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Zuschuss an die Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH
Beschlussvorlage Ausschuss 1646/2020 vom 09.06.2020
Stand: Am 15.06.2020 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/202/4 Vorlagen-Nummer 1646/2020 Freigabedatum 09.06.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuschuss an die Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss stimmt der Auszahlung des Zuschusses für die Aufstellung der Straßendekoration 2019 in Höhe von 25.600 € sowie für den Rosenmontagszug 2020 in Höhe von 127.825 € an die Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH zu. Finanzausschuss 15.06.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 153.425 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Haushaltsplan 2020 beinhaltet im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen eine Ermächtigung zur Leistung eines Zuschusses an die Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH zur Durchführung des Kölner Rosenmontagszuges und zur Aufstellung der Straßendekoration, welche sich wie folgt zusammensetzt: Aufstellung der Straßendekoration 2019 25.600 € Rosenmontagszug 2020 127.825 € 153.425 € Die Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH hat nunmehr um Auszahlung des Zu- schusses zur Aufstellung der Straßendekoration 2019 sowie des Zuschussbetrages für den Rosen- montagszug 2020 gebeten. Zur Verwendung der Mittel bedarf es der Zustimmung des Finanzausschusses. Die Voraussetzungen der Bewirtschaftungsverfügung II/20/202 vom 25.03.2020 liegen vor. Der Zu- schuss an die Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH für den Rosenmontagsumzug dient der Siche- rung bestehender Strukturen. 3 Begründung der Dringlichkeit: Da der Rosenmontagsumzug komplett durch Spenden und Zuschüsse subventioniert wird, benötigt die Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH dringend den Zuschuss der Stadt Köln. Bei einer Verschiebung in die nächste Sitzungsfolge findet die Planung des Rosenmontagsumzuges 2021 unter finanzieller Unsicherheit statt.
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