1354/2023
Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen - Förderprogramm "Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit"
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle V/50/507 Vorlagen-Nummer 1354/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen - Förderprogramm "Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit" Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die weitergehende Durchführung des Förderprogramms „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ befristet für die Dauer vom 01.04.2023 bis 31.03.2024. Die Verwaltung wird beauftragt, die Wirksamkeit der aus dem Förderprogramm resultierenden Maßnahmen zum Stichtag 31.12.2023, spätestens jedoch nach Ablauf von 12 Monaten Pro- jektlaufzeit zu evaluieren. Auf Grundlage der erfolgten Evaluierung wird die Verwaltung dem Rat eine erneute Beschlussfassung über eine mögliche Fortschreibung und Anpassung des Förderprogramms vorlegen. Für die Laufzeit des Förderprogramms werden insgesamt erneut 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Im Haushaltsplan 2023 ff. stehen für das Jahr 2023 und 2024 Mittel in Höhe von je 1 Mio. Euro im Teilergebnisplan 1005 - Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen als „Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen“ zur Verfügung. Rat 16.05.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.000.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2022 wurden über den Politischen Veränderungs- nachweis im Teilplan 1005 - Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in der Teilplan- zeile 15- Transferaufwendungen jeweils 1 Mio. Euro für „Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen“ in der mittelfristigen Haushaltsplanung 2022 bis 2025 zur Verfügung gestellt. Unter Punkt 6 des Haushaltsbegleitbeschlusses wurde die Verwendung der zugesetzten Mittel wie folgt konkretisiert: „Die hinzugesetzten Mittel für obdachlose Menschen sollen u.a. für Aufenthaltsmöglichkeiten und Anlaufstellen an Hotspots, die aufsuchende mobile medizinische und psychiatrische Ver- sorgung, den Ausbau des aufsuchenden Streetworks, dezentralen Tagesangeboten und Not- schlafstellen genutzt werden. Hierbei sollen die Bedürfnisse unterschiedlicher vulnerabler Gruppen besondere Berücksichtigung finden. Best-Practice-Modellprojekte des Konfliktmana- gements im öffentlichen Raum sollen in die Konzeptionierung einfließen.“ Mit Ratsbeschluss vom 03.02.2022 (0299/2022) wurde die Durchführung des Förderpro- gramms „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ be- schlossen und es begann die Umsetzung des Förderprogrammes im Rahmen der ersten För- derphase zum 01.04.2022 zunächst befristet auf 12 Monate. Mit dem Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Ob- 3 dachlosigkeit“ konnten bereits erste Maßnahmen zur Umsetzung in der abgelaufenen Förder- phase erprobt werden. Das angestrebte Ziel der modellhaften Förderung von Maßnahmen mittels dieses Förderpro- gramms zur kontinuierlichen qualitativen und quantitativen Weiterentwicklung des Kölner Hil- fesystems für Menschen im Kontext drohender oder bestehender Obdachlosigkeit in ihren Lebensräumen konnte durch die Förderung erreicht werden (siehe Anlage: vorläufiger Evalua- tionsbericht). Innerhalb der ersten Förderphase sind insgesamt 28 Förderanträge eingegangen, von denen 21 Anträge positiv beschieden werden konnten. Sechs Projektanträge mussten wegen fehlen- der Förderfähigkeit im Rahmen der Förderbedingungen des Förderprogramms „Weiterent- wicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ abgelehnt werden. Ein Antragsteller zog seinen Antrag vorzeitig zurück. Drei weitere Antragsteller riefen die bewillig- ten Fördermittel nicht ab, da aus diversen Gründen nur ein sehr verspäteter Projektstart mög- lich gewesen wäre, mit welchem die Projektziele definitiv nicht hätten erreicht werden können. Insgesamt konnte im Förderzeitraum 01.04.2022 bis zum 31.03.2023 somit in 18 Projekten die Arbeit aufgenommen werden. 13 Projekte sind abgeschlossen, bei zwei weiteren erfolgen derzeit die Vorbereitungen zur Verstetigung als Regelangebote. In drei der über das Förderprogramm bezuschussten Projekten kam es aufgrund verzögerter Projektbeginne zu sehr verkürzten Laufzeiten innerhalb der zwischenzeitlich abgeschlossenen Förderphase. Infolgedessen ist eine abschließende Beurteilung der Geeignetheit zur Errei- chung der angestrebten Wirkungsziele derzeit nicht möglich. Die drei v. g. Projekte weisen aber eine positive Tendenz auf, dass bei Weiterförderung diese Eignung feststellbar ist. Valide Aussagen zu der Erreichung der Wirkungsziele hinsichtlich einer möglichen Verstetigung ein- zelner Projekte können erst nach einer Projektlaufzeit von mindestens 12 Monaten getroffen werden. Aus fachlicher Sicht wird deshalb eine Fortführung dieser bereits geförderten Projekte im Rahmen einer zweiten Förderphase des Förderprogramms vorbehaltlich des dafür erfor- derlichen Ratsbeschlusses empfohlen. Nach Auswertung der bislang vorliegenden Zwischen- berichte kann aus fachlicher Sicht der Verwaltung für die Vielzahl der bislang abschließend geförderten Projekte eine positive Bilanz gezogen werden. Die Verwaltung empfiehlt daher die weitere Durchführung des Förderprogramms befristet um ein weiteres Jahr. Die zweite Förderphase soll rückwirkend zum 01.04.2023 beginnen. Infolge erst sehr spät eingereichter Berichte zu den geförderten Projekten und Maßnahmen konnte deren Auswertung erst deutlicher später als ursprünglich geplant erfolgen. Mit dem vorge- schlagenen rückwirkenden Inkrafttreten des Förderprogrammes wird das Entstehen von Fi- nanzierungslücken bei den zur Weiterförderung vorgeschlagenen Projekten vermieden. Fer- ner können bereits vorliegende Anträge auf Förderung nach erfolgter positiver Prüfung der Fördervoraussetzungen kurzfristig in die Realisierung gehen. Die weitere Befristung ist erforderlich, um die Ergebnisse der aktuell in Durchführung befindli- chen Bedarfsfeststellung von Menschen in Obdachlosigkeit durch die Gesellschaft für innova- tive Sozialforschung und Sozialplanung e.V. (GISS) und die Ergebnisse des Kölner Strategie- entwicklungsprozesses Wohnungslosenpolitik sowie die Wirksamkeit der erprobten Maßnah- men durchlässig zum existierenden Leistungssystem in die weitere Entwicklung einzubezie- hen. Durch abgestimmte Wirkungskennzahlen wird zukünftig, nach einer Projektlaufzeit von 12 Monaten, eine verwaltungsinterne Evaluation der Maßnahmen realisiert. Dies ist durch einfa- che Wirkungskennzahlen (z.B. Zufriedenheit der Menschen innerhalb und um die Maßnahme herum, Zufriedenheit der Kooperationspartner des existierenden Leistungssystems) sicherzu- stellen. Mit dieser Vorgehensweise ist auch für kleine Initiativen der Zugang zu dieser Förde- rung möglich. Ergänzend werden Kennzahlen über die Inanspruchnahme der einzelnen Maß- nahmen und deren Reichweite im Stadtgebiet erhoben. Mit der im Rahmen der Task Force Wohnungslosenpolitik gestarteten Erarbeitung von Partizi- pationsprozessen werden Ziele und Wirkung verschiedener Modelle der Weiterentwicklung in den Blick genommen. Auf Basis der Ergebnisse aus der zweiten Förderphase zur Wirksamkeit der Maßnahmen wird ein gegebenenfalls überarbeitetes Förderprogramm zur erneuten Beschlussfassung einge- 4 bracht. Finanzierung Für die Laufzeit der zweiten Förderphase für den Förderzeitraum 01.04.2023 bis 31.03.2024 werden insgesamt 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Im Haushaltsplan 2023 ff. stehen für das Jahr 2023 und 2024 Mittel in Höhe von je 1 Mio. Euro im Teilergebnisplan 1005 - Leistun- gen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen als „Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen“ zur Verfügung. Auswirkungen auf den Klimaschutz Sofern Bauzuschüsse gewährt werden, die energetische Umbaumaßnahmen beinhalten, wer- den diese nur unter Beachtung der energetischen Standards bewilligt. Begründung der Dringlichkeit Zur Vermeidung einer Dringlichkeitsentscheidung erfolgt die Vorlage an den Rat verfristet. Der Fachausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren sowie die Bezirksvertretungen werden nach Beschlussfassung durch den Rat informiert. Die für die Evaluation erforderlichen Berichte über die Projektdurchführung haben die Verwal- tung erst im Laufe des ersten Quartals 2023 erreicht. Für die vorläufige Evaluation des För- derprogramms waren umfangreiche Auswertungen der Zwischenergebnisse der bislang durchgeführten Projekte erforderlich, wodurch eine fristgerechte Vorlage zur Sitzung des Ra- tes am 16.05.2023 nicht möglich war. Mit einer Vertagung der Beschlussvorlage in die nächs- te Sitzung des Rates am 15.06.2023 wäre eine weitere Durchführung des Förderprogrammes und damit die weitere Maßnahmenumsetzung frühestens ab Juli 2023 möglich. Für die Fort- führung und weitere Umsetzung der notwendigen zusätzlichen Hilfen für obdachlose Men- schen ist jedoch ein zeitnaher Beschluss zum Zweck der Umsetzung weiterer Projektideen als auch der Sicherstellung der Folgefinanzierung erforderlich. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen bereits weitere Anträge bzw. Anfragen, sowohl durch Träger der Wohlfahrtspflege als auch ehrenamtlicher Initiativen, zum Förderprogramm vor, welche das Kölner Hilfesystem vielfältig und innovativ ergänzen können. Anlage1: Vorläufiger Evaluationsbericht Anlage 2: Gesamtübersicht der Anträge (gefördert/zurückgezogen) Anlage 3: Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“
Anlage 2_Gesamtübersicht Anträge_gefördert und zurückgezogen
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Gesamtübersicht Anträge (geförderte u. zurückgezogene) Antragssteller Projekttitel Förderschwerpunkt (FS) 1 Antrag FS 1 Bewilligung FS 2 Antrag FS 2 Bewilligung FS 3-6 Antrag FS 3-6 Bewilligung Spiritaner Stiftung Sonntagscafe 1.885,72 € DRK Streetwork plus 65.916,67 € Diakonie Michaelshoven Akademie für Expert:innen 10.000,00 € Diakonie Michaelshoven Digitalisierung 2.0 - Teilhabe durch Partizipation 9.000,00 € Diakonie Michaelshoven Erweiterung Frauenberatung We ndepunkt 63.389,86 € Diakonie Michaelshoven neue Fachberatungsstelle Köln -Kalk 147.583,33 € Benedikt Labre Oase Steetwork mobil / Lastenfahrrad 10.000,00 € SKM Kleinbus für Winterhilfe 42.576,17 € Vringstreff Internetauftritt 4.092,78 € Straßenwächter Tagesaufenthalt Balduinstr. 37.890,00 € Drogenhilfe Köln Gesundheitslotse Rücktritt von der Förderung HiK Ehrenamtliches Engagement Wiener Platz Rücktritt von der Förderung IBWA Bauwagen 42.426,50 € Bürgerverein Kölner Eigelstein e.V. Veedelskümmerer 10.000,00 € Kölner Flüchtlingsrat e.V. Beratung und Hilfen für wohnungslose Geflüchtete 20.314,28 € Vision e.V. Streetworkbulli Antragsrücknahme Diakonie Michaelshoven Stimmen der Straße, Klänge de r Nacht 8.100,00 € Jünschke, K. & Niesel, C. Erzählwerkstatt 9.000,00 € HiK Ehrenamtliches Engagement Wiener Platz: Lebensmittelausgabe Rücktritt von der Förderung SKM e.V. Veranstaltung Tag der Wohnungslosen 5.400,00 € FdKS e.V. Anschaffungskosten Versorgungsutensilien 10.000,00 € Katholische Fachhochschule Map für Obdachlose 1.100,00 € Förderschwerpunkt (FS) FS 1 FS 2 FS 3 bis 6 zur Verfügung stehende Fördermittel 250.000,00 € 100.000,00 € 650.000,00 € verausgabte Mittel 105.230,95 € 57.692,78 € 335.751,58 € verbleibender Betrag 144.769,05 € 42.307,22 € 314.248,42 € Verausgabte Summe 498.675,31 €
Anlage_3_Förderprogramm Weiterentwicklung Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit
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Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext
Obdachlosigkeit“:
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Förderprogramm der Stadt Köln
„Weiterentwicklung der Kölner Hilfen
für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“
02. Mai 2023
I. Einleitung
Digitalisierung, Klimawandel und nicht zuletzt die Corona-Pandemie ebenso wie ihre
noch zu erwartenden wirtschaftlichen und sozialen Folgen stellen die Stadt Köln –
wie viele andere Großstädte und Gesellschaften – vor neue soziale
Herausforderungen. Das soziale Für- und Miteinander aus der Mitte der Menschen
heraus zu stärken, wird zu einem zentralen Handlungsfeld, um den sozialen
Zusammenhalt in Köln auch in Zukunft sicherzustellen.
Die „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“
ist ein Förderprogramm für Menschen im Kontext drohender oder bestehender
Obdachlosigkeit, mit dem auch die sozialen Herausforderungen, insbesondere
durch verschiedene Lebensmodelle ohne zwischenmenschlich abgestimmte
Kompromisse, mit in den Blick genommen und Modelle des gesellschaftlichen
Ausgleichs und des Für- und Miteinanders erprobt werden können.
Das Förderprogramm leistet damit auch einen Beitrag zu den Zielen des
Fachkreises „Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“ des Dezernates für
Allgemeine Verwaltung und Ordnung, der zielgruppenspezifisch eng von Politik und
Dezernat V begleitet wird.
Mit der Stadtarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik (Stadt AG WP) werden seit
dem 04. Oktober 2021 die Kölner Wohnungs- und Obdachlosenhilfen quantitativ
und qualitativ wirkungsorientiert weiterentwickelt. Grundlagen dieser Entwicklungen
bilden insbes.
das Konzeptpapier „Obdachlosigkeit in Köln“ des Dezernates für Soziales,
Wohnen und Gesundheit
die strategischen Vorschläge der Kölner Liga der Wohlfahrtspflege
Erfahrungen der verschiedenen Kölner Initiativen und Organisationen der
Sozialwirtschaft im Kontext Wohnungslosenpolitik
die Befragung von Menschen in Obdachlosigkeit durch das Kölner Streetwork
(2019) sowie
das Benchmark „Wohnen in den Großstädten – Steuerungsansätze der
Sozialverwaltungen“ der Firma Consens im Auftrag des Deutschen Vereins für
öffentliche und private Fürsorge.
Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext
Obdachlosigkeit“:
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Neben den verschiedenen sozial- und ordnungsrechtlichen Pflichtleistungssystemen
wird hierbei auch ein besonderes Augenmerk auf die Weiterentwicklung (integrierter
bzw. verzahnter) kommunaler Hilfen gelegt.
Ziel ist ein rechtskreisübergreifender Kölner Masterplan zur mittel- und langfristigen
wirkungsvollen Weiterentwicklung der Wohnraumsicherung und -versorgung sowie
der Unterstützungssysteme für die Menschen und ihrer Lebensräume.
Kern dieses Förderprogramms ist die Weiterentwicklung der kommunalen
Unterstützungsleistungen für die einzelnen Menschen im Kontext Obdachlosigkeit
und ihrer individuellen Bedarfe, dort wo sie sich im Stadtgebiet aufhalten.
Mittels des vorliegenden Förderprogramms können neue kommunale
Handlungsansätze, die in Kooperation mit den Leistungsträgern und Expert*innen in
eigener Sache erarbeitet werden, ebenso erprobt werden, wie gute Ideen aller
Menschen, die in Köln leben. Ein expliziter Fokus auf die Wirkung der geförderten
Maßnahmen (Wirkungskennzahlen) dient der parallelen Evaluation weitergehender
Finanzierungsmöglichkeiten, auch außerhalb des Förderprogramms durch eine
Neuausrichtung im pflichtigen System.
Die mit diesem Förderprogramm finanzierten weiterführenden, ergänzenden
kommunalen Leistungen im Kontext Obdachlosigkeit werden als Ergänzung zu den
vorhandenen sozial- und ordnungsrechtlichen Leistungssystemen erprobt und
weiterentwickelt. Best-Practice-Modelle des Konfliktmanagements im öffentlichen
Raum (Lebensraumorientierung1) sind hierbei in die Konzepte einzubinden.
Dies dient insbesondere auch der weiteren Entwicklung von
Verantwortlichengemeinschaften, die alle vorhandenen Kräfte für die Menschen in
Köln bündeln.
Auch die bereits in 12 Quartieren etablierte Gemeinwesenarbeit (GWA) – bzw. ihre
landesgeförderten Vorläufermodelle – wird durch dieses Förderprogramm mit dem
speziellen Fokus auf Menschen im Kontext Obdachlosigkeit ergänzt. Insbesondere
können im Rahmen der Gemeinwesenarbeit entwickelte Projekte aus der
Zivilgesellschaft nach einem gelungenen Empowerment mittels dieses Programms
gefördert und damit die geleistete Stärkung nachhaltig stabilisiert werden.
Eine Einbeziehung der Ergebnisse und Maßnahmen in den eingangs erwähnten
operativ tätigen städtischen Fachkreis „Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“
wird sichergestellt.
II. Rahmenbedingungen der Förderung
Für eine Förderung durch die Stadt Köln gelten die in den Allgemeinen
Bewilligungsbedingungen für die Bereiche Jugend, Schule, Weiterbildung, Senioren,
Soziales, Beschäftigungsförderung, Wohnen und Gesundheit (Allgemeine
1 In Köln wird der Begriff des Sozialraums ausschließlich auf Quartiere mit besonderen sozialen
Herausforderungen im Kontext eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) angewandt. Zur
Sicherstellung einer inhaltlichen Abgrenzung und mit Blick auf die nicht immer örtlich begrenzte
lebensräumliche Orientierung von Menschen, insbes. im digitalen Zeitalter (z.B. Arbeitsnomaden),
wird hier der allgemeine Begriff der Lebensraumorientierung genutzt.
Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext
Obdachlosigkeit“:
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Bewilligungsbedingungen) genannten Voraussetzungen.2 Die Förderung der Stadt
erfolgt grundsätzlich subsidiär und richtet sich nach den für das jeweilige
Haushaltsjahr bereitgestellten Haushaltsmitteln der Stadt Köln. Es gelten die
haushaltsrechtlichen Bestimmungen der Stadt Köln.
Die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen begründen keinen Rechtsanspruch auf
Förderung.
III. Ziel und Gegenstand der Förderung
1. Ziel der Förderung
Ziel der modellhaften Förderung von Maßnahmen mittels dieses Förderprogramms
ist die kontinuierliche qualitative und quantitative Weiterentwicklung des Kölner
Hilfesystems für Menschen im Kontext drohender oder bestehender Obdachlosigkeit
in ihren Lebensräumen.
2. Gegenstand der Förderung
Neben sozialrechtlich finanzierten Leistungen und Leistungen der kommunalen
Existenzsicherung können mittels dieses Förderprogramms insbes. Maßnahmen
erprobt werden, die
vorhandene existenzsichernde, sozialrechtliche, gewerbliche und
ehrenamtliche Angebote einbeziehen und abgestimmt ergänzen
den Austausch und das Kennenlernen von Interessen und Anliegen
zwischen den Menschen im Quartier befördern. Sich kennenzulernen, die
Anliegen des anderen zu verstehen und gemeinsam gute Wege des
Umgangs und der gegenseitigen Unterstützung zu finden, sind hierbei oft
weit wirksamere Maßnahmen als Einzelfallhilfen für Betroffene. Die GWA
kann diese Entwicklung in den GWA-Gebieten ermutigen und unterstützen.
die Selbstorganisation der Menschen in Obdachlosigkeit in Kooperation mit
den Menschen im Quartier zur Stärkung ihres sozialen Für- und
Miteinanders unterstützen
wirksame Konzepte für ein lebenswertes Quartier für alle Menschen vor Ort
realisieren und
nachhaltige Konzepte zur Fortsetzung der Maßnahmen im Anschluss an
eine Förderung unterbreiten.
Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen, die
dem Ausbau aufsuchender mobiler medizinischer und psychiatrischer
Versorgung sowie dem aufsuchenden Streetwork dienen und diese
insbesondere auch mit ambulanten Hilfen nach § 67 SGB XII und einer
Lebensraumorientierung effizient vernetzen. Eine inhaltliche Anbindung an
2 Allgemeine Bewilligungsbedingungen der Stadt Köln für die Bereiche Jugend, Schule, Weiterbildung,
Senioren, Soziales, Beschäftigtenförderung, Wohnen und Gesundheit, Gültig ab 01.01.2021
https://buergerinfo.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=794188&type=do
Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext
Obdachlosigkeit“:
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die zielgruppenspezifischen, kommunalen aufsuchenden Hilfen ist hierbei
sicherzustellen.
die Menschen in Obdachlosigkeit bei der Wahrnehmung der vorhandenen
Hilfeleistungen unterstützen (z.B. mittels eines Busses, als erster sicherer
Ort, nebst Beratung und möglicher Unterstützung Notschlafstellen zu
erreichen)
dezentrale Leistungen für Menschen in Obdachlosigkeit, die einen
niedrigschwelligen Zugang eröffnen, auch im Kontext beruflicher Teilhabe
oder tagesstrukturierender Maßnahmen
die bestehenden Angebote um neue OBG-Unterbringungsangebote für
Menschen mit besonderen individuellen Bedarfen, wie z.B. der Versorgung
von Tieren (z.B. durch Tierarztangebote), zur ordnungsbehördlichen
Unterbringung für wohnungslose Menschen mit tiefgreifenden psychischen
Erkrankungen oder in Begleitung von Haustieren (primär Hunden) ergänzen.
durch die Schaffung geschützter Räume zur sozialen Interaktion
Tagesaufenthaltsangebote für neue Zielgruppen schaffen.
das vorhandene System der Winter- und Humanitären Hilfen für Menschen
in Obdachlosigkeit zur Schaffung erforderlicher 24/7 Leistungen ergänzen.
Bei der Gestaltung von 24/7 Angeboten ist eine enge Vernetzung mit den
vorhandenen Leistungen, insbes. der Kölner Kontakt- und Beratungsstellen
nach § 67 SGB XII sicherzustellen. Die Bedürfnisse der verschiedenen
gesellschaftlichen Gruppen in den jeweiligen Lebensräumen sind auch
einzubeziehen.
Best-Practice-Modelle des Konfliktmanagements im öffentlichen Raum sollen in die
Konzepte zu den oben als förderfähig benannten Maßnahmen einfließen. Durch
eine gezielte Beteiligung der wesentlichen Akteure wird die
Verantwortlichengemeinschaft vor Ort und der Bezug der verschiedenen
Akteursgruppen zur Maßnahme gestärkt. Selbstverständlich können auch mehrere
Bereiche adressiert werden.
Im Rahmen dieses Förderprogramms werden
insgesamt bis zu 250.000 Euro jährlich für den Ausbau aufsuchender mobiler
medizinischer und psychiatrischer Versorgung sowie des aufsuchenden
Streetworks
insgesamt bis zu 100.000 Euro jährlich für dezentrale Leistungen für
Menschen in Obdachlosigkeit, die einen niedrigschwelligen Zugang eröffnen,
auch im Kontext beruflicher Teilhabe oder tagesstrukturierender Maßnahmen
mit bis zu 10.000 Euro je Maßnahme
eingesetzt.
Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext
Obdachlosigkeit“:
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3. Förderart
Die Stadt Köln gewährt für dieses Förderprogramm ausschließlich Projektförderung
als einmaligen Zuschuss (Maßnahmenförderung).
Förderfähig sind Personal-, Sach- und Mietkosten, soweit sie für die
Projektdurchführung erforderlich sind. Die Höhe der Personalkosten wird auf der
Basis der geforderten Qualifikation maximal in Höhe der vergleichbaren
durchschnittlichen Personalkosten der Stadt Köln gewährt.
Soweit für die Realisierung einer Förderung bauliche oder technische Maßnahmen
notwendig sind, können auch Baukosten- und Technikzuschüsse beantragt
werden, wie z.B. bauliche bzw. technische Ertüchtigungen im Innen- bzw.
Außenbereich nichtstädtischer Liegenschaften sowie Maßnahmen zur barrierefreien
Erschließung.
4. Finanzierungsart und Eigenanteil
Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung.
Für die Förderung ist ein Eigenanteil in Höhe von 10 % in Form von Eigenmitteln,
Sachleistungen oder Eigenleistungen einzubringen. Als Eigenleistung können auch
unentgeltliche Leistungen, wie ehrenamtliche Leistungen in Form von persönlicher
Arbeitsleistung, anerkannt werden.
Eine Vollfinanzierung ist als Ausnahme zu sehen und zu begründen (z. B. bei einem
finanziell geringen Projektumfang).
IV. Antragsverfahren
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Bei juristischen Personen soll, unabhängig von der Rechtsform und der
Organisation, ein gemeinnütziger oder mildtätiger Zweck im Vordergrund des
konkreten Handelns stehen.
Bei wirtschaftlichen juristischen Personen sind die gemeinnützigen Projekte dieses
Förderprogramms als solche gesondert buchhalterisch auszuweisen und ggf. für
eine Prüfung zur Verfügung zu stellen (social entreneurship).
Bereits in Köln operierende soziale Träger, Bildungseinrichtungen, Vereine und
andere Akteure, die bereits in den Stadtteilen aktiv sind, können bevorzugt werden.
Der von Seiten des/der Zuwendungsempfängers/in rechtsverbindlich
unterschriebene Antrag auf Fördermittel ist mit den geforderten
Unterlagen/Angaben beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln
innerhalb der ausgeschriebenen Förderperiode einzureichen.
Bei der Bewilligung von beantragten Förderungen ist die zwingend erforderliche
Umsetzung innerhalb der Laufzeit des Förderprogramms bis zum 31.03.2024 zu
beachten.
Die Antragstellung beinhaltet neben einer Selbstdarstellung ein qualifiziertes
Konzept für die zu fördernde/n Maßnahme/n. Bedarfe, Ressourcen und eine
Bezugnahme auf oben genannte strategische Zielsetzungen finden in diesem
Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext
Obdachlosigkeit“:
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Konzept ebenso Berücksichtigung wie Aussagen zu Ergebnissen, Wirkungen und
Vorschläge für Kennzahlen zu deren Nachweis. Bedarfsorientierte, messbare Ziele
und Indikatoren für eine geeignete Wirkungsanalyse werden mit dem Amt für
Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln abgestimmt und stellen die Grundlage
für einen Jahresbericht im Rahmen des Verwendungsnachweises dar.
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen/Angaben erforderlich:
ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan
beantragte oder bereits bewilligte Förderungen/Zuschüsse von Dritten
und/oder von der Stadt Köln
Erklärung darüber, sich vorrangig um andere Arten der Finanzierung durch
Eigenmittel, Eigenleistung oder Fördermittel von Dritten zu bemühen
Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde
Hinweis: Kosten, die vor Bekanntgabe des Bewilligungsbescheides
entstehen, werden nicht als förderfähig anerkannt, wenn zuvor kein
vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt worden ist.
Erklärung über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß § 15
Umsatzsteuergesetz.
Ergänzender Hinweis für Anträge auf Baukosten-/Technikzuschüsse:
Bei größeren bautechnischen Verfahren mit Beteiligung mehrerer Gewerke wird die
Vorlage einer Kostenschätzung gemäß DIN 276 (bzw. nach Beschlussfassung der
Ausschüsse des Rates der Stadt Köln über die Mittelvergabe einer
Kostenberechnung gemäß DIN 276), erstellt von einem/einer Fachplaner/in,
verlangt. Die hierdurch entstehenden Kosten sind durch den/die Antragsteller/in zu
tragen. Bei kleineren Baumaßnahmen oder Technikförderung ist die Vorlage von
drei hinsichtlich Qualität und Menge vergleichbaren Angeboten möglich. Hier ist eine
tabellarische Übersicht der drei Angebote zu erstellen („Preisspiegel“).
Erforderliche Genehmigungen von Behörden, der Liegenschaftseigentümer/in und/
oder sonstiger Stellen müssen vor Durchführung der Maßnahme(n) vorliegen.
Es muss nachgewiesen werden, dass die mit der Förderung verbundenen
Maßnahmen und Anschaffungen mindestens fünf Jahre genutzt werden. Sofern
andere Bindungsfristen durch die Fördermittelgeberin festgelegt werden, gelten
diese Bindungsfristen. Der Restwert der verbleibenden Nutzungsdauer wird von
dem/der Fördermittelempfänger/in zurückgefordert, sofern die festgelegte
Bindungsfrist nicht eingehalten wird. Dies gilt auch bei Auszug, wenn Einbauten im
Gebäude verbleiben. Da es sich in diesem Fall um eine Wertsteigerung für den/die
Eigentümer/in handelt, muss mit Antragstellung eine entsprechende rechtlich
verbindliche Regelung zwischen Fördermittelempfänger/in und Eigentümer/in durch
den/die Fördermittelempfänger/in veranlasst und der Fördermittelgeberin vorgelegt
werden.
Der Eingang der Unterlagen wird in schriftlicher oder elektronischer Form bestätigt.
Der Antrag wird auf Vollständigkeit geprüft. Eventuell fehlende Unterlagen werden
unter Fristsetzung nachgefordert.
Die Bewilligung bzw. Ablehnung des Förderantrags erfolgt durch einen
elektronischen oder schriftlichen Bescheid.
Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext
Obdachlosigkeit“:
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Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
V. Verwendungsnachweis
Zum Nachweis einer sachgerechten, zweckentsprechenden und wirtschaftlichen
Verwendung der Fördermittel ist bis zu dem im Bewilligungsbescheid genannten
Zeitpunkt ein Verwendungsnachweis entsprechend den in den Allgemeinen
Bewilligungsbedingungen der Stadt Köln ausgeführten Anforderungen
(Sachbericht/qualifizierter Jahresbericht einschließlich der vereinbarten Indikatoren
und zahlenmäßiger Nachweis) vorzulegen.
Weitere Anforderungen werden im Rahmen des Bewilligungsbescheides mitgeteilt.
Um eine kontinuierliche Erprobung und Verbesserung der ergänzenden
kommunalen Leistungen i. S. d allgemeinen Strategieentwicklung für die Menschen
in Obdachlosigkeit sicherzustellen, ist ein erster Teilbericht zu den Wirkungszielen
bereits 3 Monate vor Ende der Maßnahme einzureichen.
VI. Inkrafttreten
Das Förderprogramm tritt rückwirkend zum 01.04.2023 in Kraft.
Anlage 1_Vorläufiger Evaluationsbericht
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Vorläufige Evaluation des Förderprogramms „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ Im Rahmen des Förderprogramms „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ wurden verschiedene, den Bedarfen der wohnungslosen oder obdachlosen Menschen gerecht werdende Einzelmaßnahmen durchgeführt bzw. im Rahmen von Projekten erprobt. Innerhalb der ersten Förderphase sind insgesamt 28 Förderanträge eingegangen, von denen 21 Anträge positiv beschieden werden konnten. Sechs Förderanträge mussten wegen fehlender Förderfähigkeit im Rahmen der Förderbedingungen des Förderprogrammes „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ abgelehnt werden. Ein Antragsteller zog seinen Antrag vorzeitig zurück. Drei weitere Antragstellende, welchen eine Förderung gewährt wurde, traten freiwillig von dieser zurück. Begründet wurde dies seitens zweier Antragstellender damit, dass eine Umsetzung im Rahmen des knappen Förderzeitraumes nicht mehr gewährleistet werden könne. Eine ehrenamtliche Initiative konnte aus internen Gründen das geplante Projekt nicht umsetzen. Insgesamt konnten im Förderzeitraum 01.04.2022 bis zum 31.03.2023 somit 18 Projekte und Einzelmaßnahmen gefördert werden, wovon 13 mittlerweile abgeschlossen sind. Bei zwei weiteren erfolgen aktuell die Vorbereitungen zur Überführung in die Verstetigung. Von den bereitgestellten 1.000.000,00 € Gesamtfördervolumen sind u. a. wegen der Rücknahme von Anträgen, Rücktritten von der Förderung insgesamt nur 498.675,31 € an Fördermittel in Projekte und Einzelmaßnahmen geflossen. Hauptursächlich dafür waren sehr späte Antragstellungen, infolge derer von der Umsetzung während der zwischenzeitlich abgelaufenen Förderphase dann abgesehen wurde. Von den zurückgetretenen Antragstellenden und von der Ehrenamtsinitiative, die von der Förderung zurückgetreten war, liegen entweder bereits Anträge für eine potenzielle 2. Förderphase vor bzw. wurde bereits angekündigt, dass die Anträge bei weiterer Durchführung des Förderprogramms zeitnah gestellt würden. Insoweit geht die Verwaltung davon aus, dass bei möglicher weiterer Durchführung des Förderprogramms – auch wegen der mittlerweile eingetretenen Bekanntheit der Förderung – das neu bereitgestellte Förderbudget nahezu ausgeschöpft werden kann. Durch die Förderung konnten folgende Projektideen vollumfänglich den Projektzielen entsprechend unterstützt bzw. umgesetzt werden: Umsetzung der Mehrsprachigkeit der Internetpräsenz „Wohnungslos in Köln“, um auch fremdsprachigen Menschen die Nutzung dieser Informationsquelle zu erleichtern Analoge Map im Taschenformat für wohnungs- und/oder obdachlose Menschen, mit Hilfe derer betroffene Personen auf die differenten Angebote des Hilfesystems aufmerksam gemacht werden Versorgung obdachloser Personen mit digitalen Endgeräten wie auch Schulungen hinsichtlich der Nutzung Steigerung der Mobilität des Streetworks durch das Lastenfahrrad, durch welches abgelegene Aufenthaltsorte aufgesucht werden können und der Transport lebenspraktischer Versorgungsmaterialen sowie in Ausnahmefällen auch der Personentransport ermöglicht wird Anschaffung und Umbau in Eigeninitiative der betroffenen Personen von Bauwagen zur Schaffung alternativer Wohnformen für Menschen mit besonderen individuellen Bedarfen Erwerb und Einsatz eines Kleinbusses zur Unterstützung der Kältegänge und Optimierung der mobilen Versorgung obdachloser Menschen Förderung einer Veranstaltungsreihe an und um den Tag der Wohnungslosen mit dem Ziel der Förderung von Begegnung und Austausch zwischen Bürger*innen, Menschen im Kontext Obdachlosigkeit und Leistungsanbietenden des Hilfesystems der Wohnungslosenhilfe Gesprächsgruppe in der JVA mit Inhaftierten ohne festen Wohnsitz Versorgung obdachloser Menschen mit kälteresistenten Schlafsäcken und Isomatten in der Kälteperiode. Aktuell ist es nicht möglich, eine Evaluation zu allen Projekten zu erstellen, da einzelne Projekte erst zum Jahresende 2022 starten konnten. Konzeptionierung, Personalakquise und Antragsverfahren haben keine Projektlaufzeit von einem Jahr ermöglicht als Grundlage für verlässliche Wirksamkeitsanalysen. Die teilweise seit Jahresbeginn 2023 eingereichten Zwischenverwendungsnachweise und Zwischenberichte sind nur sehr begrenzt aussagekräftig. Viele der angeforderten Berichte werden erst in den nächsten Wochen eingehen und ausgewertet werden können. Der abschließende Evaluationsbericht ist für den 15.08.2023 vorgesehen. Ausgewertet werden konnten auf Grundlage eingereichter aussagekräftiger Zwischenberichte bislang nur folgende geförderte Projekte: 1. Das Projekt „Streetwork Plus“ des DRKs, welches dem Förderschwerpunkt „Ausbau der mobilen medizinischen oder psychiatrischen Versorgung und des aufsuchenden Streetworks“ zuzuordnen ist. Die Zielgruppe des Streetwork Plus sind wohnungs- und/oder obdachlose Menschen mit oder ohne Suchterkrankung. Im Rahmen der Angebotserprobung wurde zunächst die Netzwerkarbeit vorangetrieben, um die Steigerung des Bekanntheitsgrades zu bewirken. Innerhalb der ersten Monate konnte, sowohl in Folge vielfacher Meldungen anderer Kooperationspartner*innen als auch durch die niedrigschwellige, aufsuchende Arbeit, eine Kontaktaufnahme bzw. wiederholte Versuche der Kontaktaufnahme zu ca. 25 obdachlosen Menschen erreicht werden. Dies erfolgte teilweise in enger Zusammenarbeit mit unterstützenden Kooperationspartner*innen. Im Rahmen der ausgeprägten Intensität der Kontakte wurden zum 31.12.2022 bereits 15 Personen intensiv durch die Mitarbeitenden des Streetwork Plus unterstützt. Insgesamt wurden u. a. 122 Beratungskontakte und Begleitungen zu Behörden, Ärzt*innen erfasst. Nur drei der kontaktierten Personen lehnten das Hilfeangebot ab. Vier Personen konnten bereits an die wohnbegleitenden Angebote des Hilfesystems angebunden werden und dadurch deren Straßenobdachlosigkeit beendet werden. Durch das niedrigschwellige und beständige Vorhalten des Hilfeangebots ist es gelungen, 60 % der kontaktierten Personengruppe an die Hilfen des Streetwork Plus und/oder weiterführende Hilfen anzubinden. Aus fachlicher Sicht empfiehlt sich hier zumindest eine Weiterförderung. Auf lange Sicht und unter der Prämisse, dass bei ausreichend langer Projektlaufzeit der Wirkungsradius noch vergrößert wird und die bislang noch nicht erreichbaren Wirkungsziele auch erreicht werden, ist perspektivisch eine Verstetigung anzustreben. Aus der bisherigen Projekterfahrung lässt sich schließen, dass dies ein geeignetes Mittel sein kann, um derzeit noch unversorgte obdachlose Menschen mit Mehrfachbeschränkungen an das Hilfesystem zu binden. 2. Das Projekt „Tagesaufenthalt Balduinstr.“ des ehrenamtlich tätigen Vereins „Straßenwächter e.V.“, welches dem Förderschwerpunkt „Schaffung geschützter Räume“ zuzuordnen ist. Mit Hilfe der Fördermittel ist die weitere Sicherung und Ausdehnung des Angebotes hinsichtlich der Versorgung des Tagesaufenthaltes in der Balduinstraße ermöglicht worden. Der Tagesaufenthalt in der Balduinstraße wurde erst kurz vor Beginn der ersten Förderphase eröffnet. Die Räumlichkeiten in der Balduinstraße sind zwischen Rudolfplatz und Neumarkt gelegen und können demnach den „Plätzen mit besonderem Handlungsbedarf“ zugeordnet werden. In dieser Begegnungsstätte wird obdachlosen Menschen ein Tagesaufenthaltsangebot unterbreitet, welches Angebote der Grundversorgung (Lebensmittel, Kleiderausgabe, Ausgabe von Schlafsäcken und Isomatten, Duschen, Wäschereinigung etc.) vorhält. Darüber hinaus beraten die Mitarbeitenden auch bezüglich weiterführender Hilfen, Fragen der gesundheitlichen Versorgung, der Wohnungssuche, Ansprechpartner*innen hinsichtlich rechtlicher Probleme u.a.. Durch die Förderung konnte sichergestellt werden, dass dieses neue Versorgungsangebot an sechs Tagen die Woche. (montags bis samstags) in der Zeit von 15:00 und 20:00 Uhr in Kombination mit dem Beratungsangebot unterbreitet werden konnte. Im Tagesaufenthalt arbeiten ehrenamtlich tätige Mitarbeitende gemeinsam mit Expert*innen in eigener Sache, hier selbst in Obdachlosigkeit lebenden Menschen, bei der Unterbreitung der Angebote. Der Tagesaufenthalt wird seit seiner Gründung in 2021 durchschnittlich täglich, je nach Wetterlage, von 55 bis zu 100 Menschen aufgesucht und von den Hilfesuchenden sehr gut angenommen. Dies begründet sich unter anderem in dem Zusammenspiel von fester Anlaufstelle in Kombination mit der mobilen Verteilung von täglich rund 200 Mahlzeiten, wodurch der Bekanntheitsgrad des Angebotes gesteigert wird. Insgesamt konnten in den letzten 6 Monaten rund 500 Menschen, welche die verschiedenen Angebote vor Ort in Anspruch genommen haben, erfasst werden. Durch kooperierende Fachkräfte der Sozialen Arbeit des Kölner Hilfesystems erfolgen ausschließlich positive Rückmeldungen zu dem benannten Angebot. Beschwerden liegen keine vor. Die Schaffung der geplanten zwei Arbeitsstellen im Rahmen geringfügiger Beschäftigung konnte in der abgelaufenen Förderphase noch nicht realisiert werden, da die Schwierigkeiten bei der Personalakquise bislang nicht überwunden werden konnten. Das Ziel wird weiterverfolgt. Die ansonsten geplanten Tätigkeiten konnten im Rahmen der Förderung vollumfänglich umgesetzt werden. 3. Das Projekt „Veedelskümmerer“ des Bürgervereins Kölner Eigelstein e.V. wurde im Rahmen des Förderschwerpunktes „Dezentrale Leistungen zur Eröffnung eines niedrigschwelligen Zuganges zu Angeboten“ bezuschusst. Durch die geförderte Aufstockung der Arbeitszeit des Veedelskümmeres auf täglich acht Stunden ist es gelungen, das Vertrauensverhältnis zu den regelmäßig im Viertel ansässigen wohnungs- und obdachlosen Personen bzw. von Wohnungslosigkeit bedrohten Anwohner*innen wie auch zu den sonstigen vor Ort ansässigen Anwohner*innen und Gewerbetreibenden zu intensivieren. Im Zuge dessen konnte eine Etablierung des Mitarbeitenden als vertrauter Ansprechpartner erreicht werden. Auch bei im Veedel unbekannten Personen gelingt es dem Veedelskümmerer, eine zeitnahe Klärung der Bedarfslage herbeizuführen. Zu diesem Zweck kooperieren der Veedelskümmerer, die Mitarbeitenden des Streetworks der Wohnungslosenhilfe sowie der Humanitären Hilfe und die Mitarbeitenden des Aufsuchenden Suchtclearings intensiv miteinander. Der Veedelskümmerer berät und vermittelt die wohnungs- und/oder obdachlosen Menschen wie auch den von Wohnungslosigkeit bedrohten Personenkreis hinsichtlich der Angebote des Hilfesystems der Stadt Köln als auch der anderen weiterführenden Hilfen. Im Zuge der u.a. beratenden als auch zwischen den von Obdach- und/oder Wohnungslosigkeit betroffenen Personen und der Nachbarschaft (Privatpersonen und Gewerbetreibende) vermittelnden Funktion des Veedelskümmerers konnte das gegenseitige Verständnis füreinander und die Unterstützungsbereitschaft der Nachbarschaft erheblich gesteigert werden. Ferner ist es gelungen, das Konfliktpotential zwischen allen beteiligten Personengruppen im Stadtteil zu reduzieren. Auch hier gibt es von den Akteuren des kooperierenden Hilfesystems ausschließlich positive Rückmeldungen zu dem Angebot des Veedelskümmerers an die Verwaltung. Es liegen keine Beschwerden vor.. Zusätzlich zu den vorab benannten bis zum 31.03.2023 geförderten Projekten wird derzeit die Überführung zweier ebenfalls im inzwischen abgelaufenen Förderzeitraum geförderter Beratungsangebote in eine Verstetigung zusammen mit dem Landschaftsverband Rheinland in geteilter Kostenträgerschaft als Regelversorgungsangebot im Pflichtleistungsbereich nach § 67 SGB XII vorbereitet. Zum einen handelt es sich um die personelle Aufstockung der Fachberatung nach § 67 SGB XII für Frauen im Rahmen der Frauenberatungstelle „Der Wendepunkt“ von 0,5 auf 2,0 Vollzeitäquivalente Soziale Arbeit. Ferner wurde im Kontext des Förderprogrammes die Neueröffnung der rechtsrheinischen Fachberatungsstelle Köln Kalk nach § 67 SGB XII gefördert. Die Aufstockung des Personals der Frauenberatungsstelle „Wendepunkt“ hat sich als ausreichend und geeignet erwiesen zur quantitativen Schaffung bedarfsindizierter gestiegener Beratungsangebote. Mit der Schaffung einer neuen Fachberatungsstelle in Köln Kalk konnte eine dort seit langem bestehende Bedarfslücke hinsichtlich Beratungsangeboten für Menschen in Wohnungsnotsituationen in dem von prekären Lebensverhältnissen vieler dort lebender Bürger*innen geprägten Stadtteil geschlossen werden. Bereits vor Eröffnung der Fachberatungsstelle Anfang März 2023 war das Interesse an Beratung und Unterstützung in der Bevölkerung derartig groß, dass schon vorab mehr als 50 Beratungstermine vereinbart wurden. Hier liegt eine breite positve Resonanz vor. In der neuen Fachberatungsstelle werden zudem Beratungs- und Unterstützungsangebote an unterschiedlichste Zielgruppen unterbreitet. Neben den Hilfen im Kontext Wohnungs -und Obdachlosigkeit werden dort auch u. a. Hilfen für Frauen in prekären Lebenslagen angeboten. Zu beiden Projekten gibt es bereits eine zwischen LVR und Verwaltung wechselseitig erklärte gemeinsame positive Haltung zur Unterstützung der angedachten Verstetigung. In allen bis zum 31.03.2023 über das Förderprogramm bezuschussten Projekten ist auf Grund der divergierenden Zeitpunkte des möglichen Projektbeginns und der teils dafür erforderlichen Akquise des entsprechenden Personals ein verspäteter Laufzeitbeginn, als ursprünglich anvisiert, festzustellen. Zum Stichtag 31.12.2022 weist keines der Projekte eine Laufzeit auf, welche länger als 7 Monate ist. Eine Fortführung der Förderung von 3 der geförderten Projekte im Rahmen einer zweiten Förderphase des Förderprogrammes, vorbehaltlich des dafür erforderlichen Ratsbeschlusses, wird insoweit befürwortet. Nach Auswertung der bislang vorliegenden Zwischenberichte kann bereits jetzt aus fachlicher Sicht der Verwaltung eine positive Tendenz zur Erreichung der angestrebten Wirkungsziele bei diesen drei zur Weiterförderung vorgeschlagenen Projekten festgestellt werden. Dies erfolgte unter Berücksichtigung der teilweise recht kurzen Laufzeiten der Projekte. Zwei Weiterförderungsanträge liegen der Verwaltung dazu schon vor. Ein Dritter ist angekündigt. Valide Aussagen zu der Erreichung der Wirkungsziele hinsichtlich einer möglichen Verstetigung einzelner Projekte können erst nach einer Projektlaufzeit von mindestens 12 Monaten getroffen werden. Zusammenfassend kann abschließend angeführt werden, dass im Rahmen des Förderprogramms bereits vielfältige Ergänzungen und Unterstützungsleistungen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit mit Hilfe der Fördermittel zur Abdeckung vielfacher Bedarfslagen erbracht werden konnten bzw. in der Umsetzung befindlich sind. Einzelne Projekte bedürfen zur weiteren Erprobung erneuter Fördermittel. Eine erneute Förderung ist notwendig, um hinsichtlich der Prüfung der Erreichung der Wirkungsziele als auch der tatsächlichen Bedarfslage und entsprechender Notwendigkeit der Projektumsetzung zuverlässige Aussagen treffen zu können. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen darüber hinaus bereits weitere Anträge bzw. Anfragen, sowohl durch Träger der Wohlfahrtspflege als auch ehrenamtlicher Initiativen, zum Förderprogramm vor, welche das Kölner Hilfesystem vielfältig und innovativ ergänzen können.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1354/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 05.05.2023
- Erstellt
- 21.04.2023 14:19