V/0237/2012
Gartenstraße, Regenüberlaufbecken am Hauptpumpwerk
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Beschlussvorlage
4446 Zeichen
V/0237/2012
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Gartenstraße; Regenüberlaufbecken am Hauptpumpwerk - Erneuerung des Beckenüberlaufs
- Baubeschluss -
Beratungsfolge
24.04.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
15.05.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Beckenüberlauf des Regenüberlaufbeckens an der Gartenstraße wird auf der Grun dlage der
vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Übersichtslageplan Mi 79 Blatt 2.3 und
Lageplan Nr. MI 79 Blatt 4 vom Februar 2011) erneuert.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Gesamtkosten in Höhe von 0,80 Mio. €
entstehen und für die zusätzlichen Kanäle Folgekosten für die Unterhaltung von 60,00 € pro Jahr
entstehen.
Die erforderlichen Mittel stehen im Teilfinanzplan nachstehender Pr oduktgruppe wie folgt zur Ve r-
fügung:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung
2012
2013
500.000
300.000
VE 300.000 €
für 2013
Investitionsmaßnahme 0015 Pumpwerke / Kläranlagen /
Neubau / Erneuerung
Auszahlung
Insgesamt: 800.000
Vorlagen-Nr.:
V/0237/2012
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
04.04.2012
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0237/2012
Begründung:
1. Beschreibung der Baumaßnahme:
In der der Vorlage V/0118/2011 wurde die Notwendigkeit des Bauwerkes begründet und am
29.03.2011 wurde diese beschlossen.
Zur Sicherstellung de r Funktion des Hauptpumpwerkes, zur Einhaltung der Verkehrssich e-
rungspflicht, besonders am Aaseitenweg und zur Vermeidung von unerlaubten Abwasserein-
leitungen bei extremen Niederschlägen in die Aa, ist das Bauwerk unerlässlich.
In der o. g. Vorlage wurden die Baukosten mit 400.000 € angegeben. Im Rahmen der weit e-
ren Detailplanung und der Bauvorbereitung wurden Konstruktionsprobleme der geplanten
Stützwand, die an der Einleitungsstelle in die Aa erforderlich ist, ersichtlich. Maßgebend hier-
für ist im Wesentl ichen die Beeinflussung durch das Aa -Hochwasser und die gleichzeitige
Aufrechterhaltung der Vorflut aus dem Hauptpumpwerk bei maximalem Betrieb.
Um diesen Anforderungen zu genügen, ist eine sehr aufwändige Stützwandkonstruktion mit
Unterspülschutz für die einmündenden Kanäle erforderlich. Zusätzlich sind aufwändige Zw i-
schenbauzustände zu berücksichtigen, da die Stützwand nur abschnittsweise erstellt werden
kann, um die maximale Ableitung aus dem Hauptpumpwerk ständig zu gewährleisten.
Diese Maßnahmen verurs achen Mehrkosten von ca. 400.000 €, so dass die Gesamtkosten
sich auf 800.000 € summieren.
Trotz der Kostensteigerung gibt es zu dieser Ausführungsvariante keine Alternative. Der ge-
wählte Standort des Beckenüberlaufs ermöglicht den kürzest möglichen Verbin dungskanal
zur Aa. Die beengten Platzverhältnisse durch die Kleingartenanlage, das zu berücksicht i-
gende Aa -Hochwasser und die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des Haup t-
pumpwerkes wären auch an anderer Stelle gegeben und zu berücksichtigen.
Zur Einbindung der neuen Stützwand in die Landschaft ist eine Gabionenverkleidung vorg e-
sehen. In die Gabionen werden Initialpflanzungen für eine dauerhafte Begrünung vorges e-
hen.
Die Folgekosten für die Unterhaltung des zusätzlichen Kanals werden auf 60,00 € pro Jahr
geschätzt und stehen damit in keinem Verhältnis zu möglichen Schadensfällen.
2. Ausschreibung und Bau:
Der Baubeginn ist für das 3. Quartal 2012 vorgesehen.
Die Bauzeit wird ca. acht statt fünf Monate betragen.
3. Beiträge Dritter/Zuschüsse:
Beiträge nach KAG oder BauGB werden nicht erhoben.
4. Genehmigungen/Vereinbarungen:
Die Genehmigung gemäß § 58.2 LWG zum Bau und Betrieb des Beckenüberlaufes ist mit t-
lerweile vorhanden. Für die Einleitung in die Aa wird ein Änderungsantrag gemäß § 8 WHG
gestellt.
5. Liegenschaftliche Regelungen:
Für die Maßnahme wurde eine liegenschaftliche Regelung mit der Kleingartenanlage „Müh-
lenfeld“ getroffen.
Eine einzelne Kleingartenparzelle kann während der Bauzeit nicht genutzt werden. Der
Pächter wurde frühzeitig über die Maßnahme und die Auswirkungen auf die zukünftige Gar-
tenbewirtschaftung informiert.
i. V.
- 3 -
V/0237/2012
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Gartenstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0237/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.03.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37