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V/0237/2012

Gartenstraße, Regenüberlaufbecken am Hauptpumpwerk

Vorlagen 20.03.2012

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 15.05.2012, TOP 4.3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4446 Zeichen

V/0237/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gartenstraße; Regenüberlaufbecken am Hauptpumpwerk - Erneuerung des Beckenüberlaufs 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.04.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
15.05.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Beckenüberlauf des Regenüberlaufbeckens an der Gartenstraße wird auf der Grun dlage der 
vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Übersichtslageplan Mi 79  Blatt 2.3 und 
Lageplan Nr. MI 79 Blatt 4 vom Februar 2011) erneuert. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Gesamtkosten in Höhe von 0,80 Mio. € 
entstehen und für die zusätzlichen Kanäle Folgekosten für die Unterhaltung von 60,00 € pro Jahr 
entstehen. 
 
Die erforderlichen Mittel stehen im Teilfinanzplan nachstehender Pr oduktgruppe wie folgt zur Ve r-
fügung: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung  
 
2012 
2013 
 
 
 
500.000  
300.000 
 
 
VE 300.000 € 
für 2013 
Investitionsmaßnahme 0015 Pumpwerke / Kläranlagen / 
Neubau / Erneuerung 
Auszahlung   
Insgesamt:    800.000  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0237/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.04.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0237/2012 
 
 
Begründung: 
 
1. Beschreibung der Baumaßnahme: 
In der der Vorlage V/0118/2011 wurde die Notwendigkeit des Bauwerkes begründet und am 
29.03.2011 wurde diese beschlossen.  
Zur Sicherstellung de r Funktion des Hauptpumpwerkes, zur Einhaltung der Verkehrssich e-
rungspflicht, besonders am Aaseitenweg und zur Vermeidung von unerlaubten Abwasserein-
leitungen bei extremen Niederschlägen in die Aa, ist das Bauwerk unerlässlich. 
In der o. g. Vorlage wurden die Baukosten mit 400.000 € angegeben. Im Rahmen der weit e-
ren Detailplanung und der Bauvorbereitung wurden Konstruktionsprobleme der geplanten 
Stützwand, die an der Einleitungsstelle in die Aa erforderlich ist, ersichtlich. Maßgebend hier-
für ist im Wesentl ichen die Beeinflussung durch das Aa -Hochwasser und die gleichzeitige 
Aufrechterhaltung der Vorflut aus dem Hauptpumpwerk bei maximalem Betrieb. 
Um diesen Anforderungen zu genügen, ist eine sehr aufwändige Stützwandkonstruktion mit 
Unterspülschutz für die einmündenden Kanäle erforderlich. Zusätzlich sind aufwändige Zw i-
schenbauzustände zu berücksichtigen, da die Stützwand nur abschnittsweise erstellt werden 
kann, um die maximale Ableitung aus dem Hauptpumpwerk ständig zu gewährleisten. 
Diese Maßnahmen verurs achen Mehrkosten von ca. 400.000 €, so dass die Gesamtkosten 
sich auf 800.000 € summieren. 
Trotz der Kostensteigerung gibt es zu dieser Ausführungsvariante keine Alternative.  Der ge-
wählte Standort des Beckenüberlaufs ermöglicht den kürzest möglichen Verbin dungskanal 
zur Aa. Die beengten Platzverhältnisse durch die Kleingartenanlage, das zu berücksicht i-
gende Aa -Hochwasser und die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des Haup t-
pumpwerkes wären auch an anderer Stelle gegeben und zu berücksichtigen. 
Zur Einbindung der neuen Stützwand in die Landschaft ist eine Gabionenverkleidung vorg e-
sehen. In die Gabionen werden Initialpflanzungen für eine dauerhafte Begrünung vorges e-
hen. 
Die Folgekosten für die Unterhaltung des zusätzlichen Kanals werden auf 60,00 € pro Jahr 
geschätzt und stehen damit in keinem Verhältnis zu möglichen Schadensfällen. 
 
2. Ausschreibung und Bau: 
 Der Baubeginn ist für das 3. Quartal 2012 vorgesehen. 
 Die Bauzeit wird ca. acht statt fünf Monate betragen. 
 
3. Beiträge Dritter/Zuschüsse: 
     Beiträge nach KAG oder BauGB werden nicht erhoben. 
 
4. Genehmigungen/Vereinbarungen: 
Die Genehmigung gemäß § 58.2 LWG zum Bau und Betrieb des Beckenüberlaufes ist mit t-
lerweile vorhanden. Für die Einleitung in die Aa wird ein Änderungsantrag gemäß § 8 WHG 
gestellt. 
 
5. Liegenschaftliche Regelungen: 
Für die Maßnahme wurde eine liegenschaftliche Regelung mit der Kleingartenanlage „Müh-
lenfeld“ getroffen.  
Eine einzelne Kleingartenparzelle kann während der Bauzeit nicht genutzt werden. Der 
Pächter wurde frühzeitig über die Maßnahme und die Auswirkungen auf die zukünftige Gar-
tenbewirtschaftung informiert. 
 
 
 
 
i. V.

- 3 - 
V/0237/2012 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

24.04.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.05.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Gartenstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0237/2012
Typ
Vorlagen
Datum
20.03.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37