Verkehrsberuhigende Maßnahmen im Kreuzungsbereich Longericherstraße/Parkgürtel/Mauenheimer Gürtel/Geldernstraße
Antrag nach § 3 BV5 (SPD) AN/0894/2019 vom 18.06.2019
Stand: Am 04.07.2019 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) geändert beschlossen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Antrag nach § 3 (SPD BV5)
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 17.06.2019 AN/0894/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Verkehrsberuhigende Maßnahmen im Kreuzungsbereich Longericherstraße/Parkgürtel/Mauenheimer Gürtel/Geldernstraße Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, mit welchen baulichen und verkehrstechnischen Mitteln die dort bestehende Unfallgefahr in diesem Kreuzungsbereich eingedämmt werden kann und gleichzeitig aufgefordert auch diese umzusetzen. Begründung: Aufgrund der nicht optimalen Schaltung der Lichtsignalanlage und den schlechten verkehrstechni- schen Begebenheiten an dieser Stelle Vorort, kommt es dort täglich zu Regelverstößen von allen Verkehrsteilnehmern, die zum Teil zu erheblichen schweren Unfällen führen. Es ist an diesem Brennpunkt nur noch eine Frage der Zeit, wann es hier einmal zu einem tödlichen Verkehrsunfall kommt. Auf der Gürtelstrecke wird in beiden Fahrtrichtungen erheblich die Geschwindigkeit über- schritten, damit man noch bei Grün über die Kreuzung kommt. Es wird falsch von der Longericher Straße in den Mauenheimer Gürtel abgebogen, weil man die langen Wartezeiten an der Lichtsig- nalanlagen der Wendeschleife auf dem Parkgürtel und danach im Kreuzungsbereich vermeiden - 2 - will. Ganz davon abgesehen, wird oftmals von allen Verkehrsteilnehmern häufig die Lichtsignalan- lage missachtet. Da in dem genannten Kreuzungsbereich sehr selten eine Verkehrsüberwachung stattfindet bzw. stattfinden kann, muss überlegt werden, wie die gefährliche Verkehrssituation dort durch bauliche oder andere verkehrstechnische Maßnahmen entschärft und somit beruhigt werden kann. gez. Baumann gez. Traud -
Sachstandsbericht BV
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Dezernat, Dienststelle / Vorlagen-Nummer AN/0894/2019 Stand: 18.06.2024 Sachstandsbericht Verkehrsberuhigende Maßnahmen im Kreuzungsbereich Longericherstraße/Parkgürtel/Mauenheimer Gürtel/Geldernstraße Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, mit welchen baulichen und verkehrstechnischen Mit- teln die dort bestehende Unfallgefahr in diesem Kreuzungsbereich eingedämmt werden kann und gleichzeitig aufgefordert, diese auch umzusetzen. Dazu kann auch der vor längerer Zeit von der Bezirksvertretung beschlossene Kreisverkehr umgesetzt werden. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Umbau des Knotenpunktes An der Stadtbahnhaltestelle Geldernstraße/ Parkgürtel sind neben den erforderlichen Brand- schutzmaßnahmen auch die Aufzugsnachrüstungen und in diesem Zusammenhang eine An- passung des Knotenpunkts erforderlich. Die Stadtbahnhaltestelle ist derzeit nicht barrierefrei zugänglich. Für einen barrierefreien Zu- gang werden zwei Aufzüge nachgerüstet. Da die Realisierung der beiden Aufzüge auch Ein- fluss auf den Brandschutz haben, ist es sinnvoll, die Brandschutzmaßnahmen gemeinsam mit den Aufzugsnachrüstungen zu planen und umzusetzen. Für die Aufzüge ergeben sich auf- grund vieler Zwangspunkte des bestehenden Bauwerks der Stadtbahnhaltestelle und der S- Bahnhaltestelle sowie der Lage der Stadtbahnhaltestelle unterhalb der Fahrbahnen des Kno- tenpunkts sowohl ein Standort nordwestlich des Knotenpunktes als auch ein Standort süd- westlich des Knotenpunktes. Die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) und die Verwaltung bearbeiten derzeit die Planungen für den Brandschutz und für die Aufzugsnachrüstungen für die Stadtbahnhaltestelle Geldern- straße. Dabei beeinflussen die beiden Aufzugsstandorte die heutige oberflächliche Situation bei dem Knotenpunkt. Aufgrund der Lage der Aufzüge an der Oberfläche und der Anforderungen an die Funktionen des Knotenpunkts muss der Knotenpunkt umgeplant und umgebaut werden. Um die Maßnahmen für den Brandschutz und die Aufzugsnachrüstung zeitnah umzusetzen, haben KVB und Verwaltung ein zweistufiges Verfahren für den Knotenausbau vereinbart. 2 In der ersten Stufe erfolgt ein provisorischer Straßenausbau des Knotenpunktes. Dieser provi- sorische Straßenausbau leitet sich aus den Vorgaben zum Brandschutz und den Aufzugs- nachrüstungen ab. Die damit erforderlichen markierungsmäßigen, baulichen und signaltechni- schen Anpassungen im Straßenraum betreffen sowohl den Fuß- und Radverkehr als auch den motorisierten Verkehr. In der zweiten Stufe erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt auf der Grundlage einer noch zu er- stellenden Straßen- und Signalplanung der endgültige Straßenausbau für den Knotenpunkt einschl. der von der Bezirksvertretung Nippes beschlossenen direkten Linksabbiegermöglich- keit für die KVB-Busse von der Longericher Straße in den Mauenheimer Gürtel. Derzeit wird von einem von den KVB beauftragten Planungsbüro die Straßenplanung für den provisorischen Straßenausbau erarbeitet. Kreisverkehr Aufgrund einer Anfrage aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 15.11.2011, TOP 1.3 und einer Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 17.11.2011, TOP 7.2.2 zu der Kreuzung Geldernstraße/Parkgürtel hatte die Verwaltung u. a. auch den unter Punkt 3 genannten Verbesserungsvorschlag („Die große Kreuzung soll zu einem Kreisverkehr umge- baut werden.“) dieser beiden Anfragen geprüft. Zu der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 31.01.2012 und der Sitzung der Bezirksvertre- tung Nippes vom 09.02.2012 hatte die Verwaltung die beiden Anfragen beantwortet (Vorla- gennummer 5240/2011). Als Ergebnis teilte die Verwaltung zu dem gewünschten Kreisverkehr u. a. mit, dass ein geo- metrisch und verkehrstechnisch funktionstüchtiger Kreisverkehr auf Grund der örtlichen Zwangspunkte nicht möglich ist. Um den Knotenpunkt zu straffen und den Flächenverbrauch hierdurch zu minimieren, kommt aus Sicht der Verwaltung nur die Möglichkeit in Betracht, die freilaufenden Rechtsabbieger zurückzubauen und den rechtsabbiegenden Verkehr zukünftig in die Signalisierung des Knotenpunktes einzubinden. Die Verwaltung verweist ergänzend auf die Anlage 7 Plan Kreisverkehr zu der Mitteilung. Nächste Schritte: Umbau des Knotenpunktes Weitere inhaltliche Bearbeitung der Planungen für den Brandschutz, für die Aufzugsnachrüs- tungen und für den provisorischen Straßenausbau. Kreisverkehr Aufgrund der Mitteilung der Verwaltung (Vorlagennummer 5240/2011) sieht die Verwaltung den Beschluss zu diesem Punkt als erledigt an. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für das IV. Quartal 2025
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz