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3132/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parkplätze im Agnesviertel, Aktenzeichen 124/25

Mitteilung BV 02.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 12.03.2026, TOP 8.15

Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

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Anlage 3 weiteres Schreiben vom Petent

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

4705 Zeichen

Seite 1/2 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau 
T: 0221 221-
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Herrn 
 
Ihr Schreiben 
Mein Zeichen Datum 
124/25 29.10.2025 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Parkplätze im Agnesviertel“, Aktenzeichen 
124/25  
Sehr geehrter Herr   , 
vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 27.10.2025. Das Amt für nachhaltige Mobilitäts-
entwicklung hat mir eine Stellungnahme zu Ihrer Eingabe vom 24.08.2025 zukommen 
lassen. Diese gebe ich Ihnen nachfolgend gerne weiter: 
„Einordnung der rechtlichen Situation 
Grundlage für die Frage, ob an einer Straße geparkt oder gehalten werden darf, ist § 
12 Abs. 1 Nr. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO). Hier wird als Kriterium u.a. „enge“ 
Straßenstellen genannt. Was genau „eng“ bedeutet, haben verschiedene Gerichte 
ausgelegt. 
Grundsätzlich wurde sich erstmal an § 32 Abs. 1 StVZO (demnach der Zulassungs-
ordnung für den Straßenverkehr) orientiert. Die allgemeine Höchstbreite für ein KFZ 
beträgt 2,55 Meter. Ausgehend von der maximalen Fahrzeugbreite hat die Rechtspre-
chung einen zusätzlichen Abstand, der ein gefahrenloses Passieren und Befahren der 
Straße ermöglicht, von 0,50 Metern hinzugerechnet. 
Es wird daher empfohlen von einer ständigen Rechtsprechung und Literatur zu spre-
chen, die von 3,05 Metern ausgeht. Im Einzelfall und im Hinblick auf die konkrete Situ-
ation (z.B. Kurven, Ausfahrten etc.) kann davon auch nach oben abgewichen werden 
(d.h. die Straße muss breiter sein oder freibleiben), damit Einsatzfahrzeuge der Feuer-
wehr, Rettungsfahrzeuge und Fahrzeuge zur Ver- und Entsorgung passieren können. 
Die Möglichkeit zu einer Unterschreitung der 3,05 Meter lässt sich hingegen weder 
aus dem Wortlaut der Vorschrift noch aus der Rechtsprechung ableiten. Es obliegt da-
mit auch nicht einer Abwägungsentscheidung der Verwaltung, ob sie eine Fahrbahn-
breite von 3,05 Meter gewährleistet, sondern nur, wie sie diese durch die Gestaltung 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

Seite 2/2 
des Straßenraums gewährleistet. Der Ermessensspielraum, ob die Verwaltung han-
delt, ist hier auf Null reduziert. 
„Eng ist eine Straßenstelle in der Regel, wenn der zur Durchfahrt insgesamt freiblei-
bende Raum für ein Fahrzeug höchstzulässiger Breite (§ 32 I Nr. 1 StVZO) zuzüglich 
50 cm Seitenabstand bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreichen würde, Bay NJW 60 
1484, Dü NZV 90 201, VRS 98 299, Ha NZV 95 402, VG Mü NZV 91 88, VG Berlin 
NZV 98 224, ohne dass es dann auf die wirkliche Breite des behinderten Fahrzeugs 
ankommt, BGH VR 98 299. “ 
Grundlage des Verwaltungshandelns 
Die Verwaltung ist daher gesetzlich verpflichtet, in allen öffentlichen Straßen im Stadt-
gebiet eine Mindestbreite der Fahrgasse sicherzustellen. Dies dient insbesondere der 
Erreichbarkeit durch Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge. 
Nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO ist das Halten (und Parken) an engen und unübersichtli-
chen Straßenstellen verboten. Dieses Verbot gilt unabhängig davon, ob ein Haltever-
bot beschildert ist oder nicht. Die Einhaltung dieser Vorgaben obliegt allen Fahrzeug-
führenden. Eine enge Straßenstelle muss nicht als 
eine solche kenntlich gemacht wer-
den. 
Engstellen, die von Feuerwehr und Rettungskräften explizit genannt worden sind und 
auch künftig genannt werden, genießen in der Bearbeitung durch die Verwaltung Prio-
rität. Die Verwaltung ist bestrebt, hier unverzüglich Abhilfe zu leisten. Zukünftig wird es 
dazu eine rechtzeitige Information an die Haushalte geben.“  
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Frau   , unter der Telefonnum-mer 
0221/221-   , per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de. 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt 
zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be-
zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Mitteilung BV

873 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3132/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.03.2026 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parkplätze im Agnesviertel, 
Aktenzeichen 124/25 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 3 weiteres Schreiben vom Petent

2053 Zeichen

Von:   
Gesendet:  Dienstag, 3. Februar 2026 16:04 
An:  02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff:  Anfrage vom 27.10.2025- Ihre Antwort / Bürgereingabe nach § 24 GO- "Parkplätze im 
Agnesviertel", Aktenzeichen 124/25 
 
 
Sehr geehrter Herr Höver, 
 
ich beziehe mich auf Ihre Antwort vom 30.10.2025 und das freundliche Telefonat mit Frau     vom 
heutigen Tag. Kurz zum Sachverhalt: Es geht um die Streichung von Parklätzen in Agnes I und II im 
Sommer letzten Jahres. 
 
Nach einem ausgiebigen aber angenehmen Telefonat mit Frau     (Amt für nachhaltige 
Mobilitätsentwicklung ) von 10.11.2025 sind offenbar zwei Beweggründe maßgeblich für die 
Streichung der Parkplätze: 
Zum einen sind es Vorgaben zur Fahrbeinbreite damit Einsatzfahrzeuge möglich ungehindert 
Durchfahrt haben, zum anderen ist es der politische Wille zur Reduktion des Verkehrs in der 
Innenstadt (Masterplan Parken). Erster Beweggrund ist zwingend, letzteres unterliegt einem 
gestalterischen Spielraum. Ich will damit sagen, dass man Maßnahmen auf unterschiedliche Art und 
Weise umsetzen kann. 
 
Zum Ersten habe ich einige Straßenzüge nach den Vorgaben nachgemessen und habe hierbei in 
manchen Straßen keine Unterschreitung der geforderten Fahrbahnbreite erkennen können. 
Exemplarisch sei die Wevelinghovener Str. genannt. Ich bitte daher nochmals um örtliche Begehung 
und erneute Begutachtung der weggefallenen Parkplätze. 
 
Des Weiteren sollte eine Reduktion der Parkplätze immer angemessen und mit Augenmaß 
vorgenommen werden. Man kann nicht einfach eine große Anzahl an Parkplätzen – wir sprechen hier 
von ca. 200 Stück – auf einem Schlag streichen, ohne dabei Chaos zu verbreiten. Die Fahrzeuge sind 
ja damit nicht automatisch verschwunden. Die müssen ja irgendwo hin. Prüfen Sie bitte nochmals die 
Maßnahmen des vergangenen Sommers! 
 
Gerne bin ich auch bereit als Anwohner bei der Verkehrsreduktion konstruktiv mitzuwirken. Binden 
Sie den Bürger mit ein! 
 
Gruß aus dem Agnesviertel

Anlage 1 Eingabe

2940 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Sonntag, 24. August 2025 12:45 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 24.08.2025 
12:44:49 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
seit einigen Wochen wurde eine erhebliche Anzahl an Parkplätzen im Bereich des 
Agnesviertels gestrichen. Dies geschah 
a) ohne Beteiligung der Bewohner in den betroffenen Vierteln 
b) ohne vorherige Vorlaufzeit, damit sich die Betroffenen darauf einstellen können. 
 
Das zeugt von schlechter Politik mit schlechter Umsetzung. Bei allem Verständnis für eine 
verkehrsreduzierte Stadt, sollte eine Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Die Belange der 
Betroffenen wurden nicht berücksichtigt. Durch das Streichen von Parkplätzen sind die 
Fahrzeuge ja nicht automatisch weg. Es gibt Menschen, die sind auf das Auto angewiesen. 
Es wird von der Politik erwartet, dass Berufstätige bereit sein sollen, weite Fahrwege zur 
Arbeit in Kauf zu nehmen. Soll die Alternative sein, dass die bereits jetzt schon überlastete 
ÖPNV und die Bahn noch mehr belastet werden? 
 
Ich rege gem. § 24 GO NRW an die Parkflächen wieder für alle Anwohner nutzbar zu 
machen und im Ausschuss nochmals zu prüfen, inwiefern eine Streichung der Parkflächen 
überhaupt sinnvoll und nötig ist. 
Ich weise darauf hin, dass die Argumentation, Löschfahrzeuge könnten aufgrund der Breite 
der Fahrbahn nicht zum Einsatzort gelangen, fragwürdig ist. Wie soll es denn dann in der 
Altstadt sein, wo die Gassen noch enger sind. Sollen die Häuser dort abgerissen werden? Ist 
es nicht so, dass die Hersteller von Sonderfahrzeugen bedarfsorientiert entsprechende 
Löschfahrzeuge ausliefern? 
 
Ich weise auf folgende Punkte hin: 
Es wurde in der Wevelinghovener Str. der gesamte rechte Parkraum (längs der Fahrbahn) 
gestrichen, obgleich weiterhin Bäume die Fahrbahn einengen. Mit anderen Worten, der 
Wegfall der Parkplätze führt hier nicht zu einer Verbreitung der Fahrbahn. (Bitte nicht dahin 
gehend verstehen, dass die Bäume gefällt werden sollen. Es soll lediglich die Fragwürdigkeit 
der Maßnahme an dieser Stelle verdeutlichen.) 
 
Mein Appell: 
Nehmen Sie die Regelung zurück! Beraten Sie über andere Maßnahmen, die vielleicht 
weniger negative Auswirkungen für die Allgemeinheit haben (nur ein Fahrzeug pro Haushalt, 
Kontingentsbeschränkungen für einzelne Viertel, etc.) Die rechtliche Umsetzbarkeit müsste 
geprüft werden. Beziehen Sie bei den Planungen die Bürger mehr ein! 
Planen Sie in der richtigen Reihenfolge: erst nach und nach Fahrzeuge reduzieren, dann 
Parkplätze umfunktionieren! 
 
Gruß aus dem Agnesviertel

Beratungsverlauf (1)

12.03.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 8.15 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3132/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
02.03.2026
Erstellt
06.11.2025 08:40