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AN/1031/2025

Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln

Änderungsantrag BV2 (SPD) 27.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 30.06.2025

Änderungsantrag (SPD BV2)

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Änderungsantrag (SPD BV2)

3275 Zeichen

Rathaus Rodenkirchen 
Industriestraße 161 – Haus 1 
50999 Köln 
Tel.: 0221-221-92303 
Email: spd-bv2@stadt-koeln.de 
 
 
Gleichlautend: 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau 
Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1031/2025 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025 
 
Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt 
Köln 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet bei TOP. 9.2.6 die Beschlussvorlage 1656/2025 zu ergänzen: 
 
Der Rat beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen der Stadt Köln gemäß der in Anlage 1 beiliegenden um folgende 
Punkte ergänzte Fassung. 
 
1. Die Fristen für die Einreichung von Anträgen gemäß § 38 Absatz 1a werden an die 
Regelungen des § 3 Absatz 2 angepasst. Demnach sind Anträge mit schriftlicher 
Begründung und einem Beschlussentwurf spätestens am 8. Arbeitstag vor der Sitzung (bis 
12 Uhr) bei der Schriftführung der Bezirksvertretung einzureichen und dürfen keinen 
beleidigenden Inhalt i. S. der §§ 185 bis 189 StGB haben. 
 
2. Die Fristen für die Einreichung von Anfragen gemäß § 38 Absatz 2 werden an die 
Regelungen des § 4 Absatz 2 angepasst. Demnach sind Anfragen spätestens am 3. 
Arbeitstag vor der Sitzung (bis 12 Uhr) bei der Schriftführung der Bezirksvertretung 
einzureichen und dürfen keinen beleidigenden Inhalt i. S. der §§ 185 bis 189 StGB haben. 
 
Diese Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Beschlussfassung des Rates in Kraft. 
Zugleich tritt die seit dem 01.07.2020 geltende Geschäftsordnung außer Kraft.

- 2 - 
 
Begründung:   
 
Die aktuell im § 38 der Geschäftsordnung festgelegten Fristen für Anträge und Anfragen 
weichen von den allgemeinen Fristen gemäß §§ 3 und 4 ab. Eine Angleichung schafft mehr 
Einheitlichkeit innerhalb der Verfahrensabläufe und erleichtert sowohl den Fraktionen als 
auch der Verwaltung die Organisation und Bearbeitung von Anträgen und Anfragen.   
 
Darüber hinaus sind die Ratsfraktionen mit hauptamtlich besetzten Geschäftsstellen 
ausgestattet, während die Fraktionen der Bezirksvertretung ausschließlich ehrenamtlich 
arbeiten. Die bestehenden längeren Fristen für die Bezirksvertretung stellen daher eine 
unnötige zusätzliche Belastung dar. Durch die Anpassung wird sichergestellt, dass die 
Bezirksvertretung unter denselben zeitlichen Bedingungen arbeitet wie andere Gremien der 
Stadt. 
 
Zusätzlich trägt die Änderung zur Stärkung der Bezirke bei, da ehrenamtlich tätige 
Bezirksvertreter*innen oft weniger Zeitressourcen haben als Ratsfraktionen mit 
hauptamtlichen Mitarbeitenden. Durch kürzere Fristen wird gewährleistet, dass Anträge 
und Anfragen zeitnah und ohne übermäßigen administrativen Aufwand eingebracht werden 
können.   
 
Die Angleichung der Fristen fördert zudem eine bessere Abstimmung zwischen der 
Bezirksvertretung und dem Rat, da vergleichbare Fristen die Zusammenarbeit erleichtern 
und eine schnellere Bearbeitung von wichtigen Themen ermöglichen 
 
Gez. Dr. Jörg Klusemann Timon Marland

Beratungsverlauf (1)

30.06.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1031/2025
Typ
Änderungsantrag BV2 (SPD)
Datum
27.06.2025
Erstellt
27.06.2025 10:20