AN/0474/2018
Umgestaltung der am Rodderweg in K-Sürth gelegenen Grasfläche in eine Blumenwiese mit Blühpflanzen
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Antrag nach § 3 (FDP BV2)
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Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0474/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.04.2018 Umgestaltung der am Rodderweg in Köln-Sürth gelegenen städtischen Grasfläche in eine Blumenwiese mit Blühpflanzen Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die FDP Fraktion bittet den nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretungssitzung am 23.04.2018 zu setzen: Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, die am Beginn des Rodderweges in Köln-Sürth an den Bahngleisen der KVB-Linie gelegene öffentliche Grasfläche in eine Blumenwiese mit Blühpflanzen umzugestalten. Begründungen: Die am Rodderweg an den Bahngleisen gelegene Rasenfläche wird derzeitig als Hundeklo und Standort für eine Werbetafel genutzt. Vor dem Hintergrund des zu beobachtenden Rückgangs von Bienen und anderen Insekten ist eine Blumenwiese mit Blühpflanzen ökologisch sehr viel höherwertiger als eine reine Grasfläche zu bewerten. Des Weiteren wird eine farbenfrohe Wiese im Stadtteil Sürth im Vergleich zu einer als Hundeklo genutzten Grasfläche sicherlich mehr zur Freude der Bürger und Bürgerinnen beitragen. Weitere Begründung erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Daniel gez. Wolters in der Bezirksvertretung Rodenkirchen Bezirksrathaus Rodenkirchen Fraktionsbüro, Zimmer 115 Hauptstraße 85 50996 Köln Telefon (0221)-221-92316 oder (0221) 35 27 13 Telefax (0221)-221-92302 fdp-bv2@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de FDP-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen Hauptstr. 85 50996 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln
Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0474/2018 Stand: 09.08.2022 Sachstandsbericht Umgestaltung der am Rodderweg in K-Sürth gelegenen Grasfläche in eine Blumenwiese mit Blühpflanzen Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.04.2018 8.1.3 Umgestaltung der am Rodderweg in K-Sürth gelegenen Grasfläche in eine Blumenwiese mit Blühpflanzen, Antrag der FDP-Fraktion AN/0474/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die am Beginn des Rodderwegs in Köln-Sürth an den Bahngleisen der KVB-Linie gelegene Grasfläche, sowie das gegenüberliegende Freigrundstück an der Heinrich- Erpenbach-Straße, in eine Blumenwiese mit Blühpflanzen umzugestalten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugstimmt. Sachstand Dezember 2018 Es wird auf die Mitteilung 1458/2018 zur Sitzung am 09.07.2018 verwiesen. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen kann diesen Beschluss nicht umsetzen, da die Fi- nanzierung sowie die nachhaltige Pflege und Unterhaltung nicht gewährleistet sind. Darüber hinaus hat der Ausschuss Umwelt und Grün in seiner Sitzung vom 16.03.2017 das Thema standortgerechte Blumenwiesen aufgegriffen und folgende Vorgaben für die Verwaltung beschlossen. Im Folgenden erfolgt eine weitergehende Begründung. Grundsatz Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ist bestrebt die städtischen Grünanlagen entspre- chend ihrer Funktion und Lage im Stadtgebiet zu pflegen und zu unterhalten. Aufgrund sich verän- dernder gesellschaftlicher, ökologischer und klimabezogener Rahmenbedingungen kommt den städti- schen Grünflächen eine immer größere Bedeutung zu. Dieser Herausforderung stellt sich das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. In Hinblick auf die ökologische Funktion erfüllen städtische Grünanlagen auch eine Ausgleichsfunkti- 2 on gegenüber den ausgeräumten und intensiv genutzten Agrarbereichen. Ziel muss es deshalb sein die Biodiversität in den Grünanlagen zu erhalten und auch weiterhin zu erhöhen. Vor dem Hinter- grund des aktuell diskutierten Rückgangs von Insekten kann z.B. auch die Anlage von standortge- rechten und artenreichen Blumenwiesen in Grünanlagen einen Beitrag zur Erhöhung der Biodiversität leisten. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wird die Ausweisung und Anlage von standortge- rechten Blumenwiesen aktiv betreiben, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass dies nach dem Grundsatz der Nachhaltigkeit geschieht. Der Ausschuss Umwelt und Grün hat in seiner Sitzung vom 16.03.2017 das Thema standortgerechte Blumenwiesen aufgegriffen und folgende Vorgaben beschlossen. 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Artenvielfalt von Wiesen in Kölner Parks durch gezielte Maß- nahmen sukzessive zu erhöhen. Zwei Methoden sind dabei zu verfolgen: a. Ein an den jeweiligen Standort angepasstes Mahd- bzw. Beweidungsregime (Häufigkeit, Zeitpunk- te, Maschineneinsatz, abschnittsweises Vorgehen, im Falle der Mahd auch Abtragung) bei Wiesen, die ein entwickelbares ökologisches Potenzial aufweisen (noch vorhandener Samenpool im Boden, noch vorhandene (Rest-)Bestände artenreicher Pflanzengesellschaften, vorhandene Vernetzung zu anderen naturna- hen Wiesen). b. Die Anreicherung mit regionalem Saatgut von Wiesen, die besonders verarmte Pflanzengesell- schaften aufweisen und isoliert liegen, sowie die Gewährleistung einer naturschutzfachlich korrekten dauerhafte Pflege. 2. Zur Umsetzung von Punkt 1 sind folgende konkrete Maßnahmen zu ergreifen: a. Für Punkt 1.a sind die Daten und Erkenntnisse der umfangreichen botanischen und faunistischen Untersuchungen des NABU-Stadtverbandes Köln und der NABU- Natur-schutzstation Leverkusen - Köln heranzuziehen und die Mahd bzw. Beweidung der als entwickelbar eingeschätzten Wiesen anzupassen. b. Nutzung von Verbesserungspotentialen bei der Beweidung der Wiesen durch Wan-derschäfer (z.B. bessere Vernetzung der Wiesen). c. Für Punkt 1 .b. sind in einem Zeitraum von drei Jahren jährlich mind. d. Nach Ablauf von drei Jahren ist den politischen Gremien ein Evaluationsbericht vorzulegen und über Art und Umfang des weiteren Vorgehens zu befinden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, fehlende Kompetenzen zur naturschutzfachlich fundierten Betreu- ung und Ausführung der oben beschriebenen Maßnahmen selbst oder zunächst durch Beauftragung Dritter zu erwerben. 4. Die Verwaltung möge außerdem Kooperationen mit den lokalen Naturschutzverbänden - die teil- weise bereits Aufwertungen von Wiesen im Kölner Stadtgebiet ehrenamtlich durchführen - anstreben, um Kosten zu senken und deren naturschutzfachliche Kompetenz und Erfahrung zu nutzen. 5. Als Beitrag zur Deckung eventueller zusätzlicher Kosten sind Möglichkeiten einer Verwertung des Mahdguts (energetisch, zur Kompostierung, als Futtermittel etc.) zu prüfen. 6. Die Nutzung der Wiesen durch die Einwohnerinnen und Einwohner dürfen durch die Maß-nahmen nicht eingeschränkt werden. Praktizierte Pflege der Rasen- und Wiesenflächen Die Pflege der Rasen- und Wiesenflächen erfolgt grundsätzlich sowohl nach ökonomischen als auch nach ökologischen Grundsätzen auf der Grundlage eines differenzierten Konzeptes und vor dem Hin- tergrund der zur Verfügung stehenden knappen personellen, technischen und finanziellen Ressour- cen. Öffentliche Grünflächen dienen ihrer Bestimmung, Anlage und Ausstattung nach vorrangig der Erho- lung der Kölner Bevölkerung. Im Vordergrund der Erholungsnutzung stehen die traditionellen Nut- zungsformen wie spazieren gehen, auf der Wiese liegen oder Ausruhen auf Bänken. In der jüngsten Vergangenheit haben sich diese Nutzungsformen zum Teil verändert bzw. neue Nutzungen sind hin- zugekommen. Hierunter fallen vor allem auch Nutzungen, die der sportlichen Aktivität dienen wie Fußball spielen, Joggen, Slacklinen etc. Zum Teil nehmen diese neuen Nutzungsformen größere Ra- senflächen in Anspruch. Aber auch für Nutzungsformen wie z.B. Grillen werden immer mehr Flächen genutzt. Hinzukommen weitere Flächeninanspruchnahmen aufgrund gesetzlicher Vorgaben wie z.B. 3 die Ausweisung von Hundefreilaufflächen, die keine andere Nutzungsform gleichzeitig zulassen. Auf der anderen Seite steht diesen zunehmenden und flächenintensiven Nutzungsansprüchen zu- mindest im innerstädtischen Bereich (begrenzt durch den Äußeren Grüngürtels) nur ein begrenztes Angebot an nutzbaren Flächen gegenüber. Einer Übernutzung der vorhandenen Flächen kann nur dann entgegengewirkt werden, wenn alle zur Verfügung stehenden Rasenflächen genutzt werden können und somit „Ausweichmöglichkeiten“ bestehen. Dies setzt jedoch voraus, dass durch regelmä- ßige Mahd die Grasnarbe kurz gehalten wird. Der gesamte Äußere Grüngürtel weist neben den intensiv genutzten Bereichen um die Parkweiher dagegen auch weite Bereiche wie z.B. den Bereich Nüssenberger Busch oder den südlichen Ab- schnitt des Grüngürtels auf, die nur in geringem Maße für intensive Erholungszwecke genutzt werden. Auf Grundlage dieser Erkenntnis wurde ein sehr differenziertes Pflegekonzept (extensiv und regel- mäßig), dass sich auch stark an den Vorgaben des Landschaftsplans orientiert entwickelt. Eine detail- lierte Ausdifferenzierung der Pflegeintensität wurde im Entwicklungskonzept Äußerer Grüngürtel fest- gelegt. In den Bereichen außerhalb des Äußeren Grüngürtels (stadtauswärts gerichtete Grünzüge) werden die Wiesenflächen ausschließlich extensiv gepflegt. Diese Bereiche umfassen die Kompensationsflä- chenpools (z.B. Grünzug West, Grünzug Zündorf-Wahn) in denen Ausgleichs- und Ersatzmaßnah- men realisiert werden. Die Pflege der Rasen- und Wiesenflächen wird nach folgendem differenziertem Konzept durchge- führt: 1. Innerstädtische Grünanlagen In den Grünanlagen im innerstädtischen Bereich erfolgt eine regelmäßige Mahd der Rasenflächen, um den vielfältigen Erholungs- und Nutzungsansprüchen der Kölner Bevölkerung entgegenzukommen und Übernutzungen entgegenzuwirken. Die Mahd der Flächen um- fasst in der Regel ca. 3-8 Schnitte/Jahr. Teilbereiche werden 1-2 im Jahr gemäht. 2. Äußerer Grüngürtel Im Bereich des Äußeren Grüngürtels werden die Wiesenflächen aufgrund der großen Ausdehnung und des geringen Nutzungsdruckes nur extensiv gemäht bzw. unterhalten. Diese erfolgt zum einen durch eine 2 malige Mahd, durch Beweidung mit Schafen oder durch Vergabe an Schäfer zur Heu- ernte. Lediglich die intensiv genutzten Bereiche werden regelmäßiger gemäht (z.B. Decksteiner Wei- her). 3. Außerhalb Äußerer Grüngürtel In den stadtauswärts gerichteten Grünzügen (Kompensationsflächenpools) werden die im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen angelegten Wiesenflächen grundsätzlich an Schäfer zur Beweidung verpachtet, so dass auch hier nur eine sehr extensive Heumahd bzw. Nutzung erfolgt. Insgesamt sind zurzeit in den diesen Bereichen 453 ha Kompen-sationsflächen angelegt. Der Anteil an angelegten Wiesenflächen beträgt 160 ha (insg. 320 ha festgesetzt). Eine extensive Pflege der Wiesen- und Offenlandflächen durch Schafbeweidung erfolgt auch auf den städtischen Biotopflächen mit einem hohen Anteil an Offenlandbiotopen (z.B. der Ossendorfer Bra- che, Naturschutzgebiet Morslede). Die Gesamtfläche der Beweidung beträgt hier 357 ha. In dieser Flächenangabe sind auch Flächenanteile unter 2. enthalten. Durch das hier in Kürze vorgestellte Pflegekonzept wird gewährleistet, dass die Rasen- und Wiesen- flächen in den städtischen Grün- und Freiflächen entsprechend ihrer jeweiligen Funktion gepflegt und unterhalten werden. Gleichzeitig werden sehr unterschiedliche Biotopstrukturen erhalten oder ge- schaffen, die die Voraussetzung für eine hohe Biodiversität bilden. Vorgaben zur Anlage standortgerechter und artenreicher Blumenwiesen Leitbild für die Entwicklung von Langgraswiesen ist die zweischürige Glatthaferwiese oder die ein- schürige Streuwiese der bäuerlichen Kulturlandschaft, wie sie zur Heu- und Streugewinnung früher in der freien Landschaft allgemein verbreitet waren, heute aber bis auf wenige Relikte von den landwirt- schaftlichen Nutzflächen verschwunden sind. Die besonders auch für Bürger sichtbare Attraktivität dieser Vegetationsstrukturen gründet sich auf die potenzielle Artenvielfalt an Blütenpflanzen und Tie- 4 ren, die sich im Laufe mehrerer hundert Jahre an den bäuerlichen Nutzungsrhythmus anpassen konn- ten. Der Erfolg bei der Umstellung von bisher regelmäßig gepflegten Rasenflächen zu standortgerechten Blumenwiesen hängt stark vom Ausgangs-Arteninventars ab. Wird lediglich die Mahdfrequenz verän- dert, so führt dies vor allem zu einer Verschiebung der Anteile bestehender Grasarten, wogegen die Neueinwanderung von blühreichen krautigen Arten kaum eine Rolle spielt. Die typischen blühreichen krautigen Arten der zweischürigen Heuwiesen können heute meist nicht mehr aus benachbarten Flä- chen einwandern, da solche Biotoptypen gerade im besiedelten Bereich fehlen. Wenn diese Arten nicht in der Grasnarbe oder in der Samenbank des Bodens überdauern konnten, führt die Umstellung eines Vielschnitt-Rasens auf ein- bis zweimalige Mahd nicht zu den erwünschten blütenreichen Blu- menwiesen. Bei der Anreicherung vorhandener, artenarmer Wiesen mit typischen blühreichen und krautigen Wie- senarten ist zu beachten, dass lange Zeiträume bis zum Erfolg einkalkuliert werden müssen und dass mittlere bis schlechte Nährstoffverhältnisse im Boden grundsätzlich von Vorteil sind. Dieser Aspekt stellt insbesondere im (linksrheinischen) Kölner Raum einen begrenzenden Faktor dar. Denn in der Regel handelt es sich bei den Böden in der Kölner Bucht um sehr nährstoffreiche und tiefgründige Lössböden, die zum Teil seit ca. 8.000 Jahren ackerbaulich genutzt wurden. Aus ökologischen Gründen und zur Entwicklung einer artenreichen Wiesenflora ist nach der Mahd eine Entfernung des Mähgutes notwendig. Das Abräumen des Mähgutes hat zum einen das Ziel, dass die Wiesennarbe nicht bedeckt bleibt und dass über die Zeit eine Abmagerung des Bodens er- folgt. Eine Abmagerung ist in Köln nur in bestimmten Bereichen mit entsprechendem Bodenpotential zielführend. In der Regel wurden die Grünflächen nämlich auf ehemaligen ackerbaulich genutzten Böden mit einem sehr hohen natürlichen Nährstoffangebot angelegt. Auf diesen Flächen ist lediglich die Entwicklung von begrenzt artenreichen Weisen möglich. Die Entwicklung standortgerechter Blumenwiesen ist neben der Standortvoraussetzungen auch we- sentlich von dem Zeitpunkt und der Art der Mahd abhängig. Wie oben aufgeführt ist es von großer Bedeutung, dass das Schnittgut nach Durchführung der Mahd von der Fläche entfernt wird, so dass mindestens ein weiterer Arbeitsgang erforderlich wird. Eine Aufnahme erfolgt bei der bisherigen Ra- sen- und Wiesenfläche nicht. Das Schnittgut verbleibt als Mulch auf der Fläche. Hinzu kommen ggf. noch die Entsorgungskosten. Da das Gras durch die Nutzer der Grünanlagen stark verunreinigt wird, sei es durch Hundekot oder sonstige Abfälle. In der Regel kann es nicht von Landwirten verwertet sondern muss gebührenpflichtig der Hausmüllentsorgung zugeführt werden. Für eine Umstellung der bisherigen Pflege und Unterhaltung der Rasenflächen auf eine zweimalige Mahd der standortgerechten Blumenwiesen mit Aufnahme und Abtransport des Schnittgutes verfügt das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen weder über die erforderlichen Maschinen und Geräte noch über das für den höheren Arbeitsaufwand erforderliche zusätzliche Personal. Aus diesem Grunde werden zurzeit verschiedene Ansätze und Projekte erprobt um ein tragfähiges und nachhaltiges Konzept zur Anlage von standortgerechten und artenreichen Blumenwiesen zu er- stellen. Pilotprojekt „Stadtwiesen statt Rasen“ https://nabu-koeln.jimdo.com/projekte-1/wiesenprojekt/ In enger Zusammenarbeit und unter der Federführung des NABU Stadtverbands Köln wurden an der Inneren Kanalstraße Ecke Aachener Straße und im Bürgerpark Nord gezielt standortgerechte und artenreiche Blumenwiesen angelegt. Die Entwicklung dieser Wiesenflächen wird vom NABU begleitet. „An der Aachener Straße/Innere Kanalstraße, am Eingang zum Inneren Grüngürtel, wurde auf etwa 2.200qm die „Aachener Wiese“ angelegt. Hier werden die Aktiven des NABU AK Park und Friedhof in den nächsten zwei Jahren die Initialpflege der Wiese übernehmen, um die ausgesäten Wildblumen zu fördern und die junge Pflanzengemeinschaft zu einer stabilen Wildblumenwiese zu entwickeln. Ein Schwerpunkt wird hier darauf liegen, die für die Wiesenentwicklung optimalen Mahdtermine zu be- stimmen, die Mahd durchzuführen und das angetrocknete Schnittgut einige Tage später zusammen- zurechen, damit die Mitarbeiter des Grünflächenamts es abtransportieren können. Hinweisschilder an der Fläche sowie eine Flyerbox halten für die Parkbesucher*innen erste Informationen zur Aachener Wiese und den Zielen des Stadtwiesen-Projekts bereit.“ „Eine zweite Stadtwiese („Bürgerwiese “) ist auf etwa 4.500qm im Kölner Nordwesten im Bürgerpark Nord auf einer Grünfläche zwischen Ossendorf und Bilderstöckchen, die sich stadtauswärts an den 5 Blücherpark und die nördlich davon liegenden Kleingartenanlagen anschließt, entstanden. Der Standort der Bürgerwiese liegt im Südbereich des Parkgeländes an einer sanft geneigten Hangfläche. Am Fuße des Hügels befindet sich eine staunasse Senke, die seltener gemäht wird und dadurch ei- nen natürlichen Rahmen für die Wildblumenwiese darstellt. Durch das hangaufwärts ansteigende Bodenprofil der Fläche ergeben sich verschiedene Standortvoraussetzungen.“ Pilotprojekt „Grüne Infrastruktur“ Aufbauend auf dem Projekt Grüngürtel Impuls für den Äußeren Grüngürtel hat das Amt für Land- schaftspflege und Grünflächen ein Integriertes Handlungskonzept „Vielfalt vernetzen“ erarbeitet und dies als Grundlage für das EFRE-Förderprogramm Grüne Infrastruktur eingereicht. Das mittlerweile bewilligte Konzept enthält unter dem Stichwort „Grün vernetzten – Grün entwickeln“ auch ein Projekt zur Anlage standortgerechter und artenreicher Blumenwiesen. Es soll auf bisher oft gemähten Rasenflächen, in einer Größenordnung von 8-10 ha, durch unter- schiedliche Entwicklung und Pflege von standortgerechten und artenreichen Blumenwiesen die öko- logische Vielfalt gefördert und mit den umliegenden Grünflächen vernetzt werden. Ziel ist ein grünes Biotopverbundnetz im urbanen Raum. Die Entwicklung der artenreichen Blumenwiesen soll sich an den jeweiligen standörtlichen Bedingun- gen (Bodenart, Exposition, Wasserverfügbarkeit) orientieren. Flächen sollen mit regionalen Saatgut- mischungen neu eingesät werden. Auch die Pflege der Flächen soll an den jeweiligen Vegetationstyp angepasst werden. Mahdhäufigkeit und -zeitpunkt wechseln. So entstehen verschiedene Wiesenty- pen und Säume mit unterschiedlichen Wuchshöhen, Blühaspekten und -zeiträumen. Die Erfahrungen aus der Entwicklung und der Pflege sollen in einem Leitfaden dokumentiert werden, um daraus Rück- schlüsse für die Entwicklung weiterer Grünflächen in Köln zu gewinnen. Der Leitfaden sollte folgendes enthalten: Darstellung potentieller städtischer Spenderflächen für Mahdgutübertragungen in Text und Karte inkl. der Standortverhältnisse sowie der Artenzusammensetzung, Definition der angestrebten Zielbiotope/ Artenzusammensetzung, Berücksichtigung der vorhandenen Arbeitsgeräte in der Umsetzung und Pflege standortgerechter und artenreicher Wiesen, Beschreibung der notwendigen Arbeitsschritte zur Herstellung und dauerhaften Erhaltung arten- reicher Wiesen und Wegsäume mit regionalem Saatgut (Bodenvorbereitung, Methoden zur Anreiche- rung, Nutzung, Pflege, Verwertung/ Entsorgung), Beschreibung möglicher Probleme in der Umsetzung (Unkräuter etc.) und Lösungen, Labelverfahren „Stadtgrün naturnah“ In Hinblick auf das Ziel die biologische Vielfalt zu erhöhen hat der Rat der Stadt Köln den Rahmen vorgegeben. So hat die Stadt Köln im Mai 2010 die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet und ist im Mai 2017 dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ beigetreten. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat sich als konsequente Fortführung dieser Zielvor- gabe aktuell für das Label „Stadt Grün naturnah“ beworben und Anfang Mai den Zuschlag erhalten. Vgl. www.stadtgrün-naturnah.de Sachstand Juli 2022 Die Verwaltung beabsichtigt die Maßnahme zur Aufwertung der Grünanlage in eine artenreiche Wie- se im Zuge des Stadtverschönerungsprogramms 2022 umzusetzen, sodass auch die Finanzierung gesichert ist. Die Maßnahme wird im gleichen Zuge mit der Herstellung der artenreichen Wiese in Immendorf beauftragt. Der Beschluss ist erledigt. Status erledigt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0474/2018
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG)
- Datum
- 06.04.2018
- Erstellt
- 05.04.2018 15:40