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0707/2023

Einschränkung des Mobilitätsangebots der KVB mit Auswirkungen auf den Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 03.03.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 13.03.2023, TOP 7.3.15.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3152 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0707/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.03.2023 
 
Einschränkung des Mobilitätsangebots der KVB mit Auswirkungen auf den Stadtbezirk 
Köln-Rodenkirchen 
Hier: Anfrage der FDP-Fraktion zur Sitzung am 23.01.2023, TOP 7.2.5, AN/0042/2023 
Die FDP-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen:  
„1. Inwieweit betrifft die Situation des  Entfalls von Straßenbahnfahrten auch die im 
Stadtbezirk Rodenkirchen verkehrende Linie 16? 
2. Ist es zu befürchten, dass der ab dem 01.03.2023 eingeschränkte Stadtbahnfahrplan 
auch Auswirkungen auf den in im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen vorhandenen Busver-
kehr nimmt, es also auch dort zu ähnlichen erheblichen Einschränkungen kommen 
wird. 
3. A uf welchen Zeitraum soll die Einschränkung des Stadtbahnverkehrs der im Stadtbe-
zirk Rodenkirchen verkehrenden KVB-Linien 12 und 17 beschränkt sein? 
4. Inwieweit wirkt sich das bevorstehende merkliche Minderangebot des KVB-
Bahnverkehrs auf die seitens der Stadtverwaltung verfolgte Verkehrswende aus? In- 
wieweit ist durch das erheblich reduzierte Mobilitätsangebot des ÖPNV im Straßen- 
bahnverkehr mit einer (temporären) Steigerung des M I V  zu rechnen?“ 
Antwort der Verwaltung 
Zu 1.: Die Linie 16 ist von den temporären Einschränkungen nicht betroffen (vgl. Mitteilung 
0081/2023). 
Zu 2.: Nach aktuellem Kenntnisstand ist der Busverkehr über die bereits getroffenen Maß-
nahmen hinaus, die bei den Linien 124, 171, 172, 173 und 179 erforderlich wurden 
(vgl. Mitteilungen 2464/2022 und 3802/2022) nicht von weiteren Einschränkungen be-
troffen. 
Zu 3.: Ein Ende der temporären Einschränkungen kann die KVB aktuell nicht benennen. Es 
wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um dem Personalnotstand zu begegnen 
(vgl. Mitteilung 0081/2023). Die Einschränkungen sollen schnellstmöglich wieder auf-
gehoben werden, sobald sich die Personalsituation entspannt hat. Es ist des Weiteren 
darauf hinzuweisen, dass von der Maßnahme auf der Linie 12 lediglich der Nordast 
zwischen Niehl und Merkenich betroffen ist. 
Zu 4.: Die Maßnahmen wurden so gewählt, dass die Auswirkungen auf die Fahrgäste nur 
punktuell und außerhalb der morgendlichen Verkehrsspitze wirksam werden. Nichts-
destotrotz kann nicht geleugnet werden, dass die aktuell notwendigen Einschränkun-

2 
 
gen im Kontext der gewünschten und angestrebten Verkehrswende kontraproduktiv 
sind. Dabei dürfte es allerdings mehr um das mit den Einschränkungen verbundene 
Signal als um tatsächlich spür- und messbare Auswirkungen gehen. Ohnehin wurden 
die Maßnahmen schließlich deshalb ergriffen, weil es angesichts der hohen Ausfall-
quote zu einer unzuverlässigen Fahrplanerfüllung kam. Mit dem reduzierten Angebot 
wird daher die Fahrplanverlässlichkeit wieder gestärkt, was erheblich zu einer wieder 
größeren Zufriedenheit der Fahrgäste insgesamt beitragen dürfte. Dennoch ist es Ziel 
von Verwaltung und KVB, möglichst schnell wieder das gemäß 3. Nahverkehrsplan de-
finierte Fahrplanangebot in hoher Qualität bereitzustellen.

Beratungsverlauf (1)

13.03.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.3.15.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0707/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
03.03.2023
Erstellt
24.02.2023 12:41