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AFH/0001/2020

Potential der Windenergie im Stadtbezirk Hiltrup

Anfrage in der BV Hiltrup 20.04.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 13.08.2020, TOP 7.1

Anfrage AFH-0001-2020

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Stellungnahme zur Anfrage AFH-0001-2020 (nicht barrierefrei)

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Anfrage AFH-0001-2020

1894 Zeichen

Stadt Münster
‚Amt für Bürger- und Ratsservice

AFH/0001/2020

Bezirksverwaltung Hiltrup
15, April 2020
Anfrage

Potential der Windenergie im
Stadtbezirk Hiltrup

BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN

AL MÜNSTER

Bündnis 90 / Die Grünen / GAL-
Fraktion in der BV Hiltrup

Windthorststr. 7

48147 Münster

Fon: 0251/8995810
ratsfraktion@gruene-muenster.de
www.gruene-muenster.de
www.gruene-hiltrup.de

26.02.2020

Anfrage der Fraktion 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Hiltrup

. Die Landesregierung hat im Rahmen einer Antwort auf eine Große Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Potential Erneuerbarer Energien in NRW-Kommunen (LT-Drs.
17/7697) mitgeteilt, dass im Bereich der Stadt Münster mit Bestandsjahr 2018 das Windener-
gie-Potential lediglich zu 68,7% im Vergleich zur Potentialstudie aus 2012 ausgeschöpft wurde.

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN in der Bezirksvertretung Hiltrup möchte hierzu von der Verwal-

tung erfahren:

1. Welches Ausbaupotential (GWh) für Windenergie sieht die Verwaltung auf Grundlage der der-

zeitigen Flächennutzungspläne im Stadtbezirk Hiltrup?

2. Welche Auswirkungen haben die Pläne bzw. Beschlüsse auf Landes- und Bundesebene (Erhö-
hung der Abstandsregelung) auf die Windenergie-Konzentrationszonen gem. 65. Flächennut-
zungsplan (V/0748/2016)? Gibt es im Stadtbezirk Hiltrup ausgewiesene Konzentrationszonen,
die durch die Änderungen auf Landesebene gänzlich nicht mehr bebaut werden können?

3. Wie viele Standorte kommen nach dem derzeitigen Flächennutzungsplan für neue Windkraft-

anlagen im Bezirk Hiltrup in Betracht?

Es wird gebeten, mögliches Standortpotential aufzuschlüsseln nach:

® Frühere Abstandsregelung (500m),

® die auf Bundesebene zwischenzeitig diskutierte Abstandsregelung (1000m) und

® die derzeit auf NRW-Landesebene geltende Abstandsregelung von 1500m zur Wohn-

bebauung.

gez.

Carsten PetersWilfried Stein

Seite 1von1i

Stellungnahme zur Anfrage AFH-0001-2020 (nicht barrierefrei)

5933 Zeichen

STADT ||| MÜNSTER

27.05.2020

Herr Krause-Kämereit ; . 6111
61.21.0020

ünster
Stadt NEN

er u
Ar für Bürger ung
Bzirkgveryaltın,

An die Bezirksvertretung Münster - Hiltrup

über Ill, Herrn Stadtbaurat Denstorff

NSter
Ratsseı
Hiltrup

13. Juni 2020 Ie

Anfrage AFH/0001/2020 der Bündnis 90 / Die Grünen / GAL - Fraktioränsder'BV-Müns
Hiltrup

über Amt 33.23 Bezirksverwaltung Münster - Hiltrup
Herrn Tüns

1. Welches Ausbaupotential (GWh) für Windenergie sieht die Verwaltung auf Grundlage des der-
zeit wirksamen Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Hiltrup?

Antwort der Verwaltung

Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Stadt-
bezirks Münster-Hiltrup die nachfolgend genannten vier mehrkernigen Konzentrationszonen' (Po-
tenzialflächen) für Windenergieanlagen (WEA) dar:

« Konzentrationszone 9 „Amelsbüren“, bestehend aus den beiden Potenzialflächen 9a, 9b,

® Konzentrationszone 10 „Loevelingloh“, bestehend aus den sieben Potenzialflächen 10a, 10b,
10c1, 1002, 10d, 10e und 10f,

« Konzentrationszone 11 „Sudhoff‘, bestehend aus den drei Potenzialflächen 11a1, 11a2 und
11b

« Konzentrationszone 12 „Wilbrenning“, bestehend aus den fünf Potenzialflächen 12a1, 12a2,
1233, 1284, 12b.

Durch die Errichtung von insgesamt 7 WEA in den vergangenen Jahren und die Tatsache, dass
bei der Errichtung von WEA untereinander je nach Ausrichtung zur Hauptwindrichtung Mindestab-
stände einzuhalten sind, sind die 7 Potenzialflächen 9a, 10a, 10d, 10e, 11a1, 1244 und 12b voll-
ständig belegt. Außerdem blockiert die WEA in der Potenzialfläche 10a aufgrund der erforderlichen
Mindestabstände die Nachbarfläche 10b.

Ein Ausbaupotenzial in GWh kann die Verwaltung nicht im Einzelnen ermitteln, da der FNP nur die
Flächendarstellung der Potenzialflächen enthält. Wenn man unterstellt, dass in den noch nicht
durch bestehende WEA belegten bzw. blockierten Potenzialflächen neue WEA in der Größe der
Referenzanlagen (150 m Gesamthöhe, 100m Rotordurchmesser (RoD)) oder der bisher tatsäch-
lich errichteten WEA mit max. 175 m Gesamthöhe / 117 m RoD errichtet werden sollen, dann pas-
sen in die verbleibenden Potenzialflächen theoretisch bis zu 10 kleinere WEA bis 150m Gesamt-
höhe oder 8 WEA mit einer Gesamthöhe von über 150 m.

Die Potenzialflächen 10c1, 10c2 und 10f sind wegen deren räumlicher Nähe nur alternativ nutzbar,
d.h. wenn in der Potenzialfläche 10f eine WEA errichtet würde, würden zugleich die Flächen .10c1
und 10c2 blockiert und umgekehrt.

"vgl. Vorlage V/0748/2016, Anlagen 2 und 3

Die Tatsache, dass die noch nicht genutzten Potenzialflächen bisher von Projektentwicklern und
Betreibern nicht planerisch in Angriff genommen worden sind, lässt vermutlich darauf schließen,
dass die betroffenen Grundstückseigentümer — zumindest derzeit - kein Interesse an der Realisie-
rung einer Windenergieanlage auf ihrem Grundstück haben oder aber es fachliche Konflikte im
Einzelfall gibt, die eine Realisierung unrealistisch erscheinen lassen.

2. Welche Auswirkungen haben die Pläne bzw. Beschlüsse auf Landes- und Bundesebene (Erhö-
hung der Abstandsregelung) auf die Windenergie-Konzentrationszonen gem. 65. Änderung des
Flächennutzungsplans (V/0748/2016)? Gibt es im Stadtbezirk Hiltrup ausgewiesene Konzentra-
tionszonen, die durch die Änderungen auf Landesebene gänzlich nicht mehr bebaut werden
können?

Es wird gebeten, mögliches Standortpotential aufzuschlüsseln nach:
- Frühere Abstandsregelung (500m),
- die auf Bundesebene zwischenzeitig diskutierte Abstandsregelung (1000m) und

- die derzeit auf NRW-Landesebene geltende Abstandsregelung von 1500m zur Wohnbe-
bauung.

Antwort der Verwaltung

Die 1.500m-Regelung des Landes im LEP ist lediglich ein Grundsatz. Eine Anpassungspflicht der
Windkonzentrationsflächenplanung im FNP der Stadt Münster ergibt sich daher aus Sicht der Ver-
waltung nicht. Ohnehin müsste man diesen Grundsatz vermutlich abwägen, da ansonsten nicht
substanziell genug Raum für die Nutzung der Windenergie im Stadtgebiet belassen würde. Aus-
wirkungen ergeben sich insofern keine.

Auf Bundesebene wurde ein 1.000-Abstand zu Siedlungen diskutiert und zwischenzeitlich im Bun-
deskabinett beschlossen. Ob und in welcher genauen Form dieser kommen wird (insbesondere die
Definition, was eine Siedlung ist und wie genau der Abstand gesetzlich verankert wird) ist der Ver-
waltung noch nicht im Detail bekannt. Insofern kann zu den möglichen Auswirkungen derzeit ver-
lässlich nichts gesagt werden.

Wenn man hilfsweise einmal untersucht, welche Konzentrationszonen für WEA, die noch nicht

belegt sind, von diesen Abstandsregelungen vermutlich betroffen wären, kommt man zu folgenden
Ergebnissen:

" Den 1.000-Abstand zu Siedlungen (hier wird der Bestand an dargestellten Wohnbauflächen im
FNP angenommen) erfüllt von den schon heute bestehenden WEA nur die WEA in der Poten-
zialfläche 11a1; die bestehenden WEA genießen aber Bestandsschutz.

" Von den bislang nicht genutzten Potenzialflächen halten nur die Potenzialflächen 10cı, 10c2,
11a2 und 12a1 den 1.000-Abstand zu Siedlungen ein.

= Einen 1.500m-Abstand weist nur die Potenzialfläche 12a1 auf.

3. Wie viele Standorte kommen nach dem derzeitigen Flächennutzungsplan für neue Windkraftan-
lagen im Bezirk Hiltrup in Betracht?

Antwort der Verwaltung

Siehe Antwort zu den Fragen 1. und 2.

Insgesamt verweist die Verwaltung darauf, dass derzeit keine fachliche Veranlassung gesehen
wird, an. der wirksamen FNP-Darstellung von Windkonzentrationszonen etwas zu ändern, insbe-
sondere vor dem Hintergrund der äußerst hohen rechtlichen Hürden. Im Übrigen wird darauf ver-
wiesen, dass der Rat seinerzeit im Stadtbezirk Münster-Hiltrüp alle von der Verwaltung vorge-
schlagenen Potenzialflächen übernommen und dargestellt hatte. Insofern ist nicht unbedingt zu
erwarten, dass das Flächenpotenzial bei einer erneuten Planung größer werden würde.

=_.L/eS5 bose.

Christopher Festersen
Amtgleiter

Beratungsverlauf (1)

13.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.1 Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Windthorststraße 7
  • Loevelingloh
  • Wilbrenning
  • Sudhoff

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Details

Aktenzeichen
AFH/0001/2020
Typ
Anfrage in der BV Hiltrup
Datum
20.04.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37