1395/2019
Sachstand der Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 02.05.2019 1395/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 07.05.2019 Sachstand der Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung Bezüglich der Erstellung eines Clubkatasters hat die Verwaltung interne ämterübergreifende Gesprä- che geführt. Ergebnis dieser Vorabstimmung ist eine Beauftragung zur Erhebung notwendiger Daten durch die Klubkomm Köln, welche im Laufe des Sommers in das städtische Geo-Informations-System überführt werden soll. Definitionsgrundlage für die Aufnahme in das Kataster ist, dass die zu erfas- senden Clubs privatwirtschaftlich betriebene Musikspielstätten sind, die sich einem künstlerischen Anspruch oder einer Minderheitenkultur verpflichtet fühlen. Diese Clubs müssen mindestens 25 Live- Konzerte und/oder mindestens 30 Veranstaltungen mit „künstlerischen DJs“ pro Jahr durchführen. Die Veranstaltungen müssen öffentlich sein. Als eine Spielstätte kann als Club bezeichnet werden, wenn die Publikumskapazität 2.000 Personen nicht überschreitet. Von Clubs, welche diese Kriterien erfüllen, werden folgende Daten erhoben: • Name Club • Adresse Standort • Name Betreiber • Adresse Betreiber • Kontaktdaten • Website • Anzahl Säle • Open Air Gelände • Besucherkapazität • Anz. Veranstaltungen p.a. • Live/DJ • Anzahl Beschäftigte • Sparten • Parkplätze • ÖPNV-Anbindung • Laufzeit Mietvertrag • Zwischennutzung • Genehmigungen/Förderungen • Mitglied Klubkomm • Öffnungszeiten Diese Daten beinhalten alle relevanten Informationen, um bei einer Planungskollision reagieren zu können. Ziel ist es, frühzeitig und flexibel eine Integration beziehungsweise Umsetzung des Kultur- quartiers steuern zu können. Parallel dazu lokalisiert das Kulturamt, in Absprache mit der Szene, potenzielle Partner für die Beset- zung des Beirats, welcher perspektivisch die Erweiterung des Clubkatasters zu einem Kulturraumka- taster begleiten soll. Neben den Arbeiten hinsichtlich der Erstellung eines Clubkatasters respektive Kulturraumkatasters beauftragt das Kulturamt das Stadtplanungsbüro DEWEYMULLER mit der Erstellung einer Hand- lungsempfehlung für den Umgang mit Kulturräumen in der Stadtentwicklung. Hierzu hat das Kultur- amt zu einem interkommunalen Arbeitstreffen eingeladen. Dieses soll dazu dienen Erfahrungen und Handlungspraxis andere Großstädte, wie z.B. Hamburg, Berlin, München und Frankfurt zu Fragen der Kulturraumschutzmaßnahmen zu sammeln und gemeinsam mit relevanten Vertretern der Kölner Stadtverwaltung zu diskutieren. Neben der Betrachtung bestimmter Einzelmaßnahmen, sollen auch Entwicklungsgebiete in anderen Kommunen in den Blick genommen werden. Ziel ist es, aus diesen Betrachtungen konkrete Handlungsempfehlungen für stadtplanerische Instrumente innerhalb der Stadt Köln zu entwickeln. Dazu wird über die inhaltliche Dokumentation der Veranstaltung hinaus eine vergleichende Übersicht der vorgestellten Maßnahmen und Strategien erarbeitet. Diese Übersicht 2 ermöglicht im Sinne eines Katalogs städtebaulich-planungsrechtlicher Maßnahmen und sonstiger Instrumente. Damit soll die Bandbreite an Möglichkeiten zur Begegnung spezifischer Problemstellun- gen bei der Integration von Kreativräumen in urbane Quartiere dargestellt werden. Ziel ist die Anwen- dung und Weiterentwicklung dieses Katalogs auf konkrete Fallbeispiele innerhalb Kölns. Hierzu wer- den die Erkenntnisse des interkommunalen Arbeitstreffens auf spezifische Kölner Kreativräume über- tragen und bedarfsgerechte Handlungsempfehlungen zur Begegnung lokaler Problemstellungen for- muliert. Die zeitlichen Abläufe für das interkommunale Arbeitstreffen sowie den Gesamtablauf für die Erstellung des Instrumentenkatalogs können dem beigefügten Schaubild entnommen werden (Anla- ge 1). Die Verwaltung beabsichtigt in der Sitzung des Ausschuss für Kunst und Kultur am 17. September 2019 den Beirat für die Erweiterung des Clubkatasters zu einem Kulturraumkataster zu bestellen. In gleicher Sitzung sollen das Clubkataster sowie erste Trends und Maßnahmen aus dem Interkom- munalen Arbeitstreffen vorgestellt werden, sofern bei den zuvor geschilderten Schritten keine Verzö- gerungen auftreten. Im weiteren Prozess wird die durch diese Maßnahmen angestrebte Bestandsaufnahme von Kultur- räumen, in Kombination mit der Formulierung konkreter Handlungsempfehlung für den Umgang mit Kulturquartieren in der Stadtentwicklung in einer gesonderten Beschlussvorlage eingebracht. Anlage Gez. Laugwitz-Aulbach
Anlage 1, Konzept Verfahrensablauf
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MAßNAHMEN- KATALOG POLITISCHER BESCHLUSS: ERARBEITUNG MAßNAHMEN- KATALOG Maßnahmen, Strategien und Instrumente identifizieren KREATIVRÄUME IN DER STADTENTWICKLUNG KONZEPT VERFAHRENSABLAUF STAND: 08. APRIL 2019 Juni 2019 06. Feb 2018 INTERKOMMUNALES ARBEITSTREFFEN NACHBEREITUNG UND ERGEBNISDOKUMENTATION Juli 2019 Mai 2019 Juni Juli August HAMBER MUC Ergebnisse zusammenfassen, vergleichend darstellen Übertragung der Ergebnisse auf Kölner Standorte, Ableiten von Handlungsempfehlungen ÜBERTRAGUNG AUF KÖLNER FALLBEISPIELE August 2019 HANDLUNGS- EMPFEHLUNGEN KÖLN DOKUMENTATIONANWENDUNGDOKUMENTATIONAUSWERTUNGMODERATION VORBEREITUNG KONZEPTION Berlin Hamburg München Köln Frankfurt MITTEILUNG: AUSSCHUSS FÜR KUNST UND KULTUR 07. Mai 2019 September 17. Sept. 2019 VORSTELLUNG: AUSSCHUSS FÜR KUNST UND KULTUR FFM CGN
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1395/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 02.05.2019
- Erstellt
- 15.04.2019 17:12