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AN/0226/2017

Überprüfung unrechtmäßiger Bußgeldbescheide wegen Tempoüberschreitungen auf der A3

FDP/KSG Dringlichkeitsantrag § 12 03.02.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.02.2017, TOP 3.1.6

FDP Dringlichkeitsantrag nach § 12

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FDP Dringlichkeitsantrag nach § 12

2108 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
An die  
Vorsitzende des Rates 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Rathaus · 50667 Köln 
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 03.02.2017 
AN/0226/2017 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 14.02.2017 
 
Überprüfung unrechtmäßiger Bußgeldbescheide wegen Tempoüberschreitungen auf 
der A3 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Ta-
gesordnung der Ratssitzung am 14.02.2017 zu setzen. 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Maßnahmen einzuleiten, damit die wegen 
angeblicher Tempoüberschreitungen auf der A3 von unrechtmäßigen Bußgeldbescheiden 
betroffenen Personen schadlos gestellt werden. 
 
 
Begründung: 
 
Wie der aktuelle Berichterstattung  zu entnehmen war, sind auf der A3 am Heumarer Dreieck 
mehr als 300.000 Autofahrerinnen und Autofahrer wegen angeblicher Tempoüberschreitun-
gen zu Unrecht mit Bußgeldbescheiden belastet worden, weil falsche oder nicht genügende 
Tempolimits angeordnet wurden. 
 
Die Autofahrerinnen und Autofahrer, die im Zeitraum zwischen Februar und September 2016 
von den stationären Radaranlagen erfasst wurden und deren Bußgeldbescheide Rechtskraft 
erlangt haben, können aus diesem Grund zunächst nicht entschädigt werden.  
Die Verwaltung soll daher die Rechtsauffassung der Bezirksregierung Köln übernehmen und 
prüfen, wie die Betroffenen schadlos gestellt werden können, um bei den zu Unrecht belang-
ten Autofahrerinnen und Autofahrern das Vertrauen in den Rechtsstaat wieder herzustellen. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
 
Der Antrag ist dringlich, da die Angelegenheit erst nach Antragsschluss für die Ratssitzung 
am 14. Februar 2017 bekannt wurde und keinen Aufschub bis zur nächsten Sitzung duldet. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Ulrich Breite 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

14.02.2017 Rat
TOP 3.1.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0226/2017
Typ
FDP/KSG Dringlichkeitsantrag § 12
Datum
03.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27