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A-M/0006/2021

Bessere Kennzeichnung der Anliegerregelung für die Zufahrt in das Neubaugebiet südlicher Markweg

Antrag an die BV Mitte 10.06.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 24.08.2021, TOP 6.1

Antrag_A-M_0006_2021

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Ansehen

Antrag_A-M_0006_2021

1392 Zeichen

F
DP-Ratsfraktion 
Rothenburg 20/21 
48143 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email: fraktion@fdp-ms.de 
fdp-ms.de 
Müns
ter, 24.05.2021 
B
essere Kennzeichnung der Anliegerregelung für die Zufahrt in das Neubaugebiet 
Südlicher Markweg 
D
ie Bezirksvertretung Münster-Mitte möge beschließen: 
D
ie Verwaltung wird beauftragt, die An liegerregelung für die Zufahrt in das  Neubaugebiet 
Südlicher Markweg vom Schiffahrter Damm/Schleusenweg kommend besser kenntlich zu machen. 
Weiter wird die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Polizei die bestehende 
Anliegerregelung mit Hilfe verkehrskontrollierender Maßnahmen durchzusetzen. 
Be
gründung: 
Das Neubaugebiet Südlicher Markweg leidet unter Schleichverkehr,  der sich die Strecke vom 
Schiffahrter Damm zum Hohen Heckenweg erschließt. Zwar ist die Zufahrt zum Wohngebiet nur 
Anliegern gestattet, jedoch wird der in diese Richtung fließende Verkehr nur einmalig beim 
Abbiegen vom Schiffahrter Damm auf den Schleusenweg darauf hingewiesen. Eine deutlichere 
Beschilderung an der Einmündung des Markweg in den Schleusenweg ist geeignet klar 
aufzuzeigen, wer berechtigt ist den Markweg bis zu welcher Höhe zu befahren. Daher wird die 
Verwaltung aufgefordert eine unmissverständliche Beschilderung zu prüfen und umzusetzen. 
ge
z. 
Johannes Geist 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Antrag A-M/0006/2021

Beratungsverlauf (1)

24.08.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Markweg
  • Schiffahrter Damm
  • Schleusenweg
  • Rothenburg 20
  • Heckenweg

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Details

Aktenzeichen
A-M/0006/2021
Typ
Antrag an die BV Mitte
Datum
10.06.2021
Erstellt
10.06.2021 15:19