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1646/2020

Zuschuss an die Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH

Beschlussvorlage Ausschuss 09.06.2020

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 15.06.2020, TOP 10.32

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

2810 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20/202/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 1646/2020 
Freigabedatum 
 09.06.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zuschuss an die Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss stimmt der Auszahlung des Zuschusses  
 
 für die Aufstellung der Straßendekoration 2019 in Höhe von 25.600 € sowie  
 für den Rosenmontagszug 2020 in Höhe von 127.825 €  
 
an die Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH zu. 
 
 
 
 
Finanzausschuss 15.06.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  153.425 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Haushaltsplan 2020 beinhaltet im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15  - 
Transferaufwendungen eine Ermächtigung zur Leistung eines Zuschusses an die Gemeinnützige 
Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH zur Durchführung des Kölner Rosenmontagszuges und zur 
Aufstellung der Straßendekoration, welche sich wie folgt zusammensetzt:  
 
 Aufstellung der Straßendekoration 2019  25.600 €  
 Rosenmontagszug 2020    127.825 €  
153.425 €  
 
Die Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH hat nunmehr um Auszahlung des Zu-
schusses zur Aufstellung der Straßendekoration 2019 sowie des Zuschussbetrages für den Rosen-
montagszug 2020 gebeten.  
 
Zur Verwendung der Mittel bedarf es der Zustimmung des Finanzausschusses. 
 
Die Voraussetzungen der Bewirtschaftungsverfügung II/20/202 vom 25.03.2020 liegen vor. Der Zu-
schuss an die Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH für den Rosenmontagsumzug dient der Siche-
rung bestehender Strukturen.

3 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Da der Rosenmontagsumzug komplett durch Spenden und Zuschüsse subventioniert wird, benötigt 
die Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH dringend den Zuschuss der Stadt Köln. 
Bei einer Verschiebung in die nächste Sitzungsfolge findet die Planung des Rosenmontagsumzuges 
2021 unter finanzieller Unsicherheit statt.

Beratungsverlauf (1)

15.06.2020 Finanzausschuss
TOP 10.32 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1646/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
09.06.2020
Erstellt
29.05.2020 17:02