4178/2019
Lieferverkehr auf der Neusser Strasse
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
9151 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
V/57/572
Vorlagen-Nummer
4178/2019
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.01.2020
Lieferverkehr auf der Neusser Strasse
Mit Anfrage AN/1523/2018 vom 15.11.2018 schildert die SPD-Fraktion der BV 5 zum Lieferverkehr
auf der Neusser Straße folgende Feststellungen und stellt dazu die nachfolgend aufgeführten Fragen:
Das wirtschaftliche Zentrum von Nippes ist die Neusser Straße. Dort sind natürlich eine Vielzahl
von Einzelhändlern und Betriebe der Lebensmittelversorgung angesiedelt. Dies führt allerdings zu
einer erhebliche Belastung der Anwohner, welche insbesondere aufgrund des Lieferverkehrs in den
Morgen- und Abendstunden besteht.
Hierzu wurde bereits einmal die Verwaltung vor fast 10 Jahren zu einer entsprechenden Erhebung
aufgefordert. Ergebnisse oder gar Verbesserungen sind jedoch nicht festzustellen. Zudem rechtfertigt
der eingetretene Zeitablauf ein erneutes Befassen mit diesem Thema.
Der Lieferverkehr im oben dargestellten Raum hat stetig zugenommen. Dies geht einher mit sehr er-
heblichen Lärm-, Umwelt- und Verkehrsbelastungen der Anwohner. Selbstverständlich ist die Anliefe-
rung der Waren notwendig und auch das wirtschaftliche Zentrum muss funktionieren. Allerdings sind
die wechselseitigen Interessen der Beteiligten in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Zu-
nächst sollen die erforderlichen Daten erhoben werden und dann sollte eine gemeinsame Lösung mit
den Gewerbetreibenden und der Stadt erarbeitet werden.
Viele Beschwerden erreichten die SPD-Fraktion u.a., wenn die Anlieferung über die Rückseite der
Firmen, wie z.B. am Kaufhof geschieht. Es wurde beklagt, dass bereits morgens um 4 Uhr in der Frü-
he Lieferungen stattfinden. Hierbei werden meistens Hubwagen mit Metallrädern genutzt, die dem-
entsprechend Lärm machen.
Daher fragt die SPD-Fraktion nach:
1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung den Lärm zu reduzieren, bzw. welche Initiativen
wurden bisher unternommen?
2. Erlaubt die Gebietsausweisung im Block Gartenstraße /Florastraße (zwischen Bülowstraße und
Neusser Straße) / Yorckstraße (zwischen Blücherstraße und Florastraße) und Eichstraße (zwi-
schen Wilhelmstraße und Kuenstraße) /Kuenstraße den festgestellten Lieferverkehr in den Zeiten
ab 4 Uhr morgens ?
3. Wie wurde bislang die Einhaltung des Lärmschutzes überwacht?
4. Welche Maßnahmen zur Lärmverminderung sind in den Baugenehmigungen der Betriebe, deren
An- und Ablieferverkehr einschließlich der Müllentsorgung, vorgeschrieben?
5. Eignet sich das Versorgungszentrum Neusser Straße für die Einführung eines Pilotprojekts zum
Thema Lieferung mit Elektrofahrzeugen
Auf Nachfrage der Verwaltung ist durch die BV 5 mitgeteilt worden, dass sich die Anfrage auf die tat-
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sächlichen Auslieferungszeiten und die Art der Anlieferung bezieht. Mit Blick darauf beantwortet die
Verwaltung unter Beteiligung der Ämter 57, 63 und 66 die Fragen wie folgt:
1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung den Lärm zu reduzieren, bzw. welche
Initiativen wurden bisher unternommen?
Bei dem Nebeneinander von Gewerbe und Wohnen kommt es häufig zu Konflikten zwischen dem
Bedürfnis der Gewerbetreibenden, möglichst ungehindert ihr Gewerbe auszuüben, und dem Ru-
hebedürfnis der Anwohner.
Lieferlärm mit seinem oft regelmäßig wiederkehrenden Turnus ist durch die häufig anzutreffende
engräumige Nutzungsmischung zwischen Wohnen und Gewerbe ein besonderes Problem für Ge-
werbebetriebe und Einzelhandel sowie Anwohner.
Die Verwaltung hat in 2016 gemeinsam mit dem Fraunhofer Institut und einem Unternehmen aus
Lebensmittelhandel (Fa. REWE) die Nachtbelieferung mit geräuscharmen E-Fahrzeugen in dem
Pilotprojekt Geräuschlose Nachtlogistik (GeNaLog) im Kölner Stadtgebiet (rechtsrheinisch) getes-
tet.
Bereits in einer ersten Recherche vor dem eigentlichen Projektstart hat sich gezeigt, dass die Iden-
tifikation geeigneter Maßnahmen zur Geräuschminderung mit einer Vielzahl von technischen Ein-
zellösungen möglich sind und auch nachts (Lieferzeitfenster im Projekt war 22:00-24:00 Uhr) die
Richtwerte der TA Lärm bei strikter Anwendung der Maßnahmen eingehalten werden können.
Eine Marktübersicht sowie eine Standardisierung und gar Zertifizierung des erforderlichen ge-
räuscharmen Equipments gibt es allerdings in Deutschland derzeit nicht. Aus diesem Grunde ist
eine Festsetzung solcher technischen Lösungen in den Bau- und/oder Betriebsgenehmigungen
derzeit nicht möglich.
2. Erlaubt die Gebietsausweisung im Block Gartenstraße /Florastraße (zwischen Bülowstraße
und Neusser Straße) / Yorckstraße (zwischen Blücherstraße und Florastraße) und Eichstra-
ße (zwischen Wilhelmstraße und Kuenstraße) /Kuenstraße den festgestellten Lieferverkehr
in den Zeiten ab 4 Uhr morgens ?
Für die Belieferung von Handelsbetrieben gelten die Richtwerte der technischen Anleitung zum
Schutz gegen Lärm (TA-Lärm). Danach gelten verschiedene Immissionsrichtwerte für die unter-
schiedlichen Gebietsausweisungen zu Tag- und Nachtzeiten.
Grundsätzlich gilt die Einhaltung der Nachtzeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. In diesem Zeitraum
sind Lieferverkehr, Be- und Entladevorgänge sowie private Müllbelade- und –entsorgefahrten nicht
zulässig.
Davon abweichende Regelungen bedürfen einer genauen Prüfung in den Baugenehmigungsver-
fahren (s. auch Anmerkungen zu Frage Nr.4).
Darüber hinaus können im Einzelfall Anlieferungen in der Nachtzeit über eine Nachtarbeitsgeneh-
migung gemäß § 9 Absatz 2 Landes-Immissionsschutzgesetz zugelassen werden, wenn die Tätig-
keit im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten liegt.
In dem o.g. Bereich sind keine Nachtarbeitsgenehmigungen beantragt und erteilt.
3. Wie wurde bislang die Einhaltung des Lärmschutzes überwacht?
Soweit der Verwaltung konkrete Lärmbeschwerden über den Anlieferverkehr vorliegen, werden die
Beschwerden umgehend überprüft und gegebenenfalls ordnungsbehördliche Maßnahmen einge-
leitet. Bei Beschwerden über Lärm ist es wichtig, dass diese der Verwaltung unter Angabe des
konkreten Beschwerdegrundes, des betroffenen Grundstückes und – soweit möglich - des Verur-
sachers unmittelbar mitgeteilt werden.
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Aktuell liegen der Verwaltung keine Lärmbeschwerden über Anlieferungen, insbesondere auf der
Rückseite des Kaufhofs, vor.
4. Welche Maßnahmen zur Lärmverminderung sind in den Baugenehmigungen der Betriebe,
deren An- und Ablieferverkehr einschließlich der Müllentsorgung, vorgeschrieben?
In den jeweiligen Baugenehmigungsverfahren werden die vom Antragsteller mit der Betriebsbe-
schreibung beantragten Maßnahmen und Betriebszeiten durch die Verwaltung überprüft.
Die Baugenehmigungen der Betriebe enthalten die nach der Prüfung der Verwaltung rechtlich zu-
lässigen Maßnahmen und Betriebszeiten.
Hierzu zählen auch der An- und Ablieferverkehr einschließlich der Müllentsorgung.
Sollte der Betreiber von den in der Baugenehmigung beschriebenen Betriebszeiten abweichen
wollen, ist eine erneute Prüfung erforderlich. Eine Änderung ist nur in den rechtlich zulässigen
Rahmen möglich.
5. Eignet sich das Versorgungszentrum Neusser Straße für die Einführung eines Pilotprojekts
zum Thema Lieferung mit Elektrofahrzeugen
Im Rahmen der Umgestaltung der Neusser Straße werden die heutigen Ladezonen den Bedürfnis-
sen angepasst und neue Ladezonen bedarfsgerecht geschaffen.
Die Neusser Straße ist ebenso wie der Stadtteil Nippes generell geeignet für ein Pilotprojekt „E-
Anlieferung“. E-Lieferfahrzeuge verfügen mittlerweile über die entsprechenden Reichweiten, um
aus den jeweiligen Regionallagern auch die Innenstädte zu beliefern. Für die Logistikunternehmen
ist momentan die Verfügbarkeit der E-Fahrzeuge die große Herausforderung.
Im Rahmen verschiedener Facharbeitsgruppen zur innovativen Anlieferung wurden diese Konzep-
te seitens der Stadtverwaltung auch mit den einigen Paketdienstleistern diskutiert.
Derzeit werden für verschiedene Bezirke Flächen auf ihre Eignung für ein Pilotprojekt Mikrodepot
in Kombination mit einer Letzte-Meile-Belieferung mit E-Lastenrädern gesucht, so auch in Nippes.
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird ein Paketdienstleister im kommenden Jahr seine gesamte
Flotte zur Belieferung Kölns auf E-Fahrzeuge umstellen. Zwei weitere Paketdienstleister setzen
bereits heute E-Fahrzeuge auf einigen Zustelltouren ein.
Im Rahmen des Programms Smart City Cologne zeigt ein Teilprojekt, wie eine zukünftige SmartCi-
ty aussehen könnte, denn ein Teilstück der Neusser Straße wird zur Kölner Klimastraße. Dort wer-
den die wichtigsten Energieprojekte umgesetzt. Dabei werden alle Facetten des Klimaschutzes be-
rücksichtigt. Um eine regenerative Alternative zu fördern, wurden durch das Programm colognE-
mobil in und um Köln 122 Ladestationen für Elektroautos (TankE) installiert. Die zwei TankE-
Ladestationen (Laternenlader) auf der Neusser Straße sind seit einigen Monaten in Betrieb.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (9)
- Neusser Straße
- Bülowstraße
- Yorckstraße
- Eichstraße
- Blücherstraße
- Wilhelmstraße
- Gartenstraße
- Florastraße
- Kuenstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 4178/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 16.12.2019
- Erstellt
- 28.11.2019 17:54