3132/2025
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parkplätze im Agnesviertel, Aktenzeichen 124/25
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Anlage 2 Antwortschreiben
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Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 124/25 29.10.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Parkplätze im Agnesviertel“, Aktenzeichen 124/25 Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 27.10.2025. Das Amt für nachhaltige Mobilitäts- entwicklung hat mir eine Stellungnahme zu Ihrer Eingabe vom 24.08.2025 zukommen lassen. Diese gebe ich Ihnen nachfolgend gerne weiter: „Einordnung der rechtlichen Situation Grundlage für die Frage, ob an einer Straße geparkt oder gehalten werden darf, ist § 12 Abs. 1 Nr. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO). Hier wird als Kriterium u.a. „enge“ Straßenstellen genannt. Was genau „eng“ bedeutet, haben verschiedene Gerichte ausgelegt. Grundsätzlich wurde sich erstmal an § 32 Abs. 1 StVZO (demnach der Zulassungs- ordnung für den Straßenverkehr) orientiert. Die allgemeine Höchstbreite für ein KFZ beträgt 2,55 Meter. Ausgehend von der maximalen Fahrzeugbreite hat die Rechtspre- chung einen zusätzlichen Abstand, der ein gefahrenloses Passieren und Befahren der Straße ermöglicht, von 0,50 Metern hinzugerechnet. Es wird daher empfohlen von einer ständigen Rechtsprechung und Literatur zu spre- chen, die von 3,05 Metern ausgeht. Im Einzelfall und im Hinblick auf die konkrete Situ- ation (z.B. Kurven, Ausfahrten etc.) kann davon auch nach oben abgewichen werden (d.h. die Straße muss breiter sein oder freibleiben), damit Einsatzfahrzeuge der Feuer- wehr, Rettungsfahrzeuge und Fahrzeuge zur Ver- und Entsorgung passieren können. Die Möglichkeit zu einer Unterschreitung der 3,05 Meter lässt sich hingegen weder aus dem Wortlaut der Vorschrift noch aus der Rechtsprechung ableiten. Es obliegt da- mit auch nicht einer Abwägungsentscheidung der Verwaltung, ob sie eine Fahrbahn- breite von 3,05 Meter gewährleistet, sondern nur, wie sie diese durch die Gestaltung Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 des Straßenraums gewährleistet. Der Ermessensspielraum, ob die Verwaltung han- delt, ist hier auf Null reduziert. „Eng ist eine Straßenstelle in der Regel, wenn der zur Durchfahrt insgesamt freiblei- bende Raum für ein Fahrzeug höchstzulässiger Breite (§ 32 I Nr. 1 StVZO) zuzüglich 50 cm Seitenabstand bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreichen würde, Bay NJW 60 1484, Dü NZV 90 201, VRS 98 299, Ha NZV 95 402, VG Mü NZV 91 88, VG Berlin NZV 98 224, ohne dass es dann auf die wirkliche Breite des behinderten Fahrzeugs ankommt, BGH VR 98 299. “ Grundlage des Verwaltungshandelns Die Verwaltung ist daher gesetzlich verpflichtet, in allen öffentlichen Straßen im Stadt- gebiet eine Mindestbreite der Fahrgasse sicherzustellen. Dies dient insbesondere der Erreichbarkeit durch Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge. Nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO ist das Halten (und Parken) an engen und unübersichtli- chen Straßenstellen verboten. Dieses Verbot gilt unabhängig davon, ob ein Haltever- bot beschildert ist oder nicht. Die Einhaltung dieser Vorgaben obliegt allen Fahrzeug- führenden. Eine enge Straßenstelle muss nicht als eine solche kenntlich gemacht wer- den. Engstellen, die von Feuerwehr und Rettungskräften explizit genannt worden sind und auch künftig genannt werden, genießen in der Bearbeitung durch die Verwaltung Prio- rität. Die Verwaltung ist bestrebt, hier unverzüglich Abhilfe zu leisten. Zukünftig wird es dazu eine rechtzeitige Information an die Haushalte geben.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Frau , unter der Telefonnum-mer 0221/221- , per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 3132/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.03.2026 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parkplätze im Agnesviertel, Aktenzeichen 124/25 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 3 weiteres Schreiben vom Petent
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Von: Gesendet: Dienstag, 3. Februar 2026 16:04 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Anfrage vom 27.10.2025- Ihre Antwort / Bürgereingabe nach § 24 GO- "Parkplätze im Agnesviertel", Aktenzeichen 124/25 Sehr geehrter Herr Höver, ich beziehe mich auf Ihre Antwort vom 30.10.2025 und das freundliche Telefonat mit Frau vom heutigen Tag. Kurz zum Sachverhalt: Es geht um die Streichung von Parklätzen in Agnes I und II im Sommer letzten Jahres. Nach einem ausgiebigen aber angenehmen Telefonat mit Frau (Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung ) von 10.11.2025 sind offenbar zwei Beweggründe maßgeblich für die Streichung der Parkplätze: Zum einen sind es Vorgaben zur Fahrbeinbreite damit Einsatzfahrzeuge möglich ungehindert Durchfahrt haben, zum anderen ist es der politische Wille zur Reduktion des Verkehrs in der Innenstadt (Masterplan Parken). Erster Beweggrund ist zwingend, letzteres unterliegt einem gestalterischen Spielraum. Ich will damit sagen, dass man Maßnahmen auf unterschiedliche Art und Weise umsetzen kann. Zum Ersten habe ich einige Straßenzüge nach den Vorgaben nachgemessen und habe hierbei in manchen Straßen keine Unterschreitung der geforderten Fahrbahnbreite erkennen können. Exemplarisch sei die Wevelinghovener Str. genannt. Ich bitte daher nochmals um örtliche Begehung und erneute Begutachtung der weggefallenen Parkplätze. Des Weiteren sollte eine Reduktion der Parkplätze immer angemessen und mit Augenmaß vorgenommen werden. Man kann nicht einfach eine große Anzahl an Parkplätzen – wir sprechen hier von ca. 200 Stück – auf einem Schlag streichen, ohne dabei Chaos zu verbreiten. Die Fahrzeuge sind ja damit nicht automatisch verschwunden. Die müssen ja irgendwo hin. Prüfen Sie bitte nochmals die Maßnahmen des vergangenen Sommers! Gerne bin ich auch bereit als Anwohner bei der Verkehrsreduktion konstruktiv mitzuwirken. Binden Sie den Bürger mit ein! Gruß aus dem Agnesviertel
Anlage 1 Eingabe
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Sonntag, 24. August 2025 12:45 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 24.08.2025 12:44:49 an Sie geschickt Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren, seit einigen Wochen wurde eine erhebliche Anzahl an Parkplätzen im Bereich des Agnesviertels gestrichen. Dies geschah a) ohne Beteiligung der Bewohner in den betroffenen Vierteln b) ohne vorherige Vorlaufzeit, damit sich die Betroffenen darauf einstellen können. Das zeugt von schlechter Politik mit schlechter Umsetzung. Bei allem Verständnis für eine verkehrsreduzierte Stadt, sollte eine Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Die Belange der Betroffenen wurden nicht berücksichtigt. Durch das Streichen von Parkplätzen sind die Fahrzeuge ja nicht automatisch weg. Es gibt Menschen, die sind auf das Auto angewiesen. Es wird von der Politik erwartet, dass Berufstätige bereit sein sollen, weite Fahrwege zur Arbeit in Kauf zu nehmen. Soll die Alternative sein, dass die bereits jetzt schon überlastete ÖPNV und die Bahn noch mehr belastet werden? Ich rege gem. § 24 GO NRW an die Parkflächen wieder für alle Anwohner nutzbar zu machen und im Ausschuss nochmals zu prüfen, inwiefern eine Streichung der Parkflächen überhaupt sinnvoll und nötig ist. Ich weise darauf hin, dass die Argumentation, Löschfahrzeuge könnten aufgrund der Breite der Fahrbahn nicht zum Einsatzort gelangen, fragwürdig ist. Wie soll es denn dann in der Altstadt sein, wo die Gassen noch enger sind. Sollen die Häuser dort abgerissen werden? Ist es nicht so, dass die Hersteller von Sonderfahrzeugen bedarfsorientiert entsprechende Löschfahrzeuge ausliefern? Ich weise auf folgende Punkte hin: Es wurde in der Wevelinghovener Str. der gesamte rechte Parkraum (längs der Fahrbahn) gestrichen, obgleich weiterhin Bäume die Fahrbahn einengen. Mit anderen Worten, der Wegfall der Parkplätze führt hier nicht zu einer Verbreitung der Fahrbahn. (Bitte nicht dahin gehend verstehen, dass die Bäume gefällt werden sollen. Es soll lediglich die Fragwürdigkeit der Maßnahme an dieser Stelle verdeutlichen.) Mein Appell: Nehmen Sie die Regelung zurück! Beraten Sie über andere Maßnahmen, die vielleicht weniger negative Auswirkungen für die Allgemeinheit haben (nur ein Fahrzeug pro Haushalt, Kontingentsbeschränkungen für einzelne Viertel, etc.) Die rechtliche Umsetzbarkeit müsste geprüft werden. Beziehen Sie bei den Planungen die Bürger mehr ein! Planen Sie in der richtigen Reihenfolge: erst nach und nach Fahrzeuge reduzieren, dann Parkplätze umfunktionieren! Gruß aus dem Agnesviertel
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3132/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 02.03.2026
- Erstellt
- 06.11.2025 08:40