1250/2024
Handlungsempfehlung für die Ferdinand-Porsche-Straße in Köln-Porz-Eil
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Porsche_Gutachten_Soenius
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Ferdinand-Porsche-Straße Die Benennung der Ferdinand-Porsche-Straße in Köln-Porz-Eil erfolgte am 7. Oktober 1980. Biographie: Ferdinand Porsche, Konstrukteur, geb. 3.9.1875 Maffersdorf bei Reichenberg (Böhmen), gest. 30.1.1951 Stuttgart. Seit 1893 beruflich in der Industrie tätig, u. a. 1899 Entwicklung Elektromobil „System Lohner- Porsche“ und 1900 Hybridfahrzeug mit gemischt benzin-elektrischem Antrieb, das den Nachteil der mangelnden Reichweite des batteriebetriebenen Elektromobils behob und als Personen- und Nutzfahrzeug produziert wurde. 1917 wurde Porsche Generaldirektor der „Österr. Daimler Motoren AG“, zahlreiche eigene Entwicklungen. 1923 Technischer Direktor und Vorstandsmitglied „Daimler- Motoren AG“, Stuttgart-Untertürkheim, 1928 bis 1930 Technischer Vorstand „Steyr-Werke AG“, 1931 Gründung Konstruktionsbüro in Stuttgart (Porsche KG). Entwicklung Rennwagen und 1934 Auftrag vom Reichsverband der Automobilindustrie zur Entwicklung Volkswagen. 1935 Prototyp, 1937 Auftraggeber Deutsche Arbeitsfront (DAF) und Gründung „Gesellschaft zur Vorbereitung des Volkswagens“ (Gezuvor) mit Sitz in Stuttgart-Zuffenhausen. 1938-1945 Geschäftsführer Volkswagenwerk GmbH. Mit Kriegsbeginn Rüstungsaufträge, v. a. auf der Basis des Volkswagens konstruierte Kübel- bzw. Schwimmwagen. Hauptauftraggeber Luftwaffe: Flugzeugteile und die Flugbombe Fi 103, zudem Kanonenteile, Panzerlaufräder und in Massenfabrikation Bunkeröfen und Tellerminen. 1945 Verhaftung und Internierung durch US-Militär, Freispruch von Kriegsverbrechen. Erneute Verhaftung durch franz. Militär, Freilassung 1947 gegen Kaution, 1948 Freispruch. Beziehung zum NS-Regime und Rolle im NS-Unrechtstaat: Ämter und Ehrungen: 1937 Mitglied NSDAP, 1942 SS-Oberführer, 1944 „Totenkopfring des Reichsführers SS“, Wehrwirtschaftsführer. Porsche bemühte sich seit der Machtübertragung an Hitler dessen Nähe und Protektion. Aufgrund der Motorisierungs- und Rüstungsziele erlangte er schnell das Vertrauen des Reichskanzlers und wurde als sein „Lieblingsingenieur“ bezeichnet. Den Auftrag für die Entwicklung des Volkswagens nutzte er für das eigene Konstruktionsbüro. Als Vorsitzender der Panzerkommission war Porsche von Hitler persönlich beauftragt worden, die deutsche Armee im Zweiten Weltkrieg mit schlagkräftigen Waffen auszustatten. Porsche war somit eine zentrale Figur der deutschen Rüstungswirtschaft und -technologie. Als Chef des Volkswagen-Werkes beutete er ohne Skrupel die Arbeitskraft von Zwangsarbeitern aus: „Unter seiner Leitung wurden ab 1940 tausende Zwangsarbeiter eingesetzt, darunter Kriegsgefangene und KZ-Insassen, die zwischenzeitlich mehr als 70% der Stammbelegschaft ausmachten. Diese waren in eigens für VW eingerichteten Lagern (KZ „Arbeitsdorf“, KZ-Außenlager Laagberg) untergebracht und teilweise von Ferdinand Porsche persönlich angefordert worden. Bis 1945 kamen neben zahlreichen Zwangsarbeitern auch mehr als 300 Kleinkinder der firmeneigenen „Ausländerkinder-Pflegestätte“ in Rühen aufgrund mangelnder Ernährung und daraus folgender Erkrankung ums Leben.“ 1 1 Zitat aus Abschlussbericht des Beirats zur Überprüfung Düsseldorfer Straßen- und Platzbenennungen. https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt41-203/stadtarchiv/aktuell/200123Abschlussbericht_Strassennamen.pdf, S. 185. VW setzte als erstes deutsches Unternehmen Kriegsgefangene ein und das im großen Umfang. 1941 schlug Reichsführer SS Heinrich Himmler die Einrichtung eines Konzentrationslagers im VW-Werk vor, um Juden aus Polen zur Arbeit zu zwingen. Dies geschah mit ausdrücklicher Zustimmung Porsches. Das Lager wurde zwar nicht eingerichtet, aber der Vorgang begründete die folgende Zusammenarbeit der VW-Geschäftsführung mit der SS beim Einsatz von KZ-Insassen. Diese wurden in Lagern untergebracht, erlitten zahlreiche Repressionen und arbeiteten nur mit wenigen freien Zeiten unter teilweise menschenunwürdigen Zuständen. Porsche setzte Zwangsarbeiter nicht nur für den Anlagenbau, sondern auch in der Produktion ein. Im März 1944 beantragten Ferdinand und sein Sohn Ferry Porsche von Himmler die Überstellung von KZ-Häftlingen für die Sicherung ihrer Untertagefabrik in Lothringen, in der Rüstungsgüter produziert wurden. Der Reichsführer SS bot ihnen 3.500 Häftlinge an. Zwar sind keine zustimmenden Äußerungen zur nationalsozialistischen Rassepolitik oder antisemitischer Art bekannt, aber als Technokrat hat Porsche die rassistische, judenfeindliche und menschenverachtende Politik des NS-Regimes unterstützt. Er hatte weitgehende Kenntnis vom Lagersystem sowie von der dortigen Vernichtung und keine Einwände erhoben, sondern darauf gedrängt, dass arbeitsfähige Lagerinsassen zur Ausbeutung an seine Unternehmen abgeordnet werden. Fazit: Ferdinand Porsche hat das NS-Regime, dessen Aufrüstung und den von Deutschland eingeleiteten Angriffskrieg durch die Entwicklung und Herstellung von Rüstungsgütern vehement unterstützt und gefördert. Er verantwortete persönlich den Einsatz von Zwangsarbeitern in den von ihm geleiteten Unternehmen und nahm aufgrund der miserablen Lebensumstände billigend den Tod von Hunderten von Menschen in Kauf. Nach dem Krieg hat er keinerlei Verantwortung für seine Taten übernommen oder Schuldbewusstsein entwickelt. Aufgrund der persönlichen Verstrickung in die Taten des NS-Regimes, seiner Nähe zu den NS- Größen Hitler und Himmler und des fehlenden Unrechtsbewusstseins nach dem Krieg wird die Umbenennung der Straße empfohlen. Literatur: Hans Mommsen/Manfred Grieger: Das Volkswagenwerk und seine Arbeiter im Dritten Reich, Düsseldorf 1996 Klaus Parr: „Porsche, Ferdinand“, in: Neue Deutsche Biographie 20 (2001), S. 638-640 [Onlinefassung]; URL: http://www.deutsche-biographie.de/.html. Wolfram Pyta, Nils Havemann, Jutta Braun: Porsche. Vom Konstruktionsbüro zur Weltmarke. München 2017 Abschlussbericht Beirat Überprüfung Düsseldorfer Straßenbenennung, S. 184- 186 https://www.duesseldorf.de/stadtarchiv/aktuell/ausstellung1.html 28. Juli 2023 Dr. Ulrich S. Soénius
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen. Bitte wählen Sie aus: - Das Beteiligungskonzept ist beigefügt. Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VIII/23/235/1 Vorlagen-Nummer 1250/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Handlungsempfehlung für die Ferdinand-Porsche-Straße in Köln-Porz-Eil Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz nimmt das Gutachten des Historischen Beirats zu Ferdinand Por- sche zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, im Rahmen des Umbenennungsverfahrens eine Anwohner*innenbefragung sowie eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu einer möglichen Um- benennung der Ferdinand-Porsche-Straße in Köln-Porz-Eil durchzuführen. Alternativ: Die Bezirksvertretung Porz nimmt das Gutachten des Historischen Beirats zu Ferdinand Por- sche zur Kenntnis und sieht von einer weiteren Veranlassung ab. Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.11.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: a) Ausgangslage 2021 hat der Verwaltungsvorstand das Projekt „Umgang mit dem (post)-kolonialen Erbe Kölns“ im Amt für Integration und Vielfalt initiiert. In einem Teilprojekt „Straßennamen“ im Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster wurde ein Konzept zur Untersuchung aller Kölner Straßennamen mit postkolonialem und nati- onalsozialistischem Hintergrund erarbeitet mit dem Ziel, kritische und undemokratische Stra- ßennamen zu identifizieren und den zuständigen Bezirksvertretungen Handlungsempfehlun- gen zum Umgang mit diesen problematischen Straßennamen zu übermitteln. Die Recherche und Begutachtung wurde durch einen eigens hierfür gegründeten Historischen Beirat, beste- hend aus einem Historiker*innenteam mit nachgewiesener Fach- und Sachkompetenz, durch- geführt. Der Historische Beirat hat festgestellt, dass im Ergebnis des Gutachtens, der Straßenname schwer belastet ist. Das Expert*innengremium schlägt eine Umbenennung der Straße vor. Mit Mitteilung (Vorlagennummer 2895/2023) wurde das Gutachten unter TOP 10.2.11 in der Sitzung vom 19.10.2023 der Bezirksvertretung Porz übermittelt. Das gesamte Gutachten ist als Anlage beigefügt. b) Maßnahmen Unter Punkt 4 der Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen ist die Umbenennung von Straßen geregelt. Wenn das Anliegen besteht eine Straße umzubenennen, beauftragt die zuständige Bezirks- vertretung gemäß Punkt 4.3 der o.g. Richtlinien das Zentrale Namensarchiv mit der Prüfung des Anliegens und der Vorbereitung eines Beschlussentwurfs. Punkt 4.4 sieht vor, dass in je- dem Fall eine Anwohner*innenbefragung zu erfolgen hat und die Ergebnisse im Beschlussent- wurf darzustellen sind. Zudem hat die Bezirksvertretung die Möglichkeit, die Verwaltung mit einer Öffentlichkeitsbetei- ligung zu beauftragen, deren Ergebnisse ebenfalls in der Beschlussvorlage vorzulegen sind. Mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten alle Kölner*innen die Möglichkeit, sich zu der möglichen Umbenennung der Straße zu positionieren und ihre Argumente für ein Für und Wi- der zu benennen. Anlagen Gutachten zu Ferdinand Porsche vom Historischen Beirat Beteiligungskonzept
Beteiligungskonzept Ferdinand-Porsche-Straße BV 7
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1 von 4 Beteiligungskonzept Undemokratische Straßennamen Hier: Ferdinand-Porsche-Straße in Köln-Porz-Eil Stand: 11.04.2024 Das vorliegende Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung dient als Entscheidungsgrundlage über die Durchführung einer solchen sowie deren grundsätzliche Ausgestaltung. Die einzelnen Umsetzungsschritte werden auf dieser Basis weiter konkretisiert. I. Grundlagen Kontext 2021 wurde in Köln ein Projekt gestartet, um das koloniale Erbe Kölns aufzuarbeiten. Mit diesem Entschluss wurde ein Schritt hin zu einer vielfältigen Stadtgesellschaft ohne Diskriminierung und Ausgrenzung gegangen und wurde ein neues Kapitel der Erinnerungskultur geöffnet. Ziel des Projektes ist es, die Bedeutung der Kolonialgeschichte als Keimzelle einer Ideologie der Menschenfeindlichkeit, von Rassismus und Diskriminierung herauszuarbeiten. Damit sollen die Auswirkungen und der Einfluss des Kolonialismus auf das heutige gesellschaftliche Zusammenleben verdeutlicht werden. Teil dieses Gesamtprojektes ist die Überprüfung der Kölner Straßennamen. Außer der Begutachtung der Straßen mit kolonialgeschichtlichem Hintergrund, wurden die Prüfkriterien ausgedehnt auf die ebenso im Stadtbild weiterhin verankerten Namen, die einen NS- belasteten Bezug aufweisen könnten. Von insgesamt ca. 6000 Kölner Straßennamen werden nun sukzessive über 1200 Benennungen genauer unter die Lupe genommen. Eigens hierzu wurde ein Expert*innengremium, der Historische Beirat, aus renommierten stadt-externen Historikerinnen und Historikern zusammengestellt. Wissenschaftlich belegt und objektiv werden sie Expertisen erstellen und für jede Straße ein Votum aussprechen. Dabei kann es sich um eine Umbenennungsempfehlung handeln aber auch um den Vorschlag, anhand eines Erläuterungsschildes aufzuklären. Gemäß § 2 Abs. 1 Punkt 7.2 sind die Bezirksvertretungen in Abstimmung mit dem zentralen Namensarchiv zuständig für die Benennung und Umbenennung öffentlicher Einrichtungen des Bezirks (Straßen, Wege, Plätze, Schulen, Friedhöfe, Bäder u. a.). Demnach entscheidet entsprechend der Leitlinien der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung auch die jeweilige Bezirksvertretung, ob zu der möglichen Umbenennung einer Straße eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden soll. Gestaltungsspielraum (ggf. rechtliche Rahmenbedingungen) Die Kölner*innen sollen die Möglichkeit erhalten sich zu der möglichen Umbenennung der Straße zu positionieren und ihre Argumente für ein Für und Wider zu benennen. Die Ergebnisse der ÖB werden gemeinsam mit dem Gutachten des Historischen Beirats und der Beteiligung der Anwohner*innen der Bezirksvertretung Porz als Hilfe zur Entscheidungsfindung vorgelegt. Die Entscheidung, ob die Straße umbenannt wird, obliegt alleine der Bezirksvertretung Porz. Das Votum aus Öffentlichkeitsbeteiligung und Anwohner*innenbefragung ist für die Bezirksvertretung nicht bindend. 2 von 4 Erwartete Vorteile aus der Beteiligung Die Kölner*innen werden über die geplante Umbenennung informiert. Die vom Historischen Beirat verfassten Gutachten bieten den Kölner*innen die Möglichkeit sich mit den konkreten Argumenten, welche für und gegen eine Umbenennung sprechen zu befassen und diese nachzuvollziehen. Die Kölner*innen haben die Möglichkeit Ihre Einschätzung zu einer Umbenennung unter Angabe ihrer jeweiligen Perspektive zu äußern. II. Inhalte, Beteiligungsstufe und Zielgruppen Beteiligungsthema /-themen Welche Faktoren sprechen für oder gegen die Umbenennung der Straße? Hier:Ferdinand-Porsche-Straße in Köln-Porz-Eil Beteiligungsziel(e) Die Kölner*innen sollen die Komplexität einer Umbenennung nachvollziehen können und die Gründe, welche für eine Umbenennung sprechen, verstehen. Durch die Möglichkeit Ihre Einschätzung abzugeben und Berücksichtigung diese r, soll die Akzeptanz für die Entscheidung der Bezirksvertretung gestärkt werden. Beteiligungsstufe Anhörung/Beratung: Die Öffentlichkeit wird eingeladen, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Zielgruppen Anlieger*innen der Straße (Anwohner*innen sowie Gewerbe vor Ort) : Die Anlieger*innen werden seitens des zentralen Namensarchivs aufgefordert ihre Meinung zu einer Umbenennung mitzuteilen. Betroffene: Im Kontext der Abfrage des zentralen Namensarchivs werden grundsätzlich nur die Anlieger*innen kontaktiert. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sollen auch Bet roffene die Möglichkeit erhalten eine Rückmeldung zu der möglichen Umbenennung mitzuteilen. Unter Betroffenen werden Menschen verstanden, welche aufgrund ihrer Geschichte oder ihres Hintergrundes einen persönlichen Bezug zu dem aktuellen Namensgeber der St raße bzw. zu dem geschichtlichen Kontext haben. Initiativen / Vereine: Im Kontext der Abfrage des zentralen Namensarchivs werden grundsätzlich nur die Anlieger*innen kontaktiert. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sollen auch Initiativen, Vereine etc., welche sich mit der Thematik befassen, die Möglichkeit erhalten eine Rückmeldung zu der möglichen Umbenennung zu geben. Einrichtungen vor Ort (Schulen, Kitas etc.): Im Kontext der Abfrage des zentralen Namensarchivs werden grundsätzlich nur die Anlieger*innen kontaktiert. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sollen auch vor Ort ansässige Einrichtungen bzw. die Besucher*innen dieser die Möglichkeit erhalten eine Rückmeldung zu der möglichen Umbenennung mitzuteilen. 3 von 4 III. Ablauf der Beteiligung, Methoden und Kommunikationsmaßnahmen Die Beteiligung soll neben den direkten Anlieger*innen, deren Beteiligung nach den Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen verpflichtend ist, auch weiteren Betroffenen und Interessierten die Möglichkeit geben, ihre Meinung bezüglich einer Umbenennung mitzuteilen. Formate Analoge Beteiligung: - Postalische Beteiligung der Anlieger*innen (Anwohner*innen sowie Gewerbe vor Ort): durch das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster - Postkarten / Flyer Es sollen Postkarten erstellt werden, welche die Öffentlichkeit auf den Umbenennungsprozess und die Möglichkeit der Beteiligung aufmerksam machen. Diese enthalten einen QR-Code sowie einen Link zum städtischen Beteiligungsportal. Hier können die Menschen sowohl das Gutachten einsehen als auch eine Rückmeldung aus ihrer Perspektive verfassen. Zudem kann die Rückmeldung auf dem Flyer gegeben und dieser kostenfrei zurückgesendet werden. Digitale Beteiligung: - Online-Dialog auf dem Beteiligungsportal (meinungfuer.koeln) Auf einer Karte wird die Straße gekennzeichnet und das Gutachten des Historischen Beirats veröffentlicht. Die Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit ihre Meinung zu den Gutachten sowie Gründe, welche für oder gegen eine Umbenennung sprechen zu erfassen. Die Nutzer*innen sollen bei der Abgabe ihrer Meinung auch ihre Perspektive eintragen: Ich bin Anwohner*in Ich bin Betroffene*r aufgrund des persönlichen Hintergrundes Ich bin Mitglied einer Initiative / eines Vereins Ich besuche eine Einrichtung vor Ort (Schule, Kita etc.) Ich bin an der Thematik interessiert Kommunikationsmaßnahmen: Um die interessierte Öffentlichkeit auf das Thema aufmerksam zu machen, sind verschiedene Kommunikationswege vorgesehen: Analog - Plakate An den Eingängen / Enden der Straße sowie an wichtigen Orten vor Ort (bspw. dem Bezirksrathaus, öffentlichen Plätzen im unmittelbaren Umfeld) werden Plak aten 4 von 4 angebracht, welche auf den Umbenennungsprozess sowie die Möglichkeit der Beteiligung hinweisen. - Postkarten / Flyer Siehe oben Digital - E-Mail über Multiplikator*innenverteiler - Pressemitteilung IV. Evaluation Die Evaluation soll eine hilfreiche Untersuchung und Bewertung der Öffentlichkeitsbeteiligung und ihrer Formate sein. Ziel ist es, eine noch laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu verbessern, aus einer abgeschlossenen Öffentlichkeitsbeteiligung für zukünftige Verfahren zu lernen und generell die Beteiligungskultur in Köln zu professionalisieren und zu verbessern. Darüber hinaus gibt es projektspezifische Kriterien, anhand derer der Erfolg der Öffentlichkeitsbeteiligung gemessen werden kann. Diese richten sich nach den in Abschnitt 2 genannten Zielen: o Haben die eingesetzten Methoden ihre spezifischen Ziele erreicht? o Wurden die Zielgruppen erreicht und mobilisiert? o Inwieweit wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung als fairer Prozess wahrgenommen?
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Ferdinand-Porsche-Straße
- Brückenstraße 5
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1250/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 30.09.2024
- Erstellt
- 11.04.2024 14:50