0707/2023
Einschränkung des Mobilitätsangebots der KVB mit Auswirkungen auf den Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3152 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 0707/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.03.2023 Einschränkung des Mobilitätsangebots der KVB mit Auswirkungen auf den Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen Hier: Anfrage der FDP-Fraktion zur Sitzung am 23.01.2023, TOP 7.2.5, AN/0042/2023 Die FDP-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: „1. Inwieweit betrifft die Situation des Entfalls von Straßenbahnfahrten auch die im Stadtbezirk Rodenkirchen verkehrende Linie 16? 2. Ist es zu befürchten, dass der ab dem 01.03.2023 eingeschränkte Stadtbahnfahrplan auch Auswirkungen auf den in im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen vorhandenen Busver- kehr nimmt, es also auch dort zu ähnlichen erheblichen Einschränkungen kommen wird. 3. A uf welchen Zeitraum soll die Einschränkung des Stadtbahnverkehrs der im Stadtbe- zirk Rodenkirchen verkehrenden KVB-Linien 12 und 17 beschränkt sein? 4. Inwieweit wirkt sich das bevorstehende merkliche Minderangebot des KVB- Bahnverkehrs auf die seitens der Stadtverwaltung verfolgte Verkehrswende aus? In- wieweit ist durch das erheblich reduzierte Mobilitätsangebot des ÖPNV im Straßen- bahnverkehr mit einer (temporären) Steigerung des M I V zu rechnen?“ Antwort der Verwaltung Zu 1.: Die Linie 16 ist von den temporären Einschränkungen nicht betroffen (vgl. Mitteilung 0081/2023). Zu 2.: Nach aktuellem Kenntnisstand ist der Busverkehr über die bereits getroffenen Maß- nahmen hinaus, die bei den Linien 124, 171, 172, 173 und 179 erforderlich wurden (vgl. Mitteilungen 2464/2022 und 3802/2022) nicht von weiteren Einschränkungen be- troffen. Zu 3.: Ein Ende der temporären Einschränkungen kann die KVB aktuell nicht benennen. Es wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um dem Personalnotstand zu begegnen (vgl. Mitteilung 0081/2023). Die Einschränkungen sollen schnellstmöglich wieder auf- gehoben werden, sobald sich die Personalsituation entspannt hat. Es ist des Weiteren darauf hinzuweisen, dass von der Maßnahme auf der Linie 12 lediglich der Nordast zwischen Niehl und Merkenich betroffen ist. Zu 4.: Die Maßnahmen wurden so gewählt, dass die Auswirkungen auf die Fahrgäste nur punktuell und außerhalb der morgendlichen Verkehrsspitze wirksam werden. Nichts- destotrotz kann nicht geleugnet werden, dass die aktuell notwendigen Einschränkun- 2 gen im Kontext der gewünschten und angestrebten Verkehrswende kontraproduktiv sind. Dabei dürfte es allerdings mehr um das mit den Einschränkungen verbundene Signal als um tatsächlich spür- und messbare Auswirkungen gehen. Ohnehin wurden die Maßnahmen schließlich deshalb ergriffen, weil es angesichts der hohen Ausfall- quote zu einer unzuverlässigen Fahrplanerfüllung kam. Mit dem reduzierten Angebot wird daher die Fahrplanverlässlichkeit wieder gestärkt, was erheblich zu einer wieder größeren Zufriedenheit der Fahrgäste insgesamt beitragen dürfte. Dennoch ist es Ziel von Verwaltung und KVB, möglichst schnell wieder das gemäß 3. Nahverkehrsplan de- finierte Fahrplanangebot in hoher Qualität bereitzustellen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0707/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 03.03.2023
- Erstellt
- 24.02.2023 12:41