Mandari Insight

AN/0894/2019

Verkehrsberuhigende Maßnahmen im Kreuzungsbereich Longericherstraße/Parkgürtel/Mauenheimer Gürtel/Geldernstraße

Antrag nach § 3 BV5 (SPD) 18.06.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 04.07.2019, TOP 8.1.1

Antrag nach § 3 (SPD BV5)

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht BV

· application/pdf

Ansehen

Antrag nach § 3 (SPD BV5)

1946 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 17.06.2019 
AN/0894/2019 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Verkehrsberuhigende Maßnahmen im Kreuzungsbereich 
Longericherstraße/Parkgürtel/Mauenheimer Gürtel/Geldernstraße 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, mit welchen baulichen und verkehrstechnischen Mitteln 
die dort bestehende Unfallgefahr in diesem Kreuzungsbereich eingedämmt werden kann und 
gleichzeitig aufgefordert auch diese umzusetzen. 
 
Begründung: 
 
Aufgrund der nicht optimalen Schaltung der Lichtsignalanlage und den schlechten verkehrstechni-
schen Begebenheiten an dieser Stelle Vorort, kommt es dort täglich zu Regelverstößen von allen 
Verkehrsteilnehmern, die zum Teil zu erheblichen schweren Unfällen führen. Es ist an diesem 
Brennpunkt nur noch eine Frage der Zeit, wann es hier einmal zu einem tödlichen Verkehrsunfall 
kommt. Auf der Gürtelstrecke wird in beiden Fahrtrichtungen erheblich die Geschwindigkeit über-
schritten, damit man noch bei Grün über die Kreuzung kommt. Es wird falsch von der Longericher  
Straße in den Mauenheimer Gürtel abgebogen, weil man die langen Wartezeiten  an der Lichtsig-
nalanlagen der Wendeschleife auf dem Parkgürtel und danach im Kreuzungsbereich vermeiden

- 2 - 
will. Ganz davon abgesehen, wird oftmals von allen Verkehrsteilnehmern häufig die Lichtsignalan-
lage missachtet. 
 
Da in dem genannten Kreuzungsbereich sehr selten eine Verkehrsüberwachung stattfindet bzw. 
stattfinden kann, muss überlegt werden, wie die gefährliche Verkehrssituation dort durch bauliche 
oder andere verkehrstechnische Maßnahmen  entschärft und somit beruhigt werden kann. 
 
 
 
gez. Baumann      gez. Traud

Sachstandsbericht BV

4655 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0894/2019
Stand: 18.06.2024 
Sachstandsbericht  
Verkehrsberuhigende Maßnahmen im Kreuzungsbereich 
Longericherstraße/Parkgürtel/Mauenheimer Gürtel/Geldernstraße 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, mit welchen baulichen und verkehrstechnischen Mit-
teln die dort bestehende Unfallgefahr in diesem Kreuzungsbereich eingedämmt werden kann 
und gleichzeitig aufgefordert, diese auch umzusetzen. Dazu kann auch der vor längerer Zeit 
von der Bezirksvertretung beschlossene Kreisverkehr umgesetzt werden. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Umbau des Knotenpunktes 
An der Stadtbahnhaltestelle Geldernstraße/ Parkgürtel sind neben den erforderlichen Brand-
schutzmaßnahmen auch die Aufzugsnachrüstungen und in diesem Zusammenhang eine An-
passung des Knotenpunkts erforderlich. 
Die Stadtbahnhaltestelle ist derzeit nicht barrierefrei zugänglich. Für einen barrierefreien Zu-
gang werden zwei Aufzüge nachgerüstet. Da die Realisierung der beiden Aufzüge auch Ein-
fluss auf den Brandschutz haben, ist es sinnvoll, die Brandschutzmaßnahmen gemeinsam mit 
den Aufzugsnachrüstungen zu planen und umzusetzen. Für die Aufzüge ergeben sich auf-
grund vieler Zwangspunkte des bestehenden Bauwerks der Stadtbahnhaltestelle und der S-
Bahnhaltestelle sowie der Lage der Stadtbahnhaltestelle unterhalb der Fahrbahnen des Kno-
tenpunkts sowohl ein Standort nordwestlich des Knotenpunktes als auch ein Standort süd-
westlich des Knotenpunktes. 
Die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) und die Verwaltung bearbeiten derzeit die Planungen für 
den Brandschutz und für die Aufzugsnachrüstungen für die Stadtbahnhaltestelle Geldern-
straße. 
Dabei beeinflussen die beiden Aufzugsstandorte die heutige oberflächliche Situation bei dem 
Knotenpunkt. Aufgrund der Lage der Aufzüge an der Oberfläche und der Anforderungen an 
die Funktionen des Knotenpunkts muss der Knotenpunkt umgeplant und umgebaut werden. 
Um die Maßnahmen für den Brandschutz und die Aufzugsnachrüstung zeitnah umzusetzen, 
haben KVB und Verwaltung ein zweistufiges Verfahren für den Knotenausbau vereinbart.

2 
 
In der ersten Stufe erfolgt ein provisorischer Straßenausbau des Knotenpunktes. Dieser provi-
sorische Straßenausbau leitet sich aus den Vorgaben zum Brandschutz und den Aufzugs-
nachrüstungen ab. Die damit erforderlichen markierungsmäßigen, baulichen und signaltechni-
schen Anpassungen im Straßenraum betreffen sowohl den Fuß- und Radverkehr als auch 
den motorisierten Verkehr. 
In der zweiten Stufe erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt auf der Grundlage einer noch zu er-
stellenden Straßen- und Signalplanung der endgültige Straßenausbau für den Knotenpunkt 
einschl. der von der Bezirksvertretung Nippes beschlossenen direkten Linksabbiegermöglich-
keit für die KVB-Busse von der Longericher Straße in den Mauenheimer Gürtel. 
Derzeit wird von einem von den KVB beauftragten Planungsbüro die Straßenplanung für den 
provisorischen Straßenausbau erarbeitet. 
 
Kreisverkehr 
Aufgrund einer Anfrage aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 15.11.2011, TOP 1.3 
und einer Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 17.11.2011, TOP 7.2.2 
zu der Kreuzung Geldernstraße/Parkgürtel hatte die Verwaltung u. a. auch den unter Punkt 3 
genannten Verbesserungsvorschlag („Die große Kreuzung soll zu einem Kreisverkehr umge-
baut werden.“) dieser beiden Anfragen geprüft. 
Zu der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 31.01.2012 und der Sitzung der Bezirksvertre-
tung Nippes vom 09.02.2012 hatte die Verwaltung die beiden Anfragen beantwortet (Vorla-
gennummer 5240/2011). 
Als Ergebnis teilte die Verwaltung zu dem gewünschten Kreisverkehr u. a. mit, dass ein geo-
metrisch und verkehrstechnisch funktionstüchtiger Kreisverkehr auf Grund der örtlichen 
Zwangspunkte nicht möglich ist. Um den Knotenpunkt zu straffen und den Flächenverbrauch 
hierdurch zu minimieren, kommt aus Sicht der Verwaltung nur die Möglichkeit in Betracht, die 
freilaufenden Rechtsabbieger zurückzubauen und den rechtsabbiegenden Verkehr zukünftig 
in die Signalisierung des Knotenpunktes einzubinden. 
Die Verwaltung verweist ergänzend auf die Anlage 7 Plan Kreisverkehr zu der Mitteilung. 
 
Nächste Schritte: 
Umbau des Knotenpunktes 
Weitere inhaltliche Bearbeitung der Planungen für den Brandschutz, für die Aufzugsnachrüs-
tungen und für den provisorischen Straßenausbau. 
Kreisverkehr 
Aufgrund der Mitteilung der Verwaltung (Vorlagennummer 5240/2011) sieht die Verwaltung 
den Beschluss zu diesem Punkt als erledigt an. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für das IV. Quartal 2025

Beratungsverlauf (1)

04.07.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Longericher Straße
  • Mauenheimer Gürtel
  • Geldernstraße
  • Parkgürtel

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/0894/2019
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (SPD)
Datum
18.06.2019
Erstellt
18.06.2019 12:22