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3385/2017

Antrag Bündnis 90 Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung am 09.11.2017

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 07.11.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 09.11.2017

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

2736 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/671 
 
Vorlagen-Nummer 
 3385/2017 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.11.2017 
 
Antrag Bündnis 90 Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung am 09.11.2017 
hier: Ausgleichspflanzungen im Bezirk Nippes - AN/1555/2017 
Antrag: 
 
Die Bezirksvertretung möge beschießen, dass die Ersatzbäume für gefällte Bäume im Bezirk Nippes 
nur noch ebenfalls im Bezirk Nippes, wenn möglich sogar im gleichen Stadtteil, gepflanzt werden 
nicht wie bisher üblich irgendwo im oder außerhalb des Stadtgebietes. Darüber hinaus sollen Aus-
gleichspflanzungen wenn möglich, zeitlich deutlich vor den Fällungen erfolgen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Genehmigung zur Fällung von Bäumen erfolgt auf der Grundlage der Baumschutzsatzung der 
Stadt Köln.  
 
Geschützt sind demnach (§ 2 BSchS) alle Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 100 cm. 
Koniferen, Säulenpappeln und Obstbäume unter 1,60 m fallen nicht unter den Schutz der Satzung. 
Mehrstämmige Bäume sind geschützt, sofern mindestens zwei Einzelstämme in 1 m Höhe über dem 
Erdboden einen Umfang von 50 cm und mehr haben. Darüber hinaus sind alle mit öffentlichen Mitteln 
gepflanzte Bäume, insbesondere auf straßenbegleitenden Grünflächen, unabhängig vom Stammum-
fang, geschützt. 
 
In § 6 der Satzung werden die Kriterien genannt, bei denen eine Fällerlaubnis zu erteilen ist. Eine 
Erlaubnis wird zunächst unter der Vorgabe zur Durchführung einer Ersatzpflanzung erteil, wenn dies 
nicht möglich ist besteht die Verpflichtung zur Leistung einer Ausgleichszahlung. 
 
Die Verwendung dieser Ausgleichzahlung wird in § 11 der Baumschutzsatzung geregelt. Demnach 
sind die Ausgleichszahlungen zweckgebunden für 
 
 Die zusätzliche Neuanpflanzung von Bäumen im Stadtgebiet von Köln 
 Bis zu 35 Prozent der jährlich eingehenden Ausgleichszahlungen für Aufwendungen zur Erhal-
tung und Sanierung besonders schutzwürdiger Baume. 
 
Eine Beschränkung der Verwendung von Ausgleichszahlungen auf den Stadtbezirk Nippes ist dem-
nach nicht möglich. 
 
Dennoch ist die Verwaltung bemüht die Ausgleichszahlungen ortsnah einzusetzen. Aus diesem 
Grunde wurde für den Stadtbezirk Nippes ein Straßenbaumkonzept erarbeitet, dass der Bezirksver-
tretung zum Beschluss vorgelegt wurde. Die hier festgelegten Neupflanzungen werden mit Ersatzgel-
dern aus der Baumschutzsatzung finanziert. 
 
Hinsichtlich einer zeitlichen Vorwegnahme einer Ersatzpflanzung vor der Fällung, muss auf § 8 (1)

2 
 
der Baumschutzsatzung hingewiesen werden. Hier ist festgelegt dass die Verpflichtung zur Leistung 
einer Ausgleichszahlung innerhalb von 2 Monaten nach Zugang der Erlaubnis fällig ist.

Beratungsverlauf (1)

09.11.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3385/2017
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
07.11.2017
Erstellt
06.11.2017 16:03