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2686/2025

Sanierung des Bayenturms

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 03.09.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.09.2025, TOP 10.35

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

7263 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII 
VII-1 
Vorlagen-Nummer 
 2686/2025 
Freigabedatum 
 03.09.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sanierung des Bayenturms  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Verwendung von Mitteln der Kulturförderabgabe in Höhe von insge-
samt 50.000 Euro für die Sanierung des Bayenturms. 
Der Rat beschließt die Freigabe der Mittel in Höhe von 50.000 Euro im Jahr 2026 im Teiler-
gebnisplan des Römisch-Germanischen Museums in der Produktgruppe 1002 – Denkmal-
pflege, in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen 
 
 
Rat 04.09.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  50.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
FrauenMediaTurm - Feministisches Archiv und Bibliothek (FMT) ist seit dem 03.07.1991 Inha-
ber eines Erbbaurechts an dem Grundstück Am Bayenturm 2 in Köln-Altstadt/Süd, welches 
zuletzt durch Urkunde vom 24.03.2022 bis zum 31.07.2044 verlängert wurde. Gegenstand 
des Erbbaurechtsvertrages ist u. a. die dauerhafte Erhaltung der denkmalgeschützten Bau-
substanz. 
 
FMT beschreibt seine Tätigkeit wie folgt: Der FMT sammelt zentral die Schriften und Doku-
mente, die den Gedanken der Gleichheit der Geschlechter vertreten: von den sogenannten 
alten „Radikalen“ der Historischen Frauenbewegung (Mitte des 19. Jahrhunderts bis 1933) bis 
zu den jungen "Radikalen", den antibiologistischen Universalistinnen der Neuen Frauenbewe-
gung (ab Anfang der 1970er-Jahre). Neben den Dokumenten von Frauenbewegung und Fe-
ministinnen sammelt der FMT Zeugnisse zu Pionierinnen und Rollenbrecherinnen in allen ge-
sellschaftlichen Bereichen. Unter folgenden Aspekten ist der FMT-Bestand einzigartig: erstens 
in der inhaltlichen Breite der Sammlung und zweitens in der Tiefe der Erschließung - mit über 
85.000 Textdokumenten und 8.500 Objekten (Fotos, Plakate, Filme etc.).

3 
Vorhabenbeschreibung 
FMT ist durch den Erbbaurechtsvertrag verpflichtet, das Denkmal „Bayenturm“ in einem ord-
nungsgemäßen Zustand zu halten und alle erforderlichen Sanierungs- und Instandhaltungsar-
beiten vornehmen zu lassen. 
Aufgrund vorliegender Untersuchungen der Bausubstanz wurde ein erheblicher Sanierungs-
bedarf festgestellt. Der Erbbaurechtsnehmer bereitet derzeit die Abgabe von Förderanträgen 
für notwendige bauliche Maßnahmen vor, die bei unterschiedlichen Institutionen eingereicht 
werden müssen. Hier ist der Nachweis einer finanziellen Beteiligung des Denkmaleigentümers 
(hier: Stadt Köln) zwingend notwendig, da die Fördergeber nur in diesem Fall Zuschüsse ge-
währen. Die Stadt Köln wird sich daher an der Sanierung mit Restmitteln aus dem politischen 
VN in Höhe von 50.000 € beteiligen. Ein Rechtsanspruch bzw. ein Anspruch auf weitere För-
dermittel oder finanzielle Zusagen leitet sich aus diesem Zuschuss nicht ab. 
 
Stellungnahme des Amtes für Denkmalschutz und Denkmalpflege 
Die Kosten der Gesamtsanierung des Bayenturms belaufen sich nach Schätzung einer Res-
taurierungswerkstatt, die auf Steinsanierung spezialisiert ist, auf ca. 2.9 Mio. Euro. Der Um-
fang und die Notwendigkeit der Arbeiten sind zum jetzigen Zeitpunkt nachvollziehbar. 
 
Im kommenden Jahr 2026 (beginnend in 2025) steht zunächst eine dringliche Sanierung des 
oberen Zinnenkranzes an, da hier droht, dass einige Steine in den öffentlichen Raum herun-
terfallen. Ansonsten müsste eine weiträumige Absperrung um den Turm herum aufrechterhal-
ten werden bzw. erfolgen. Im Jahr 2026 wird die zuständige Restauratorin in Zusammenarbeit 
mit einem Fachreferenten für Steinsanierung des Landschaftsverbandes Rheinland das Leis-
tungsverzeichnis für die Gesamtsanierungsmaßnahme verfassen. Eine umfangreiche Scha-
densbeschreibung und ein Fachgutachten, die die Grundlage für die kommende Erstellung 
des Leistungsverzeichnisses sind, liegen der Verwaltung vor. 
 
Vorgaben für die laufende Haushaltsbewirtschaftung durch die Bezirksregierung 
Die Kommune nimmt bei Umsetzung und Vollzug des Denkmalschutzgesetzes jeweils für ihr 
Gemeindegebiet die Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde wahr (§ 21 DSchG NRW). Die 
Denkmalbehörden haben diejenigen Maßnahmen zu treffen, die nach pflichtgemäßem Ermes-
sen erforderlich sind, um Denkmäler zu schützen, zu erhalten und Gefahren von ihnen abzu-
wenden. Bei der vorliegenden Erhaltungsmaßnahme handelt es sich um eine öffentlich-recht-
lich verpflichtende Maßnahme. Der Leistungsumfang ist auf das gesetzliche Maß beschränkt. 
Die Stadt Köln hat ein vitales Interesse an der Erhaltung ihrer Denkmäler und der Unterstüt-
zung von Vereinen, die sich stadtgesellschaftlich engagieren. Der städtische Anteil an der hier 
in Rede stehenden Fördermaßnahme soll über den politischen VN zugeteilt werden. Falls die 
Stadt Köln ihren Förderanteil nicht einbringt, werden Fördermittel Dritter gefährdet, was wiede-
rum die Umsetzbarkeit der Gesamtmaßnahme fraglich macht. Sollte die Maßnahme aufgrund 
des fehlenden Eigenanteils der Stadt Köln nicht umgesetzt werden können, wird die Stadt 
Köln die Sanierung eigenverantwortlich und ggf. ohne ergänzende Fördermittel durchführen 
müssen. 
 
Finanzierung 
Die Fördermittel der Stadt Köln für die Sanierung des Bayenturms belaufen sich insgesamt 
auf 50.000 Euro. 
Die benötigte Aufwandsermächtigung ist im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des 
Römisch-Germanischen Museums in der Produktgruppe 1002 – Denkmalpflege in der Teil-
planzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt. Im Rahmen der 
Bewirtschaftung werden die Mittel entsprechend in die sachlich zutreffende Teilplanzeile 15 – 
Transferaufwendungen umgeschichtet. Im Jahr 2026 soll die Sanierungsmaßnahme mit ei-
nem Betrag in Höhe von 50.000 Euro gefördert werden. 
Zum Hintergrund: Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung wurden aus der Kulturförderab-
gabe für das Römisch-Germanische Museum/Archäologische Bodendenkmalpflege und -

4 
denkmalschutz jeweils 500.000 Euro in 2025 und in 2026 für „Maßnahmen für die Sanierung 
und Erhaltung von Denkmälern inklusive geerbte Denkmäler“ zugesetzt. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Aufgrund der historischen und stadtbildprägenden Bedeutung des Bayenturms besteht ein ho-
hes Interesse der Stadt Köln am langfristigen Erhalt des Bauwerks durch den Erbbaurechts-
nehmer. Eine zeitnahe Beschlussfassung ermöglicht weitere Entscheidungen zu kurzfristig er-
forderlichen, baulichen Instandsetzungsmaßnahmen und die Einwerbung weiterer Fördermit-
tel durch den Erbbaurechtsnehmer.

Beratungsverlauf (1)

04.09.2025 Rat
TOP 10.35 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2686/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
03.09.2025
Erstellt
27.08.2025 16:49