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V/1008/2015

Aktualisierungen zum Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zu Beginn des Jahres 2016 (Beratungsschwerpunkte, Organisation, Personalsituation)

Vorlagen 07.12.2015

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 20.01.2016, TOP 9

Berichtsvorlage

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Ansehen

Amt_51_Organigramm

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Ansehen

Berichtsvorlage

19467 Zeichen

V/1008/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Aktualisierungen zum Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und 
Familien zu Beginn des Jahres 2016 (Beratungsschwerpunkte, Organisation, Personalsituation) 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.01.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Seit dem Jahr 2003 erstellt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien einen jährlichen Kinder- 
und Jugendhilfereport (früher: Geschäftsbericht), mit dem umfassend über die Leistungsdaten 
und Ressourcen der Kinder - und Jugendhilfe berichtet w ird. Zu Beginn jedes Jahres werden für 
den Fachausschuss ergänzend aktuelle Hinweise zu folgenden Bereichen aufbereitet: 
 
- Wesentliche inhaltliche und strukturelle Veränderungen im abgelaufenen Jahr 
 
- Aktuelle Personalsituation 
 
-  Arbeits- und Beratungsschwerpunkte des neuen Jahres  
 
In Verbindung mit den gerade abgeschlossenen Beratungen über den Haushaltsplan-Entwurf soll 
der Ausschuss die Möglichkeit einer Bewertung haben, ob die erforderlichen Aufgaben der Ki n-
der- und Jugendhilfe in ihrer Gesamtheit durch die Stadt Münster mit dem vorhandenen Re s-
sourcenrahmen realisiert werden können. 
 
Diese Berichterstattung geht auf die im Jahr 1996 begonnenen Berichte zu den wichtigsten En t-
wicklungen in den Bereichen Organisation, Finanzen und Personalressourcen de r städtischen 
Kinder- und Jugendhilfe zurück. 
 
 
1. Wesentliche inhaltliche und strukturelle Veränderungen im abgelaufenen Jahr 
 
Die aktuellen Strukturen des Amtes sind in dem als Anlage beigefügten Organigramm dargestellt, 
das zeigt, welche Organisationseinheiten mit welchen Funktionen an der Bereitstellung der Lei s-
tungen des Amtes mitwirken (Aufbauorganisation). 
 
Folgende wesentliche inhaltliche und strukturelle Veränderungen haben sich im abgelaufenen 
Jahr 2015 ergeben: 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1008/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Hagel 
Ruf: 
492-5102 
E-Mail: 
HagelC@stadt-muenster.de 
Datum: 
08.12.2015 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/1008/2015 
 
 Zum Kindergartenjahr 2015/2016 wu rde das bedarfsgerechte Angebot zur Kindertagesb e-
treuung mit dem weiteren Ausbau/Umbau von 51 u3-Plätzen und 137 ü3-Plätzen in mehreren 
Kindertageseinrichtungen sowie in Kindertagespflege weiterentwickelt. Im Rahmen des Ste l-
lenplans 2015 wurden insgesamt 2 1,77 Stellen für Erzieher/ -innen und hauswirtschaftliche 
Gehilfen/-innen in verschiedenen städtischen Kindertageseinrichtungen eingerichtet. 
 
 Insgesamt konnte im u3-Bereich gemeinsam mit allen Trägern die Versorgungsquote trotz des 
erneuten Anstiegs der Kinderzahlen mit aktuell 44,5 % fast auf Vorjahresniveau (45,1 %) g e-
halten werden. Im ü3-Bereich beträgt sie nunmehr 104,5 %. Der weitere Ausbau der Kinderta-
gesbetreuung wird auch in den kommenden Jahren ein bestimmendes Thema sein. Mit Blick 
auf die Auswe rtung der Ergebnisse der TU Dortmund, nach der gesamtstädtisch von einem 
Bedarf von über 50 % bei u3 -Kindern auszugehen ist, muss es das Ziel sein, die Verso r-
gungsquote von mindestens 50 % in allen Stadtteilen/Bezirken zu erreichen. In diesem Z u-
sammenhang muss sich Münster als wachsende Stadt in besonderem Maße der Herausforde-
rung stellen, dass sich die Zahl der Kinder von 0 -6 Jahren bis zum Jahr 2020 nach der klei n-
räumigen Bevölkerungsprognose um 1.670 erhöhen wird (u3-Kinder: + 770; ü3-Kinder: + 900). 
 Dem entsprechend haben Verwaltung und Politik auch in 2015 weitere wichtige Beschlüsse 
zur bedarfsgerechten Sicherung und Umsetzung der Rechtsansprüche für u3 - und ü3-Kinder 
gefasst.  
 
 Die Betreuungsangebote an offenen Ganztagsschulen wurden im Rahmen eine s bedarfs-
gerechten Ausbaus zum 01.08.2015 durch Einrichtung von 16 weiteren Gruppen ausgeweitet. 
An der Albert -Schweitzer-Schule wurde aufgrund sinkender Teilnehmerzahlen eine Gruppe 
weniger als im Vorjahr eingerichtet. Damit hat sich die Gesamtgruppenzahl  um insgesamt 15 
Gruppen (von 165 auf 180 Gruppen) erhöht, in denen derzeit 4.783 OGS -Kinder betreut wer-
den (Offizielle Oktoberstatistik). Für das Schuljahr 2015/2016 wird somit eine Versorgung s-
quote von 48,3 % an Grund - und Förderschulen (Primarstufe) err eicht. Im Rahmen des Ste l-
lenplans 2015 wurden hierfür insgesamt 14,45 Stellen für Erzieher/-innen eingerichtet.  
 Darüber hinaus wurden zum Stellenplan 2015 weitere 3,56 Stellen zur stellenplanmäßigen 
Absicherung von bereits zum Schuljahr 2014/2015 entstan denen Personalbedarfen im Zuge 
des OGS-Ausbaus eingerichtet (siehe hierzu Vorlage V/0172/2014).  
Des Weiteren wurde über den Stellenplan 2015 die Einrichtung einer weiteren 1,06 Stelle für 
den schulübergreifenden Einsatz von Springerkräften beschlossen, um  die qualitativ und 
quantitativ adäquate Betreuung in Krankheitszeiten auch zukünftig gewährleisten zu können. 
Mit den hier nunmehr insgesamt zur Verfügung stehenden 4,77 Springerstellen wurde dem 
weiteren Ausbau der Betreuungsplätze in den vergangenen Jahren Rechnung getragen. 
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2014 wurde von der Politik beschlossen, den Anteil 
der freien Träger im Bereich OGS bis zum Jahr 2017 auf 25 % zu erhöhen. Die Umsetzung 
setzt voraus, dass es an vorhandenen OGS -Standorten zu Trägerwechseln kommt. Hierdurch 
würden sich auch Auswirkungen auf das vorzuhaltende städtische Personal ergeben. Bislang 
sind Trägerangebote für einzelne Standorte nicht bekannt. 
 
 Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurden 70.000 € für das Haushaltsjahr 2015 zweckge-
bunden für die Aufstockung der Wochenstundenzahl der Gruppenleitungen an offenen 
Ganztagsschulen sowie für die Qualifizierung der Niedrigteilzeitkräfte bereitgestellt. Da im 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familie bereits ein Fortbildungsbudget im Umfang von aktuell 
30.000 € besteht und hieraus bedarfsgerechte Fortbildungsmaßnahmen sowohl für die haup t-
amtlichen als auch für die niedrig -teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/ -innen finanziert werden, 
wurde entschieden, den Betrag ausschließlich für eine St undenaufstockung der Gruppenle i-
tungen einzusetzen. Verteilt auf 119 Gruppenleitungen und unter Berücksichtigung der zum 
Sommer aufgrund der Ausweitung der offenen Ganztagsschulen einzustellenden neuen Grup-
penleitungen ergab sich eine Stundenaufstockung von ½ Stunde pro Gruppenleitung von 20,5 
auf 21,0 Stunden. Diese wurde zum 01.03.2015 umgesetzt und konnte – aufgrund der Bereit-
stellung des Betrages ausschließlich für das Haushaltsjahr 2015 – zunächst befristet bis zum 
31.12.2015 verfügt werden.

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V/1008/2015 
 
 Zum 01.11.2015 wurde die Eingruppierung der Niedrigteilzeitkräfte an offenen Ganztag s-
schulen geändert. Als Ergebnis einer Prüfung durch das Personal - und Organisationsamt hat 
sich die Zuordnung der pädagogischen Arbeitsverhältnisse in die Entgeltgruppen S02 bzw. 
S03 und der Küchenkräfte in E02 ergeben. Hierdurch wird der Tatsache Rechnung getragen, 
dass eine große Zahl der Stellen inzwischen dem Sozial - und Erziehungsdienst (SuE) und 
seinen Eingruppierungsmaßgaben zuzuordnen ist. 
 
 Um den weiter gestiegenen Anmeld ezahlen im OGS-Bereich und damit dem auch im Bereich 
„Fachberatung OGS“ erheblich gestiegenen Arbeitsaufwand Rechnung zu tragen, wurde 
diese um eine weitere 0,63 Stelle verstärkt. Damit sind nunmehr 3 Mitarbeiterinnen in Teilzeit 
in der Fachberatung tätig,  die die Beratung und Begleitung der Offenen Ganztagsschulen j e-
weils für einen festgelegten Bereich (orientiert an den Stadtbezirken) wahrnehmen. 
 
 Zum 01.02.2015 konnte an der Matthias-Claudius-Schule, Gut Insel eine weitere Förderin-
sel durch Verlagerung einer 0,5 Stelle eingerichtet werden. In der Vergangenheit wurden an 
der Bodelschwinghschule die meisten Kinder mit erhöhtem Förderbedarf im Vergleich zu a n-
deren Schulen betreut, woraus sich ein erhöhter Bedarf an Fachkräften ergab. Aufgrund einer 
leichten Reduzierung dieser Zahl war es nunmehr möglich, eine weiteres individuelles Förde r-
angebot im Regelsystem für Kinder mit einem emotionalen und sozialen Förderbedarf über 
„Bordmittel“ einzurichten, das ihnen die Teilnahme an ihrer Regelschule und in ihren gewohn-
ten Bezügen ermöglicht. 
 Die Stadt Münster verfügt damit aktuell über insgesamt 19 Förderinseln an offenen Ganztag s-
schulen. 
 
 In 2015 wurden in den Abteilungen „Kommunaler Sozialdienst (KSD)“ und „Familien- 
und Erziehungshilfen“ organisatorische Veränderungen vorgenommen.  
 So wurden zum 16.03.2014 sämtliche Aktivitäten rund um das Thema „Frühe Hilfen / Präve n-
tion“ im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien aufbauorganisatorisch zusammengefasst, 
um hierdurch die zwingend notwendige Bündelung der Ver antwortung inklusive einer aufe i-
nander abgestimmten Steuerung von Angeboten und Maßnahmen erreichen zu können und 
um Doppelstrukturen und unklaren Zuständigkeiten zu vermeiden. Im Ergebnis wurden die 
bisherige Fachstelle 51.38 „Schwangerschaftsberatung und  Präventionshilfen“ und die Pr o-
jektstellen für die Bundesinitiative „Netzwerk Frühe Hilfen“ und das Modellvorhaben  „Kein 
Kind zurücklassen!“ zu einer Fachstelle „Prävention, Netzwerkkoordination Frühe Hilfen, 
Schwangerschaftsberatung“ zusammengefasst und diese der Abteilung 51.4 „Familien - und 
Erziehungshilfen“ zugeordnet. Hierdurch wird die erforderliche enge Verzahnung von Ma ß-
nahmen mit Projektcharakter auf der einen sowie Regelangeboten auf der anderen Seite s i-
chergestellt. 
 Des Weiteren wurde der bishe r direkt der Abteilungsleitung zugeordnete „Fachdienst Eingli e-
derungshilfen“ zum 01.11.2014 an die Fachstelle „Bezirksübergreifende Dienste“ angegliedert. 
Mit dieser Veränderung wurde sowohl der erheblich gestiegenen Aufgabenentwicklung in den 
Eingliederungshilfen, den damit verbundenen, gestiegenen Anforderungen an die Fachau f-
sicht sowie der konsequenten Struktur, alle nicht dezentral in den Sozialbezirken wahrg e-
nommenen Aufgaben in der Fachstelle „Bezirksübergreifende Dienste“ zu bündeln, Rechnung 
getragen. 
 
 Alle Maßnahmen erfolgten ausschließlich auf der Basis der vorhandenen (Plan -) Stellen, also 
unter der Prämisse der Stellenneutralität. 
 
 
2. Aktuelle Personalsituation 
 
Die Zahl der im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien tätigen hauptamtlichen Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter sowie Niedrig -Teilzeitbeschäftigten ist weiter gestiegen. So arbeiteten zum Ja h-
resende 2015 (Stand: 20.11.2015) insgesamt 1.744 Personen im Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien. Das entspricht insgesamt einer Steigerung in Höhe von 2,11 %. Hiervon entfielen

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970 auf den Bereich der hauptamtlich Beschäftigten sowie 774 auf den Bereich der niedrig-
teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/ -innen. Die nachfolgende Tabelle stellt die Verteilung nach 
Geschlecht und Vollzeit-/Teilzeitbeschäftigung dar: 
 
 
hauptamtlich Beschäftigte Niedrig-Teilzeitbeschäftigte 
Vollzeit Teilzeit Gesamt Vollzeit Teilzeit Gesamt 
Männlich 99 35 134 --- 209 209 
Weiblich 370 466 836 --- 565 565 
Gesamt 469 501 970 --- 774 774 
 
Im Bereich der hauptamtlich Besc häftigten haben sich die bereits im Geschäftsbericht 2014 d o-
kumentierten Trends auch im Jahr 2015 überwiegend weiter verfestigt: 
 
 Der Anteil der weiblichen hauptamtlich Beschäftigten liegt aktuell bei 86,19 % (Vorjahr: 86,91 
%). 
 Der Anteil aller hauptamtlich Beschäftigten, die teilzeitbeschäftigt sind, ist mit 51,65 % nahezu 
auf Vorjahresniveau. (Vorjahr: 51,74 %). 
 93,01 % der teilzeitbeschäftigten Kräfte sind Frauen (Vorjahr: 93,88 %). 
 47,22 % aller Beschäftigten sind älter als 46 (Vorjahr: 45,93 %). 
 Die Gruppe der Erzieher/ -innen stellt mit aktuell 49,69 % die stärkste im Amt für Kinder, J u-
gendliche und Familien vertretene Profession dar (Vorjahr: 48,47 %). 
Die nachfolgenden Grafiken sollen einen ersten Einblick über die Geschlechter - und Altersvertei-
lung der hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen sowie die im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
vertretenen Professionen geben. Detailliertere Aussagen hierzu werden im Rahmen des im 
Sommer 2016 erscheinenden Kinder- und Jugendhilfereports 2015 veröffentlicht.

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Wie im Kinder - und Jugendhilfereport 2014 dargestellt, spielt die Gruppe der niedrig -
teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/-innen auch weiterhin eine wichtige Rolle bei der Aufgabenerled i-
gung. Die nachfolgenden Grafiken geben einen ersten Ein blick über die unterschiedlichen B e-
schäftigungsumfänge (Wochenstunden), die Geschlechterverteilung sowie die Altersverteilung 
(Entwicklung 2011 – 2015) im diesem Bereich:

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3. Wesentliche finanzielle Veränderungen im Produktbereich 06 – Kinder-, J ugend- 
und Familienhilfe für das Haushaltsjahr 2016 
 
Bereits im Rahmen der Eckwerteplanung erfolgte im Bereich der Kinder - und Jugendhilfe eine 
Erhöhung der Ertragsansätze um insgesamt 11,0 Mio EUR . Dem standen erhöhte Aufwendu n-
gen von 2,7 Mio EUR gegenüber (vgl. Vorlage V/0285/2015 „Perspektiven für den Haushaltsplan 
2016 – Finanzeckwerte“, Rat 06.05.2015). Damit wu rde insgesamt eine Budgetanpassung von 
8,3 Mio EUR vorgenommen. 
 
Aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betre uung aus-
ländischer Kinder und Jugendlicher, welches seit dem 01.11.2015 gilt, wurden wesentliche Ve r-
änderungen im SGB VIII vorgenommen. Insbesondere wurden grundlegende Festlegungen für 
die Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher get roffen. Für die Kosten für 
die Unterbringung und Versorgung der Kinder und Jugendlichen, die das Jugendamt der Stadt 
Münster aufzunehmen hat, wurde eine Ansatzerhöhung von 6,5 Mio EUR veranschlagt. Da eine 
Refinanzierung durch das Land vorgesehen ist, wurd e der Ertragsansatz dementsprechend a n-
gehoben, so dass die Anpassung für den Gesamthaushalt ergebnisneutral ist. 
 
Darüber hinaus beschloss der Rat am 16.12.2015, die Aufwandsermächtigungen im Produktb e-
reich 06 – Produktgruppe 0605 – Erzieherische und wirts chaftliche Hilfen für Familien ab 2016 
jährlich um 1,0 Mio EUR zu reduzieren. 
 
Weitere Veränderungen basieren auf den politischen Beschlüssen aus den Etatberatungen des 
Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien am 02.12.2015 bzw. des Rates am 
16.12.2015 (vgl. Vorlage V/0962/2015 – Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushalt s-
jahr 2016, Rat 16.12.2015). 
 
4. Arbeits- und Beratungsschwerpunkte des neuen Jahres  
 
Die Verwaltung hat das folgende Beratungsprogramm für den Ausschuss für Kinder, Jugen dliche 
und Familien auf Grund von Beschlüssen der Gremien des Rates und orientiert am internen A r-
beitsprogramm sowie den geplanten fachlichen Schwerpunkten für das neue Jahr zusammeng e-
stellt. Zu den unten aufgeführten Themen sollen Berichts- oder Beschlussvorlagen erarbeitet und 
dem Ausschuss zur Beratung bzw. zur Entscheidung vorgelegt werden.  
Auch in diesem Jahr wird darauf hingewiesen, dass die Themen von der Verwaltung neben der 
täglichen Aufgabenerfüllung mit ihren umfangreichen fachlichen Fragestellu ngen bearbeitet wer-
den müssen. Bei den inzwischen äußerst begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen 
gilt, dass die Umsetzung notwendiger Maßnahmen Vorrang gegenüber der Vorlage von Beric h-
ten hat. 
 
Übergreifende Aufgabenbereiche 
Frühe Hilfen / Prävention: 
Fortführung von: 
 
 Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ 
 Landes-Modellvorhaben „Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“ 
 Projekte „Maßnahmenprogramm Kinderarmut“ 
 
Übergreifend: 
 Jährliche Berichte des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien: 
- Kinder- und Jugendhilfebericht des Amtes,  
- Aktualisierungen zum Geschäftsbericht zu Beginn des Jahres,  
- Kindertagesbetreuungsbericht,  
- vertiefende Berichte der Einrichtungen u. a. 
 Die aktuelle Flüchtlingssituation, insbesondere unbegleitete minderjährige Ausländer (umA), 
als qualitative und quantitative Herausforderung in allen Bereichen

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Tagesbetreuung für Kinder 
 Rechtsanspruchssicherung für u3- und ü3-Kinder mit den Aufgaben: 
Schaffung der Plätze durch Einrichtungsplanungen, Flächensuche, Übergangsplanungen, Fi-
nanzplanung inkl. Bundes- und Landesförderung und dem Konnexitätsgesetz 
 Weiterentwicklung des Konzeptes zur Tagesbetreuung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien 
 Umsetzung der Mutter-Kind-Projekte in Flüchtlingseinrichtungen 
 Weiterentwicklung der Familienzentren/Pluskitas 
 Durchführung von Qualitätszirkeln, Einrichtung weiterer Familienzentren, 
 Teilnahme am LWL Qualitätszirkel der Familienzentren 
 Begleitung der städtischen Kitas bei Weiterentwicklung und des Ausbaus flexibler Betreu-
ungszeiten 
 Qualifizierung des Übergangs von der Kita in die Schule 
 (Weiter-)Entwicklung von Standards und Leitfäden in gesundheitlichen Fragen (Medikamente, 
Impfschutz etc.) in Kooperation mit Amt 53 
 Umsetzungskonzept zur Gefährdungsbeurteilung („Arbeits- und Gesundheitsschutz“) in städti-
schen KiTas für die Sicherheit der Kinder und des Personals 
 Ausbau der Kooperation zwischen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung / Entwick-
lung eines Übergangsmodells von Kindertagespflege zur Kindertageseinrichtung 
 Entwicklung eines Konzepts zu Möglichkeiten und Grenzen für die Aufnahme und Betreuung 
von Flüchtlingskindern in Kindertagespflege 
 
Kinder- und Jugendarbeit, Offener Ganztag, Jugendsozialarbeit 
 Anpassung der freizeitpädagogischen Angebote an die steigenden Flüchtlingszahlen 
 Entwicklung von Maßnahmen für eine erhöhte Integration von Flüchtlingen in den OGS-Alltag 
 Teilnahme am Prozess der integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 
 Pädagogische Begleitung des neuen Jugendrates inkl. konstituierender Sitzung und konzepti-
oneller Weiterentwicklung 
 Konzeptionelle Entwicklung der Jugendhilfe im „Brückenhaus“ und „Werkstattangebot“ als 
Nachfolgelernort der Richard-von-Weizsäcker-Förderschule 
 Fortführung des Projektes „problematischer Medienkonsum“: 
- Fortbildungsreihe 
- Vortragsreihe für Eltern/Multiplikatoren 
 Ausbau/Verstetigung des Bundesmodellprojekts „HaLT – Hart am Limit“ in Münster 
 
Familienförderung, Familien- und Erziehungshilfen 
 Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen in die Praxis:  
§ 42 ff. SGB VIII (umA) 
Fachtagung - migrationssensible Ausrichtung der HzE in Kooperation mit der AG6) 
 Unbegleitete minderjährige Ausländer:  
Gespräche mit freien Trägern der HzE (Plätze/Kosten) 
 Umsetzung des neuen Kooperationskonzeptes: „Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern“ 
(Netzwerk Erwachsenenpsychiatrie/ Psychotherapie und KSD) – Fachtagung mit Dr. Hipp am 
13.04.2016 
 Qualitätsentwicklung mit stationären Trägern der HzE (§ 79 a SGB VIII) 
- Auswertung der Erhebung 
- Ombudschaft als Baustein 
 Organisation und Durchführung der 3. Präventionskonferenz

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5. Ausblick 
 
Mit dem Kinder - und Jugendhilfereport wird ein Berichtswesen fortgeführt, das systematisch 
Grundinformationen über zahlreiche Leistungen, Ziele, Ressourcenverbräuche und Kennzahlen  
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien liefert.  
Die aktuelle Vorlage informiert nunmehr über einige wichtige Neuerungen (update). Das Ersche i-
nen des neuen Kinder - und Jugendhilfereports und seine Beratung im Ausschuss sind für Frü h-
sommer 2016 geplant. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlage: 
 
Organigramm des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien

Amt_51_Organigramm

4530 Zeichen

Organisation des Jugendamtes
Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den Jugendhilfeausschuss (politischer Teil) und durch die Verwaltung des Jugendamtes (Verwaltungsteil) 
wahrgenommen (§ 70 SGB VIII). Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Münster führt die Bezeichnung "Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien", die 
Verwaltung des Jugendamtes führt die Bezeichnung "Amt für Kinder, Jugendliche und Familien".
15 Mitglieder 
(mit Stimmrecht)
23 beratende Mitglieder 
(ohne Stimmrecht)
Amtsleiterin
5 Abteilungen
29 Kindertageseinrichtungen
9 Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit / 
Jugendsozialarbeit
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
(§ 71 SGB VIII)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
(§ 70 Absatz 2 SGB VIII)
Arbeitsgemeinschaften (als Kooperationsgremium - § 78 KJHG)
AG 1: Mädchen und Jungen / Gender
AG 2: Kinder- und Jugendarbeit
AG 3: Jugendsozialarbeit
AG 4: Familienförderung
AG 5: Kindertagesbetreuung
AG 6: Erziehungshilfen
Vertreter des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
Vertreter anerkannter Träger der freien Jugendhilfe
Vertreter der Träger geförderter Maßnahmen

Amtsleiterin
Anna Pohl
(Stellvertretung: Karl Materla, Bernhard Paschert)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51)
Sekretariat
Petra Karger   
Abteilung 51.2
Kinder- und 
Jugendarbeit / 
Jugendsozialarbeit
Leitung: Bernhard Paschert
(Georg Piepel)
Abteilung 51.1
Tagesbetreuung für 
Kinder 
Leitung: Sibylle Kratz-Trutti
(Monika Reuter-Humpohl,
Frank Philipp)
Fachstelle
Städtische Tages-
einrichtungen für Kinder
Leitung: Monika Reuter-Humpohl
Fachstelle Planung, 
Finanzmanagement und 
Betriebskosten 
Kindertageseinrichtungen
Leitung: Frank Philipp
Fachstelle
Elternbeiträge und 
wirtschaftliche Hilfen
Leitung: Gabriele Bauer
Fachstelle
Beratungsstelle
für Kindertagespflege
Leitung: Oliver Heintze
Fachstelle
Jugendhilfe an 
weiterführenden 
Schulen
Leitung: Heike Nees
Fachstelle
Kinder- und Jugend-
förderung / Offene 
Ganztagsschulen
Leitung: Sven Kentrup
Fachstelle
Kinderpädagogik
Leitung: Andreas Garske
Telefon 0251 / 492 5101        
Telefax 0251 / 492 7730
e-mail: jugendamt@stadt-muenster.de
internet: www.muenster.de/stadt/jugendamt
29 Städtische Kinder-
tageseinrichtungen 
Fachstelle 
Jugendinformations-
und -bildungs-
zentrum - Jib
Leitung: Michael Geringhoff
Jugendhilfeplanung  
Birgit Herdes
Finanzmanagement 
und -controlling,
Ausschuss-
angelegenheiten
Heike Dierks
Verwaltung / 
Organisation
Jochen Detering
Fachstelle
Kinder- und
Jugendeinrichtung 
WUDDI
Leitung: Dieter Schmitz 
Fachstelle 
Stadtteilhaus
Fachwerk 
Gievenbeck / La Vie
Leitung: Alfons Egbert
Fachstelle
Drogenhilfe
Leitung: Georg Piepel
Abteilung 51.4
Familien- und 
Erziehungshilfen
Leitung: Heiner Vogt
(Karin Weinlich)
Fachstelle
Wirtschaftl. Jugendhilfe,
Elterngeld und 
Betreuungsgeld
Leitung: Manfred Julitz
Fachstelle
Beistandschaften,
Unterhaltsvorschussstelle
Leitung: Ralf Neuhaus
Geschäftsstelle Örtliche 
Kommission nach 
§§ 78a ff. SGB VIII
Karin Weinlich
Konzeptionelle
Grundsatz-
angelegenheiten 
Andreas Wildemann
Abteilung 51.5
Controlling und 
zentraler Service
Leitung: Chris Hagel
(Heike Dierks) 
IuK- und 
Gebäudemanagement, 
zentrale Verwaltung, 
Beschaffungen
Informations- und 
Bürgerservice, 
Familienbüro
Koord.: Heidemarie Neumair-Otto 
Fachstelle 
Stadtteilhaus  
Lorenz-Süd / 37°
Leitung: Berthold Götte
Fachstelle
Jugendhilfe in der 
Primarstufe
Leitung: Edgar Brey
Fachcontrolling
Nadja Rengshausen
Sven Werk
Zentrale Trägerförderung
Anke Landenberger
STADT  MÜNSTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Abteilung 51.3
Kommunaler 
Sozialdienst (KSD)
Leitung: Karl Materla
(Heike Fernholz)
KSD-Bezirk
West
Leitung:
Heike Fernholz
KSD-Bezirk
Nord
Leitung:
Hans Tillack
KSD-Bezirk
Ost/Südost
Leitung:
Claudia Brörmann
KSD-Bezirk
Hiltrup
Leitung:
Rita Kreuchauff
Fachstelle
Prävention, Netzwerk-
koordination Frühe Hilfen, 
Schwangerschaftsberatung
Leitung:
Brigitte Berghoff
Bezirksüber-
greifende 
Fachdienste
Leitung:
Hermann Sandknop
Adoptiv- und 
Pflegekinder
Annette Tenhumberg
Heimfachdienst
Frank Museler
Vormund-
schaften / 
Pflegschaften
Ralf Geller
Koordination
JGH
Bernhard Gleitz,
Alexander Milic
Eingliederungs-
hilfen
Reinhold Kauling
KSD-Bezirk
Mitte
Leitung: 
Jutta Echelmeyer
Kinderschutz
Udo Hartmann
Betreuung des
Offenen Ganztags
an 44 Schulen
Stand: 19.11.2015
Bundesinitiative 
„Netzwerk Frühe Hilfen“
Elisa Tigger
Britta Paarmann
Modellvorhaben 
„Kein Kind 
zurücklassen!“
Elisa Tigger
Koordination 
Arbeits- und 
Gesundheitsschutz
Personalverwaltung

Beratungsverlauf (1)

20.01.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Gut Insel

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/1008/2015
Typ
Vorlagen
Datum
07.12.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37