2686/2025
Sanierung des Bayenturms
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VII/VII VII-1 Vorlagen-Nummer 2686/2025 Freigabedatum 03.09.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sanierung des Bayenturms Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Verwendung von Mitteln der Kulturförderabgabe in Höhe von insge- samt 50.000 Euro für die Sanierung des Bayenturms. Der Rat beschließt die Freigabe der Mittel in Höhe von 50.000 Euro im Jahr 2026 im Teiler- gebnisplan des Römisch-Germanischen Museums in der Produktgruppe 1002 – Denkmal- pflege, in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen Rat 04.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 50.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: FrauenMediaTurm - Feministisches Archiv und Bibliothek (FMT) ist seit dem 03.07.1991 Inha- ber eines Erbbaurechts an dem Grundstück Am Bayenturm 2 in Köln-Altstadt/Süd, welches zuletzt durch Urkunde vom 24.03.2022 bis zum 31.07.2044 verlängert wurde. Gegenstand des Erbbaurechtsvertrages ist u. a. die dauerhafte Erhaltung der denkmalgeschützten Bau- substanz. FMT beschreibt seine Tätigkeit wie folgt: Der FMT sammelt zentral die Schriften und Doku- mente, die den Gedanken der Gleichheit der Geschlechter vertreten: von den sogenannten alten „Radikalen“ der Historischen Frauenbewegung (Mitte des 19. Jahrhunderts bis 1933) bis zu den jungen "Radikalen", den antibiologistischen Universalistinnen der Neuen Frauenbewe- gung (ab Anfang der 1970er-Jahre). Neben den Dokumenten von Frauenbewegung und Fe- ministinnen sammelt der FMT Zeugnisse zu Pionierinnen und Rollenbrecherinnen in allen ge- sellschaftlichen Bereichen. Unter folgenden Aspekten ist der FMT-Bestand einzigartig: erstens in der inhaltlichen Breite der Sammlung und zweitens in der Tiefe der Erschließung - mit über 85.000 Textdokumenten und 8.500 Objekten (Fotos, Plakate, Filme etc.). 3 Vorhabenbeschreibung FMT ist durch den Erbbaurechtsvertrag verpflichtet, das Denkmal „Bayenturm“ in einem ord- nungsgemäßen Zustand zu halten und alle erforderlichen Sanierungs- und Instandhaltungsar- beiten vornehmen zu lassen. Aufgrund vorliegender Untersuchungen der Bausubstanz wurde ein erheblicher Sanierungs- bedarf festgestellt. Der Erbbaurechtsnehmer bereitet derzeit die Abgabe von Förderanträgen für notwendige bauliche Maßnahmen vor, die bei unterschiedlichen Institutionen eingereicht werden müssen. Hier ist der Nachweis einer finanziellen Beteiligung des Denkmaleigentümers (hier: Stadt Köln) zwingend notwendig, da die Fördergeber nur in diesem Fall Zuschüsse ge- währen. Die Stadt Köln wird sich daher an der Sanierung mit Restmitteln aus dem politischen VN in Höhe von 50.000 € beteiligen. Ein Rechtsanspruch bzw. ein Anspruch auf weitere För- dermittel oder finanzielle Zusagen leitet sich aus diesem Zuschuss nicht ab. Stellungnahme des Amtes für Denkmalschutz und Denkmalpflege Die Kosten der Gesamtsanierung des Bayenturms belaufen sich nach Schätzung einer Res- taurierungswerkstatt, die auf Steinsanierung spezialisiert ist, auf ca. 2.9 Mio. Euro. Der Um- fang und die Notwendigkeit der Arbeiten sind zum jetzigen Zeitpunkt nachvollziehbar. Im kommenden Jahr 2026 (beginnend in 2025) steht zunächst eine dringliche Sanierung des oberen Zinnenkranzes an, da hier droht, dass einige Steine in den öffentlichen Raum herun- terfallen. Ansonsten müsste eine weiträumige Absperrung um den Turm herum aufrechterhal- ten werden bzw. erfolgen. Im Jahr 2026 wird die zuständige Restauratorin in Zusammenarbeit mit einem Fachreferenten für Steinsanierung des Landschaftsverbandes Rheinland das Leis- tungsverzeichnis für die Gesamtsanierungsmaßnahme verfassen. Eine umfangreiche Scha- densbeschreibung und ein Fachgutachten, die die Grundlage für die kommende Erstellung des Leistungsverzeichnisses sind, liegen der Verwaltung vor. Vorgaben für die laufende Haushaltsbewirtschaftung durch die Bezirksregierung Die Kommune nimmt bei Umsetzung und Vollzug des Denkmalschutzgesetzes jeweils für ihr Gemeindegebiet die Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde wahr (§ 21 DSchG NRW). Die Denkmalbehörden haben diejenigen Maßnahmen zu treffen, die nach pflichtgemäßem Ermes- sen erforderlich sind, um Denkmäler zu schützen, zu erhalten und Gefahren von ihnen abzu- wenden. Bei der vorliegenden Erhaltungsmaßnahme handelt es sich um eine öffentlich-recht- lich verpflichtende Maßnahme. Der Leistungsumfang ist auf das gesetzliche Maß beschränkt. Die Stadt Köln hat ein vitales Interesse an der Erhaltung ihrer Denkmäler und der Unterstüt- zung von Vereinen, die sich stadtgesellschaftlich engagieren. Der städtische Anteil an der hier in Rede stehenden Fördermaßnahme soll über den politischen VN zugeteilt werden. Falls die Stadt Köln ihren Förderanteil nicht einbringt, werden Fördermittel Dritter gefährdet, was wiede- rum die Umsetzbarkeit der Gesamtmaßnahme fraglich macht. Sollte die Maßnahme aufgrund des fehlenden Eigenanteils der Stadt Köln nicht umgesetzt werden können, wird die Stadt Köln die Sanierung eigenverantwortlich und ggf. ohne ergänzende Fördermittel durchführen müssen. Finanzierung Die Fördermittel der Stadt Köln für die Sanierung des Bayenturms belaufen sich insgesamt auf 50.000 Euro. Die benötigte Aufwandsermächtigung ist im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Römisch-Germanischen Museums in der Produktgruppe 1002 – Denkmalpflege in der Teil- planzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt. Im Rahmen der Bewirtschaftung werden die Mittel entsprechend in die sachlich zutreffende Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen umgeschichtet. Im Jahr 2026 soll die Sanierungsmaßnahme mit ei- nem Betrag in Höhe von 50.000 Euro gefördert werden. Zum Hintergrund: Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung wurden aus der Kulturförderab- gabe für das Römisch-Germanische Museum/Archäologische Bodendenkmalpflege und - 4 denkmalschutz jeweils 500.000 Euro in 2025 und in 2026 für „Maßnahmen für die Sanierung und Erhaltung von Denkmälern inklusive geerbte Denkmäler“ zugesetzt. Begründung der Dringlichkeit Aufgrund der historischen und stadtbildprägenden Bedeutung des Bayenturms besteht ein ho- hes Interesse der Stadt Köln am langfristigen Erhalt des Bauwerks durch den Erbbaurechts- nehmer. Eine zeitnahe Beschlussfassung ermöglicht weitere Entscheidungen zu kurzfristig er- forderlichen, baulichen Instandsetzungsmaßnahmen und die Einwerbung weiterer Fördermit- tel durch den Erbbaurechtsnehmer.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2686/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 03.09.2025
- Erstellt
- 27.08.2025 16:49