AN/0407/2018
Anfrage der SPD-Fraktion, betr.: Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts für Grundstücke: "Bewährtes Instrument zur Behenung der Wohnungsnot - auch für Ehrenfeld"
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Anfrage (SPD BV4)
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SPD-Fraktion In der Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus Venloer Str. 419-421 50825 Köln Herrn Telefon: 0221 / 22194 - 303 Bezirksbürgermeister Josef Wirges Fax: 0221 / 22194 - 313 Venloer Str.419-421 Mail: SPD-BV4@stadt- 50825 Köln koeln.de www.SPDfraktion- ehrenfeld.de Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0407/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 19.03.2018 Anfrage der SPD-Fraktion, betr.: Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts für Grundstücke: "Bewährtes Instrument zur Behenung der Wohnungsnot - auch für Ehrenfeld" Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Die SPD-Fraktion bittet folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 19. März 2018 der Bezirksvertretung zu setzen. Seit in Köln das kommunale Vorkaufsrecht für Grundstücke wieder eingeführt wurde, ist der Bezirksvertretung Ehrenfeld noch kein konkreter Fall bekannt geworden, in dem die Stadt Köln ein Grundstück im Stadtbezirk Ehrenfeld erworben hätte. Daher fragen wir an: 1. Zu welchem Zeitpunkt wurden die Grundstück Subbelrather Straße 486 - 494 und das Grundstück Vogelsanger Straße/Lichtstraße durch private Investoren erworben, bzw. haben die Grundstücke jeweils vor oder nach dem Ratsbeschluss vom 18. Mai 2017 zur Wiedereinführung des kommunalen Vorkaufsrechts den Eigentümer gewechselt? 2. Sofern die Grundstücke nach dem 18. Mai 2017 zur Veräußerung gelangt sind, hat die Stadt Köln geprüft, ob sie ihr Vorkaufsrecht ausüben möchte und welche Gründe waren ausschlaggebend, dass sie dies schließlich doch nicht getan hat? 3. Einer Pressemitteilung der Stadt Köln vom 22. Mai 2017 mit dem Titel „Bewährtes Instrument gegen Wohnungsnot“ ist zu entnehmen, dass die Stadt von rd. 8000 Prüfanträgen jährlich ausgeht. Wie viele Anträge wurden seither für den Stadtbezirk Ehrenfeld eingereicht und geprüft und in wie vielen Fällen hat die Stadt Köln von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht? 4. Welche Kriterien sind ausschlaggebend dafür, ob die Stadt von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch macht oder nicht und wer entscheidet letztlich bzw. kontrolliert die Vorgänge, z. B. der Liegenschaftsausschuss der Stadt Köln? 5. Warum wird die Bezirksvertretung dazu ggf. im Nichtöffentlichen Teil ihrer Sitzungen dazu nicht gehört? Begründung Zu 1. und 2. In beiden Fällen hätte es gute Gründe gegeben, warum ein Erwerb der Grundstücke unter stadtentwicklungspolitischen Gründen erstrebenswert gewesen wäre: Der Anteil des geförderten Wohnungsbaus hätte für das Grundstück Subbelrather Straße 486 – 494 ggf. deutlich höher ausfallen können. Auf dem Grundstück Vogelsanger Straße/Lichtstraße – hätte beispielsweise auch eine dringend benötigte bis zu sechsgruppige Kindertagesstätte errichtet werden können. Der Bedarf für eine weitere Kindertagesstätte war bereits mit Blick auf das Heliosgelände artikuliert worden. Zu 3. ff Auch aus unserer Sicht kann durch das kommunale Vorkaufsrechtes für Grundstücke ein wertvoller Beitrag geleistet werden, der Wohnungsnot entgegen und den rapide steigenden Mietpreisen entgegen zu wirken. Insofern zielen unsere Fragen auch darauf ab, zu klären ob die Stadt dieses ihr zur Verfügung stehende nützliche Steuerungsinstrument in angemessenem Umfang nutzt. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. Petra Bossinger Udo Hanselmann Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0407/2018
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV4 (SPD)
- Datum
- 13.03.2018
- Erstellt
- 13.03.2018 09:05