V/0259/2008
Uferstraße, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 495 "Angelmodde-Werse/ Uferstraße" Baubeschluss Kanalerschließung
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Beschlussvorlage
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V/0259/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Uferstraße, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 495 "Angelmodde-Werse/ Uferstraße" Baubeschluss Kanalerschließung Beratungsfolge 03.06.2008 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 17.06.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem Bau und der Übernahme des vom Planungsbüro Karl-Heinz Büchter aufgestellten Entwurfes und den Kanalisationsarbeiten zu (Kreu- zungsplan Nr. SO-80, Blatt Nr. 4 vom Januar 2008). II. Kosten/Folgekosten Die Baumaßnahme wird von der Erschließungsträgerin, Frau Martha Homann-Niehoff auf der Grundlage des „Städtebaulichen Vertrages“ vom 27.03.2006 erstellt und finanziert. Investitionskosten fallen für die Stadt gemäß dem o.g. Vertrag nicht an. Der Investitionswert der zukünftig städtischen Schmutzwasserkanalisation liegt bei 90.000 Euro. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Für die o. g. Sachentscheidung müssen keine Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Vorlagen-Nr.: V/0259/2008 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 17.04.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0259/2008 Begründung: 1. Voraussetzungen Der Bebauungsplan Nr. 495 Münster-Angelmodde, Werse/ Uferstraße liegt im Südosten von Münster, östlich der Werse. Begrenzt wird die ca. 0,42 ha große Fläche durch die bestehende Be- bauung im Süden und Osten und durch die Werse mit ihrer Hochwassergrenze im Westen. Das überplante Gelände wird z. Zt. als Grünland- bzw. Weidefläche genutzt. Die Realisierung des 4 Einzelhäuser und eine Privatstraße umfassenden Projektes wird über einen im März 2006 abgeschlossenen „Städtebaulichen Vertrag“ abgewickelt. Die innerhalb des Planungsgebietes neu zu errichtende Regen- und Schmutzwasserkanalisation schließt an die vorhandenen Kanäle in der „Uferstraße“ bzw. an den Vorflutkanal zur Werse an. Das Regenwasser der Hausgrundstücke wird ortsnah versickert, oder direkt der Werse zugeleitet. Die vorhandene Kanalisation verfügt über ausreichend freie Kapazitäten um das Regen- und Schmutzwasser der Planungsfläche sicher ableiten zu können. 2. Beschreibung der Baumaßnahme Regenwasserkanalisation Gemäß §51 Landeswassergesetz (LWG) wird das Regenwasser der privaten Hausgrundstücke ortsnah versickert oder direkt in die Werse abgeleitet. Die Entwässerung der Privatstraße erfolg t über einen privaten Regenwasserkanal DN 200 der in den städtischen Vorflutkanal DN 700 einmündet. Die Regenwasserkanalisation verbleibt gänzlich in privater Hand. Schmutzwasserkanalisation Das anfallen de Schmutzwasser der geplanten 4 Einfamilienhäuser wird mittels Freigefällekanal DN 250 von Süden nach Nordosten in den vorhandenen Schmutzwasserkanal DN 250 in der Uferstra- ße abgeleitet. Die Schmutzwasserkanalisation wird zukünftig in städtisches Eigentum übergehen. 3. Ausschreibung und Bau Die Erschließungsträgerin beabsichtigt mit der Baumaßnahme im III. Quartal 2008 zu beginnen. Es wird mit einer Bauzeit von rund 2 Monaten gerechnet. Die Stadtwerke werden im Zuge der Erschließungsarbeiten die erforderlichen Versorgungsleitun- gen verlegen. 4. Beiträge/ Zuschüsse Entwässerungsbeiträge für die Regen- und Schmutzwasserkanalisation werden vertragsgemäß nicht erhoben. - 3 - V/0259/2008 5. Genehmigungen/ Vereinbarungen Für das Planungsgebiet liegt eine bis zum 31.12.2013 befristete wasserrechtliche Erlaubnis nach §7 WHG vor. Weitere Genehmigungen sind nicht erforderlich. Der „Städtebauliche Vertrag“ wurde am 27.03.2006 zwischen Frau Martha Homann-Niehoff und der Stadt Münster abgeschlossen. 6. Liegenschaftliche Regelungen Die erforderlichen liegenschaftlichen Regelungen wurden im städtebaulichen Vertrag abgehan- delt. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Bebauungsplan Nr. 495 (amtlicher Umring) amtlich
- Uferstraße
- Werse
Bebauungsplan Nr. 495
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Angelmodde - Werse / Uferstraße
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0259/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.04.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37