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0960/2024

Beantwortung einer mündlichen Anfrage zum Elternbrief an alle Kindertageseinrichtungen in Köln, Vorlage 3920/2023

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 12.03.2024

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 12.03.2024, TOP 7.1.3

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

4390 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/513 
 
Vorlagen-Nummer  12.03.2024 
 0960/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 12.03.2024 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage zum Elternbrief an alle 
Kindertageseinrichtungen in Köln, Vorlage 3920/2023 
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.01.2024 wurde die Mitteilung 
3920/2023 dem Ausschuss zur Kenntnis vorgelegt. Der JAEB hat hierzu folgende 
Nachfragen: 
 
1. Welche Vertragsanpassungen wird es für Eltern mit reduziertem Stundenangebot 
geben, da auch eine Reduzierung von 5 Stunden eine massive Einschränkung für Fa-
milien bedeuten kann? Wie wirken sich die Anpassungen finanziell auf Eltern aus? 
 
2. Werden die Betreuungszeiten für alle Eltern der betroffenen KiTa`s pauschal ge-
kürzt 
oder gibt es Bedarfsabfragen und eine mit dem jeweiligen Elternbeirat vereinbarte 
soziale Staffelung bei der Kürzung der Betreuungszeiten? 
 
3. Auf einen bedarfsdeckenden KiTa-Platz haben Kinder und Eltern einen Rechtsan-
spruch. Was plant die Stadt, um die Nichterfüllung des Rechtsanspruches für Eltern 
und Kinder zu kompensieren? Hiermit sind ausdrücklich Maßnahmen gemeint, die 
nicht ausschließlich auf Personalgewinnungsoffensiven abzielen, sondern auch finan-
zielle Entlastungmöglichkeiten bieten. 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1: 
 
Eine Veränderung des Betreuungsvertrags ist im Rahmen der gem. KiBiz festgelegten 
Stundenmodelle 25, 35 und 45 Std. möglich. Hieraus ergibt sich dann auch eine finan-
zielle Entlastung der Familien. Die Kita-Leitungen und ihre Teams haben bei Perso-
nalengpässen stets versucht, den noch maximal möglichen Stundenumfang einer Be-
treuung anzubieten. Fällt weiteres Personal aus, musste die Stundenanzahl erneut 
angepasst werden. Diese Verfahrensweise ist weniger verlässlich und bildet für die El-
tern keine Konstante. Insofern wird im Falle notwendiger Stundenkürzungen in 5Std.-
Schritten vorgegangen, um diese dann im Gegenzug möglichst stabil und verlässlich 
anbieten zu können.  
Finanzielle Entlastungen sind jedoch nur bei längerfristigen Kürzungen analog der

2 
 
Stundenintervalle gem. Kibiz möglich, hierfür wird den Eltern eine Anpassung der Be-
treuungsverträge angeboten (z.B. von 45 auf 35 Stunden mit der Zusage, bei guter 
Personalausstattung wieder auf den vorherigen Stundenumfang aufstocken zu kön-
nen).  
 
In anderen Fällen kann ein erheblicher Betreuungsausfall gegenüber der Fachdienst-
stelle geltend gemacht werden und es wird eine mögliche Rückerstattung von Beträ-
gen aufgrund der vorliegenden Ausfallzeiten geprüft.  
 
Zu 2: 
Kommt es zu kurzfristigen, nicht planbaren Personalausfällen und damit zu einer Ein-
schränkung der Betreuung, muss am Tag selbst die Situation betrachtet und möglichst 
im Einvernehmen mit den Eltern eine Lösung zur Betreuungssituation gefunden wer-
den. Grundsätzlich haben alle Kinder einen Anspruch auf Bildung und Betreuung, da-
her gibt es in den Kitas Konzepte, wie bei Personalnotstand auf die Situation reagiert 
wird. Hierbei spielt der einzuhaltende Mindestschlüssel des Personals eine Rolle, 
ebenso wie die individuellen Betreuungsbedarfe der Eltern. Die Verwaltung betrachtet 
die Bildungs- und Betreuungssituation allerdings in erster Linie vom Kind aus und ver-
sucht dennoch, für alle Familien eine vertretbare Lösung im Falle eingeschränkter Öff-
nungszeiten zu finden. Der Elternbeirat ist in die Erstellung und Durchführung solcher 
Betreuungskonzepte außerhalb des Regelbetriebs eingebunden bzw. es werden Ge-
spräche zur Notwendigkeit der Umsetzung geführt, ebenso wie mit den Familien der 
Einrichtung.  
 
Zu 3: 
Die Stadt Köln erfüllt bis dato grundsätzlich den Rechtsanspruch auf einen Kita Platz 
oder einen Platz in der Kindetagespflege. Im Einzelfall kann die Zuweisung hinter dem 
Wunschdatum der Eltern liegen, welches aber immer im engen Dialog mit den Eltern 
kommuniziert wird. Für Eltern steht der Rechtsweg offen, wenn kein Kitaplatz oder 
Platz in der Kindertagespflege zum Wunschdatum zugewiesen wird.  
In Fällen, in denen zum gewünschten Betreuungsbeginn (noch) kein Platz angeboten 
werden kann, können betroffene Eltern einen Antrag auf Mehrkostenerstattung für ei-
nen selbst organisierten Betreuungsplatz stellen. In diesen Fällen prüft die Verwaltung 
die Kostenübernahme.  
 
 
gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

12.03.2024 Jugendhilfeausschuss
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0960/2024
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
12.03.2024
Erstellt
08.03.2024 08:47