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0482/2017

Anfrage von Herrn Klausing zur Jugendleitercard (JuLeiCa) und Schülerferienfreizeitkarte

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 06.03.2017

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 14.03.2017, TOP 7.1.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

5919 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/512/2 
 
Vorlagen-Nummer  06.03.2017 
 0482/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 
Anfrage von Herrn Klausing zur Jugendleitercard (JuLeiCa) und Schülerferienfreizeitkarte 
Jugendleitercard (JuLeiCa) 
Auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – hat der 
Rat in seiner Sondersitzung zur Verabschiedung des Haushaltes am 30.06.2016 beschlossen, mit 
dem Ziel der Förderung einer selbstbestimmten Jugendarbeit ein Konzept „JuLeiCa“ zu erarbeiten. 
Das Konzept soll enthalten: Für Inhaber der Jugendleiterkarte „JuLeiCa“ bis 27 Jahre seitens der 
Verwaltung gemeinsam mit dem Kölner Jugendring Möglichkeiten der Förderung auf Grundlage der 
„JuLeiCa Arbeitshilfe für Kommunen“ (siehe http://www.juleica.de/uploads/media(juleica-K01.pdf) zu 
prüfen.  
Die Organisation und die Förderung der JuLeiCa in der Stadt Köln soll in Absprache mit der Verwal-
tung vom Kölner Jugendring durchgeführt werden. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Es haben bereits mehrere Treffen der Jugendverwaltung und des Kölner Jugendrings unter teilweiser 
Beteiligung des Landesjugendamtes stattgefunden. 
Auch das Landesjugendamt sieht den Bedarf, über die Ausweitung von möglichen Vergünstigungen 
jugendliches Engagement zu honorieren und das Ehrenamt fördern. In den Gesprächen wurden unter 
anderem auch einige der in der oben genannten „JuLeiCa Arbeitshilfe für Kommunen“ benannten 
Vergünstigungen/ Anregungen thematisiert. So wurde beispielsweise die Umsetzung eines Siegels/ 
Aufklebers, mit dem Unternehmen, die Vergünstigungen für Inhaberinnen und Inhaber der JuLeiCa 
anbieten, für sich werben können, besprochen. 
Inzwischen ist es von Seiten der Kommunalstelle FABE (Förderung und Anerkennung Bürgerschaftli-
chen Engagements) geplant, auch die Ehrenamtskarte NRW in Köln einzuführen, die das Ehrenamt 
ebenfalls über verschiedene Vergünstigungen attraktiv machen soll (voraussichtlicher Start 
01.07.2017). 
Um das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit beiden Karten abzustimmen, hat ein Treffen der 
Kommunalstelle FABE, des Kölner Jugendrings und des Sachgebietes Jugendförderung stattgefun-
den, bei dem verabredet wurde, dass Inhaberinnen und Inhaber von Jugendleiterkarten nach Vorlage 
derselben bei der FABE ebenfalls eine Ehrenamtskarte erhalten können, ohne weitere Nachweise 
erbringen zu müssen. Damit können sie ebenfalls von den Vergünstigungen der Ehrenamtskarte pro-
fitieren. 
Geplant ist, dieses Verfahren zukünftig weiter zu vereinfachen und zu prüfen, ob die Möglichkeit be-

2 
 
steht, eine Karte einzuführen, die beide Möglichkeiten verbindet. 
Darüber hinaus werden FABE, Jugendförderung und Kölner Jugendring an der Ausweitung der Ver-
günstigungen für die Inhaberinnen und Inhaber beider Karten weiter zusammen arbeiten. Die Abtei-
lung Kinderinteressen und Jugendförderung wird gemeinsam mit dem Kölner Jugendring für Jugend-
liche interessante Vergünstigungsmöglichkeiten zusammentragen und mit der FABE abstimmen. 
Gemeinsam wird das weitere Vorgehen, insbesondere in Bezug auf die Ansprache unterschiedlicher 
Unternehmen, geplant und koordiniert. 
 
Schülerferienfreizeitkarte 
Ebenso wurde in der oben genannten Sitzung des Rates der Stadt Köln beschlossen, die Verwaltung 
mit der Konzepterstellung , wie schnellstmöglich eine Ferienfreizeitkarte für alle Kölner Schülerinnen 
und Schüler eingeführt werden kann, um damit einen  Flatrate – Zugang zu verschiedenen Einrich-
tungen der Stadt (v.a. Freibädern) zu ermöglichen, zu beauftragen. Die Prüfung ist unter Berücksich-
tigung möglicher Beteiligungen privater Unternehmen durchzuführen. 
Stellungnahme der Verwaltung: 
In Köln gibt es bereits seit Jahren Vergünstigungen für Inhaberinnen und Inhaber des Köln- Passes. 
Außerdem können Kinder und Jugendliche Vergünstigungen erhalten, wenn sie Mittel aus dem Pro-
gramm „Bildung und Teilhabe“ beantragen. 
Darüber hinaus erstellt die Jugendverwaltung in jedem Jahr die Broschüre „ Köln Ferienprogramm“, in 
der zahlreiche günstige, teilweise kostenlose, Ferienaktionen aufgeführt sind. 
Soll für Köln darüber hinaus eine „Ferienfreizeitkarte“ eingeführt werden, ist zu berücksichtigen, dass 
eine Ausweitung der eventuell gleichen Vergünstigungen auf alle Schülerinnen und Schüler die Be-
reitschaft für freiwilliges Engagement gegebenenfalls einschränken könnte.  
Im Zusammenhang mit der JuLeiCa und der Ehrenamtskarte gemachte Erfahrungen könnten in ein 
Konzept für eine Schülerferienfreizeitkarte eingebracht werden, jedoch sollte ein Herantreten an Un-
ternehmen/ Einrichtungen möglichst nicht zeitgleich im Zusammenhang mit der Einführung der Eh-
renamtskarte bzw. Ausweitung der Vergünstigungen für die JULeiCa erfolgen. 
Vor der Einführung einer „Schülerferienfreizeitkarte“ muss entschieden werden, ob es sich – wie teil-
weise in anderen Bundesländern umgesetzt - um eine an ein Schülerticket für den Öffentlichen Per-
sonennahverkehr gebundene Karte handeln soll. Die Schülerinnen und Schüler können ein Ticket 
beispielsweise der Deutschen Bahn oder der KVB zu einem Festpreis erwerben und damit den Nah-
verkehr auch in den Ferien nutzen. Gleichzeitig erhalten sie verschiedene Vergünstigungen bei unter-
schiedlichen Anbietern wie zum Beispiel in Jugendherbergen, Freizeitparks, Kinos, Klettergärten oder 
Schwimmbädern. 
Darüber hinaus besteht die alternative Möglichkeit, eine eigene Karte bzw. ein Couponheft einzufüh-
ren. In diesem Fall ist zu klären, ob die Schülerinnen und Schüler hierfür einen finanziellen Beitrag 
leisten müssen bzw. wie die verschiedenen Angebote finanziert werden können. 
Weitere Kosten entstehen für die personelle Umsetzung, Herstellung und Vertrieb/ Verteilung der 
Karte. Diese müssten gegebenenfalls in den Haushalt eingestellt werden. 
 
Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (1)

14.03.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0482/2017
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
06.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27