Mandari Insight

AN/0407/2018

Anfrage der SPD-Fraktion, betr.: Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts für Grundstücke: "Bewährtes Instrument zur Behenung der Wohnungsnot - auch für Ehrenfeld"

Anfrage nach § 4 BV4 (SPD) 13.03.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 19.03.2018, TOP 7.1

Anfrage (SPD BV4)

· application/pdf

Ansehen

Anfrage (SPD BV4)

3559 Zeichen

SPD-Fraktion  
In der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
Bezirksrathaus 
  Venloer Str. 419-421 
 50825 Köln 
 
Herrn Telefon: 0221 / 22194 - 303 
Bezirksbürgermeister Josef Wirges  Fax: 0221 / 22194 - 313 
Venloer Str.419-421 Mail: SPD-BV4@stadt- 
50825 Köln koeln.de 
 www.SPDfraktion- 
ehrenfeld.de 
Frau 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
Historisches Rathaus 
50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0407/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 19.03.2018 
 
Anfrage der SPD-Fraktion, betr.: Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts für Grundstücke: 
"Bewährtes Instrument zur Behenung der Wohnungsnot - auch für Ehrenfeld" 
Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister 
 
Die SPD-Fraktion bittet folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 19. März 
2018 der Bezirksvertretung zu setzen. 
Seit in Köln das kommunale Vorkaufsrecht für Grundstücke wieder eingeführt wurde, ist der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld noch kein konkreter Fall bekannt geworden, in dem die Stadt 
Köln ein Grundstück im Stadtbezirk Ehrenfeld erworben hätte.  
Daher fragen wir an: 
1. Zu welchem Zeitpunkt wurden die Grundstück Subbelrather Straße 486 - 494 und 
das Grundstück Vogelsanger Straße/Lichtstraße durch private Investoren 
erworben, bzw. haben die Grundstücke jeweils vor oder nach dem Ratsbeschluss 
vom 18. Mai 2017 zur Wiedereinführung des kommunalen Vorkaufsrechts den 
Eigentümer gewechselt?

2. Sofern die Grundstücke nach dem 18. Mai 2017 zur Veräußerung gelangt sind, hat 
die Stadt Köln geprüft, ob sie ihr Vorkaufsrecht ausüben möchte und welche 
Gründe waren ausschlaggebend, dass sie dies schließlich doch nicht getan hat? 
3. Einer Pressemitteilung der Stadt Köln vom 22. Mai 2017 mit dem Titel „Bewährtes 
Instrument gegen Wohnungsnot“ ist zu entnehmen, dass die Stadt von rd. 8000 
Prüfanträgen jährlich ausgeht. Wie viele Anträge wurden seither für den 
Stadtbezirk Ehrenfeld eingereicht und geprüft und in wie vielen Fällen hat die 
Stadt Köln von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht?  
4. Welche Kriterien sind ausschlaggebend dafür, ob die Stadt von ihrem 
Vorkaufsrecht Gebrauch macht oder nicht und wer entscheidet letztlich bzw. 
kontrolliert die Vorgänge, z. B. der Liegenschaftsausschuss der Stadt Köln? 
5. Warum wird die Bezirksvertretung dazu ggf. im Nichtöffentlichen Teil ihrer 
Sitzungen dazu nicht gehört? 
Begründung 
Zu 1. und 2. 
In beiden Fällen hätte es gute Gründe gegeben, warum ein Erwerb der 
Grundstücke unter stadtentwicklungspolitischen Gründen erstrebenswert gewesen 
wäre: 
Der Anteil des geförderten Wohnungsbaus hätte für das Grundstück Subbelrather 
Straße 486 – 494 ggf. deutlich höher ausfallen können. 
Auf dem Grundstück Vogelsanger Straße/Lichtstraße – hätte beispielsweise auch 
eine dringend benötigte bis zu sechsgruppige Kindertagesstätte errichtet werden 
können. Der Bedarf für eine weitere Kindertagesstätte war bereits mit Blick auf 
das Heliosgelände artikuliert worden. 
Zu 3. ff 
Auch aus unserer Sicht kann durch das kommunale Vorkaufsrechtes für 
Grundstücke ein wertvoller Beitrag geleistet werden, der Wohnungsnot entgegen 
und den rapide steigenden Mietpreisen entgegen zu wirken.  
Insofern zielen unsere Fragen auch darauf ab, zu klären ob die Stadt dieses ihr zur 
Verfügung stehende nützliche Steuerungsinstrument in angemessenem Umfang 
nutzt. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez.        gez. 
Petra Bossinger      Udo Hanselmann 
Fraktionsvorsitzende     Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

19.03.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 7.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0407/2018
Typ
Anfrage nach § 4 BV4 (SPD)
Datum
13.03.2018
Erstellt
13.03.2018 09:05