Mandari Insight

AN/0814/2025

Änderungsantrag der SPD-Fraktion "Beschlussvorlage Nr. 0645/2025 Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren mit dem Arbeitstitel Passendale in Köln-Porz-Westhoven"

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 10.06.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 26.06.2025

Änderungsantrag SPD - Aufstellungsbeschluss zum BPlanverfahren Passendale_

· application/pdf

Ansehen

Änderungsantrag SPD - Aufstellungsbeschluss zum BPlanverfahren Passendale_

1768 Zeichen

Gleichlautend:  
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Sabine Stiller 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
 
SPD -Fraktion in der 
Bezirksvertretung Porz  
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln-Porz 
fon 0221. 221 97303 
fax 0221. 221 97304 
mail 
SPD-BV7@stadt-koeln.de  
web www.porzspd.de  
 
 
 
 
  Köln-Porz, 01.06.2025 
Änderungsantrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 
26.06.2025 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
 
wir bitten um Aufnahme des folgenden Änderungsantrags auf die Tagesordnung der 
nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Porz: 
 
Beschlussvorlage Nr. 0645/2025 
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren mit 
dem Arbeitstitel Passendale in Köln-Porz-Westhoven 
 
Bevor ein Beschluss über die Vorlage Nr. 0645/2025  gefasst wird, wird die 
Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob für die südöstlich der Porzer Ringstraße 
(Blickrichtung Rangierbahnhof) gelegene Fläche, die sich im Besitz des Bundes 
befindet, ein Vorkaufsrecht der Stadt Köln hinterlegt werden kann. 
Ziel ist die dauerhafte Sicherung der Fläche für den Gemeinbedarf der Stadt Köln. 
Hier ist insbesondere die Nutzung z.B. als Schulstandort (weiterführende Schule) 
oder für sportliche Aktivitäten zu prüfen. Die Bezirksvertretung Porz ist über das 
Ergebnis zu unterrichten.  
Begründung 
Die Stadt Köln sucht vielerorts Standorte für den Gemeinbedarf, wie z.B. für 
Schulen. Deshalb sollte das Gelände zuvorderst für den städtischen Bedarf gesichert 
werden.  Die Prüfung, ob ein Vorkaufsrecht der Stadt im Falle einer Veräußerung des 
Grundstücks eingetragen werden kann, ist deshalb sinnvoll. 
 
Jutta Komorowski     Bettina Jureck 
Fraktionsvorsitzende    Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Porzer Ringstraße
  • Friedrich-Ebert-Ufer 64

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/0814/2025
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
10.06.2025
Erstellt
10.06.2025 13:44