurde das schriftliche Ergebnis der Bedarfsprüfung 
dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt. Der Investition wurde mit Schreiben vom 23.06.2016 unter 
der RPA-Nummer 141/13/04/16 zugestimmt. Die Zustimmung ist in der Anlage beigefügt. 
 
Gesamtinvestition:        ca. 48.000  € 
 
 
Gesamter geplanter Umfang der Investitionen aller Beschäftigungsträger ca. 121.000 € 
 
Die Ausschreibung und Beschaffung der geplanten Investitionen werden durch das Amt für Wir t-
schaftsförderung gemäß der gültigen Fassung der Richtlinien für die Vergabe nach der Verdingung s-
ordnung für Leistungen (VOL) und der Dienstanweisung für die Erstellung der Anlagenrechnung bei 
der Stadt Köln vorgenommen. 
Die Investitionsgüter verbleiben im Eigentum der Stadt Kö ln und werden den entsprechenden Stad t-
verschönerungsträgern per Leihvertrag unentgeltlich übergeben. Alle laufenden Kosten des Betriebs 
sind von den Beschäftigungsträgern zu leisten, so dass der Stadt Köln keine Folgekosten nach der 
Beschaffung der Investitionen entstehen. 
Die entsprechenden Finanzmittel stehen auf der Finanzposition 8000.578.3100.3 (Investitionen 
Stadtverschönerungsprogramm) im investiven Haushalt zur Verfügung.

Beratungsverlauf (1)

22.06.2017 Wirtschaftsausschuss
TOP 12.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1758/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
12.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27