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V/0259/2008

Uferstraße, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 495 "Angelmodde-Werse/ Uferstraße" Baubeschluss Kanalerschließung

Vorlagen 04.04.2008

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 17.06.2008, TOP 4.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4011 Zeichen

V/0259/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Uferstraße, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 495 "Angelmodde-Werse/ Uferstraße"       
Baubeschluss Kanalerschließung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.06.2008 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
17.06.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem Bau und der Übernahme des vom 
Planungsbüro Karl-Heinz Büchter aufgestellten Entwurfes und den Kanalisationsarbeiten zu (Kreu-
zungsplan Nr. SO-80, Blatt Nr. 4 vom Januar 2008). 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Die Baumaßnahme wird von der Erschließungsträgerin, Frau Martha Homann-Niehoff auf der 
Grundlage des „Städtebaulichen Vertrages“ vom 27.03.2006 erstellt und finanziert. 
 
Investitionskosten fallen für die Stadt gemäß dem o.g. Vertrag nicht an. 
 
Der Investitionswert
 der zukünftig städtischen Schmutzwasserkanalisation liegt bei 90.000 Euro.  
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Für die o. g. Sachentscheidung müssen keine Haushaltsmittel bereitgestellt werden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0259/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.04.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0259/2008 
 
Begründung: 
 
 
1. Voraussetzungen 
 
Der Bebauungsplan Nr. 495 Münster-Angelmodde, Werse/ Uferstraße liegt im Südosten von 
Münster, östlich der Werse. Begrenzt wird die ca. 0,42 ha große Fläche durch die bestehende Be-
bauung im Süden und Osten und durch die Werse mit ihrer Hochwassergrenze im Westen. 
Das überplante Gelände wird z. Zt. als Grünland- bzw. Weidefläche genutzt. 
 
Die Realisierung des 4 Einzelhäuser und eine Privatstraße umfassenden Projektes wird über einen 
im März 2006 abgeschlossenen „Städtebaulichen Vertrag“ abgewickelt. 
 
Die innerhalb des Planungsgebietes neu zu errichtende Regen- und Schmutzwasserkanalisation 
schließt an die vorhandenen Kanäle in der „Uferstraße“ bzw. an den Vorflutkanal zur Werse an. 
Das Regenwasser der Hausgrundstücke wird ortsnah versickert, oder direkt der Werse zugeleitet. 
Die vorhandene Kanalisation verfügt über ausreichend freie Kapazitäten um das Regen- und 
Schmutzwasser der Planungsfläche sicher ableiten zu können. 
 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Regenwasserkanalisation 
Gemäß §51
 Landeswassergesetz (LWG) wird das Regenwasser der privaten Hausgrundstücke 
ortsnah versickert oder direkt in die Werse abgeleitet. 
Die Entwässerung der Privatstraße erfolg t über einen privaten Regenwasserkanal DN 200  der in 
den städtischen Vorflutkanal DN 700 einmündet. 
Die Regenwasserkanalisation verbleibt gänzlich in privater Hand. 
 
Schmutzwasserkanalisation 
Das anfallen
de Schmutzwasser der geplanten 4 Einfamilienhäuser wird mittels Freigefällekanal DN 
250 von Süden nach Nordosten in den vorhandenen Schmutzwasserkanal DN 250 in der Uferstra-
ße abgeleitet. 
Die Schmutzwasserkanalisation wird zukünftig in städtisches Eigentum übergehen. 
 
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die Erschließungsträgerin beabsichtigt mit der Baumaßnahme im III. Quartal 2008 zu beginnen. Es 
wird mit einer Bauzeit von rund 2 Monaten gerechnet. 
 
Die Stadtwerke werden im Zuge der Erschließungsarbeiten die erforderlichen Versorgungsleitun-
gen verlegen. 
 
 
4. Beiträge/ Zuschüsse 
 
Entwässerungsbeiträge für die Regen- und Schmutzwasserkanalisation werden vertragsgemäß 
nicht erhoben.

- 3 - 
V/0259/2008 
 
5. Genehmigungen/ Vereinbarungen 
 
Für das Planungsgebiet liegt eine bis zum 31.12.2013 befristete wasserrechtliche Erlaubnis nach 
§7 WHG vor. 
Weitere Genehmigungen sind nicht erforderlich. 
 
Der „Städtebauliche Vertrag“ wurde am 27.03.2006 zwischen Frau Martha Homann-Niehoff  und 
der Stadt Münster abgeschlossen. 
 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Die erforderlichen liegenschaftlichen Regelungen wurden im städtebaulichen Vertrag  abgehan-
delt.  
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

03.06.2008 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bebauungsplan Nr. 495 (amtlicher Umring) amtlich
  • Uferstraße
  • Werse

Bebauungsplan Nr. 495

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Angelmodde - Werse / Uferstraße

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0259/2008
Typ
Vorlagen
Datum
04.04.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37