2956/2017
"Rondorf Nord-West" in Köln - Rondorf; Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage 4 Auszug Beschlussprotokoll Stadtentwicklungsausschuss 09.11.2017
2853 Zeichen
Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23148 Fax : (0221) 221-24088 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 10.11.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 28. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 09.11.2017 öffentlich 10.6 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durch- führung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: "Rondorf Nord-West" in Köln - Rondorf 2956/2017 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet nordwestlich des Stadtteils Rondorf, südlich der Autobahn A4, westlich des Weißdornwegs, nördlich der Kapellenstraße und östlich der Hu- sarenstraße—Arbeitstitel: : "Rondorf Nord-West" in Köln - Rondorf — aufzu- stellen mit dem Ziel, Wohnbebauung in Form von Geschosswohnungsbau und Einzelhäusern mit bis zu 1.000 Wohneinheiten sowie Infrastruktureinrichtun- gen festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: "Rondorf Nord-West" in Köln - Rondorf— zur Kenntnis; 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 3 (moderierte Abendveranstaltung); 4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Rodenkirchen ohne Einschränkung zustimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig –bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion- zugestimmt. Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AN/1621/2017 Der Beschlussvorschlage der Verwaltung wird um Punkt 5. Ergänzt und lautet wie folgt: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet nordwestlich des Stadtteils Rondorf, südlich der Autobahn A4, westlich des Weißdornwegs, nördlich der Kapellenstraße und östlich der Hu- sarenstraße—Arbeitstitel: : "Rondorf Nord-West" in Köln - Rondorf — aufzu- stellen mit dem Ziel, Wohnbebauung in Form von Geschosswohnungsbau und Einzelhäusern mit bis zu 1.000 Wohneinheiten sowie Infrastruktureinrichtun- gen festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: "Rondorf Nord- West" in Köln - Rondorf— zur Kenntnis; 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-satz 1 BauGB nach Modell 3 (moderierte Abendveranstaltung); 4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Rodenkirchen ohne Einschränkung zustimmt. 5. Das weitere Verfahren, insbesondere die frühzeitige Öffentlichkeitsbetei- ligung wird solange nicht fortgeführt, bis die Kosten-/Nutzenanalyse der 4. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn vorliegt und der Kosten- /Nutzungsfaktor > 1 ist. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich –gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion- zuge- stimmt.
Anlage 7 geänderter Planbereich
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Mine Anlage 7 Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes Rondorf Nord- West in Köln-Rondorf Maßstab 1: 10000 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu 100 0 200 400 diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 5 BV 2 Auszug Protokoll Sitzung 2017-11-13
7272 Zeichen
Ge
schäftsführung
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
Frau Paßmann
Telefon: (0221) 221- 92313
Fax : (0221) 221-92318
E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de
Datum: 16.11.2017
Auszug
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung
Rodenkirchen vom 13.11.2017
öffentlich
9.1.4 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: "Rondorf Nord-West" in Köln - Rondorf
2956/2017
Die CDU
-Fraktion stellt einen Ergänzungsantrag mit folgenden Punkten, die SPD-
Fraktion und die FDP-Fraktion treten bei – die CDU stimmt zu:
I. Gemäß BV-Beschluss vom 25.04.2016 möge die Verwaltung vor der frühzeiti-
gen Öffentlichkeitsbeteiligung erste Lösungsansätze und Zeitplä-
ne präsentieren für:
1. eine Nord-West-Entlastungsstraße von der Rodenkirchener Straße bis zur
Bödingerstraße.
2. eine starke Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Rodenkirchener
Straße und Rondorfer Hauptstraße durch verkehrsberuhigenden Maßnahmen
3. das Einrichten von Fahrradverbindungen von Rondorf in die Richtungen Im-
mendorf/Godorf/ Sürth, Meschenich, Höningen, Raderthal, Hahnwald/ Rodenkir-
chen.
II. Gem
äß BV-Beschluss vom 20.02.2017 möge die Verwaltung vor der frühzei-
tigen Öffentlichkeitsbeteiligung erste Lösungsansätze und Zeitplä-
ne präsentieren für:
die Sicherstellung von Breitbandausbau mit Glasfasertechnik
III. Ge
mäß BV-Beschluss vom 20.03.2017 möge die Verwaltung vor der frühzei-
tigen Öffentlichkeitsbeteiligung erste Lösungsansätze und Zeitplä-
ne präsentieren für:
1. eine Ertüchtigung der Straßenkreuzung Friedrich-Ebert-Straße / Am Forstbo-
Anlage 5
tanischen Garten
2. eine Ertüchtigung der Straßenkreuzung Militärringstraße/ Am Wasserwerks-
wäldchen
IV. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fordert die Verwaltung auf, einen Pro-
jektverantwortlichen zur zeitgleichen Steuerung der Projektteile zu benennen.
Herr Homann übernimmt wieder die Sitzungsleitung um 20:07 Uhr.
Herr Homann lässt auf Basis des Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses
vom 09.11.2017 über die Änderung der Ziffer 5 wie folgt abstimmen:
1. Beschluss:
Die Ziffer 5 der Vorlage 2956/2017 auf Basis des Beschlusses des Stadtent-
wicklungsausschusses vom 09.11.2017 soll wie folgt geändert werden:
Das weitere Verfahren, insbesondere Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteili-
gung wird solange nicht durchgeführt fortgeführt, bis die Kosten-
/Nutzenanalyse der 4. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn vorliegt durchge-
führt und der Kosten-/Nutzungsfaktor unter Einbeziehung der Planung > 1
ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der Stimmen der Fraktion Die Grünen und des
Herrn Ilg zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Küpper, Herr Bronisz, Frau Bussmann)
Danach lässt Herr Homann über den Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion, der SPD-
Fraktion und der FDP-Fraktion abstimmen.
2. Beschluss:
Die Vorlage 2956/2017 soll auf Basis des Beschlusses des Stadtentwick-
lungsausschusses vom 09.11.2017 wie folgt ergänzt werden:
I. Gemäß BV-Beschluss vom 25.04.2016 möge die Verwaltung vor der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erste Lösungsansätze und Zeit-
pläne präsentieren für:
1. eine Nord-West-Entlastungsstraße von der Rodenkirchener Straße bis zur
Bödingerstraße.
2. eine starke Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Rodenkirchener
Straße und Rondorfer Hauptstraße durch verkehrsberuhigenden Maßnahmen
3. das Einrichten von Fahrradverbindungen von Rondorf in die Richtungen
Immendorf/Godorf/ Sürth, Meschenich, Höningen, Raderthal, Hahnwald/ Ro-
denkirchen.
II. Gemäß BV-Beschluss vom 20.02.2017 möge die Verwaltung vor der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erste Lösungsansätze und Zeit-
pläne präsentieren für:
die Sicherstellung von Breitbandausbau mit Glasfasertechnik
III. Gemäß BV-Beschluss vom 20.03.2017 möge die Verwaltung vor der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erste Lösungsansätze und Zeit-
pläne präsentieren für:
1. eine Ertüchtigung der Straßenkreuzung Friedrich-Ebert-Straße / Am Forst-
botanischen Garten
2. eine Ertüchtigung der Straßenkreuzung Militärringstraße/ Am Wasser-
werkswäldchen
IV. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fordert die Verwaltung auf, einen
Projektverantwortlichen zur zeitgleichen Steuerung der Projektteile zu
benennen.
So dann lässt Herr Homann über die geänderte/ergänzte Gesamtvorlage abstimmen.
3. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss fol-
genden geänderten und ergänzten Beschluss auf Basis seiner Beschlussfassung
vom 09.11.2017 zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan
für das Gebiet nordwestlich des Stadtteils Rondorf, südlich der Autobahn A4,
westlich des Weißdornwegs, nördlich der Kapellenstraße und östlich der Hu-
sarenstraße— Arbeitstitel: : "Rondorf Nord-West" in Köln - Rondorf — aufzu-
stellen mit dem Ziel, Wohnbebauung in Form von Geschosswohnungsbau und
Einzelhäusern mit bis zu 1.000 Wohneinheiten sowie Infrastruktureinrichtun-
gen festzusetzen;
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: "Rondorf Nord- West"
in Köln - Rondorf— zur Kenntnis;
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 BauGB nach Modell 3 (moderierte Abendveranstaltung);
4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Rodenkirchen
ohne Einschränkung zustimmt.
5. Das weitere Verfahren, insbesondere Die frühzeitige Öffentlichkeitsbetei-
ligung wird solange nicht durchgeführt fortgeführt, bis die Kosten-
/Nutzenanalyse der 4. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn vorliegt durchge-
führt und der Kosten-/Nutzungsfaktor unter Einbeziehung der Planung > 1
ist.
6.
6.1 Gemäß BV-Beschluss vom 25.04.2016 möge die Verwaltung vor der frühzei-
tigen Öffentlichkeitsbeteiligung erste Lösungsansätze und Zeitplä-
ne präsentieren für:
1. eine Nord-West-Entlastungsstraße von der Rodenkirchener Straße bis zur
Bödingerstraße.
2. eine starke Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Rodenkirchener
Straße und Rondorfer Hauptstraße durch verkehrsberuhigenden Maßnahmen
3. das Einrichten von Fahrradverbindungen von Rondorf in die Richtungen Im-
mendorf/Godorf/ Sürth, Meschenich, Höningen, Raderthal, Hahnwald/ Rodenkir-
chen.
6.2. Gemäß BV-Beschluss vom 20.02.2017 möge die Verwaltung vor der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erste Lösungsansätze und Zeitplä-
ne präsentieren für:
die Sicherstellung von Breitbandausbau mit Glasfasertechnik
6.3 Gemäß BV-Beschluss vom 20.03.2017 möge die Verwaltung vor der frühzei-
tigen Öffentlichkeitsbeteiligung erste Lösungsansätze und Zeitplä-
ne präsentieren für:
1. eine Ertüchtigung der Straßenkreuzung Friedrich-Ebert-Straße / Am Forstbo-
tanischen Garten
2. eine Ertüchtigung der Straßenkreuzung Militärringstraße/ Am Wasserwerks-
wäldchen
6.4 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fordert die Verwaltung auf, einen Pro-
jektverantwortlichen zur zeitgleichen Steuerung der Projektteile zu benennen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung von Herrn Ilg zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Küpper, Herr Bronisz, Frau Bussmann)
Anlage 2
19635 Zeichen
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A N L A G E 2
Erläuterungen zum städtebaulichen Plankonzept
Arbeitstitel: Rondorf Nord-West
1. Anlass und Ziel der Planung
1.1 Anlass der Planung
Die Stadt Köln gehört zu einer der Wachstumsregionen in Nordrhein-Westfalen. Zur Gewährleis-
tung einer angemessenen Wohnungsversorgung für alle Bevölkerungsgruppen ist es daher dringli-
ches Ziel der Stadtentwicklung, ausreichend neue Wohnungen zu schaffen. Um den hohen Bedarf
an Wohnungen decken zu können, soll im Ortsteil Köln Rondorf neuer Wohnraum geschaffen wer-
den, der durch eine Arrondierung der vorhandenen Siedlung erfolgen soll.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Rondorf im Stadtbezirk Rodenkirchen und stellt sich im
Bestand überwiegend als landwirtschaftlich genutzte Fläche dar. Im Flächennutzungsplan (FNP)
ist das Plangebiet zum großen Teil als Wohnbaufläche dargestellt.
Die AMELIS Projektentwicklungs GmbH Co. KG mit Sitz in Köln, Oskar-Jäger-Straße 173, beab-
sichtigt, die Fläche zu Wohnbauland zu entwickeln. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt
auf der Grundlage es städtebaulichen Plankonzeptes des Büros `West 8 Urban Design & Lands-
cape Architecture`, Rotterdam.
Zur Umsetzung der Planungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
1.2 Ziel der Planung
Durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die Umsetzung eines Neubaugebietes mit circa 1000 Wohneinheiten geschaffen werden. Mit
der Entwicklung des Wohnquartieres kann ein Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung an Einfami-
lienhäusern und Wohnungen im geförderten Geschosswohnungsbau geleistet werden.
Es ist geplant, verschiedene Wohnquartiere zu entwickeln und 30% der neuen Wohneinheiten als
öffentlich geförderte Wohnungen zu errichten. Gleichzeitig soll die Entwicklung des Stadtteils Ron-
dorf über die geplanten Infrastruktureinrichtungen und Verkehrsmaßnahmen gestärkt werden.
2. Erläuterungen zum Plangebiet
2.1 Abgrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet ist cira 7 ha groß und befindet sich im Nordwesten des Stadtteils Rondorf.
Die Fläche wird begrenzt durch:
• die Autobahn A 4 im Norden
• die Husarenstraße im Westen
• den Weißdornweg im Osten
• die Kapellenstraße im Süden
Der nördliche Teilbereich des Plangebietes umfasst eine im Flächennutzungsplan dargestellte
Vorhalteflächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Land-
schaft sowie Teile des bestehenden Baggersees.
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Die `St. George‘s School` mit der nördlich geplanten Sportplatzanlage sowie die östlich angren-
zenden Wohnparzellen sind aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes ausgenommen. Der
Büchel- und Johanneshof sind ebenfalls nicht Teil des Geltungsbereichs.
2.2 Vorhandene Struktur, Bebauung, Begrünung
Das Plangebiet weist ein überwiegend flaches Gelände auf und ist hauptsächlich durch eine land-
wirtschaftliche Nutzung geprägt. Das Plangebiet ist nahezu unbebaut. Im nördlichen Teil der Flä-
che befindet sich ein mit Waldstrukturen umwachsener Kiesgrubensee.
2.3 Umgebung
Süd-westlich schließt die Bebauung des Ortsteils Rondorf an. In fußläufiger Entfernung befindet
sich der Ortsmittelpunkt mit Geschäften des kurzfristigen Bedarfs.
Nördlich des Plangebiets verläuft die Autobahn A 4. Südlich der Fläche befinden sich zwei Gebäu-
dedenkmäler, die Hofanlagen Büchelhof, Kapellenstraße 22-24 und Johannishof, Kapellenstraße
28 sowie die englische Schule `St. Georg School`. Westlich des Gebietes liegt eine Kleingartenan-
lage.
2.4 Erschließung
Das Plangebiet wird über den westlich gelegenen Weißdornweg und die südlich gelegene Kapel-
lenstraße erschlossen. Über den Weißdornweg besteht eine direkte Anbindung an das regionale
und überregionale Straßenverkehrsnetz. Die nahe gelegene Autobahnen A 4 und A 555 sind in
wenigen Fahrminuten erreichbar.
Rondorf ist mit zwei Buslinien an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen. Mehrere
Haltestellen befinden sich auf der Kapellen- und Rodenkirchener Straße sowie auf dem Weiß-
dornweg. Die Fahrzeit zum Kölner Hbf beträgt ab Köln Rondorf rund 40 Minuten. Ein Anschluss an
das KVB-Schienennetz besteht nicht.
2.5 Soziale Infrastruktur
Die Planung sieht vor, folgende Infrastruktureinrichtungen zu integrieren:
eine Grundschule für circa 350 Schüler
eine weiterführende Schule für circa 900 Schüler
zwei 4-gruppige Kindertagesstätten,
eine 6-gruppige Kindertagesstätte
ein Wohnheim für Senioren
Flächen für Spielplätze und Jugendeinrichtungen
2.6 Planungsrechtliche Situation
Für den Bereich des Plangebietes besteht kein rechtsgültiger Bebauungsplan. Planungsrechtlich
ist die Fläche aktuell dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen.
3. Planungsvorgaben
3.1 Regionalplan
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln ist das Plangebiet
überwiegend als `Allgemeiner Siedlungsbereich` (ASB) sowie ein sehr geringfügiger Teil im Wes-
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ten als `Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche` dargestellt. Überlagert wird der gesamte Bereich
mit der Freiraumfunktion des Grundwasser- und Gewässerschutzes. Die Fläche mit der Darstel-
lung des `Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereiches` wird darüber hinaus überlagert durch die
Freiraumfunktionen `Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung` sowie `Regionaler
Grünzug`. Durch das Plangebiet verläuft darüber hinaus auch eine Bedarfsplanmaßnahme ohne
räumliche Festlegung für Schienenwege für den überregionalen und regionalen Verkehr.
Da sich die Darstellung `Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche` nur auf marginale Bereiche des
Regionalplanes bezieht und dieser nicht parzellenscharf ist, kann davon ausgegangen werden,
dass die Planung den Zielen der Regionalplanung entspricht.
3.2 Flächennutzungsplan (FNP)
Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln wird das Plangebiet für den Bereich der geplanten Sied-
lungserweiterung überwiegend als Wohnbaufläche mit zwei Signets für Kindereinrichtungen sowie
jeweils ein Signet für eine Alteneinrichtung sowie für eine Schule dargestellt.
Die nördlich und südwestlich der Wohnbaufläche dargestellten Grünflächen und Flächen für Maß-
nahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden zum Teil für die Siedlungserweite-
rung ebenfalls als Wohnbauflächen entwickelt. Aus diesem Grund ist parallel zum Bebauungsplan-
verfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfah-
ren vorzunehmen.
3.3 Landschaftsplan
Der überwiegende Bereich des Plangebietes liegt im Landschaftsschutzgebiet L 18: Freiräume um
Meschenich, Immendorf und Rondorf.
Das Landschaftsschutzgebiet wurde aufgrund der nachstehenden Punkte festgesetzt:
zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbeson-
dere durch Sicherung, Entwicklung und Verbindung von naturnahen Lebensräumen für
Pflanzen und Tiere in dem durch Kiesabgrabungen stark geschädigten Landschaftsraum
wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, insbesondere zur Erhal-
tung des ländlichen Charakters der Ortsränder als Rest der bäuerlichen Kulturlandschaft
und prägender geologischer Strukturen
wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung im ländlichen Raum
Mit Inkrafttreten des zukünftigen Bebauungsplanes treten die widersprechenden Festsetzungen
des Landschaftsplanes außer Kraft, sofern sie den Festsetzungen des Bebauungsplanes wider-
sprechen.
3.4 Wasserschutzgebiet
Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III des Wasserschutzgebietes Hochkirchen. Die
Vorgaben der Wasserschutzzonen-Verordnung für die Wasserschutzzone III sind im weiteren Be-
bauungsplanverfahren abzuklären und ggf. als Hinweis in den Bebauungsplan aufzunehmen.
3.5 Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHK) der Stadt Köln aus dem Jahr 2010 sieht für den
zentralen Siedlungsbereich der Ortslage Rondorf (Rodenkirchener Straße und Kapellenstraße) ein
Nahversorgungszentrum (NVZ) vor. Laut EHK soll das vorhandene Nahversorgungsangebot über
einen Lebensmittelvollversorger ergänzt werden. Mit dem vorliegenden Plankonzept wird die An-
siedlung von Geschäften und Dienstleistungseinheiten im Bereich der ortsnah geplanten Stadt-
bahnhaltestelle ermöglicht. Städtebauliches Ziel ist, ein Quartier mit einer urbane Mischung zu
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entwickeln und eine reine `Schlafstadt` zu vermeiden. Die Ansiedlung eines Lebensmittelvollver-
sorgers ist im weiteren Planungsprozess zu prüfen.
3.6 Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen)
Der Rat der Stadt Köln hat am 11.02.2014 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen)
beschlossen. Der im StEK Wohnen ermittelte Wohnungsgesamtbedarf 2010-2029 in Höhe von
rund 52.000 Wohnungen basierte auf der städtischen Bevölkerungsprognose 2011.
In der aktuellen Bevölkerungsprognose mit Stand Mai 2015 wird Ende 2029 von rund 1.161.000
Einwohnern und 609.900 Haushalten ausgegangen. Der Gesamtwohnungsbedarf beläuft sich da-
nach aktuell auf rund 66.000 Wohnungen, davon rund 30.000 Wohnungen bis 2019. Diese Zahlen
sind der Beschlussvorlage `Umsetzung STEK Wohnen` – Ratsbeschluss vom 20.12.2016 – zu
entnehmen.
Das Plangebiet ist im STEK Wohnen als Wohnbaupotenzial von circa 1.000 Wohnungen aufge-
führt. Die Entwicklungsfläche ist weitgehend identisch mit dem vorliegenden Plangebiet, welches
durch die aktuellen Planungen lediglich im Norden und im Westen durch zusätzliche Flächenteile
ergänzt wird. Weitere Bereiche werden für die Erschließung und Sicherung einer Stadtbahntrasse
notwendig.
3.7 Kooperatives Baulandmodell
Mit Datum vom 17.12.2013 wurde vom Rat der Stadt Köln das `Kooperative Baulandmodell` (Ko-
opBLM) Köln als Richtlinie zur Förderung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus und zur Betei-
ligung der Planbegünstigten an den Folgekosten beschlossen. Es ist ein wesentliches Regelungs-
instrument zur zeitnahen Umsetzung einer bedarfsgerechten und qualitativ anspruchsvollen Woh-
nungspolitik. Mit Beschluss des Rates am 04.04.2017 wurde die Fortschreibung des KoopBLM
beschlossen und am 10.05.2017 im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntgemacht.
Im vorliegenden Bebauungsplanverfahren sollen circa 1.000 neue Wohneinheiten entwickelt wer-
den, sodass die planerischen Voraussetzungen zur Anwendung des Kooperativen Baulandmodells
gegeben sind.
Öffentlich geförderter Wohnungsbau
Gemäß des Kooperativen Baulandmodells in der Fassung vom 10.05.2017 ist der Planbegünstigte
verpflichtet, 30% der Geschossfläche Wohnen für öffentlich geförderten Wohnungsbau vorzuse-
hen.
Im Plankonzept sind die Bereiche für den öffentlich geförderten Wohnungsbau in Form von Mehr-
familienhäusern in städtebaulich zentrale Lage angeordnet. Die entsprechenden Flächen sind mit-
tels Festsetzungen nach § 9 Abs. 1, Nummer 7 Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan zu
sichern.
Soziale Infrastruktur
Der durch die Planung resultierende Mehrbedarf an Kindertagesstätten ist vom Planbegünstigten
entweder durch Errichtung einer entsprechenden Kindertagesstätte oder eines gleichwertigen An-
gebots zu decken. Alternativ bestehen die Möglichkeiten, eine nach Vorgaben der Stadt Köln ge-
eignete Teilfläche innerhalb des Plangebietes für die künftige Kindertagesstätte an die Stadt abzu-
treten oder die Ablösesumme für die Herstellungs-und Grundstückskosten an die Stadt auszuzah-
len.
Die vorliegende Planung sieht aufgrund des ermittelten Bedarfs eine 6-gruppige und zwei 4-
gruppige Kindertagesstätten vor.
Öffentliche Grünflächen und Spielplätze
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Im Bereich der öffentlichen Grünflächen ist der entsprechende Mehrbedarf entweder durch Errich-
tung einer öffentlichen Grünfläche nach Vorgaben der Stadt zu decken oder es kann ein entspre-
chender Ablösebetrag gezahlt werden.
Darüber hinaus ist der Planbegünstigte verpflichtet, einen durch die Planung verursachte Mehrbe-
darf an öffentlichen Spielplätzen zu errichten, sollte der Bedarf nicht durch bestehende Spielplatz-
angebote gedeckt werden. Die Vorgaben der Stadt bezüglich der erforderlichen Mindestgröße so-
wie Gestaltung und Herstellung sind zu beachten.
Das Grün- und Freiflächenkonzept beinhaltet sowohl öffentliche Grünzüge als auch Bereiche für
öffentliche Spielplätze.
Ausgleichsmaßnahmen
Der durch die Planung resultierende Ausgleichsbedarf nach §1a BauGB ist innerhalb oder außer-
halb des Plangebietes umzusetzen. Kann aufgrund der Planung der Ausgleich nicht oder nur teil-
weise im Plangebiet realisiert werden, ist eine entsprechende Ablösesumme zu zahlen.
Der Planbereich sieht nördlich der geplanten Bebauung Vorhalteflächen für Ausgleichsmaßnah-
men vor. Der genaue Flächenbedarf ist im weiteren Verfahren zu ermitteln.
Anwendungszustimmung
Der Planbegünstigte hat sich für die Anwendung des Kooperativen Baulandmodells ausgespro-
chen. Die Anwendungszustimmung, die als zwingender Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses
unterzeichnet vom Planbegünstigten vorliegen muss, wird in diesem Fall gemeinsam mit der Pla-
nungsvereinbarung im Nachgang des Beschlusses zur Aufstellung und zur frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung unterzeichnet. Grund für die abweichende Vorgehensweise ist der noch nicht ab-
geschlossene Grundstückserwerb.
4. Städtebauliches Planungskonzept
4.1 Bebauungskonzept
Das Bebauungskonzept beinhaltet verschiedene Wohnquartiere mit einer gemischten Gebäu-
destruktur und Baudichte aus Mehrfamilien- und Einfamilienhäusern. Im Bereich der geplanten
Haupterschließungsstraße soll eine höhere Gebäudedichte in Form von Mehrfamilienhäusern so-
wie die sozialen Infrastruktureinrichtungen und ein Vollversorger angesiedelt werden. Der Sied-
lungsrand schafft mit Einzel- und Doppelhäusern einen gegliederten Übergang zum angrenzenden
Freiraum. Eine weiterführende Schule ist im nördlichen, eine Grundschule im südlichen Bereich
vorgesehen.
Ein attraktiver neuer Dorfplatz mit einem ergänzenden Nahversorgungsangebot soll in zentraler
Lage zur Identifikation der neuen Bewohner beitragen. Ziel ist, dass die neue Ortsmitte aufgrund
der räumlichen Nähe zum bestehenden Ort und zur geplanten Stadtbahnhaltestelle sowohl von
den neuen Bewohnern als auch von den Rondorfer Bürgern gleichermaßen angenommen und
genutzt wird.
4.3 Grün- und Freiflächen
Ein zentraler Grünanger bildet das Rückgrat der neuen Siedlung. Er schafft eine hohe Durchgrü-
nung des geplanten Quartiers und bildet gleichzeitig mit weiteren Grünachsen eine gute Verbin-
dung zum bestehenden Ort und zum nahegelegenen Freiraum. Die öffentliche Grünfläche ist ge-
prägt durch eine strukturierte Pflanzung von Bäumen und bietet neben einer hohen Aufenthalts-
qualität abwechslungsreichen Platz für mehrere Kinderspielbereiche.
4.4 Verkehrliche Erschließung
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Ausgangslage
Die Ortslage Rondorf ist in den 70er und 80er Jahren stark aufgesiedelt worden und hat mit den
Dörfern Hochkirchen, Höningen, Konraderhöhe und einem Teil der Giesdorfer Höfe mittlerweile
circa 10.000 Einwohner erreicht. Allerdings ist die Verkehrsinfrastruktur nicht im gleichen Maße
mitgewachsen. Sie besteht im Wesentlichen noch aus einem dörflich geprägten Straßensystem.
So müssen in Rondorf insbesondere drei Straßen die Hauptlast des Straßenverkehrs aufnehmen,
ohne dass hierfür ein ausreichend dimensionierter Straßenraum zur Verfügung steht. Dies sind die
Rondorfer Hauptstraße, die Kapellenstraße sowie Rodenkirchener Straße.
Erschließungskonzept
Die zentrale innere Erschließung des Plangebietes erfolgt über eine Haupterschließungsstraße,
und mehreren Wohnstraßen, welche wiederum einzelne Quartiere anbinden. Die Verknüpfung an
den bestehenden Ort ist im Norden und Süden vorgesehen. Im Bereich der Kreuzung Kapellen-
straße/ Rodenkirchener Straße sind zwei weitere Verbindungen für Fußgänger bzw. Radfahrer an
das bestehende Straßennetz geplant.
Die notwendigen privaten Stellplätze werden für die Doppel- und Reihenhausbebauung jeweils auf
dem Grundstück oder in kurzer Entfernung angeordnet. Im weiteren Verfahren wird die genaue
Anzahl der erforderlichen Stellplätze noch im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes abgestimmt.
Entlastungsstraße
Mit der Siedlungserweiterung soll für Rondorf die Chance genutzt werden, die vorhandenen Prob-
leme des bestehenden Verkehrsaufkommens regeln zu können. Das Erschließungskonzept sieht
hierfür nördlich der geplanten Wohnbauflächen eine Entlastungsstraße vor, die sowohl die planbe-
dingten Mehrverkehre als auch einen Teil der vorhandenen Durchgangsverkehre von Rondorf auf-
nehmen kann. Die somit erzielte Reduzierung des Verkehrs im alten Ortskern schafft zudem die
Möglichkeit, den öffentlichen Straßenraum des bestehenden Ortes gestalterisch aufzuwerten.
ÖPNV-Anbindung
Die vorhandene verkehrliche Anbindung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) von Ron-
dorf und Meschenich erfolgt heute ausschließlich über die bestehenden Buslinien 131 (Sürth- Ber-
renrather Straße/ Gürtel) und 132 (Meschenich -Breslauer Platz/ Hauptbahnhof).
Die ÖPNV-Anbindung von Rondorf soll durch den geplanten Ausbau der Stadtbahnlinie Köln-
Meschenich gestärkt werden. Bereits mit dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses am
27.11.1992 wurde die Verwaltung mit der Planung einer Stadtbahntrasse als Verlängerung der
geplanten Nord-Süd-Stadtbahn beauftragt. Nachfolgend zum 3. Bauabschnitt sind Planungen für
eine Verlängerung der Nord-Süd-Stadtbahn in südliche Richtung vom Verteilerkreis Köln über
Hochkirchen und Rondorf nach Meschenich als 4. Bauabschnitt vorgesehen. Über den Ausbau der
Stadtbahn sollen die Ortsteile Rondorf und Meschenich an das Stadtbahnnetz von Köln angebun-
den werden.
Die geplante Trasse ist im Planentwurf integriert. Sie verläuft durch die neue Siedlung und er-
schließt den bestehenden Ort und das geplante Neubaugebiet gleichermaßen.
Für die Entlastungsstraße und die Stadtbahnerweiterung sind im Plankonzept Freihalteflächen für
die Trassenführungen dargestellt. Die rechtliche Umsetzung erfolgt für die Entlastungsstraße und
die Stadtbahnerweiterung über jeweils eigenständige Planfeststellungsverfahren.
Fuß- und Radwege
Die geplanten Fuß- und Radwege verbinden den heutigen Ortskern mit dem Plangebiet und ver-
knüpfen dieses mit den umliegenden naturbelassenen beziehungsweise landwirtschaftlich genutz-
ten Freiflächen. Eine Anbindung an die südlichen Bereiche von Rondorf sowie einen Anschluss an
die nördlich angrenzenden Stadtteile über die bestehende Autobahnbrücke als Radschnellweg ist
ebenfalls im Plankonzept vorgesehen.
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4.5 Ver- und Entsorgung
Ein Entwässerungskonzept wird im weiteren Verfahren erarbeitet und mit den Ver- und Entsor-
gungsträgern abgestimmt.
4.6 Geförderter Wohnungsbau
Gemäß den Vorgaben aus dem Kooperativen Baulandmodell beziehungsweise gemäß der Be-
stimmungen aus dem mit der Stadt abgeschlossenen Kaufvertrag werden 30 % der Geschossflä-
che für geförderten Wohnungsbau vorgesehen.
5. Umweltprüfung
Die Belange der Umwelt werden geprüft und im weiteren Verfahren in einem Umweltbericht be-
schrieben und bewertet.
Für die geplante Teilverfüllung der offenen Wasserfläche -eine ehemalige Auskiesungsfläche- im
Norden des Plangebietes ist über ein eigenständiges Planfeststellungsverfahren zu regeln.
6. Planverwirklichung
Die durch die Planung entstehenden Kosten werden durch die Investoren getragen. Kosten für die
Stadt Köln entstehen nicht.
Anlage 6 Stellungnahme der Verwaltung zu Beschluss BV 2 am 13.11.2017
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Anlage 6
Stellungnahme der Verwaltung
zum Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.11.2017
(siehe Anlage 5)
Arbeitstitel: “Rondorf Nord-West“ in Köln-Rondorf
Zu 3. Beschluss:
Änderung des Beschlusses Punkt 5 des Stadtentwicklungsausschusses vom
09.11.2017:
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird solange nicht durchgeführt, bis die Kos-
ten-/Nutzenanalyse der 4. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn durchgeführt und der Kos-
ten-/Nutzungsfaktor unter Einbeziehung der Planung > 1 ist.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Beschluss insoweit zu folgen, dass die Berechnung
zur Kosten-/Nutzenanalyse der sogenannten 4. Baustufe unter Einbeziehung der ge-
planten Wohnbebauung im Bereich von Rondorf Nord-West und Meschenich erfolgen
soll.
Ergänzung des Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses vom 09.11.2017
um Punkt 6:
Punkt 6.1:
Vor der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sollen erste Lösungsansätze und
Zeitpläne präsentiert werden für
1. eine Nord-West-Entlastungsstraße von der Rodenkirchener Straße bis zur
Bödingerstraße,
Zu Punkt 6.1, Unterpunkt 1: Die Verwaltung schlägt vor, dem Beschluss zu folgen. Hier-
zu wird das Plangebiet entsprechend der Anlage 7 von der Kapellenstraße bis zur Bö-
dinger Straße in der Breite der geplanten Entlastungsstraße erweitert.
2. eine starke Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Rodenkirchener
Straße und Rondorfer Hauptstraße durch verkehrsberuhigende Maßnahmen
Zu Punkt 6.1, Unterpunkt 2: Es wird vorgeschlagen, die geplante Umgestaltung der Ro-
den-kirchener Straße und der Rondorfer Hauptstraße weiter zu betreiben und erste Er-
gebnisse im Rahmen der geplanten Öffentlichkeitsveranstaltung zu präsentieren. So-
weit zu diesem Zeitpunkt bereits ein Zeitplan für die Maßnahme besteht, kann auch die-
ser vorgestellt werden.
3. das Einrichten von Fahrradverbindungen von Rondorf in die Richtungen
Immendorf/ Godorf/ Sürth, Meschenich, Höningen, Raderthal und
Hahnwald/Rodenkirchen.
Zu Punkt 6.1, Unterpunkt 3: Es ist vorgesehen, dass von Immendorf kommend über
Rondorf in Richtung Raderthal ein Radschnellweg eingerichtet wird, der über die vor-
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handene Autobahnbrücke (Am Höfchen) geführt werden soll. Weitere Fahrradverbin-
dungen von Rondorf in Richtungen Meschenich, Höningen, und Rodenkirchen werden
geprüft. Erste Ergebnisse können möglicherweise bereits im Rahmen der geplanten
Öffentlichkeits-veranstaltung vorgestellt werden.
Zu Punkt 6.2:
Vor der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sollen erste Lösungsansätze und
Zeitpläne für die Sicherstellung von Breitbandausbau mit Glasfasertechnik
präsentiert werden.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Beschluss nicht zu folgen, da der geforderte Ausbau
nicht in den Regelungsbereich eines Bebauungsplanverfahrens fällt. Unabhängig hier-
von wird die Verwaltung den notwendigen Kontakt mit den Leitungsträgern aufnehmen
und die technische Umsetzung eines solchen Ausbaus abfragen.
Zu Punkt 6.3:
Vor der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sollen erste Lösungsansätze und
Zeitpläne präsentiert werden für:
1. eine Ertüchtigung der Straßenkreuzung Friedrich-Ebert-Straße/ Am Forst-
botanischen Garten
2. eine Ertüchtigung der Straßenkreuzung Militärringstraße/ Am Wasserwerks-
wäldchen
Die Notwendigkeit zur Ertüchtigung der Straßenkreuzungen Friedrich-Ebert-Straße / Am
Forstbotanischen Garten sowie der Straßenkreuzung Militärringstraße/ Am Wasser-
werks-wäldchen werden im Rahmen des weiteren Planverfahrens geprüft.
Zu Punkt 6.4:
Es soll ein Projektverantwortlicher benannt werden, der die zeitgleiche Steuerung
der Projektteile koordiniert.
Die Verwaltung beabsichtigt, bereits vorhandene Strukturen weiterzuentwickeln aus
einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe und einer Lenkungsgruppe. Auf der Arbeits-
ebene ist die Gruppe zusammengesetzt aus den an der Planung beteiligten Ämtern,
einschließlich der Schulverwaltung. Die Lenkungsgruppe wird durch die Dezernenten
geführt unter Federführung des Dezernats für Stadtentwicklung, Planung und Bauen.
Anlage 3
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Lang Az Vorlagen-Nummer 2956/2017 Freigabedatum 13.10.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: "Rondorf Nord-West" in Köln - Rondorf Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet nordwestlich des Stadtteils Rondorf, südlich der Autobahn A4, westlich des Weißdornwegs, nördlich der Kapellenstraße und östlich der Husarenstraße—Arbeitstitel: : "Rondorf Nord- West" in Köln - Rondorf — aufzustellen mit dem Ziel, Wohnbebauung in Form von Geschoss- wohnungsbau und Einzelhäusern mit bis zu 1.000 Wohneinheiten sowie Infrastruktureinrich- tungen festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: "Rondorf Nord-West" in Köln - Ron- dorf— zur Kenntnis; 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 3 (moderierte Abendveranstaltung); 4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Rodenkirchen ohne Einschrän- kung zustimmt. Stadtentwicklungsausschuss 09.11.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.11.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Anlass und Lösung Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Köln Rondorf (Stadtbezirk Rodenirchen) und wird heute überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Das Gebiet ist planungsrechtlich in wesentlichen Teilen als Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) einzustufen. Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln wird ein Großteil des Plangebietes als Wohnbaufläche dargestellt. Der Investor "AMELIS Projektentwicklungs GmbH Co. KG" mit Sitz in Köln, beabsichtigt in dem vor- liegenden Planbereich ein Wohngebiet zu entwickeln und hat zu diesem Zweck weite Teile der Grundstückflächen bereits aufgekauft. Mit dem Schreiben vom 27.07.2017 stellte der Investor einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt auf der Grundlage es städtebaulichen Plankonzeptes des Architekturbüros `West 8 Urban Design & Landscape Architecture`, Rotterdam. Aufgrund der Bevölkerungsprognose der Stadt Köln mit Stand Mai 2015 beläuft sich der aktuelle Be- darf an neuem Wohnraum für den Zeitraum von 2015 bis 2029 auf rund 66.000 Wohnungen. Mit der Planung, im Ortsteil Rondorf zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, kann ein Betrag zur Deckung des hohen Bedarfs an Wohnungen geleistet werden. Die Siedlungserweiterung erfolgt durch eine Arron- dierung der vorhandenen Wohnbebauung. Das Plangebiet ist im Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) als Potentialfläche mit circa 1.000 Wohneinheiten aufgeführt. Die im StEK Wohnen dargestellte Entwicklungsfläche wird aufgrund der aktuellen Planungen durch weitere Flächen für die Erschließung und Sicherung einer Stadt- bahntrasse, für eine Entlastungsstraße sowie für planbedingte Ausgleichsmaßnahmen erweitert. Plankonzeption Durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung eines Neubaugebietes mit circa 1.000 Wohneinheiten geschaffen werden. Ziel der Planung ist es, einen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung an Einfamilienhäusern und Wohnun- gen im geförderten Geschosswohnungsbau zu leisten. Es ist geplant, verschiedene Wohnquartiere zu entwickeln und 30% der neuen Wohneinheiten als öffentlich geförderte Wohnungen zu errichten. Ein weiteres Ziel ist es, die bestehende soziale Infrastruktur von Rondorf bedarfsgerecht zu erweitern. Es ist vorgesehen eine Grundschule, eine weiterführende Schule sowie drei Kindertagesstätten in zentraler Lage zu errichten. Das vorhandene Nahversorgungsangebot soll ergänzt werden. Von der Schaffung eines zentralen Dorfplatzes in räumlicher Nähe zum bestehenden Ort soll eine identitäts- stiftende Wirkung ausgehen. Mit der Siedlungserweiterung wird die Chance genutzt, einerseits neuen Wohnraum zu schaffen und anderseits die in Rondorf bestehenden Verkehrsprobleme regeln zu können. Eine nördlich der neuen Siedlung geplante Entlastungsstraße kann sowohl die planbedingten Mehrverkehre als auch einen Teil des vorhandenen Durchgangsverkehrs von Rondorf aufnehmen. Durch die Reduzierung des Verkehrs im alten Ortskern, wird die Möglichkeit geschaffen, hier den öffentlichen Straßenraum zu gestalten und aufzuwerten. Gleichzeitig kann mit dem geplanten Ausbau der verkehrlichen Infrastruk- tur eine nahtlose Verbindung des alten Ortskerns mit dem neuen Siedlungsgebiet geschaffen werden. Ein weiterer wichtiger Baustein der Planung ist der Ausbau des vorhandenen öffentlichen Personen- nahverkehrs (ÖPNV) von Rondorf und Meschenich durch die geplante Verlängerung der Stadtbahnli- nie bis nach Köln-Meschenich. Das Plankonzept sieht die notwendigen Flächen für die zukünftige 3 Trassenführung vor. Sowohl der bestehende Ort als auch die neue Siedlung werden gleichermaßen durch die neue Stadtbahn angebunden. Planerische Vorgaben und Verfahren Im Regionalplan ist das Gebiet als allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen. Im Flächennut- zungsplan wird das Plangebiet für den Bereich der geplanten Siedlungserweiterung überwiegend als Wohnbaufläche dargestellt. Zur Arrondierung der Wohnnutzung werden darüber hinaus weitere Flä- chenteile als Wohnbauflächen entwickelt, sodass eine Anpassung des Flächennutzungsplanes erfor- derlich ist. Das vorliegende Plankonzept kann aufgrund der aktuellen planungsrechtlichen Situation nicht umge- setzt werden, so dass ein Erfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplanes besteht. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes `Rondorf Nord-West` und zur parallelen Flächennutzungs- planänderung wird nach Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) im sogenannten `Regelver- fahren` mit Umweltbericht sowie mit einem landschaftspflegerischer Fachbeitrag und einer arten- schutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Die Voraussetzungen des § 13 a BauGB sind nicht gegeben. Die planungsrechtliche Umsetzung der Entlastungsstraße und der Stadtbahnlinie erfolgt jeweils über ein eigenständiges Planfeststellungsverfahren. Auch die geplante Teilverfüllung einer offenen Was- serfläche (ehemalige Auskiesungsfläche) westlich des Weißdornweges ist über ein eigenständiges Planfeststellungsverfahren zu regeln. Kooperatives Baulandmodell Das Vorhaben berücksichtigt die Vorgaben des `Kooperativen Baulandmodells` (KoopBLM) der Stadt Köln mit Stand Beschluss des Rates am 04.04.2017, Bekanntmachung am 10.05.2017. Die Anwen- dungszustimmung, die als zwingender Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses unterzeichnet vom Planbegünstigten vorliegen muss, wird in diesem Fall gemeinsam mit der Planungsvereinbarung, in welcher unter anderem die Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes, die Übernahme der Pla- nungskosten sowie notwendiger Gutachten verbindlich geregelt werden, im Nachgang des Aufstel- lungsbeschlusses und Beschlusses zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung unterzeichnet. Grund für die abweichende Vorgehensweise ist der noch nicht vollständig abgeschlossene Grunderwerb. Weitere Erläuterungen, Pläne und Übersichten siehe Anlagen 1 bis 3. Anlagen 1 Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens 2 Erläuterungen zum städtebaulichen Planungskonzept `Rondorf Nord-West` 3 Städtebauliches Konzept im Maßstab 1:4.000
Anlage 1
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 N Stadtplanungsamt 0DVWDE0 200100 400600 Meter Geltungsbereich des Bebauungsplanes Rondorf Nord- WestLQ.|OQ5RQGRUI
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (12)
- Rodenkirchener Straße
- Bödingerstraße
- Kapellenstraße 22
- Rondorfer Hauptstraße
- Oskar-Jäger-Straße 173
- Husarenstraße
- Weißdornweg
- Breslauer Platz
- Am Höfchen
- Friedrich-Ebert-Straße
- Militärringstraße
- Straße 17
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2956/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 13.10.2017
- Erstellt
- 22.09.2017 08:35