V/1008/2015
Aktualisierungen zum Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zu Beginn des Jahres 2016 (Beratungsschwerpunkte, Organisation, Personalsituation)
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Berichtsvorlage
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V/1008/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Aktualisierungen zum Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zu Beginn des Jahres 2016 (Beratungsschwerpunkte, Organisation, Personalsituation) Beratungsfolge 20.01.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht Bericht: Seit dem Jahr 2003 erstellt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien einen jährlichen Kinder- und Jugendhilfereport (früher: Geschäftsbericht), mit dem umfassend über die Leistungsdaten und Ressourcen der Kinder - und Jugendhilfe berichtet w ird. Zu Beginn jedes Jahres werden für den Fachausschuss ergänzend aktuelle Hinweise zu folgenden Bereichen aufbereitet: - Wesentliche inhaltliche und strukturelle Veränderungen im abgelaufenen Jahr - Aktuelle Personalsituation - Arbeits- und Beratungsschwerpunkte des neuen Jahres In Verbindung mit den gerade abgeschlossenen Beratungen über den Haushaltsplan-Entwurf soll der Ausschuss die Möglichkeit einer Bewertung haben, ob die erforderlichen Aufgaben der Ki n- der- und Jugendhilfe in ihrer Gesamtheit durch die Stadt Münster mit dem vorhandenen Re s- sourcenrahmen realisiert werden können. Diese Berichterstattung geht auf die im Jahr 1996 begonnenen Berichte zu den wichtigsten En t- wicklungen in den Bereichen Organisation, Finanzen und Personalressourcen de r städtischen Kinder- und Jugendhilfe zurück. 1. Wesentliche inhaltliche und strukturelle Veränderungen im abgelaufenen Jahr Die aktuellen Strukturen des Amtes sind in dem als Anlage beigefügten Organigramm dargestellt, das zeigt, welche Organisationseinheiten mit welchen Funktionen an der Bereitstellung der Lei s- tungen des Amtes mitwirken (Aufbauorganisation). Folgende wesentliche inhaltliche und strukturelle Veränderungen haben sich im abgelaufenen Jahr 2015 ergeben: Vorlagen-Nr.: V/1008/2015 Auskunft erteilt: Herr Hagel Ruf: 492-5102 E-Mail: HagelC@stadt-muenster.de Datum: 08.12.2015 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/1008/2015 Zum Kindergartenjahr 2015/2016 wu rde das bedarfsgerechte Angebot zur Kindertagesb e- treuung mit dem weiteren Ausbau/Umbau von 51 u3-Plätzen und 137 ü3-Plätzen in mehreren Kindertageseinrichtungen sowie in Kindertagespflege weiterentwickelt. Im Rahmen des Ste l- lenplans 2015 wurden insgesamt 2 1,77 Stellen für Erzieher/ -innen und hauswirtschaftliche Gehilfen/-innen in verschiedenen städtischen Kindertageseinrichtungen eingerichtet. Insgesamt konnte im u3-Bereich gemeinsam mit allen Trägern die Versorgungsquote trotz des erneuten Anstiegs der Kinderzahlen mit aktuell 44,5 % fast auf Vorjahresniveau (45,1 %) g e- halten werden. Im ü3-Bereich beträgt sie nunmehr 104,5 %. Der weitere Ausbau der Kinderta- gesbetreuung wird auch in den kommenden Jahren ein bestimmendes Thema sein. Mit Blick auf die Auswe rtung der Ergebnisse der TU Dortmund, nach der gesamtstädtisch von einem Bedarf von über 50 % bei u3 -Kindern auszugehen ist, muss es das Ziel sein, die Verso r- gungsquote von mindestens 50 % in allen Stadtteilen/Bezirken zu erreichen. In diesem Z u- sammenhang muss sich Münster als wachsende Stadt in besonderem Maße der Herausforde- rung stellen, dass sich die Zahl der Kinder von 0 -6 Jahren bis zum Jahr 2020 nach der klei n- räumigen Bevölkerungsprognose um 1.670 erhöhen wird (u3-Kinder: + 770; ü3-Kinder: + 900). Dem entsprechend haben Verwaltung und Politik auch in 2015 weitere wichtige Beschlüsse zur bedarfsgerechten Sicherung und Umsetzung der Rechtsansprüche für u3 - und ü3-Kinder gefasst. Die Betreuungsangebote an offenen Ganztagsschulen wurden im Rahmen eine s bedarfs- gerechten Ausbaus zum 01.08.2015 durch Einrichtung von 16 weiteren Gruppen ausgeweitet. An der Albert -Schweitzer-Schule wurde aufgrund sinkender Teilnehmerzahlen eine Gruppe weniger als im Vorjahr eingerichtet. Damit hat sich die Gesamtgruppenzahl um insgesamt 15 Gruppen (von 165 auf 180 Gruppen) erhöht, in denen derzeit 4.783 OGS -Kinder betreut wer- den (Offizielle Oktoberstatistik). Für das Schuljahr 2015/2016 wird somit eine Versorgung s- quote von 48,3 % an Grund - und Förderschulen (Primarstufe) err eicht. Im Rahmen des Ste l- lenplans 2015 wurden hierfür insgesamt 14,45 Stellen für Erzieher/-innen eingerichtet. Darüber hinaus wurden zum Stellenplan 2015 weitere 3,56 Stellen zur stellenplanmäßigen Absicherung von bereits zum Schuljahr 2014/2015 entstan denen Personalbedarfen im Zuge des OGS-Ausbaus eingerichtet (siehe hierzu Vorlage V/0172/2014). Des Weiteren wurde über den Stellenplan 2015 die Einrichtung einer weiteren 1,06 Stelle für den schulübergreifenden Einsatz von Springerkräften beschlossen, um die qualitativ und quantitativ adäquate Betreuung in Krankheitszeiten auch zukünftig gewährleisten zu können. Mit den hier nunmehr insgesamt zur Verfügung stehenden 4,77 Springerstellen wurde dem weiteren Ausbau der Betreuungsplätze in den vergangenen Jahren Rechnung getragen. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2014 wurde von der Politik beschlossen, den Anteil der freien Träger im Bereich OGS bis zum Jahr 2017 auf 25 % zu erhöhen. Die Umsetzung setzt voraus, dass es an vorhandenen OGS -Standorten zu Trägerwechseln kommt. Hierdurch würden sich auch Auswirkungen auf das vorzuhaltende städtische Personal ergeben. Bislang sind Trägerangebote für einzelne Standorte nicht bekannt. Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurden 70.000 € für das Haushaltsjahr 2015 zweckge- bunden für die Aufstockung der Wochenstundenzahl der Gruppenleitungen an offenen Ganztagsschulen sowie für die Qualifizierung der Niedrigteilzeitkräfte bereitgestellt. Da im Amt für Kinder, Jugendliche und Familie bereits ein Fortbildungsbudget im Umfang von aktuell 30.000 € besteht und hieraus bedarfsgerechte Fortbildungsmaßnahmen sowohl für die haup t- amtlichen als auch für die niedrig -teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/ -innen finanziert werden, wurde entschieden, den Betrag ausschließlich für eine St undenaufstockung der Gruppenle i- tungen einzusetzen. Verteilt auf 119 Gruppenleitungen und unter Berücksichtigung der zum Sommer aufgrund der Ausweitung der offenen Ganztagsschulen einzustellenden neuen Grup- penleitungen ergab sich eine Stundenaufstockung von ½ Stunde pro Gruppenleitung von 20,5 auf 21,0 Stunden. Diese wurde zum 01.03.2015 umgesetzt und konnte – aufgrund der Bereit- stellung des Betrages ausschließlich für das Haushaltsjahr 2015 – zunächst befristet bis zum 31.12.2015 verfügt werden. 3 V/1008/2015 Zum 01.11.2015 wurde die Eingruppierung der Niedrigteilzeitkräfte an offenen Ganztag s- schulen geändert. Als Ergebnis einer Prüfung durch das Personal - und Organisationsamt hat sich die Zuordnung der pädagogischen Arbeitsverhältnisse in die Entgeltgruppen S02 bzw. S03 und der Küchenkräfte in E02 ergeben. Hierdurch wird der Tatsache Rechnung getragen, dass eine große Zahl der Stellen inzwischen dem Sozial - und Erziehungsdienst (SuE) und seinen Eingruppierungsmaßgaben zuzuordnen ist. Um den weiter gestiegenen Anmeld ezahlen im OGS-Bereich und damit dem auch im Bereich „Fachberatung OGS“ erheblich gestiegenen Arbeitsaufwand Rechnung zu tragen, wurde diese um eine weitere 0,63 Stelle verstärkt. Damit sind nunmehr 3 Mitarbeiterinnen in Teilzeit in der Fachberatung tätig, die die Beratung und Begleitung der Offenen Ganztagsschulen j e- weils für einen festgelegten Bereich (orientiert an den Stadtbezirken) wahrnehmen. Zum 01.02.2015 konnte an der Matthias-Claudius-Schule, Gut Insel eine weitere Förderin- sel durch Verlagerung einer 0,5 Stelle eingerichtet werden. In der Vergangenheit wurden an der Bodelschwinghschule die meisten Kinder mit erhöhtem Förderbedarf im Vergleich zu a n- deren Schulen betreut, woraus sich ein erhöhter Bedarf an Fachkräften ergab. Aufgrund einer leichten Reduzierung dieser Zahl war es nunmehr möglich, eine weiteres individuelles Förde r- angebot im Regelsystem für Kinder mit einem emotionalen und sozialen Förderbedarf über „Bordmittel“ einzurichten, das ihnen die Teilnahme an ihrer Regelschule und in ihren gewohn- ten Bezügen ermöglicht. Die Stadt Münster verfügt damit aktuell über insgesamt 19 Förderinseln an offenen Ganztag s- schulen. In 2015 wurden in den Abteilungen „Kommunaler Sozialdienst (KSD)“ und „Familien- und Erziehungshilfen“ organisatorische Veränderungen vorgenommen. So wurden zum 16.03.2014 sämtliche Aktivitäten rund um das Thema „Frühe Hilfen / Präve n- tion“ im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien aufbauorganisatorisch zusammengefasst, um hierdurch die zwingend notwendige Bündelung der Ver antwortung inklusive einer aufe i- nander abgestimmten Steuerung von Angeboten und Maßnahmen erreichen zu können und um Doppelstrukturen und unklaren Zuständigkeiten zu vermeiden. Im Ergebnis wurden die bisherige Fachstelle 51.38 „Schwangerschaftsberatung und Präventionshilfen“ und die Pr o- jektstellen für die Bundesinitiative „Netzwerk Frühe Hilfen“ und das Modellvorhaben „Kein Kind zurücklassen!“ zu einer Fachstelle „Prävention, Netzwerkkoordination Frühe Hilfen, Schwangerschaftsberatung“ zusammengefasst und diese der Abteilung 51.4 „Familien - und Erziehungshilfen“ zugeordnet. Hierdurch wird die erforderliche enge Verzahnung von Ma ß- nahmen mit Projektcharakter auf der einen sowie Regelangeboten auf der anderen Seite s i- chergestellt. Des Weiteren wurde der bishe r direkt der Abteilungsleitung zugeordnete „Fachdienst Eingli e- derungshilfen“ zum 01.11.2014 an die Fachstelle „Bezirksübergreifende Dienste“ angegliedert. Mit dieser Veränderung wurde sowohl der erheblich gestiegenen Aufgabenentwicklung in den Eingliederungshilfen, den damit verbundenen, gestiegenen Anforderungen an die Fachau f- sicht sowie der konsequenten Struktur, alle nicht dezentral in den Sozialbezirken wahrg e- nommenen Aufgaben in der Fachstelle „Bezirksübergreifende Dienste“ zu bündeln, Rechnung getragen. Alle Maßnahmen erfolgten ausschließlich auf der Basis der vorhandenen (Plan -) Stellen, also unter der Prämisse der Stellenneutralität. 2. Aktuelle Personalsituation Die Zahl der im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien tätigen hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Niedrig -Teilzeitbeschäftigten ist weiter gestiegen. So arbeiteten zum Ja h- resende 2015 (Stand: 20.11.2015) insgesamt 1.744 Personen im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Das entspricht insgesamt einer Steigerung in Höhe von 2,11 %. Hiervon entfielen 4 V/1008/2015 970 auf den Bereich der hauptamtlich Beschäftigten sowie 774 auf den Bereich der niedrig- teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/ -innen. Die nachfolgende Tabelle stellt die Verteilung nach Geschlecht und Vollzeit-/Teilzeitbeschäftigung dar: hauptamtlich Beschäftigte Niedrig-Teilzeitbeschäftigte Vollzeit Teilzeit Gesamt Vollzeit Teilzeit Gesamt Männlich 99 35 134 --- 209 209 Weiblich 370 466 836 --- 565 565 Gesamt 469 501 970 --- 774 774 Im Bereich der hauptamtlich Besc häftigten haben sich die bereits im Geschäftsbericht 2014 d o- kumentierten Trends auch im Jahr 2015 überwiegend weiter verfestigt: Der Anteil der weiblichen hauptamtlich Beschäftigten liegt aktuell bei 86,19 % (Vorjahr: 86,91 %). Der Anteil aller hauptamtlich Beschäftigten, die teilzeitbeschäftigt sind, ist mit 51,65 % nahezu auf Vorjahresniveau. (Vorjahr: 51,74 %). 93,01 % der teilzeitbeschäftigten Kräfte sind Frauen (Vorjahr: 93,88 %). 47,22 % aller Beschäftigten sind älter als 46 (Vorjahr: 45,93 %). Die Gruppe der Erzieher/ -innen stellt mit aktuell 49,69 % die stärkste im Amt für Kinder, J u- gendliche und Familien vertretene Profession dar (Vorjahr: 48,47 %). Die nachfolgenden Grafiken sollen einen ersten Einblick über die Geschlechter - und Altersvertei- lung der hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen sowie die im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien vertretenen Professionen geben. Detailliertere Aussagen hierzu werden im Rahmen des im Sommer 2016 erscheinenden Kinder- und Jugendhilfereports 2015 veröffentlicht. 5 V/1008/2015 Wie im Kinder - und Jugendhilfereport 2014 dargestellt, spielt die Gruppe der niedrig - teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/-innen auch weiterhin eine wichtige Rolle bei der Aufgabenerled i- gung. Die nachfolgenden Grafiken geben einen ersten Ein blick über die unterschiedlichen B e- schäftigungsumfänge (Wochenstunden), die Geschlechterverteilung sowie die Altersverteilung (Entwicklung 2011 – 2015) im diesem Bereich: 6 V/1008/2015 7 V/1008/2015 3. Wesentliche finanzielle Veränderungen im Produktbereich 06 – Kinder-, J ugend- und Familienhilfe für das Haushaltsjahr 2016 Bereits im Rahmen der Eckwerteplanung erfolgte im Bereich der Kinder - und Jugendhilfe eine Erhöhung der Ertragsansätze um insgesamt 11,0 Mio EUR . Dem standen erhöhte Aufwendu n- gen von 2,7 Mio EUR gegenüber (vgl. Vorlage V/0285/2015 „Perspektiven für den Haushaltsplan 2016 – Finanzeckwerte“, Rat 06.05.2015). Damit wu rde insgesamt eine Budgetanpassung von 8,3 Mio EUR vorgenommen. Aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betre uung aus- ländischer Kinder und Jugendlicher, welches seit dem 01.11.2015 gilt, wurden wesentliche Ve r- änderungen im SGB VIII vorgenommen. Insbesondere wurden grundlegende Festlegungen für die Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher get roffen. Für die Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Kinder und Jugendlichen, die das Jugendamt der Stadt Münster aufzunehmen hat, wurde eine Ansatzerhöhung von 6,5 Mio EUR veranschlagt. Da eine Refinanzierung durch das Land vorgesehen ist, wurd e der Ertragsansatz dementsprechend a n- gehoben, so dass die Anpassung für den Gesamthaushalt ergebnisneutral ist. Darüber hinaus beschloss der Rat am 16.12.2015, die Aufwandsermächtigungen im Produktb e- reich 06 – Produktgruppe 0605 – Erzieherische und wirts chaftliche Hilfen für Familien ab 2016 jährlich um 1,0 Mio EUR zu reduzieren. Weitere Veränderungen basieren auf den politischen Beschlüssen aus den Etatberatungen des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien am 02.12.2015 bzw. des Rates am 16.12.2015 (vgl. Vorlage V/0962/2015 – Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushalt s- jahr 2016, Rat 16.12.2015). 4. Arbeits- und Beratungsschwerpunkte des neuen Jahres Die Verwaltung hat das folgende Beratungsprogramm für den Ausschuss für Kinder, Jugen dliche und Familien auf Grund von Beschlüssen der Gremien des Rates und orientiert am internen A r- beitsprogramm sowie den geplanten fachlichen Schwerpunkten für das neue Jahr zusammeng e- stellt. Zu den unten aufgeführten Themen sollen Berichts- oder Beschlussvorlagen erarbeitet und dem Ausschuss zur Beratung bzw. zur Entscheidung vorgelegt werden. Auch in diesem Jahr wird darauf hingewiesen, dass die Themen von der Verwaltung neben der täglichen Aufgabenerfüllung mit ihren umfangreichen fachlichen Fragestellu ngen bearbeitet wer- den müssen. Bei den inzwischen äußerst begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen gilt, dass die Umsetzung notwendiger Maßnahmen Vorrang gegenüber der Vorlage von Beric h- ten hat. Übergreifende Aufgabenbereiche Frühe Hilfen / Prävention: Fortführung von: Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ Landes-Modellvorhaben „Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“ Projekte „Maßnahmenprogramm Kinderarmut“ Übergreifend: Jährliche Berichte des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien: - Kinder- und Jugendhilfebericht des Amtes, - Aktualisierungen zum Geschäftsbericht zu Beginn des Jahres, - Kindertagesbetreuungsbericht, - vertiefende Berichte der Einrichtungen u. a. Die aktuelle Flüchtlingssituation, insbesondere unbegleitete minderjährige Ausländer (umA), als qualitative und quantitative Herausforderung in allen Bereichen 8 V/1008/2015 Tagesbetreuung für Kinder Rechtsanspruchssicherung für u3- und ü3-Kinder mit den Aufgaben: Schaffung der Plätze durch Einrichtungsplanungen, Flächensuche, Übergangsplanungen, Fi- nanzplanung inkl. Bundes- und Landesförderung und dem Konnexitätsgesetz Weiterentwicklung des Konzeptes zur Tagesbetreuung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien Umsetzung der Mutter-Kind-Projekte in Flüchtlingseinrichtungen Weiterentwicklung der Familienzentren/Pluskitas Durchführung von Qualitätszirkeln, Einrichtung weiterer Familienzentren, Teilnahme am LWL Qualitätszirkel der Familienzentren Begleitung der städtischen Kitas bei Weiterentwicklung und des Ausbaus flexibler Betreu- ungszeiten Qualifizierung des Übergangs von der Kita in die Schule (Weiter-)Entwicklung von Standards und Leitfäden in gesundheitlichen Fragen (Medikamente, Impfschutz etc.) in Kooperation mit Amt 53 Umsetzungskonzept zur Gefährdungsbeurteilung („Arbeits- und Gesundheitsschutz“) in städti- schen KiTas für die Sicherheit der Kinder und des Personals Ausbau der Kooperation zwischen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung / Entwick- lung eines Übergangsmodells von Kindertagespflege zur Kindertageseinrichtung Entwicklung eines Konzepts zu Möglichkeiten und Grenzen für die Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingskindern in Kindertagespflege Kinder- und Jugendarbeit, Offener Ganztag, Jugendsozialarbeit Anpassung der freizeitpädagogischen Angebote an die steigenden Flüchtlingszahlen Entwicklung von Maßnahmen für eine erhöhte Integration von Flüchtlingen in den OGS-Alltag Teilnahme am Prozess der integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Pädagogische Begleitung des neuen Jugendrates inkl. konstituierender Sitzung und konzepti- oneller Weiterentwicklung Konzeptionelle Entwicklung der Jugendhilfe im „Brückenhaus“ und „Werkstattangebot“ als Nachfolgelernort der Richard-von-Weizsäcker-Förderschule Fortführung des Projektes „problematischer Medienkonsum“: - Fortbildungsreihe - Vortragsreihe für Eltern/Multiplikatoren Ausbau/Verstetigung des Bundesmodellprojekts „HaLT – Hart am Limit“ in Münster Familienförderung, Familien- und Erziehungshilfen Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen in die Praxis: § 42 ff. SGB VIII (umA) Fachtagung - migrationssensible Ausrichtung der HzE in Kooperation mit der AG6) Unbegleitete minderjährige Ausländer: Gespräche mit freien Trägern der HzE (Plätze/Kosten) Umsetzung des neuen Kooperationskonzeptes: „Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern“ (Netzwerk Erwachsenenpsychiatrie/ Psychotherapie und KSD) – Fachtagung mit Dr. Hipp am 13.04.2016 Qualitätsentwicklung mit stationären Trägern der HzE (§ 79 a SGB VIII) - Auswertung der Erhebung - Ombudschaft als Baustein Organisation und Durchführung der 3. Präventionskonferenz 9 V/1008/2015 5. Ausblick Mit dem Kinder - und Jugendhilfereport wird ein Berichtswesen fortgeführt, das systematisch Grundinformationen über zahlreiche Leistungen, Ziele, Ressourcenverbräuche und Kennzahlen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien liefert. Die aktuelle Vorlage informiert nunmehr über einige wichtige Neuerungen (update). Das Ersche i- nen des neuen Kinder - und Jugendhilfereports und seine Beratung im Ausschuss sind für Frü h- sommer 2016 geplant. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat Anlage: Organigramm des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
Amt_51_Organigramm
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Organisation des Jugendamtes Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den Jugendhilfeausschuss (politischer Teil) und durch die Verwaltung des Jugendamtes (Verwaltungsteil) wahrgenommen (§ 70 SGB VIII). Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Münster führt die Bezeichnung "Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien", die Verwaltung des Jugendamtes führt die Bezeichnung "Amt für Kinder, Jugendliche und Familien". 15 Mitglieder (mit Stimmrecht) 23 beratende Mitglieder (ohne Stimmrecht) Amtsleiterin 5 Abteilungen 29 Kindertageseinrichtungen 9 Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien (§ 71 SGB VIII) Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (§ 70 Absatz 2 SGB VIII) Arbeitsgemeinschaften (als Kooperationsgremium - § 78 KJHG) AG 1: Mädchen und Jungen / Gender AG 2: Kinder- und Jugendarbeit AG 3: Jugendsozialarbeit AG 4: Familienförderung AG 5: Kindertagesbetreuung AG 6: Erziehungshilfen Vertreter des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien Vertreter anerkannter Träger der freien Jugendhilfe Vertreter der Träger geförderter Maßnahmen Amtsleiterin Anna Pohl (Stellvertretung: Karl Materla, Bernhard Paschert) Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51) Sekretariat Petra Karger Abteilung 51.2 Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit Leitung: Bernhard Paschert (Georg Piepel) Abteilung 51.1 Tagesbetreuung für Kinder Leitung: Sibylle Kratz-Trutti (Monika Reuter-Humpohl, Frank Philipp) Fachstelle Städtische Tages- einrichtungen für Kinder Leitung: Monika Reuter-Humpohl Fachstelle Planung, Finanzmanagement und Betriebskosten Kindertageseinrichtungen Leitung: Frank Philipp Fachstelle Elternbeiträge und wirtschaftliche Hilfen Leitung: Gabriele Bauer Fachstelle Beratungsstelle für Kindertagespflege Leitung: Oliver Heintze Fachstelle Jugendhilfe an weiterführenden Schulen Leitung: Heike Nees Fachstelle Kinder- und Jugend- förderung / Offene Ganztagsschulen Leitung: Sven Kentrup Fachstelle Kinderpädagogik Leitung: Andreas Garske Telefon 0251 / 492 5101 Telefax 0251 / 492 7730 e-mail: jugendamt@stadt-muenster.de internet: www.muenster.de/stadt/jugendamt 29 Städtische Kinder- tageseinrichtungen Fachstelle Jugendinformations- und -bildungs- zentrum - Jib Leitung: Michael Geringhoff Jugendhilfeplanung Birgit Herdes Finanzmanagement und -controlling, Ausschuss- angelegenheiten Heike Dierks Verwaltung / Organisation Jochen Detering Fachstelle Kinder- und Jugendeinrichtung WUDDI Leitung: Dieter Schmitz Fachstelle Stadtteilhaus Fachwerk Gievenbeck / La Vie Leitung: Alfons Egbert Fachstelle Drogenhilfe Leitung: Georg Piepel Abteilung 51.4 Familien- und Erziehungshilfen Leitung: Heiner Vogt (Karin Weinlich) Fachstelle Wirtschaftl. Jugendhilfe, Elterngeld und Betreuungsgeld Leitung: Manfred Julitz Fachstelle Beistandschaften, Unterhaltsvorschussstelle Leitung: Ralf Neuhaus Geschäftsstelle Örtliche Kommission nach §§ 78a ff. SGB VIII Karin Weinlich Konzeptionelle Grundsatz- angelegenheiten Andreas Wildemann Abteilung 51.5 Controlling und zentraler Service Leitung: Chris Hagel (Heike Dierks) IuK- und Gebäudemanagement, zentrale Verwaltung, Beschaffungen Informations- und Bürgerservice, Familienbüro Koord.: Heidemarie Neumair-Otto Fachstelle Stadtteilhaus Lorenz-Süd / 37° Leitung: Berthold Götte Fachstelle Jugendhilfe in der Primarstufe Leitung: Edgar Brey Fachcontrolling Nadja Rengshausen Sven Werk Zentrale Trägerförderung Anke Landenberger STADT MÜNSTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Abteilung 51.3 Kommunaler Sozialdienst (KSD) Leitung: Karl Materla (Heike Fernholz) KSD-Bezirk West Leitung: Heike Fernholz KSD-Bezirk Nord Leitung: Hans Tillack KSD-Bezirk Ost/Südost Leitung: Claudia Brörmann KSD-Bezirk Hiltrup Leitung: Rita Kreuchauff Fachstelle Prävention, Netzwerk- koordination Frühe Hilfen, Schwangerschaftsberatung Leitung: Brigitte Berghoff Bezirksüber- greifende Fachdienste Leitung: Hermann Sandknop Adoptiv- und Pflegekinder Annette Tenhumberg Heimfachdienst Frank Museler Vormund- schaften / Pflegschaften Ralf Geller Koordination JGH Bernhard Gleitz, Alexander Milic Eingliederungs- hilfen Reinhold Kauling KSD-Bezirk Mitte Leitung: Jutta Echelmeyer Kinderschutz Udo Hartmann Betreuung des Offenen Ganztags an 44 Schulen Stand: 19.11.2015 Bundesinitiative „Netzwerk Frühe Hilfen“ Elisa Tigger Britta Paarmann Modellvorhaben „Kein Kind zurücklassen!“ Elisa Tigger Koordination Arbeits- und Gesundheitsschutz Personalverwaltung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Gut Insel
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Details
- Aktenzeichen
- V/1008/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.12.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37