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1354/2023

Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen - Förderprogramm "Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 05.05.2023

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 2_Gesamtübersicht Anträge_gefördert und zurückgezogen

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Ansehen

Anlage_3_Förderprogramm Weiterentwicklung Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit

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Ansehen

Anlage 1_Vorläufiger Evaluationsbericht

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

10452 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50/507 
 
Vorlagen-Nummer 
 1354/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen - Förderprogramm "Weiterentwicklung der 
Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit"  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die weitergehende Durchführung des Förderprogramms 
„Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ befristet für 
die Dauer vom 01.04.2023 bis 31.03.2024. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Wirksamkeit der aus dem Förderprogramm resultierenden 
Maßnahmen zum Stichtag 31.12.2023, spätestens jedoch nach Ablauf von 12 Monaten Pro-
jektlaufzeit zu evaluieren. Auf Grundlage der erfolgten Evaluierung wird die Verwaltung dem 
Rat eine erneute Beschlussfassung über eine mögliche Fortschreibung und Anpassung des 
Förderprogramms vorlegen. 
 
Für die Laufzeit des Förderprogramms werden insgesamt erneut 1 Mio. Euro zur Verfügung 
gestellt. Im Haushaltsplan 2023 ff. stehen für das Jahr 2023 und 2024 Mittel in Höhe von je 1 
Mio. Euro im Teilergebnisplan 1005 - Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in der 
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen als „Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen“ 
zur Verfügung. 
 
 
 
Rat 16.05.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.000.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2022 wurden über den Politischen Veränderungs-
nachweis im Teilplan 1005 - Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in der Teilplan-
zeile 15- Transferaufwendungen jeweils 1 Mio. Euro für „Zusätzliche Hilfen für obdachlose 
Menschen“ in der mittelfristigen Haushaltsplanung 2022 bis 2025 zur Verfügung gestellt. Unter 
Punkt 6 des Haushaltsbegleitbeschlusses wurde die Verwendung der zugesetzten Mittel wie 
folgt konkretisiert: 
„Die hinzugesetzten Mittel für obdachlose Menschen sollen u.a. für Aufenthaltsmöglichkeiten 
und Anlaufstellen an Hotspots, die aufsuchende mobile medizinische und psychiatrische Ver-
sorgung, den Ausbau des aufsuchenden Streetworks, dezentralen Tagesangeboten und Not-
schlafstellen genutzt werden. Hierbei sollen die Bedürfnisse unterschiedlicher vulnerabler 
Gruppen besondere Berücksichtigung finden. Best-Practice-Modellprojekte des Konfliktmana-
gements im öffentlichen Raum sollen in die Konzeptionierung einfließen.“  
Mit Ratsbeschluss vom 03.02.2022 (0299/2022) wurde die Durchführung des Förderpro-
gramms „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ be-
schlossen und es begann die Umsetzung des Förderprogrammes im Rahmen der ersten För-
derphase zum 01.04.2022 zunächst befristet auf 12 Monate. 
Mit dem Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Ob-

3 
dachlosigkeit“ konnten bereits erste Maßnahmen zur Umsetzung in der abgelaufenen Förder-
phase erprobt werden.  
Das angestrebte Ziel der modellhaften Förderung von Maßnahmen mittels dieses Förderpro-
gramms zur kontinuierlichen qualitativen und quantitativen Weiterentwicklung des Kölner Hil-
fesystems für Menschen im Kontext drohender oder bestehender Obdachlosigkeit in ihren 
Lebensräumen konnte durch die Förderung erreicht werden (siehe Anlage: vorläufiger Evalua-
tionsbericht). 
Innerhalb der ersten Förderphase sind insgesamt 28 Förderanträge eingegangen, von denen 
21 Anträge positiv beschieden werden konnten. Sechs Projektanträge mussten wegen fehlen-
der Förderfähigkeit im Rahmen der Förderbedingungen des Förderprogramms „Weiterent-
wicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ abgelehnt werden. Ein 
Antragsteller zog seinen Antrag vorzeitig zurück. Drei weitere Antragsteller riefen die bewillig-
ten Fördermittel nicht ab, da aus diversen Gründen nur ein sehr verspäteter Projektstart mög-
lich gewesen wäre, mit welchem die Projektziele definitiv nicht hätten erreicht werden können. 
Insgesamt konnte im Förderzeitraum 01.04.2022 bis zum 31.03.2023 somit in 18 Projekten 
die Arbeit aufgenommen werden. 13 Projekte sind abgeschlossen, bei zwei weiteren erfolgen 
derzeit die Vorbereitungen zur Verstetigung als Regelangebote. 
In drei der über das Förderprogramm bezuschussten Projekten kam es aufgrund verzögerter 
Projektbeginne zu sehr verkürzten Laufzeiten innerhalb der zwischenzeitlich abgeschlossenen 
Förderphase. Infolgedessen ist eine abschließende Beurteilung der Geeignetheit zur Errei-
chung der angestrebten Wirkungsziele derzeit nicht möglich. Die drei v. g. Projekte weisen 
aber eine positive Tendenz auf, dass bei Weiterförderung diese Eignung feststellbar ist. Valide 
Aussagen zu der Erreichung der Wirkungsziele hinsichtlich einer möglichen Verstetigung ein-
zelner Projekte können erst nach einer Projektlaufzeit von mindestens 12 Monaten getroffen 
werden. Aus fachlicher Sicht wird deshalb eine Fortführung dieser bereits geförderten Projekte 
im Rahmen einer zweiten Förderphase des Förderprogramms vorbehaltlich des dafür erfor-
derlichen Ratsbeschlusses empfohlen. Nach Auswertung der bislang vorliegenden Zwischen-
berichte kann aus fachlicher Sicht der Verwaltung für die Vielzahl der bislang abschließend 
geförderten Projekte eine positive Bilanz gezogen werden. 
Die Verwaltung empfiehlt daher die weitere Durchführung des Förderprogramms befristet um 
ein weiteres Jahr. Die zweite Förderphase soll rückwirkend zum 01.04.2023 beginnen. Infolge 
erst sehr spät eingereichter Berichte zu den geförderten Projekten und Maßnahmen konnte 
deren Auswertung erst deutlicher später als ursprünglich geplant erfolgen. Mit dem vorge-
schlagenen rückwirkenden Inkrafttreten des Förderprogrammes wird das Entstehen von Fi-
nanzierungslücken bei den zur Weiterförderung vorgeschlagenen Projekten vermieden. Fer-
ner können bereits vorliegende Anträge auf Förderung nach erfolgter positiver Prüfung der 
Fördervoraussetzungen kurzfristig in die Realisierung gehen. 
Die weitere Befristung ist erforderlich, um die Ergebnisse der aktuell in Durchführung befindli-
chen Bedarfsfeststellung von Menschen in Obdachlosigkeit durch die Gesellschaft für innova-
tive Sozialforschung und Sozialplanung e.V. (GISS) und die Ergebnisse des Kölner Strategie-
entwicklungsprozesses Wohnungslosenpolitik sowie die Wirksamkeit der erprobten Maßnah-
men durchlässig zum existierenden Leistungssystem in die weitere Entwicklung einzubezie-
hen. 
Durch abgestimmte Wirkungskennzahlen wird zukünftig, nach einer Projektlaufzeit von 12 
Monaten, eine verwaltungsinterne Evaluation der Maßnahmen realisiert. Dies ist durch einfa-
che Wirkungskennzahlen (z.B. Zufriedenheit der Menschen innerhalb und um die Maßnahme 
herum, Zufriedenheit der Kooperationspartner des existierenden Leistungssystems) sicherzu-
stellen. Mit dieser Vorgehensweise ist auch für kleine Initiativen der Zugang zu dieser Förde-
rung möglich. Ergänzend werden Kennzahlen über die Inanspruchnahme der einzelnen Maß-
nahmen und deren Reichweite im Stadtgebiet erhoben.  
 
Mit der im Rahmen der Task Force Wohnungslosenpolitik gestarteten Erarbeitung von Partizi-
pationsprozessen werden Ziele und Wirkung verschiedener Modelle der Weiterentwicklung in 
den Blick genommen.  
Auf Basis der Ergebnisse aus der zweiten Förderphase zur Wirksamkeit der Maßnahmen wird 
ein gegebenenfalls überarbeitetes Förderprogramm zur erneuten Beschlussfassung einge-

4 
bracht. 
 
Finanzierung 
 
Für die Laufzeit der zweiten Förderphase für den Förderzeitraum 01.04.2023 bis 31.03.2024 
werden insgesamt 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Im Haushaltsplan 2023 ff. stehen für 
das Jahr 2023 und 2024 Mittel in Höhe von je 1 Mio. Euro im Teilergebnisplan 1005 - Leistun-
gen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen als 
„Zusätzliche Hilfen für obdachlose Menschen“ zur Verfügung. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Sofern Bauzuschüsse gewährt werden, die energetische Umbaumaßnahmen beinhalten, wer-
den diese nur unter Beachtung der energetischen Standards bewilligt.  
 
Begründung der Dringlichkeit 
Zur Vermeidung einer Dringlichkeitsentscheidung erfolgt die Vorlage an den Rat verfristet. Der 
Fachausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren sowie die Bezirksvertretungen werden 
nach Beschlussfassung durch den Rat informiert. 
Die für die Evaluation erforderlichen Berichte über die Projektdurchführung haben die Verwal-
tung erst im Laufe des ersten Quartals 2023 erreicht. Für die vorläufige Evaluation des För-
derprogramms waren umfangreiche Auswertungen der Zwischenergebnisse der bislang 
durchgeführten Projekte erforderlich, wodurch eine fristgerechte Vorlage zur Sitzung des Ra-
tes am 16.05.2023 nicht möglich war. Mit einer Vertagung der Beschlussvorlage in die nächs-
te Sitzung des Rates am 15.06.2023 wäre eine weitere Durchführung des Förderprogrammes 
und damit die weitere Maßnahmenumsetzung frühestens ab Juli 2023 möglich. Für die Fort-
führung und weitere Umsetzung der notwendigen zusätzlichen Hilfen für obdachlose Men-
schen ist jedoch ein zeitnaher Beschluss zum Zweck der Umsetzung weiterer Projektideen als 
auch der Sicherstellung der Folgefinanzierung erforderlich.  
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen bereits weitere Anträge bzw. Anfragen, sowohl durch Träger der 
Wohlfahrtspflege als auch ehrenamtlicher Initiativen, zum Förderprogramm vor, welche das 
Kölner Hilfesystem vielfältig und innovativ ergänzen können. 
 
 
 
Anlage1: Vorläufiger Evaluationsbericht 
Anlage 2: Gesamtübersicht der Anträge (gefördert/zurückgezogen) 
Anlage 3: Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext 
Obdachlosigkeit“

Anlage 2_Gesamtübersicht Anträge_gefördert und zurückgezogen

2108 Zeichen

Gesamtübersicht Anträge
(geförderte u. zurückgezogene)
Antragssteller Projekttitel Förderschwerpunkt 
(FS) 1 Antrag 
FS 1 
Bewilligung 
FS 2 
Antrag 
FS 2 
Bewilligung 
FS 3-6 
Antrag 
FS 3-6 
Bewilligung 
Spiritaner Stiftung Sonntagscafe 1.885,72 €                
DRK Streetwork plus 65.916,67 €           
Diakonie Michaelshoven Akademie für Expert:innen 10.000,00 €          
Diakonie Michaelshoven 
Digitalisierung 2.0 - 
Teilhabe durch Partizipation 9.000,00 €            
Diakonie Michaelshoven Erweiterung Frauenberatung We ndepunkt 63.389,86 €              
Diakonie Michaelshoven neue Fachberatungsstelle Köln -Kalk 147.583,33 €            
Benedikt Labre Oase Steetwork mobil / Lastenfahrrad 10.000,00 €           
SKM Kleinbus für Winterhilfe 42.576,17 €              
Vringstreff Internetauftritt 4.092,78 €            
Straßenwächter Tagesaufenthalt Balduinstr. 37.890,00 €              
Drogenhilfe Köln Gesundheitslotse 
Rücktritt von der 
Förderung 
HiK 
Ehrenamtliches Engagement Wiener 
Platz 
Rücktritt von der 
Förderung 
IBWA Bauwagen 42.426,50 €              
Bürgerverein Kölner 
Eigelstein e.V. Veedelskümmerer 10.000,00 €          
Kölner Flüchtlingsrat e.V. 
Beratung und Hilfen 
für wohnungslose Geflüchtete 20.314,28 €           
Vision e.V. Streetworkbulli  Antragsrücknahme 
Diakonie Michaelshoven Stimmen der Straße, Klänge de r Nacht 8.100,00 €            
Jünschke, K. & Niesel, 
C. Erzählwerkstatt 9.000,00 €             
HiK 
Ehrenamtliches Engagement Wiener 
Platz: Lebensmittelausgabe 
 Rücktritt von der 
Förderung 
SKM e.V. Veranstaltung Tag der Wohnungslosen 5.400,00 €            
FdKS e.V. 
Anschaffungskosten 
Versorgungsutensilien 10.000,00 €          
Katholische 
Fachhochschule Map für Obdachlose 1.100,00 €

Förderschwerpunkt (FS) FS 1 FS 2 FS 3 bis 6 
zur Verfügung stehende Fördermittel 250.000,00 €         100.000,00 €        650.000,00 €            
verausgabte Mittel 105.230,95 €         57.692,78 €          335.751,58 €            
verbleibender Betrag 144.769,05 €         42.307,22 €          314.248,42 €            
Verausgabte Summe 498.675,31 €

Anlage_3_Förderprogramm Weiterentwicklung Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit

17303 Zeichen

Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext 
Obdachlosigkeit“:  
 
 
1 
 
 
 
 
Förderprogramm der Stadt Köln 
„Weiterentwicklung der Kölner Hilfen  
für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ 
02. Mai 2023 
 
 
 
I. Einleitung 
Digitalisierung, Klimawandel und nicht zuletzt die Corona-Pandemie ebenso wie ihre 
noch zu erwartenden wirtschaftlichen und sozialen Folgen stellen die Stadt Köln – 
wie viele andere Großstädte und Gesellschaften – vor neue soziale 
Herausforderungen. Das soziale Für- und Miteinander aus der Mitte der Menschen 
heraus zu stärken, wird zu einem zentralen Handlungsfeld, um den sozialen 
Zusammenhalt in Köln auch in Zukunft sicherzustellen. 
Die „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ 
ist ein Förderprogramm für Menschen im Kontext drohender oder bestehender 
Obdachlosigkeit, mit dem auch die sozialen Herausforderungen, insbesondere 
durch verschiedene Lebensmodelle ohne zwischenmenschlich abgestimmte 
Kompromisse, mit in den Blick genommen und Modelle des gesellschaftlichen 
Ausgleichs und des Für- und Miteinanders erprobt werden können.  
Das Förderprogramm leistet damit auch einen Beitrag zu den Zielen des 
Fachkreises „Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“ des Dezernates für 
Allgemeine Verwaltung und Ordnung, der zielgruppenspezifisch eng von Politik und 
Dezernat V begleitet wird. 
Mit der Stadtarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik (Stadt AG WP) werden seit 
dem 04. Oktober 2021 die Kölner Wohnungs- und Obdachlosenhilfen quantitativ 
und qualitativ wirkungsorientiert weiterentwickelt. Grundlagen dieser Entwicklungen 
bilden insbes. 
 das Konzeptpapier „Obdachlosigkeit in Köln“ des Dezernates für Soziales, 
Wohnen und Gesundheit 
 die strategischen Vorschläge der Kölner Liga der Wohlfahrtspflege 
 Erfahrungen der verschiedenen Kölner Initiativen und Organisationen der 
Sozialwirtschaft im Kontext Wohnungslosenpolitik 
 die Befragung von Menschen in Obdachlosigkeit durch das Kölner Streetwork 
(2019) sowie 
 das Benchmark „Wohnen in den Großstädten – Steuerungsansätze der 
Sozialverwaltungen“ der Firma Consens im Auftrag des Deutschen Vereins für 
öffentliche und private Fürsorge.

Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext 
Obdachlosigkeit“:  
 
 
2 
 
Neben den verschiedenen sozial- und ordnungsrechtlichen Pflichtleistungssystemen 
wird hierbei auch ein besonderes Augenmerk auf die Weiterentwicklung (integrierter 
bzw. verzahnter) kommunaler Hilfen gelegt.  
Ziel ist ein rechtskreisübergreifender Kölner Masterplan zur mittel- und langfristigen 
wirkungsvollen Weiterentwicklung der Wohnraumsicherung und -versorgung sowie 
der Unterstützungssysteme für die Menschen und ihrer Lebensräume.  
Kern dieses Förderprogramms ist die Weiterentwicklung der kommunalen 
Unterstützungsleistungen für die einzelnen Menschen im Kontext Obdachlosigkeit 
und ihrer individuellen Bedarfe, dort wo sie sich im Stadtgebiet aufhalten.  
Mittels des vorliegenden Förderprogramms können neue kommunale 
Handlungsansätze, die in Kooperation mit den Leistungsträgern und Expert*innen in 
eigener Sache erarbeitet werden, ebenso erprobt werden, wie gute Ideen aller 
Menschen, die in Köln leben. Ein expliziter Fokus auf die Wirkung der geförderten 
Maßnahmen (Wirkungskennzahlen) dient der parallelen Evaluation weitergehender 
Finanzierungsmöglichkeiten, auch außerhalb des Förderprogramms durch eine 
Neuausrichtung im pflichtigen System.  
Die mit diesem Förderprogramm finanzierten weiterführenden, ergänzenden 
kommunalen Leistungen im Kontext Obdachlosigkeit werden als Ergänzung zu den 
vorhandenen sozial- und ordnungsrechtlichen Leistungssystemen erprobt und 
weiterentwickelt. Best-Practice-Modelle des Konfliktmanagements im öffentlichen 
Raum (Lebensraumorientierung1) sind hierbei in die Konzepte einzubinden.  
Dies dient insbesondere auch der weiteren Entwicklung von 
Verantwortlichengemeinschaften, die alle vorhandenen Kräfte für die Menschen in 
Köln bündeln. 
Auch die bereits in 12 Quartieren etablierte Gemeinwesenarbeit (GWA) – bzw. ihre 
landesgeförderten Vorläufermodelle – wird durch dieses Förderprogramm mit dem 
speziellen Fokus auf Menschen im Kontext Obdachlosigkeit ergänzt. Insbesondere 
können im Rahmen der Gemeinwesenarbeit entwickelte Projekte aus der 
Zivilgesellschaft nach einem gelungenen Empowerment mittels dieses Programms 
gefördert und damit die geleistete Stärkung nachhaltig stabilisiert werden. 
Eine Einbeziehung der Ergebnisse und Maßnahmen in den eingangs erwähnten 
operativ tätigen städtischen Fachkreis „Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“ 
wird sichergestellt. 
 
II. Rahmenbedingungen der Förderung 
Für eine Förderung durch die Stadt Köln gelten die in den Allgemeinen 
Bewilligungsbedingungen für die Bereiche Jugend, Schule, Weiterbildung, Senioren, 
Soziales, Beschäftigungsförderung, Wohnen und Gesundheit (Allgemeine 
                                                
1 In Köln wird der Begriff des Sozialraums ausschließlich auf Quartiere mit besonderen sozialen 
Herausforderungen im Kontext eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) angewandt. Zur 
Sicherstellung einer inhaltlichen Abgrenzung und mit Blick auf die nicht immer örtlich begrenzte 
lebensräumliche Orientierung von Menschen, insbes. im digitalen Zeitalter (z.B. Arbeitsnomaden), 
wird hier der allgemeine Begriff der Lebensraumorientierung genutzt.

Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext 
Obdachlosigkeit“:  
 
 
3 
 
Bewilligungsbedingungen) genannten Voraussetzungen.2 Die Förderung der Stadt 
erfolgt grundsätzlich subsidiär und richtet sich nach den für das jeweilige 
Haushaltsjahr bereitgestellten Haushaltsmitteln der Stadt Köln. Es gelten die 
haushaltsrechtlichen Bestimmungen der Stadt Köln. 
Die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen begründen keinen Rechtsanspruch auf 
Förderung. 
 
III. Ziel und Gegenstand der Förderung  
1. Ziel der Förderung 
Ziel der modellhaften Förderung von Maßnahmen mittels dieses Förderprogramms 
ist die kontinuierliche qualitative und quantitative Weiterentwicklung des Kölner 
Hilfesystems für Menschen im Kontext drohender oder bestehender Obdachlosigkeit 
in ihren Lebensräumen.  
 
2. Gegenstand der Förderung  
Neben sozialrechtlich finanzierten Leistungen und Leistungen der kommunalen 
Existenzsicherung können mittels dieses Förderprogramms insbes. Maßnahmen 
erprobt werden, die 
 vorhandene existenzsichernde, sozialrechtliche, gewerbliche und 
ehrenamtliche Angebote einbeziehen und abgestimmt ergänzen 
 den Austausch und das Kennenlernen von Interessen und Anliegen 
zwischen den Menschen im Quartier befördern. Sich kennenzulernen, die 
Anliegen des anderen zu verstehen und gemeinsam gute Wege des 
Umgangs und der gegenseitigen Unterstützung zu finden, sind hierbei oft 
weit wirksamere Maßnahmen als Einzelfallhilfen für Betroffene. Die GWA 
kann diese Entwicklung in den GWA-Gebieten ermutigen und unterstützen. 
 die Selbstorganisation der Menschen in Obdachlosigkeit in Kooperation mit 
den Menschen im Quartier zur Stärkung ihres sozialen Für- und 
Miteinanders unterstützen 
 wirksame Konzepte für ein lebenswertes Quartier für alle Menschen vor Ort 
realisieren und 
 nachhaltige Konzepte zur Fortsetzung der Maßnahmen im Anschluss an 
eine Förderung unterbreiten. 
Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen, die   
 dem Ausbau aufsuchender mobiler medizinischer und psychiatrischer 
Versorgung sowie dem aufsuchenden Streetwork dienen und diese 
insbesondere auch mit ambulanten Hilfen nach § 67 SGB XII und einer 
Lebensraumorientierung effizient vernetzen. Eine inhaltliche Anbindung an 
                                                
2 Allgemeine Bewilligungsbedingungen der Stadt Köln für die Bereiche Jugend, Schule, Weiterbildung, 
Senioren, Soziales, Beschäftigtenförderung, Wohnen und Gesundheit, Gültig ab 01.01.2021  
https://buergerinfo.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=794188&type=do

Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext 
Obdachlosigkeit“:  
 
 
4 
 
die zielgruppenspezifischen, kommunalen aufsuchenden Hilfen ist hierbei 
sicherzustellen. 
 die Menschen in Obdachlosigkeit bei der Wahrnehmung der vorhandenen 
Hilfeleistungen unterstützen (z.B. mittels eines Busses, als erster sicherer 
Ort, nebst Beratung und möglicher Unterstützung Notschlafstellen zu 
erreichen) 
 dezentrale Leistungen für Menschen in Obdachlosigkeit, die einen 
niedrigschwelligen Zugang eröffnen, auch im Kontext beruflicher Teilhabe 
oder tagesstrukturierender Maßnahmen 
 die bestehenden Angebote um neue OBG-Unterbringungsangebote für 
Menschen mit besonderen individuellen Bedarfen, wie z.B. der Versorgung 
von Tieren (z.B. durch Tierarztangebote), zur ordnungsbehördlichen 
Unterbringung für wohnungslose Menschen mit tiefgreifenden psychischen 
Erkrankungen oder in Begleitung von Haustieren (primär Hunden) ergänzen. 
 durch die Schaffung geschützter Räume zur sozialen Interaktion 
Tagesaufenthaltsangebote für neue Zielgruppen schaffen. 
 das vorhandene System der Winter- und Humanitären Hilfen für Menschen 
in Obdachlosigkeit zur Schaffung erforderlicher 24/7 Leistungen ergänzen. 
Bei der Gestaltung von 24/7 Angeboten ist eine enge Vernetzung mit den 
vorhandenen Leistungen, insbes. der Kölner Kontakt- und Beratungsstellen 
nach § 67 SGB XII sicherzustellen. Die Bedürfnisse der verschiedenen 
gesellschaftlichen Gruppen in den jeweiligen Lebensräumen sind auch 
einzubeziehen.  
Best-Practice-Modelle des Konfliktmanagements im öffentlichen Raum sollen in die 
Konzepte zu den oben als förderfähig benannten Maßnahmen einfließen. Durch 
eine gezielte Beteiligung der wesentlichen Akteure wird die 
Verantwortlichengemeinschaft vor Ort und der Bezug der verschiedenen 
Akteursgruppen zur Maßnahme gestärkt. Selbstverständlich können auch mehrere 
Bereiche adressiert werden. 
Im Rahmen dieses Förderprogramms werden  
 insgesamt bis zu 250.000 Euro jährlich für den Ausbau aufsuchender mobiler 
medizinischer und psychiatrischer Versorgung sowie des aufsuchenden 
Streetworks 
 insgesamt bis zu 100.000 Euro jährlich für dezentrale Leistungen für 
Menschen in Obdachlosigkeit, die einen niedrigschwelligen Zugang eröffnen, 
auch im Kontext beruflicher Teilhabe oder tagesstrukturierender Maßnahmen 
mit bis zu 10.000 Euro je Maßnahme  
eingesetzt.

Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext 
Obdachlosigkeit“:  
 
 
5 
 
3. Förderart  
Die Stadt Köln gewährt für dieses Förderprogramm ausschließlich Projektförderung 
als einmaligen Zuschuss (Maßnahmenförderung). 
Förderfähig sind Personal-, Sach- und Mietkosten, soweit sie für die 
Projektdurchführung erforderlich sind. Die Höhe der Personalkosten wird auf der 
Basis der geforderten Qualifikation maximal in Höhe der vergleichbaren 
durchschnittlichen Personalkosten der Stadt Köln gewährt. 
Soweit für die Realisierung einer Förderung bauliche oder technische Maßnahmen 
notwendig sind, können auch Baukosten- und Technikzuschüsse beantragt 
werden, wie z.B. bauliche bzw. technische Ertüchtigungen im Innen- bzw. 
Außenbereich nichtstädtischer Liegenschaften sowie Maßnahmen zur barrierefreien 
Erschließung.  
 
4. Finanzierungsart und Eigenanteil 
Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung. 
Für die Förderung ist ein Eigenanteil in Höhe von 10 % in Form von Eigenmitteln, 
Sachleistungen oder Eigenleistungen einzubringen. Als Eigenleistung können auch 
unentgeltliche Leistungen, wie ehrenamtliche Leistungen in Form von persönlicher 
Arbeitsleistung, anerkannt werden. 
Eine Vollfinanzierung ist als Ausnahme zu sehen und zu begründen (z. B. bei einem 
finanziell geringen Projektumfang). 
 
IV. Antragsverfahren  
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.  
Bei juristischen Personen soll, unabhängig von der Rechtsform und der 
Organisation, ein gemeinnütziger oder mildtätiger Zweck im Vordergrund des 
konkreten Handelns stehen.  
Bei wirtschaftlichen juristischen Personen sind die gemeinnützigen Projekte dieses 
Förderprogramms als solche gesondert buchhalterisch auszuweisen und ggf. für 
eine Prüfung zur Verfügung zu stellen (social entreneurship). 
Bereits in Köln operierende soziale Träger, Bildungseinrichtungen, Vereine und 
andere Akteure, die bereits in den Stadtteilen aktiv sind, können bevorzugt werden.  
Der von Seiten des/der Zuwendungsempfängers/in rechtsverbindlich 
unterschriebene Antrag auf Fördermittel ist mit den geforderten 
Unterlagen/Angaben beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln 
innerhalb der ausgeschriebenen Förderperiode einzureichen.  
Bei der Bewilligung von beantragten Förderungen ist die zwingend erforderliche 
Umsetzung innerhalb der Laufzeit des Förderprogramms bis zum 31.03.2024 zu 
beachten. 
Die Antragstellung beinhaltet neben einer Selbstdarstellung ein qualifiziertes 
Konzept für die zu fördernde/n Maßnahme/n. Bedarfe, Ressourcen und eine 
Bezugnahme auf oben genannte strategische Zielsetzungen finden in diesem

Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext 
Obdachlosigkeit“:  
 
 
6 
 
Konzept ebenso Berücksichtigung wie Aussagen zu Ergebnissen, Wirkungen und 
Vorschläge für Kennzahlen zu deren Nachweis. Bedarfsorientierte, messbare Ziele 
und Indikatoren für eine geeignete Wirkungsanalyse werden mit dem Amt für 
Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln abgestimmt und stellen die Grundlage 
für einen Jahresbericht im Rahmen des Verwendungsnachweises dar.  
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen/Angaben erforderlich:  
 ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan  
 beantragte oder bereits bewilligte Förderungen/Zuschüsse von Dritten 
und/oder von der Stadt Köln  
 Erklärung darüber, sich vorrangig um andere Arten der Finanzierung durch 
Eigenmittel, Eigenleistung oder Fördermittel von Dritten zu bemühen  
 Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde  
Hinweis: Kosten, die vor Bekanntgabe des Bewilligungsbescheides 
entstehen, werden nicht als förderfähig anerkannt, wenn zuvor kein 
vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt worden ist.  
 Erklärung über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß § 15 
Umsatzsteuergesetz.  
Ergänzender Hinweis für Anträge auf Baukosten-/Technikzuschüsse:  
Bei größeren bautechnischen Verfahren mit Beteiligung mehrerer Gewerke wird die 
Vorlage einer Kostenschätzung gemäß DIN 276 (bzw. nach Beschlussfassung der 
Ausschüsse des Rates der Stadt Köln über die Mittelvergabe einer 
Kostenberechnung gemäß DIN 276), erstellt von einem/einer Fachplaner/in, 
verlangt. Die hierdurch entstehenden Kosten sind durch den/die Antragsteller/in zu 
tragen. Bei kleineren Baumaßnahmen oder Technikförderung ist die Vorlage von 
drei hinsichtlich Qualität und Menge vergleichbaren Angeboten möglich. Hier ist eine 
tabellarische Übersicht der drei Angebote zu erstellen („Preisspiegel“).  
Erforderliche Genehmigungen von Behörden, der Liegenschaftseigentümer/in und/ 
oder sonstiger Stellen müssen vor Durchführung der Maßnahme(n) vorliegen.  
Es muss nachgewiesen werden, dass die mit der Förderung verbundenen 
Maßnahmen und Anschaffungen mindestens fünf Jahre genutzt werden. Sofern 
andere Bindungsfristen durch die Fördermittelgeberin festgelegt werden, gelten 
diese Bindungsfristen. Der Restwert der verbleibenden Nutzungsdauer wird von 
dem/der Fördermittelempfänger/in zurückgefordert, sofern die festgelegte 
Bindungsfrist nicht eingehalten wird. Dies gilt auch bei Auszug, wenn Einbauten im 
Gebäude verbleiben. Da es sich in diesem Fall um eine Wertsteigerung für den/die 
Eigentümer/in handelt, muss mit Antragstellung eine entsprechende rechtlich 
verbindliche Regelung zwischen Fördermittelempfänger/in und Eigentümer/in durch 
den/die Fördermittelempfänger/in veranlasst und der Fördermittelgeberin vorgelegt 
werden.  
Der Eingang der Unterlagen wird in schriftlicher oder elektronischer Form bestätigt.  
Der Antrag wird auf Vollständigkeit geprüft. Eventuell fehlende Unterlagen werden 
unter Fristsetzung nachgefordert.  
Die Bewilligung bzw. Ablehnung des Förderantrags erfolgt durch einen 
elektronischen oder schriftlichen Bescheid.

Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext 
Obdachlosigkeit“:  
 
 
7 
 
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 
 
V. Verwendungsnachweis 
Zum Nachweis einer sachgerechten, zweckentsprechenden und wirtschaftlichen 
Verwendung der Fördermittel ist bis zu dem im Bewilligungsbescheid genannten 
Zeitpunkt ein Verwendungsnachweis entsprechend den in den Allgemeinen 
Bewilligungsbedingungen der Stadt Köln ausgeführten Anforderungen 
(Sachbericht/qualifizierter Jahresbericht einschließlich der vereinbarten Indikatoren 
und zahlenmäßiger Nachweis) vorzulegen. 
Weitere Anforderungen werden im Rahmen des Bewilligungsbescheides mitgeteilt. 
Um eine kontinuierliche Erprobung und Verbesserung der ergänzenden 
kommunalen Leistungen i. S. d allgemeinen Strategieentwicklung für die Menschen 
in Obdachlosigkeit sicherzustellen, ist ein erster Teilbericht zu den Wirkungszielen 
bereits 3 Monate vor Ende der Maßnahme einzureichen. 
 
VI. Inkrafttreten 
Das Förderprogramm tritt rückwirkend zum 01.04.2023 in Kraft.

Anlage 1_Vorläufiger Evaluationsbericht

15406 Zeichen

Vorläufige Evaluation des Förderprogramms „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext 
Obdachlosigkeit“ 
 
Im Rahmen des Förderprogramms „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ wurden verschiedene, den 
Bedarfen der wohnungslosen oder obdachlosen Menschen gerecht werdende Einzelmaßnahmen durchgeführt bzw. im Rahmen von Projekten 
erprobt. 
Innerhalb der ersten Förderphase sind insgesamt 28 Förderanträge eingegangen, von denen 21 Anträge positiv beschieden werden konnten. 
Sechs Förderanträge mussten wegen fehlender Förderfähigkeit im Rahmen der Förderbedingungen des Förderprogrammes „Weiterentwicklung 
der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ abgelehnt werden. Ein Antragsteller zog seinen Antrag vorzeitig zurück.  
Drei weitere Antragstellende, welchen eine Förderung gewährt wurde, traten freiwillig von dieser zurück. Begründet wurde dies seitens zweier 
Antragstellender damit, dass eine Umsetzung im Rahmen des knappen Förderzeitraumes nicht mehr gewährleistet werden könne. Eine 
ehrenamtliche Initiative konnte aus internen Gründen das geplante Projekt nicht umsetzen. 
Insgesamt konnten im Förderzeitraum 01.04.2022 bis zum 31.03.2023 somit 18 Projekte und Einzelmaßnahmen gefördert werden, wovon 13 
mittlerweile abgeschlossen sind. Bei zwei weiteren erfolgen aktuell die Vorbereitungen zur Überführung in die Verstetigung.  
 
Von den bereitgestellten 1.000.000,00 € Gesamtfördervolumen sind u. a. wegen der Rücknahme von Anträgen, Rücktritten von der Förderung 
insgesamt nur 498.675,31 € an Fördermittel in Projekte und Einzelmaßnahmen geflossen. Hauptursächlich dafür waren sehr späte 
Antragstellungen, infolge derer von der Umsetzung während der zwischenzeitlich abgelaufenen Förderphase dann abgesehen wurde. Von den 
zurückgetretenen Antragstellenden und von der Ehrenamtsinitiative, die von der Förderung zurückgetreten war, liegen entweder bereits Anträge 
für eine potenzielle 2. Förderphase vor bzw. wurde bereits angekündigt, dass die Anträge bei weiterer Durchführung des Förderprogramms 
zeitnah gestellt würden.  
 
Insoweit geht die Verwaltung davon aus, dass bei möglicher weiterer Durchführung des Förderprogramms – auch wegen der mittlerweile 
eingetretenen Bekanntheit der Förderung – das neu bereitgestellte Förderbudget nahezu ausgeschöpft werden kann. 
 
 
Durch die Förderung konnten folgende Projektideen vollumfänglich den Projektzielen entsprechend unterstützt bzw. umgesetzt werden: 
 Umsetzung der Mehrsprachigkeit der Internetpräsenz „Wohnungslos in Köln“, um auch fremdsprachigen Menschen die Nutzung dieser 
Informationsquelle zu erleichtern

 Analoge Map im Taschenformat für wohnungs- und/oder obdachlose Menschen, mit Hilfe derer betroffene Personen auf die differenten 
Angebote des Hilfesystems aufmerksam gemacht werden 
 Versorgung obdachloser Personen mit digitalen Endgeräten wie auch Schulungen hinsichtlich der Nutzung 
 Steigerung der Mobilität des Streetworks durch das Lastenfahrrad, durch welches abgelegene Aufenthaltsorte aufgesucht werden können 
und der Transport lebenspraktischer Versorgungsmaterialen sowie in Ausnahmefällen auch der Personentransport ermöglicht wird 
 Anschaffung und Umbau in Eigeninitiative der betroffenen Personen von Bauwagen zur Schaffung alternativer Wohnformen für Menschen 
mit besonderen individuellen Bedarfen 
 Erwerb und Einsatz eines Kleinbusses zur Unterstützung der Kältegänge und Optimierung der mobilen Versorgung obdachloser Menschen 
 Förderung einer Veranstaltungsreihe an und um den Tag der Wohnungslosen mit dem Ziel der Förderung von Begegnung und Austausch 
zwischen Bürger*innen, Menschen im Kontext Obdachlosigkeit und Leistungsanbietenden des Hilfesystems der Wohnungslosenhilfe 
 Gesprächsgruppe in der JVA mit Inhaftierten ohne festen Wohnsitz 
 Versorgung obdachloser Menschen mit kälteresistenten Schlafsäcken und Isomatten in der Kälteperiode. 
 
Aktuell ist es nicht möglich, eine Evaluation zu allen Projekten zu erstellen, da einzelne Projekte erst zum Jahresende 2022 starten konnten. 
Konzeptionierung, Personalakquise und Antragsverfahren haben keine Projektlaufzeit von einem Jahr ermöglicht als Grundlage für verlässliche 
Wirksamkeitsanalysen. Die teilweise seit Jahresbeginn 2023 eingereichten Zwischenverwendungsnachweise und Zwischenberichte sind nur sehr 
begrenzt aussagekräftig. Viele der angeforderten Berichte werden erst in den nächsten Wochen eingehen und ausgewertet werden können. Der 
abschließende Evaluationsbericht ist für den 15.08.2023 vorgesehen. 
 
Ausgewertet werden konnten auf Grundlage eingereichter aussagekräftiger Zwischenberichte bislang nur folgende geförderte Projekte: 
 
1. Das Projekt „Streetwork Plus“ des DRKs, welches dem Förderschwerpunkt „Ausbau der mobilen medizinischen oder psychiatrischen 
Versorgung und des aufsuchenden Streetworks“ zuzuordnen ist. Die Zielgruppe des Streetwork Plus sind wohnungs- und/oder obdachlose 
Menschen mit oder ohne Suchterkrankung.  
Im Rahmen der Angebotserprobung wurde zunächst die Netzwerkarbeit vorangetrieben, um die Steigerung des Bekanntheitsgrades zu 
bewirken. 
 
Innerhalb der ersten Monate konnte, sowohl in Folge vielfacher Meldungen anderer Kooperationspartner*innen als auch durch die 
niedrigschwellige, aufsuchende Arbeit, eine Kontaktaufnahme bzw. wiederholte Versuche der Kontaktaufnahme zu ca. 25 obdachlosen 
Menschen erreicht werden. Dies erfolgte teilweise in enger Zusammenarbeit mit unterstützenden Kooperationspartner*innen.  
Im Rahmen der ausgeprägten Intensität der Kontakte wurden zum 31.12.2022 bereits 15 Personen intensiv durch die Mitarbeitenden des 
Streetwork Plus unterstützt. Insgesamt wurden u. a. 122 Beratungskontakte und Begleitungen zu Behörden, Ärzt*innen erfasst.

Nur drei der kontaktierten Personen lehnten das Hilfeangebot ab. Vier Personen konnten bereits an die wohnbegleitenden Angebote des 
Hilfesystems angebunden werden und dadurch deren Straßenobdachlosigkeit beendet werden.  
Durch das niedrigschwellige und beständige Vorhalten des Hilfeangebots ist es gelungen, 60 % der kontaktierten Personengruppe an die 
Hilfen des Streetwork Plus und/oder weiterführende Hilfen anzubinden.  
Aus fachlicher Sicht empfiehlt sich hier zumindest eine Weiterförderung. Auf lange Sicht und unter der Prämisse, dass bei ausreichend 
langer Projektlaufzeit der Wirkungsradius noch vergrößert wird und die bislang noch nicht erreichbaren Wirkungsziele auch erreicht 
werden, ist perspektivisch eine Verstetigung anzustreben. Aus der bisherigen Projekterfahrung lässt sich schließen, dass dies ein 
geeignetes Mittel sein kann, um derzeit noch unversorgte obdachlose Menschen mit Mehrfachbeschränkungen an das Hilfesystem zu 
binden. 
 
2. Das Projekt „Tagesaufenthalt Balduinstr.“ des ehrenamtlich tätigen Vereins „Straßenwächter e.V.“, welches dem Förderschwerpunkt 
„Schaffung geschützter Räume“ zuzuordnen ist.  
Mit Hilfe der Fördermittel ist die weitere Sicherung und Ausdehnung des Angebotes hinsichtlich der Versorgung des Tagesaufenthaltes in 
der Balduinstraße ermöglicht worden. Der Tagesaufenthalt in der Balduinstraße wurde erst kurz vor Beginn der ersten Förderphase 
eröffnet. Die Räumlichkeiten in der Balduinstraße sind zwischen Rudolfplatz und Neumarkt gelegen und können demnach den „Plätzen mit 
besonderem Handlungsbedarf“ zugeordnet werden. In dieser Begegnungsstätte wird obdachlosen Menschen ein Tagesaufenthaltsangebot 
unterbreitet, welches Angebote der Grundversorgung (Lebensmittel, Kleiderausgabe, Ausgabe von Schlafsäcken und Isomatten, Duschen, 
Wäschereinigung etc.) vorhält. Darüber hinaus beraten die Mitarbeitenden auch bezüglich weiterführender Hilfen, Fragen der 
gesundheitlichen Versorgung, der Wohnungssuche, Ansprechpartner*innen hinsichtlich rechtlicher Probleme u.a.. 
Durch die Förderung konnte sichergestellt werden, dass dieses neue Versorgungsangebot an sechs Tagen die Woche. (montags bis 
samstags) in der Zeit von 15:00 und 20:00 Uhr in Kombination mit dem Beratungsangebot unterbreitet werden konnte. 
Im Tagesaufenthalt arbeiten ehrenamtlich tätige Mitarbeitende gemeinsam mit Expert*innen in eigener Sache, hier selbst in 
Obdachlosigkeit lebenden Menschen, bei der Unterbreitung der Angebote. Der Tagesaufenthalt wird seit seiner Gründung in 2021 
durchschnittlich täglich, je nach Wetterlage, von 55 bis zu 100 Menschen aufgesucht und von den Hilfesuchenden sehr gut angenommen. 
Dies begründet sich unter anderem in dem Zusammenspiel von fester Anlaufstelle in Kombination mit der mobilen Verteilung von täglich 
rund 200 Mahlzeiten, wodurch der Bekanntheitsgrad des Angebotes gesteigert wird. 
Insgesamt konnten in den letzten 6 Monaten rund 500 Menschen, welche die verschiedenen Angebote vor Ort in Anspruch genommen 
haben, erfasst werden. 
Durch kooperierende Fachkräfte der Sozialen Arbeit des Kölner Hilfesystems erfolgen ausschließlich positive Rückmeldungen zu dem 
benannten Angebot. Beschwerden liegen keine vor. 
Die Schaffung der geplanten zwei Arbeitsstellen im Rahmen geringfügiger Beschäftigung konnte in der abgelaufenen Förderphase noch 
nicht realisiert werden, da die Schwierigkeiten bei der Personalakquise bislang nicht überwunden werden konnten. Das Ziel wird 
weiterverfolgt.

Die ansonsten geplanten Tätigkeiten konnten im Rahmen der Förderung vollumfänglich umgesetzt werden. 
 
3. Das Projekt „Veedelskümmerer“ des Bürgervereins Kölner Eigelstein e.V. wurde im Rahmen des Förderschwerpunktes „Dezentrale 
Leistungen zur Eröffnung eines niedrigschwelligen Zuganges zu Angeboten“ bezuschusst.  
Durch die geförderte Aufstockung der Arbeitszeit des Veedelskümmeres auf täglich acht Stunden ist es gelungen, das Vertrauensverhältnis 
zu den regelmäßig im Viertel ansässigen wohnungs- und obdachlosen Personen bzw. von Wohnungslosigkeit bedrohten Anwohner*innen 
wie auch zu den sonstigen vor Ort ansässigen Anwohner*innen und Gewerbetreibenden zu intensivieren.  
Im Zuge dessen konnte eine Etablierung des Mitarbeitenden als vertrauter Ansprechpartner erreicht werden. Auch bei im Veedel 
unbekannten Personen gelingt es dem Veedelskümmerer, eine zeitnahe Klärung der Bedarfslage herbeizuführen. Zu diesem Zweck 
kooperieren der Veedelskümmerer, die Mitarbeitenden des Streetworks der Wohnungslosenhilfe sowie der Humanitären Hilfe und die 
Mitarbeitenden des Aufsuchenden Suchtclearings intensiv miteinander.  
Der Veedelskümmerer berät und vermittelt die wohnungs- und/oder obdachlosen Menschen wie auch den von Wohnungslosigkeit 
bedrohten Personenkreis hinsichtlich der Angebote des Hilfesystems der Stadt Köln als auch der anderen weiterführenden Hilfen. 
Im Zuge der u.a. beratenden als auch zwischen den von Obdach- und/oder Wohnungslosigkeit betroffenen Personen und der 
Nachbarschaft (Privatpersonen und Gewerbetreibende) vermittelnden Funktion des Veedelskümmerers konnte das gegenseitige 
Verständnis füreinander und die Unterstützungsbereitschaft der Nachbarschaft erheblich gesteigert werden. Ferner ist es gelungen, das 
Konfliktpotential zwischen allen beteiligten Personengruppen im Stadtteil zu reduzieren.  
Auch hier gibt es von den Akteuren des kooperierenden Hilfesystems ausschließlich positive Rückmeldungen zu dem Angebot des 
Veedelskümmerers an die Verwaltung. Es liegen keine Beschwerden vor.. 
 
 
Zusätzlich zu den vorab benannten bis zum 31.03.2023 geförderten Projekten wird derzeit die Überführung zweier ebenfalls im inzwischen 
abgelaufenen Förderzeitraum geförderter Beratungsangebote in eine Verstetigung zusammen mit dem Landschaftsverband Rheinland in geteilter 
Kostenträgerschaft als Regelversorgungsangebot im Pflichtleistungsbereich nach § 67 SGB XII vorbereitet. 
Zum einen handelt es sich um die personelle Aufstockung der Fachberatung nach § 67 SGB XII für Frauen im Rahmen der Frauenberatungstelle 
„Der Wendepunkt“ von 0,5 auf 2,0 Vollzeitäquivalente Soziale Arbeit. 
Ferner wurde im Kontext des Förderprogrammes die Neueröffnung der rechtsrheinischen Fachberatungsstelle Köln Kalk nach § 67 SGB XII 
gefördert. 
 
Die Aufstockung des Personals der Frauenberatungsstelle „Wendepunkt“ hat sich als ausreichend und geeignet erwiesen zur quantitativen 
Schaffung bedarfsindizierter gestiegener Beratungsangebote.

Mit der Schaffung einer neuen Fachberatungsstelle in Köln Kalk konnte eine dort seit langem bestehende Bedarfslücke hinsichtlich 
Beratungsangeboten für Menschen in Wohnungsnotsituationen in dem von prekären Lebensverhältnissen vieler dort lebender Bürger*innen 
geprägten Stadtteil geschlossen werden. Bereits vor Eröffnung der Fachberatungsstelle Anfang März 2023 war das Interesse an Beratung und 
Unterstützung in der Bevölkerung derartig groß, dass schon vorab mehr als 50 Beratungstermine vereinbart wurden. Hier liegt eine breite positve 
Resonanz vor. In der neuen Fachberatungsstelle werden zudem Beratungs- und Unterstützungsangebote an unterschiedlichste Zielgruppen 
unterbreitet. Neben den Hilfen im Kontext Wohnungs -und Obdachlosigkeit werden dort auch u. a. Hilfen für Frauen in prekären Lebenslagen 
angeboten. 
Zu beiden Projekten gibt es bereits eine zwischen LVR und Verwaltung wechselseitig erklärte gemeinsame positive Haltung zur Unterstützung der 
angedachten Verstetigung. 
 
In allen bis zum 31.03.2023 über das Förderprogramm bezuschussten Projekten ist auf Grund der divergierenden Zeitpunkte des möglichen 
Projektbeginns und der teils dafür erforderlichen Akquise des entsprechenden Personals ein verspäteter Laufzeitbeginn, als ursprünglich anvisiert, 
festzustellen. Zum Stichtag 31.12.2022 weist keines der Projekte eine Laufzeit auf, welche länger als 7 Monate ist. Eine Fortführung der Förderung 
von 3 der geförderten Projekte im Rahmen einer zweiten Förderphase des Förderprogrammes, vorbehaltlich des dafür erforderlichen 
Ratsbeschlusses, wird insoweit befürwortet. Nach Auswertung der bislang vorliegenden Zwischenberichte kann bereits jetzt aus fachlicher Sicht 
der Verwaltung eine positive Tendenz zur Erreichung der angestrebten Wirkungsziele bei diesen drei zur Weiterförderung vorgeschlagenen 
Projekten festgestellt werden. Dies erfolgte unter Berücksichtigung der teilweise recht kurzen Laufzeiten der Projekte. Zwei 
Weiterförderungsanträge liegen der Verwaltung dazu schon vor. Ein Dritter ist angekündigt. Valide Aussagen zu der Erreichung der Wirkungsziele 
hinsichtlich einer möglichen Verstetigung einzelner Projekte können erst nach einer Projektlaufzeit von mindestens 12 Monaten getroffen werden. 
Zusammenfassend kann abschließend angeführt werden, dass im Rahmen des Förderprogramms bereits vielfältige Ergänzungen und 
Unterstützungsleistungen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit mit Hilfe der Fördermittel zur Abdeckung vielfacher Bedarfslagen erbracht 
werden konnten bzw. in der Umsetzung befindlich sind. Einzelne Projekte bedürfen zur weiteren Erprobung erneuter Fördermittel. Eine erneute 
Förderung ist notwendig, um hinsichtlich der Prüfung der Erreichung der Wirkungsziele als auch der tatsächlichen Bedarfslage und 
entsprechender Notwendigkeit der Projektumsetzung zuverlässige Aussagen treffen zu können. 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen darüber hinaus bereits weitere Anträge bzw. Anfragen, sowohl durch Träger der Wohlfahrtspflege als auch 
ehrenamtlicher Initiativen, zum Förderprogramm vor, welche das Kölner Hilfesystem vielfältig und innovativ ergänzen können.

Beratungsverlauf (1)

16.05.2023 Rat
TOP 10.17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1354/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
05.05.2023
Erstellt
21.04.2023 14:19